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Rote Rüpel Radler?


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Tja und dann muss, wer a sagt auch b sagen, die "preise" bei Fahradfahren rauf.
Das lohnt doch für die paar Hansels, die man erwischen kann nicht. Und wen werdet Ihr beim Unsinnmachen erwischen? Die Omma, die Angst hat, die Sraße zu benutzen und deswegen auf dem Fußweg fährt? Wäre es nicht logischer die Bedingungen so gestalten, dass sie artig sein kann?

Andere wissen um die Flottheit von Fahrrädern und müssen einer Anhaltebitte ja nicht unbedingt nachkommen. :sneaky:

 

Runners Eingangsbeitrag zeigt die Diskrepanz zwischen Wahrnehmung und Wirklichkeit. Unfälle zwischen Radlern und Autofahrern haben eben nicht ansatzweise in der Mehrzahl den Radler als Verusacher. Und dagegen soll es helfen, dass Verstöße von Radlern teurer geahndet werden? Den Gedankengang verstehe ich ohne Einhilfe ganz sicher nicht.

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Überraschung, das gibt es, nennt sich Autobahn und Kraftfahtrtstraße, sogar innerstädtisch, auch manche Wege in der Feldflur sind auch für Radfahrer gesperrt, Sondererlaubnis nur für landwirtschftlich

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Aber für dich bringe ich sogar noch den Tatbestand aus dem Bußgeldkatalog

105100 Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig

rechts.

§ 5 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 16 BKat

( A - 1 ) 30,00€

 

Da steht nichts von Kfz, somit sind alle Fahrzeuge gemeint.

Kannst Du dir jetzt vorstellen das es verbotenes rechtsüberholen gibt?

Und was hat das jetzt mit dieser Diskussion hier zu tun? Eben - rein gar nichts. Dann bleibe doch bitte auch bei der Diskussion und bringe hier nicht irgendwelche anderen Dinge ein.... :angry2:

 

Sag mal, auch Du weißt das nicht? :blink:

Wenn die StVO sagt es ist überholen, dann gehe ich davon aus, es ist überholen und nicht vorbeifahren

Ich finde das schon ein wenig krude, dass Du jetzt sogar schon darauf bestehst, der Alleinwissende zu sein...... ;)

 

Und wer einen Rechtsabbieger rechts überholt, der sich rechts eingeordnet hat, dem wird wohl nicht besondere Vorsicht bescheinigt.

Joh, joh...... irgendwie muss es doch klappen, dass Du Recht behaeltst, oder? :sneaky:

 

Wenn er aber steht, also wartet, darf er rechts überholt werden.

Und wenn er dann nicht mehr wartet, und es scheppert, ....

Und wenn im Himmel Jahrmarkt ist...... :blink:

 

Um es mal mit Worten zu beschreiben, ohne Ampel, ohne Stau.

 

Autofahrer blinkt nach rechts, ordnet sich rechts am Fahrbahnrand ein. Schlägt das Lenkrad ein und steht leicht schräg schon etwas in der einzubiegenden Straße. Muss anhalten weil noch Fußgänger über die Straße gehen. Von hinten kommt jetzt ein Radfahrer und will rechts an dem Auto vorbeifahren. Und das ist eben verbotenes rechtsüberholen.

Und nun endlich ist es Dir geglueckt, es so zu beschreiben, dass auch deine Meinung korrekt ist. Jetzt bleibt halt nur noch die Frage, wie oft denn genau solche Konstellation zum Unfall mit dem Radfahrer fuehrt. Der wird naemlich, wenn er denn so handelt, hoffentlich schlau genug sein, am 'hartmut' vorbei gefahren zu sein - auch rechts - bevor der wieder anfahren wird, denn es sind ja noch immer Fussgaenger da, denen er den Vorrang gewaehren muss. :heul:

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Autofahrer blinkt nach rechts, ordnet sich rechts am Fahrbahnrand ein. Schlägt das Lenkrad ein und steht leicht schräg schon etwas in der einzubiegenden Straße. Muss anhalten weil noch Fußgänger über die Straße gehen. Von hinten kommt jetzt ein Radfahrer und will rechts an dem Auto vorbeifahren. Und das ist eben verbotenes rechtsüberholen.
Darf man denn überhaupt so dastehen, wenn man abbiegen will trotz folgenden Verkehrs? Ein Radfahrer hat keine eigene Spur. Darf man also abbiegen, wenn rechts Fahrzeuge geradeaus fahren wollen? Du kannst ja auch auf einer mittleren Spur nicht einfach blinken und die, die da rechts fahren ignorieren. Da musst Du warten, bis die Lücke da ist und die "Rechtsüberholer" oder "Rechtsvorbeifahrer" haben Vorrang. Das gilt für Radler natürlich genauso. Die Linien auf der Straße bedeuten nicht, dass da nur ein Fahrzeug fahren darf. Einen Radler und ein Auto in der gleichen Spur kannst Du betrachten wie zwei Autos in zwei Spuren. Und innerorts darf man rechts schneller fahren als links, selbst wenn das bedeutet, dass man nacheineander Heck~ und Frontlichter eines links fahrenden Autos sieht.
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Meine Meinung zu Abbiegen Radfahrer und Verkehrsregeln:

 

1. Bei einem durchgehenden Radweg haben geradeausfahrende Radfahrer Vorfahrtsrecht gegenüber rechtsabbiegenden KFZ, auch wenn es "ungeschickt" ist darauf zu bestehen. Aus Eigensicherungsgründen ist hier höchste Aufmerhsamkeit nötig.

 

2. Bei einer Fahrspur für Mischverkehr geradeaus und rechts mit Radfahren und KFZ dürfen ( und sollten ) Radfahrer rechtsblinke KFZ nicht RECHTS überholen.

 

3. Zum Geradeausfahren ist eine ausschließliche Rechtsabbiegespur auch für Radfahrer nicht zu nutzen.

 

 

Wer das beachtet hat keine Risiken.

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Darf man denn überhaupt so dastehen, wenn man abbiegen will trotz folgenden Verkehrs?

Wo willst Du sonst stehen wenn Du abbiegen willst, und andere ( Fußgänger ) durchlassen musst?

post-3630-1334556096_thumb.jpg

Der Abbiegende muss sich einordnen.

Ein Radfahrer hat keine eigene Spur.

Ob Radfahrer oder andere Autos, wenn Nachfolgende nicht links vorbeikommen, müssen die eben warten bis der Abbiegende weiterfahren kann um den begonnenen Abbiegevorgang abschließen zu können.

 

Darf man also abbiegen, wenn rechts Fahrzeuge geradeaus fahren wollen?

Wir sprechen von Nachfolgenden, und wenn da einer steht müssen die Nachfolgenden warten oder links vorbei.

 

Du kannst ja auch auf einer mittleren Spur nicht einfach blinken und die, die da rechts fahren ignorieren.

Ein Spurwechsel ist etwas völlig anderes. Und wir sprechen nicht von rechts Fahrende, sondern von Nachfolgende die noch weg sind.

 

Da musst Du warten, bis die Lücke da ist und die "Rechtsüberholer" oder "Rechtsvorbeifahrer" haben Vorrang.

Dann bleiben die Rechtsabbieger mitten auf dem Fahrstreifen stehen? Und wieder es sind erstmal Nachfolgende die hinter dem Abbiegenden sind, nicht welche die rechts sind. Auch keine die auf einem Radweg sind.

 

Das gilt für Radler natürlich genauso. Die Linien auf der Straße bedeuten nicht, dass da nur ein Fahrzeug fahren darf. Einen Radler und ein Auto in der gleichen Spur kannst Du betrachten wie zwei Autos in zwei Spuren. Und innerorts darf man rechts schneller fahren als links, selbst wenn das bedeutet, dass man nacheineander Heck~ und Frontlichter eines links fahrenden Autos sieht.

Rechts schneller fahren ist etwas völlig anderes wie rechts überholen. Ersteres ist erlaubt, überholen nicht, außer wenn es explizit erlaubt ist.

 

MfG.

 

hartmut

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Und was hat das jetzt mit dieser Diskussion hier zu tun? Eben - rein gar nichts. Dann bleibe doch bitte auch bei der Diskussion und bringe hier nicht irgendwelche anderen Dinge ein.... :heul:

Sehr viel, weil es darum geht ob rechtsüberholen verboten ist oder nicht. Damit auch Du lernst, rechtsüberholen ist verboten solange nicht ausdrücklich erlaubt.

 

Und nun endlich ist es Dir geglueckt, es so zu beschreiben, dass auch deine Meinung korrekt ist.

Hosianna.

Wo habe ich sonst was anderes beschrieben?

Jetzt bleibt halt nur noch die Frage, wie oft denn genau solche Konstellation zum Unfall mit dem Radfahrer fuehrt. Der wird naemlich, wenn er denn so handelt, hoffentlich schlau genug sein, am 'hartmut' vorbei gefahren zu sein - auch rechts - bevor der wieder anfahren wird, denn es sind ja noch immer Fussgaenger da, denen er den Vorrang gewaehren muss. :sneaky:

Sprach ich von Unfällen? Eher doch von rechtsüberholen.

 

Aber schön das Du auch mal was zum Thema beigetragen hast, wenn es auch nicht viel war.

