cruiser99 0 Posted April 8, 2012 Report Share Posted April 8, 2012 Hallo, bin noch in der Probezit und wurde 2 mal geblitzt (am selben Tag) Da ich schon einige Male einen falschen Fahrer aus dem Freundeskreis gemeldet hatte, bzw der es selbst zugegeben hatte, ich mich also nicht strafbar mache, habe ich jetzt aktuell keinen Fahrer mehr melden können, da man ja nicht ewig viele Freunde hat, die solche Dienste auf sich nehmen. Nun ist es so, dass ich für die letzten beiden Vergehen über einen Online punkte handel eine Person gefunden habe, welche beide Taten zugegeben hat. Für die erste Tat ist der Bußgeldbescheid schon ergangen und es wurde bezahlt. Für die 2. Tat ist noch kein Bußgeldbescheid ergangen und vor ein paar Tagen war auch die Polizei bei meinem Vater (auf den das Auto gemeldet ist) und wollte wissen, wer an diesem Tag mit dem Auto gefahren ist. Da er ja weis, dass ich dass war und die Tat aber jmd anders übernommen hat, und er jetzt nicht denjenigen, welcher die Tat zugegeben hat, beschuldigen wollte, weil das ja in Wirklichkeit der Falsche ist, hat er gesagt, er kann sich nicht mehr erinnern und den Fahrer nicht nennen. Jetzt ist es aber so, dass man nur ein Verweigerungsrecht hat, wenn es sich beim Fahrer um einen Angehörigen handelt. Eigentlich ja, aber wir haben ja schon den Ersatzfahrer gemeldet. Auf jeden Fall wird mein Vater vorgeladen. Was ist da jetzt am Schlausten?Entweder Aussage verweigern mit dem Hinweis, dass es ja jmd anders zugegeben hatoder denjenigen, der es zugegeben hat, selber beim Namen zu nennen? Was sind die möglichen Konsequenzen. Fall verjährt in ca 1 Monat Probezeit in wenigen Tagen vorbei. Vielen Dank in diesem schwierigen Fall und schönen Ostermontag! cruiser99 Quote Link to post Share on other sites
jemaka72 6 Posted April 9, 2012 Report Share Posted April 9, 2012 Ich würde mit diesem Fall schnellstens zum Anwalt gehen, wenn sie dirden Punktehandel nachweisen, dann hast du dich strafbar gemacht undder andere Typ auch. Mir kommt es so vor, als ob du relativ "naiv" deinen Fall hier schilderst unddir in keinster Weise bewusst bist, dass du mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeitrichtig Ärger am Hacken hast. Für dich geht es (so denke ich) nicht um Verjährung, für dich geht es nur darumwie hoch die Strafe sein wird. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 704 Posted April 9, 2012 Report Share Posted April 9, 2012 Moin Moin ...bin noch in der Probezit und wurde 2 mal geblitzt (am selben Tag)......Da ich schon einige Male einen falschen Fahrer aus dem Freundeskreis gemeldet hatte... Was ist da jetzt am Schlausten?Am Schlauesten für die Zukunft dürfte sein die Fahrweise zu überdenken. Selbst wenn dein Vater schon vorgeladen ist - er muß nicht folge leisten.Dann dürfte wohl zumindest ein Anhörungsbogen kommen. Lass den von deinem Ersatzfahrer ausfüllen, den Rest kennst du ja. Wahrscheinlich hat der Beamte aber Lunte gerochen und wird tiefer bohren um den Fahrer zu ermitteln, was auch gut und richtig ist in deinem Fall. ... wenn sie dir den Punktehandel nachweisen, dann hast du dich strafbar gemacht undder andere Typ auch...steht wo? - nirgends. Ist nämlich nicht richtig. GrußSobbel Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 9, 2012 Report Share Posted April 9, 2012 Hallo, Cruiser99, herzlich willkommen im Radarforum. Da Du einen Bußgeldbescheid bekommen und bezahlt hast, gehe ich davon aus, dass Du auch als Fahrer vermerkt wurdest. Somit dürfte Deine Probezeit verlängert werden und Du wirst mit Probezeitmaßnahmen (Nachschulung) rechnen müssen. Wenn der erste Bußgeldbescheid von der gleichen Bußgeldstelle bearbeitet wurde, wie der aktuelle, ist damit zu rechnen, dass der Sachbearbeiter anhand des Bildes von der ersten Tat abgleichen kann, dass Du auch für die zweite Fahrt verantwortlich bist. Die Chancen, hier mit einer Verjährung davon zu kommen, sehe ich als recht gering an. Wie oft hast Du das Spielchen mit den falschen Fahrern eigentlich schon getrieben? