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Mietwagen Auf Nicht-eu Buerger Mieten


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Guten Abend an alle,

 

ich habe jetzt schon eine ganze Weile hier gelesen und mich informiert, moechte aber troztdem lieber nochmal genau nachfragen.

 

Ich werde im Juni mit zwei Japanischen Geschaeftspartnern nach FRA auf die ICI fahren. Wir werden natuerlich auch ein Auto brauchen.

 

Jetzt habe ich mir gedacht einen Mietwagen auf einen meiner Japanischen Begleiter zu mieten und dann aber selber damit zufahren (Ich bin nicht Japaner). Ich bin der einzige von uns der auch die Schilder lesen kann :sneaky:

 

Wenn ich jetzt geblitzt werden sollte, kommt der Befragungsbogen ja erstmal zu SIXT, die schreiben dann die Japanische Adresse und den Namen rein und dann sollte mein Geschaeftspartner ja den AHB bekommen (Wenn ueberhaupt, vllt schicken die ja gar nix so weit.)

 

Auf den AHB wird Einspruch gelegt mit der Begruendung das man auf dem Foto ja wohl sieht das der Fahrer nicht Japaner ist. Tatsaechlicher Fahrer wird aber nicht genannt. Dann duerfte ja nichts mehr kommen, egal wie hoch die Strafe waehre. Maximal koennte ja ein Fahrtenbuch auferlegt werden, was sich aber eh erledigt da mein Geschaeftspartner ja kein Auto in Deutschland hat.

 

Oder kann die Bussgeldstelle noch was anderes machen?

 

Vielen Dank fuer Eure Hilfe.

 

 

PS.: Entschuldigt bitte die Rechtschreibung, ich bin das nicht mehr gewohnt. Das ganze Gross- und Kleinschreiben :heul:

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Oder kann die Bussgeldstelle noch was anderes machen?

Die Polizei kann dich direkt anhalten, und dann ist Sofortkasse angesagt, falls Du keinen deutschen Wohnsitz hast, und es nur eine Ordnungswidrigkeit ist.

 

MfG.

 

hartmut

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Vielen Dank, das ist dann ja klar. Es ginge ja mehr um feste Blitzer, da duerften ja deutlich mehr von sein. Wie hauefig wird man denn auf der BAB sofort angehalten im Vergleich? Wie ist es denn im Punktebereich, muss ich dann die Geldstrafe auch vor Ort bezahlen? Wie lange wuerde es dauern bis die Geldstrafe verjaehrt, 2 Jahre?

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Vielen Dank, das ist dann ja klar. Es ginge ja mehr um feste Blitzer, da duerften ja deutlich mehr von sein.

Die sind relativ harmlos.

 

Wie hauefig wird man denn auf der BAB sofort angehalten im Vergleich? Wie ist es denn im Punktebereich, muss ich dann die Geldstrafe auch vor Ort bezahlen? Wie lange wuerde es dauern bis die Geldstrafe verjaehrt, 2 Jahre?

Wenn einer schon so fragt wie Du, dann fürchte ich, sollte er einem Provida begegnen, schnell in einen Bereich kommt wo es keine Ordnungswidrigkeit mehr ist.

 

Die Vollstreckungsverjährung ist mindestens 3 Jahre. Was durchaus problematischer sein kann, falls ein Fahrverbot verhängt wird, dieses erst gültig wird wenn es angetreten wurde. Ist die Frist zur Abgabe abgelaufen und man fährt dennoch ist es eine Straftat. Übrigens, Punkte gibt es auch, und bei 18 Punkten ist auch bei einem ausländischen Führerschein Schluss mit fahren.

 

Schau also besser das es nicht blitzt.

 

MfG.

 

hartmut

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Wie hauefig wird man denn auf der BAB sofort angehalten im Vergleich?

Am Elzer Berg auf der A3, 3 spurige Autobahn ist ein Wachposten eingerichtet der die Meldungen an die an der Autobahn wartende Polizeistreife weiterleitet. Die fischt dann die Verkehrssünder raus und kassiert die Ausländer am Rasthof Limburg ab.

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Wie hauefig wird man denn auf der BAB sofort angehalten im Vergleich?

Von einem Provida-Fahrzeug erwischt zu werden ist nicht sehr wahrscheinlich. Das Risiko steigt jedoch mit der Massivität der Geschwindigkeitsüberschreitung. Tipp: Viele Providafahrzeuge sind mittlerweile BMW 3er oder 5er mit auffälliger Funkantenne, die die BMW Modelle normalerweise nicht haben.

