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Zorn Gegen "blitzer" Zum Uhu-schutz


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Das schlägt dem Faß den Boden aus!

 

Wieder einmal fällt NRW negativ auf (@bluey&goose: Ein Schande!). Nach abstrusen Tempolimit "Gewässerschutz" kombiniert mit Starenkasten zur Abzocke nun ein Tempolimit wegen "Vogelflug" kombiniert mit geringeltem Abwasserrohrdesign-Abzockkasten. Hat sich da ein Bürgermeister von 'nem Gerätehersteller volllabern lassen?

 

Immerhin wehrt sich die Bevölkerung. Und immerhin gibt es unter Ramsauer zukünftig für "Gewässer- und Uhu-Schutz" keine Flens :) .

 

Man muß sich echt fragen, warum in unserem Land so ein :D behördlich möglich ist ;) . Ich kann nur hoffen, daß dies ein aus versehen zu früh veröffentlicher Aprilscherz ist:

 

"Uhu-Schutz"; www.t-online.de, 29.03.12

Hieraus:

 

Es muss schon dicke kommen, um die Menschen in der Eifel so richtig in Rage zu bringen. Aber wegen der Radarfalle im Tourismus-Städtchen Heimbach sind viele richtig sauer. Einige fackeln nicht lange und schlagen zu.

...

Radarfalle wird attackiert

...

Jetzt ist die Radarfalle ein Fall fürs Gericht. Eine Temposünderin klagt gegen Tempo 50 auf der Strecke und die strenge Kontrolle durch die Radarfalle, die dem Naturschutz dienen soll. Widerrechtlich sei das, sagt ihr Anwalt Wolfgang Beyer.

...

Je langsamer die Autos, desto geringer das Kollisionsrisiko mit dem Uhu, meinen Uhu-Experten wie der Düsseldorfer Biologe Rolf Krechel.

...

Also machen sie den Deal: Der Kreis sorgt für eine wirksames Tempo-Limit 50 und die Naturschützer ziehen nicht vors Gericht. "Ich hätte auch 30 unterschrieben", bekennt der Heimbacher Bürgermeister Bert Züll (CDU) trotz des ganzen Ärgers. Er steht zu dem Abkommen. Niemand hatte aber die Rechnung mit den Autofahrern gemacht.

...

Der Uhu war doch schon immer da. Der geht wegen der 20 km/h mehr doch nicht weg.

:)

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Mich verwundert ein wenig, dass 'm3_' nicht argumentiert, dass der Uhu gefaelligst in der Tube zu bleiben habe, damit der kultivierte Schnellfahrer munter weiter rasen koenne...... ;)

 

- SCNR - :)

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@harryb: Der Uhu bleibt doch am Tag in der Tube, weil er eine Nachteule ist :) . Somit darf dort der VT seine Geschwindigkeit nach §3 StVO wählen, da das Tempolimit :) klar rechtswidrig ist.

 

@streber: Joh, Kolben, der Zweite...

;)

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damit der kultivierte Schnellfahrer munter weiter rasen koenne...... ;)

Für HarryB rast also, wer agO. Tempo 60 fährt. :)

Da braucht einen gar nichts mehr zu wundern.

 

Zahlreiche Vögel werden von den Rotoren der Windkraftanlagen totgeschlagen. Das wird von den Befürwortern der erneuerbaren Energien, die meist auch Naturschützer sind, billigend in Kauf genommen. Tierschutz wird offenbar erst dann wichtig, wenn er einen Vorwand für Verkehrsbeschränkungen liefert.

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Guest Beobachter

Das mit den vielen toten Vögeln durch den Rotorschlag der Windkraftwerke kann ich nur bestätigen. Im Schwarzwald, wo es viele Windräder gibt, klagen die Förster und auch Naturschützer sehr darüber ;)

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"Zahlreiche Vögel werden von den Rotoren der Windkraftanlagen totgeschlagen. Das wird von den Befürwortern der erneuerbaren Energien, die meist auch Naturschützer sind, billigend in Kauf genommen. Tierschutz wird offenbar erst dann wichtig, wenn er einen Vorwand für Verkehrsbeschränkungen liefert. "

 

So ist es, man sollte eine Musterklage anstrengen!

