Bluey 1,804 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Die Mitteilung eines FVes ist ja in Grenzen ok (siehe oben), aber die sonstige "Strafe" muss dich nicht interessieren.Die sonstige Strafe interessiert mich auch nicht. Jedenfalls nicht in Schriftform. Komische Aussagen. Ihr sollt doch Eure Situation schildern und nicht einfach die Aussage der anderen Seite widerlegen.Wieso komisch? Ein RA läßt sich für seinen Mandanten ein. Z.B. schreibt er, ich hätte so und so gemessen und das wäre aus seiner Sicht falsch. Wie soll ich darauf eingehen, wenn ich gar nicht weiß, worauf ich eingehen soll?! Das kann ich doch nur, wenn ich seine Einlassung und insbes. die betreffende Passage gelesen habe. Erst danach kann ich genau zu diesem Kritikpunkt Stellung nehmen. Die Art und Weise geht ja schon in Richtung einer Suggestivfrage und die ist ja nur sehr eingeschränkt rechtlich zulässig, insbesondere im Strafrecht und damit auch über § 46 StPO im OWirecht.Eine Suggestivfrage erkenne ich hier nicht. Keine Ahnung, weil sie es nicht wissen.Keiner? Kaum zu glauben. Dazu hatte ich ja bereits Blaulicht geschrieben, dass dafür anonyme Daten reichen.Ich meinte hier auch eher das Verweilen im Gerichtssaal, um das Urteil anzuhören. Denn das interessiert mich idR sehr wohl und darf es auch. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 komisch? Ein RA läßt sich für seinen Mandanten ein. Z.B. schreibt er, ich hätte so und so gemessen und das wäre aus seiner Sicht falsch. Wie soll ich darauf eingehen, wenn ich gar nicht weiß, worauf ich eingehen soll?! Das kann ich doch nur, wenn ich seine Einlassung und insbes. die betreffende Passage gelesen habe. Erst danach kann ich genau zu diesem Kritikpunkt Stellung nehmen.Ein Zeuge hat einen Vorfall angezeigt.Der Angezeigte beauftragt einen Anwalt, und der Anwalt stellt fest, oder vermutet, so kann der Vorfall nicht gewesen sein, oder der Anwalt meint der Zeuge muss sich geirrt haben.Der Richter oder Staatsanwalt bekommt was der Anwalt vermutet auf den Tisch.Wenn es dann irgendwelche Ungereimtheiten gibt, oder eben vermutet werden, kann der Zeuge nochmal befragt werden.Soweit kann ich noch folgen. Aber die Akte, speziell was der Anwalt geschrieben hat, dem Zeugen geben, damit der seine Version des Vorfalls dem, was der Anwalt geschrieben hat, anpassen kann geht nicht. Jetzt mal konstuiert.Der Zeuge beschreibt jemanden als klein, rothaarig, mit braunen Augen. Der Anwalt schreibt, mein Mandant ist groß, blond und hat blaue Augen. Hier ist ein Bild. Der Richter oder Staatsanwalt merkt, passt nicht zusammen. Schickt dem Zeugen die komplette Akte, der soll doch seine Aussage präzisieren, in den Punkten in denen es Unstimmigkeiten gibt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Nadine 1 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Kannst Du auch noch etwas anders, als ständig nur dumm rumzuätzen? Ich vertrete meine Meinung, die offensichtlich nicht jedem schmeckt. Das dies hier nicht gern gesehen wird, finde ich äußerst schade. Aber bekanntermaßen ist ein (Internet-)Forum kein demokratischer Raum. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Ich vertrete meine Meinung,Eine Meinung sollte auch Inhalt haben, davon bist Du weit entfernt. Quote Link to post Share on other sites
Nadine 1 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Ich vertrete meine Meinung,Eine Meinung sollte auch Inhalt haben, davon bist Du weit entfernt. Nein hartmut, das ist eine Meinung. Zitat: "Eine Meinung (von indogermanisch moino Wechsel, Tausch) ist im engeren Sinn die subjektive Ansicht und Einstellung zu Zuständen, Ereignissen oder anderen Personen (rechtlich: Werturteil), ihre wesentliche Aufgabe ist die Bewertung oder Beurteilung, sie sagt aus, wie jemand etwas sieht. " Inhalte sind nicht dazu nicht notwendig. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Inhalte sind nicht dazu nicht notwendig.Gut, Du hast eine Meinung, aber nicht mehr. Quote Link to post Share on other sites
