Jump to content

Verwarnungsgeld - Fristen


Guest MartinXXL

Recommended Posts

Guest MartinXXL

Mein Verwarnungsgeld vom Dienstag will ich annehmen. Nun erfuhr ich am Telefon, dass das Geld erst am Mittwoch oder Freitag bei der Bank der Polizei gutgeschrieben wird. Es ist Ostern und von einer Fremdbank zur Landesbank das dauert ...

 

 

Die Frist beträgt 7 Tage? Wieviel Kulanz wird meistens noch gelassen bis ein BGB rausgeht ...

 

... ich sehe den Fehler ein und will bezahlen ... vor Ort wäre gegangen, wenn die Beamten mich bis zum Geldautomat begleitet hätten. Das lehnten sie aber wegen der Dauer und der Nichtverfügbarkeit ab - Bezahlen am Nachmittag auf der Wache auch, weil sie dann frei haben und über andere Hände lehnene sie ab ...

 

Danke

Link to post
Share on other sites

Gestern schriebst Du:

 

naja nun wurde bazhlt und gut ist

 

Und jetzt:

 

Mein Verwarnungsgeld vom Dienstag will ich annehmen................. ich sehe den Fehler ein und will bezahlen ...

Was denn nun?

Link to post
Share on other sites
Gestern schriebst Du:

 

naja nun wurde bazhlt und gut ist

 

Und jetzt:

 

Mein Verwarnungsgeld vom Dienstag will ich annehmen................. ich sehe den Fehler ein und will bezahlen ...

Was denn nun?

Naja, morgens hatte er ja auch noch Führerschein und Fahrzeugschein vorgelegt, Nachmittags war es dann nur noch der Fahrzeugschein...

 

Er wirft halt hier und da was durcheinander....

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Guest MartinXXL
Gestern schriebst Du:

 

naja nun wurde bazhlt und gut ist

 

Und jetzt:

 

Mein Verwarnungsgeld vom Dienstag will ich annehmen................. ich sehe den Fehler ein und will bezahlen ...

Was denn nun?

 

Alles richtig. Habe den Schein bereits den Zahlschein abgeschickt. Bis jetzt wurde er aber noch nicht meinem Konto belastet. Die Dame meinte heute am Telefon, dass dies am DI passiert. Dann wird es ungefähr 2 Banktage dauern bis es die Behörde hat. Also ich denke am Freitag. Angenommen habe ich es ja eigentlich schon auf der Straße durch den Satz: "Ich nehme das Verwarngeld an"

Link to post
Share on other sites
Angenommen habe ich es ja eigentlich schon auf der Straße durch den Satz: "Ich nehme das Verwarngeld an"

 

Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung:

 

§ 56 OWiG

Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde

 

(1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.

 

(2) Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro.

 

(3) Über die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1, die Höhe des Verwarnungsgeldes und die Zahlung oder die etwa bestimmte Zahlungsfrist wird eine Bescheinigung erteilt. Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben.

 

(4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist.

 

Und bevor jetzt der Einwurf kommt, daß das ja nur für die Verwaltungsbehörde gilt:

 

§ 57 OWiG

Verwarnung durch Beamte des Außen- und Polizeidienstes

 

(1) Personen, die ermächtigt sind, die Befugnis nach § 56 für die Verwaltungsbehörde im Außendienst wahrzunehmen, haben sich entsprechend auszuweisen.

(2) Die Befugnis nach § 56 steht auch den hierzu ermächtigten Beamten des Polizeidienstes zu, die eine Ordnungswidrigkeit entdecken oder im ersten Zugriff verfolgen und sich durch ihre Dienstkleidung oder in anderer Weise ausweisen.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Wenn dir der § 56 OWiG bekannt ist, warum sagst du dann

Angenommen habe ich es ja eigentlich schon auf der Straße durch den Satz: "Ich nehme das Verwarngeld an"
denn aus § 56 OWiG geht ja klar hervor, daß das eben nicht der Fall ist...

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Guest MartinXXL

Es geht mir nur um die Kulanz seitens der Behörde, denn es sind ja nun auch Feiertage dazwischen. Ich habe an Ort und Stelle alles gegeben damit ich bezahlen konnte.

