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Eine Diskussion mit Hartmut zu diesem Thema führt leider zu nichts...

Doch, zu der Erkenntnis, abhauen ist weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit, wenn man seine Personalien vorher angibt. :nick:

 

Das ist die Logik der §§§§§§§§§ Verdreher.

 

Jedenfalls haben wir gelernt. auch das Recht zu schweigen ist nur eingeschränkt.

 

MfG.

 

hartmut

 

nein,

Kannst Du ohne zu wissen wer ich bin, mir einen Strafzettel verpassen? :licht:

 

MfG.

 

hartmut

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abhauen ist weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit,

 

Richtig.

 

Jedoch solltest du vorher den Polizisten fragen, ob dir als Adressat der Maßnahme die Freiheit beschränkt ist oder entzogen ist.... sonst könnte dein straffreies Abhauen damit enden, dass du zu Boden gehst und dich gefesselt wiederfindest..

 

 

Kannst Du ohne zu wissen wer ich bin, mir einen Strafzettel verpassen?

 

Ja.

 

(und manchmal mache ich das auch)

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abhauen ist weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit,

 

Richtig.

Siehste, so war die Vorstellung derjenigen welche mal die Grundgesetze in Worte gefasst haben.

 

Jedoch solltest du vorher den Polizisten fragen, ob dir als Adressat der Maßnahme die Freiheit beschränkt ist oder entzogen ist.... sonst könnte dein straffreies Abhauen damit enden, dass du zu Boden gehst und dich gefesselt wiederfindest..

Und das ist daraus geworden.

Die Freiheit ist beschränkt oder gar entzogen, und es wird mit Entziehung der körperlichen Unversehrtheit gedroht. Ganz sicher kommt dann noch eine Klage wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf den Flitzer zu. Fällt dann wenigstens die Anzeige weg wegen Verweigerung der Angabe der Personalien?

Mit viel Glück hat man dann noch eine Kugel im Rücken. :licht:

 

 

Kannst Du ohne zu wissen wer ich bin, mir einen Strafzettel verpassen?

 

Ja.

 

(und manchmal mache ich das auch)

Bei Barzahlung, oder Zettel hinter die Scheibe.

 

MfG.

 

hartmut

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In @hartmuts Verständnis bzgl. Grundrechten scheint es leichte Diskrepanzen zu geben.

Ich habe den Eindruck, dass du, @hartmut, das "Zeugnisverweigerungsrecht" z. B. als Aufforderung interpretierst, Deine Schulnoten geheim zu halten...

 

Und ja, ich weiss, dass es kein Grundrecht ist...

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Siehste, so war die Vorstellung derjenigen welche mal die Grundgesetze in Worte gefasst haben.

 

Da bringst du Grundrechte und Strafrechte durcheinander...

 

Die Freiheit ist beschränkt oder gar entzogen, und es wird mit Entziehung der körperlichen Unversehrtheit gedroht. Ganz sicher kommt dann noch eine Klage wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf den Flitzer zu. Fällt dann wenigstens die Anzeige weg wegen Verweigerung der Angabe der Personalien?

 

schon wieder :nick::licht::)

 

erst sagst du: nach angabe der personalien weglaufen

 

und nun machst du wieder vermischen wie es dir passt.

 

Also, wenn du deine Personalien angegeben hast du dann wegläufst, gibt es keine Anzeige wegen falscher Namensangabe (111 OWIG)

es gibt nur dann eine Anzeige wegen Widerstand, wenn du den leistest... abgesehen vom Widerstand kannst du trotzdem gefangen und gefesselt werden, wenn durch die polizeiliche Maßnahme deine Freiheit beschränkt ist und deine Anwesenheit noch erforderlich ist.

 

Mit viel Glück hat man dann noch eine Kugel im Rücken.

Nicht in Deutschland... in den USA wird man aber mal schnell von Hilfspolizisten (Bürgerwehr) erschossen, weil man verdächtig ist. So wage, wie die USA ihren Bürgern schießen erlaubt solltest du mal mit denen diskutieren.... denn aus dem Grund, wo du in den USA erschossen wirst, wirst du hier noch nicht mal kontrolliert...