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  • 2 weeks later...

Es gibt was Aktuelles.

Zu Tausenden sind Autofahrer in eine Radarfalle in der Eifel gerast, jetzt hat ein Gericht das Tempolimit 50 und die damit verbundene Überwachung gekippt. Die Begrenzung sei wegen eines Formfehlers des Kreises Düren rechtswidrig, befand das Verwaltungsgericht Aachen am Dienstag.

http://www.focus.de/panorama/welt/urteile-...aid_735126.html

 

MfG.

 

hartmut

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Es gibt was Aktuelles.
Zu Tausenden sind Autofahrer in eine Radarfalle in der Eifel gerast, jetzt hat ein Gericht das Tempolimit 50 und die damit verbundene Überwachung gekippt. Die Begrenzung sei wegen eines Formfehlers des Kreises Düren rechtswidrig, befand das Verwaltungsgericht Aachen am Dienstag.

http://www.focus.de/panorama/welt/urteile-...aid_735126.html

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Was für ein Formfehler war das?

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"Die Straßenverkehrsbehörde habe sich bei der Anordnung von Tempo 50 auf dem betroffenen Teilstück nicht einfach auf eine Vereinbarung mit Umweltverbänden berufen dürfen. ... Das Gericht wandte sich nicht gegen das Tempolimit an sich, sondern bemängelte die Art und Weise des Zustandekommens. Die Verwaltungsrichter befanden in ihrem nicht rechtskräftigen Urteil, bei der Festsetzung von Höchstgeschwindigkeiten räume die Straßenverkehrsordnung einen Entscheidungsspielraum ein. Dieses sogenannte Ermessen hätte der Kreis Düren eigenständig ausüben und eine "eigene freie Entscheidung" über die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße treffen müssen." Quelle: http://www.123recht.net/Kreis-muss-Tempoli...-__a115104.html
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Frage: Sind dann auch die Bussgeldbescheide und Verwarnungsgelder rechtswiedrig?

@martinxxl: Der Gerichtssprecher Lehmler meint:

Wer das Bußgeld noch nicht bezahlt und Widerspruch eingereicht hat, wartet auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Düren. Und dieses werde den Spruch der Kollegen vom Verwaltungsgericht wohl mit in Betracht ziehen, meinte Lehmler.

Aus "Blitzer-Streit um Uhu - Tempolimit gekippt", www.tz-online.de, 10.04.12

 

Hieraus auch:

Für die Richter wäre auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur für die Nacht denkbar, da die Kollisionsgefahr für die nachtaktiven Vögel dann am größten sei.

Da sitzen tatsächlich noch ein paar fähige Köpfe.

 

Glückwunsch auch an die Klägerin :blink: , die sich gewehrt hatte.

:whistling:

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Toller Gerichtssprecher, der bei nem BG von Widerspruch redet :whistling: .

Und dieses werde den Spruch der Kollegen vom Verwaltungsgericht wohl mit in Betracht ziehen, meinte Lehmler.
Spruch unter Juristen: "Wer wohl sagt fühlt sich unwohl".

Möglich, dass die AGs so entscheiden, grds. gilt aber, dass auch rechtswidrig aufgestgellte Schilder gültig sind, solange sie da stehen - ein Grund für eine "nichtigkeit", also für jedermann sofort erkennbare fehlerhaftigkeit, liegt nicht vor.

 

Allerdings hat gestern ein Behördensprecher (?) gesagt, dass alle, auch bereits abgeschlossene Verfahren nochmal überprüft würden und die Leute Ihr Geld zurückerhalten sollen - ca. 1.600 Leute sollen betroffen sein.

