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Die Mär Vom "vorauseilenden Lichtreflex"


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@dirtyolli: Ich wollte ja gestern schon etwas zu deiner hanebüchenen "Verwechslung" schreiben - die tief blicken läßt -, die Kollegen haben es freundlicherweise schon übernommen. Es ist mir ein Rätsel

Deswegen heißt er wohl auch Einseitensensor 1.0 .

Kann man sich eh ein entsprechendes Bild machen wenn nicht einmal der Beamte selbst versteht wie sein Gerät funktioniert.   Gruss gery41

Es lohnt wirklich eine Messung von einem Gutachter durchleuchten zu lassen.

Wieso? Offensichtlich wurde das AG-Urteil ja vom OLG kassiert.

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jetzt hab ichs: m3 ist in wahrheit unser olli !!!

Jaa neeee, das kann ja auch irgendwie nicht sein. Denn DANN wäre die Sache ja mit dem AG-Urteil abgeschlossen gewesen. Unser @m3_ gewinnt doch JEDEN Prozeß. :whistling::blink:

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Guest MartinXXL

Damit sieht man, wenn man Geld hat kommt man schnell frei. Kann man sich solche Gutachten nicht erkaufen wird es schwer. Aber im Endeffekt wird hoffentlich die Gerechtigkeit siegen und O.K. seinen Schein abgeben dürfen. Das dann aber fast 3 Jahre nach der Tat ... ist sowas mit den Fristen überhaupt möglich ... :grübel:

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Es lohnt wirklich eine Messung von einem Gutachter durchleuchten zu lassen.
Wenn ich Deine sonstigen Beiträge (und die freundlichen Reaktionen darauf) richtig erinnere, kann die Bemerkung doch eigentlich nur sarkastisch gemeint sein - oder? :whistling:
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@biber: Natürlich. Brauchst Dich aber nicht zu grämen, @bluey hat es anfangs nicht geschnallt. Wenn @taxi42 seltenerweise mal einen Thread eröffnet, dann hat das schon trifftige Gründe...

 

@zorro69: Ich war zwar früher öfters mal Torwart, bin jedoch mit Olli weder verwandt noch verschwägert.

 

@bluey: Fast richtig. Am besten ist das privat beauftragte Gutachten so stichhaltig, daß gleich im Vorverfahren eingestellt wird und es somit gar erst gar nicht zur Gerichtsverhandlung kommt ;) . Somit auch kein AG-Urteil, somit auch keine Rechtsbeschwerde möglich :nick: von beleidigten Staatsorganen... :blink:

:whistling:

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@bluey: Fast richtig. Am besten ist das privat beauftragte Gutachten so stichhaltig, daß gleich im Vorverfahren eingestellt wird und es somit gar erst gar nicht zur Gerichtsverhandlung kommt :P . Somit auch kein AG-Urteil, somit auch keine Rechtsbeschwerde möglich :P von beleidigten Staatsorganen... :lol:

:lol: Freu Dich, daß Du damit Glück hattest und so durchkamst. Unsere Bußgeldstelle gibt die Akte auf jeden Fall erstmal wieder zurück zwecks Stellungnahme. Und ein privates Gutachten ist oftmals sehr leicht auszuhebeln, da sich hier denn doch eklatante und recht auffällige Murksfeststellungen finden lassen. So nämlich erst kürzlich bei einem privat in Auftrag gegebenen Provida-Gutachten gesehen. :whistling: Da schreibt man eben ein paar Sätze zu, gibt noch die Vergleichsauswertung hinzu und fertig ist die Sache. Nie wieder was von gehört und ohne Wenn und Aber abgeschmettert! :P :P :D

 

Zu gern hätte ich ja die beleidigten, verdutzten und enttäuschten Gesichter vom Gutachter und vor allem vom Betroffenen gesehen. :unsure: SCHAAAAADEEEEE aber auch, daß man es nicht auf eine Gerichtsverhandlung hat ankommen lassen. :whistle:

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Das war, wenn ich mich recht entsinne, unser lieber Professoer Buck aus München, der dem Olli Kahn dieses "Gefälligkeitsgutachten" erstellt hat.

