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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Wieso nimmst du dir jetzt eigentlich heraus meine Polizeidienstfähigkeiten zu beurteilen ...

 

Vielleicht - neben vielen anderen Gründen - , weil Du hier schon mal "präventive" Gewaltanwendung propagiert hast?

 

Begreifst du es immernoch noch nicht?

Lies oben was ich schon zig mal dazu geschrieben habe.

Lass es dir vorlesen und frag jemanden, der es dir erklärt, wenn du dazu nicht in der Lage bist.

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Guest Kleiner Schelm

Ich denke, dass Notwehr sehr wohl auch gegen einen gefesselt Mann angebracht sein kann. Und manchmal muss man auch zuschlagen. Das geht nicht anders, um sich zu schützen.

 

Obwohl du nicht selten Fragen, die dir nicht in den Kram passen, ignorierst, wage ich einen erneuten Versuch:

 

Welche reale Gefahr geht von einer gefesselten Person aus?

 

Ja, der Mann könnte beissen, spucken, etc., und, ja, dadurch könnte eine Krankheit übertragen werden, nur gehört dies nunmal zum Berufsrisiko eines Polizeibeamten. Ich gehe sogar noch weiter: Das gehört zum Lebensrisiko eines jeden Mitbürgers, denn ich muss nur im Dunkeln im Sommer barfuß am Strand in die Nadel eines infizierten Junkies treten.

1.

Die Frage ist nicht, ob er beißen und spucken könnte

sondern ob er es in dem Augenblick tat / versuchte

 

2.

Ich minimiere Gefahren, die meine Gesundheit betreffen.

 

 

Wieso nimmst du dir jetzt eigentlich heraus meine Polizeidienstfähigkeiten zu beurteilen, wenn wir über das Verhalten von Anderen reden und ich Entschuldigungsgründe, Rechtfertigungsgründe anführe und eine blinde Vorverurteilung nicht mit mache?

 

Irgendwie lustig:

 

Blaulicht schrieb:

 

Geschrieben Heute, 11:52

"Meine persönliche Meinung:

 

Beate Z. ist eine (Rechts-)Terroristin, die an mehrern Morden beteiligt war und ins Gefängnis gehört.

 

 

Ich hoffe, dass ihre Schuld bewiesen werden kann."

 

Blinde Vorverurteilungen machst du also nicht mit, ja?

 

Richtig.

 

Ist das jetzt wirklich dein Ernst?

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Guest PedroK

Begreifst du es immernoch noch nicht? Lies oben was ich schon zig mal dazu geschrieben habe. Lass es dir vorlesen und frag jemanden, der es dir erklärt, wenn du dazu nicht in der Lage bist.

 

Blabla. Du hast hier geschrieben, dass Du "denkst" , dass präventive Gewalt gegenüber "Störern", "Migranten" oder "Verbrecher Ede" ...

 

einen Erfolg bringen könnte und Gerichte entlastet, den Strafverfolgungsanspruch befriedigt und die öffentliche Ordnung nachaltiger stärkt, als der jetztige Verfahrensgang.
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Ja, der Mann könnte beissen, spucken, etc., und, ja, dadurch könnte eine Krankheit übertragen werden, nur gehört dies nunmal zum Berufsrisiko eines Polizeibeamten. Ich gehe sogar noch weiter: Das gehört zum Lebensrisiko eines jeden Mitbürgers, denn ich muss nur im Dunkeln im Sommer barfuß am Strand in die Nadel eines infizierten Junkies treten.

Jap. Es gehört fraglos zum Berufsrisiko eines Polizeibeamten, bespuckt, gebissen, gekratzt, geschlagen, getreten, beschossen zu werden uvm..

ABER: er muß sich das nicht tatenlos gefallen lassen, sondern kann und darf geeignete, angemessene Mittel anwenden, um solches abzuwehren. Was von den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln geeignet und angemessen ist, darf der Beamte unter Beachtung entsprechender Vorschriften selbst entscheiden. Er muß sein Gegenüber und auch andere Bürger nicht erst um Erlaubnis fragen.

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Er muß sein Gegenüber und auch andere Bürger nicht erst um Erlaubnis fragen.

 

aber er darf dafür jetzt Rede und Antwort stehen

 

Ja.

Das ist ja auch ok.

