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Verwarngeld Eines Fremden Halters


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Auch wenn du esmicht einsehen willst: Es ist keine Hintertür, der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit so vorgesehen.

Egal wer die Hintertüre eingebaut hat, es ist eine Hintertüre.

 

Betroffener im Sinne des PAuswG ist nicht gleichzusetzen mit dem Betroffenen i.S.d. OWiG. Hier geht es im den von der Maßnahme betroffenen, dass muss nicht zwangsläufig auch der spätere Betroffene im OWi-Verfahren sein.

Auch das ist eigentlich nur eine Auslegungssache. Entscheidend ist was in 2 steht

 

2.

die ersuchende Behörde ohne Kenntnis der Daten nicht in der Lage wäre, eine ihr obliegende Aufgabe zu erfüllen, und

 

MfG.

 

hartmut

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Hartmut, du wirst albern. Es ist keine Hintertür, es ist der Gesetzestext, so wie er vom gesetzgeber gewollt wurde.

Zum rumalbern finde ich ist das kein Thema. Wollte das der Gesetzgeber so, oder haben da Richter was gebogen?

 

Wir haben ein völlig anderes Rechtsverständnis. Du willst ums verrecken die Gesetze durchsetzen, auch wenn es auf Kosten der Freiheit geht, ich nicht. Mein Verständnis sagt immer noch, lieber einen Verbrecher laufen lassen als Unschuldige "zu behelligen". Schon mal habe ich gesagt, ihr nehmt euch viel zu wichtig.

 

MfG.

 

hartmut

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Da es im Gesetzestext steht wird es der Wille des Gesetzgebers gewesen sein :vogelzeig:

Der Gesetzgeber ist auch nicht mehr der, der er mal war. Aktuell mal wieder das Schnüffelgesetz Vorratsdatenspeicherung.

 

Polizeistaat wohin man sieht, könnte man meinen.

 

MfG.

 

hartmut

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:vogelzeig: Der ganze Zinnober hier dreht sich doch nur darum das die Behörde dem TE erzählt hat der Halter behauptet hat nicht der Fahrer zu sein, wie wahrscheinlich ist das eine Behörde dann wirklich alle Bilder der Nachbarschaft anfordert und darin jemanden sucht der der fahrer sein könnte? Wieviele Personen müßten da verglichen werden, in Städten würde da ja schnell in die Hunderte gehen. Sorry, aber ich gehe mal davon aus das ein Sachbearbeiter der wegen 15€ eine Rasterfahndung der halben Stadt durchführt schnell einen Einlauf bekommen würde.

 

Ich gehe eher davon aus das der Halter den TE angegeben hat und der Sachbearbeiter das verheimlicht, aus welchen Gründen auch immer.

 

:licht: Oder haben die Führerscheinstellen mittlerweile eine solche Gesichtserkennungssoftware wie in den ganzen CSI-Versionen die selbst dann noch die Personen identifizieren wenn die Bildquelle eine uralte unscharfe Überwachungskamera in 500m Entfernung war? :blink:

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Hartmut, du bist der einzige, der etwas biegt... nämlich das Recht, so wie es gerade zu deiner Meinung passt.

 

 

andere biegen auch :vogelzeig:

 

 

ich wurde von polizeibeamten gefragt ob ich der hausdurchsuchung zustimme oder nicht. dann wurde mir gesagt auch wenn ich nicht zustimme würde sie durchgeführt, auch ohne richterlichen beschluss...

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Das ist auch kein Biegen.

 

Bei Gefahr im Verzug ist ein richterlicher Beschluss nicht erforderlich. Trotzdem frage ich zuvor auch, ob der von der Maßnahme Betroffene mit dieser einverstanden ist.

 

Gruß

Goose

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Das ist auch kein Biegen.

 

Bei Gefahr im Verzug ist ein richterlicher Beschluss nicht erforderlich. Trotzdem frage ich zuvor auch, ob der von der Maßnahme Betroffene mit dieser einverstanden ist.

 

Gruß

Goose

 

Gefahr in Verzug, das ist das Hinbiegen.

