Ru5ty 0 Posted April 5, 2012 Report Share Posted April 5, 2012 Hallo Forum, angenommen es würde folgende Situation passieren. Wir groß wäre die Möglichkeit keine Strafe zu bekommen. Ein Auto fährt langsam an eine Rote Ampel an. Durch den Grünwechsel für Radfahrer wird der Fahrzeughalter irritiert und denkt er dürfe fahren. Das Auto rollt also relativ langsam weiter über die Rote Ampel. Es blitzt und der Fahrzeughalter hält an (erst halb über der Linie) und setzt zurück. Nachdem das Fahrzeug schon wieder hinter der Linie steht blitzt die Anlage ein zweites Mal. Somit müssten theoretisch zwei Bilder entstanden sein: 1. Bild: Ein Fahrzeug welches zur Hälfte über der Linie steht2. Bild: Das selbe Fahrzeug nun wieder hinter der Linie Könnte es in diesem Falle sein, dass diese Situation nicht als Verkehrsdelikt geahndet wird besonders wenn der Vorfall z.B. zu relativ später Stunde passieren würde? Danke im Vorraus für eure Meinungen Viele Grüße Ru5ty Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 5, 2012 Report Share Posted April 5, 2012 Hallo, RuSty, herzlich willkommen im Radarforum. Die Uhrzeit spielt bei einer Rotlichtfahrt in aller Regel keine große Rolle. So, wie Du es beschreibst, handelt es sich hier m. E. nicht um eine Rotlichtfahrt, sondern nur um ein Überfahren der Haltelinie. Das würde, wenn es überhaupt sanktioniert wird, irgendwo im unteren Verwarnungsbereich kosten (10 - 20.- €). Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Croix 0 Posted April 6, 2012 Report Share Posted April 6, 2012 Hallöchen Ru5ty Rotlichtverstöße werden immer mit 2 Blitzen registriert. Der erste Blitz löst aus, sobald das Fahrzeug über die Haltlinie rollt, der zweite beim Einfahren in den durch die Ampel geschützten Bereich. (So kann unterschieden werden, ob man „nur“ ein Stück über die Haltlinie rollt oder tatsächlich in die Kreuzung einfährt.) Durch diese 2 Blitze und damit 2 Fotos lässt sich auch erkennen, wie schnell das Fahrzeug unterwegs war und ob es möglicherweise aufgrund eines Verkehrsstaus in der Kreuzung „steckte“. Wenn Du richtig viel Glück hast, kommst Du davon ansonsten stimme ich nachteule zu, dass es wohl nur ein geringes Verwarnungsgeld zu zahlen gibt. Schöne Grüße von Bea Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.