Zuimindest in fairen Verfahren - zum Glück muss er sich nicht der Vorverurteilung des RF stellen

 

 

 

Jeglichem Zwang, den ich ja angewendet habe, würde ich guten Gewissens einem fairen Prüfungsverfahren stellen. Vieles (auch was es Video gab) würde der Vorverurteilung des RF nicht standhalten.

 

Einiges wurde in einem Verfahren geprüft. War bisher alles ok.

 

 

 

Jetzt ist halt die Frage, was da auf dem Video los war. Hält das Verhalten stand oder war es überzogen.

 

Es sieht überzogen aus.

Welche Dinge jedoch sein könnten schrieb ich, so dass es nicht überzogen wäre.

Wissen tun wir es nicht. Nur dass ihr sämltliche Argumente, die für korrektes Verhalten sprechen könnten, ablehnt und statt dessen auf mich los geht.

Das ist keine faire, neutrale Prüfung! Das ist Mob-verhalten!'''

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Es ist schon schwierig, angesichts des gesehenen Materials, sich nicht seine Meinung zu bilden

 

was auch vorher war, sollte mit anlegen der Handschellen abgeschlossen sein

 

der, der das Video aufgenommen hat, wird sich ja nicht gedacht haben ich fimlme mal die Polizisten, wie sie dem Typen Handschellen anlegen

 

etwas muss ja seine Aufmerksamkeit erregt haben damit er das Handy zückt und filmt

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Es ist schon schwierig, angesichts des gesehenen Materials, sich nicht seine Meinung zu bilden

 

Stimmt.

Aber man sollte es mal versuchen! Und eine faire Hinterfragung zulassen. Deswegen habe ich ja die Punkte angesprochen, die auch möglich sind - obwohl das auf dem Video nach Unrecht aussieht.

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was auch vorher war, sollte mit anlegen der Handschellen abgeschlossen sein

 

Denkt man.

Ist aber (leider) nicht immer so.

 

Das ist Mob-verhalten!

 

Unter Mob verstehe ich bildungsferne, "gewalt-nahe" Menschen. Und nun denk' mal nach.

Und warum schließt du dich dann diesem Mob an?

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Aber man sollte es mal versuchen! Und eine faire Hinterfragung zulassen.

 

deswegen hinterfrage ich ja,

 

Da liegt jemand gefesselt am Boden, von ihm soll eine Gefahr den Ansteckung ausgehen. Was mache ich?

 

a.) ich gehe hin und Knall ihm eine und trete auf ihn ein

b.) ich halte etwas Abstand

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Aber man sollte es mal versuchen! Und eine faire Hinterfragung zulassen.

 

deswegen hinterfrage ich ja,

 

Da liegt jemand gefesselt am Boden, von ihm soll eine Gefahr den Ansteckung ausgehen. Was mache ich?

 

a.) ich gehe hin und Knall ihm eine und trete auf ihn ein

b.) ich halte etwas Abstand

 

 

Mit einem Halbsatz unterstellst du etwas:

  • "Soll eine Gefahr ausgehen"

Ist anders als

  • "Spuckt mit anteckender Körperflüssigkeit"

Oder

  • "hat gespuckt"

 

Je nach dem was da genau los war kann das Verhalten

  • strafbar
  • gerechtfertigt
  • entschuldbar
  • komplett daneben
  • verständlich

 

gewesen sein.

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So ich habe deutlich gemacht, dass hier eine Vorverurteilung stattfindet. Dass es Punkte gibt, die die Tat erklären oder gar sogar legal machen.

Fakt bleibt jedoch, dass das Video nicht nach korrektem Verhalten aussieht.

 

Da PedroK ja schon auf eine andere Diskussion verwies stellt sich mir Tatsache eine Frage:

Wenn der Mann vorher mit ansteckendem Schleim auf Polizisten gespuckt hat würde er das, nachdem er so verprügelt wurde, nochmal tun?

Kann dieser Akt der Gewalt, wenn es einer war, eine generalpräventive Wirkung erzielen?

Sollte man unter diesem Aspekt die Tat zwar verurteilen aber das Urteil milde wählen?

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Da PedroK ja schon auf eine andere Diskussion verwies stellt sich mir Tatsache eine Frage:

Wenn der Mann vorher mit ansteckendem Schleim auf Polizisten gespuckt hat würde er das, nachdem er so verprügelt wurde, nochmal tun?

Kann dieser Akt der Gewalt, wenn es einer war, eine generalpräventive Wirkung erzielen?