 

mit dieser Begründung kann man ja so gut wie fast alles durchsetzen.

 

 

bei mir wurde eine Hausdurchsuchung gemacht weil ein sogenannter Schnelltest (Drugwipe) angeschlagen hat, die Dinger haben ne Fehlerquote von 40 %. Ich nehme keine Drogen und habe nichts damit zu tun, es gibt keine Hintergründe mich mit Drogen in Verbindung zu bringen.

 

Wo ist da die Gefahr in Verzug?

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und warum ist das nun ein Hinbiegen?

 

Ein Drugwipe kostet auch Geld, daher führe ich ihn prinzipiell nicht durch, wenn ich keine Anhaltspunkte habe.Gehen wir als davon aus, daß diese bei dir vorlagen, so hat sich der Verdacht einer Straftat (Verstoß gegen das BTMG) gegen dich durch den Test noch erhärtet.

Die Wohnungsdurchsuchung ist da der logische Schluss. Führt man sie nicht sofort durch, kann man sie sich in solch einer Situation auch gleich sparen, denn wenn die Klospülung ein Mal rauscht, wird kaum noch was zu finden sein.

Ist nun der Richter nicht erreichbar, was nicht sei sollte, aber doch immer wieder vorkommt, gäbe es noch die alternative Möglichkeit, den Verdächtigen bis zur richterlichen Entscheidung einzusperren. Allerdings würde bei einer Verhältnismäßigkeitsprüfung die sofortige Durchsuchug dann doch gegenüber der alternativen Möglichkeit gewinnen.

 

Allerdings sollten wir diese Diskussion bei Bedarf besser an anderer Stelle weiter führen, da sie mit dem Thema ja nun doch nichts zu tun hat.

 

Gruß

Goose

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Sorry, aber ich gehe mal davon aus das ein Sachbearbeiter der wegen 15€ eine Rasterfahndung der halben Stadt durchführt schnell einen Einlauf bekommen würde.

Genau, gehe du mal davon aus und schlafe ruhig weiter, oder blase mit HarryB, Bluey oder Biber zusammen ins gleiche Horn.

Zuerst Hartmut und mir Übertreibung und Realitätsverlust vorwerfen und selbst dann, wenn unsere Prophezeiung vollumfänglich eingetreten ist, schönreden oder gleich komplett Funkstille halten....die vermeintlich heile Welt darf ja keine Kratzer bekommen.

 

Manchmal verschlägts mir bei all den hier vorhandenen Scheuklappen die Sprache.

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da sie mit dem Thema ja nun doch nichts zu tun hat.

Gruß

Goose

 

doch, es geht darum, dass mit der Begründung der sog. Gefahrenabwehr so gut wie fast alles durchgeboxt wird

 

ob es nun darum geht, dass einer dem Blitzerauto nachfährt oder ob Geld von Verkehrssündern eingetrieben werden muss, mit welchen Mitteln auch immer

 

es gilt Gefahr in Verzug und damit habt ihr freie Hand

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doch, es geht darum, dass mit der Begründung der sog. Gefahrenabwehr so gut wie fast alles durchgeboxt wird

Das Problem sitzt noch tiefer.

 

Das Grundgesetz diente einst dem Schutz des Bürgers vor Willkür, egal ob die von Staatsorganen oder andern Bürger bedroht wurden. Entsprechend hoch waren auch die Hürden wenn es darum ging in den Schutzbereich des GG einzudringen. Heute reicht es aus, an deiner Durchsuchung gezeigt, wenn ein medizinischer Laie den Verdacht hat, der könnte Drogen intus haben, und dem Ergebnis von einem fragwürdigen Test, die Grundrechte auszuhebeln. Die zählen nicht mehr.

 

Weder zählt das die Durchsuchung der Wohnung unter Richtervorbehalt steht, noch das die Freiheit eingeschränkt wird, und was ist mit der körperlichen Unversehrtheit?

 

Die Polizeigesetze geben den Polizisten recht wenn sie ohne richterlichen Beschluss Eingriffe in die Grundrechte vornehmen. Begründen lässt sich eben viel, und wenn der Polizist sich was aus den Fingen saugt. Ich nenne das eine Hintertüre groß wie ein Scheunentor.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich möchte noch etwas hinzufügen.