 

MfG.

 

hartmut

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Da musst Du warten, bis die Lücke da ist und die "Rechtsüberholer" oder "Rechtsvorbeifahrer" haben Vorrang. Das gilt für Radler natürlich genauso. Die Linien auf der Straße bedeuten nicht, dass da nur ein Fahrzeug fahren darf. Einen Radler und ein Auto in der gleichen Spur kannst Du betrachten wie zwei Autos in zwei Spuren.

 

 

Doppeltes Dummverhalten, mit einem KFZ in einer markierten spur für Rechtsabbiger und/oder geradeaus fährt man mit Rechtsabbiegespur sinnvollerweise soweit rechts daß dort kein Radfahrer noch rechts überholen kann.

 

2. As Radfahrer ggf. an einer HALTENDEN Kolonne rechts vorbei mag zwar legal sein, empfehlenswert ist es aber nicht. Gegenüber rollenden KFZ gilt grundsätzlich NICHT in der gleichen markierten Spur rechts überholen, das ist praktizierter Eigenschutz ( Ausnahme deutlich erkennbare Fahrzeuge als Linksabbieger ).

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schlicht nicht glaube, jedenfalls so weit's das "musste" anbelangt: Von denen wird nicht ein einziger Dir (einem völlig unbekannten Autofahrer mit ebenso unbekanntem Reaktionsvermögen!) seine Gesundheit oder gar sein Leben anvertraut

haben

 

die haben nicht Jemandem etwas anvertraut, sondern sind völlig blindlings ohne nachzudenken gefahren- da ist ja das schlimme...

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... völlig blindlings ohne nachzudenken ...

 

Völlig abwegig - was Dir jeder einzelne von denen ganz gewiß hinterher auf entsprechende Nachfrage bestätigt hätte ;)

 

Könnt's nicht vielmehr sein, daß da ein gewisser Brems- und Ausweichreflex im Spiel ist...? Gehst Du vielleicht gar schon beim bloßen Anblick eines wartepflichtigen Radlers auf vermeintlichem (!) Kollisionskurs unüberhör- und -sehbar vom Gas...? :sneaky:

 

Laß' das einfach bleiben - Du wirst tatsächlich feststellen, daß solch wild aussehende Aktionen auch ohne deine Unterstützung bestens funktionieren :heul:

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Sehr viel, weil es darum geht ob rechtsüberholen verboten ist oder nicht. Damit auch Du lernst, rechtsüberholen ist verboten solange nicht ausdrücklich erlaubt.

Das ist dein ureigener Unsinn, 'hartmut' und hat rein gar nichts mit der Diskussion zu tun. Worum es geht, steht im ersten Beitrag, vielleicht solltest Du dir den noch einmal durchlesen. Das mit dem Rechtsueberholen hast Du eingebracht und weiter oben 'ne Skizze erstellt, nach der nur Verrueckte noch rechts vorbei fahren wuerden. Da Du das aber so ausfuehrlich zu diskutieren wuenschst, muessen viele dieser Verrueckten uin deinem naeheren Umfeld taetig sein..... :sneaky:

 

Sprach ich von Unfällen? Eher doch von rechtsüberholen.

Hier genau liegt der Hase im Pfeffer - denn um Unfaelle geht es in diesem Thread nun einmal...... Nimmst Du dich eventuell zu wichtig und meinst, die Diskussion darf nur in deinem Sinne gefuehrt werden? :heul:

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Das ist dein ureigener Unsinn, 'hartmut' und hat rein gar nichts mit der Diskussion zu tun. Worum es geht, steht im ersten Beitrag, vielleicht solltest Du dir den noch einmal durchlesen.

Habe ich doch gemacht, und im Beitrag #3 habe ich eine Nachfrage an Runner gemacht weil mir nicht ganz klar war was er meinte.

Falls Du mit
auch Radfahrer haben Vorfahrt, wenn sie von rechts kommen.

meinst das Radfahrer rechts überholen dürfen, liegst Du falsch.

Was natürlich HarryB im Beitrag #4 nutzen musste um sein Unwissen kundzutun.

Warum beantwortest Du eine Frage die ich an @Runner gestellt habe?

Erstens hat 'runner' es ganz offensichtlich nicht so gemeint und zweitens wuesste ich nicht, dass es in einer geschlossenen Ortschaft verboten ist, rechts zu ueberholen...... :sneaky:

Woher willst Du wissen das Runner es nicht so gemeint hat? Und warum weißt Du nicht das rechtsüberholen innerhalb geschlossener Ortschaften nicht erlaubt ist? Außer es ist explizit erlaubt.

 

Das mit dem Rechtsueberholen hast Du eingebracht und weiter oben 'ne Skizze erstellt, nach der nur Verrueckte noch rechts vorbei fahren wuerden.

Auf deine Nachfrage/Behauptung oder wie man das nennen soll. Eigentlich dachte der Käse ist gegessen wenn Du irgendeinen Beleg hast, drum der Auszug aus dem Bußgeldkatalog. Sonst wäre sofort die Frage danach gekommen.

Es geht nicht um würden, es geht um dürfen. Darf er rechts überholen oder darf er nicht? Und wie wäre bei einem Unfall jetzt die Schuldfrage?

 

Da Du das aber so ausfuehrlich zu diskutieren wuenschst, muessen viele dieser Verrueckten uin deinem naeheren Umfeld taetig sein..... :heul:

Ich glaube ich bin schon zulange hier. Wenn einer behauptet etwas was ich schreibe sei falsch, auch wenn es ein HarryB ist, darf ich doch darauf eingehen?

 

Hier genau liegt der Hase im Pfeffer - denn um Unfaelle geht es in diesem Thread nun einmal...... Nimmst Du dich eventuell zu wichtig und meinst, die Diskussion darf nur in deinem Sinne gefuehrt werden? ;)

Dann fasse dich auch mal bei der Nase und bleibe beim Topic und quassle nicht immer dazwischen.

 

MfG.

 

hartmut

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Um es mal mit Worten zu beschreiben, ohne Ampel, ohne Stau.

 

Autofahrer blinkt nach rechts, ordnet sich rechts am Fahrbahnrand ein. Schlägt das Lenkrad ein und steht leicht schräg schon etwas in der einzubiegenden Straße. Muss anhalten weil noch Fußgänger über die Straße gehen. Von hinten kommt jetzt ein Radfahrer und will rechts an dem Auto vorbeifahren. Und das ist eben verbotenes rechtsüberholen.

Du konstruierst aber so lange, bis es denn irgendwie paßt.

 

Und selbst bei Deinem Beispiel würde ich sagen: wenn die Lücke für einen Radfahrer da ist und der Pkw steht, weil bspw. Fußgänger die Straße queren, so darf er durchaus an dem Pkw vorbeifahren. Es stellt IMHO kein verbotenes Rechtsüberholen dar. Allerdings habe ich es noch NIE erlebt, daß in so einer Situation, wie Du sie hier beschreibst und etwas später skizziert hast, ein Radfahrer noch rechts an einem Pkw vorbeifährt.

 

Sehr viel, weil es darum geht ob rechtsüberholen verboten ist oder nicht. Damit auch Du lernst, rechtsüberholen ist verboten solange nicht ausdrücklich erlaubt.

So pauschal ist es aber eben nicht richtig! Und Dein Beispiel von weiter oben ist ein Extrembeispiel, wo wohl kaum ein Radfahrer noch rechts, sondern wohl eher links vorbeifahren oder ggf. auch warten wird. Der Platz ist rechts (oftmals) gar nicht da.

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Und wen werdet Ihr beim Unsinnmachen erwischen? Die Omma, die Angst hat, die Sraße zu benutzen und deswegen auf dem Fußweg fährt?

 

 

Richtig, das tut die Polizei, sie erwischt die Täter

 

 

ABER die Rahmenbedingungen ändert die Polizei nicht.

 

IHR wollt keinen Polizeistaat, dann sucht auch nicht in allem was nicht richtig läuft die Schuld bei der Polizei.

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Du konstruierst aber so lange, bis es denn irgendwie paßt.

Dann lies mein Beitrag #8 und vergleiche den mit der Skizze

Nochmal für dich konstruiert. Auto Rechtsabbieger muss anhalten um Fußgänger durchzulassen. Von hinten kommt ein Radfahrer. Der Radfahrer darf nicht versuchen rechts vorbeizufahren, weil das rechts überholen ist.

 

Was ist da anders als auf der Skizze? Und wenn das der achte Beitrag in dem Thread war, habe ich nicht lange zum konstruieren gebraucht. Schon garnicht bis es irgendwann passt. Du hast ja selber auf den Beitrag in #28 geantwortet.

 

Und selbst bei Deinem Beispiel würde ich sagen: wenn die Lücke für einen Radfahrer da ist und der Pkw steht, weil bspw. Fußgänger die Straße queren, so darf er durchaus an dem Pkw vorbeifahren. Es stellt IMHO kein verbotenes Rechtsüberholen dar. Allerdings habe ich es noch NIE erlebt, daß in so einer Situation, wie Du sie hier beschreibst und etwas später skizziert hast, ein Radfahrer noch rechts an einem Pkw vorbeifährt.

Dann möchte ich bitte das Du das auch mit dem

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

begründest.