 

Bei Barzahlung, oder Zettel hinter die Scheibe.

 

Bar.

 

In @hartmuts Verständnis bzgl. Grundrechten scheint es leichte Diskrepanzen zu geben.

Ich habe den Eindruck, dass du, @hartmut, das "Zeugnisverweigerungsrecht" z. B. als Aufforderung interpretierst, Deine Schulnoten geheim zu halten...

 

Und ja, ich weiss, dass es kein Grundrecht ist...

 

jein... denn wenn man das zu den Justizgrundrechten zählt, zum Rechtstatprinzip, als Rechtsgrundsatz... dann ist das schon ein Grundrecht... (auch wenn es in der StPO ausformuliert ist).

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Da bringst du Grundrechte und Strafrechte durcheinander...

Nö, es sei den die Strafrechte müssen nicht mit den Grundrechten im Einklang sein.

 

 

erst sagst du: nach angabe der personalien weglaufen

Das ist ja der Widerspruch, flitzen darf man, aber nur wenn man die Personalien angibt. Merkst den Irrsinn deutscher Gesetze?

 

und nun machst du wieder vermischen wie es dir passt.

Nö, Du kannst mir nur nicht folgen.

 

Also, wenn du deine Personalien angegeben hast du dann wegläufst, gibt es keine Anzeige wegen falscher Namensangabe (111 OWIG)

es gibt nur dann eine Anzeige wegen Widerstand, wenn du den leistest... abgesehen vom Widerstand kannst du trotzdem gefangen und gefesselt werden, wenn durch die polizeiliche Maßnahme deine Freiheit beschränkt ist und deine Anwesenheit noch erforderlich ist.

Wenn ich die Personalien angegeben habe ist flitzen unsinnig.

Und die Anzeige wegen Widerstand wird grundsätzlich geschrieben wenn der Übeltäter verletzt wurde. Ohne Widerstand wäre verletzen eine Straftat im Amt. So kenne ich das Spiel.

 

Nicht in Deutschland... in den USA wird man aber mal schnell von Hilfspolizisten (Bürgerwehr) erschossen, weil man verdächtig ist. So wage, wie die USA ihren Bürgern schießen erlaubt solltest du mal mit denen diskutieren.... denn aus dem Grund, wo du in den USA erschossen wirst, wirst du hier noch nicht mal kontrolliert...

Auch in Deutschland, ist noch nichtmal solange her.

 

Bar.

Zählt nicht.

 

jein... denn wenn man das zu den Justizgrundrechten zählt, zum Rechtstatprinzip, als Rechtsgrundsatz... dann ist das schon ein Grundrecht... (auch wenn es in der StPO ausformuliert ist).

Noten habe ich selber vergeben müssen, und meine Zeugnisnoten halte ich lieber geheim, sonst weiß mein Sohnemann um wieviel besser er ist. Sohnemann auf die Schulter klopf. :licht:

 

MfG.

 

hartmut

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Und die Anzeige wegen Widerstand wird grundsätzlich geschrieben wenn der Übeltäter verletzt wurde

 

nein, das ist falsch.

 

Ich tue das nicht.

 

Frage doch weitere :licht: und dann hast du eine Umfrage und kannst das Ergebnis als Grundlage nehmen.

 

 

Ohne Widerstand wäre verletzen eine Straftat im Amt.

 

nein

 

es gibt auch Zwang ohne dass der Adressat widerstand leistet; meistens jedoch hängt Zwang mit einem Angriff zusammen und dann gibt es auch die Anzeige. Hängt der Zwang aber nicht mit einem Angriff zusammen gibt es auch keine Anzeige.

 

bar
Zählt nicht.

 

warum nicht?

Wenn es nicht bar ist, dann geht das Strafgeld ja nicht ohne Personalien...

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... und meine Zeugnisnoten halte ich lieber geheim, sonst weiß mein Sohnemann um wieviel besser er ist.

