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Bagger Falsch Verladen..


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Im Bauforum drüben haben se den Fall schon durch... ab Beitrag #1322 (geht ein wenig durcheinander, sind teils noch andere Beiträge mit dazwischen)

 

zu dem was falsch lief:

Fakt ist der ZW Bagger wurde falsch verladen das ist ja ersichtlich nur was wurde falsch gemacht

1. Immer ohne Anbauwerkzeug ( Ramme, KDK etc.) wird der ZW Transportiert auf einem Semi, sonst ist die Transporthöhe über 4m.

2. Unter Berücksichtigung zu Punkt1 kann nur der " Baggerarm langgemacht werden" und auf dem Semi abgelegt werden somit ist der ZW nicht höher wie die Kabine und unter 4m Höhe.

3. These, meistens werden die ZW's von den Lkw Fahrern am Tage verladen( da die Baggerfahrer eh noch schlafen wegen Nachtschicht oder schon auf ner anderen Bst. sind) die sich keine Platte machen was sie hinten drauf haben auch in Sachen Höhe.

Das fatale an der Sache ist leider wenn die Stammsemifahrer von der Spedition verhindert sind und ein kurz angeheuerter Ex Omnibusfahrer von einer Dumpingspedition daher kommt keinen Plan vom Verladeschema besitzt alles auf den Bock wuchtet und dann solchen Mist verbockt.

Solch nen Fahrer schon gehabt wollte 55t Ballast auf nen 3ax Semi mitnehmen.

(Quelle, Beitrag aus dem Bauforum)

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Aber Harry,

 

dieser ganze Genehmigungskram ist doch alles Abzocke, oder? :whistling:

 

 

dete

Der hatte bestimmt eine Genehmigung. Da gibt es noch einen, der sagt auch, ganz viele Ausnahmegenehmigungen von den Ausnahmegenehmigungen zu haben...

 

Gruß

Goose

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Da gibt es noch einen, der sagt auch, ganz viele Ausnahmegenehmigungen von den Ausnahmegenehmigungen zu haben...

Jap. Der sagt viel, wenn der Tag lang ist. Aber Vorsicht!!! Nicht, daß er sich denn doch einmal durch so eine Äußerung angegriffen fühlt und meint, er müsse dagegen rechtliche Schritte einleiten. Wäre ja nicht das erste Mal. :whistling:

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Der hatte bestimmt eine Genehmigung.

 

Kaum: Der Transport war, so wie er stattgefunden hat, überhaupt nicht genehmigungsfähig :whistling:

 

Der Bagger, so ein Insider, war flach genug zusammenzufalten, um ohne Überschreitung der zulässigen Höhe transportiert werden zu können. Daß das nicht geschehen ist, lag wohl daran, daß noch alles mögliche andere Gerödel auf demselben Lkw mitsollte. Somit hat es schlicht keine zu genehmigende unteilbare Ladung gegeben - sondern dieses andere Gerödel hätte halt mit einem zweiten Lkw gefahren werden müssen; was rückblickend wohl die kostengünstigere Lösung gewesen wäre... :whistle:

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Der hatte bestimmt eine Genehmigung.

 

Kaum: Der Transport war, so wie er stattgefunden hat, überhaupt nicht genehmigungsfähig :whistling:

 

Der Bagger, so ein Insider, war flach genug zusammenzufalten, um ohne Überschreitung der zulässigen Höhe transportiert werden zu können. Daß das nicht geschehen ist, lag wohl daran, daß noch alles mögliche andere Gerödel auf demselben Lkw mitsollte. Somit hat es schlicht keine zu genehmigende unteilbare Ladung gegeben - sondern dieses andere Gerödel hätte halt mit einem zweiten Lkw gefahren werden müssen; was rückblickend wohl die kostengünstigere Lösung gewesen wäre... :whistle:

Och, es gibt da einen, der wollte auch mal erzählen, daß er für einen nicht genehmigungsfähigen Transport eine Supersonderspezialausnahmevonderausnahmegenehmigung hätte... :unsure:

 

Gruß

Goose

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Kommt darauf an, wie gut man sich mit der heimischen Genehmigungsbehörde stellt:

 

Einer meiner Ex-Brötchengeber, ansässig gewesen in struktur- und somit finanzschwacher Provinz, hatte nie ernsthafte Probleme mit Sonn- und Feiertagsgenehmigungen für den Transport verderblicher Lebensmittel: Tütensuppen, Frühstücksflocken, Instantkaffee, Büchsenmilch, ... :whistling:

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Der hatte bestimmt eine Genehmigung. Da gibt es noch einen, der sagt auch, ganz viele Ausnahmegenehmigungen von den Ausnahmegenehmigungen zu haben...

 

Gruß

Goose

 

Du und bluey, ihr könnts nicht lassen, bei jeder sich bietenden Gelegenheit draufzuhauen, was?

 

Widerliches Verhalten!

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Wie werden eigentlich niedrige Brückenauschiderungen genau bestimmt?