Die Rechtsabbieger müssen sich rechts auf der Fahrspur einordnen, und wo ist die besondere Vorsicht wenn erkennbar ist das jemand abbiegt.

 

Dürfte ich es dann auch mit dem Mopped machen?

 

So pauschal ist es aber eben nicht richtig! Und Dein Beispiel von weiter oben ist ein Extrembeispiel, wo wohl kaum ein Radfahrer noch rechts, sondern wohl eher links vorbeifahren oder ggf. auch warten wird. Der Platz ist rechts (oftmals) gar nicht da.

Das ist kein Extrembeispiel sondern es kommt sehr oft vor das Autos beim rechtsabbiegen anhalten müssen. Wo siehst Du da Extreme?

 

MfG.

 

hartmut

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Auf deine Nachfrage/Behauptung oder wie man das nennen soll. Eigentlich dachte der Käse ist gegessen wenn Du irgendeinen Beleg hast, drum der Auszug aus dem Bußgeldkatalog. Sonst wäre sofort die Frage danach gekommen.

Es geht nicht um würden, es geht um dürfen. Darf er rechts überholen oder darf er nicht? Und wie wäre bei einem Unfall jetzt die Schuldfrage?

1. erst nachdem gesagt wurde, daß Radfahrer sehr wohl rechts "überholen" dürfen, kam von Dir dieses Beispiel, bei dem wohl kein vernunftbegabter und normal denkender Mensch noch solches tun würde.

 

2. Kfz. (bis 3,5 t) dürfen igO sehr wohl rechts überholen. Nämlich in den Fällen, wo Du zwei Fahrstreifen für Deine Richtung zur Verfügung hast (§ 7 (3) StVO).

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Dann lies mein Beitrag #8 und vergleiche den mit der Skizze
Nochmal für dich konstruiert. Auto Rechtsabbieger muss anhalten um Fußgänger durchzulassen. Von hinten kommt ein Radfahrer. Der Radfahrer darf nicht versuchen rechts vorbeizufahren, weil das rechts überholen ist.

Was ist da anders als auf der Skizze? Und wenn das der achte Beitrag in dem Thread war, habe ich nicht lange zum konstruieren gebraucht. Schon garnicht bis es irgendwann passt. Du hast ja selber auf den Beitrag in #28 geantwortet.

Der Radfahrer darf, solange das Auto WARTET (=steht) UND ausreichend Platz vorhanden ist, rechts überholen. In Deinem Beispiel geht das in der Praxis idR schon mal allein aus dem Grund nicht, weil schlicht und ergreifend der Platz nicht vorhanden ist. Und ich habe auch noch keinen Radfahrer so einen Schlenker fahren sehen. ABER: ich erweitere Dein Beispiel einfach mal um ein oder zwei Pkw, die ebenfalls rechs abbiegen und hinter dem ersten warten müssen. Nun stehen diese aber nicht schräg, sondern immer noch auf der Geradeausspur, haben lediglich den Blinlker gesetzt UND WARTEN! Hier darf der Radfahrer, vorausgesetzt, es ist ausrechend Platz vorhanden, rechts überholen.

 

Dann möchte ich bitte das Du das auch mit dem
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

begründest.

Die Rechtsabbieger müssen sich rechts auf der Fahrspur einordnen, und wo ist die besondere Vorsicht wenn erkennbar ist das jemand abbiegt.

Es ist doch mit dem Abs. 8 begründet. Ich versteh nicht, wo Du das Problem siehst. Natürlich müssen sich Rechtsabbieger rechts einordnen. Das tun sie auch. Aber im Regelfall nicht 10 cm neben der Bordsteinkante. Meistenteils ist immer noch genug Platz vorhanden, damit ein Radfahrer vorbeikommt. Und wenn er das vorsichtig und relativ langsam macht, während der Pkw WARTET, sehe ich nicht, wo hier gegen Abs. 8 verstoßen werden oder es an besonderer Vorsicht mangeln soll.

Vielleicht solltest Du mal erklären, was Du unter "besonderer Vorsicht" verstehst.

 

Dürfte ich es dann auch mit dem Mopped machen?

Steht da doch. Wenn es sich um ein Mofa handelt, ja.

 

Das ist kein Extrembeispiel sondern es kommt sehr oft vor das Autos beim rechtsabbiegen anhalten müssen. Wo siehst Du da Extreme?

Die Extreme sehe ich darin, daß sich kaum ein Radfahrer wie durch Dich beschrieben da noch durchwurschteln würde. Im Regelfall stehen die Fahrzeuge mit gesetztem Blinker noch geradeaus. Und da dürfen die Radfahrer rechts dran vorbei.

Und sollte der Radfahrer ebenfalls, was ja auch möglich ist, hier aber noch gar nicht zur Sprache kam, nach rechts abbiegen wollen, so darf er sogar auch wie in Deinem Beispiel beschrieben rechts überholen und wird es sehr wahrscheinlich sogar, wenn ausreichend Platz ist, tun. Ähnliches erlebe ich hier in der Stadt tagtäglich, wo nämlich Fahrzeuge sowohl links als auch rechts abbiegen, die Radfahrer ebenfalls und dabei locker an den Pkw vorbeifahren, während diese gemächlich warten, bis die Fußgänger die Straße überquert haben.

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Wer an der Ampel von einem Fahrradfahrer rechts überholt werden kann hat links nicht genug Platz für Motorradfahrer gelassen! :sneaky:

 

bzw. verstößt im Prinzip gegen das Rechtsfahrgebot.

 

Außer es wäre ein Fahrradstreifen da, in dem Fall muß er eben aufpassen!

 

 

 

Und wenn ein Rad/Fußweg da ist bei dem gerade Fußgänger queren muß er auf Radfahrer auf diesem Weg aufpassen. Die von hinten kommen - die dürfen da vorbei.

 

Und selber schuld, der Radweg ist da vermutlich eh nicht wirklich benutzungspflichtig nach VwV und man sieht nix weil nen Autodepp den Weg halb zugeparkt hat - naja da muß der hartmut eben langsam tun. Nicht nur für die konstruierten Fußgänger, auch für den konstruierten Radfahrer - der VORFAHRT hat. Das ist VORFAHRT des Radfahrers von hinten. :heul:

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Wer an der Ampel von einem Fahrradfahrer rechts überholt werden kann hat links nicht genug Platz für Motorradfahrer gelassen!

Also ich komme regelmäßig selbst mit meiner Q locker links dran vorbei. Selbst dann, wenn rechts noch Platz für einen Smart ist.

 

bzw. verstößt im Prinzip gegen das Rechtsfahrgebot.

Nö.

 

Nicht nur für die konstruierten Fußgänger, auch für den konstruierten Radfahrer - der VORFAHRT hat. Das ist VORFAHRT des Radfahrers von hinten.

Wenn schon, dann VORRANG!

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ABER: ich erweitere Dein Beispiel einfach mal um ein oder zwei Pkw, die ebenfalls rechs abbiegen und hinter dem ersten warten müssen. Nun stehen diese aber nicht schräg, sondern immer noch auf der Geradeausspur, haben lediglich den Blinlker gesetzt UND WARTEN! Hier darf der Radfahrer, vorausgesetzt, es ist ausrechend Platz vorhanden, rechts überholen.

Sagt jemand was anderes? Ist im Prinzip der gleiche Fall als würden die Autos an einer Ampel stehen.

 

Vielleicht solltest Du mal erklären, was Du unter "besonderer Vorsicht" verstehst.

Das man ein Fahrzeug welches sich zum abbiegen eingeordnet hat, und wahrscheinlich dann auch gleich abbiegt, nicht auf der Seite überholt in der abgebogen wird.

 

Die Extreme sehe ich darin, daß sich kaum ein Radfahrer wie durch Dich beschrieben da noch durchwurschteln würde. Im Regelfall stehen die Fahrzeuge mit gesetztem Blinker noch geradeaus. Und da dürfen die Radfahrer rechts dran vorbei.

Wenn ich abbiege, fahre ich soweit wie ich kann in die Straße ein, schon mal um dem nachfolgenden Verkehr nicht die Spur zu blockieren. Da bleibe ich doch nicht auf dem Fahrstreifen stehen. Und ob das ein Extremer ist spielt keine Rolle, die Frage ist, darf der hier rechts überholen?

 

Und sollte der Radfahrer ebenfalls, was ja auch möglich ist, hier aber noch gar nicht zur Sprache kam, nach rechts abbiegen wollen, so darf er sogar auch wie in Deinem Beispiel beschrieben rechts überholen und wird es sehr wahrscheinlich sogar, wenn ausreichend Platz ist, tun.

Ja das darf er.

 

MfG.

 

hartmut

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Doch natürlich - würde das Rechtsfahrgebot HART eingehalten - wie soll denn der Radfahrer vorbeikommen? :heul:

 

 

 

Ja, sorry VORRRANG. :sneaky:

 

Macht aber nix, Hauptsache daß.

 

Und Vorfahrt gegenüber dem Autofahrer aus der einmündenden Straße - der auf dem Radweg wartet.

 

Und fast überfahren von dem Autofahrer der vom Supermarktplatz kommt und auf dem Radweg warten will, da er bessere Sicht hat.