Sollte man unter diesem Aspekt die Tat zwar verurteilen aber das Urteil milde wählen?

 

Und wie würdest Du die drei Fragen beantworten? Und zwar möglichst konkret, sofern es nicht zu viele Umstände bereitet.

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Hallo, Prickelpritt,

 

es wäre mal interessant zu sehen, wie die Autoren dieses Berichts in der gleichen Lage reagiert hätten. :wand:

 

Hier wird der Täter doch schon von vornherein zum Opfer gemacht.

 

Wenn jemand mit einem Messer anderthalb Meter vor einem steht und angreift, ist nix mehr mit einem gezielten Schuss, denn dann kann man nur noch reagieren und treffen.

 

Hätte der Beamte sich hier nur mit Händen wehren sollen?

 

Was wäre denn gewesen, wenn die anderen Beamten ihre Waffen gezogen und geschossen hätten?

 

Möglicherweise hätten sie ihren Kollegen oder umherstehende Passanten getroffen und selbst, wenn sie den Messerstecher getroffen hätten, wäre vermutlich von einem übertriebenen Schußwaffengebrauch geschrieben worden.

 

Egal, wie man es macht: Es ist verkehrt.

 

Die Polizei braucht mehr als sechs Stunden, um den Schützen aus den eigenen Reihen zu ermitteln.

Das darf man sicher in den Bereich der unseriösen Berichterstattung einordnen.

 

Die Identität des Kollegen war mit Sicherheit schon an Ort und Stelle bekannt.

 

Es ist vielmehr davon auszugehen, dass man diesen Kollegen und vermutlich auch die anderen Beamten, die vor Ort waren, erst einmal psychologisch betreut hat und dass es deshalb erst einige Stunden nach dem Vorfall möglich war, mit dem Kollegen zu sprechen, der den Schuss abgegeben hat.

 

Klar ist, dass hier erst einmal in alle Richtungen ermittelt wird, denn das dient auch dem Schutz des Beamten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, faun98,

 

Vollkommen richtig. Der Ruck muss bewirken, das sich das Volk nicht mehr von ca. 250000 Polizeibeamten schikanieren lässt. Das Volk muss sich seine Polizei erziehen. Es kann doch nicht sein, das sich 80 Millionen von 250000, auf der Nase herumtanzen lassen.

es steht Dir jederzeit frei, das Land zu verlassen und dort zu leben, wo die Polizei einen vollkommen in Ruhe lässt.

 

Was glaubst Du, wie es hier aussehen würde, wenn es keine Polizei geben würde?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Wie ein Kollege heute lachend erzählte. Sein Vermieter ist nicht gerade ein Freund der Polizei, Drecks B*** , Polizistenpack usw gehört noch zu den höfflicheren Ausdrücken. Aber wie dem auch sei, Heute Morgen hat er wohl die Polizei angerufen weil letzte Nacht ein paar Gemüsefreunde Gurken aus seinem Gewächshaus gestolen haben und Sie sofort kommen müssten um in dieser frevelhaften Tat zu ermitteln.

Das halbe Leben über die Polizei schimpfen aber wenn mal Einer Gemüse im Wert von 3,99€ klaut sollen Sie alles stehen und liegen lassen und bei Ihm ermitteln, als ob Sie nichts wichtigeres zu tun hätten. :rofl: :rofl: zB richtige Verbrecher fangen.

Aber Eines hat Er geschafft, in seiner Nachbarschaft war Heute beste Stimmung da Alle was zu lachen hatten.

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Aus dem verlinkten Artikel der BZ:

Später versuchen die Polizisten, so viele Kameras und Handys zu beschlagnahmen, wie sie kriegen können.
Was ich von Presseberichten halte, sag ich mal lieber nicht. Aber mal angenommen, das wäre wirklich so gewesen. Welche Rechtsgrundlage würde das erlauben?
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Hmm - die iirc 8 Beamten waren bei der Aktion wohl auf den hier Verstorbenen konzentriert. Wer da was aufgenommen hat, wird wohl niemand von denen mitbekommen haben. Wenn ich dabei gewesen wäre, hätte ich ein altes Handy und eine Kamera in den Jackentaschen mitgenommen, mit denen theoretisch Videos machbar sind - aber ich müsste erst mal in den Bedienungsanleitungen nachlesen, wie das geht.

 

Die Zeugenaussage der Beamten sollte eigentlich reichen.