 

So schwer scheint das nun aber wirklich nicht zu sein, und wenn er wirklich besser als Du ist, dann dürfte er das schon längst gemerkt haben.

Wenn Du um Dein Image gegenüber Deinem Sohn fürchtest, dann solltest Du ihn von diesem Forum fern halten.

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So schwer scheint das nun aber wirklich nicht zu sein, und wenn er wirklich besser als Du ist, dann dürfte er das schon längst gemerkt haben.

Er ist besser, und er weiß es. :) Und ich finde das ist gut so. :licht:

 

Wenn Du um Dein Image gegenüber Deinem Sohn fürchtest, dann solltest Du ihn von diesem Forum fern halten.

Mach dir keine Sorgen, er ist hier auch angemeldet. Schlimm findet er nur das ich mit Leuten wie dir mich abgebe. :nick:

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Schlimm findet er nur das ich mit Leuten wie dir mich abgebe. :licht:

 

Dazu zwingt Dich keiner.

 

Aber wenn man es als paranoider Rentner auf unerklärliche Weise in die Rolle des Moderators geschafft hat und sonst nichts Sinnvolles mehr zu tun hat, dann möchte man der bösen Welt schon irgendwie seine etwas eigenartige Sicht auf die Realität vermitteln, das ist durchaus verständlich.

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Dazu zwingt Dich keiner.

Jedenfalls zwingt mich keiner dich irgendwie ernst zu nehmen. Weil von dir habe ich noch nie was Vernünftiges gelesen.

 

Aber wenn man es als paranoider Rentner auf unerklärliche Weise in die Rolle des Moderators geschafft hat und sonst nichts Sinnvolles mehr zu tun hat, dann möchte man der bösen Welt schon irgendwie seine etwas eigenartige Sicht auf die Realität vermitteln, das ist durchaus verständlich.

Immerhin habe ich mal was Sinnvolles gemacht. Ob Du das von dir behaupten kannst?

 

Mehr wie zwei Sätze schreiben überfordert dich doch schon, meistens bleibt es bei einem Satz, und sogar dem fehlt die Substanz.

 

Zeige doch mal einen Beitrag von dir der aus was anderem besteht als Leute ans Bein zu pinkeln.

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Aber wenn man es als paranoider Rentner auf unerklärliche Weise in die Rolle des Moderators geschafft hat und sonst nichts Sinnvolles mehr zu tun hat, dann möchte man der bösen Welt schon irgendwie seine etwas eigenartige Sicht auf die Realität vermitteln, das ist durchaus verständlich.

Dich zwingt auch niemand, Dich hier im Forum herumzutreiben und Deinen Senf abzulassen.

 

 

[mod]

Betrachte es als allerletzte Verwarnung!!! Noch so ein verbaler Ausraster und Du bist draußen.

[mod]

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Machen die Parlamentarier ein Gesetzt, entscheiden Juristen ob es ihnen in den Kram passt. Wenn nicht können die gewählten Volksvertreter auch nichts machen. Das Gesetz wandert in den Reißwolf.

Wuerdest Du hier bitte mal ein Beispiel bringen? :licht:

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Und was passiert jetzt wenn ich mich weigere meine Personalien anzugeben? Auch hier wird das Recht mich nicht selbst zu belasten ausgehebelt. Was steht jetzt im Protokoll?

Inwiefern belastest Du dich selbst, wenn Du die Personalien angibst? :licht:

 

Ich brauche die Personalien nicht um mich zu belasten, die brauchen die :) um mich zu belasten. Warum muss ich jetzt zu meiner Überführung beitragen, wenn ich mich doch nicht belasten muss. Das ist auch nur eine Hintertüre um Rechte auszuhebeln. Dann könnte doch gleich das Recht zu schweigen eingestampft werden.

Das ist doch - mit Verlaub - einigermassen grober Unsinn, was Du hier verfasst...... :mecker:

 

Ist so, wie wenn eine Frau sagt, ich bin eingeschränkt schwanger. :blink:

Es wird groeber..... :nick:

 

Nö, Du kannst mir nur nicht folgen.