 

Dieser Professoer Buck lebt eigentlich hauptsächlich von antropologischen Gutachten, die ihm die Gerichte beauftragen

(So z.B. bei mir - damalas in der Bayreuth-Sache, wo mich dann sein Gutachten eindeutig als Täter identifizierte( leider erst nach der Verjährung), was zum Freispruch des Ersafa führte - alles, wie wir es uns gewünscht haben)

 

Ich glaube aber kaum, dass dieser umstrittene Professoer sich noch sehr auf dieses Gutachten zum Olli Kahn versteifen wird.

Und - wie ich unsere bayerische Justiz kenne, - werden sie in Traunstein dem Olli den Ar.... aufreißen!

 

Jetzt sind sie nämlich böse... und könnten bei + 83 kmh - es war in einer Baustelle - auch noch den "Vorsatz" daraus machen.

Das kann bis zum FS-Entzug (nicht FV ! ) gehen.

 

Ich bin mal gespannt, wie das ausgeht... jedenfalls bekomme ich es hier in der Presse sicherlich mit.

 

Gruß

Alberto

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  • 5 months later...

Ein Gespenst geht um in Deutschland, das Gespenst vom Lichreflex, dem vorauseilenden....

 

Generationen von Autofahrern werden sich dieses Urteil besorgen und es millionenfach zitieren, kein Gericht wird davor sicher sein, es wird die

Welt der ESOs, Riegls und anderer schnöder Gerätschaften aus den Angeln hebeln,

 

ja, es wird das bedeutenste Ergeignis seid der Oktoberrevolution und der Erfindung des Dieselmotors sein:

Der Reflex des Lichtes den Olli Kahn erleben durfte.

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Ein Gespenst geht um in Deutschland, das Gespenst vom Lichreflex, dem vorauseilenden....

:lol2: Jau, das Gefühl habe ich auch.

 

Generationen von Autofahrern werden sich dieses Urteil besorgen und es millionenfach zitieren, kein Gericht wird davor sicher sein, es wird die Welt der ESOs, Riegls und anderer schnöder Gerätschaften aus den Angeln hebeln

Wie gut, daß AG-Urteile idR andere AG-Richter herzlich wenig interessieren. :rolleyes:

 

Aber man darf gespannt sein, wann auch hier, hunderte von Kilometern von Traunstein entfernt, das erste Mal solches ins Feld geführt wird.

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@bluey: Genau, "gekaufte" Amtsrichter, die sogar Leitpfosten im Laserstrahl absegnen (würden), interessieren herzlich wenig, hunderte Kilometer von Bayern weg :P .

 

Hieraus:

Dem schloss sich die zuständige Richterin Sandra Sauer an, nachdem ein erneutes Gutachten „nicht ausschließbare Messfehler“ attestierte....

Tja @bluey, selbst ein der Polizei wohlgesonnenste AG-Richter kann sich nicht gegen zwei Gutachten sträuben :P . Wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat. Übel natürlich, mit welchen Aufwand (Zeit, Geld, Nerven) der VT erst zu seinem Recht kommt. Hier liegen wir bei 3 Jahren!

 

 

@zorro69: Es ist nicht das erste Mal, daß selbst nach vielen Jahren bei einer Meßmethode erst später "grundsätzliche Fehler" aufgedeckt worden sind. Für eso wäre es der nächste GAU, da kann deren Elektroingenieur blubbern, was er will.

:nolimit:

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@bluey: Genau, "gekaufte" Amtsrichter, die sogar Leitpfosten im Laserstrahl absegnen (würden), interessieren herzlich wenig, hunderte Kilometer von Bayern weg :P .

Das müßten sie gar nicht absegen, all die weil es gar nicht bis zu ihnen vordringen würde. Ein Leitpfosten im Laserstrahl würde auf dem Display entweder "+-0 km/h" oder "???" anzeigen => keine verwertbare Messung. Schade, daß ich Dir das nach all den Diskussionen immer noch erklären muß.

