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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Da ist ein erhebliches Defizit bei der Polizei, wenn so ein Problem nicht so gelöst werden kann, ohne das nachher der Leichenwagen kommen muss.

 

Du bist ganz offensichtlich noch nie mit einer Waffe angegriffen worden, anderenfalls Du nicht solchen Unsinn verfassen wuerdest! Manchmal kann man bei deinen Statements wirklich nur noch mit dem Kopf schuetteln, zumindest, wenn man die Netiquette beachten moechte.......

 

Der Auftrag, schütze den Bürger, gilt nur noch wenn der Bürger eine Uniform und schusssichere Weste anhat. Dann wird geballert ohne Hirn und Verstand.

 

Wenn der Buerger den Polizisten nicht mit einer Waffe angreift, dann braucht er keine schusssichere Weste - ist doch eigentlich ganz einfach.

 

Wie siehst Du das denn? Der Buerger darf den Polizisten beschimpfen, bespucken, ja sogar mit einer toedlichen Waffe angreifen - und dieser hat das demutsvoll hin zu nehmen, ohne sich angemessen - und beim Angriff mit einem Messer ist der Schusswaffeneinsatz angemessen - wehren zu duerfen? :wacko:

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Du bist ganz offensichtlich noch nie mit einer Waffe angegriffen worden, anderenfalls Du nicht solchen Unsinn verfassen wuerdest! Manchmal kann man bei deinen Statements wirklich nur noch mit dem Kopf schuetteln, zumindest, wenn man die Netiquette beachten moechte.......

:wacko:

Sicher?

 

Wenn der Buerger den Polizisten nicht mit einer Waffe angreift, dann braucht er keine schusssichere Weste - ist doch eigentlich ganz einfach.

Wenn der Polizist alle umballert die nur in die Nähe kommen, braucht er auch keine schusssichere Weste. Wozu also die Weste?

 

Wie siehst Du das denn? Der Buerger darf den Polizisten beschimpfen, bespucken, ja sogar mit einer toedlichen Waffe angreifen - und dieser hat das demutsvoll hin zu nehmen, ohne sich angemessen - und beim Angriff mit einem Messer ist der Schusswaffeneinsatz angemessen - wehren zu duerfen?

Du behauptest mal wieder Sachen die ich nicht gesagt habe. Ich finde es nur verwunderlich wenn in meinem Städle, ein Polizistenmädel einem Durchgeknallten das Hackebeilchen abnehmen kann, aber gestandene Mannsleute nur ballern können. Da hat das Polizistenmädel mehr Arsch in der Hose als manche Polizisten.

 

MfG.

 

hartmut

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'hartmut', ich behaupte gar nichts, sondern stelle exakte Fragen! Du dagegen polemisierst in einer Art und Weise herum, die unwuerdig ist. Differenzierte Betrachtungen scheinen dir ganz und gar nicht zu liegen......

 

Mag ja sein, dass die Polizistin in deinem Staedtchen Nahkampftrainiert ist, vielleicht aber auch war der mit dem Beil einfach nur langsam und unkoordiniert in seinen Bewegungen, sodass ein schnelles Anpusten ihn schon flach legte. Wer weiss das schon? Ich jedenfalls wuerde als Polizist auch meine Waffe ziehen, wenn da einer mit dem Messer auf mich zu kommt - und wenn er dann noch weiter latscht, dann bellt der Meuchelpuffer auch. Wo es ihn trifft, ist mir dann erst einmal voellig egal, denn in dieser Situation geht mein Wohlergehen vor das des Angreifers, ganz klar.

 

Wenn Du das anders siehst, dann ist das deine ureigene Angelegenheit. Allerdings musst Du dir dann auch sagen lassen, dass du fernab von jeglicher Realitaet schwadronierst.......

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Warnschuß? Schuß in die Beine? Nein ich meine nicht das Jochbein oder das Nasenbein...

 

Sicher wenn jemand mit einer Pistole oder Gewehr auf einen Polizisten richtet dann muss er völlig außer Kraft gesetzt werden, denn auch mit kaputtem Knie kann man schießen. Aber mit nem Messer?

 

Verhältnismäßigkeit?