Nadine 1 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Inhalte sind nicht dazu nicht notwendig.Gut, Du hast eine Meinung, aber nicht mehr. Hab ich denn in diesem Fall etwas anderes behauptet? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Die Mitteilung eines FVes ist ja in Grenzen ok (siehe oben), aber die sonstige "Strafe" muss dich nicht interessieren.Die sonstige Strafe interessiert mich auch nicht. Jedenfalls nicht in Schriftform.Andere aber wohl schon. Komische Aussagen. Ihr sollt doch Eure Situation schildern und nicht einfach die Aussage der anderen Seite widerlegen.Wieso komisch? Ein RA läßt sich für seinen Mandanten ein. Z.B. schreibt er, ich hätte so und so gemessen und das wäre aus seiner Sicht falsch. Wie soll ich darauf eingehen, wenn ich gar nicht weiß, worauf ich eingehen soll?! Das kann ich doch nur, wenn ich seine Einlassung und insbes. die betreffende Passage gelesen habe. Erst danach kann ich genau zu diesem Kritikpunkt Stellung nehmen.Und schon bist du in einer Suggestivfrage (war es so), denn hier wird eine Antwort vorgegeben auf welche du Stellung nehmen sollst.Außerdem würde ein Zitat der Passage ausreichen, sofern man wirklich mal so fragen muss. Die Art und Weise geht ja schon in Richtung einer Suggestivfrage und die ist ja nur sehr eingeschränkt rechtlich zulässig, insbesondere im Strafrecht und damit auch über § 46 StPO im OWirecht.Eine Suggestivfrage erkenne ich hier nicht.Ich schrieb ja auch schon sehr nah an einer. Keine Ahnung, weil sie es nicht wissen.Keiner? Kaum zu glauben.Woher sollen sie denn wissen, dass dies so gehandhabt wird. Dazu hatte ich ja bereits Blaulicht geschrieben, dass dafür anonyme Daten reichen.Ich meinte hier auch eher das Verweilen im Gerichtssaal, um das Urteil anzuhören. Denn das interessiert mich idR sehr wohl und darf es auch.Dass dies geht, hatte ich ja weiter oben schon ausgeführt. Aber bitte in deiner Freizeit und nicht als Dienstgang. Denn deren Aufgabe endet mit dem Ende der Zeugenvernehmung. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Auch das Ergebnis gehört zum Dienst. Ich persönlich mag nicht gerne im Gericht bleiben, dauert oft zu lange, tue ich es dennoch ist das Dienst und das ist auch gut so. oft reicht mir das Ergebnis, verurteilt, Geldstrafe, drölf Tagessätze, siebzehn Jahre Haft, Freispruch.... In manchen fällen interessiert mich und viele viele Polizisten die Urteilsbegründung. Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Auch das Ergebnis gehört zum Dienst. Ich persönlich mag nicht gerne im Gericht bleiben, dauert oft zu lange, tue ich es dennoch ist das Dienst und das ist auch gut so. oft reicht mir das Ergebnis, verurteilt, Geldstrafe, drölf Tagessätze, siebzehn Jahre Haft, Freispruch.... In manchen fällen interessiert mich und viele viele Polizisten die Urteilsbegründung. Sag mal, willst Du uns hier verarschen oder ist Dein Geschreibsel ernst gemeint ?Ich wiederhole mich explizit, weil ich immer noch auf eine Antwort von Dir warte.Bist Du ein Polizeibeamter ? snb Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Du hast meinen gesamten Beitrag zitiert, was genau ist dir unklar? Das das Verfahren inklusive Wartezeit Dienstzeit ist? Oder der Grund bzw. das Interesse am Verfahrensausgang? Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Du hast meinen gesamten Beitrag zitiert, was genau ist dir unklar? Das das Verfahren inklusive Wartezeit Dienstzeit ist? Oder der Grund bzw. das Interesse am Verfahrensausgang? Ich habe Deinen gesamten Beitrag zitiert. Hast Du den Beitrag auch nochmal gelesen, vor Absendung ? Ein Zitat " 17 Jahre Haft" Bist Du jetzt schon bei der Kripo ? snb Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Wenn ich jetzt drölf undSieben Jahre Knast erklären soll, dann hast du meinen Beitrag einfach nicht verstanden. macht nichts, ich wollte nur äußern, dass ich ein Interesse am Verfahrensausgang habe. und nein ich arbeite nicht bei K. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 @snb:Blaulicht hat sich schon vor einiger Zeit geoutet und @dete hat das treffend eingeordnet: ... nach dem Studium der Medizin in Pakistan lebte ich 5 Jahre bei den Ureinwohnern der Arktis.... später schrieb ich zahlreiche Kriminalromane... derzeit umsegel ich die Welt...Der ist irgendwo ausgebüxt! Also: Nicht so ernst nehmen. Manchmal will einem jemand eine 7 für eine 17 vormachen . Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 @snb:Blaulicht hat sich schon vor einiger Zeit geoutet und @dete hat das treffend eingeordnet: ... nach dem Studium der Medizin in Pakistan lebte ich 5 Jahre bei den Ureinwohnern der Arktis.... später schrieb ich zahlreiche Kriminalromane... derzeit umsegel ich die Welt...Der ist irgendwo ausgebüxt! Also: Nicht so ernst nehmen. Manchmal will einem jemand eine 7 für eine 17 vormachen . Kitos ! snb Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Kitos !Ole hyvä! Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 @snb:Blaulicht hat sich schon vor einiger Zeit geoutet und @dete hat das treffend eingeordnet: ... nach dem Studium der Medizin in Pakistan lebte ich 5 Jahre bei den Ureinwohnern der Arktis.... später schrieb ich zahlreiche Kriminalromane... derzeit umsegel ich die Welt...Der ist irgendwo ausgebüxt! Also: Nicht so ernst nehmen. Manchmal will einem jemand eine 7 für eine 17 vormachen . Cool, dass du diesen Beitrag rausgesucht hast... Und ob das von Dete nun wirklich treffend eingeordent wurde lasse ich mal offen... meine Idee wir kommen mal fix zum Thema zurück und sabbeln nicht über alte Beiträge, zumal man den dann verlinken sollte, dann muss man sich da wieder einlesen und wer will das schon? Und es macht das Thema hier kaputte. Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Kitos !Ole hyvä! Mein Finnisch ist extremst begrenzt.Ich schaue beim Olut nur auf die römischen Ziffern. snb Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Mein Finnisch ist extremst begrenzt.Ich schaue beim Olut nur auf die römischen Ziffern. LOL! Das meine auch. Ich dachte, Dein "Kiitos" sei finnisch gemeint. wir kommen mal fix zum Thema zurück und sabbeln nicht über alte Beiträge,Erspare uns doch bitte Dein anmaßendes Pseudo-Mod-Gesabbel. Danke. zumal man den dann verlinken sollte, dann muss man sich da wieder einlesen …Das wäre nur für diejenigen notwendig, die immer noch nicht gepeilt haben, welche Funktion der kleine Pfeil im Zitat hat. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Das wäre nur für diejenigen notwendig, die immer noch nicht gepeilt haben, welche Funktion der kleine Pfeil im Zitat hat. ah, super. Danke für den Tipp. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 also es gibt einige komische Richter, mit komischer Auffassung und komischen Urteilen,Die rechte Auffassung und richtigen Urteile hatte wohl der Richter Lynch in den USA? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 also es gibt einige komische Richter, mit komischer Auffassung und komischen Urteilen,Die rechte Auffassung und richtigen Urteile hatte wohl der Richter Lynch in den USA? Was soll das? Leg mir nicht solchen Unsinn in meine Aussage. das das daneben ist müsstest du selber merken? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,804 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Aber die Akte, speziell was der Anwalt geschrieben hat, dem Zeugen geben, damit der seine Version des Vorfalls dem, was der Anwalt geschrieben hat, anpassen kann geht nicht. Nö. Das geht auch nicht. Geschieht auch nicht. Jetzt mal konstuiert.Der Zeuge beschreibt jemanden als klein, rothaarig, mit braunen Augen. Der Anwalt schreibt, mein Mandant ist groß, blond und hat blaue Augen. Hier ist ein Bild. Der Richter oder Staatsanwalt merkt, passt nicht zusammen. Schickt dem Zeugen die komplette Akte, der soll doch seine Aussage präzisieren, in den Punkten in denen es Unstimmigkeiten gibt.Dein Vergleich hinkt. Und zwar meilenweit! IdR schaut's folgendermaßen aus: RA schreibt, die Messung sei ungültig, weil ich das Lasergerät vorher nicht eingemessen habe (sowas gibt's tatsächlich). Wie also soll ich auf diese Einlassung eingehen, wenn ich sie gar nicht weiß? Denn er schreibt das der Bußgeldstelle mit der Bitte, das Verfahren eben aus genau diesem Grund einzustellen. Logischerweise fragt die Bußgeldstelle bei mir nach, was es mit dieser Behauptung auf sich hätte. Nur dazu muß ich ja wissen, was der RA da behauptet. Sonst könnte ich dazu keinerlei Stellung nehmen. Ich vertrete meine Meinung, die offensichtlich nicht jedem schmeckt. Das dies hier nicht gern gesehen wird, finde ich äußerst schade. Aber bekanntermaßen ist ein (Internet-)Forum kein demokratischer Raum.Deine Meinung sei Dir unbenommen. Ist mir auch grundsätzlich egal, wer welche Meinung vertritt. Nur: der Ton macht die Musik. Und der Deine ist gelinde gesagt BESCHEIDEN!! Und so ganz nebenbei und auch bekanntermaßen ist dieses Internetforum nicht "demokratie-" oder "rechtsfrei". Die Mods sorgen dafür, daß "Meinungen" nicht in unsachliche Ätzereien ausarten. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,804 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Und schon bist du in einer Suggestivfrage (war es so), denn hier wird eine Antwort vorgegeben auf welche du Stellung nehmen sollst.Nö. Der RA fragt ja nicht, ob es so war. Er unterstellt etwas als "so war es" und ich muß schildern, ob es so war oder wie es denn tatsächlich war. Ich kann hier keine Suggestivfrage erkennen. Außerdem würde ein Zitat der Passage ausreichen, sofern man wirklich mal so fragen muss.Würde es. Aber scheinbar ist es wohl doch zulässig, die komplette Akte zu verschicken. Ich schrieb ja auch schon sehr nah an einer.Knapp daneben ist auch vorbei. Woher sollen sie denn wissen, dass dies so gehandhabt wird.Weil so manch ein RA bspw. eine Zeit als Richter gearbeitet hat und schon wissen sollte, wem er was so geschickt hat. Dass dies geht, hatte ich ja weiter oben schon ausgeführt. Aber bitte in deiner Freizeit und nicht als Dienstgang. Denn deren Aufgabe endet mit dem Ende der Zeugenvernehmung.Nö. Ich mache es auch in meiner Dienstzeit. Ist zulässig und durchaus auch erwünscht. Es ist nirgendwo verboten, daß ich im Dienst nicht bis zur Urteilsverkündung bleiben darf. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Leg mir nicht solchen Unsinn in meine Aussage. das das daneben ist müsstest du selber merken?Deine fanatische Begierde, übermäßig hart zu bestrafen und dabei auch die von @hartmut aufgezeigten gesetzmäßigen Grenzen zu überschreiten weckt eben die Erinnerung an Lynchjustiz. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Würde es. Aber scheinbar ist es wohl doch zulässig, die komplette Akte zu verschicken.Es ist zulässig und gängige Praxis. Auch bei uns kommen bei der Anforderung einer Stellungnahme die Akten und nicht nur auszüge eben dieser.Nö. Ich mache es auch in meiner Dienstzeit. Ist zulässig und durchaus auch erwünscht. Es ist nirgendwo verboten, daß ich im Dienst nicht bis zur Urteilsverkündung bleiben darf.Auch hier stimme ich dir zu. Es ist zulässig und wird als Dienstzeit akzeptiert, wenn man bis zum Urteil bleibt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 Deine fanatische Begierde, übermäßig hart zu bestrafen....Diese 'Erkenntnis' gewinnst Du woher? Hat sich mal wieder der Wind hinter deiner Mauer verfangen? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 Und schon bist du in einer Suggestivfrage (war es so), denn hier wird eine Antwort vorgegeben auf welche du Stellung nehmen sollst.Nö. Der RA fragt ja nicht, ob es so war. Er unterstellt etwas als "so war es" und ich muß schildern, ob es so war oder wie es denn tatsächlich war. Ich kann hier keine Suggestivfrage erkennen.Und schon wieder eine solche Frage. Die richtige Frage müsste lauten. Stellen Sie den Sachverhalt dar wie sie die Messung von Anfang bis Ende durchgeführt haben. Wenn dann zum beispiel der Teil mit den Testmessungen oder wir standen dort und dort oder es war ein Einzelfahrzeug kommt, ist alles ok.Sollte er nicht kommen, dann muss man halt nachfragen. Im schriftlichen Verfahren zwar schwierig, aber in meinen Augen notwendig. Würde es. Aber scheinbar ist es wohl doch zulässig, die komplette Akte zu verschicken.Es ist zulässig und gängige Praxis. Auch bei uns kommen bei der Anforderung einer Stellungnahme die Akten und nicht nur auszüge eben dieser.Nanu heute ohne rechtliche Grundlage? Welcher §§ erlaubt denn den Datenschutz auszuhebeln? Nö. Ich mache es auch in meiner Dienstzeit. Ist zulässig und durchaus auch erwünscht. Es ist nirgendwo verboten, daß ich im Dienst nicht bis zur Urteilsverkündung bleiben darf.Auch hier stimme ich dir zu. Es ist zulässig und wird als Dienstzeit akzeptiert, wenn man bis zum Urteil bleibt. GrußGooseMeine Steuergelder. Aber dann von Arbeitsüberlastung reden. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 Leg mir nicht solchen Unsinn in meine Aussage. das das daneben ist müsstest du selber merken?Deine fanatische Begierde, übermäßig hart zu bestrafen und dabei auch die von @hartmut aufgezeigten gesetzmäßigen Grenzen zu überschreiten weckt eben die Erinnerung an Lynchjustiz. Da hast du dich dann getäuscht. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 wie gesagt, beim Führerschein handelt es sich nichtum ein Grundrechtsondern um ein PrivilegWeder ein Grundrecht, noch ein Privileg. Es gibt eine Grundfreiheit, die von der Bürokratie eingeschränkt und in diesem Fall vernichtet wird.Die Führerscheinbehörde verbietet, reglementiert und gestattet unter Auflagen etwas, das ohne sie jeder nach gutdünken tun könnte.In Belgien brauchte man früher mal keinen Führerschein zum autofahren. @HarryB: Äußerungen wie solche Fahranfänger-Raser haben auf der Straße nichts verloren. macht Blaulicht in diesem Thread mehrmals. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 @HarryB: Äußerungen wie solche Fahranfänger-Raser haben auf der Straße nichts verloren. macht Blaulicht in diesem Thread mehrmals.Aha - und daran machst Du den Fanatismus fest? Wir koennen froh sein, dass Du nicht bei der Terroristenabwehr beschaeftigt bist, die halbe Nation waere wahrscheinlich in Guantanamo Bay...... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 @HarryB Richtig! Nämlich: EIN Raser mit 180 drüber.. 240 km h bei erlauben 60... Fahranfänger... dazu habe ich meine klare und deutliche MEinung geäussert: FE Entzug... in ein paar Jahren kann man mal gucken, wie er sich entwickelt ist... er ist wohl noch nicht Reif dafür... Daraus ergibt sich aber kein Fanatismus für Lynchjustiz oder überzogene Strafen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 Richtig! Nämlich: EIN Raser mit 180 drüber.. 240 km h bei erlauben 60... Fahranfänger... dazu habe ich meine klare und deutliche MEinung geäussert: FE Entzug...Hast Du geäußert. Daraus ergibt sich aber kein Fanatismus für Lynchjustiz oder überzogene Strafen.Doch, weil Du Strafen willst welche der Gesetzgeber nicht vorsieht. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
DirtyOlli 21 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 Doch, weil Du Strafen willst welche der Gesetzgeber nicht vorsieht. Naaaaa.... Hartmut, so wie ich dich bisher in diesem Forum erlebt habe, forderst Du regelmässig Strafen für (angebliche) Rechtsbrüche von Polizeibeamten, die der Gesetzgeber ebenfalls nicht vorsieht... Und nein, ich werde diese Aussage nicht nach stundenlanger Suche im Forum mit einem Zitat belegen... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 @ Hartmut keine Strafe sondern Entziehung der FE als präventiver Verwaltungsakt mag als Strafe empfunden werden... ist aber keine! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 Naaaaa.... Hartmut, so wie ich dich bisher in diesem Forum erlebt habe, forderst Du regelmässig Strafen für (angebliche) Rechtsbrüche von Polizeibeamten, die der Gesetzgeber ebenfalls nicht vorsieht...Nein, ich will das die Gesetze auch für Polizisten gelten und wie es sich für einen Rechtsstaat gehört angewendet werden. Der Strafrahmen reicht aus. Noch lieber wäre mir, es gäbe keinen Grund überhaupt Strafen zu verhängen. Und nein, ich werde diese Aussage nicht nach stundenlanger Suche im Forum mit einem Zitat belegen...Geschenkt, ich weiß was ich schreibe. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 keine StrafeNatürlich nicht, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Entziehung der FE als präventiver VerwaltungsaktHintertüre, weit aufgerissen. Ich liebe den Staaat wegen seiner Hintertüren. mag als Strafe empfunden werden... ist aber keine!Nur auf dem Papier nicht. Weil wenn der Gesetzgeber............. gibt man dem Kind einen anderen Namen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 @ Hartmut keine Strafe sondern Entziehung der FE als präventiver Verwaltungsakt mag als Strafe empfunden werden... ist aber keine! und wieder unsinn. sowas ist rechtlich gar nicht möglich. aber das hatten wir ja schon. entweder anordnung einer mpu oder nicht. erst dann kann weiteres entschieden werden. dein rechtsverständnis passt keinswegs zu deinem 'angeblichen' beruf, den du hier vorzugeben versuchst. ganz nebenbei, es gibt in deutschland keine freiheitstrafen über 15 jahren, abgesehen von lebenslänglich. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 und wieder unsinn. sowas ist rechtlich gar nicht möglich. Ganz sicher? Was ist mit dem praeventiven Schutz anderer VT vor diesem Vollhonk? Die haben ein Recht darauf, geschuetzt zu werden! ganz nebenbei, es gibt in deutschland keine freiheitstrafen über 15 jahren, abgesehen von lebenslänglich.Was ist mit der Sicherungsverwahrung - keine Freiheitsstrafe? Lebenslaenglich bedeutet uebrigens meines Wissens 15 Jahre.... im Knackijargon heistt es: rund um die Uhr. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 ganz nebenbei, es gibt in deutschland keine freiheitstrafen über 15 jahren, abgesehen von lebenslänglich. Richtig erkannt.... es gibt auch keine drölf Tagessätze... was ist nun bewiesen?... dass du meinen Beitrag nicht verstanden hast. gut, kann ich mit leben. Noch mehr?- nein - @ Tom schön dass DU weißt was möglich ist.. die FEV schreibt:Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere (..) oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.(..) Quote Link to post Share on other sites