 

Der reine Konsum von Drogen ist keine Straftat. Und Goose schießt gleich ums Eck und sagt §§§§§§§§§§§§§§§§ wer konsumiert hat, der hat auch besessen, erworben. Damit haben wir eine Straftat und die Polizei, Gefahr in Verzuge.............. Ja @Goose wissen wir. Da gibt es aber immer noch zu beachten, die Mengen für den Eigenverbrauch. Da werden die Verfahren normal eingestellt, weil es Pillepalle ist.

 

Da wurde also wegen vermutetem Drogenkonsum eine Wohnung durchsucht, welcher keine Straftat ist.

 

Was aber auch noch schwer wiegt, @Contra dürfte jetzt als Betäubungsmittelkonsument im Polizeicomputer zu finden sein.

 

Und das alles nur weil er freiwillig den Test gemacht hat.

 

MfG.

 

hartmut

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[...] Da gibt es aber immer noch zu beachten, die Mengen für den Eigenverbrauch. Da werden die Verfahren normal eingestellt, weil es Pillepalle ist.

Richtig, das ist so, wenn die Vorraussetzungen dafür vorliegen. Diese Entscheidung obliegt jedoch nicht der Polizei, sondern der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht. Für die Polizei gilt auch in diesen Fällen das Legalitätsprinzip.

 

Da wurde also wegen vermutetem Drogenkonsum eine Wohnung durchsucht, welcher keine Straftat ist.

Seit wann ist denn ein Schadenseintritt (hier: für die Rechtsordnung) als Grundlage für ein Handeln der Polizei erforderlich?

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ich habe ja gar keine genommen, noch nie und das hat der Blut und Urintest bewiesen

Will ich auch nicht behauptet haben das Du Drogen nimmst oder genommen hast. Hattest Du ja vorher schon geschrieben. Es stand nur der ( im Nachhinein unbegründete ) Verdacht im Raum bei der Kontrolle.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich möchte noch etwas hinzufügen.

 

Der reine Konsum von Drogen ist keine Straftat. Und Goose schießt gleich ums Eck und sagt §§§§§§§§§§§§§§§§ wer konsumiert hat, der hat auch besessen, erworben. Damit haben wir eine Straftat und die Polizei, Gefahr in Verzuge.............. Ja @Goose wissen wir. Da gibt es aber immer noch zu beachten, die Mengen für den Eigenverbrauch. Da werden die Verfahren normal eingestellt, weil es Pillepalle ist.

 

Da wurde also wegen vermutetem Drogenkonsum eine Wohnung durchsucht, welcher keine Straftat ist.

 

Was aber auch noch schwer wiegt, @Contra dürfte jetzt als Betäubungsmittelkonsument im Polizeicomputer zu finden sein.

 

Und das alles nur weil er freiwillig den Test gemacht hat.

 

MfG.

 

hartmut

Schau doch, bevor du solche Behauptungen aufstellst, bitte noch mal in das BtMG. Da findest du dann folgenden Passus:

 

 

§ 31a BtMG

Absehen von der Verfolgung

 

 

 

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.

 

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 der Strafprozeßordnung angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 der Strafprozeßordnung und der §§ 232 und 233 der Strafprozeßordnung in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.

 

Die Staatsanwaltschaft kann also das Verfahren einstellen. Das kann sie aber nur, wenn sie auch Kenntnis von der Straftat hat. Für uns gilt daher weiter der Strafverfolgungszwang. Schaust du mal in § 163 StPO findest du folgendes:

 

 

§ 163 StPO

 

(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.

 

[...]

 

Fällt dir was an den Formulierungen auf? Wenn nicht, erkläre ich es dir gerne (auch wenn ich Zweifel habe, daß du es verstehen willst...)

 

Da steht in der StPO "Die Polizei hat", womit unser Handlungsspielraum massiv eingegrenzt wird.