 

Tja @bluey, selbst ein der Polizei wohlgesonnenste AG-Richter kann sich nicht gegen zwei Gutachten sträuben :P . Wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat. Übel natürlich, mit welchen Aufwand (Zeit, Geld, Nerven) der VT erst zu seinem Recht kommt. Hier liegen wir bei 3 Jahren!

Das stimmt. Aber auch bei Gutachtern gilt: es gibt solche und solche. ;)

 

Ach, noch etwas: bei Gelegenheit spende ich eine Tube Trost, damit der VT nicht so leiden muß.

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selbst ein der Polizei wohlgesonnenste AG-Richter kann sich nicht gegen zwei Gutachten sträuben
Du mußt jetzt ganz tapfer sein und mal wieder Deine Ahnungslosigkeit ein(ge)s(t)ehen: doch, er kann (und damit beziehe ich mich ausdrücklich auf den wahrscheinlich von Dir gemeinten Inhalt Deiner Aussage und nicht auf das, was Du genau gegenteiliges zusammengebastelt hast).
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Ja genau @biber, wenn ein gerichtsbekannter und "vertrauenswürdiger" Supercop Hr. Schützenkönig stock und steif behaupt, die Erde sei eine Scheibe, dann können sogar hunderte Gutachter attestieren, die Erde ist kugelrund, Hauptsache der selbstherrliche Provinzrichter hält zum Supercop, in der Hoffnung, der VT legt keine Rechtsbeschwerde ein. Der Provinzrichter geht halt dann in die Grütze, wenn er karriereknickend regelmäßig vom OLG eine Neuverhandlung auf den Tisch beordert kommt :doofwinkt: .

 

@bluey schrieb:

Schade, daß ich Dir das nach all den Diskussionen immer noch erklären muß.

Schade, daß ich Dir immer noch erklären muß, daß der Leitpfosten im Querschnitt ein "Dreieck" ist und daß Du beharrlich die Betriebsanleitung mißachtest.

:nolimit:

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Schade, daß ich Dir immer noch erklären muß, daß der Leitpfosten im Querschnitt ein "Dreieck" ist und daß Du beharrlich die Betriebsanleitung mißachtest.

Schade, daß Du nach wie vor keine Ahnung hast. :whistle:

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Dieser vorauseilende Lichtreflex ist ja keine Erfindung der Gutachter sondern physikalischer Fakt, denn ein Fahrzeug, das sich in Abhängigkeit der gemessenen Geschwindigkeit nicht auf der Fotoposition befindet, auf der es rechnerisch sein müsste, sondern in deutlichen größerem Abstand fotografiert wurde, kann unmöglich mit der eigenen Fahrzeugfront die Messung gestartet haben.

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Dieser vorauseilende Lichtreflex ist ja keine Erfindung der Gutachter sondern physikalischer Fakt
Schon erstaunlich, daß dieser physikalische Fakt anscheinend nur bei einem einzigen Menschen (bzw. genauer gesagt dessen Fahrzeug) auftritt, findest Du nicht?
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Der Effekt tritt sicher auch bei anderen Menschen auf, nur fängt hier so gut wie niemand im Verwarngeldbereich oder im Punktebereich an, Anwalt und Gutachter einzuschalten, das lohnt sich eigentlich nur, wenn man persönlich von einer massiven Falschmessung überzeugt ist oder wenn z.B. lange Fahrverbote zu erwarten sind und die Kosten für denjenigen kaum ins Gewicht fallen.

Es ist auch nicht gesagt, dass die Geschwindigkeit durch diesen Lichtreflex automatisch falsch gemessen wird, ich vermute dass das i.d.R schon passt. Aber man kann halt nicht mehr von einer 100% sicheren Messung sprechen.

 

Gerade nachts sollte es nicht allzu schwierig sein, einen voreilenden Lichtreflex zu erzeugen, sobald man Scheinwerfer mit einer starken Seitenausleuchtung hat (z.B. Nebelscheinwerfer oder Abbiegelicht). Dieser Lichtkegel muss wahrscheinlich relativ scharf vertikal abgeschnitten sein, und gleitet dann z.B an Wänden oder Leitplanken entlang, die sich im Blickfeld des Einseitensensors befinden. Wenn der Einseitensensor eine schnelle Helligkeitsveränderung feststellt, und auch die restlichen Bedingungen richtig erfüllt sind (z.B. Sensoren in richtiger Reihenfolge ausgelöst usw.) dann wird die Messung gestartet.