DirtyOlli 21 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 Nein, ich will das die Gesetze auch für Polizisten gelten und wie es sich für einen Rechtsstaat gehört angewendet werden. Der Strafrahmen reicht aus. Das tun sie. Und das werden sie.Und deshalb verstehe ich nicht, worüber du dich teilweise aufregst. Was mich insgesamt immer wieder erstaunt ist die Tatsache, dass in vielen Threads jedes Wörtlein auf die Goldwaage gelegt und bis ins kleinste auseinanderklamüsert wird.Definition hier, Beleg da, Quelle und Erklärung dort.Und flugs ist der Thread als solcher in eine Privatfehde ausgeartet. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,804 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 Die richtige Frage müsste lauten.Stellen Sie den Sachverhalt dar wie sie die Messung von Anfang bis Ende durchgeführt haben.Das könnte ich natürlich tun. Allerdings besteht da auch die Gefahr, daß ich damit die eigentliche FRAGE, die der RA in seiner Einlassung mehr oder weniger deutlich formuliert hat (oftmals eben eher WENIGER), gar nicht beantwortet wird. Wie oft soll denn dann der Schriftverkehr hin und her gehen? Bis die Verfolgungsverjährung eingetreten ist? Wenn Du der Meinung bist, es sei nicht rechtens, daß die ganze Akte verschickt wird, so würde ich mich wirklich freuen, wenn Du das anhand von Urteilen oder was auch immer untermauern würdest. Sollte er nicht kommen, dann muss man halt nachfragen.Eben! Dann muß wieder Schriftverkehr laufen. Und die Zeit läuft und läuft...... Mir schon klar, daß das natürlich im Sinne und Interesse des Betroffenen wäre. Im schriftlichen Verfahren zwar schwierig, aber in meinen Augen notwendig.In meinen Augen reicht es, nach der bis jetzt üblichen und offensichtlich auch rechtlich zulässigen Methode zu verfahren. Ah, fällt mir gerade ein: Du hattest weiter oben angeführt, es könne oder müsse nicht sein, daß ich die komplette Einlassung des RA erhalte, und daß der RA ja auch nicht wissen könne, daß ich sie komplett erhalte. Nun, wenn er meine Stellungnahme aufmerksam liest, wird er das unschwer daraus erkennen können. Denn ich schreibe IMMER: "Zur Einlassung des RA sowieso nehme ich wie folgt Stellung: ". Das kann ich nur, wenn ich sie vorliegen habe. Nanu heute ohne rechtliche Grundlage? Welcher §§ erlaubt denn den Datenschutz auszuhebeln?Siehe oben: bis jetzt wurde noch nicht belegbar dargelegt, daß es unzulässig ist oder dem Datenschutz aushebelt. Meine Steuergelder. Aber dann von Arbeitsüberlastung reden. Aaaaaaaaah ..... Steuergelder..... zahle ich auch . Davon ab: es wird doch immer wieder gefordert, daß wir uns fortbilden. Nun, auch das Verhalten etc bei Gericht ist Teil unserer Arbeit und sollte daher auch fortgebildet werden. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 Das tun sie. Und das werden sie.Wenn Du wirklich von dem überzeugt bist, behalte solange wie es geht deinen Glauben an den Staat. Kann ich dir wirklich nur raten. Und deshalb verstehe ich nicht, worüber du dich teilweise aufregst.Ich habe kein Vertrauen mehr und schon deshalb hinterfrage ich viele Vorfälle, die auf den ersten Blick harmlos sind. Was mich insgesamt immer wieder erstaunt ist die Tatsache, dass in vielen Threads jedes Wörtlein auf die Goldwaage gelegt und bis ins kleinste auseinanderklamüsert wird.Manchmal sind eben kleine Ungenauigkeiten wichtig.Kennst Du den Unterschied zwischen Bußgeld und Geldstrafe? Definition hier, Beleg da, Quelle und Erklärung dort.Wenn wir das nicht machen würden, dann hätten wir ein bald ein Forum in dem nicht mehr Wissen zählt sondern nur noch Meinungen. Und flugs ist der Thread als solcher in eine Privatfehde ausgeartet.Es gibt hier schon gewisse Gegnerschaften. Muss imho auch so sein das Position bezogen wird. Mit der Zeit lernt man darüber zu stehen, und nimmt es nicht mehr persönlich. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 was ist nun bewiesen?... dass du meinen Beitrag nicht verstanden hast. gut, kann ich mit leben. Noch mehr?- nein - ich wollte damit nichts beweisen. ich wollte nur auf einiges hinweisen. welche schlussfolgerung man daraus zieht, bleibt jedem selbst überlassen. die FEV schreibt:Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere (..) oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.(..) ohweih, so langsam beweist du selbst so einiges. ganz einfach für dich: wer stellt die ungeeignetheit fest?? naaa?was habe ich geschrieben:entweder anordnung einer mpu oder nicht. erst dann kann weiteres entschieden werden. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 Die richtige Frage müsste lauten.Stellen Sie den Sachverhalt dar wie sie die Messung von Anfang bis Ende durchgeführt haben.Das könnte ich natürlich tun. Allerdings besteht da auch die Gefahr, daß ich damit die eigentliche FRAGE, die der RA in seiner Einlassung mehr oder weniger deutlich formuliert hat (oftmals eben eher WENIGER), gar nicht beantwortet wird. Wie oft soll denn dann der Schriftverkehr hin und her gehen? Bis die Verfolgungsverjährung eingetreten ist? Wenn Du der Meinung bist, es sei nicht rechtens, daß die ganze Akte verschickt wird, so würde ich mich wirklich freuen, wenn Du das anhand von Urteilen oder was auch immer untermauern würdest.http://www.lfd.niedersachsen.de/download/3...t_Kommentar.pdf Vor allem § 11 Ah, fällt mir gerade ein: Du hattest weiter oben angeführt, es könne oder müsse nicht sein, daß ich die komplette Einlassung des RA erhalte, und daß der RA ja auch nicht wissen könne, daß ich sie komplett erhalte. Nun, wenn er meine Stellungnahme aufmerksam liest, wird er das unschwer daraus erkennen können. Denn ich schreibe IMMER: "Zur Einlassung des RA sowieso nehme ich wie folgt Stellung: ". Das kann ich nur, wenn ich sie vorliegen habe.Wie oft wird denn in einem normalen OWiverfahren Akteneinsicht genommen. Mehr als einmal dürfte da wohl die Ausnahme sein.Ein guter Anwalt nimmt aber vor der ersten Aussage eine solche Akteneinsicht. Siehe oben: bis jetzt wurde noch nicht belegbar dargelegt, daß es unzulässig ist oder dem Datenschutz aushebelt.Natürlich kann der Datenschutz auch eingeschränkt werden. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 [...]Würde es. Aber scheinbar ist es wohl doch zulässig, die komplette Akte zu verschicken.Es ist zulässig und gängige Praxis. Auch bei uns kommen bei der Anforderung einer Stellungnahme die Akten und nicht nur auszüge eben dieser.Nanu heute ohne rechtliche Grundlage? Welcher §§ erlaubt denn den Datenschutz auszuhebeln? Du sagst, mit der Versendung der Akte wird der Datenschutz "ausgehebelt"? Welche personenbezogenen Daten bekomme ich denn zu Gesicht, die ich zuvor nicht der Bußgeldstelle selber übermittelt habe? Nö. Ich mache es auch in meiner Dienstzeit. Ist zulässig und durchaus auch erwünscht. Es ist nirgendwo verboten, daß ich im Dienst nicht bis zur Urteilsverkündung bleiben darf.Auch hier stimme ich dir zu. Es ist zulässig und wird als Dienstzeit akzeptiert, wenn man bis zum Urteil bleibt. GrußGooseMeine Steuergelder. Aber dann von Arbeitsüberlastung reden. Wow, hast du jetzt ein Laptop und schreibst direkt vom Stammtisch? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 Zum Beispiel das Strafmaß? Des weiteren sind in der Akte auch Auszüge aus Flensburg sowie je nach Art der Tat auch aus dem Bundeszentralregister. Je nach Verfahrensstand auch das Einkommen und Auszüge seines Lebens, sofern man hier die Aktenübersendung auch auf Straftaten ausdehnt (schwere Kindheit ). Und noch vieles mehr. Quote Link to post Share on other sites