 

Neben dem genauen Abstand Fahrbahn nach frisch aufgebrachter unverschlißender Decke und niedrigstem Brückenteil müssten ja noch Zuschläge für Ausfedern, Schnee- und Eisbelag und Ausrundungen von Gefälle und Steigunng berücksitigt werden., daher eine Brücke in einer Steigunsänderung benötigt mehr Freiraum als bei völlig gerader Straßenführung.

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...die sind i.d.Regel reichlich bemessen. Bis 4,10m ist eine 4,00m ausgeschilderte Brücke absolut kein Problem - bin auch mit 4,08m auch schon durch 3,80m Brücken gefahren... war zwar knapp, aber ging.

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Du kannst das sticheln auch nicht lassen. :whistling:

Zu Recht, zu Recht, Hartmut! Der Adressat läßt es ja auch nicht. :whistle:

 

Widerliches Verhalten!

Möchtest Du eine Tüte Mitleid, hm? Wenn's Dir nicht paßt, mußt Du's ja nicht lesen.

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Soll ich auch sticheln? :whistling:

Och, laß mal. Die Stichelpause, die Du gerade eingelegt hast, tut ganz gut. :whistle: Die Fortsetzung Deiner Stichelei kommt schon noch früh genug. :unsure:

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Widerliches Verhalten!

Möchtest Du eine Tüte Mitleid, hm? Wenn's Dir nicht paßt, mußt Du's ja nicht lesen.

 

Ich möchte gar kein Mitleid...und ich lese immer noch, was ich will...

 

Ansonsten schau mal nach Deppenapostroph...aber sowas wird anscheinend in Blaumeisenhausen nicht mehr gelehrt :whistling:

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Ansonsten schau mal nach Deppenapostroph...aber sowas wird anscheinend in Blaumeisenhausen nicht mehr gelehrt :whistling:

Wie war das doch gleich? Ich zitiere Dich mal:

 

"Bückst Du Dich gerade ganz tief?" Und man müßte noch hinzufügen: mal wieder!

 

 

BTW: wie man mit Deppen umgeht, muß man nicht beigebracht bekommen. :whistle:

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Ich möchte gar kein Mitleid...und ich lese immer noch, was ich will...

 

Ansonsten schau mal nach Deppenapostroph...aber sowas wird anscheinend in Blaumeisenhausen nicht mehr gelehrt :whistling:

Gibt es bei dir auch mal was mit Inhalt oder überfordert dich das?

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Mal eine Frage!

Muss man bei euch immer im Gleichschritt marschieren? jeder hat die selbe meinung zu haben,ansonsten wird er ange :whistle: ? dachte immer ihr lebt in einem Demokratischen Staat wo eine andere meinung auch geachtet und respektiert wird, ist doch in euerem Grundgesetz verankert? Die letzten 3 und 2 postings zeigen allerdings ein anderes verhalten :whistling:

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Ansonsten schau mal nach Deppenapostroph...aber sowas wird anscheinend in Blaumeisenhausen nicht mehr gelehrt :unsure:

Ich weiss ja nicht, was bei Dir so gelehrt wurde - oder wurde da eher etwas geleert? - aber mich deucht, dass man auch den als Deppen bezeichnen kann, der ueberall das Deppenapostroph zu entdecken meint........ :whistling: Oder waere das sogar ein Volldepp? :whistle:

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Mal eine Frage!

Muss man bei euch immer im Gleichschritt marschieren? jeder hat die selbe meinung zu haben,ansonsten wird er ange :unsure: ? dachte immer ihr lebt in einem Demokratischen Staat wo eine andere meinung auch geachtet und respektiert wird, ist doch in euerem Grundgesetz verankert? Die letzten 3 und 2 postings zeigen allerdings ein anderes verhalten :whistling:

Wie andere Meinungen akzeptiert werden, sieht man gerade ja bei einem Gedicht von Günter Grass.

 

http://www.stern.de/kultur/buecher/gedicht...ss-1809492.html

 

:whistle:

 

Aber das ist ein anderes Thema das wir gerne in einem anderen Thread diskutieren können.

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Wie wäre es wenn an ( niedrigen ) Brücken nicht ein Verbotschild für Höhenbeschränkung des Fahrendürfens hinge sondern die exakte lichte Höhe bei frisch aufgebrachter Fahrbahn und 2,55m ( oder 3,05 m ) Profilbreite. Ohne jeden Sicherheitszuschlag! Immer und nur dann beschildert wenn die Höhe unter 4000mm beträgt.

 

Es also dem ja ausgebildeten Fahrer überlassen der wissen muß wie hoch seine Fuhre ist.

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Dann muß aber absolut sichergestellt sein und ständig überwacht werden, daß sich die Brücke auch unter maximaler Belastung auf Dauer keinen Millimeter absenkt - auf die 4m lichte Höhe muß sich der ausgebildete Fahrer, der die erlaubten Abmessungen seines Gefährts ausreizt, dann nämlich verlassen können :whistling:

 

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Die Brückenhöhe exakt und vor allendingen für alle Bereiche der Fahrbahn auf den Millimeter genau zu bestimmen steht wohl in keinem Verhältnis zum Nutzen.