Wer kann das schon.....? :lol2:

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Weil von dir habe ich noch nie was Vernünftiges gelesen.

 

Dieses Kompliment gebe ich Dir gern 1:1 zurück!

 

Immerhin habe ich mal was Sinnvolles gemacht. Ob Du das von dir behaupten kannst?

 

Das kann ich sehr wohl, und das wird auch noch eine Weile andauern.

 

Mehr wie zwei Sätze schreiben überfordert dich doch schon, meistens bleibt es bei einem Satz, und sogar dem fehlt die Substanz.

 

Dass die Anzahl der geschriebenen Sätze kein Maß für Substanz ist, sieht man an Deinen, stets mehr als zwei Sätzen.

 

Zeige doch mal einen Beitrag von dir der aus was anderem besteht als Leute ans Bein zu pinkeln.

 

 

Zeige doch mal einen Beitrag von Dir, der nicht von paranoiden Schwafeleien geprägt ist.

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Wuerdest Du hier bitte mal ein Beispiel bringen? :licht:

Aktuell kommt hier der Gesetzgeber in Zugzwang.

Auch wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klagen zweier Männer auf Anerkennung ihrer Vaterschaft am Donnerstag abgewiesen hat: Die Rechte leiblicher Väter in Deutschland werden wohl bald neu geregelt. Zum Sorgerecht kursiert bereits ein Gesetzentwurf; was das Recht auf Umgang mit dem Kind angeht, deutete Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Donnerstag an, dass auch hier Änderungsbedarf bestehen könnte.

http://www.stern.de/panorama/nach-eugh-urt...lt-1803765.html

 

Aber zum Ursprung der Frage zurückzukommen, manchmal kann man den Richtern auch zustimmen.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärte die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung mit Urteil vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und nichtig. Das Urteil verpflichtete deutsche Telekommunikationsanbieter zur sofortigen Löschung der bis dahin gesammelten Daten. Zur Begründung gab das Gericht an, dass das Gesetz zur anlasslosen Speicherung umfangreicher Daten sämtlicher Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vorsehe und zudem die Hürden für staatliche Zugriffe auf die Daten zu niedrig seien.[3] Eine Vorratsdatenspeicherung verstoße laut Bundesverfassungsgericht gegen Art.10.(1) des Grundgesetzes.[4]

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

 

Reicht das? Sonst such selber.

 

MfG.

 

hartmut

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Inwiefern belastest Du dich selbst, wenn Du die Personalien angibst? :licht:

Indem sie dann wissen gegen wen sie ermitteln müssen.

 

Das ist doch - mit Verlaub - einigermassen grober Unsinn, was Du hier verfasst...... :)

Klage mal gegen jemanden von dem Du nicht weißt wie er heißt und wo er wohnt.

 

Wer kann das schon.....? :mecker:

Du nicht, sonst würdest Du von Dingen die Allgemeinwissen sind, nicht immer Belege anfordern. :nick:

 

MfG.

 

hartmut

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Du nicht, sonst würdest Du von Dingen die Allgemeinwissen sind, nicht immer Belege anfordern. :licht:

Allen Ernstes bin ich der Meinung, dass ein eklatanter Unterschied zu dem besteht, was DU als Allgemeinwissen betrachtest und was allgemein unter Allgemeinwissen verstanden wird...... Deine Antworten auf meine Fragen zeugen IMHO davon.......

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Zu wissen, welche Aufgaben das Bundesverfassungsgericht hat, würde ich schon zur Allgemeinbildung zählen.

Ich weiss nicht, wie Du jetzt auf das BVerfG kommst, nehme aber mal an, dass Du damit das meintest, wofuer ich heute frueh (Ortszeit) einen Beleg von Dir erfragte. Ist ja interessant, was Du da so alles allgemein weisst, ganz ehrlich. ;) Du weisst also, dass ein jedes Gesetz vom BVerfG ueberprueft wird, bevor es gueltig wird? Oder geschieht das doch nicht vielmehr aufgrund der Tatsache, dass ein Buerger - oder Parlamentarier, eine Partei, Organisation, etc. - das BVerfG anruft, weil er/sie meint, das verabschiedete Gesetz vertruege sich nicht mit der Verfassung? :rolleyes:

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Ich weiss nicht, wie Du jetzt auf das BVerfG kommst, nehme aber mal an, dass Du damit das meintest, wofuer ich heute frueh (Ortszeit) einen Beleg von Dir erfragte.

