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Dritter A-verstoß Mit Fahrverbot


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Hallo,

ich habe eine Frage, auf die ich nach gründlicher Suche hier im Forum noch keine Antwort bekommen habe.

Und zwar folgendes:

 

Ich habe Anfang Februar den dritten A-Verstoß begangen. Kurz die Auflistung der Verstöße:

 

1. A-Verstoß Juli 2009, Missachtung der Vorfahrt. 2 Punkte + Bußgeld + Nachschulung

2. A-Verstoß Juni 2011, 21 km/h zu schnell innerorts. 1 Punkt + Bußgeld + Einladung zum psych. Gespräch (nicht teilgenommen).

3. A-Verstoß Februar 2012. 35 km/h zu schnell innerorts. 3 Punkte + Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot.

 

Herausgefunden habe ich bereits, dass mir der Führerschein für 3 Monate entzogen wird, und ich ihn neu beantragen muss (ergo ist der Führerschein für gute 3 Monate weg). Was passiert nun aber mit dem 1 Monat Fahrverbot aus dem dritten A-Verstoß? Gibt es die Möglichkeit, den Führerschein nur für die 3 Monate abnehmen zu lassen, und dann nach 3 Monaten insgesamt wieder fahren zu können? Oder werde ich den Führerschein nun 1 Monat abgeben und mir danach noch zusätzlich 3 Monate entziehen lassen müssen? Was also insgesamt 4 Monate ohne Führerschein macht...

 

Ich würde mich über sach- oder erfahrungskundige Antworten freuen.

 

Lieben Gruß

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Moin Moin

 

... dass mir der Führerschein für 3 Monate entzogen wird, und ich ihn neu beantragen muss...

Dir wird nicht der Führerschein entzogen (Fahrverbot), sondern die Fahrerlaubnis. Das sind zweierlei Paar Schuhe.

 

 

... Was passiert nun aber mit dem 1 Monat Fahrverbot aus dem dritten A-Verstoß? ...

Rechtlich gesehen ist eine Summierung möglich. Doppelbestrafung liegt ja nicht vor.

Das Fahrverbot ist die Ahndung des zu schnellen Fahrens.

Der FE-Entzug ist Folge deiner, in der Probezeit gezeigten, charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kfz.

 

Nach Ablauf der Sperre und bei Wiedererteilung der FE hast du jedenfalls eine reine, punktefreie Weste und -viel besser- eine neue Probezeit, in der du all das zeigen kannst, was du nicht kannst. Nämlich dich an Vorschriften halten. Also nutze sie gut.

 

Möglicherweise könnte das so ablaufen das du zunächst aufgefordert wirst den Führerschein wegen des Fahrverbots abzugeben. Und im Anschluß wird der wohl geschreddert und der FE-Entzug vollstreckt.

 

Bis du einen neuen FS hast wird es eh länger als 4 Monate dauern.

 

Gruß

Sobbel

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Eine neue Probezeit gibts nicht, man darf sich halt in der Restlaufzeit, 4 Jahre - die schon abgeleistete Zeit, nicht mehr wirklich was erlauben. Denn beim nächsten A oder zwei B Verstößen gibt es eine MPU als Bonus

:sneaky: So gesehen kann man es als verschärfte Probezeit sehen da die Karte die restliche Probezeit am seidenen Faden hängt.

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Okay, dass mit der Probezeit hab ich schon in Erfahrung gebracht. Wenn ich den Führerschein wiederbekomme, habe ich 3-4 Monate verschärfte Restprobezeit. Das geht in Ordnung!

 

Meine Frage wurde nun noch nicht zu meiner Zufriedenheit geklärt, vielleicht kann sich da noch mal jemand einklinken der Genaues weiß.

Ich stell sie erneut konkret:

 

Was passiert mit dem 1 Monat Fahrverbot und dem 3 monatigen Entzug der Fahrerlaubis? Wird das aufaddiert? Wenn ja, wie wird das von statten gehen?

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Hi

das FV und dieEntziehung der FE sind zwei paar Schuhe, die (auch innerhalb einer Behörde) von zwei verschiedenen Stellen bearbeitet wird.

D.h.: wenn der BG rechtskräftig wird, hast du, so wie es aussieht, vier Monate Zeit, deinen FS für einen Monat abzugeben.

Sollte innerhalb dieser vier Monate die Führerscheinstelle bereits tätig werden, so kannst du das Fahrverbot "umgehen", indem du sofort auf deine Fahrerlaubnis verzichtest.

Aus Erfahrung weiss ich aber, dass es selten vorkommt, dass die Führerscheinstelle so schnell aus Flensburg Bescheid erhält - somit richte dich im Geiste schon mal darauf ein, dass du erst deinen FS für einen Monat hinterlegst und dann (wochen Später) erst ein Schreiben der FS-Stelle kommt.

 

Gruß

HaWeThie

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@Starprunk, lies mal das hier zu Deiner Frage.

 

Bis du einen neuen FS hast wird es eh länger als 4 Monate dauern.
Aha... :sneaky:

Wie kommst Du zu dieser ähhh bahnbrechenden und trotzdem nicht zutreffenden Erkenntnis?

 

Bei Abgabe des FS aufgrund der Entziehung kann der TE sofort einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Dieser wird im Regelfall innerhalb der drei Monate FE-Entzug erteilt.

 

Das einzige, was hier die Zeit zur Neuerteilung verlängern könnte wäre, wenn

 

a) der TE nicht sofort den Antrag stellt oder

b) die Behörde aufgrund der Verstöße vor Neuerteilung eine MPU anordnet und der TE diese (u.U. wegen mangelnder Vorbereitung) nicht innerhalb der Frist besteht.

 

Ansonsten bleibt es bei den drei Monaten.

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Moin Moin

 

Dieser wird im Regelfall innerhalb der drei Monate FE-Entzug erteilt.

Und wie kommst Du zu dieser bahnbrechenden und trotzdem nicht zutreffenden Erkenntnis?

Das wäre nämlich rechtswidrig, oder lese ich den § 2a Abs.5 StVG falsch?

 

Und dort heißt es:

"...darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden."

Und nach den drei Monaten heißt nicht innerhalb der drei Monate.

Darum auch länger als vier Monate (wenn Fahrverbot und Entzug addiert werden.) Ich hab keinen Rechtsanspruch gefunden, der einen unmittelbaren Anschluß der Führerscheinübergabe nach der Sperrfrist garantiert.

 

 

Mit der neuen Probezeit aber war ich im Unrecht - sorry.

 

Gruß

Sobbel

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Darum auch länger als vier Monate (wenn Fahrverbot und Entzug addiert werden.)
Mit dem "innerhalb der drei Monate" hab ich mich falsch ausgedrückt, natürlich gibt es die Neuerteilung erst nach Ablauf der dreimonatigen "Sperrfrist".

Im übrigen wäre auch bei einer Addition von FV und FE-Entzug die FE-lose Zeit nicht länger als 4 Monate...

 

Zu dem FV und FE-Entzug hatte ich oben einen Link gesetzt, der besagt, dass das FV in die Zeit des FE-Entzuges gelegt werden kann und nicht zwingend addiert wird. Da muss man eben versuchen, das zeitlich so hinzukriegen.

 

Und genau das wiederum bedeutet, dass die Zeit ohne FE eben nicht

länger als 4 Monate
sondern im günstigsten Fall genau drei Monate dauert.
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