 

Mal ein - zugegebenermaßen extremer - Analogieschluss: Auffahrunfall auf der Autobahn. Werden dann auch alle Handys und Kameras der Beteiligten beschlagnahmt, weil da der reale Vorgang aufgezeichnet sein könnte - wäre ja auch ein Beweismittel?

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Es sieht überzogen aus.

Welche Dinge jedoch sein könnten schrieb ich, so dass es nicht überzogen wäre.

Wissen tun wir es nicht. Nur dass ihr sämltliche Argumente, die für korrektes Verhalten sprechen könnten, ablehnt und statt dessen auf mich los geht.

Das ist keine faire, neutrale Prüfung! Das ist Mob-verhalten!'''

 

Das grosse Problem in meinen Augen ist, dass du nicht selbst reflektierst, was du schreibst, sondern irgendetwas - meistens etwas dummes - heraus haust und hinterher darauf bestehst, Recht zu haben. Nochmals, extra fuer dich: Es mag Gruende geben, die auf dem Video nicht zu sehen sind, die das Verhalten der Polizsten verstaendlich machen koennen, aber ihr Verhalten bleibt immer noch unkorrekt und gehoert sanktioniert. Selbst wenn es diese Gruende gibt, das Verhalten der Polizisten wird dadurch mit Sicherheit nicht legal!

Das ist aehnlich wie mit dem vom Kruemelmonster geklauten Keks von Bahlsen. Das Ding mag verstaendlich - und lustig - gewesen sein, aber es bleibt immer noch unkorrekt und muss, so der Taeter dingfest gemacht werden kann, bestraft werden, denn es war - und bleibt - ein Diebstahl. Die Gruende fuer das Vorgehen muss ein Richter beurteilen und sie moegen sich auf das Strafmass auswirken, aber das war es dann auch schon.

 

Uebrigens solltest du vielleicht einmal erklaeren, welche wuesten Krankheiten denn deiner Meinung nach durch anspucken uebertragen werden koennen......

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aber ihr Verhalten bleibt immer noch unkorrekt und gehoert sanktioniert

@HarryB

Hast du die Aussagen aller Beteiligten gelesen? Oder wie kommst du zu einem Urteil?

 

Zum Glück handeln Ermittlungsbehörden und Richter nicht so wie du. Auch Tatverdächtige haben Rechte und es gilt die Unschuldsvermutung.

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Es ist einfach entsetzlich, schrecklich, die gesamte Szenerie. Und ich frage mich, ob ich, als Polizist, nicht auch geschossen hätte.

 

Was jetzt m. E. angemessen wäre: auf Schuldzuweisungen, resultierend aus Spekulationen, gänzlich zu verzichten. Wäre schön, wenn der argumentative Eiertanz diesmal nicht stattfände.

 

Edit. meine Aussage bezieht sich auf das Brunnen-Video

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@HarryB

Hast du die Aussagen aller Beteiligten gelesen? Oder wie kommst du zu einem Urteil?

 

Was muss ich da lesen, um zu urteilen? Ich sehe da einen gefesselten Mann auf dem Boden sitzen, der von mehreren Polizisten uebel verhauen wird. Da ist es mir - und jedem anderen vernuenftig denkenden Menschen auch - voellig egal, was vorher passsierte. Das kann sich hoechstens mildernd auf das Strafmass auswirken, mehr aber auch nicht. Es gibt schlicht und einfach keine plausible Rechtfertigung fuer die Schlaege, das ist doch relativ einfach zu verstehen, oder?

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Guest PedroK

Es ist einfach entsetzlich, schrecklich, die gesamte Szenerie. Und ich frage mich, ob ich, als Polizist, nicht auch geschossen hätte.

Ja. Und ich hoffe, Youtube und Facebook nehmen das Video so schnell wie möglich aus dem Netz. Wir vielleicht auch den Link?

 

Dem Polizisten mein Mitgefühl.

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@HarryB

Hast du die Aussagen aller Beteiligten gelesen? Oder wie kommst du zu einem Urteil?

 

Was muss ich da lesen, um zu urteilen? Ich sehe da einen gefesselten Mann auf dem Boden sitzen, der von mehreren Polizisten uebel verhauen wird. Da ist es mir - und jedem anderen vernuenftig denkenden Menschen auch - voellig egal, was vorher passsierte. Das kann sich hoechstens mildernd auf das Strafmass auswirken, mehr aber auch nicht. Es gibt schlicht und einfach keine plausible Rechtfertigung fuer die Schlaege, das ist doch relativ einfach zu verstehen, oder?