 

 

Nö, auf der Straße fahren ist deutlich sicherer.

 

Denn der Autofahrer der rechts abbiegt sieht wohl den Fahrradfahrer vor sich.

 

Der Autofahrer vom Supermarktplatz der auf die Straße achtet - der sieht den Fahrradfahrer auf der Straße.

 

Der Einbieger aus der Straße von rechts der auf dem Radweg steht sieht den Radfahrer auf der Straße.

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naja da muß der hartmut eben langsam tun. :sneaky:

Seit der hartmut mal, so anno 1975, fast einen Mofafahrer abrasiert hat, kennt er die Tücken der Zweiradfahrer. Zudem muss er öfters einen Radweg kreuzen auf dem Radler recht flott von 2 Seiten kommen. Und ich kenne keinen der da langsamer und aufmerksamer fährt.

 

MfG.

 

hartmut

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Könnt's nicht vielmehr sein, daß da ein gewisser Brems- und Ausweichreflex im Spiel ist...? Gehst Du vielleicht gar schon beim bloßen Anblick eines wartepflichtigen Radlers auf vermeintlichem (!) Kollisionskurs unüberhör- und -sehbar vom Gas...?

 

Ich weis nicht woher du deine komischen Geschichten nimmst, stehst du unter Medikamenten oder anderen Stoffen die deine Fantasie beflügeln ? Warst du bei den Situationen dabei ?

Nochmal, ich bin selber Radfahrer und kenne die Unterschiede im Verhalten genau. Da brauchst du nicht mit deinen Märchen kommen die völlig aus der Luft gegriffen sind.

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Wenn ich abbiege, fahre ich soweit wie ich kann in die Straße ein, schon mal um dem nachfolgenden Verkehr nicht die Spur zu blockieren. Da bleibe ich doch nicht auf dem Fahrstreifen stehen. Und ob das ein Extremer ist spielt keine Rolle, die Frage ist, darf der hier rechts überholen?

Ja, darf er. Insbesondere, wenn er sich so wie unten verhält und weiterfährt.

Und sollte der Radfahrer ebenfalls, was ja auch möglich ist, hier aber noch gar nicht zur Sprache kam, nach rechts abbiegen wollen, so darf er sogar auch wie in Deinem Beispiel beschrieben rechts überholen und wird es sehr wahrscheinlich sogar, wenn ausreichend Platz ist, tun.
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Egal was der Radfahrer macht, auf dem Unfallbericht den der Autofahrer bekommt steht eine 1.

Stimmt. Ist leider so. Aber das ergibt sich nunmal daraus, daß (vereinfacht gesagt) der Autofahrer immer in der stärkeren Position ist.

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Es sind aber auch viele Lenker unterwegs die keine Ahnung vom Fahrradfahren haben, sowohl mit 4 also auch 2 Rädern ohne Motor!

 

Beispiel:

 

Hier in de rNähe gibt es eine etwa 30m lange Brücke mit einer Fahrbahnbreite gerade für 2 PKW ( auch Mercedes S-Klasse ) ausreichend im Begenungsverkehr.

 

Diese Brücke soll trotz Kassenknappheit breiter neu gebaut werden, auch mit der Begründung es wäre dort für Radfahrer gefährlich. Ich meine gerade dort nicht, ein vorausfahrender Radler kann eben nicht überholt werden...

 

Sicheres Raffahren hat eienrseits was mit hoher Aufmerksamkeit zu tun, andernseits mit Selbstbewußtsein, überholt ruhig, nicht aber innerhalb dieser Fahrspur, also nur wenn 2 Richtungsfahrbahnen vorhanden sind oder die Gegenrichtung frei ist.

 

Straßen mit Richtungsspuren über 4,5m sind ganz seltene Ausnahmen, also hier zu vernachlässigen!

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Diese Brücke soll trotz Kassenknappheit breiter neu gebaut werden, auch mit der Begründung es wäre dort für Radfahrer gefährlich. Ich meine gerade dort nicht, ein vorausfahrender Radler kann eben nicht überholt werden...

Völlig richtig. Die "Sicherheit" der Radfahrer wird als Vorwand genommen, um nicht ab und zu 30m nur 20 km/h fahren zu müssen. Zeitverlust gegenüber Tempo 50: Rund 5 Sekunden einschließlich Beschleunigungsphase, und das ist uns ggf. Millionen wert...

.

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Meine Meinung zu Abbiegen Radfahrer und Verkehrsregeln:

 

1. Bei einem durchgehenden Radweg haben geradeausfahrende Radfahrer Vorfahrtsrecht gegenüber rechtsabbiegenden KFZ, auch wenn es "ungeschickt" ist darauf zu bestehen. Aus Eigensicherungsgründen ist hier höchste Aufmerhsamkeit nötig.

 

2. Bei einer Fahrspur für Mischverkehr geradeaus und rechts mit Radfahren und KFZ dürfen ( und sollten ) Radfahrer rechtsblinke KFZ nicht RECHTS überholen.

 

3. Zum Geradeausfahren ist eine ausschließliche Rechtsabbiegespur auch für Radfahrer nicht zu nutzen.

 

 

Wer das beachtet hat keine Risiken.

 

Also ich hätte zwar nicht geglaubt das ich jemals mit Kolbenfeder eine Meinung teile, aber zu Punkt 2 und 3 stimme ich zu 100% zu. Bei Punkt 1 sehe ich die höchste Aufmerksamkeit beim Autofahrer, auch wenn es um eine Radfahrspur auf der Straße rechts neben dem Auto geht, der Autofahrer hält ja auch nach Fußgängern ausschau, auch wenn Radler schneller sind als Fußhänger (vielleicht sollten dann Radler nicht mit voll karacho über die Ampel heizen).

 

Es sind keine Gesetze, es sind halt Richtlininen nach denen vermutlich ein Teil der Unfälle beim Abbiegen verhindert werden könnten.

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@runner: Gerade die Unfallstatistik vom Polizei-Präsidium München schätze ich sehr, denn sie nehmen vor manch heiklen Themen kein Blatt vor dem Mund. Z. B. wies das Präsidium auch auf die Unwirksamkeit von Neuregelungen hin ;) . Man kann auch nicht von gefälschten Statistiken sprechen, sondern es geht um die Interpretation von Daten und auf welcher Basis die Daten ermittelt worden sind, wie z. B. eine rudimentäre Unfallursachenbestimmung durch die Polizei allgemein. Wenn z. B. aber auffällig bei den Fußgängertoten in München fast nur "Senioren" dabei sind, dann ist der Ansatzpunkt der Münchner Polizei dahingehend richtig, wenn sie Aufklärungsaktionen bei Senioren fährt. Und nun sind in einer medienwirksamen Show-Aktion mal die Radfahrer dran. Aber sogar auf unachtsam geöffnete Pkw-Türen (Unfallursache) will die Polizei ein Auge werfen...

Und ich muß Dir ausnahmsweise mal recht geben, der Profi-Fahrradrüpel, der einmal Pkw spielt, dann wieder Fußgänger spielt, so wie es ihn gerade für die beste Reisegeschwindigkeit passt, eigenverantwortlich eine rote Ampel passiert, läßt sich nicht über den Haufen fahren. Er rechnet auch mit den Fehlern anderer VT, denn er hat keine Knautschzone, da nutzt auch ein Vorfahrtsrecht nichts. Er weiß auch, daß er leicht übersehen werden kann, eine Bleistiftdicke bzw. fette A-Säule reichen aus...

Wenn ein Radfahrer beim häufigen Unfalltyp "Toter Winkel - unter die Lkw-Räder kommend", dann ist er m. E. selbst schuld. Wenn ein Geisterradler vom aus der Hofausfahrt kommenden Pkw auf die Hörner genommen wird, dann ist er selbst schuld. Wenn der Radfahrer nachts schlecht beleuchtet/erkennbar ist, dann ist er selbst schuld. Wenn er wegen 'nem Fahrfehler auf die Birne fällt, dann ist er selbst schuld.

 

Ach, noch zum Thema "Fälschung": Gibt es auch die Unfallursache "zu schnell" bei Radfahrern :sneaky::angry2: ?

:heul:

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Und ich muß Dir ausnahmsweise mal recht geben, der Profi-Fahrradrüpel, der einmal Pkw spielt, dann wieder Fußgänger spielt, so wie es ihn gerade für die beste Reisegeschwindigkeit passt, eigenverantwortlich eine rote Ampel passiert, läßt sich nicht über den Haufen fahren. Er rechnet auch mit den Fehlern anderer VT, denn er hat keine Knautschzone, da nutzt auch ein Vorfahrtsrecht nichts. Er weiß auch, daß er leicht übersehen werden kann, eine Bleistiftdicke bzw. fette A-Säule reichen aus...

Wenn ein Radfahrer beim häufigen Unfalltyp "Toter Winkel - unter die Lkw-Räder kommend", dann ist er m. E. selbst schuld. Wenn ein Geisterradler vom aus der Hofausfahrt kommenden Pkw auf die Hörner genommen wird, dann ist er selbst schuld. Wenn der Radfahrer nachts schlecht beleuchtet/erkennbar ist, dann ist er selbst schuld. Wenn er wegen 'nem Fahrfehler auf die Birne fällt, dann ist er selbst schuld.

