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Wenn man Unrecht handelt und dann anführt, dass es noch viel größeres Unrecht gibt, erinnert mich das immer ein wenig an den Kindergarten...

 

genauso nervig ist, wenn man Unrecht beght, der Hinweis Polizisten sollen richtige Verbrecher fangen. Polizisten haben die Aufgaben ALLE Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verflogen und nicht nur die richtigen Verbrechen.

 

und das Vergleichen...dass man für jegliches Unrecht wie ein Verbrecher behandelt wird, nervt auch und ist quatsch, oder sitzt man deswegen in U-Haft?

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Polizisten haben die Aufgaben ALLE Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verflogen
Tja, sie haben aber nicht notwendigerweise die Verpflichtung, das zu tun.
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Polizisten haben die Aufgaben ALLE Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verflogen
Tja, sie haben aber nicht notwendigerweise die Verpflichtung, das zu tun.

 

 

Doch.

 

steht so in den jeweiligen Gesetzen (StPO und Owig).

 

 

Bevor du jetzt meinst, dass bei Owis keine Pflicht besteht überleg noch mal ganz genau...

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  • 163 stpo
  • 53 owig

Dachte ich mir, daß Du damit kommst. Wenn Du genauer lesen würdest und auch noch ausreichend juritisches Verständnis hättest, wüßtest Du bzw. könntest Du leicht erkennen, daß § 53 OWiG keine Verfolgungspflicht begründet.

 

 

Übrigens: Polizeibeamte wissen das.

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  • 163 stpo
  • 53 owig

Dachte ich mir, daß Du damit kommst. Wenn Du genauer lesen würdest und auch noch ausreichend juritisches Verständnis hättest, wüßtest Du bzw. könntest Du leicht erkennen, daß § 53 OWiG keine Verfolgungspflicht begründet.

 

 

Übrigens: Polizeibeamte wissen das.

 

 

Wenn du darauf hinaus wolltest, warum sagst du es nicht gleich und kommst so scheinheilig daher?

 

Also ich schrieb oben, dass Polizei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen hat.

Sagen wir mal so, mein juristisches Verständnis ist dort tatsächlich nicht ausreichend, sondern eher gut.

 

Beim Legalitätsprinzip scheinst du ja keine Verständisprobleme zu haben.. lediglich das Ermessen stellt dich vor leichte

Unsicherheiten, so denkst du, dass durch das Ermessen keine Verfolgungspflich besteht?! Lies mal genau...

Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.

 

Man hat zu verfolgen.

Jetzt ist die Verfolgung der Owi, anders als beim Strafrecht, an ein Ermessen geknüpft.

 

Was heißt das nun?

Das man nicht verfolgen muss? - nein -

 

aber es heißt die Polizei hat bei der Verfolgungspflicht ein Ermessen (jedoch kein freies Ermessen)

 

Was heißt das nun? Polizei hat die Aufgabe Straftaten und Owis zu verfolgen.

So wie ich es oben schrieb.

 

Bei einer Owi kann jedoch eine Verwarnung (sogar ohne Verwarngeld) ausgesprochen werden. Unter bestimmten Umständen kann

sogar von der Verfolgung ganz abgesehen werden; da jedoch ist ein zweiter Prüfungschritt, der der Grundaufgabe erst einen Tick nachgeordnet ist. Erstmal gilt: Erkennen, Verfolgen und in der folgenden Überlegung greift die Ermessensprüfung.

 

Ist etwas komplizierter... aber so ist das nunmal.. Es gibt sogar Polizisten, die denken und handeln auch so, als ob bei Owis keine Verfolgungspflicht bestünde oder sie ein freies Ermessen haben. Rechtlich ist das dann ein Ermessensfehler.

 

Aus diesem Grund gibt es sogar Dienststellen, die schränken das Ermessen per Erlasse ein (so ist z.B. wenn kein Verwarngeld erhoben wird, das speziell zu begründen - Hintergrund ist die Minimierung von Ermessenfehlern)

 

Und bei der Strafverfolgung?

Die Polizei kann, wenn es notwendig ist die Strafverfolgung "hinten anstellen" und alle notwendigen gefahrenabwehrenden Maßnahmen vorweg schalten.

Und bei der Owi, kann sie zugunsten der Gefahrenabwehr das Ordnungswidrigkeiten verfahren komplett fallen lassen.