 

Bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle ist es auch schwierig zu sagen wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Anhaltung ist, da das von Bundesland zu Bundesland und Dienststelle zu Dienststelle variiert. Ich würde mal schätzen, dass etwa jede 20. Geschwindigkeitskontrolle auf bayerischen BABs mit Anhaltung erfolgt. Dabei werden normalerweise ausschließlich PKW mit extrem hohen Überschreitungen und PKW mit ausländischen Kennzeichen angehalten. Solltest du also mit 180 bei 100 mit einem deutschen Kennzeichen geblitzt werden, wirst du in dem Fall wohl angehalten. Fährst du mit einem ausländischen Kennzeichen 150 bei 100, kannst du ebenfalls mit einer Anhaltung rechnen.

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. Ich würde mal schätzen, dass etwa jede 20. Geschwindigkeitskontrolle auf bayerischen BABs mit Anhaltung erfolgt.

 

 

Schätze, da überschätzt du die Möglichkeiten!

 

Messung auf der BAB 2 : 4 Stunden 850 Messungen ( nur Anzeigenbereich, ein großer Teil mehr als 40 km/h Überschreitung ).

 

Jede 20. wären 170 x anhalten in vier Stunden. Frage: wiviel kann man denn überhaupt anhalten in 4 Stunden?

 

Zeitraum eines Vorganges ca. 15 - 25 Minuten sind schmal gerechnet ca. 15 Fahrzeuge die 1 Streigfe anhalten kann ( rechnerisch ).

Aus Erfahrung sage ich mal 5 - 8 Fahrzeuge.

 

850 : 8 = jedes 106. Fahrzeug "könnte" angehalten werden.

 

 

dete

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Es ginge ja mehr um feste Blitzer, da duerften ja deutlich mehr von sein. Wie hauefig wird man denn auf der BAB sofort angehalten im Vergleich?

@fernost: Praktisch null. Wenn überhaupt, dann nur der von @dieselschraeubchen erwähnte Mautstation A 3 Elzer Berg, welche ein Unikat an stationärer BAB-Messstelle in D ist. Sprich, da kann ein grünes Männchen mit Funk an Abfangjäger drin sitzen. Bei mobile Blitzaktionen gibt es sehr sehr selten :angry2: -Showveranstaltungen mit organisiertem Rudelauftreten von Abfangjägern.

Da durch die heutigen Digitalmeßgeräte jeder biedere Meßtrupp das Bild gleich auf den Schirm hat, kann bei Bedarf (siehe Posting von @goldbrand) eine "Funkfahndung" ausgelöst werden oder ein positionierter Einzelabfangjäger aktiviert werden. Sehr sehr selten ist ein Handlasermessung, die konzeptbedingt eine Anhaltung erforderlich macht. Und die Videocops sollte man allein durch ihr auffälliges Fahrverhalten im Griff haben.

Also insgesamt alles sehr exotisch ;) . Und eine Mietkarre mit deutschem Kennzeichen ist kein Lambo mit Andorra-Kennzeichen...und normalerweise :sneaky: sind bei Mietwagen auch ggf. Zweitfahrer einzutragen...aber es soll schon öfters vorgekommen sein, daß der Mietfahrer "fahruntauglich" wurde...

:heul:

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Messung auf der BAB 2 : 4 Stunden 850 Messungen ( nur Anzeigenbereich, ein großer Teil mehr als 40 km/h Überschreitung ).

@dete: Wenn es alle 17 Sekunden in der Anzeigenkasse bei Euch klingelt, klingelt es dann bei Euch nicht im Kopf ;) , was falsch dort falsch sein könnte :sneaky: ?

 

Jede 20. wären 170 x anhalten in vier Stunden.

Und Kopfrechnen schwer bei der Polizei? Und Kapieren auch schwer bei der Polizei? @goldbrand meinte, daß bei jeder 20. mobilen BAB-Geschwindigkeitskontrolle eine Anhaltung dabei ist. Also ein in den Büschen versteckter Meßtrupp hat für die Meßreihe/-dauer zusätzlich Abfangjäger "geordert". Das kann auch nur ein Einzelfahrzeug sein, z. B. eine schwache ProViDa-Besatzung, deren Quotenperformance erhöht werden muß.

 

@dete: Insgeheim hoffte ich auf ein literarisches Werk von Dir bei a. D., aber das können wir uns so abschminken :angry2: : Kopfrechnen schwach, Kapieren schwach und Performance / Organisation bei BAB-Anhaltung schwach.

:heul:

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Hallo,

 

meiner persönlichen Meinung nach ist dein Vorgehen verantwortungslos und feige.

 

Einen Wagen auf den Namen der Gäste bzw. eines Gastes anzumieten, um die dann vorsätzlich mit einer gefährlichen und rücksichtslosen Fahrweise zu gefährden und die dann auch noch für die geplanten Vergehen zahlen zu lassen zeigt schon einen verdorbenen hinterhältigen Charakter.