DirtyOlli 21 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 Wenn Du wirklich von dem überzeugt bist, behalte solange wie es geht deinen Glauben an den Staat. Kann ich dir wirklich nur raten.Ich bin seeeeehr überzeugt. Und bis ich meinen Glauben verliere, muss mehr passieren als das, was hier häufig postuliert wird. Ich habe kein Vertrauen mehr und schon deshalb hinterfrage ich viele Vorfälle, die auf den ersten Blick harmlos sind.Hinterfragen? Oder vorverurteilen und alles, was nicht ins Weltbild passt, ausblenden? Manchmal sind eben kleine Ungenauigkeiten wichtig.Kennst Du den Unterschied zwischen Bußgeld und Geldstrafe?Jau. Wenn wir das nicht machen würden, dann hätten wir ein bald ein Forum in dem nicht mehr Wissen zählt sondern nur noch Meinungen.Nu ja, wenn aber bei dem Thema mit zweierlei Maß gemessen wird, wird es irgendwann ein Kampf gegen Windmühlen. Es gibt hier schon gewisse Gegnerschaften. Muss imho auch so sein das Position bezogen wird. Mit der Zeit lernt man darüber zu stehen, und nimmt es nicht mehr persönlich.Das mit den Gegnerschaften ist mir klar, ich lese nicht erst seit gestern mit.Ich habe aber oft den Eindruck, dass es nicht um die Argumente, sondern nur um die Person geht. "Alles, was XY sagt, ist pfui, auch wenn er eigentlich recht hat..."Aber das wird (glaube ich) zu OT. P.S.Könnte mir mal bitte einer erklären, wie das mit den Mehrfachzitaten (Zitat-Antwort, Zitat-Antwort) einfacher / besser geht? Ich stehe gerade auf`m Schlauch... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,804 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 http://www.lfd.niedersachsen.de/download/3...t_Kommentar.pdf Vor allem § 11Ja. Und? Wo steht da nun, daß die Daten NICHT übermittelt werden dürfen? Wie oft wird denn in einem normalen OWiverfahren Akteneinsicht genommen. Mehr als einmal dürfte da wohl die Ausnahme sein.Ein guter Anwalt nimmt aber vor der ersten Aussage eine solche Akteneinsicht.Komisch. Denn wenn der Richter die Akte verliest, blättert der RA ja auch in "seiner" und hat so ganz nebenbei auch meine Stellungnahme. Und das, obwohl er sie ja vor mir hatte. Natürlich kann der Datenschutz auch eingeschränkt werden.Eben. Und eben solches meine ich auch in Deinem verlinkten § gelesen zu haben. Wo also wird gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, wenn die komplette Akte weitergegeben wird? P.S.Könnte mir mal bitte einer erklären, wie das mit den Mehrfachzitaten (Zitat-Antwort, Zitat-Antwort) einfacher / besser geht? Ich stehe gerade auf`m Schlauch... Diese Einweisung bekommst Du persönlich. :) Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 30, 2012 Report Share Posted March 30, 2012 Ich bin seeeeehr überzeugt. Und bis ich meinen Glauben verliere, muss mehr passieren als das, was hier häufig postuliert wird.Ist eigentlich noch nicht solange her, da dachte ich ähnlich wie Du. Und dann begann ich zu beobachten wie einiges schief läuft. Hinterfragen? Oder vorverurteilen und alles, was nicht ins Weltbild passt, ausblenden?Vorverurteilen, glaube das kann man mir nicht vorwerfen. Ich hinterfrage erst. Nur bin ich nicht mehr bereit einen Vertrauensvorschuss zu geben. Schon mal ausschließen das nicht die Polizisten etwas falsch gemacht haben. Dazu noch das Ungleichgewicht von Staat und Betroffenen/Beschuldigten. Nu ja, wenn aber bei dem Thema mit zweierlei Maß gemessen wird, wird es irgendwann ein Kampf gegen Windmühlen.Zweierlei Standpunkte, aber nicht Maß. Sturköpfe gibt es auf allen Seiten. Bei manchen Dingen wird nie ein Konsens zu finden sein. Muss auch nicht, wäre langweilig. Das mit den Gegnerschaften ist mir klar, ich lese nicht erst seit gestern mit.Ich habe aber oft den Eindruck, dass es nicht um die Argumente, sondern nur um die Person geht. "Alles, was XY sagt, ist pfui, auch wenn er eigentlich recht hat..."Da hat jeder seine Schätzle wenn er lange genug dabei ist. Ich glaube da könnte ein gegen die hetzen, der würde auch dann noch von seinen Schätzle Zunder bekommen. Deshalb sollte man versuchen doch die ganze Sache nicht persönlich zu nehmen. Aber das wird (glaube ich) zu OT.Ist hier normal, gehört aber schon auch zu dem Thema was hier angesprochen wurde. P.S.Könnte mir mal bitte einer erklären, wie das mit den Mehrfachzitaten (Zitat-Antwort, Zitat-Antwort) einfacher / besser geht? Ich stehe gerade auf`m Schlauch... Wenn es dir was hilft wie ich es mache?Zitierenden Bereich zwischen dem was ich zitieren will und dem letzten [x/quote] ( das x wegdenken ) markieren, ausschneiden und hinter dem [x/quote] wieder einfügen.Schreiben unter [x/quote], den Bereich den Du zitieren willst, Markieren, oben hat es ein Icon Sprechblase ( In Zitat einbetten ) draufklicken, und schon hast Du zitiert. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
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