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Auch nach einem Schuss ins Bein kann der Täter mit dem Messer noch angreifen und sogar weiterlaufen.

 

Das Messer aus der Hand schießen sieht im Film klasse aus, klappt aber in der Realität nicht.

 

Experten sagen, wenn dir ein geübter Messerkämpfer weniger als 7 Meter entfernt gegenüber steht, hast du mit der Waffe im Holster keine Chance mehr.

 

Sorry, aber deine Wünsche weichen massiv von der Realität ab. Um einen Angriff mit einem Messer abzuwehren, ist ein Schuss auf den Oberkörper, und zwar bis ein Wirkungstreffer erkennbar ist, absolut angemessen und auch verhältnismäßig.

 

Gruß

Goose

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Warnschuß? Schuß in die Beine?

(...)

Aber mit nem Messer?

 

Verhältnismäßigkeit?

Kennst du den Fall Eisenberg?

Pfeffer, Schlagstock, Beinschüsse sind erfolgt und konnten den Angriff nicht stoppen.

 

Außerdem hast du keine Ahnung über die Gefährlichkeit eines Messers.

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Och, wenn mich jemand mit einer Waffe bedrohen bzw. angreifen würde und ich dadurch gezwungen wäre, auf ihn zu schießen, so wäre ich durchaus froh, wenn er tot wäre und nicht ich.
Ich würde es zunächst mal bedauern, daß er tot ist und ich ihn getötet habe.

 

Aus dem Zusammenhang, den du zerschnitten hast, ließ sich im Originlzitat erkennen, daß er froh ist, daß es den Angreifer und nicht die Kollegen erwischt hat.
Aus dem, was ich geschrieben habe, hättest Du völlig problemlos erkennen können, daß ich mich zum zweiten Satzteil bzw. dem, was (auch) Du als Zusammenhang bezeichnest, überhaupt nicht geäußert habe.

 

(...)
Für Dich gilt das zu Goose gesagte entsprechend. Du kannst Dir also Dein sinnloses Gebrüll sparen und stattdessen mal etwas längere Zeit damit zubringen, über den Satz Getroffene Hunde bellen nachzudenken. Kleiner Hinweis: ich habe nicht versucht, Dir irgendwas unterzujubeln, sondern nur gesagt, daß ich nicht froh über den Toten bin.

 

ich bedauere jeden Toten.
Das hast Du in Deiner Aussage zu T. Eisenberg bitte wo zum Ausdruck gebracht?

 

Insofern ist das Zitat keinesfalls eine Luege, sondern eher eine Art schlechten Stils, so wie man es vom schlechten Boulevardjournalismus a la BILD kennt......
Ich hoffe, auch Du hast inzwischen gelesen, was ich tatsächlich gesagt habe.

 

Wenn der Buerger den Polizisten nicht mit einer Waffe angreift, dann braucht er keine schusssichere Weste - ist doch eigentlich ganz einfach.
Wenn ich grammatikalisch nicht völlig daneben liege, bezieht sich das er auf der Bürger. Sollte das zutreffen, ist Deine Aussage nicht falsch, allerdings der Bürger anschließend möglicherweise tot.
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Och, wenn mich jemand mit einer Waffe bedrohen bzw. angreifen würde und ich dadurch gezwungen wäre, auf ihn zu schießen, so wäre ich durchaus froh, wenn er tot wäre und nicht ich.
Ich würde es zunächst mal bedauern, daß er tot ist und ich ihn getötet habe.

Du vielleicht. Ich hingegen wäre zunächst einmal froh, daß mir nichts zugestoßen ist. Der andere wäre mir erstmal völlig egal. Schlußendlich hat ER mich angegriffen, nicht ich ihn. Und ER wollte mich verletzen (oder töten), nicht ich ihn.

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Verhältnismäßigkeit?

 

In einer Notwehrsituation muss keine Verhältnismäßigkeitsüberprüfung stattfinden. Und das ist auch gut so.

 

Was einige hier fordern ist, dass ein Polizist zugunsten der Gesundheit eines Angreifers seine eigene riskieren soll...das geht ja mal gar nicht. Man hat die freie Wahl, ob man einen Menschen körperlich angreift oder nicht. Wer es tut bekommt im Zweifel eine Kugel in den Kopf. Nochmal: Der Polizist ist nicht verpflichtet auch nur einen Kratzer auf der Haut zu riskieren, geschweige denn eine ernsthafte Verletzung.