 

1. Angebot: Bankautomat => abgelehnt

2. Angebot: EC Karte ging nicht

3. Angebot: nach der Schule auf der Wache zu löhnen => abgelehnt

4. Angebot: Meinen 20 € plus 5 € in 1 cent und 2 cent Münezn => dann wäre ich blank gewesen, aber war mir egal => abgelehnt weil wir kein Wechselstube sind sagten sie.

 

Wegen dem 4. Angebot habe ich eine höfliche Anfrage ans Land gestellt ob die Beamten nicht den Betrag auch in etlichen Münzen annehmen hätten müssen. Mal sehen was mir das Ministerium und die ZBSt anwortet.

Link to post
Share on other sites
Wegen dem 4. Angebot habe ich eine höfliche Anfrage ans Land gestellt ob die Beamten nicht den Betrag auch in etlichen Münzen annehmen hätten müssen. Mal sehen was mir das Ministerium und die ZBSt anwortet.

 

Die Briefmarke hast Du doch auch mit etlichen Münzen bezahlt, oder?

Bei Deinen vielen unverschuldeten Vorkommnissen solltest Du aber etwas vorsichtiger sein. Nicht, daß Dir irgendwann einmal jemand vom Straßenverkehrsamt in die Suppe spuckt.

 

Schöne Ostern!

Link to post
Share on other sites
Guest MartinXXL

Mit dem SVA kann ich sehr gut auch mit der ZBSt Pol BB in GRS. Alles nur Menschen mit den man reden kann. Und bei der ZuLa - null Probleme - wie es rein schallt, so schallt es auch wieder raus. Und ich bin immer nett zu den Damen, denn ich möchte ja das man mich auch nett behandelt und mein bedürfnis ...

Link to post
Share on other sites
Guest MartinXXL

Habe heute mal mit der ZBSt Pol BB gesprochen. Die MA sagten eindeutig: bis der Zettel vorliegt von der Straße dauert es meistens eine Woche plus x. Dann wird alles eingegeben und kontrolliert ob bezahlt wurde. Und in der Regel lässt man noch 3 zusätzliche Tage verstreichen um den Bürger das Bezahlen zu ermöglichen. Ruft dieser wie in meinem Fall an und schildert, dass die Bank etwas im Verzug ist, lässt man auch weitere Tage Karenz. Bei mir ist aber noch nichts im Rechner und da sagte die MA: immer ruhig Blut ... bevor ein Bussgeldbescheid ergeht sind meistens fast 3 Wochen ins Land gestrichen. Und selbst wenn ein Bescheid ergeht und man belegen kann das bezahlt wurde, wird meistens der Bussgeldbescheid eingestellt und die Kosten dem Bürger erlassen. Sowas nenne ich doch mal nettes und bürgenahes Vorgehen => und natürlich ein sehr nettes Gespräch ...

Link to post
Share on other sites
Ich wollte damit nur aufzeigen: man muss einfach nur mal mit dem gegenüber reden - da arbeiten nur Menschen wie du und ich und wenn man zu Fehler steht - da mache ich ja ...

Ja, finde ich gut wie du das gelöst hast. Das hätten nicht alle so hinbekommen.

Link to post
Share on other sites
..Mit dem SVA kann ich sehr gut auch mit der ZBSt Pol BB in GRS...

 

So ein Satz lässt doch das Herz eines jeden deutschen Bürokraten mit einem gerüttelt Mass an

Aküfi (Abkürzungsfimmel) höher schlagen!

 

Ich hab' ehrlich gesagt kein Wort verstanden.

Link to post
Share on other sites
Ich wollte damit nur aufzeigen: man muss einfach nur mal mit dem gegenüber reden - da arbeiten nur Menschen wie du und ich und wenn man zu Fehler steht - da mache ich ja ...

Ja, finde ich gut wie du das gelöst hast. Das hätten nicht alle so hinbekommen.

 

@ Taxi42: Ja, stimmt, sehe ich aus so :whistling:. Wobei ich davon ausgehe, dass diese Aussage ernst gemeint ist.

 

Eribär

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...