 

Ach, noch zum Thema "Fälschung": Gibt es auch die Unfallursache "zu schnell" bei Radfahrern :sneaky:;) ?

:heul:

 

Zustimmung, Ergänzung:

 

Neulich Besuch in München, laut ADFC und der städtischen Radwegsverbesserungsspezi wäre die Lindwurmstraße mit ihren Radwegen dringend umbaubedürftig.

 

Mein Eindruck, die Radwege sind wegen des Querverkehres etwas langsamer als die KFZ-Spuren aber trotzdem unkritisch befahrbar, kein Bedarf um dort Geld auszugeben.

 

Wenn die Stadt München den Radverkehr erleichtern möchte, dann konsequent und schnell die vorhandenen

Radwege von Parkern, Müllcontainern usw. freihalten

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Er weiß auch, daß er leicht übersehen werden kann, eine Bleistiftdicke bzw. fette A-Säule reichen aus...

Er weiß es im Prinzip und sozusagen abstrakt, aber er kann es nicht im Einzelfall wissen. Einzig und allein der Autofahrer muss wissen, dass er, ohne auch mal den Kopf hin und her zu bewegen, einen Radfahrer übersehen und in der Folge umbringen kann.

 

Wenn ein Radfahrer beim häufigen Unfalltyp "Toter Winkel - unter die Lkw-Räder kommend", dann ist er m. E. selbst schuld.

Gewiss nicht im Sinne der StVO, sonst bekommen wir eine Umkehr der Vorfahrtsrechte: Der LKW-Fahrer darf völlig unbekümmert und ohne nachzusehen rechts abbiegen, denn er konnte ja nichts sehen und kann auch nicht Schuld sein, die hat sowieso der Radfahrer. Setze mal bitte nicht solche Märchen in die Welt, womöglich glaubt es noch jemand...

 

Wenn ein Geisterradler vom aus der Hofausfahrt kommenden Pkw auf die Hörner genommen wird, dann ist er selbst schuld.

Wie verhält sich das mit einem Jogger, der ist u.U. genau so schnell wie ein Radfahrer. Oder Kinder - die dürfen bis zum Alter von 10 Jahren Gehwege benutzen, und das ja wohl ohne Einschränkung der Fahrtrichtung. Darf also ein Autofahrer, der aus einer Hofausfahrt kommt, einen Radfahrer umnieten, er muss halt nur kurz nachsehen, ob es sich nicht doch um ein Kind handelt? So einer soll sich bitte hinterher nicht über 70% Mitschuld aufregen.

 

Wenn der Radfahrer nachts schlecht beleuchtet/erkennbar ist, dann ist er selbst schuld.

Definiere "schlecht erkennbar" - innerorts sorgt die Straßenbeleuchtung meist dafür, dass auch unbeleuchtete Radfahrer erkennbar sind. Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer zwar erkennt, aber das nur schlecht, darf er ihn dann umnieten? Übrigens ist die Zuverlässigkeit der Lichtanlagen bei Fahrrädern äußerst bescheiden, und Rücklichter können auch einfach unterwegs ausfallen. Ist man dann zum Abschuss freigegeben?

 

Wenn er wegen 'nem Fahrfehler auf die Birne fällt, dann ist er selbst schuld.

Doch, ja, man glaubt es kaum: Da könntest Du in manchen Fällen Recht haben. Und dann gibt es noch Stellen, wo die Vermeidung von Fahrfehlern nicht immer gelingt: Etwa wenn Straßenbahnschienen an Wendeschleifen und Betriebshöfen schräg über den Radweg führen, wenn Radwege mit einem 3 cm hohen Bordstein beginnen, und das in einer Rechtskurve. Fahrfehler, klar. Für eine Zirkustruppe überhaupt kein Problem, aber für Ungeübte? Manchmal fallen Radfahrer nämlich auf die Birne, weil irgendwann irgendwo jemand Planungsfehler gemacht hat.

 

Ach, noch zum Thema "Fälschung": Gibt es auch die Unfallursache "zu schnell" bei Radfahrern :sneaky:;) ?

:heul:

Bei Nutzung der angegebenen Quelle wüßtest Du die Antwort, aber Du interessierst Dich wohl nicht so für die Fakten. Und so ist es natürlich bequemer: Ja. Insgesamt 47 Fälle in München 2011, davon 43 durch Radfahrer verschuldet. Details dazu kenne ich nicht. Gesamtzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung: 2.978. Und was folgt daraus?

.

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... die Lindwurmstraße mit ihren Radwegen ...

Mein Eindruck, die Radwege sind wegen des Querverkehres etwas langsamer als die KFZ-Spuren aber trotzdem unkritisch befahrbar, kein Bedarf um dort Geld auszugeben.

Die Radwege sind dort viel zu schmal, überholen ohne Gefährdung ist kaum möglich, die Gehwege sind zu schmal und nicht bedarfsgerecht, da treten immer wieder Fußgänger unvorhersehbar auf den Radweg ohne sich um Radfahrer zu kümmern. Und das bei zeitweilig wirklich hohem Radverkehrsaufkommen. Die Benutzungspflicht gehört dort aufgehoben, wenn es nicht schon geschehen ist. Dann wird man sehen, ob die Qualität gut genug ist, um "angenommen" zu werden.

 

Wenn die Stadt München den Radverkehr erleichtern möchte, dann konsequent und schnell die vorhandenen

Radwege von Parkern, Müllcontainern usw. freihalten

Diese Maßnahme ist notwendig, aber nicht hinreichend.

.

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Er weiß auch, daß er leicht übersehen werden kann, eine Bleistiftdicke bzw. fette A-Säule reichen aus...
Wenn ein Geisterradler vom aus der Hofausfahrt kommenden Pkw auf die Hörner genommen wird, dann ist er selbst schuld.

Wie verhält sich das mit einem Jogger, der ist u.U. genau so schnell wie ein Radfahrer. Oder Kinder - die dürfen bis zum Alter von 10 Jahren Gehwege benutzen, und das ja wohl ohne Einschränkung der Fahrtrichtung. Darf also ein Autofahrer, der aus einer Hofausfahrt kommt, einen Radfahrer umnieten, er muss halt nur kurz nachsehen, ob es sich nicht doch um ein Kind handelt? So einer soll sich bitte hinterher nicht über 70% Mitschuld aufregen.

@m3: Wie verhält es sich mit den unseligen Zweirichtungsradwegen, die mit Blauschild angeordnet werden? Da bin ich ein gesetzmäßiger Geisterradler, bin ich dann auch selbst schuld wenn der Autofahrer mich umnietet?

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Er weiß es im Prinzip und sozusagen abstrakt, aber er kann es nicht im Einzelfall wissen. Einzig und allein der Autofahrer muss wissen, dass er, ohne auch mal den Kopf hin und her zu bewegen, einen Radfahrer übersehen und in der Folge umbringen kann.

Er darf aber sowenig wie ein Autofahrer auf sein Recht pochen.

 

Gewiss nicht im Sinne der StVO, sonst bekommen wir eine Umkehr der Vorfahrtsrechte: Der LKW-Fahrer darf völlig unbekümmert und ohne nachzusehen rechts abbiegen, denn er konnte ja nichts sehen und kann auch nicht Schuld sein, die hat sowieso der Radfahrer. Setze mal bitte nicht solche Märchen in die Welt, womöglich glaubt es noch jemand...

Wo gibt es da Vorfahrtsrechte?

 

Wie verhält sich das mit einem Jogger, der ist u.U. genau so schnell wie ein Radfahrer. Oder Kinder - die dürfen bis zum Alter von 10 Jahren Gehwege benutzen, und das ja wohl ohne Einschränkung der Fahrtrichtung. Darf also ein Autofahrer, der aus einer Hofausfahrt kommt, einen Radfahrer umnieten, er muss halt nur kurz nachsehen, ob es sich nicht doch um ein Kind handelt? So einer soll sich bitte hinterher nicht über 70% Mitschuld aufregen.

Nö, weil die dürfen auf dem Gehweg, der Radler nicht. Und selbst wenn er dort fahren dürfte, gäbe es noch die Schrittgeschwindigkeit welcher der Radler einhalten müsste. Ich habe vor kurzem einige Urteile gefunden, bei denen den Radlern die überwiegende Schuld gegeben wurde. Und wenn Du schon das berühmte Kind wieder ins Spiel bringst, es könnte auch ein Kind sein welches aus der Einfahrt kommt.

 

Definiere "schlecht erkennbar" - innerorts sorgt die Straßenbeleuchtung meist dafür, dass auch unbeleuchtete Radfahrer erkennbar sind. Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer zwar erkennt, aber das nur schlecht, darf er ihn dann umnieten? Übrigens ist die Zuverlässigkeit der Lichtanlagen bei Fahrrädern äußerst bescheiden, und Rücklichter können auch einfach unterwegs ausfallen. Ist man dann zum Abschuss freigegeben?

Nö, es ist Sache des Radlers sein Fahrzeug im funktionsfähigen Zustand zu halten. Und wenn das Licht nicht geht hilft schieben.