Ja, Du wolltest einen Beleg. Da dürften die obersten Richter wohl gerade gut genug sein für dich.

 

Ist ja interessant, was Du da so alles allgemein weisst, ganz ehrlich. ;)

Gelle, und wenn Du wüsstest was ich alles nicht weiß wärst Du regelrecht erstaunt.

 

Du weisst also, dass ein jedes Gesetz vom BVerfG ueberprueft wird, bevor es gueltig wird?

Habe ich das behauptet? Wenn ja wüsste ich gerne die Stelle.

 

Oder geschieht das doch nicht vielmehr aufgrund der Tatsache, dass ein Buerger - oder Parlamentarier, eine Partei, Organisation, etc. - das BVerfG anruft, weil er/sie meint, das verabschiedete Gesetz vertruege sich nicht mit der Verfassung? :rolleyes:

Gelle, irgendwas weißt Du auch, hast zumindest mal was davon gehört.

 

MfG.

 

hartmut

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Du meinst eher, fortschreibende Rechtsprechung, die hat doch die Legislative schon lange ausgehebelt. Machen die Parlamentarier ein Gesetzt, entscheiden Juristen ob es ihnen in den Kram passt. Wenn nicht können die gewählten Volksvertreter auch nichts machen. Das Gesetz wandert in den Reißwolf.

 

Du weisst also, dass ein jedes Gesetz vom BVerfG ueberprueft wird, bevor es gueltig wird?

Habe ich das behauptet? Wenn ja wüsste ich gerne die Stelle.

Wie anders waere wohl deine pauschale Aussage, getaetigt am 25.03.2012 um 13:23, zu interpretieren? :rolleyes:

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Wie anders waere wohl deine pauschale Aussage, getaetigt am 25.03.2012 um 13:23, zu interpretieren? ;)

Genau so wie sie ist.

Es gibt Urteile, und dort werden Gesetze angewandt. Und wie die Gesetze angewandt werden entscheiden Richter. Dann gibt es Urteilsdatenbanken, da kann nachgesehen werden wie andere Gerichte geurteilt haben. An denen können sich Richter in ähnlichen Fällen orientieren.

 

Wie Du jetzt da eine Verbindung herstellen willst? :rolleyes:

 

Erwartest Du eigentlich von mir Nachhilfe , oder willst Du mich nur beschäftigen?

 

MfG.

 

hartmut

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Wie Du jetzt da eine Verbindung herstellen willst? :rolleyes:

 

Erwartest Du eigentlich von mir Nachhilfe , oder willst Du mich nur beschäftigen?

Ich glaube nicht, dass ich von Dir eine wie auch immer geartete Nachhilfe erwarte, 'hartmut', sie waere auch keinesfalls vonnoeten. Wuerdest Du jedoch beim Thema bleiben, dann waere es vielleicht zielfuehrender, um diesen Teil der Diskussion zum Abschluss zu bringen. Mir jedenfalls kommen deine Aussagen immer wirrer vor. Erst sagst Du, dass Juristen die Gesetze zerreissen, wenn sie ihnen nicht gefallen - und die Parlamentarier koennen gar nichts machen - und jetzt fabulierst Du von irgendwelchen Urteilsdatenbanken....

Ich komme da nicht mehr mit - und will es eigentlich auch gar nicht mehr..... ;)

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Hallo, ich bin wieder zurück.