Ob da ein Verstoß gegen Verwaltungsgrundsätze vorliegen (kein Handeln ohne Gesetz), sollen andere entscheiden - eine Rechtsgrundlage würde mich interessieren.

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  • 1 month later...

"Eine umstrittene Radarfalle zum Uhu-Schutz in der Eifel soll wieder in Betrieb gehen. Der Kreis Düren kündigte am Donnerstag eine neue Verkehrsregelung für eine Landstraße bei Heimbach an und kann damit den Blitzer wieder einschalten. Der Kreis folgt damit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen... Zum Schutz der nachtaktiven Uhus, die in Felsen an der Straße leben, gilt für Autofahrer in Zukunft mit Einbruch der Dämmerung und nachts Tempo 50 und tagsüber Tempo 70..."

 

Quelle:

http://auto.t-online.de/strassenverkehr-ra..._56680994/index

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@m3

 

ja?

und nun?

 

warum so grichten an G&B ?

 

 

wenn die Polizist in dem Land sind, dann ist das so.

aber die Polizei stellt selten solche Schilder auf.

 

manche Polizisten haben sogar eine Meinung.

und manche halten manche Regelungen für Dünnfug.

Eine Meinung ändert aber nichts an dem gesetzlichen Auftrag.

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...

manche Polizisten haben sogar eine Meinung.

und manche halten manche Regelungen für Dünnfug.

Eine Meinung ändert aber nichts an dem gesetzlichen Auftrag.

 

Trotzdem ist es aber legitim, die Gesetze zu hinterfragen und - wie Du auch selbst schreibst - sich eine Meinung über deren Sinnhaftigkeit zu bilden.

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...

manche Polizisten haben sogar eine Meinung.

und manche halten manche Regelungen für Dünnfug.

Eine Meinung ändert aber nichts an dem gesetzlichen Auftrag.

 

Trotzdem ist es aber legitim, die Gesetze zu hinterfragen und - wie Du auch selbst schreibst - sich eine Meinung über deren Sinnhaftigkeit zu bilden.

 

Richtig.

 

Jedoch müssen Polizisten nach bestehender Gesetzeslage handeln.

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Eine Meinung ändert aber nichts an dem gesetzlichen Auftrag.
Eine eigene Meinung kann aber durchaus dazu führen, daß der gesetzliche Auftrag entsprechend wahrgenommen wird.

 

Jedoch müssen Polizisten nach bestehender Gesetzeslage handeln.
Was ihnen ganz offensichtlich nicht immmer gelingt, wie wir ja wissen. Wobei die Gesetzeslage oftmals so viele Möglichkeiten bietet, daß man das Handeln des Polizisten auch in durchaus fragwürdigen Fällen begründen kann, wie Du selbst es ja zumindest versucht hast. Gleichzeitig wissen wir ja auch, daß Polizisten, die nicht nach bestehender Gestezeslage handeln, nur sehr begrenzt mit ernsthaften Konsequenzen rechnen müssen.
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Eine Meinung ändert aber nichts an dem gesetzlichen Auftrag.
Eine eigene Meinung kann aber durchaus dazu führen, daß der gesetzliche Auftrag entsprechend wahrgenommen wird.

 

 

Nein.

 

Eine Auftragsauswertung funktioniert da etwas anders...

 

 

 

...da aber bei einigen Usern schon Defizite im Einsatzrecht feststellbar sind und absolute Beratungsresistenz vorliegt erspare ich mir jetzt noch Erklärungen aus der Einsatzlehre.

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Nein
Dochdoch. Zur Erinnerung: es ist nicht falsch, nur weil Du überfordert bist.

Und weil heute Feiertag ist, die Sonne scheint, die Vögel randalieren und ich gut gegessen habe, ein kostenloser Tip: Ermessen ist immer hilfreich.