 

ah... was vorher passiert...

 

und was ist, in dem Moment ?

 

was ist, wenn der Täter in dem Moment spuckt?

Ist dann Notwehr zulässig?

 

guck mal das Video, was in dem Augenblick passiert bevor es mit den Schlägen losgeht.

Kannst du ausschließen, dass dort gespuckt wird?

Mann schaut hoch - Schläge - Polizist wischt sich das Gesicht ab

 

Notwehr gegen Spuckattacken ist schon ohne ansteckende Krankheiten zulässig.

 

 

 

Es kann auch sein, dass da nicht gespuckt wurde.

Das ist schwer zu erkennen.

 

Bevor man urteilt sollte man jedoch alle Aussagen kennen

Nur das Video scheint ein wenig wenig.

 

 

 

 

 

Kennst du die Geschichte von der Schiffsreise nach England....

Sehen die Schiffs-Reisenden braune Kühe auf dem Festland.

Sagt A.: "ah auf England sind die Kühe braun"

Sagt B: " naja zumindest gibt es auf England Kühe die braun sind"

Sagt C: "mmh... zumindest gibt es auf England Kühe, die auf einer Seite braun sind"

 

 

Also: was sieht man wirklich auf dem Video und welche Rückschlüsse darf man ziehen?

und viel wichtige, was sieht man nicht?

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Guest PedroK

was ist, wenn der Täter in dem Moment spuckt? Ist dann Notwehr zulässig?

 

Selbst wenn. Du weißt es doch:

 

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
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Nochmals, extra fuer dich: Da gab es keine Notwehr, das war brachiale Gewalt. Von einem Polizisten muss man erwarten koennen, dass er sich im Zaume hat, insbesondere, wenn der andere gefesselt ist......

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@HarryB

 

Willst du also den Polizisten das Notwehrrecht abstreiten und auch die Unschuldsvermutung bei Polizisten nicht anwenden?

 

Drei Faustschläge, ein Tritt und dann noch mal ein Schlag auch?

 

 

Wenn es eine Notwehrhandlung war, dann muss natürlich genau auch diese Frage gestellt und geprüft werden!

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Guest PedroK

Wenn es eine Notwehrhandlung war, dann muss natürlich genau auch diese Frage gestellt und geprüft werden!

 

Dann warten wir mal gespannt auf die Antworten, die das Gericht geben wird.

 

À propos Frage(n):

Da PedroK ja schon auf eine andere Diskussion verwies stellt sich mir Tatsache eine Frage:

Wenn der Mann vorher mit ansteckendem Schleim auf Polizisten gespuckt hat würde er das, nachdem er so verprügelt wurde, nochmal tun?

Kann dieser Akt der Gewalt, wenn es einer war, eine generalpräventive Wirkung erzielen?

Sollte man unter diesem Aspekt die Tat zwar verurteilen aber das Urteil milde wählen?

Und wie würdest Du die drei Fragen beantworten? Und zwar möglichst konkret, sofern es nicht zu viele Umstände bereitet.

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Dann warten wir mal gespannt auf die Antworten, die das Gericht geben wird

 

Genau!

 

 

 

 

 

Bei dem Vorfall ist es halt so, dass ich mir zwei Fragen stelle

  1. war das Schlagen unrecht
  2. wenn es Unrecht war, wie ist es in dem konkreten Fall zu sanktionieren

 

während ich hier in den Diskussionen versuche euch die Augen für die erste Frage zu öffnen, gebt ihr die Antwort auf Frage zwei ohne die Fragen ausgewertet zu haben.

Es wird nicht mal für Sanktion auf die Umstände des Einzelfalls eingegangen, sondern sofort eine Strafe gefordert; egal ob diese Schuld und Tat angemessen wäre und ohne überhaupt ehrlich zu prüfen, ob die Schläge Unrecht waren.

 

Einfach nur blind eine Strafe aufgrund eines Videoausschnittes fordern.

 

Das ist vorverurteilen, Mob- /Lynchjustitz Verhalten.

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Wer weiß!?
Unter anderem ein erfahrener Polizeibeamter.

 

Es gibt Situationen, die das Verhalten durchaus entschuldigen könnten.
Ich weiß, Du wurdest schon mal aufgefordert, aber außer ausweichendem Geschwafel ist bisher nix gekommen. Also bitte: nenne konkrete Situationen.