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
sherlock 1 Posted April 9, 2012 Report Share Posted April 9, 2012 @nachteule, es liest sich für mich eher so, als ob bei dem anderen der BGB eingetroffen ist:Nun ist es so, dass ich für die letzten beiden Vergehen über einen Online punkte handel eine Person gefunden habe, welche beide Taten zugegeben hat.Für die erste Tat ist der Bußgeldbescheid schon ergangen und es wurde bezahlt.Nun will der TE noch den zweiten Verstoß auf einen Dritten abwälzen. @Sobbel, das sehe ich genau so. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 9, 2012 Report Share Posted April 9, 2012 Hallo, Sherlock, stimmt. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted April 10, 2012 Report Share Posted April 10, 2012 Nun will der TE noch den zweiten Verstoß auf einen Dritten abwälzen. Ich lese es so, dass ein Dritter, aus Barmherzigkeit, sich zu der OWi bekannte.Grusssnb Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted April 10, 2012 Report Share Posted April 10, 2012 Wie oft hast Du das Spielchen mit den falschen Fahrern eigentlich schon getrieben? Viele Grüße, Nachteule Anders gefragt: Wie oft hat sich die Behörde mit der Zahlung des Bussgeldes zufriedengegeben, ohne weitere Anstrengungen zu unternehmen, den wahren Fahrer zu finden ? Grusssnb Quote Link to post Share on other sites
sherlock 1 Posted April 11, 2012 Report Share Posted April 11, 2012 Nun will der TE noch den zweiten Verstoß auf einen Dritten abwälzen. Ich lese es so, dass ein Dritter, aus Barmherzigkeit, sich zu der OWi bekannte.GrusssnbWo ist jetzt der inhaltliche Unterscheid zu meiner Aussage? Quote Link to post Share on other sites
cruiser99 0 Posted April 11, 2012 Author Report Share Posted April 11, 2012 Hallo, es ist so, dass sich kurz nach beiden Verstößen für beide Sachen ein und die selbe Person gefunden hat. Eine Sache ging durch, bei der anderen Sache ist noch kein Bußgeldbescheid ergangen und sattdessen war ja die Polizei da. lieben Gruß! Quote Link to post Share on other sites
sherlock 1 Posted April 11, 2012 Report Share Posted April 11, 2012 Hallo, es ist so, dass sich kurz nach beiden Verstößen für beide Sachen ein und die selbe Person gefunden hat. Eine Sache ging durch, bei der anderen Sache ist noch kein Bußgeldbescheid ergangen und sattdessen war ja die Polizei da. lieben Gruß!Das hattest du ja auch schon im ersten Beitrag mitgeteilt. Du kannst ja mal die Frage von nachteule beantworten, wie oft die Ersatzfahrermethode von dir schon angewendet wurde und auch funktioniert hat. Quote Link to post Share on other sites
cruiser99 0 Posted April 22, 2012 Author Report Share Posted April 22, 2012 Hallo, schon ein paar mal haben andere Leute meine Sachen übernommen. Die Tage lag nun ein Schreiben im Postkasten, dass ich beschuldigt werde, gefahren zu sein. Das ganze ist außerorts mit 21km zu schnell gewesen und wäre dann mein erster Verstoß innerhalb der Probezeit, welche seit kurzem sowieso beendet ist. Obwohl denen ein anderer Fahrer gemeldet wurde, sind die doch dahinter gekommen. In ca 23 Tagen wären 3 Monate abgelaufen. Wie kann ich noch solange hinauszögern? Und vor 3 Monaten war ich in der erstmalig verlängerten Probezeit. Seit 2 Wochen ist diese aber vorbei. Bitte um Tipps! Danke und schönen Sonntag! Quote Link to post Share on other sites