Da steht im BtMG "Die Staatsanwaltschaft kann", womit ihr die Möglichkeit gegeben wird, sie aber nicht zur Verfahrenseinstellung verpflichtet ist :vogelzeig:

 

Und nun noch mal zu deiner Abgrenzung zwischen besitz und Konsum. Aus der Praxis für die Praxis: Erkläre uns doch mal bitte, wie man BTM konsumieren kann, welches man zuvor nicht besessen hat (und komm jetzt bitte nicht mit den wilden Geschichten, in denen einem auf der Party unwissentlich einen Haschkeks in den Mund gesteckt wurde...)

 

Wirklich Hartmut, deine kruden Äußerungen werden von tag zu tag wirrer...

 

Gruß

Goose

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Wirklich Hartmut, deine kruden Äußerungen werden von tag zu tag wirrer...

Ich habe doch gleich gesagt da kommt der Goose ums Eck.

 

Warum, wenn ich dann mal höflich fragen darf geht ihr dann nicht mal dahin wo die Junkies sich treffen und sich ihre Drogen verpassen? Da könnt ihr jeden Tag etliche Wohnungen durchsuchen, weil die sind wirklich krank sprich Drogenabhängig. Macht ihr nicht? Warum nicht? Das sind doch wirklich Straftaten welche die Kranken da begehen.

 

Also Goose, wenn dir das Recht so am Herzen liegt, schnappe dir irgendeinen von den armen Teufeln und rücke dem auf die Bude, sonst wirst Du für mich unglaubwürdig wenn Du offensichtliche Straftaten nicht verfolgst. Außer Du bringst mir wirklich eine gute Ausrede warum diese Straftaten nicht verfolgt werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Sei dir gewiss, wenn wir dort einen beim Konsum beobachten werden wir auch einschreiten. Bei den Jungs auf der Platte gibt es übrigens in der Regel keine Wohnung,die man durchsuchen könnte...

 

Aber erklär mir doch mal bitte, wie wir uns deiner Ansicht nach, unter Wahrung der rechtlichen Gegebenheiten, hätten verhalten sollen. Denn daß wir beim Verdacht eines Verstoßes gegen das BtMG eine Anzeige vorlegen und auch weitere Maßnahmen treffen müssen, auch wenn das Verfahren wahrscheinlich von der StA eingestellt wird, habe ich dir doch hinreichend dargelegt, oder hast du daran noch immer Zweifel?

 

Aber auch ein praxisorientiertes Beispiel des Konsums ohne vorausgegangenen Besitz finde ich in deinem Beitrag leider nicht.

 

Gruß

Goose

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Sei dir gewiss, wenn wir dort einen beim Konsum beobachten werden wir auch einschreiten. Bei den Jungs auf der Platte gibt es übrigens in der Regel keine Wohnung,die man durchsuchen könnte...

Mit Sicherheit sind nicht alle Junkies auch obdachlos. Gäbe es also genug zum durchsuchen. Und was ist mit der Verfolgung von Straftaten, ist ja nicht nur das setzen der Spritze. Man merkt ganz gut wenn einer auf Drogen ist. Zudem habt ihr doch für Straftäter immer ein Zimmer frei.

Diese Ausrede zählt nicht. Warum verfolgt ihr nicht diese offensichtlichen Straftaten?

 

Nicht das da falsche Schlüsse kommen. Meinetwegen können die Junkies soviel konsumieren wie sie wollen. Krankheit kann man nicht verbieten, und deshalb würde ich es befürworten wenn Süchtige ihre Drogen legal erwerben könnten. Ich betone, Süchtige, Drogen nicht allgemein Freigeben.

 

Aber erklär mir doch mal bitte, wie wir uns deiner Ansicht nach, unter Wahrung der rechtlichen Gegebenheiten, hätten verhalten sollen. Denn daß wir beim Verdacht eines Verstoßes gegen das BtMG eine Anzeige vorlegen und auch weitere Maßnahmen treffen müssen, auch wenn das Verfahren wahrscheinlich von der StA eingestellt wird, habe ich dir doch hinreichend dargelegt, oder hast du daran noch immer Zweifel?