 

Grundsätzlich ändert sich an der Aufgabe jedoch nichts

  • Gefahren für die ÖSuO abwehren
  • Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Verbrechensverhütung
  • Verkehrsaufgaben

So jetzt scroll nochmal hoch in welchem Kontex die erste Aussage von mir war... da passt das hin. Dein Ausflug mag ja gedanklich verständlich sein, kann man auch locker noch 90 Minuten mit füllen - aber ist an dem Kontex in dem es oben aufgeführt war vorbei; aber danke für dein Aufpassen.

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Wenn du darauf hinaus wolltest, warum sagst du es nicht gleich
Es tut mir leid, wenn meine doch eher kurzen und einfachen Sätze zu schwierig zu verstehen sind.

 

Sagen wir mal so, mein juristisches Verständnis ist dort tatsächlich nicht ausreichend, sondern eher gut.
Du verwechselst da was, zumindest wenn man die in D üblichen Begrifflichkeiten der Notenskala zugrunde legt. Und 'dort' halte ich per se für eine unzulässige Einschränkung.

 

Lies mal genau...
Habe ich. Und nicht nur das: ich habe es sogar verstanden. Wäre schön, wenn Dir das auch gelänge. Dann würdest Du Dein selbstgestellte Frage
Was heißt das nun? Das man nicht verfolgen muss?
vielleicht auch nicht mehr falsch beantworten und auch merken, daß das
Erkennen, Verfolgen und in der folgenden Überlegung greift die Ermessensprüfung.
genauso falsch ist wie das hier:
Es gibt sogar Polizisten, die denken und handeln auch so, als ob bei Owis keine Verfolgungspflicht bestünde oder sie ein freies Ermessen haben. Rechtlich ist das dann ein Ermessensfehler.

 

Aber immerhin hast Du ja schon erkannt:

Ist etwas komplizierter... aber so ist das nunmal..

 

Aus diesem Grund gibt es sogar Dienststellen, die schränken das Ermessen per Erlasse ein
Interessant. Du kennst also Dienststellenleiter, die ein Gesetz per Erlass aushebeln? Kennst Du auch die Rechtsgrundlage, auf der die das tun?

 

Dein Ausflug mag ja gedanklich verständlich sein
Jetzt plötzlich doch ohne weitere Erläuterungen? Erstaunlich.
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Nein, die hebeln nicht aus.

 

 

Und der Kernsatz lautet: aufgabe der Polizei ist das Verfolgen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

 

falls du das so nicht verstehst und meinerErläuterungen zum Ermessen dir nicht geholfen haben, dann reduziere es einfach auf den Kernsatz oder bewirb dich bei der Polizei und lerne es ausführlich.

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Nein, die hebeln nicht aus.
Was denn dann? Und auf welcher Rechtsgrundlage tun sie das?

 

aufgabe der Polizei ist das Verfolgen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Die Einschränkung der polizeilichen Arbeit auf diese beiden Aspekte wird den Beamten sicherlich nicht gerecht.

 

meinerErläuterungen zum Ermessen dir nicht geholfen haben, dann reduziere es einfach auf den Kernsatz oder bewirb dich bei der Polizei und lerne es ausführlich.
Deine Ausführungen zum Ermessen sind nicht nur nicht hilfreich, sondern falsch. Und ich wiederhole mich gern: Polizisten wissen das. Nicht nur die, aber eben auch die.
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1.

Dienstrecht.

2.

das es neben der Aufgabe noch mehr gibt kannst du lesen, wenn du alle Beiträge zu dem Thema liest, wenn ich immer alles gesagte in jeden neuen Beitrag schreibe förder das nicht die lesbarkeit.

3.

meine Ausführung ist richtig

4.

weiß ich nicht was alle Polizisten wissen, ich weiß aber das einige auch teilweise Lücken im Wissen haben.

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Tempolimitis

Ich weiß, dass es nur ein Tippfehler ist, aber er ist einfach zu treffend um ihn nicht aufzugreifen :nick: .

Richtig. Das ist nun nach der vielen Tapetenkleisterei von @blaulicht hier im Forum endlich mal was sinnvolles - wenn auch zufällig :whistling: -, sogar eine großartige Wortschöpfung :blink: ! @blaulicht, danke dafür!

;)

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