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Gerade nachts sollte es nicht allzu schwierig sein, einen voreilenden Lichtreflex zu erzeugen, sobald man Scheinwerfer mit einer starken Seitenausleuchtung hat (z.B. Nebelscheinwerfer oder Abbiegelicht). Dieser Lichtkegel muss wahrscheinlich relativ scharf vertikal abgeschnitten sein, und gleitet dann z.B an Wänden oder Leitplanken entlang, die sich im Blickfeld des Einseitensensors befinden. Wenn der Einseitensensor eine schnelle Helligkeitsveränderung feststellt, und auch die restlichen Bedingungen richtig erfüllt sind (z.B. Sensoren in richtiger Reihenfolge ausgelöst usw.) dann wird die Messung gestartet.

Wenn dem so wäre, wäre die Messung aber IMO immer noch absolut korrekt. Denn der betreffende Lichtkegel bewegt sich ja mit derselben Geschwindigkeit wie das dazugehörige Auto.

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Wenn dem so wäre, wäre die Messung aber IMO immer noch absolut korrekt. Denn der betreffende Lichtkegel bewegt sich ja mit derselben Geschwindigkeit wie das dazugehörige Auto.

Na, diese Beurteilung wollen wir dann doch besser dem privat bezahlten und selbstmurmelnd völlig unabhängigen Gutachter überlassen, nicht wahr... :sneaky:
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Merkwürdig! Ein Fremdlichteinfall könnte allenfalls bei einer Lichtschrankenmessung die Mesung vorzeitig BEENDEN, nämlich dann wenn Fremdlicht in den Sensor aus Richtung der Meßlichtquelle fällt.

 

Fremdlicht kann aber nicht die Messung vorzeitig beginnen lassen, dazu ist eine Lichtstrahlunterbrechung nötig.

 

Ich nehme ann das eben technische Laien wie die Juristen Richter udn Staatsanwälte sich nichtmehr anstrengen wollten und ein gesellschaftlich bejubeltes Ergebnis des Verfahren herbeiführten.

 

Ansonsten sind meines Wissen dort 3 Lichtschranken die ausgewertet werden und damt 3 Zeitpunkte der Unterbrechung und 3 Zeitpunkte der Wiedebeleuchtung des Sensors.

 

Bei Fahrzeuglängen von 4 - 5m können SCHRÄGE Karroserieüberhänge nicht zu Verdopplung oder Halbierung führen, In ungefährer Meßhöhe sind Längenunterschiede der Fahrzeuge nur im cm-Bereich, mögliche Fehler durch EIN- und Ausfedern ( auf glatter ebener Fahrbahn ? ) nur im Prozentbereich

 

Aber was solls, dieses Beispiel wird wieder etlichen Anwälten und Gutachtern Umsatz bringen...

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Gerade nachts sollte es nicht allzu schwierig sein, einen voreilenden Lichtreflex zu erzeugen, sobald man Scheinwerfer mit einer starken Seitenausleuchtung hat (z.B. Nebelscheinwerfer oder Abbiegelicht). Dieser Lichtkegel muss wahrscheinlich relativ scharf vertikal abgeschnitten sein, und gleitet dann z.B an Wänden oder Leitplanken entlang, die sich im Blickfeld des Einseitensensors befinden. Wenn der Einseitensensor eine schnelle Helligkeitsveränderung feststellt, und auch die restlichen Bedingungen richtig erfüllt sind (z.B. Sensoren in richtiger Reihenfolge ausgelöst usw.) dann wird die Messung gestartet.

Wenn dem so wäre, wäre die Messung aber IMO immer noch absolut korrekt. Denn der betreffende Lichtkegel bewegt sich ja mit derselben Geschwindigkeit wie das dazugehörige Auto.

Ja, in dem Fall schon. Wenn die angeleuchtete Fläche parallel zur Fahrbahn verläuft.