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Und ER wollte mich verletzen (oder töten), nicht ich ihn.

Bedeutet, wer mich angreift und töten oder verletzen will, darf ich straflos töten?

 

Gilt das auch wenn mich mal ein Polizist ohne Rechtsgrundlage verletzen will?

 

MfG.

 

hartmut

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@biber, ich habe auch nicht gesagt, dass ich über Tote froh bin, sondern vielmehr habe ich gesagt, dass ich froh bin dass dem Polizisten, der mit dem Messer angegrifen wurde, nichts passieert ist und ich froh bin, dass er nicht der Getötete war.

 

erst durch das Trennen des Satzes konnte man herauslesen, dass ich über Tote froh wäre. Meiner Ansicht ist solche Verdrehung, durch weglassen des Kernes, eine Lüge. HARRY schrieb, dass er das nicht als lügen sieht.

 

Du hättest mal aufmerksamer lesen sollen und zwar den ganzen Satz!

 

 

@weinberg

Eisenberg wurde auch in Rücken geschossen. Das stimmt. Das passierte als er auf einen Beamten mit dem Messer zu ging. Wenn ich das richtig mitbekommen habe wurde ihm von hinten in die Beine und dann auf den Torso/ Rücken geschossen. Damit hat der Schütze dem Beamten, der durch Eisenberg angegriffen wurde das Leben gerettet.

 

@bill

richtig, bei Notwehr gibt es keine Verhältnismäßig.

ABER alle polizeilichen Maßnahme sind grundsätzlich nach dem Polizeirecht durchzuführen.

Notwehr steht der Polizei (nachrangig) auch zu.

richtig, Polizisten müssen sich nicht verletzten lassen. Das können sie mit Polizeirecht auch durchsetzen; sogar der SWG gegen Eisenberg ist Polizeirecht!

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Bedeutet, wer mich angreift und töten oder verletzen will, darf ich straflos töten?

 

Gilt das auch wenn mich mal ein Polizist ohne Rechtsgrundlage verletzen will?

 

Du darfst den Angriff abwehren. Du musst nur das mildeste erfolgversprechende Mittel wählen. Die Betonung liegt dabei klar auf "erfolgversprechend". Das ist bei einem Messerangriff idR nur die Schusswaffe.

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In einer Notwehrsituation muss keine Verhältnismäßigkeitsüberprüfung stattfinden.
Das ist falsch. Und das ist auch gut so.

 

Du musst nur das mildeste erfolgversprechende Mittel wählen.
Das entspricht zwar nicht dem Gesetzestext, aber wir wollen Dich nun auch nicht überfordern. Schließlich hast Du schon nicht gemerkt, daß Du Dir gerade selbst widersprochen hast.

 

erst durch das Trennen des Satzes konnte man herauslesen, dass ich über Tote froh wäre. Meiner Ansicht ist solche Verdrehung, durch weglassen des Kernes, eine Lüge.
Da Du ja Fragen nicht beantwortest, frage ich gar nicht erst, sondern sage es Dir gleich: ich habe nichts derartiges getan.

 

richtig, bei Notwehr gibt es keine Verhältnismäßig.
Ein weiterer Beleg dafür, daß Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinnlichkeit kein Polizist bist. Und das ist auch sehr gut so.
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In einer Notwehrsituation muss keine Verhältnismäßigkeitsüberprüfung stattfinden.
Das ist falsch. Und das ist auch gut so.

 

Du musst nur das mildeste erfolgversprechende Mittel wählen.
Das entspricht zwar nicht dem Gesetzestext, aber wir wollen Dich nun auch nicht überfordern. Schließlich hast Du schon nicht gemerkt, daß Du Dir gerade selbst widersprochen hast.

 

Es findet keine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt. Wenn mir einer mein Handy klauen will und ich könnte es in dieser Situation nur dadurch verhindern, dass ich ihn erschieße, dann darf ich das (Angriff auf Eigentum). Nach dem Verhältnis Menschenleben zu 100€-Handy fragt dann keiner. Aber ich darf es halt nur dann, wenn es nicht mit milderen Mitteln verhindert werden kann.