Da habe ich ja durch den Thread manch angeregte Diskussion losgetreten ;):wiki::rolleyes:

 

Aber ich habe mich mittlerweile mit der zuständigen Dienststelle unterhalten. Der ;) war eigentlich ganz nett. Aber das hier ist jetzt der Stand:

 

1. Zeugenaussagen sind gut und schön, aber schriftlich kann man da viel behaupten. Falls es keine Nachweise wie Quittungen (oder Blitzerphotos :drive: ) gibt die die Aussagen bestätigen, bringen die erstmal nicht viel. D.h. es wird aller Wahrscheinlichkeit an ein Gericht weitergegeben, welches dann die Aussagen überprüft.

2. Aussagekräftig ist allein (bzw in der Hauptsache) das Photo. Der Abgleich kann dann noch zusätzlich, evt. vor der Verhandlung durch einen speziellen Gutachter überprüft werden.

 

Jetzt ist die Sache die, das mir der wirkliche Fahrer möglicherweise bekannt ist, aber aufgrund Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen nicht angegeben wurde.

Für diesen wäre die Sache nach Auskunft des :wacko: mittlerweile verjährt.

Sein Vorschlag war daher ich soll aktuelle Photos von mir und dem Fahrer an die Behörde schicken und den tatsächlichen Fahrer angeben. Dann wäre die Sache wohl erledigt.

So werd ich das wohl jetzt auch machen, obwohl ich eigentlich Photos usw. eigentlich vermeiden wollte.

Ich hoffe das der Sache mit der Verjährung auch vertrauen kann, da ich ja dann auf mein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen verzichte. Die drei Monate sind ohne Anhörbogen etc vorbei. Ich hoffe, daß dann nicht doch noch auf einmal einer auftaucht.. Aber theorethisch müßte ich mich auf die Aussage des :wacko: verlassen können....

 

Für die vielen Beiträge auf jeden Fall nochmal Vielen Dank.

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@ hartmut

 

du verkennst den Zweck der grundrechte

 

 

zweck ist ein schutz vor staatswillkür, aber kein freibrief straftaten oder unrecht zu begehen und jeglicher strafverfolgung zu entweichen.

 

der rechtsgrundsatz, dass man sich nicht selber belasten muss ist teil der rechtstaatlichkeit und ist ein teil eines fairen verfahren. Dieses recht aber so auszulgen, dass dadurch jegliche ermittllungshandlung vereitelt wird, entspricht nicht dem was der rechtstaat will

auf der einen seite freiheiten der bürger, rechte der bürger, uneinschränkbare rechte auf der anderen aber auch die wehrhafte demokratie und die strafverfolgung.

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Ich hoffe das der Sache mit der Verjährung auch vertrauen kann, da ich ja dann auf mein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen verzichte. Die drei Monate sind ohne Anhörbogen etc vorbei. Ich hoffe, daß dann nicht doch noch auf einmal einer auftaucht.. Aber theorethisch müßte ich mich auf die Aussage des :rolleyes: verlassen können....

 

Für die vielen Beiträge auf jeden Fall nochmal Vielen Dank.

Der ;) weiss aber nicht, ob nicht noch kurz vor Verjährungsfrist etwas vom SB in der Akte vermerkt wurde.

Wann war denn der Tattag ? Nicht, dass sich hier die zwei Vorgänge überschneiden.

Gruss

snb

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Der :rolleyes: weiss aber nicht, ob nicht noch kurz vor Verjährungsfrist etwas vom SB in der Akte vermerkt wurde.

Wann war denn der Tattag ? Nicht, dass sich hier die zwei Vorgänge überschneiden.

Gruss

snb

 

Hi!

Die Tat war Anfang November. Der Bußgeldbescheid an mich kam erst als die Tat schon verjährt war. Ich hatte allerdings vor Ablauf der Verjährung schon einen Anhörungsbogen erhalten. Der ;) meinte daß er von dem alternativen Fahrer über Passphoto zwar ebenfalls unterichtet war, sich aber wegen des Photos für mich entschieden hat.

Pardon aber das hier

Der :wacko: weiss aber nicht, ob nicht noch kurz vor Verjährungsfrist etwas vom SB in der Akte vermerkt wurde.

habe ich nicht verstanden, was heißt SB?

