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Abstandsverstoß - Was Nun?


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Hallo zusammen!

 

Ich habe mich hier registriert, weil ich nun auch zu denen gehöre, denen der Staat an die Urlaubskasse will. Leider kommt es für mich im Moment knüppeldick. Ich fahre seit 5 Jahren ohen größere Vorfälle Auto, aber letzte Woche bin ich geblitzt worden und hab zusätzlich böse Post bekommen...

 

Der Sachverhalt ist folgender: Am 22.02. wurde suf der A2 mit einem userer PKW zu dicht aufgefahren. Bei 122 km/h wurden 22 m Abstand registriert, damt wären 2 Punkte und 100 Euro fällig.

 

Am Donnerstag kam der Anhörungsbogen mit einem gestochen scharfen Foto. Irgendwie hat das Foto vom Fahrer eine nicht zu leugnende Ähnlichkeit mit mir...

 

Da das Auto aber auf meinen Vater zugelassen ist und die scheinbar das Foto bereits auf Plausibilität geprüft haben, sind die schon auf die Idee gekommen, dass jemand anders als der Halter gefahren ist. So steht das auch auf dem Anhörungsbogen. Mein Vater soll mich also jetzt als Fahrer benennen.

 

Am 22.05. wäre die Sache drei Monate her, also gar nicht so weit hin. Nun frage ich mich, ob man es nicht irgendwie schaffen kann, die Behörde so lange hinzuhalten, dass ich mich vor den Punkten drücken kann. Leider bin ich ein Neuling in der Materie und weiß nicht, was jetzt klug ist. Zahlen und die Punkte kassieren kann ja jeder, aber so einfach will ich es denen nicht machen.

 

Nun würde ich gerne folgendes Wissen:

 

Ist durch den Versand des Anhörungsbogens (das Anschreiben ist auf den 11.04. datiert) die Verjährung ausgesetzt? Wenn ja, wann „geht die Verjährung weiter“? Wenn der Bußgeldbescheid raus ist?

 

Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen ignoriere? Irgendwie müssen die ja den Fahrer ermitteln.

 

Entstehen dann zwangsläufig zusätzliche Kosten, wenn die Polizei versucht, mittels des Fotos den Fahrer zu suchen? Ich möchte nicht, dass mein Vater belangt wird, die Sache extrem teuer wird oder mein Vater gar ein Fahrtenbuch führen muss. Kommt es tatsächlich zur richterlichen Vernehmung? Wie wahrscheinlich ist es, dass die uns das Fahrtenbuch reinwürgen, wenn wir jetzt nicht reagieren und ein bisschen auf Zeit spielen? Macht das überhaupt Sinn?

 

Ohne Verkehrsrechtschutz würden die Anwaltskosten wohl den Rahmen sprengen. Kann ein Anwalt durch Anforderung der Akte die Verjährungszeit hinauszögern, oder ist die in diesem Falle auch ausgesetzt?

 

Gibt es eine realistische Chance, sich da überhaupt noch rauszuwinden? Hat da jemand Erfahrungswerte?

 

Um Rat wäre ich sehr dankbar!

 

Viele Grüße

 

dieselschrauber

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Ist durch den Versand des Anhörungsbogens (das Anschreiben ist auf den 11.04. datiert) die Verjährung ausgesetzt?
Nein.

 

Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen ignoriere?
Du kannst nicht ignorieren, nur Dein Vater. Und wenn der das macht, werden die genau das versuchen:
den Fahrer [zu] ermitteln.
Wenn ich mich nicht irre, wird dabei gern im familiären Umfeld begonnen. Scheint mir insbesondere dann logisch, wenn Vattern als Fahrer bereits ausgeschlossen wurde und auf Bogen nicht reagiert...

 

Entstehen dann zwangsläufig zusätzliche Kosten, wenn die Polizei versucht, mittels des Fotos den Fahrer zu suchen?
Ja. Aber die werden niemandem gesondert in Rechnung gestellt.

 

Kann ein Anwalt durch Anforderung der Akte die Verjährungszeit hinauszögern, oder ist die in diesem Falle auch ausgesetzt?
Wer sollte denn den Anwalt mandatieren? Soll heißen: Dein Vater ist kein Beschuldigter, warum sollte er also Akteneinsicht anfordern?

 

Gibt es eine realistische Chance, sich da überhaupt noch rauszuwinden? Hat da jemand Erfahrungswerte?
Wenn man den Beiträgen hier im Forum in vergleichbaren Fällen (insbes. im Abschnitt 'Geschwindigkeitsverstoß') glaubt: ja und ja.
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Mein Vater soll mich also jetzt als Fahrer benennen.

Das kann ich nicht glauben. Er soll sicher den Fahrer oder Verantwortlichen benennen. Da kommen doch mehrere infrage, oder?

 

Gibt es eine realistische Chance, sich da überhaupt noch rauszuwinden? Hat da jemand Erfahrungswerte?

Ja. Informationen findest Du hier im Forum. Ansatz sind die vielen möglichen Fahrer.

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Kannst Du bitte verdeutlichen, ob Dein Vater einen Anhörungsbogen (AHB)

oder einen Zeugenbefragebogen (ZBB) erhalten hat.

Falls es ein ZBB ist, wovon ich ausgehe, lies ein wenig hier im Forum welche

Strategien möglich sind.

Gruss

snb

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.. Da das Auto aber auf meinen Vater zugelassen ist und die scheinbar das Foto bereits auf Plausibilität geprüft haben, sind die schon auf die Idee gekommen, dass jemand anders als der Halter gefahren ist. So steht das auch auf dem Anhörungsbogen. Mein Vater soll mich also jetzt als Fahrer benennen...

 

Ein Anhörungsbogen ist doch gut für Dich: Dein Vater wurde also NICHT ausgeschlossen, sonst wärs ein Zeugenbefragungsbogen.

 

Kann der werte Herr Papa denn ankreuzen, ja, ich wars?

 

wenn ja, soll er das tun und somit die Behörde in Sicherheit wiegen, wir haben den Bösewicht.

 

Nach erhalt des Bussgedbescheids muss er dann Widerspruch einlegen, und dann sollte die Verjährung für den Herrn Sohn eingetreten sein.

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