 

Und es sagt für mich auch etwas über die Antwortenden aus, wenn die das einfach so im Raum stehen lassen.

 

Gurss

 

MrMurphy

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Hallo,

 

meiner persönlichen Meinung nach ist dein Vorgehen verantwortungslos und feige.

 

Einen Wagen auf den Namen der Gäste bzw. eines Gastes anzumieten, um die dann vorsätzlich mit einer gefährlichen und rücksichtslosen Fahrweise zu gefährden und die dann auch noch für die geplanten Vergehen zahlen zu lassen zeigt schon einen verdorbenen hinterhältigen Charakter.

 

Und es sagt für mich auch etwas über die Antwortenden aus, wenn die das einfach so im Raum stehen lassen.

 

Gurss

 

MrMurphy

 

Von gefaerhlich und Ruecksichtslos war keine Rede. Und meine "Gaeste" werden auch darueber informiert, bzw wissen sie es ja da sie mit Ihrer Karte bezahlen.

Und fuer die Vergehen bezahlen muessen sie auch nicht. Sind ja nicht Ihre Vergehen und als ich das letzte mal in Deutschland war konnte nur der tatsaechliche Fahrer bestraft werden, wird sich wohl kaum geaendert haben. Wenn ich geblitzt werde sieht man auf dem Foto wohl das ich kein Japaner bin, ergo haben meine Gaeste ein Alibi. Sie koennen sich halt dann nicht mehr erinnern wer gefahren ist. Wir Langnasen sehen ja eh alle gleich aus :sneaky: . Und eine Fahrtenbuch haben sie auch nicht zu befuerchten.

Und wenn mich ein Provida anhaelt hab ich halt selber Pech gehabt, da die ja wieder den Fahrer bestrafen, nicht meine Gaeste.

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........

Für mich hört sich das alles so an, als ob du mit dem festen Vorsatz:

 

"da werde ich mal ,ohne Gefahr auf Ahndung, so richtig die 'wilde Sau' machen"

 

nach Deutschland kommst.

 

 

Sorry, MEINER MEINUNG nach ---> unterste Schublade :sneaky:

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Und fuer moch hoert sich das so an als ob du neidisch bist. :sneaky:

Mit Neid hat das recht wenig zu tun. Wer hier solange dabei ist kennt schon Strategien welche im Vorfeld bei der Strafvermeidung Erfolg versprechen.

 

Da schwingen für mich eher Bedenken in der Richtung mit, da kommt einer und glaubt er könne hier den Superfahrer raushängen lassen, hat aber nicht die nötige Erfahrung im deutschen Straßenverkehr wirklich halbwegs vernünftig fahren zu können. Die Vermeidung von Strafen ist da wirklich das kleinste Problem. Solange es nur dich betrifft falls es dumm läuft habe ich kein Problem damit, zum Glück haben wir ein recht gutes Rettungssystem.

 

MfG.

 

hartmut

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Und fuer moch hoert sich das so an als ob du neidisch bist. :sneaky:

Das ist doch eine alberne Unterstellung.

 

Jeder "Inländer" hat jederzeit und immer die uneingeschränkte Möglichkeit, auf unbegrenzten Autobahnen die Kuh völlig legal fliegen zu lassen. Warum sollte man da neidisch auf jemanden sein, der extra aus dem Ausland anreisen muss und dann auch noch aufgrund seiner gewählten Fahrstrecke dies nur in der Illegalität machen kann.

 

Das ist nicht Neid, das ist deutlich beim Mitleid angesiedelt.

 

Problem ist auch nicht die (Deine) Intuition, sondern die bei solchen Fahrern vorhandene Unerfahrenheit in Geschwindigkeitsbereichen deutlich über 130 km/h, zB. die Einschätzung von Bremswegen und Abständen. Insbesondere dann auch noch genau in den Situationen, in denen die anderen Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen, dass bei einer allgemeinen Begrenzung von 100 km/h jemand mit 200km/h angeschossen kommt.

Damit rechnen viele Verkehrsteilnehmer nicht mal, wenn es "unbegrenzt" ist.

 

Deine Idee ist ohne weiteres zwar nachvollziehbar, immerhin machen das viele Ausländer: Der Besuch in Deutschland, ausschließlich um mal schnell fahren zu können. Allerdings ist es auch nichts Ungewöhnliches, dass dies häufig anders endet, als vorgestellt, und das auch schon auf den unbegrenzten Autobahnabschnitten.

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  • 4 weeks later...

Moin Moin

 

... auf unbegrenzten Autobahnen die Kuh völlig legal fliegen zu lassen...

Zum Glück haben wir aber eine Rechtsprechung die, im Falle eines Unfalles (auch unverschuldet), eine erhebliche Mithaftung des "legal fliegenden" sieht.

 

Gruß

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