Vielen Dank

DonQuich

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Vielleicht fasse den hergang wie ihn mir der :rolleyes: dargelegt hat aber auch nochmal zusammen.

Ich bin A, der andere ist B. Beide sind nicht Halter.

 

Der ;) nimmt Verstoß auf, und nach Recherchen kommen A und B theorethisch in Betracht. Da seine Photos schon etwas älter sind (Passphotos), entscheidet er sich für A und war sich (wie sagte auch recht sicher).

Dann leitet er ein Verfahren ein.

 

 

@sharknbake: Meinst Du also, daß es trotzdem ein paralelles Verfahren gegen B gibt von dem der :wacko: nichts weiß?

Ansonsten wäre es ja nicht ganz ohne mir zu empfehlen auf mein Zeugnisverweigerungsrecht zu verzichten da die Sache für B schon verjährt ist...

 

Gruß

DonQuich

 

was heißt SB?
Sachbearbeiter.

 

Merci!

(Hätte ich vielleicht doch draufkommen können) :wacko:

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[mod]

So nun kommen wir wieder zum eigentlichen Thema des Artikels zurück, um den TE zu helfen.

 

@hartmut & HarryB

Bitte die privaten Ansichten per PN austauschen. Ansonsten könnt ihr auch ein eigenes Thema zu den Aufgaben des BVerfG aufmachen oder euch über die Gesetzgebung in D unterhalten.

 

Aber bitte nicht hier.

 

Gast225

[/mod]

 

Edit:

Ihr seid einfach zu schnell.

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Die Tat war Anfang November. Der Bußgeldbescheid an mich kam erst als die Tat schon verjährt war. Ich hatte allerdings vor Ablauf der Verjährung schon einen Anhörungsbogen erhalten.

 

Sorry, entweder habe ich, was den zeitlichen Ablauf angeht, etwas überlesen oder dieser ist noch nicht dargestellt worden.

Ein Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung; d.h. ab Zustellungsdatum (wann war das ?) des Anhörungsbogen (AHB) beginnt die Verjährungsfrist neu

(3 Monate +- 2 Wochen).

Also, vorsichtig mit der Empfehlung des ;) , der weiss nichts von dem AHB.

Der :wacko: ist nicht der SB. Der SB ist noch viel böser als der :wacko: , weil der SB

will Dein Geld :rolleyes: .

 

Gruss

snb

 

Edit: Vergiss mein Geschreibsel, es geht um ja um den anderen Fahrer, welcher noch nicht in Erscheinung getreten ist.

Alles gut.

snb

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Google mal: Unterbrechung der Verflogungsverjährung.

 

3 Monate warten und gut ist, trifft es nämlich nicht ganz, wenn die Behörde ermittelt bzw. Anhörungsbogen verschickt.

 

Hatte den selben Denkfehler; es geht ja um den Verwandten, nicht um den TE.

Gruss

snb

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3 Monate warten und gut ist, trifft es nämlich nicht ganz, wenn die Behörde ermittelt bzw. Anhörungsbogen verschickt.

 

Ja das ist natürlich richtig... Allerdings ist halt an B noch nichts gekommen und der :rolleyes: hat mir gesagt, das er von mir ausgegange ist und es daher verjährt wäre....

 

Ich habe gerade nochmal auf meinem letzten Brief nachgeschaut..

 

Mein ;) steht da hinter Sachbearbeiter: .

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Aber wenn man es als paranoider Rentner auf unerklärliche Weise in die Rolle des Moderators geschafft hat und sonst nichts Sinnvolles mehr zu tun hat, dann möchte man der bösen Welt schon irgendwie seine etwas eigenartige Sicht auf die Realität vermitteln, das ist durchaus verständlich.

Dich zwingt auch niemand, Dich hier im Forum herumzutreiben und Deinen Senf abzulassen.

 

 

[mod]

Betrachte es als allerletzte Verwarnung!!! Noch so ein verbaler Ausraster und Du bist draußen.

[mod]

 

Liebstes Blauäuglein,

 

wieviele Verwarnungen hast Du denn schon gegen Dich selbst ausgesprochen?