 

Also: Verhältnismäßigkeit ist egal, aber das mildeste Mittel muss gewählt werden.

 

Nochmal für Biber zum nachlesen:

§ 32

Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 

Von Verhältnismäßigkeit steht da gar nix.

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Bedeutet, wer mich angreift und töten oder verletzen will, darf ich straflos töten?

Bedeutet, daß wer mich angreift, um mich zu töten oder zu verletzten, damit rechnen muß, im schlimmsten Fall nicht wieder aufzustehen. Denn ich muß dann ganz sicher nicht noch ganz genau zielen (was bei sich bewegenden Objekten eh naturgemäß schwierig ist), sondern ich halte drauf, um den Angriff abzuwehren.

 

Gilt das auch wenn mich mal ein Polizist ohne Rechtsgrundlage verletzen will?

1. bist Du überhaupt berechtigt, eine Waffe zu tragen?

2. egal, ob 1. zutrifft oder nicht: ich glaube nicht, daß Du in der Lage bist, innerhalb kürzester Zeit zu beurteilen, ob

a) eine polizeiliche Maßnahme rechtmäßig ist oder nicht

b) zu beurteilen, ob er dich ohne Rechtsgrundlage verletzen will. Fraglich ist hier auch, welches Ziel die polizeiliche Maßnahme verfolgt. Ganz sicher nicht primär, Dich zu verletzen. Die Verletzung ist u.U. ein Sekundäreffekt, letztlich eine Folge der Abwehrhandlung des polizeilichen Gegenübers.

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Also

 

Verhältnismäßigkeit ist ein Begriff der im Verwaltungsrecht bzw. in der Prüfung des Verwaltungsrechtes Anwendung findet.

 

Aufgrund des Verfassungsranges von der VHM wird diese auch bei strafprozessualen Eingriffen der Verwaltung (Polizei) geprüft.

 

 

Notwehr ist ein Rechtsfertigungsgrund aus dem Strafverfahrensrecht. Im Strafverfahrensrecht gibt es die Prüfung der VHM aus dem Verwaltungsrecht nicht.

Wobei Notwehr auch Prüfungspunkte hat. EIN punkt ist das krasse Mißverhältnis. Ab und an wird das auch als Verhältnismäßigkeit bezeichnet. Es ist aber eine geosnderte und andere Prüfung, als die VHM Prüfung des Verwaltungsrechtes.

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Bedeutet, daß wer mich angreift, um mich zu töten oder zu verletzten, damit rechnen muß, im schlimmsten Fall nicht wieder aufzustehen. Denn ich muß dann ganz sicher nicht noch ganz genau zielen (was bei sich bewegenden Objekten eh naturgemäß schwierig ist), sondern ich halte drauf, um den Angriff abzuwehren.

Ob das in meinem Fall wirklich der schlimmste Fall wäre? Eher nicht, sterben darf jeder mal.

 

1. bist Du überhaupt berechtigt, eine Waffe zu tragen?

2. egal, ob 1. zutrifft oder nicht: ich glaube nicht, daß Du in der Lage bist, innerhalb kürzester Zeit zu beurteilen, ob

a) eine polizeiliche Maßnahme rechtmäßig ist oder nicht

b) zu beurteilen, ob er dich ohne Rechtsgrundlage verletzen will. Fraglich ist hier auch, welches Ziel die polizeiliche Maßnahme verfolgt. Ganz sicher nicht primär, Dich zu verletzen. Die Verletzung ist u.U. ein Sekundäreffekt, letztlich eine Folge der Abwehrhandlung des polizeilichen Gegenübers.

1. Muss ja nicht gleich mit einem richtigen Totmacher sein, was manchmal so in der Gegend liegt eignet sich auch als Waffe. In der Not reicht ein Pflasterstein um jemanden zu himmeln. Außerdem geht das an der Frage vorbei. Das Notwehrrecht steht nicht nur Waffenträger zu.