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Ein Fremdlichteinfall könnte allenfalls bei einer Lichtschrankenmessung die Mesung vorzeitig BEENDEN, nämlich dann wenn Fremdlicht in den Sensor aus Richtung der Meßlichtquelle fällt.

 

Fremdlicht kann aber nicht die Messung vorzeitig beginnen lassen, dazu ist eine Lichtstrahlunterbrechung nötig.

 

Um die Messung zu beenden, muss auch bei dem 3. "Lichtschranken-Strahl" zunächst eine Unterbrechung zwischen Lichtwerfer und Lichtempfänger erfolgen. Es reicht nicht, dass ein Fahrzeug einfährt und dann vor dem "Durchbrechen" des letzten Lichtschrankenteils ein Lichtstrahl in den Lichtempfänger trifft - vielmehr muss es zunächst drei Unterbrechungen und dann drei erneute Lichtsignaleingänge geben. Die einzelnen Messungen (Einfahrt/Ausfahrt) werden ineinander und zueinander abgeglichen.

Um also mit einem vorher eintreffenden Lichtstrahl so eine vorzeitige Ausfahrt in kürzerer Zeit mit höherer Geschwindigkeit zu erzeugen, müsste man auch in den zweiten Eingang des Lichtempfängers ein entsprechendes Signal senden, damit es innerhalb der Ausfahrtsmessung nicht zu einer Verwerfung wegen Unstimmigkeiten kommt. Unterstellt man, dass das technisch möglich ist (und man eine veränderte Ausfahrgeschwindigkeit erzeugt hat), bleibt immer noch die Abweichung zur Einfahrtsmessung, bei der der Lichtwurf zwischen Lichtsender und Empfänger unterbrochen wurde. Diese Unstimmigkeit verursacht ihrerseits dann eine Verwerfung der Messung.

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  • 2 weeks later...
ein Spiegelartikel über fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen
Das Thema Kahn und der vorauseilende Lichtreflex hatten wir schon, aber schön, daß das auch im führenden deutschen Nachrichtenmagzin aufgegriffen wird. Gut wäre es gewesen, wenn der geneigte Leser auch Fakten statt Gerede finden könnte.
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ein Spiegelartikel über fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen
Das Thema Kahn und der vorauseilende Lichtreflex hatten wir schon, aber schön, daß das auch im führenden deutschen Nachrichtenmagzin aufgegriffen wird. Gut wäre es gewesen, wenn der geneigte Leser auch Fakten statt Gerede finden könnte.

Warum? Fakt ist der Spiegel benötigt eine höhere Auflage.

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Schon erstaunlich, daß dieser physikalische Fakt anscheinend nur bei einem einzigen Menschen (bzw. genauer gesagt dessen Fahrzeug) auftritt, findest Du nicht?

Sprach der ahnungslose @biber! :lol::P . In der gesamten Messreihe lag ein systematischer Fehler vor. Es waren "rund 40 weitere Fahrzeuge" betroffen.

:nolimit:

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Ein Gespenst geht um in Deutschland, das Gespenst vom Lichreflex, dem vorauseilenden....

:lol2: Jau, das Gefühl habe ich auch.

 

Generationen von Autofahrern werden sich dieses Urteil besorgen und es millionenfach zitieren, kein Gericht wird davor sicher sein, es wird die Welt der ESOs, Riegls und anderer schnöder Gerätschaften aus den Angeln hebeln

Wie gut, daß AG-Urteile idR andere AG-Richter herzlich wenig interessieren. :rolleyes:

 

Aber man darf gespannt sein, wann auch hier, hunderte von Kilometern von Traunstein entfernt, das erste Mal solches ins Feld geführt wird.

@zorro69&bluey: Es wird wieder ein klassischer Flächenskandal in der Verkehrsüberwachung. Die PTB wird den eso Einseitensensor 1.0 und 3.0 noch nur für bestimmte Sonnenwinkel zulassen. Bis zur Winkelfeststellung werden die Innenministerien erlassen, daß die Gerätschaften in der Meßgerätekammer bleiben :lol::P .