 

Doch, ja, man glaubt es kaum: Da könntest Du in manchen Fällen Recht haben. Und dann gibt es noch Stellen, wo die Vermeidung von Fahrfehlern nicht immer gelingt: Etwa wenn Straßenbahnschienen an Wendeschleifen und Betriebshöfen schräg über den Radweg führen, wenn Radwege mit einem 3 cm hohen Bordstein beginnen, und das in einer Rechtskurve. Fahrfehler, klar. Für eine Zirkustruppe überhaupt kein Problem, aber für Ungeübte? Manchmal fallen Radfahrer nämlich auf die Birne, weil irgendwann irgendwo jemand Planungsfehler gemacht hat.

Und wo ist das Problem? Wenn das Hindernis mit fahren unüberwindbar ist, dann geht es mit schieben. Nennt sich auch Eigenverantwortung.

 

Bei Nutzung der angegebenen Quelle wüßtest Du die Antwort, aber Du interessierst Dich wohl nicht so für die Fakten. Und so ist es natürlich bequemer: Ja. Insgesamt 47 Fälle in München 2011, davon 43 durch Radfahrer verschuldet. Details dazu kenne ich nicht. Gesamtzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung: 2.978. Und was folgt daraus?

Wie die Statistik zustande kommt hat schon Bluey erklärt. Im Unfallbericht bekommt der Autofahrer immer die 1 weil er der Stärkere ist.

 

MfG.

 

hartmut

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Und dann gibt es noch Stellen, wo die Vermeidung von Fahrfehlern nicht immer gelingt: Etwa wenn Straßenbahnschienen an Wendeschleifen und Betriebshöfen schräg über den Radweg führen, wenn Radwege mit einem 3 cm hohen Bordstein beginnen, und das in einer Rechtskurve. Fahrfehler, klar. Für eine Zirkustruppe überhaupt kein Problem, aber für Ungeübte? Manchmal fallen Radfahrer nämlich auf die Birne, weil irgendwann irgendwo jemand Planungsfehler gemacht hat.

 

 

Um an solchen Orten nicht zu verunfallen ist Zirkustauglichkeit nicht nötig, schlicht einfache Aufmerksamkeit. Es gibt auch an Überlandstraßen Bahnübergänge im 30°-Winkel, etwas entgegen ausholen ( ggf. rückwärtigen Verkehr beachten ) und im 60° Winkel über die Schienen, kein Problem. Auch nicht mit sehr schmalen Hochdruck-Reifen am Ranndoneur!

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Um an solchen Orten nicht zu verunfallen ist Zirkustauglichkeit nicht nötig, schlicht einfache Aufmerksamkeit.

Ja sicher. Und es misslingt einfach ab und zu, gerade Kindern und älteren Leuten. Wenn wir das so wollen, bitte, dann ist uns das Wohlergehen dieser Menschen halt egal, planen wir also ohne das Gehirn dabei einzuschalten und freuen uns über die gesteigerte Eigenverantwortung der Radler </sarkasmus>.

.

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Wie kamen denn die Radfahrer Münchens ( oder Berlin, Hannover usw. ) um 1930 mit den vielen Straßenbahnschienen, den häufigen Gewebegleisanschlüßen zu recht? Die Menschen sind doch heute auch nicht blöder! An vielen Krezungen gab es Abbiegegleisbögen!

 

Es gab auch Schienenführungen jeweils am rechten Straßenrand, heute noch z.B. bei Bad Schandau die Kirnitzschtalbahn, eingleisig, also teilweise im Gegenverkehr.

 

PS.:

 

Ich bin auch schon "Opa"!

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Einzig und allein der Autofahrer muss wissen, dass er, ohne auch mal den Kopf hin und her zu bewegen, einen Radfahrer übersehen und in der Folge umbringen kann.
Er darf aber sowenig wie ein Autofahrer auf sein Recht pochen.

Komisch, warum klingt das bei mir immer wie "Soll der Radfahrer halt nachgeben, wenn er sich Sorgen macht um seine Knochen". Meine Methode sieht so aus: Natürlich rechne ich immer mit den Fehlern der Radfahrer, wenn ich Auto fahre, und sonst mit denen der Autofahrer. Aber ich kenne meine Bremsen und halte die gut in Ordnung. Und wenn ich sehe, dass ein Autofahrer wohl meint, er könne draufhalten, mal sehen, vielleicht bremst der Radler ja sowieso, weil er nicht weiß, dass er Vorfahrt hat - dann kann es schon mal sein, dass er zuerst die Nerven verliert und die Notbremsung einleitet. Und schon entspricht der Ablauf einfach wieder der StVO.

 

Gewiss nicht im Sinne der StVO, sonst bekommen wir eine Umkehr der Vorfahrtsrechte: Der LKW-Fahrer darf völlig unbekümmert und ohne nachzusehen rechts abbiegen, denn er konnte ja nichts sehen und kann auch nicht Schuld sein, die hat sowieso der Radfahrer. Setze mal bitte nicht solche Märchen in die Welt, womöglich glaubt es noch jemand...
Wo gibt es da Vorfahrtsrechte?

Radfahrer auf dem Radweg, hauptstraßenbegleitend, hat Vorfahrt gegenüber einem rechtsabbiegenden LKW. Warum fragst Du? Weißt Du das etwa nicht? Sehr bedenklich...

 

Für eine Zirkustruppe überhaupt kein Problem, aber für Ungeübte? Manchmal fallen Radfahrer nämlich auf die Birne, weil irgendwann irgendwo jemand Planungsfehler gemacht hat.
Und wo ist das Problem? Wenn das Hindernis mit fahren unüberwindbar ist, dann geht es mit schieben. Nennt sich auch Eigenverantwortung.

Irgendwie bist Du in der Praxis des Radfahrens noch nicht angekommen, und heraus kommt dummes Zeug. Da stürzen Leute an Stellen, die sie schon 100 mal überwunden haben, beim 101. mal, weil der Bordstein heute nass ist und Blätter draufliegen. Ursache ist nicht Nichtschieben, sondern ein Planungsfehler. Übrigens, die Auskunft der Behörden ist oft, die Kante müsse sein, wegen des Regenwasserablaufs. Als ob das Wasser ohne Kante trotz Gefälles bergauf laufen würde...

 

Bei Nutzung der angegebenen Quelle wüßtest Du die Antwort, aber Du interessierst Dich wohl nicht so für die Fakten. Und so ist es natürlich bequemer: Ja. Insgesamt 47 Fälle in München 2011, davon 43 durch Radfahrer verschuldet. Details dazu kenne ich nicht. Gesamtzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung: 2.978. Und was folgt daraus?
Wie die Statistik zustande kommt hat schon Bluey erklärt. Im Unfallbericht bekommt der Autofahrer immer die 1 weil er der Stärkere ist.

Ja, wie interessant. Aber jetzt wissen wir überhaupt nicht mehr, wie es sein kann, dass nach der oben zitierten Liste der Hauptunfallursachen von 1800 Unfällen 723 von Radfahrern verursacht wurden. Deine Erklärung für dieses Phänomen? Vielleicht macht die Polizei dies nur dort, wo Bluey arbeitet, nicht aber in München?

.

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Wie kamen denn die Radfahrer Münchens ( oder Berlin, Hannover usw. ) um 1930 mit den vielen Straßenbahnschienen, den häufigen Gewebegleisanschlüßen zu recht? Die Menschen sind doch heute auch nicht blöder!

Nein. Wie kommst Du darauf, dass um 1930 nie Radfahrer an Gleisanschlüssen verunglückt sind?

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Komisch, warum klingt das bei mir immer wie "Soll der Radfahrer halt nachgeben, wenn er sich Sorgen macht um seine Knochen". Meine Methode sieht so aus: Natürlich rechne ich immer mit den Fehlern der Radfahrer, wenn ich Auto fahre, und sonst mit denen der Autofahrer. Aber ich kenne meine Bremsen und halte die gut in Ordnung. Und wenn ich sehe, dass ein Autofahrer wohl meint, er könne draufhalten, mal sehen, vielleicht bremst der Radler ja sowieso, weil er nicht weiß, dass er Vorfahrt hat - dann kann es schon mal sein, dass er zuerst die Nerven verliert und die Notbremsung einleitet. Und schon entspricht der Ablauf einfach wieder der StVO.

Wenn ich auf dem Mopped bin rechne ich mit noch viel mehr Fehlern der Autofahrer, und ich werde mich hüten, als Moppedfahrer, als Autofahrer, als Fußgänger alles auszureizen was geht.

Aber wenn ich das von dir lese wundert mich nicht das schlechte Verhältnis welches Du zu den Autos hast.

 

Radfahrer auf dem Radweg, hauptstraßenbegleitend, hat Vorfahrt gegenüber einem rechtsabbiegenden LKW. Warum fragst Du? Weißt Du das etwa nicht? Sehr bedenklich...

Ich frage mich, woher kommt da plötzlich ein Radweg? :heul: Vorher war der noch nicht da. :sneaky:

 

Irgendwie bist Du in der Praxis des Radfahrens noch nicht angekommen, und heraus kommt dummes Zeug. Da stürzen Leute an Stellen, die sie schon 100 mal überwunden haben, beim 101. mal, weil der Bordstein heute nass ist und Blätter draufliegen. Ursache ist nicht Nichtschieben, sondern ein Planungsfehler. Übrigens, die Auskunft der Behörden ist oft, die Kante müsse sein, wegen des Regenwasserablaufs. Als ob das Wasser ohne Kante trotz Gefälles bergauf laufen würde...