2. Denke schon das ich das beurteilen kann, sonst ist es eben ein verzeihlicher Irrtum. Naja, wer auf Menschen einschlägt, mit Pfefferspray würzt usw. hat schon dass primäre Ziel Menschen zu verletzen. Sonst würde er es ja nicht machen. Und da trifft es immer wieder auch einige Unschuldige, um die Rechtsgrundlage einzubringen.

 

Aber mal konkret, hier war ein Video wo ein Polizist einen Telefonierenden geschlagen hat. Der Polizist wurde verurteilt deswegen. Was wäre gewesen wenn der Telefonierer den "Verbrecher" ( weil jetzt verurteilt ) platt gemacht hätte. Ich möchte nur mal darauf hinweisen, der Schläger war mit einem Totmacher bewaffnet.

 

Kurz gesagt, wir haben einen rechtswidrigen Angriff von einem bewaffneten Polizisten, seine Kollegen stehen mehr oder weniger sinnlos in der Gegend rum, darf er dem Polizisten eine knallen? So aus Notwehr. Und als Zusatzfrage, wären die Kollegen immer noch so seltsam unbeteiligt herumgestanden.

 

MfG.

 

hartmut

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[...]was ich geschrieben habe, ist sinnloses Gebrüll[...]

 

Nun könnte jeder sagen, daß du das, was ich da von dir "zitiert" habe, ja selber in o.g. Thread gesagt hast, denn jedes der Worte hast du unstrittig selber geschrieben...

Trotzdem ist die Worte doch wohl derart aus dem Zusammenhang gerissen, daß man es kaum als ein Zitat von dir bezeichnen sollte, oder siehst du das anders?

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK
[...]was ich geschrieben habe, ist sinnloses Gebrüll[...]

Nun könnte jeder sagen, daß du das, was ich da von dir "zitiert" habe, ja selber in o.g. Thread gesagt hast...

Der war jetzt wirklich infantil.
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Ob das in meinem Fall wirklich der schlimmste Fall wäre? Eher nicht, sterben darf jeder mal.

Ich meinte nicht Dich persönlich, sondern den Angreifer allgemein.

 

Das Notwehrrecht steht nicht nur Waffenträger zu.

Wenn Du Zielperson einer polizeilichen Maßnahme bist, wird wohl kaum Notwehr vorliegen. Wenn Du Dich gegen die Maßnahme wehrst, hast Du idR ein mehr oder weniger großes Problem. Je nachdem, wie Deine Gegenwehr ausschaut.

 

Denke schon das ich das beurteilen kann, sonst ist es eben ein verzeihlicher Irrtum.

Sorry, aber ich denke, daß Du genau das eben nicht kannst. Und es ist auch ganz sicher nicht in jedem Fall ein verzeihlicher Irrtum, sondern im Regelfall ein Widerstand und damit eine Straftat, derer Du Dich im Nachhinein zu verantworten hast. Ggf. auch in Tateinheit mit Körperverletzung.....

 

Naja, wer auf Menschen einschlägt, mit Pfefferspray würzt usw. hat schon dass primäre Ziel Menschen zu verletzen.

1. geschieht das nicht ohne Grund. IdR geht dem ein entsprechender Angriff oder eine Widerstandshandlung voraus.

2. Pfefferspray ist da wohl noch eins der milderen Mittel, um jemanden davon zu überzeugen, daß Gewalt zu unterlassen ist.

3. liegt das Primärziel wie ich schon sagte nicht darin, den anderen zu verletzen, sondern seine Gewaltausübung zu beenden oder Gegenwehr zu brechen.

 

Und da trifft es immer wieder auch einige Unschuldige, um die Rechtsgrundlage einzubringen.

Selbst schuld, sag ich da nur. Sehr viele, die z.B. beim Pfeffereinsatz getroffen werden, hatten zuvor mehr als genügend Zeit, sich zu entfernen. Diese Diskussion hatten wir aber schon.

 

Aber mal konkret, hier war ein Video wo ein Polizist einen Telefonierenden geschlagen hat. Der Polizist wurde verurteilt deswegen. Was wäre gewesen wenn der Telefonierer den "Verbrecher" ( weil jetzt verurteilt ) platt gemacht hätte. Ich möchte nur mal darauf hinweisen, der Schläger war mit einem Totmacher bewaffnet.