:nolimit:

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im führenden deutschen Nachrichtenmagzin aufgegriffen wird.

@biber: Ja, nun kann der technikgläubige @bluey sich nicht mehr mit BILD-Quellen rausreden :lol::P . Er und der hiesige BILD-Quellen-Bashing-Kreis muß sich auch nicht am Kiosk bzw. an der Kasse schämen :ph34r: , wenn er heute den neuen SPIEGEL kauft :B): .

 

Gut wäre es gewesen, wenn der geneigte Leser auch Fakten statt Gerede finden könnte.

Och, hast Du bei SPON ein Fakt ausgeblendet, welcher Dir Ahnungslosigkeit attestiert :whistle: ? Du wirst dir sicherlich auch heute SPIEGEL-Print besorgen oder liest das nur das "Fakten-Fakten-Fakten"-Blatt?

:nolimit:

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Flächenskandal ist bestätigt. Laut SPIEGEL 43/2012, S. 153 erhofft sich eso :shutup: von der PTB ein Fehlerfrei-Gutachten :whistle: .

Fakt ist, der dritte Gutachter hat alle Bilder der Meßreihe ausgewertet und einen klaren Zusammenhang zwischen Sonnen- und Wolkenbilder festgestellt.

Somit müßten eigentlich ab sofort Messungen mit dem Einseitensensor :nixda: bei Sonnenlicht eingestellt werden, sonst werden Bußgeldbehörden und Gerichte mit Einsprüchen überflutet!

:nolimit:

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...sind sich mehrere Sachverständige sicher, dass die Fehlmessung kein Einzelfall war..

...

...womöglich massenweise ungültige Bußgeldbescheide...

 

Aus DER SPIEGEL Nr. 43, 22.10.12, Seite 152, Artikel "Abgefälscht".

:nolimit:

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@biber: Ja, nun kann der technikgläubige @bluey sich nicht mehr mit BILD-Quellen rausreden

Und? Die brabbeln doch auch nur nach, was letztens schon geschrieben wurde. Oder konntest Du neue Informationen aus dem Artikel ziehen? Hmmmm?

 

Allso schauen wir erstmal, was von dem Ganzen übrig bleibt. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ach, und wo wir schon mal beim Thema sind: kürzlich laß ich in einem Fachblatt, daß - übrigens gutachterlich bestätigt - Kurvenfahrten beim Provida-Krad eben doch verwertbar sind. Die möglichen Abweichungen werden nämlich von der abzuziehenden Toleranz gedeckt. Erst ab einem Neigungswinkel, der wohl eher im Rennsport erreicht wird, müßte man ein wenig mehr abziehen.

 

So viel dazu! :P

 

 

P.S.: bei Interesse kann ich Dir die Quelle besorgen. Kannst Dir den Artikel dann auch selbst durchlesen.

 

...sind sich mehrere Sachverständige sicher, dass die Fehlmessung kein Einzelfall war..

...

...womöglich massenweise ungültige Bußgeldbescheide...

 

Aus DER SPIEGEL Nr. 43, 22.10.12, Seite 152, Artikel "Abgefälscht".

Und? Noch ist aber eben nichts gesichert. Warten wir's also erstmal ab (und messen fleißig weiter :D).

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Ja, nun kann der technikgläubige @bluey sich nicht mehr mit BILD-Quellen rausreden :lol::P . Er und der hiesige BILD-Quellen-Bashing-Kreis muß sich auch nicht am Kiosk bzw. an der Kasse schämen :ph34r: , wenn er heute den neuen SPIEGEL kauft :B): .
Du hast meinen Beitrag wohl nicht so ganz richtig verstanden.

 

Och, hast Du bei SPON ein Fakt ausgeblendet, welcher Dir Ahnungslosigkeit attestiert :whistle: ?
Wenn Du Deinen Satz nochmal in nüchternem und wachen Zustand liest, kannst Du ja mal einen Erklärungsversuch starten.

 

liest das nur das "Fakten-Fakten-Fakten"-Blatt?
Ich lese die Blöd nicht, egal in welcher Aufmachung sie daher kommt.