 

Der Fahrer eines Gefährtes kann nämlich auch dessen Maße nicht exakt auf den Millimeter bestimmen.

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Der Fahrer eines Gefährtes kann nämlich auch dessen Maße nicht exakt auf den Millimeter bestimmen.

 

Braucht er ja auch nicht: Wenn er berührungsfrei durchgekommen ist, fragt nämlich kein Mensch danach, ob sein Fahrzeug nun 3999, 4000 oder 4001 Millimeter hoch ist; und wenn's gekracht hat, werden Fahrzeug und Brücke im Zweifelsfall auf den Mikrometer genau vermessen - schon um festzustellen, wer nun beides bezahlen "darf" http://wuerziworld.de/Smilies/mx2/mx19.gif

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Gast225 Geschrieben: Heute, 5:43

Wie andere Meinungen akzeptiert werden, sieht man gerade ja bei einem Gedicht von Günter Grass.

http://www.stern.de/kultur/buecher/gedicht...ss-1809492.html

Aber das ist ein anderes Thema das wir gerne in einem anderen Thread diskutieren können.

Das ist allerdings ein anderes Thema und Politisch angehaucht,und ebenso einseitig betrachtet, aber ich schrieb von dieser debatte "Bagger Falsch Verladen " wo diese unterschiedlichen {nicht Politischen} meinungen ins unflaetige ausfallen.

Betrachte mal Bonsai-Brummis und zorro69s debatte da kann man sehen dass es auch anders geht ohne die anderen als ueberfordert oder was sonst noch zu bezeichnen

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Dann muß aber absolut sichergestellt sein und ständig überwacht werden, daß sich die Brücke auch unter maximaler Belastung auf Dauer keinen Millimeter absenkt - auf die 4m lichte Höhe muß sich der ausgebildete Fahrer, der die erlaubten Abmessungen seines Gefährts ausreizt, dann nämlich verlassen können

 

 

Der Einwand, die Ergänzung, betreff Durchbiegung unter maximalen Verkehrslasten oder Temperatureinflüssen ist richtig, danke. Das müßte selbststverständlich in die Höhenangabe einfliessen.

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Wie andere Meinungen akzeptiert werden, sieht man gerade ja bei einem Gedicht von Günter Grass.

 

http://www.stern.de/kultur/buecher/gedicht...ss-1809492.html

 

:whistling:

 

Aber das ist ein anderes Thema das wir gerne in einem anderen Thread diskutieren können.

 

ohja, gerne...neuer thread...

Dann mach halt einen auf.

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Die Brückenhöhe exakt und vor allendingen für alle Bereiche der Fahrbahn auf den Millimeter genau zu bestimmen steht wohl in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Korrekt. Deshalb ist bei den Höhenangaben ja auch regelmäßig noch etwas Luft drin. Wenn der geneigte Fahrer diese Luft allerdings mit ein- und sich dabei verkalkuliert...

 

Wobei der LKW-Fahrer in diesem Fall ja wohl echt schon grenzdebil sein muß, mit der Fuhre so loszufahren.

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Einer meiner Ex-Brötchengeber, ansässig gewesen in struktur- und somit finanzschwacher Provinz, hatte nie ernsthafte Probleme mit Sonn- und Feiertagsgenehmigungen für den Transport verderblicher Lebensmittel: Tütensuppen, Frühstücksflocken, Instantkaffee, Büchsenmilch, ... :whistling:

Was macht es schon, wenn sonntags Lebensmittel transportiert werden, die montags wunderbarerweise nicht vergammeln?

Aber bei einem 4,80m hohen Bagger unter einer licht 4,00m hohen Brücke stoßen sich die Dinge hart im Raum. :whistle:

Da hat sich einer über neun sinnlose Vorschriften geärgert und die zehnte war dann sinnvoll.

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Nach ersten Schätzungen summiert sich der Schaden auf mindestens ein halbe Million Euro

 

Eine Brücke abreissen und neu aufbauen kostet eine halbe Million Euro? Ich hätte mindestens das zehnfache geschätzt. Bei uns kostet die Einhausung der A1L bei Schwammendingen auf 940 Metern 390 Mio CHF. Könnten wir nicht einfach ungefähr 200 dieser Brücken aneinander reihen? Das müsste doch günstiger kommen ...

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Photo (klick)

...normalerweise die I-Träger einzeln rausgenommen und durch neue ersetzt und fertig. Wäre zwar vermutlich langfristig gesehen besser (und architektonisch gesehen hübscher) das alte Ding gleich durch einen neuen durchdesignten filigranen Ingenieurbau <schwärm> zu ersetzten, aber wenn es nur darum geht die Unfallfolgen zu beseitigen und die Brücke wieder nutzbar zu machen reicht es meiner Einschätzung nach aus die Träger auszutauschen.

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