Ich hab das Video nicht gesehen und weiß auch nicht, warum der Telefonierer "geschlagen" wurde.

Hätte der Telefonierer den Polizisten "platt gemacht", hätte er ganz sicher unmittelbar danach oder noch in den Momenten ein mindestens mittelschweres Problem gehabt.

Polizisten sind im Allgemeinen mit einem "Totmacher" ausgestattet. Und? Ich möchte nur mal darauf hinweisen, daß der "Schläger" offensichtlich seinen "Totmacher" nicht eingesetzt hat. Was also wolltest Du mit Deinem Hinweis zum Ausdruck bringen?

 

Kurz gesagt, wir haben einen rechtswidrigen Angriff von einem bewaffneten Polizisten, seine Kollegen stehen mehr oder weniger sinnlos in der Gegend rum, darf er dem Polizisten eine knallen? So aus Notwehr. Und als Zusatzfrage, wären die Kollegen immer noch so seltsam unbeteiligt herumgestanden.

Nun, wie schon Dir direkt vorgehalten glaube ich kaum, daß der Ottonormalbürger in der Lage ist, in solchen Momenten oder auch grundsätzlich zu beurteilen, ob die Handlung rechtswidrig war oder nicht. Solches wird im Regelfall später nach Untersuchungen, Ermittlungen und in Verhandlungen bei Gericht festgestellt. Oder eben auch nicht. Er hätte also ganz sicher nicht gut daran getan zu versuchen, dem Cop eine zu knallen. Wäre bestimmt ungesund gewesen. Und damit denke ich habe ich auch Deine im letzten Satz steckende Frage beantwortet.

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Es findet keine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt. Wenn mir einer mein Handy klauen will und ich könnte es in dieser Situation nur dadurch verhindern, dass ich ihn erschieße, dann darf ich das (Angriff auf Eigentum). Nach dem Verhältnis Menschenleben zu 100€-Handy fragt dann keiner. Aber ich darf es halt nur dann, wenn es nicht mit milderen Mitteln verhindert werden kann.

 

Also: Verhältnismäßigkeit ist egal, aber das mildeste Mittel muss gewählt werden.

 

 

http://wuerziworld.de/Smilies/mx2/mx11.gif

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Wie gesagt: ich habe das Video nicht gesehen und kann daher dazu leider nichts sagen. Hier, im Falle des Telefonierer, wäre es vllt gerechtfertigt gewesen sein. Mancher hätte sich vllt oder sicherlich auch gewehrt, in welcher Form auch immer. Und sei es nur verbal gewesen. Ich warne nur davor, kopflos draufzuschlagen, denn das könnte ein böses Echo geben.

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Wenn mir einer mein Handy klauen will und ich könnte es in dieser Situation nur dadurch verhindern, dass ich ihn erschieße, dann darf ich das (Angriff auf Eigentum).
Du hast tatsächlich keine Ahnung.

 

[...]was ich geschrieben habe, ist sinnloses Gebrüll[...]

 

Nun könnte jeder sagen, daß du das, was ich da von dir "zitiert" habe, ja selber in o.g. Thread gesagt hast, denn jedes der Worte hast du unstrittig selber geschrieben...

Trotzdem ist die Worte doch wohl derart aus dem Zusammenhang gerissen, daß man es kaum als ein Zitat von dir bezeichnen sollte, oder siehst du das anders?

Netter Versuch (womit ich PedoK nicht widersprechen will).

Hier zunächst der gesamte Abschnitt, aus dem Du Dir den Teil oben zusammenbasteln wolltest:

was ich geschrieben habe, hättest Du völlig problemlos erkennen können, daß ich mich zum zweiten Satzteil bzw. dem, was (auch) Du als Zusammenhang bezeichnest, überhaupt nicht geäußert habe.