 

Du wirst dir sicherlich auch heute SPIEGEL-Print besorgen
Eher nicht. Wenn ich darin auf interessante Artikel hoffen könnte, würde ich ihn allerdings womöglich kaufen. Da Du ja aber bereits die aus Deiner Sicht wohl entscheidenden Sätze zitiert hast
...sind sich mehrere Sachverständige sicher, dass die Fehlmessung kein Einzelfall war..

...

...womöglich massenweise ungültige Bußgeldbescheide...

 

Aus DER SPIEGEL Nr. 43, 22.10.12, Seite 152, Artikel "Abgefälscht".

kann ich mir das sparen: für derartiges Konjunktivgeschwurbel ist mir mein Geld zu schade.
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@biber: Ja, nun kann der technikgläubige @bluey sich nicht mehr mit BILD-Quellen rausreden :lol:

 

Ja, schon klar, da schreibt einer etwas, was m3 gefällt, schon wird die BILD zur "Quelle" erhoben!?

 

:wand: dete

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@zorro69&bluey: ... Die PTB wird den eso Einseitensensor 1.0 und 3.0 noch nur für bestimmte Sonnenwinkel zulassen. Bis zur Winkelfeststellung werden die Innenministerien erlassen, daß die Gerätschaften in der Meßgerätekammer bleiben :lol::P .

:nolimit:

 

 

Äääähhhh...

Ich bin mit "meiner" ESO am Mittwoch eingeplant... Und bis heute gibt es keine Schreiben von der PTB oder dem Innenministerium, dass mit meiner Kleinen nicht gemessen werden darf. :victory:

 

Du solltest entweder deinen Hellseher wegen totaler Unfähigkeit feuern oder deine Glaskugel wegen offensichtlicher Funktionstüchtigkeit zu einem Garantiefall machen. :farewell:

 

Du erinnerst mich an den Aborigine in der Szene in Crocodile Dundee, wo das Mädel fragt, wie sich denn der Eingeborene bei totaler Dunkelheit orientieren könne.

Dundee sagt "Er denkt sich seinen Weg" und unmittelbar danach ist ein Aufprall und ein "Au" zu hören...

 

*Träller* Mittwoooch, Mittwooooooch.... */Träller*

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Ich habe bis heute nicht herausbekommen, ob er mit einer 1.0 oder einer 3.0 gemessen wurde.

 

Die 1.0 ist eine Lichtschranke, die 3.0 reagiert auf Lichtveränderungen.

 

Ich hatte gestern ein interessantes Urteil des AG Montabaur aufm dienstlichen Rechner, in dem ein Sachverständiger (sinngemäß) die Übertragung von Versuchsergebnissen einer 1.0 auf eine 3.0 als unseriös und unhaltbar monierte.

Der Volltext war sehr interessant, zumal das AG die in Rede stehende Messung (nicht Kahn) trotz Gutachten / Gegengutachten mit vielen Fahrversuchen als ordnungsgemäß ansah.

 

Gruß

 

Olli

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Und bis heute gibt es keine Schreiben von der PTB oder dem Innenministerium, dass mit meiner Kleinen nicht gemessen werden darf.

 

Was nicht wirklich verwundert - es wird alles versucht werden, die Geräte unverändert einzusätzen. Weitere Untersuchungen abzuwarten und bis dahin ausschließlich auf andere Techniken zurückzugreifen könnte ja den Anschein von Seriösität erwecken.

Aber Du kannst ja mal berichten, wie viele Betroffene in nächster Zeit mit Hinweis auf die Berichterstattung Einspruch einlegen :rtfm: - ob Du dich dann auch noch so freuen wirst, wenn Du wieder mit deiner Kleinen ranmusst? :sneaky:

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Die 1.0 ist eine Lichtschranke, die 3.0 reagiert auf Lichtveränderungen.

 

Dazu passt wohl nur: falsch !

 

Kann man sich eh ein entsprechendes Bild machen wenn nicht einmal der Beamte selbst versteht wie sein Gerät funktioniert. :vogelzeig::lol2:

 

Gruss gery41

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