Eine Anzeige geht ja ok. Spricht ja nichts dagegen. Was übertrieben ist, gleich eine Wohnungsdurchsuchung ohne Richterbeschluss. Weil, wenn wahrscheinlich sowieso eingestellt wird, es keinen Sinn macht.

 

Aber auch ein praxisorientiertes Beispiel des Konsums ohne vorausgegangenen Besitz finde ich in deinem Beitrag leider nicht.

Darf ich mich zitieren?

Der reine Konsum von Drogen ist keine Straftat. Und Goose schießt gleich ums Eck und sagt §§§§§§§§§§§§§§§§ wer konsumiert hat, der hat auch besessen, erworben.

Woher kommt denn der Rückschluss das jeder Konsument auch noch weitere Drogen besitzt, die er in der Wohnung versteckt hat? Dann könnte man ja auch gleich andere Orte wie Arbeitsplatz usw. auch durchsuchen.

 

MfG.

 

hartmut

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Mit Sicherheit sind nicht alle Junkies auch obdachlos. Gäbe es also genug zum durchsuchen. Und was ist mit der Verfolgung von Straftaten, ist ja nicht nur das setzen der Spritze. Man merkt ganz gut wenn einer auf Drogen ist. Zudem habt ihr doch für Straftäter immer ein Zimmer frei.

Diese Ausrede zählt nicht. Warum verfolgt ihr nicht diese offensichtlichen Straftaten?

Die meisten harten Junkies sind ofW.

aber sei dir sicher, auch auf der Platte ist die polizei anwesend und verfolgt festgestellte Straftaten

 

Eine Anzeige geht ja ok. Spricht ja nichts dagegen. Was übertrieben ist, gleich eine Wohnungsdurchsuchung ohne Richterbeschluss. Weil, wenn wahrscheinlich sowieso eingestellt wird, es keinen Sinn macht.
Ich zitiere noch mal den § 163 StPO

 

§ 163 StPO

 

(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten [...]

 

Die Frage, ob die StA das Verfahren nach § 31a BtMG einstellt, hängt nun unter anderem davon ab, daß es sich ausschließlich um eine geringe Menge handelte. Somit ist die Frage, ob weitere Betäubungsmittel in der Wohnung des Beschuldigten sind, von erheblicher Bedeutung. Das kann jedoch nur durch die Wohnungsdurchsuchung geklärt werden. Was soll man nun machen, wenn kein Richter erreichbar ist (wie gesagt, das soll nicht sein, ist aber oftmals der Fall)

 

Darf ich mich zitieren?

Der reine Konsum von Drogen ist keine Straftat. Und Goose schießt gleich ums Eck und sagt §§§§§§§§§§§§§§§§ wer konsumiert hat, der hat auch besessen, erworben.

Woher kommt denn der Rückschluss das jeder Konsument auch noch weitere Drogen besitzt, die er in der Wohnung versteckt hat? Dann könnte man ja auch gleich andere Orte wie Arbeitsplatz usw. auch durchsuchen.

Du darfst. ich komme jedoch nicht mit § ums Eck, sondern mit Lebenserfahrung.

Also bitte, nenn mal ein praxisorientiertes Beispiel des Konsums ohne vorausgegangenen Besitz. Und erkläre, wie du darauf kommst, daß jeder Konsument all seine Vorräte auf ein Mal konsumiert...

 

Gruß

Goose

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Die meisten harten Junkies sind ofW.

aber sei dir sicher, auch auf der Platte ist die polizei anwesend und verfolgt festgestellte Straftaten

Kann ich mir nicht vorstellen, sonst gäbe es diese Treffpunkte mit Drogenabhängige nicht. Denn wenn die Polizei weiß das dort laufend Straftaten verübt werden, dürfte die Polizei 24/7 anwesend sein, schon mal aus präventiven Gründen. Da gehe ich mal davon aus werden Straftaten zumindest geduldet.

 

Ich zitiere noch mal den § 163 StPO

So oft brauchst Du den nicht zitieren. Ich habe von der Verhältnismäßigkeit gesprochen, die ist mit Sicherheit nicht gegeben.