 

Oder zumindest verständlich machen.
Nein.

 

Das können wir aber ohne weiteres Detailwissen nicht beurteilen.
Wenn es denn die von Dir genannten Situationen gäbe, könnten wir ohne weiteres Detailwissen nicht beurteilen, ob so eine Situation vorgelegen hat. Du behauptest aber ohne weiteres Detailwissen und deshalb auch ohne weitere Detailangaben, es gäbe Situationen, in denen Polizeigewalt gegenüber offenbar Wehrlosen entschuldbar sein könnte.

 

Deine Art zu zitieren nervt.
Ich kann verstehen, daß Dich sein Gedächtnis nervt - kein Wunder bei dem Mist, den Du von Dir gibst. Aber Du kannst etwas dagegen tun.

 

Mit Dir ganz allein könnte der deutsche Ruder-Achter so ziemlich jeden Titel gewinnen.
Aber im Anschluß würde wegen Doping disqualifiziert. :sneaky:

 

Aber ich habe oben auch geschrieben wie das auf dem Video aussieht, wie wahrscheinlich Notwehr oder eine Amtshandlung sind
Wie groß schätzt Du denn die Wahrscheinlichkeit?

 

jetzt mache ich mal das was du gerne machst
Auch da kannst Du ihm nicht das Wasser reichen.

 

Ich denke, dass du noch nicht im Sumpf der Straße gearbeitet hast. Ansonsten müsste ich dir keine Beispiele nennen, wie man Menschen so reizen kann, dass sie so ausrasten.
Im Sumpf der Straße - huihuihui! Nee, Spaß, im Ernst: was für eine beschissene Ausdrucksweise, was für eine menschenverachtende Ansicht für jemanden, den Polizisten als Kollegen ertragen müssen. Aber sei's drum: wo sind denn nun die Beispiele?

 

Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass es zig Dinge gibt, die das Verhalten entschuldigen / verständlich machen.
Nenn sie. Zig müssen nicht sein, zehn reichen.

 

Ein Indiz, was für meine These spricht, ist das Schweigen der anderen beiden Cops.
Ach. Korpsgeist, Ignoranz, fehlendes Unrechtsbewußtsein, Mangel an Mut, Mitmenschlichkeit und Selbstachtung sind jetzt Indizien für war irgendwie schon verständlich und entschuldbar, die Gewaltorgie?

 

Wenn 98 sein Geburtsjahr angibt, dann ist vieles verständlich.
Ja wenn das so ist: wenn die Helligkeit eines Blaulichts Deine intellektuellen Fähigkeiten kennzeichnet, dann ist zumindest manches verständlich. Wobei ja diese blitzenden Lichter auf den verschiedensten Autos stets nur eine warnende, aber keine erhellende Funktion haben.

 

Mal ganz davon abgesehen, daß das im Video gezeigte Verhalten der Cops alles andere als gut ist
Eine sehr euphemistische Umschreibung. In solchen Fällen allerdings nicht ungewöhnlich.

 

Ich ging auf Entschuldigungsgründe ein.
Nein.

 

Jetzt kam ja das Spucken mit einer schweren Ansteckenden Krankheit hinzu, so dass möglicherweise Notwehr vorliegen kann.
Das hat Dir welcher Jurist erzählt?

 

Wenn ja, dann kann es sein, dass das Verhalten der Cops - auch wenn es andere Alternativen gäbe - korrekt war.
Nein.

 

nein, ich bin nicht blöd
Was zu beweisen wäre.

 

Wieso nimmst du dir jetzt eigentlich heraus meine Polizeidienstfähigkeiten zu beurteilen
Vielleicht, weil er Deine Beiträge lesen muß(te)?

 

 

Eine gute Nachricht: statt der ursprünglich geplanten Versetzung der Polizisten sind diese suspendiert worden.

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Einfach nur blind eine Strafe aufgrund eines Videoausschnittes fordern.

 

Wer fordert hier blind eine Strafe? Festgestellt wird nur, dass eine Notwehr hier nicht vorliegt. Fuer die Notwehr bedarf es eines Angriffes, der abgewehrt werden darf. Im Video war der Angriff - das Spucken, so es denn ueberhaupt statt gefunden hart - schon vollendet und vorueber, da gab es nichts mehr ab zu wehren. Was wir dort gesehen haben, war ein Racheakt - vielleicht (wenn denn gespuckt wurde) verstaendlich - aber keinesfalls mehr notwehrbezogen. Da gibt es wohl so einen Begriff wie uebersteigerte Notwehr oder so aehnlich.