 

(...)
Für Dich gilt das zu Goose gesagte entsprechend. Du kannst Dir also Dein sinnloses Gebrüll
Einfaches nachlesen zeigt: nirgendsnicht das von Dir benutzte ist - erster Fehler. Zweiter Fehler: Zitationsregeln nicht beachtet. Korrekt wäre gewesen
was ich geschrieben habe (...) sinnloses Gebrüll

Halten wir also fest: nein, könnte nicht jeder sagen. Und wenn Du mein Zitat, um das sich diese Diskussion hier dreht, und die anschließenden Erklärungen auf die eigenartigen Anwürfe, lesen möchtest, wirst Du erkennen, daß ich nichts aus dem Zusammenhang gerissen, sondern nur zu einem einzelnen Aspekt meine Meinung gesagt habe. Was ist daran so schwer zu verstehen?

 

Wenn Du Zielperson einer polizeilichen Maßnahme bist, wird wohl kaum Notwehr vorliegen.
Rechtswidrig war das entscheidende Wort, wenn ich mich nicht irre.

 

Hätte der Telefonierer den Polizisten "platt gemacht", hätte er ganz sicher unmittelbar danach oder noch in den Momenten ein mindestens mittelschweres Problem gehabt.
Genau. Das hätten die Kollegen des Prügelpolizisten nämlich sicher mitbekommen und darauf auch reagiert...

 

Nun, wie schon Dir direkt vorgehalten glaube ich kaum, daß der Ottonormalbürger in der Lage ist, in solchen Momenten oder auch grundsätzlich zu beurteilen, ob die Handlung rechtswidrig war oder nicht.
Jetzt echt? Ich bin als erkennbar friedlich telefonierender Otto Normalbürger nicht in der Lage zu beurteilen, daß es rechtswidrig ist, wenn ein Polizist auf mich zukommt, auf mich einschlägt und wieder weggeht? Das kannst selbst Du nicht ernsthaft behaupten wollen!
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Wenn Du Zielperson einer polizeilichen Maßnahme bist, wird wohl kaum Notwehr vorliegen.
Rechtswidrig war das entscheidende Wort, wenn ich mich nicht irre.

Du irrst nicht. Aber wenn Du weiter gelesen hast, wirst Du auch unschwer meine weiteren Ausführungen dazu gelesen haben. Die (rhetorische) Frage ist: WER ist in der Lage, vor Ort verläßlich zu beurteilen, ob eine rechtswidrige Maßnahme vorliegt?

 

Das hätten die Kollegen des Prügelpolizisten nämlich sicher mitbekommen und darauf auch reagiert...

Das hätten sie auch zurecht getan.

 

Nun, wie schon Dir direkt vorgehalten glaube ich kaum, daß der Ottonormalbürger in der Lage ist, in solchen Momenten oder auch grundsätzlich zu beurteilen, ob die Handlung rechtswidrig war oder nicht.
Jetzt echt? Ich bin als erkennbar friedlich telefonierender Otto Normalbürger nicht in der Lage zu beurteilen, daß es rechtswidrig ist, wenn ein Polizist auf mich zukommt, auf mich einschlägt und wieder weggeht? Das kannst selbst Du nicht ernsthaft behaupten wollen!

Hey. Du hast es ja doch gelesen. Fein.

Was diesen konkreten Fall betrifft, wäre der Telefonierer sicherlich zurecht der Ansicht gewesen, es läge eine rechtswidrige Maßnahme vor, WENN (und das sage ich, solange ich das Video noch nicht gesehen habe) es denn von seiner Seite keinerlei Anlaßpunkte gab. Ich werde mir aber gleich die Mühe machen und nach dem Video suchen.

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Guest PedroK

Wenn Du Zielperson einer polizeilichen Maßnahme bist, wird wohl kaum Notwehr vorliegen.

Das Thema hatten wir ja vor kurzem – leider – als dieser HA einen SEK(?)-Beamten durch die Tür erschoss. Da war laut BGH ein Fall der Putativ-Notwehr gegeben.

 

Und um der Frage vorzubeugen: Nein, ich bin nicht „froh“, dass da ein Mensch umkam. Ich fand es schrecklich.

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Die (rhetorische) Frage ist: WER ist in der Lage, vor Ort verläßlich zu beurteilen, ob eine rechtswidrige Maßnahme vorliegt?
Na, da hatte ich ja bereits ein Beispiel genannt.