Zum Leidwesen meiner Frau vermeide ich standhaft so einen Drahtesel zu besteigen. Und ich weigere mich zu glauben das wenn Radfahrer stürzen gleich ein Planungsfehler dahintersteckt. Eigene Dummheit dürfte der Hauptgrund sein.

 

Außerdem solltest Du mal bedenken, Es gibt z.B. Straßenbahnen, Linienbusse, Kfz aller Variationen, Radfahrer und Fußgänger. Allen muss irgendwie gerecht werden, und mir fällt kein Grund ein, warum ausgerechnet Radfahrer noch mehr bevorzugt werden sollen als sie schon werden. Wenn also die Kante notwendig ist, dann ist sie eben notwendig. Aus welchem Grund sollen dann wieder für zigtausende Euros Umbaumaßnahmen verbuddelt werden. Damit die Radler schneller fahren können?

 

Ja, wie interessant. Aber jetzt wissen wir überhaupt nicht mehr, wie es sein kann, dass nach der oben zitierten Liste der Hauptunfallursachen von 1800 Unfällen 723 von Radfahrern verursacht wurden. Deine Erklärung für dieses Phänomen? Vielleicht macht die Polizei dies nur dort, wo Bluey arbeitet, nicht aber in München?

Manchmal stoßen sogar Radfahrer zusammen, manchmal beachten auch Radfahrer die Vorfahrt nicht, nur mal als Beispiel. Unsere Gesetzgebung, insbesondere die fortschreibende Gesetzgebung ist viel zu radfahrerfreundlich.

 

MfG.

 

hartmut

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Aber wenn ich das von dir lese wundert mich nicht das schlechte Verhältnis welches Du zu den Autos hast.

Nicht zu Autos an sich. Zu gewissen Autofahrern halt...

 

Radfahrer auf dem Radweg, hauptstraßenbegleitend, hat Vorfahrt gegenüber einem rechtsabbiegenden LKW. Warum fragst Du? Weißt Du das etwa nicht? Sehr bedenklich...
Ich frage mich, woher kommt da plötzlich ein Radweg? :heul: Vorher war der noch nicht da. :sneaky:

Ja, schau, so geht es diesen LKW-Fahrern auch immer. Deren Unaufmerksamkeit ist die häufigste Todesursache bei Fahrradunfällen. Und deshalb sind diese abgesetzten Radwege hinter parkenden Fahrzeugen und Büschen auch so gefährlich, dass sie nicht mehr als Stand der Technik anzusehen sind.

 

Zum Leidwesen meiner Frau vermeide ich standhaft so einen Drahtesel zu besteigen.

Du solltest mehr auf Deine Frau hören, dann würdest Du auch die andere Sicht der Dinge besser kennen.

 

Und ich weigere mich zu glauben das wenn Radfahrer stürzen gleich ein Planungsfehler dahintersteckt. Eigene Dummheit dürfte der Hauptgrund sein.

So habe ich das nicht geschrieben, warum willst Du mir das in die Schuhe schieben. Wärst Du eventuell im Stande, einräumen, dass zum Teil auch Planungsfehler dahinter stecken, wenn an einem bestimmten nicht abgesenkten Bordstein überdurchschnittlich häufig Radfahrer scheitern? Und wenn es Deine Frau wäre, auch zu dumm?

 

Vielleicht fährst Du ja nicht gern Fahrrad, weil Du Angst hast vor Deinen eigenen Vorurteilen? Wegen der dann plötzlich und unvermeidlich einsetzenden Dummheit, meine ich...

 

Wenn also die Kante notwendig ist, dann ist sie eben notwendig.

Du bist also auch der Ansicht, dass die Kante notwendig ist, weil sonst das Wasser bergauf fließen würde? Aha.

 

Aus welchem Grund sollen dann wieder für zigtausende Euros Umbaumaßnahmen verbuddelt werden. Damit die Radler schneller fahren können?

Vielleicht gleich richtig planen nach Stand der Technik? Damit Radfahren attraktiver wird, dann tun es mehr Leute, und schon gibt es weniger Staus und mehr Parkplätze, weil auf einem PKW-Platz 6-8 Fahrräder untergebracht werden können?

 

Unsere Gesetzgebung, insbesondere die fortschreibende Gesetzgebung ist viel zu radfahrerfreundlich.

Kein Fakt, nur Deine unmaßgebliche Meinung.

.

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Ja, schau, so geht es diesen LKW-Fahrern auch immer. Deren Unaufmerksamkeit ist die häufigste Todesursache bei Fahrradunfällen. Und deshalb sind diese abgesetzten Radwege hinter parkenden Fahrzeugen und Büschen auch so gefährlich, dass sie nicht mehr als Stand der Technik anzusehen sind.

Wenn vorher kein Radweg war, ist nachher auch kein Radweg, nicht mal hier in der Diskussion.

Wenn das bekannt ist sollte man das entschärfen, ich würde eine Radfahrrampel vorschlagen, alternativ, Ende des Radwegs, beginn Gehweg. Zebrastreifen. Damit ist doch die Gefahr beseitigt. Der Radweg muss ja nicht durchgängig sein.

 

Du solltest mehr auf Deine Frau hören, dann würdest Du auch die andere Sicht der Dinge besser kennen.

Ich kenne die Sicht. Die bösen Autos haben mich öfters mal vom Rad geschupst.

 

So habe ich das nicht geschrieben, warum willst Du mir das in die Schuhe schieben. Wärst Du eventuell im Stande, einräumen, dass zum Teil auch Planungsfehler dahinter stecken, wenn an einem bestimmten nicht abgesenkten Bordstein überdurchschnittlich häufig Radfahrer scheitern? Und wenn es Deine Frau wäre, auch zu dumm?

Ich will dir überhaupt nichts in die Schuhe schieben. Ich sehe nur nicht ein das der ganze Verkehr sich dem Fahrradverkehr unterordnen soll. Dazu gehört eben auch das wie bei den andern Verkehrsmitteln manche Dinge suboptimal sind. Steuergelder können nunmal nur einmal ausgegeben werden, und da sollen auch alle ihren Anteil bekommen.

 

Vielleicht fährst Du ja nicht gern Fahrrad, weil Du Angst hast vor Deinen eigenen Vorurteilen? Wegen der dann plötzlich und unvermeidlich einsetzenden Dummheit, meine ich...

Nimm es einfach so hin, ich hasse radfahren, es gibt nicht viel was für mich öder ist.

 

Du bist also auch der Ansicht, dass die Kante notwendig ist, weil sonst das Wasser bergauf fließen würde? Aha.

Nö, ich sage das wegen so einer Kante nicht gleich der Bagger kommen muss und sinnlos Steuergelder verschwendet werden sollen.

 

Vielleicht gleich richtig planen nach Stand der Technik? Damit Radfahren attraktiver wird, dann tun es mehr Leute, und schon gibt es weniger Staus und mehr Parkplätze, weil auf einem PKW-Platz 6-8 Fahrräder untergebracht werden können?

Ich habe keinen Grund irgendwas dafür zu tun das Radfahren attraktiver wird. Geschweige denn dass das Hobby mit Steuergelder anderer Verkehrsteilnehmer finanziert wird. Schon zweimal nicht mit dem hohen Anspruchsdenken. Mehr Parkplätze gäbe es auch wenn es weniger Radwege gäbe.

 

Kein Fakt, nur Deine unmaßgebliche Meinung.

Lies mal paar Urteile.

 

MfG.

 

hartmut

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Ja, schau, so geht es diesen LKW-Fahrern auch immer. Deren Unaufmerksamkeit ist die häufigste Todesursache bei Fahrradunfällen. Und deshalb sind diese abgesetzten Radwege hinter parkenden Fahrzeugen und Büschen auch so gefährlich, dass sie nicht mehr als Stand der Technik anzusehen sind.

 

Widerspruch, nicht der Radweg ist gefährlich sondern die beiderseitge Unaufmerksamkeit.

 

Für Radfahrer gilt: Rechtliche Vorfahrt ist nicht fahrend durchsetzbar.

 

Nehme die Rechtslage allenfalls für Privatanzeigen wegen Vorfahrtmißachtung und/oder schwere Straßenverkehrsgefährdung, aber nicht als "virtuelles grünes Lichtzeichen"!

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Gewiss nicht im Sinne der StVO, sonst bekommen wir eine Umkehr der Vorfahrtsrechte
Ein Radfahrer, der an einer Kreuzung ohne Radweg neben einem rechtsabbiegewilligen LKW vorbeifährt, ohne sich an dieser Kreuzung vor dem LKW aufstellen zu können, ist lebensmüde - je länger der LKW, umso mehr. Selbstverständlich wird aber auf seinem Grabstein stehen "Aber ich durfte das!"

 

Wie verhält sich das mit einem Jogger, der ist u.U. genau so schnell wie ein Radfahrer. Oder Kinder - die dürfen bis zum Alter von 10 Jahren Gehwege benutzen, und das ja wohl ohne Einschränkung der Fahrtrichtung.
Um die geht es hier nicht.