 

Eine Auftragsauswertung funktioniert da etwas anders...
Woher weißt Du, das sie anders funktioniert - es war doch gar nicht die Rede davon, wie sie funktioniert? :whistling:

 

...da aber bei einigen Usern schon Defizite im Einsatzrecht feststellbar sind und absolute Beratungsresistenz vorliegt
Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung!
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Wenn ich eine Reglung gut oder nicht gut finde hat das keine Auswirkung auf mein Ermessen.

 

 

wenn ich weiß das bestimmt Handlungen verboten sind, hat auch hier meine persönliche Meinung keinen Ausfluss auf mein Handeln.

 

 

wenn ich verständiss für dien Täter, eine Handlung, habe, dann hat das auch keinen Einfluss auf das gesetzlich vorgeschriebene Handeln..

 

 

meine Meinung kann aber Einfluss auf das Kreuz bei der Wahl haben.

 

 

wo und wie ich arbeite, wäge ich neutral und sachgerecht ab. Ob ich persönlich etwas gut oder nicht finde hat da nichts verloren.

wenn ich Gefahrstellen des Verkehrs überwachen soll, dann suche ich die und arbeite dort, so wie es richtig ist.

Wenn ich ein Schild für falsch halte, dann ist das meine Meinung oder eine Erkentniss die ich der zuständigen Behörde weiterleite.

 

 

Ermessen sollte nach Sachargumeten und neutral, ohne Fehler, angewendet werden und nicht nach eigenen Vorstellungen.

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Wenn ich eine Reglung gut oder nicht gut finde hat das keine Auswirkung auf mein Ermessen.
Tja, da bist Du selbst schuld. Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, daß Polizisten das regelmäßig anders sehen. Wobei natürlich nicht auszuschließen ist, daß sich das für den Betroffenen auch negativ auswirken kann.
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Ermessen sollte nach Sachargumeten und neutral, ohne Fehler, angewendet werden und nicht nach eigenen Vorstellungen.

Ich glaube kaum, daß sich eigene Vorstellungen da komplett ausblenden lassen. Und wenn so wie von Dir beschrieben gehandelt und entschieden würde, müßten alle Cops absolut gleich handeln und entsprechend entscheiden. Nur: das ist nicht der Fall!

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Ermessen sollte nach Sachargumeten und neutral, ohne Fehler, angewendet werden und nicht nach eigenen Vorstellungen.

Ich glaube kaum, daß sich eigene Vorstellungen da komplett ausblenden lassen. Und wenn so wie von Dir beschrieben gehandelt und entschieden würde, müßten alle Cops absolut gleich handeln und entsprechend entscheiden. Nur: das ist nicht der Fall!

 

Richtig.

 

Aber das mag daran liegen, dass es unterschiedliche Menschen gibt (lieb, grummig, etc), unterschiedliche Lebenserfahrung, etc

dann gibt es verschieden mögliche Möglichkeiten eine Situation zu lösen

dann mag es eine unterschiedliche Schwerpunktlegung geben

 

dadurch mag es zu unterschiedlichen Handlungen kommen

 

 

ich stimme dir zu, dass sich die Vorstellungen wohl kaum ausblenden lassen - aber ich denke, dass das persönliche Empfinden einiger Regeln / Gesetze / Beschränkungen eben nicht ausschlaggebend für die Handlung ist.

 

und wenn ein Polizist eine Laserkontrolle nicht an einer Stelle durchführt, wo er die Beschränkung für Schwachsinnig hält, dann ist dieses Schwachsinnig halten nicht der Punkt; sondern das sachliche Auswerten wo eine Kontrolle sinnvoll ist.

und wenn dort wo er eine Beschränkung für Schwachsinnig hält gerast wird oder ein Unfallpunkt ist, so wird er dort dennoch Lasern.

 

(ich hoffe es wurde deutlich, was ich meinte)

 

 

Meiner persönlichen Meinung nach sind Nazis der letzte Dreck.

Dennoch schütze ich deren Versammlungen.

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Guest PedroK
Meiner persönlichen Meinung nach sind Nazis der letzte Dreck. Dennoch schütze ich deren Versammlungen.