Wenn ich mir so ansehe, welche Wortwahl Du häufig verwendest, dann hättest Du Dir gerechterweise schon mehrfach die gelbrote Karte zeigen müssen.

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Ja das ist natürlich richtig... Allerdings ist halt an B noch nichts gekommen und der :rolleyes: hat mir gesagt, das er von mir ausgegange ist und es daher verjährt wäre....

 

Ich habe gerade nochmal auf meinem letzten Brief nachgeschaut..

 

Mein ;) steht da hinter Sachbearbeiter: .

 

Also, für B ist die Sache durch, der kann sich zur Tat bekennen und dann sollte der Drops auch für Dich gelutscht sein.

Das mit dem :wacko: als SB verstehen ich jetzt nicht. Bei meiner letzten OWI war das ein Mitarbeiter der Kreisbehörde Siegen-Wittgenstein

und kein Polizeibeamter. Schau Dir noch einmal den Bussgeldbescheid an, irgendwo rechts oben steht der Name des Sachbearbeiters.

Gruss

snb

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Also, für B ist die Sache durch, der kann sich zur Tat bekennen und dann sollte der Drops auch für Dich gelutscht sein.

 

Es geht nix über ein guten Drop! :rolleyes:

 

Ich hoffe jetzt nur das die behörde nicht trotzdem gegen B ermittelt hat...

 

@sharnblade: Ich hab grade nochmal geschaut. Auf meinem Bußgeldbescheid steht nur komisches Kürzel. Unterschrieben ist der auch nicht.

Auf der Bestätigung von meinem Einspruch steht so ein üblicher Kasten mit Sachbearbeiter.

 

Mein Sachbearbeiter ist sogar nicht nur P-beamter sondern sogar P-Hauptmeister ;):wacko:

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Also, für B ist die Sache durch, der kann sich zur Tat bekennen und dann sollte der Drops auch für Dich gelutscht sein.

 

 

Ich hoffe jetzt nur das die behörde nicht trotzdem gegen B ermittelt hat...

 

 

Mein Sachbearbeiter ist sogar nicht nur P-beamter sondern sogar P-Hauptmeister :rolleyes:;)

 

Na ja, das sollte man schon vorher wissen, ob gegen B ermittelt wurde.

Bzgl. des SB kann vielleicht ein Sheriff etwas beisteuern. Ich kenne mich

damit nicht aus.

Gruss

snb

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Na ja, das sollte man schon vorher wissen, ob gegen B ermittelt wurde.

Bzgl. des SB kann vielleicht ein Sheriff etwas beisteuern. Ich kenne mich

damit nicht aus.

Gruss

snb

 

Naja, der SB (Hauptmeister) hat gesagt (mündlich telefon) daß es verjährt wäre (Für B). Und er war, wie gesagt eigentlich ganz nett. Wenn das nicht stimmen würde wäre das schon bösartig. Andererseits hat er mich ja auch nicht kontaktiert weil mit mir Brüderschaft trinken wollte...

 

Und er hat gesagt, daß er sich sicher war, daß ich der Fahrer war.

 

Jetzt wunder ich mich die ganze Zeit warum die Antworten alle um ne Stunde verschoben sind....

:rolleyes:

Ich glaub ich hab gestern was wesentliches verpasst....

 

Edit: Pardon - Meine Uhr geht doch richtig..

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PHM... ok... aber ehrlich gesagt, sagt das noch gar nichts aus, außer wie gering sein Grundgehalt ist.

 

Ja klar. Ist mir im Grunde auch egal. Gab nur eine Nachfrage. Ich werde jetzt wohl auf die Verjährung spekulieren... Müßte eigentlich eine sichere Sache sein.

 

Über ein evt. weiteres Verfahren müßte der SB aber eigentlich unterichtet sein, oder irre ich mich da?

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PHM... ok... aber ehrlich gesagt, sagt das noch gar nichts aus, außer wie gering sein Grundgehalt ist.

Ich gebe eine Runde Mitleid aus.

Snb

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