 

Übrigens ist die Zuverlässigkeit der Lichtanlagen bei Fahrrädern äußerst bescheiden, und Rücklichter können auch einfach unterwegs ausfallen.
Ersteres ist bei den heutigen technischen Möglichkeiten schlicht Unsinn, letzteres nicht das Problem der motorisierten VT (bei denen das übrigens auch passieren kann).

 

Ja, schau, so geht es diesen LKW-Fahrern auch immer. Deren Unaufmerksamkeit ist die häufigste Todesursache bei Fahrradunfällen.
Das steht wo?

 

Eigentlich lohnt es sich nicht, auf den Stuss einzugehen, aber so stehenlassen kann man das auch nicht. Also:

Ich habe keinen Grund irgendwas dafür zu tun das Radfahren attraktiver wird.
Stimmt. Wenn Dir Deine Umwelt scheißegal ist.

 

Geschweige denn dass das Hobby mit Steuergelder anderer Verkehrsteilnehmer finanziert wird.
Keine Sorge: kein einziges Hobbyfahrrad wird mit Steuergeldern anderer VT finanziert (wobei: wenn sich ein Beamter von seinem Einkommen ein Hobbyfahrrad kauft, dann finanzieren andere VT mit ihren Steuern... - aber das hast Du nicht gemeint, nicht wahr?).

 

Schon zweimal nicht mit dem hohen Anspruchsdenken.
Du sprichst in Rätseln - was meinst Du?

 

Mehr Parkplätze gäbe es auch wenn es weniger Radwege gäbe.
Die meisten Radwege, die ich kenne, sind als PKW-Parkplätze kaum geeignet. Nicht nur wegen des häufig schlechten Zustandes, sondern vor allem wegen der Breite. Es mag aber durchaus Radwege geben, wo das anders ist. Hättest Du Beispiele?
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Widerspruch, nicht der Radweg ist gefährlich sondern die beiderseitge Unaufmerksamkeit.

Nenn es wie Du willst, es gibt Gestaltungselemente im Radverkehrsnetz, die unfallträchtiger sind als andere. Dann bewirken wohl manche mehr Aufmerksamkeit als andere. Jedenfalls wird das Unfallgeschehen durch die Gestaltung der Radverkehrsanlagen mit beeinflusst.

 

Für Radfahrer gilt: Rechtliche Vorfahrt ist nicht fahrend durchsetzbar.

Und daraus folgt für Radler die Pflicht zum freiwilligen Verzicht? Nö, nicht mit mir.

.

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Stimmt. Wenn Dir Deine Umwelt scheißegal ist.

Was hat das mit der Umwelt zu tun?

Gibt ja auch noch andere "umweltfreundliche" Verkehrsmittel. Muss da Radfahren noch extra subventioniert werden?

Außerdem möchte ich lieber nicht wissen wieviel Schadstoffe mehr ausgestoßen werden weil Radfahrer den Kfz-Verkehr behindern.

 

Keine Sorge: kein einziges Hobbyfahrrad wird mit Steuergeldern anderer VT finanziert (wobei: wenn sich ein Beamter von seinem Einkommen ein Hobbyfahrrad kauft, dann finanzieren andere VT mit ihren Steuern... - aber das hast Du nicht gemeint, nicht wahr?).

Früher waren wir öfters mal im Stadion auf dem Fußballplatz und haben dort gespielt, oder waren in Turnhallen. Keine Sorge die Turnschuhe und Trikots, Duschgel haben wir selber gekauft, hat dem Steuerzahler also nichts gekostet. :vogelzeig:

 

Schon zweimal nicht mit dem hohen Anspruchsdenken.
Du sprichst in Rätseln - was meinst Du?

Wie sich hier jemand den Ausbau der Radwege wünscht. Alles glatt ohne Kante, frei von Laub, und so breit das sich die Radfahrer überholen können. Habe ich was vergessen? Wie wäre es mit Vorrangschaltung an den Ampeln?

 

Die meisten Radwege, die ich kenne, sind als PKW-Parkplätze kaum geeignet. Nicht nur wegen des häufig schlechten Zustandes, sondern vor allem wegen der Breite. Es mag aber durchaus Radwege geben, wo das anders ist. Hättest Du Beispiele?

Bei uns wurde eine Radspur eingerichtet, dort wo sonst am Straßenrand geparkt werden konnte. Zumindest den Dummfug hat man wieder etwas zurückgebaut. Ein Radweg sollte zwischen 1,5 und 2m breit sein. Also 2m, da könnte man schon Parkplätze draus machen.

 

MfG.

 

hartmut

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Was hat das mit der Umwelt zu tun?
Ich halte Dich eigentlich für intelligent genug, das zu wissen. Sollte ich mich täuschen, würde auch jeder Erklärungsversuch ins Leere laufen.

 

Muss da Radfahren noch extra subventioniert werden?
Wo wird denn Radfahren wie subventioniert, noch dazu 'noch extra'?

 

Außerdem möchte ich lieber nicht wissen wieviel Schadstoffe mehr ausgestoßen werden weil Radfahrer den Kfz-Verkehr behindern.
Dieser Dummfug ist doch unter Deinem Niveau, oder?

 

Wie sich hier jemand den Ausbau der Radwege wünscht. Alles glatt ohne Kante, frei von Laub, und so breit das sich die Radfahrer überholen können.
Du meinst also allen Ernstes, es sei überzogenes Anspruchsdenken, wenn eine Gruppe von VT ihren Fahrbahnbereich so gestaltet haben möchte, daß sie sich darauf möglichst sicher und risikofrei bewegen kann?

 

Wie wäre es mit Vorrangschaltung an den Ampeln?
Gute Idee.

 

Ein Radweg sollte zwischen 1,5 und 2m breit sein.
Und? Wie breit sind sie?

 

Also 2m, da könnte man schon Parkplätze draus machen.
Wir hatten doch kürzlich die Aktion der Polizei in Autobahnbaustellen mit der Begrenzung auf zwei Meter. Da hieß es, die modernen Fahrzeuge seien regelmäßig breiter als zwei Meter...
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Vollste Zustimmung @hartmut!

 

Die Radwege sind dort viel zu schmal, überholen ohne Gefährdung ist kaum möglich, die Gehwege sind zu schmal und nicht bedarfsgerecht, da treten immer wieder Fußgänger unvorhersehbar auf den Radweg ohne sich um Radfahrer zu kümmern. Und das bei zeitweilig wirklich hohem Radverkehrsaufkommen. Die Benutzungspflicht gehört dort aufgehoben, wenn es nicht schon geschehen ist. Dann wird man sehen, ob die Qualität gut genug ist, um "angenommen" zu werden.

 

Spätestens an dieser Stelle solltest du dich aber schon fragen, ob du das Radfahren nicht über alle andere Verkehrsmittel stellst...

Als Autofahrer könnte man jetzt argumentieren, jede Straße müsse so breit sein, dass man langsamere Verkehrsteilnehmer und insbesondere Fahrräder überholen kann. Wenn Radler unbedingt die Möglichkeit zum Überholen brauchen, dann brauchen PKWs die auch... :vogelzeig:

 

Einzig und allein der Autofahrer muss wissen, dass er, ohne auch mal den Kopf hin und her zu bewegen, einen Radfahrer übersehen und in der Folge umbringen kann.
Er darf aber sowenig wie ein Autofahrer auf sein Recht pochen.

Komisch, warum klingt das bei mir immer wie "Soll der Radfahrer halt nachgeben, wenn er sich Sorgen macht um seine Knochen". Meine Methode sieht so aus: Natürlich rechne ich immer mit den Fehlern der Radfahrer, wenn ich Auto fahre, und sonst mit denen der Autofahrer. Aber ich kenne meine Bremsen und halte die gut in Ordnung. Und wenn ich sehe, dass ein Autofahrer wohl meint, er könne draufhalten, mal sehen, vielleicht bremst der Radler ja sowieso, weil er nicht weiß, dass er Vorfahrt hat - dann kann es schon mal sein, dass er zuerst die Nerven verliert und die Notbremsung einleitet. Und schon entspricht der Ablauf einfach wieder der StVO.

 

Für Radfahrer gilt: Rechtliche Vorfahrt ist nicht fahrend durchsetzbar.

Und daraus folgt für Radler die Pflicht zum freiwilligen Verzicht? Nö, nicht mit mir.

.

 

Mmmmh... Gilt das auch für andere Verkehrsteilnehmer? Was würdest du denn von einem Autofahrer halten, der bewusst erst im letzen Moment bremst, wenn ihm die Vorfahrt von einem Fußgänger oder Radfahrer genommen wird?

Außerdem: Was ist, wenn du (oder der beschriebene Autofahrer) sich mal ausnahmsweise verschätzt, was ja jedem mal passieren kann?

 

Ich kann prinzipiell dein Anliegen beim Erstellen dieses Threads schon verstehen; du willst halt als Radler aus Überzeugung das Radfahren nicht im falschen Licht dargestellt wissen. Aber wenn du so ein IMO sehr unvernünftiges Verhalten à la "es drauf ankommen lassen, wer die stärkeren Nerven hat" propagierst, weckt das durchaus bei vielen die Vorstellung vom Kamikaze-Radfahrer, der du doch wohl hoffentlich nicht bist :licht:

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