Ungeachtet aller Meinungsverschiedenheiten und der Zweifel bezüglich manch einer Deiner Behauptungen ziehe ich vor dieser Einstellung ohne jegliche Ironie den Hut: Chapeau!

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@m3

 

ja?

und nun?

 

warum so grichten an G&B ?

 

 

wenn die Polizist in dem Land sind, dann ist das so.

aber die Polizei stellt selten solche Schilder auf.

 

manche Polizisten haben sogar eine Meinung.

und manche halten manche Regelungen für Dünnfug.

Eine Meinung ändert aber nichts an dem gesetzlichen Auftrag.

@blaulicht: Es war klar, daß die Behörden und der Radaranlagenhersteller sich nicht den finanziellen Spaß verderben lassen, sprich :unsure: mit Gefahrenschild "Uhu im Tiefflug bei Nacht" aufstellen und die Abwasserohrblitzanlage abbauen. Man hätte ja auch etwas für den zügigen Verkehrsfluß einmalig investieren können anstatt dauerhaft abzukassieren, z. B. die Straße mit 3 Meter hohe Flugnetze/-wände schützen können, wenn es wirklich überhaupt schon Uhuunfälle gab!

Die Behörden haben nun mit :angry2: nachts und :blink: tags nur minimalst auf das Urteil reagiert. Fazit: Die Abzocke hat nur ein Abzockstern verloren.

 

Zum sonstigen wirren Posting von Dir:

1.) Schilderaufstellung durch Cops: Sie sind in Unfallkommissionen dabei, ebenso deren rudimentäres Unfallursachenbestimmungsgebaren in Form der Unfallstatistik. Zum Innenleben der UKo wie persönlicher Interessen der Teilnehmer gibt es sogar Studien. Ein dominanter Cop mit Tempolimit- und Überwachungsinteressen kann dies locker durchdrücken, wenn der Rest der Truppe schwach ist oder sogar eh auf seiner Linie ist.

2.) Gesetzlicher Auftrag: Befehl ist Befehl, gell! Wir sind hier nicht mehr im Krieg, noch beim Militär. Ich erwarte von einem aufgeklärten Cop, daß er Geschwindigkeitsmessungen bei schwachsinnigen Limits nicht durchführt.

:whistling:

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Ein dominanter Cop mit Tempolimit- und Überwachungsinteressen kann dies locker durchdrücken

 

du überschätzt (nicht nur hier) deutlich den Wirkungsgrad der Polizisten.

 

 

 

 

Befehl ist Befehl,

so arbeiten wir nicht

 

Ich erwarte von einem aufgeklärten Cop, daß er Geschwindigkeitsmessungen bei schwachsinnigen Limits nicht durchführt.

so aber auch nicht.

Einfach nicht machen = geht nicht.

es gibt aber noch eine Menge dazwischen! und so ist es dann auch im wahren Leben.

Denn der Befehl an ein schwachsinniges Limt zu überwachen setzt den ersten Ansatzpunkt.. da wird beraten, geklärt, transapernt gemacht..

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ich stimme dir zu, dass sich die Vorstellungen wohl kaum ausblenden lassen - aber ich denke, dass das persönliche Empfinden einiger Regeln / Gesetze / Beschränkungen eben nicht ausschlaggebend für die Handlung ist.

Mit dieser kleinen, aber wesentlichen Einschränkung stimme ich Dir zu. Pauschal wie zuvor geäußert hingegen nicht.

 

und wenn ein Polizist eine Laserkontrolle nicht an einer Stelle durchführt, wo er die Beschränkung für Schwachsinnig hält, dann ist dieses Schwachsinnig halten nicht der Punkt; sondern das sachliche Auswerten wo eine Kontrolle sinnvoll ist.

Sorry, aber für mich schließt das eine das andere nicht aus.

 

und wenn dort wo er eine Beschränkung für Schwachsinnig hält gerast wird oder ein Unfallpunkt ist, so wird er dort dennoch Lasern.