 

Die Frage, ob die StA das Verfahren nach § 31a BtMG einstellt, hängt nun unter anderem davon ab, daß es sich ausschließlich um eine geringe Menge handelte. Somit ist die Frage, ob weitere Betäubungsmittel in der Wohnung des Beschuldigten sind, von erheblicher Bedeutung. Das kann jedoch nur durch die Wohnungsdurchsuchung geklärt werden. Was soll man nun machen, wenn kein Richter erreichbar ist (wie gesagt, das soll nicht sein, ist aber oftmals der Fall)

Dann müsste natürlich auch der Verdächtige festgenommen werden bis geklärt ist das er nirgends weitere Drogen hat. Und kann mir nicht vorstellen das die Drogen so plump versteckt sind das sie ohne Drogenspürhund gefunden werden können. Kommt der dann auch zur Nachtschicht, weil am Tage wäre ja ein Richter da.

 

Also mal kurz zusammengefasst müsste es so ablaufen. Ein :licht: hat einen Verdacht. Sofort wird eine Hausdurchsuchung ohne Richterbeschluss gemacht, der Verdächtige wird festgenommen falls er nicht freiwillig mitgeht, er muss eine Blutprobe über sich ergehen lassen. Wenn er Glück hat darf er nach der Blutprobe gehen, wahrscheinlich ist der Führerschein beschlagnahmt.

Geht der Verdächtige nicht freiwillig mit, hat er eine Anklage wegen Widerstand am Hals?

 

Die Folgen für den Verdächtigen sind. Möglicherweise eine verwüstete Wohnung, wenn er Pech hat findet man rein zufällig noch etwas zufällig wie eine gebrannte CD, sein Körper wurde verletzt, seine Freiheit eingeschränkt, muss bis zum Ergebnis der Blutprobe auf seinen Führerschein verzichten, und die Nachbarn haben was zum ratschen. Seine Daten wandern in den Polizeicomputer als BTM Konsument. Und beschwert er sich hat er eine Anklage wegen Widerstand.

 

Und der Polizist der den Fehler gemacht hat, geht fröhlich :vogelzeig: seiner Wege.

 

Ich darf daran erinnern, Polizisten sind keine Mediziner die sicher Drogenkonsum feststellen können wenn es nicht gerade Dauerkonsumenten sind.

 

Man müsste wirklich mal drüber nachdenken ob Polizisten nicht für ihre Fehler haften sollten.

 

Du darfst. ich komme jedoch nicht mit § ums Eck, sondern mit Lebenserfahrung.

Also bitte, nenn mal ein praxisorientiertes Beispiel des Konsums ohne vorausgegangenen Besitz. Und erkläre, wie du darauf kommst, daß jeder Konsument all seine Vorräte auf ein Mal konsumiert...

Soll schon vorgekommen sein das jemanden Drogen verabreicht wurden, ohne das derjenige wusste das es Drogen sind. Nimm die Oma die den Haschkeks vom Enkel bekommt. Ja Goose ich weiß, da hatte die Oma auch den Keks im Besitz. Nuss ja streng nach §§§§§§§§§§§§§ gehen.

 

MfG.

 

hartmut

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ob die Beamten wirklich BTM in meiner Wohnung gesucht haben weiß ich nicht, vielleicht war das auch nur vorgeschoben

 

die Durchsuchung war so was von lächerlich, ich hätte ´n Kleinwagen in der Wohnung verstecken können, den hätten die nicht gefunden

 

sie waren auch nicht im Keller oder Garage oder haben mein privates Auto durchsucht

 

zum Thema, es geht ja um das Biegen..

 

nun kann jeder Beamte nach seinem persönlichen Ermessen Wohnungen durchsuchen, es gibt ja einen Verdacht und eine Gefahr

 

(das einige Polizisten, wie auch zivile Menschen sich persönlich nicht einschätzen können, steht außer Frage, wie wollen sie dann andere Situationen einschätzen?)