 

Das ist vorverurteilen, Mob- /Lynchjustitz Verhalten.

 

Ich moechte dich doch sehr bitten, die Wortwahl genauestens zu ueberdenken, bevor du hier einen derartigen Vorwurf in den Raum stellst!

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Guest PedroK

Ich moechte dich doch sehr bitten, die Wortwahl genauestens zu ueberdenken, bevor du hier einen derartigen Vorwurf in den Raum stellst!

 

Dem schließe ich mich an, zumal Du, Blaulicht, Dich ja einst - aufgrund eines Zeitungsartikels, den Du überhaupt nicht verstanden hast - recht vorverurteilend äußertest (und nicht nur da):

 

Verdammt soll der Fahrer sein, dass er die Polizei gezwungen hat den traurigen Anlass noch zu stören.

[...]

Schließlich ist der Bestattet besoffen gefahren

 

:D

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Hallo, Ichtyos,

 

Die Zeugenaussage der Beamten sollte eigentlich reichen.

Du siehst ja allein hier im RF schon genügend Beispiele, in denen den Aussagen der Polizeibeamten nicht geglaubt wird, selbst, wenn die Fakten ganz offensichtlich sind.

 

Aus dem Grund ist gerade bei Delikten, in denen es um gravierende Straftaten, um Menschenleben, um hohe Sachwerte usw. geht, besser, wenn man möglichst viele Beweismittel sichern kann.

 

Mal ein - zugegebenermaßen extremer - Analogieschluss: Auffahrunfall auf der Autobahn. Werden dann auch alle Handys und Kameras der Beteiligten beschlagnahmt, weil da der reale Vorgang aufgezeichnet sein könnte - wäre ja auch ein Beweismittel?

Bei einem Kleinstunfall sicher nicht, aber bei einem schweren Unfall mit Verletzten oder gar Toten wäre dies möglich, wenn es die begründete Annahme gäbe, dass jemand den Vorfall gefilmt hat und das Video nicht freiwillig herausgibt.

 

Mir ist allerdings kein Fall bekannt, in dem so etwas tatsächlich schon mal vorgekommen ist, wogegen es schon einige Fälle gab, in denen jemand von sich aus so ein Video zur Verfügung gestellt hat.

 

Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass diese Handys relativ schnell an deren Besitzer zurückgegeben worden sind, nachdem man die Videos überspielt hat (was ja relativ schnell geht).

 

Wenn ich mich nicht irre (Technik ist nicht mein Ding), kann man diese Videos ja sogar per Mail überspielen und somit wäre es möglich und wahrscheinlich, dass man die Besitzer der Handys noch vor Ort gebeten hat, diese gleich an eine bestimmte Mailanschrift der Polizei zu senden, damit die Videos alle gesammelt werden können.

 

Ich gehe mal davon aus, dass der Autor des Berichts nicht richtig nachgefragt hat und vor Allem wäre es lange nicht so dramatisch herübergekommen, wenn er geschrieben hätte, dass die Polizei Zeugen gebeten hätte, ihnen die Videos zu überlassen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Berliner Brunnen:

 

 

ohne das Verhalten des Polizisten bewerten zu wollen, warum kriecht man zum dem Messermann in den Brunnen? Der Typ war doch in seinem Brunnen allein, zwar nackt und mit Messer, aber allein und zu diesem Zeitpunkt für niemanden eine Gefahr.

 

Warum geht man als Streifenpolizist da mit rein? Warum geht man, wenn man merkt es klappt nicht so recht, wieder raus? Warum wartet man nicht auf psyhologisch geschultes Personal?

 

Ich möchte das nicht als Kritik loslassen, aber der Polizist ist bestimmt nicht glücklich in seiner jetzigen Situation, aber warum hat er so übereilt gehandelt. Der Typ im Brunnen war nur für sich selber eine Gefahr.

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Eine nicht einfach zu beantwortende Frage.

 

Der Mann im Brunnen hatte sich bereits mit dem Messer verletzt und setzte das Messer an den Hals.

 

Wie wäre das 'Echo', wenn die Polizei außerhalb des Brunnens geblieben wäre und der Mann sich weiter mit dem Messer verletzt / getötet hätte?

 

Die Polizei musste vor Ort handeln.