Falsch und auch ein kleiner Widerspruch in sich.

a) wenn wo GERAST wird (sprich: erheblich zu schnell fahren), ist eine entsprechende Überwachung sicherlich sinnvoll und wird auch durchgeführt.

b) einzig und allein die Tatsache, daß es sich um einen Unfallhäufungspunkt handelt, begündet noch lange keine Laserkontrollen. Denn dort, wo Unfälle im Wesentlichen bspw. auf die Mißachtung der Vorfahrt zurückzuführen sind, halte ICH persönlich Laserkontrollen für absoluten Schwachsinn, lehne sie ab und führe sie auch nicht durch(*).

 

(*) es sei denn, sie wird von oben angeordnet. Aber dann habe ich es immer noch in der Hand, WIE ich diese Kontrolle dort durchführe. :whistling:

 

(ich hoffe es wurde deutlich, was ich meinte)

Dito.

 

Ich erwarte von einem aufgeklärten Cop, daß er Geschwindigkeitsmessungen bei schwachsinnigen Limits nicht durchführt.

Da kannst Du viel erwarten, aber letztlich hat er der Anordnung grundsätzlich Folge zu leisten und muß daher auch in diesen Fällen die Messungen durchführen. Nur Art und Umfang der Messung kann er ggf. beeinflussen.

 

Denn der Befehl an ein schwachsinniges Limt zu überwachen setzt den ersten Ansatzpunkt.. da wird beraten, geklärt, transapernt gemacht..

Aber auch nicht stundenlang und letztlich entscheidet der Chef.

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Aber auch nicht stundenlang und letztlich entscheidet der Chef.

 

Aber allermeistens entscheidet er "vernünftig".

 

 

... und wenn er will, dass gelasert wird obwohl dort die Unfälle aufgrund von Ausparken und Einparken passieren... na bitte... dann wird da gelasert... aber solche Schwachsinnsentscheidungen sind eher selten...

 

 

... und manche Schwachsinnsentscheidungen sind nur der Teil eines ganzen und sind im ganzen betrachtet dann gar nicht so schwachsinnig... das liegt dann aber am Chef, dass er das Gesamtkonzept vernünftig darstellt.

 

 

 

z.B.

Alkoholkontrolle beim Stadtfest an der "blödestens Ortsausfahrt", die eigentlich niemand nutzt... die so versteckt und unsinnig ist..

 

... diese Kontrolle macht dann Sinn, wenn im Gesamtbild ALLE Ortsausfahrtstraßen mit Kontrollstellen besetzt sind.

 

 

Es gibt auch echten Schwachsinn... aber zum Glück selten!

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Gegenbeispiel:

 

Kreuzung mitten in der Pampa, weit einsehbar, Vorfahrt geregelt durch VZ 206 und VZ 306, der relevante Bereich ist mit :whistling: ausgeschildert.

 

Warum auch immer, aber es knallt hier ständig. Es sind aber, auch laut Statistik, Vorfahrtunfälle. Und nun sollen wir hier die 5 Autos, die dort innerhalb von 1 1/2 Stunden den Bereich durchfahren, lasern. Aber Du wirst mir sicherlicherlich den Sinn dieser Maßnahme erläutern können, vor allem aber auch, wie man hier mittels Lasern die Unfälle verhindern können soll.

 

UND: wir mußten den übergeordneten Verkehr messen, nicht den untergeordneten, der ja der eigentliche Unfallverursacher ist, weil er eben die dortige Vorfahrt mißachtet. Eine Messung des untergeordneten Verkehrs hätte auch gar keinen Sinn ergeben, daß dieser idR nicht zu schnell fährt bzw. aufgrund der Streckenführung UND auch beabsichtigten Fahrtrichtung (Links-/Rechtsabbieger im Wesentlichen) es auch gar nicht kann.

 

Aber: die Statistik besagt, daß dort ein Unfallhäufungspunkt sei, also MUß dort auch gemessen werden.