 

 

mit dem Drogenschnelltest bist Du schnell dran, die reagieren auf Säuren und Basen, ich hatte den Tag mit einer leichten Säure gearbeitet und das Ding hat angeschlagen

 

ich weiß nicht ob es nun eine verbesserte Variante gibt, aber einige Parfums, Deos lösen den aus

 

andererseits gibt es BTM Konsumenten bei denen nichts passiert der Test bleibt negativ

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Kann ich mir nicht vorstellen, sonst gäbe es diese Treffpunkte mit Drogenabhängige nicht. Denn wenn die Polizei weiß das dort laufend Straftaten verübt werden, dürfte die Polizei 24/7 anwesend sein, schon mal aus präventiven Gründen. Da gehe ich mal davon aus werden Straftaten zumindest geduldet.
Auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, entspricht es der Realität.

 

So oft brauchst Du den nicht zitieren.
Offensichtlich doch

 

Ich habe von der Verhältnismäßigkeit gesprochen, die ist mit Sicherheit nicht gegeben.
Doch, ist sie. Eine Begründung habe ich weiter oben schon gegeben.

 

Dann müsste natürlich auch der Verdächtige festgenommen werden bis geklärt ist das er nirgends weitere Drogen hat. Und kann mir nicht vorstellen das die Drogen so plump versteckt sind das sie ohne Drogenspürhund gefunden werden können. Kommt der dann auch zur Nachtschicht, weil am Tage wäre ja ein Richter da.
Wir haben auch nachts Hunde zur Verfügung

 

Also mal kurz zusammengefasst müsste es so ablaufen...
Da es hier wieder, wie so oft bei dir in letzter Zeit, polemisch wird, spare ich es mir, darauf einzugehen.

 

Soll schon vorgekommen sein das jemanden Drogen verabreicht wurden, ohne das derjenige wusste das es Drogen sind. Nimm die Oma die den Haschkeks vom Enkel bekommt. Ja Goose ich weiß, da hatte die Oma auch den Keks im Besitz. Nuss ja streng nach §§§§§§§§§§§§§ gehen
Jaja, der Haschkeks... Ich bat doch um praxisorientierte Beispiele.

 

Gruß

Goose

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Auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, entspricht es der Realität.

Glaub mir, ich bin froh das es nicht der Realität entspricht. Was bringt es Kranke, das sind Süchtige für mich, mit Mitteln des Strafrechts heilen zu wollen. Da geht es doch eher um "Stadthygiene", vertreiben von solchen Menschen von ihren Plätzen.

 

Offensichtlich doch

Wir sind doch wieder bei einer Hintertüre. Konsum nicht strafbar, besitzen und erwerben strafbar, folglich stürzt man sich auf besitzen. Warum hat denn der Gesetzgeber den Konsum nicht unter Strafe gestellt.

War das früher nicht der Fall, bis der Gesetzgeber gemerkt hat dass das nichts bringt? :licht:

Irgendwann muss man eben feststellen das mit Strafrecht Probleme nicht lösbar sind, und andere Ansätze ( Drogenprogramme ) wenigstens die schlimmsten Folgen verhindern. Einschließlich dem Anreiz für Dealer neue Konsumenten süchtig zu machen.

 

Doch, ist sie. Eine Begründung habe ich weiter oben schon gegeben.

Das ist deine urpersönliche Meinung das jede "Straftat" mit allen Mitteln verfolgt werden muss.

 

Wir haben auch nachts Hunde zur Verfügung

Und scheinbar zuviel Zeit und Personal.

 

Da es hier wieder, wie so oft bei dir in letzter Zeit, polemisch wird, spare ich es mir, darauf einzugehen.

Ich werde doch mal die Folgen darstellen dürfen welcher Übereifer auslöst. Der ist auch nicht harmloser als Drogenkonsum. Nur davon willst Du nichts wissen.

 

Wie sieht das jetzt aus wenn ein übereifriger :vogelzeig: übers Ziel hinaus schießt, und nach Wochen dann festgestellt wird, die Anhaltspunkte hätten nie dazu ausgereicht die Maßnahmen durchzuführen?

Bekommt der wenigstens einen Rüffel? Nein, die Frage ist nicht rhetorisch.

 

Jaja, der Haschkeks... Ich bat doch um praxisorientierte Beispiele.