sherlock 1 Posted April 22, 2012 Report Share Posted April 22, 2012 Die Tage lag nun ein Schreiben im Postkasten, dass ich beschuldigt werde, gefahren zu sein.[...]In ca 23 Tagen wären 3 Monate abgelaufen. Wie kann ich noch solange hinauszögern? Garnicht mehr, weil du angehört wurdest. Dadurch wurde die Verjährung unterbrochen. Du müsstest jetzt also drei Monate überbrücken. Da du aber offenbar bereits identifiziert wurdest, wird wohl ein weiterer ErSaFa nicht geglaubt werden - vor allem, da der erste bereits nicht abgekauft wurde. Der Drops ist gelutscht. Und vor 3 Monaten war ich in der erstmalig verlängerten Probezeit. Seit 2 Wochen ist diese aber vorbei.Die Probezeit wird nur einmal verlängert. Hattest du bisher nur eine Probezeitmaßnahme (Aufbauseminar+Verlängerung) oder bereits die Empfehlung zur psychologischen Beratung? Wenn ersteres, bekommst du nur Punkt+Bußgeld sowie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer psychologischen Beratung. Wenn zweiteres wird dir die FE für drei Monate entzogen. Quote Link to post Share on other sites
cruiser99 0 Posted April 22, 2012 Author Report Share Posted April 22, 2012 Hallo, ich hatte bisher nur ein einziges Vorkommnis, woraufhin ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung angeordnet wurde.Sonst ist nichts passiert, außer eben dieser eine Blitzer, wo sich mich jetzt ermittelt haben.Kann ich sicher sein, dass, wenn ich den Schrieb ausfülle, nur ein Bußgeld und eine Verwarnung auf mich zukommt?Mit freundlichen Grüßen Quote Link to post Share on other sites
sherlock 1 Posted April 23, 2012 Report Share Posted April 23, 2012 Kannst sicher sein. Das eine Verwarnung kommt, müsste in § 2a II StVG stehen. Da du jedoch scheinbar schon Punkte in Flensburg hast (falls diese zum Zeitpunkt des Verstoßes noch nicht getilgt waren?), könnte es evtl. zu einer Erhöhung des Bußgeldes kommen. Weitere Sanktionen sind jedoch nicht zu befürchten. Quote Link to post Share on other sites
cruiser99 0 Posted April 24, 2012 Author Report Share Posted April 24, 2012 Hallo, normalerweise sind bisher immer 2 Seiten mit dem Titel:- Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.Aber jetzt da ich ermittelt wurde, heißt das Ganze:- Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit Was ist denn der Unterschied zwischen beiden Sachen und hab ich noch Chancen, wenn ich auf dem Bogen erneut den "Ersatzfahrer" angebe, den wir auch schon gemeldet hatten? freundliche Grüße! Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 24, 2012 Report Share Posted April 24, 2012 bei "Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" meint die behörde, der halter ist ungleich dem fahrer, also soll der halter der behörde mitteilen wer der fahrer war. bei "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" meint die behörde, sie habe den fahrer gefunden und der kann sagen: ich wars, oder nein, ich wars nicht. wenn du sagst: ich wars nicht, kann die behörde anfangen selber zu forschen wers wohl war, und schaut evtl im einwohnermeldeamt nach familienangehörigen. Quote Link to post Share on other sites
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