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Wie soll ich dir den Sinn dieser Kontrolle erklären?

 

ich kann nur den Sinn der Kontrollen erklären, die ich anordne.

 

 

 

 

 

 

wenn aber diese Kontrolle Schwachsinnig ist, bleibt nur die Frag: wer hat die entschieden? Dein Chef oder wurde deim Chef das auch so aufgetragen?

 

 

Wir standen (jetzt nicht wegen Lasern) auch schon an blöden Orten, ich habe auch schon blöde Orte verteilt weil man einfach diesen Auftrag, der nicht immer an der Basis logisch ist, erhält.

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[

 

... und manche Schwachsinnsentscheidungen sind nur der Teil eines ganzen und sind im ganzen betrachtet dann gar nicht so schwachsinnig...

 

Genau dies versuche ich seit 3 Jahren dem psychatrischem Kontrollgremium hier darzustellen; es gibt mehr Gestörte ausserhalb

der Anstalt als innerhalb, aber "das Ganze im Ganzen betrachtet einer Schwachsinnsentscheidung" wird stoisch ignoriert.

Für Deinen Input

dankt

snb

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Was ist schon normal?

 

wenn alle etwas so tun und nur einer anders, wer sagt dass das was alle machen richtig ist und nur einer es falsch macht; vielleicht macht nur einer es richtig?

 

Beinahe, mein lieber Mitstreiter. Du bist kurz davor die Phänomeologie des Geistes laut Hegel richtig anzuwenden..

Bitte bedenke aber, dass die Gegensätzlichkeit von Subjekt und Objekt auf dem höheren dialektischen Niveau, laut Hegel,

aufgehoben wird. Beide brauchen einander für ihre Existenz.

Reflektierende Grüsse

snb

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so arbeiten wir nicht
In echt? Ein Polizist, der von seinem Vorgesetzten den Auftrag erhält, eine bestimmte Tätigkeit durchzuführen (dienstlich begründet, gehört zu seinem Aufgabenspektrum, verstößt nicht gegen Gesetze etc.) kann sagen 'Nö, mache ich nicht'? Und mit kann ist natürlich nicht gemeint, daß er die Möglichkeit des verbalen Ausdruckes besitzt, sonden daß er sich folgenlos weigern kann. Das glaube ich nämlich nicht.
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Was ist schon normal?

 

wenn alle etwas so tun und nur einer anders, wer sagt dass das was alle machen richtig ist und nur einer es falsch macht; vielleicht macht nur einer es richtig?

 

Beinahe, mein lieber Mitstreiter. Du bist kurz davor die Phänomeologie des Geistes laut Hegel richtig anzuwenden..

Bitte bedenke aber, dass die Gegensätzlichkeit von Subjekt und Objekt auf dem höheren dialektischen Niveau, laut Hegel,

aufgehoben wird. Beide brauchen einander für ihre Existenz.

Reflektierende Grüsse

snb

 

Beinahe, mein lieber Sharknbake, denn Du lässt den Bezug Hegels auf Kants transzendendale Dialektik in dessen "Kritik der reinen Vernunft" (für mich) unberücksichtigt. Und die Gedanken von Luhmann in "Wissenschaft der Gesellschaft" (1990) könnten bei einer Operationalisierung der Begrifflichkeit "Gegensätzlichkeit" hilfreich sein, denn dann könnten wir....... Ja, spannend ist es schon, irgendwie.

 

Und ja, ich höre hier auf, bevor ich mich ein Ordnungsruf "Back to Topic" ereilt, den ich, in aller Bescheidenheit, demütig und dankbar annehmen würde.

 

Eribär

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so arbeiten wir nicht
In echt? Ein Polizist, der von seinem Vorgesetzten den Auftrag erhält, eine bestimmte Tätigkeit durchzuführen (dienstlich begründet, gehört zu seinem Aufgabenspektrum, verstößt nicht gegen Gesetze etc.) kann sagen 'Nö, mache ich nicht'? Und mit kann ist natürlich nicht gemeint, daß er die Möglichkeit des verbalen Ausdruckes besitzt, sonden daß er sich folgenlos weigern kann. Das glaube ich nämlich nicht.