 

 

Einerseits muss man dem Mann helfen.

Andrerseits muss man sich selber schützen.

In Berlin ist neulich ein Messeeangreifer aus der Distanz beschossen und getreten worden. Das war eurer Meinung nach auch nicht richtig. Hier war ein anderer Versuch, der auch nicht richtig war.

 

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(...)
Ich kann Dir in allen Punkten zustimmen.

 

Wenn jemand nackt mitten in Berlin in einem Brunnen hockt und sich mit einem Messer selber ritzt, dürfte eigentlich niemand ernsthafte Zweifel daran haben, daß der Typ irgendwie nicht so ganz richtig beieinander ist. Es sollte klar sein, daß solche Menschen auf die übliche Ansprache und rationale Argumente wahrscheinlich eher nicht bzw. nicht in rationaler Art und Weise reagieren.

 

Ich frage mich, warum unter diesen Umständen ein einzelner (!) Beamter, nur mit Schusswaffe statt mit Schlagstock oder Pfefferspray bewaffnet und mit ohne (!) Schutzweste zu dem für die Allgemeinheit völlig ungefährlichen Menschen in den Brunnen steigt und sich diesem Menschen dann auch noch so weit nähert, daß ein gefahrloses Ausweichen unmöglich wird.

 

Unabhängig davon begreife ich nicht, warum Polizisten offenbar so wenig oder so schlechte Schießausbildung erhalten, daß ihnen die Zeit für einen Warnschuß fehlt und ein Schuß in die Beine anscheinend nicht möglich erscheint.

 

Eine nicht einfach zu beantwortende Frage.
Dann solltest Du es gar nicht erst versuchen. Du solltest stattdessen wenigstens versuchen, die ganzen an Dich gerichteten offenen Fragen allein hier im Thema zu beantworten, bevor Du Dich mit leeren Worten zu irgendwas anderem nicht äußerst.
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Guest Kleiner Schelm

@HarryB

 

Willst du also den Polizisten das Notwehrrecht abstreiten und auch die Unschuldsvermutung bei Polizisten nicht anwenden?

 

 

Sorry, Blaulicht, aber bist du es nicht, der vehement - z.B. in anderen Threads - jegliche Form der Unschuldsvermutung negiert?

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Guest Kleiner Schelm

Unabhängig davon begreife ich nicht, warum Polizisten offenbar so wenig oder so schlechte Schießausbildung erhalten, daß ihnen die Zeit für einen Warnschuß fehlt und ein Schuß in die Beine anscheinend nicht möglich erscheint.

 

Ich weiss nicht, inwiefern die Berichterstattung zwischenzeitlich belegt oder widerlegt worden ist, aber die Kugel, die auf den Mann im Brunnen abgefeuert worden ist, hat wohl eine (Haupt-)Ader im Schulterbereich verletzt. So etwas kann wohl leider passieren, dürfte jedoch nicht die Absicht des Beamten gewesen sein. Bei einem (gezielten?) Schuss ins Bein/in den Oberschenkel ist das Risiko einer Aderverletung wohl deutlich höher anzusiedeln.

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@HarryB

 

Willst du also den Polizisten das Notwehrrecht abstreiten und auch die Unschuldsvermutung bei Polizisten nicht anwenden?

 

 

Sorry, Blaulicht, aber bist du es nicht, der vehement - z.B. in anderen Threads - jegliche Form der Unschuldsvermutung negiert?

 

Nein.

Ich sage nur, dass in einem Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung nicht die Auswirkungen hat, dass keine Ermittlungshandlungen und besonders keine Tatverdachtsstufen geäußert werden dürften.

Die Unschuldsvermutung bindet Gesetzgeber, Medien und das Gericht. Die Ermittlungsbehörden sollen die Tat ermitteln / nachweisen und dazu alle Fakten (be- und entlasten) zusammentragen.

 

Für den Fall hier heißt das, dass trotz Unschuldsvermutung selbstverständlich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdeliktes eingeleitet werden muss und Fakten ermittelt werden müssen.

 

Die Unschuldsvermutung verbietet es jedoch bis ein Gericht die Schuld festgestellt hat von einer Schuld zu sprechen!!

Die Unschuldsvermutung betrifft aber die Polizei eh nicht - da die Polizei sich keine Gedanken um die Schuld/ Unschuld macht (das macht schließlich das Gericht) sondern lediglich alle Fakten ermittelt!

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