Selbst wenn jemanden Drogen ohne sein Wissen verabreicht werden, war er im Besitz der Drogen. Das weißt Du genau und das ist für dich der Angelpunkt für alle deiner Maßnahmen. Drum habe ich geschrieben gleich kommt der @Goose ums Eck.

 

MfG.

 

hartmut

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Moin Moin

 

... Heute reicht es aus, ... wenn ein medizinischer Laie den Verdacht hat, der könnte Drogen intus haben

Mit den medizinischen Laien meinst du die Polizei oder? Dein Sarkasmus ist Fehl am Platz.

Du meinst wohl wir wären zu doof um Hinweise auf Drogenkonsum festzustellen und daraufhin unserem Strafverfolgungszwang mit all seinen Folgen nachzukommen was? keine Bange, sind wir nicht - obwohl wir keine Mediziner sind.

 

... Man merkt ganz gut wenn einer auf Drogen ist...

Oups - plötzlich reicht die Laieneigenschaft ?

 

Wenn dieser Widerspruch innerhalb eines Threads mal kein Eigentor war.

 

Gruß

Sobbel

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Mit den medizinischen Laien meinst du die Polizei oder? Dein Sarkasmus ist Fehl am Platz.

Ja und nein. Langsam ertrage ich den Weg in DDR 2.0 nicht mehr ohne Sarkasmus.

 

 

Du meinst wohl wir wären zu doof um Hinweise auf Drogenkonsum festzustellen und daraufhin unserem Strafverfolgungszwang mit all seinen Folgen nachzukommen was? keine Bange, sind wir nicht - obwohl wir keine Mediziner sind.

Frage @Contra

 

Ihr nehmt euch für zu wichtig und viel zu viele Dinge könnt ihr nur rudimentär. Ihr wollt Polizisten, Staatsanwälte, Richter, Verkehrsexperten, Kfz-Sachverständige, Sozialarbeiter, Mediziner und was weiß ich noch alles sein. Ihr könnt alles, aber nichts richtig, so sieht es doch aus.

 

Oups - plötzlich reicht die Laieneigenschaft ?

Da reicht sie wenn man Menschen sieht die langsam aber sicher vor die Hunde gehen.

 

Wenn dieser Widerspruch innerhalb eines Threads mal kein Eigentor war.

Wo ist da ein Widerspruch? Ihr versucht euch in Diagnostik und arbeitet mit solchen Tests, weil eben nicht offensichtlich der Drogenkonsum ist, an den anderen Junkietreff ist der Konsum offensichtlich.

 

MfG.

 

hartmut

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Du meinst wohl wir wären zu doof um Hinweise auf Drogenkonsum festzustellen

 

 

ja, nicht immer aber manchmal schon

 

ihr seid ja keine ärzte, und selbst die irren sich mal bei ihrer diagnose

 

weitere Beispiele:

 

es gibt die Möglichkeit die Fensterscheiben im Auto gravieren zu lassen, diese Nummern sind dann registriert und im Falle eines Diebstahls müssen die dann getauscht werden.

bei einer Kontrolle wurde ich auf diese Nummern angesprochen und hatte Schwierigkeiten zu beweisen, dass es sich nicht um Seriennummern handelt sondern um Teilenummern des Herstellers. Toll aufgepasst bei der Ausbildung.

 

weiteres Beispiel,

 

angehalten worden und musste "blasen" das Gerät zeigte 0,0 an, worauf die junge Beamtin zu ihrem Kollegen sagte, "guck mal, das ist kaputt, das zeigt null an"

müssen alle Autofahrer getrunken haben?

 

 

Fehler passieren, ihr seit nicht unfehlbar, genau wie ich oder jeder andere auch, ihr kocht auch nur mit wasser oder um geht zum schei... auf´s klo

 

seht es ein, der liebe Gott hat Polizisten nicht zur Spitze der menschlichen Rasse gekrönt

 

Ihr wollt .... Kfz-Sachverständige .... und was weiß ich noch alles sein.

 

 

frag mal ein KFZ Gutachter was der von euren Einschätzungen zur Schadenshöhe am Unfallort hält.

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