Na was wollen wir wieder nicht verstehen?

wie arbeiten wir nicht?

ging es vielleicht um die Aussage 'Befehl ist Befehl'?

gibt es neben dem Befehl vielleicht Aufträge?

und schrieb ich, dass er sagen kann 'nö mache ich nicht'?

 

oder denkst du dir wieder dein eigenes Thema aus?

 

also: schreib mit dir selber oder frag/ diskutier zu dem was gesagt wurde.

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...
Liebes Blaulicht, wenn Du Dich mit irgendwelchen Aussagen / Behauptungen mehr oder minder komplett verrannt und das dann nach dem Lesen der Beiträge anderer doch schon gemerkt hast: warum hältst Du dann nicht einfach - wie bisher schon so oft - die Finger von der Tastatur fern und hoffst, daß Dein Fehler irgendwie in Vergessenheit gerät, weil der andere die Lust am Nachfragen verliert? Warum versuchst Du durch weitere Beiträge von Deinem Fehler abzulenken, ohne zu merken, daß Du dadurch alles noch schlimmer machst?
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Wieso liest du nich was ich schrieb.

 

 

'befehl ist befehl'

ich schrieb, dass wir so nicht arbeiten.

 

und ich schrieb, dass das aber auch nicht heissen kann, dass man einfach etwas nicht macht.

 

du schreibst/ fragst / merkst an, dass auf meinen Beitrag ein Polizist nicht einfach sagen kann, dass er etwas nicht macht.

 

genau das schrieb ich vorher!

Ich schrieb: er kann nicht einfach etwas nicht machen. Ich schrieb aber auch dass Befehl ist Befehl in der Form nicht die Arbeit der Polizei ist. Wie du schon richtig geantwortet hast arbeiten wir mit der Auftragstaktik.

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nein, ist es nicht.
Suchmaschine bemühen, Ergebnisse lesen und erklären lassen - dann klappt es auch mit dem Verstehen!
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nein, ist es nicht.

Ist es doch. :P

 

MfG.

 

hartmut

 

Sehe ich anders.

 

Es ging darum, dass ich etwas schrieb und mir andere Inhalte in die Feder gelegt wurden.

Ich habe auf den orginal Text und sachzusammenhang verwiesen.

 

Ich wollte nicht zu etwas Stellung nehmen und diskutieren, was ich nicht geschrieben habe sondern auf den tatsächlichen Beitrag lenken.

 

Biber hat mir einen komplett anderen Inhalt angedichtet (nämlich unterschwellig, dass ich meinte Polizisten könnten bei blöden Befehlen sagen: nö mache ich nicht. Tatsächlich ging es aber darum, dass die Polizei nicht mit "Befehl ist Befehl" arbeitet und dass schwachsinnige Anordnungen eher selten sind und wenn sie kommen, dass sie in der Praxis nicht ausgeführt werden; nicht dadurch dass der Polizist sagt: nö mach ich nicht, sondern das er sagt: Chef, du machst hier mist weil 1,2,3 und sinn machen würde 1,2,3)

 

 

Also bleibe ich dabei: ist es nicht

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Sehe ich anders.
Also haben die 16 Minuten zwischen meinem hilfreichen Hinweis und der Veröffentlichung Deines Beitrages anscheinend nicht gereicht - schade eigentlich.
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[mod]

Kann es sein, dass es hier nicht mehr ums Thema geht - und zwar schon seit laengerem? Aus diesem Grunde werde ich dann hier mal dicht machen, Anfeindungen und Rechtfertigungen koennen auch per PN ausgetragen werden.

Beschwerden, Wehklagen und Anthraxbriefe bitte per PN an mich......

[/mod]

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