 

Das hätten sie auch zurecht getan.
Wenn Du das Video gesehen hast, wirst Du die den (gar nicht mal so feine) Ironie Sarkasmus in meiner Aussage entdecken.
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Wie gesagt: ich habe das Video nicht gesehen

das kannst du ja ändern

Wärst Du so nett und würdest mir den Link kurz schicken? Ich suche mir sonst nen Wolf.

 

Wenn Du Zielperson einer polizeilichen Maßnahme bist, wird wohl kaum Notwehr vorliegen.
Das Thema hatten wir ja vor kurzem – leider – als dieser HA einen SEK(?)-Beamten durch die Tür erschoss. Da war laut BGH ein Fall der Putativ-Notwehr gegeben.

Und ich halte dieses Urteil für einen Witz! Ich bin mir auch sicher, daß das seinerzeit vom HE nur vorgeschoben war.

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Na, da hatte ich ja bereits ein Beispiel genannt.

WENN es denn so war. Wenn ich mir das Video in Erinnerung zurückrufe, welches hier unlängst eingestellt war und wo ein älterer Herr auf einer Demo versuchte, einen vorbeilaufenden Cop zu treten, im Anschluß vor laufender Kamera aber behauptete, der Cop hätte ihn geschubst.... naaaaaja.......

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[...]was ich geschrieben habe, ist sinnloses Gebrüll[...]

Nun könnte jeder sagen, daß du das, was ich da von dir "zitiert" habe, ja selber in o.g. Thread gesagt hast...

Der war jetzt wirklich infantil.

Das sehe ich anders, denn es zeigt, daß man durch Kürzen durchaus den ursprünglichen Sinn verzerren kann. In meinem Beispiel natürlich deutlich überzogen (ich habe es aber auch so gekennzeichnet), aber auch durch schlichtes Weglassen eines Halbsatzes kann man den gesammten Sinn entstellen.

 

Gruß

Goose

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Beides entstellt den Sinn. Übrigens habe ich, abgesehen von dem "ist", welches ich von anderer Stelle genommen habe, auch nur "gekürzt" und die Reihenfolge nicht verändert. Es ging mir aber doch auch nicht darum, biber die o.g. Aussage zu unterstellen, vielmehr möchte ich zeigen, daß eben durch Kürzen der Sinn erheblich entstellt werden kann.

 

Gruß

Goose

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@biber

 

bevor du großkotzig anderen Menschen erklärst, wie sie formal richtig zitieren sollen fände ich es angemessen, wenn du selber vernünftig zitierst!

 

 

@Notwehr gegen Polizisten

Notwehr kann auch gegen Polizisten angewendet werden.

aber Notwehr ist keine Möglichkeit sich mal legal zu hauen, wie das neulich ein "Kunde" dachte... Notwehr bedraf eines Verteidigungswillen, einer Notwehrhandlung und einer Notwehrlage.

die Schwierigkeiten bei Polizisten sind, dass diese zu hoheitlichem Handeln und auch zu Zwang befugt sind und es dem Bürger schwer fällt vom gefühlten Recht die tasächliche Situation einzuschätzen.

 

@Telefonierenden Herrn

wie sollte der sich den wehren? Der hat eine Watsche bekommen. Und danm war vorbei.

Damit ist auch die Notwehrlage vorbei.

 

problematisch wird es nur, wenn der Bürger sich gegen eine rechtmäßige Verfügung mit Gewalt wehrt.

 

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Das sehe ich anders, denn es zeigt, daß man durch Kürzen durchaus den ursprünglichen Sinn verzerren kann.

Kürzen ist etwas anderes als Wörter-Puzzle. Das weißt Du doch.

 

tja, da biber wohl weiß wie man zitiert, warum hat er dann nicht richtig zitiert? Durch "(...)" hätte er deutlich zeigen können, dass ein Halbsatz fehlt.

 

Hat er nicht.

weil er einfach einen Teil des Satzes für eine dumme Antwort gebrauchen konnte. Der gesamte Satz mit dem Sinn eignete sich nämlich nicht für eine solche Dämlichkeit!

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@Bluey: Ich meine, dieses Video sei gemeint (ab 0:21).

Danke!

 

Der Grund des Schlages ist anhand des Videos für mich nicht ersichtlich. Allerdings wird kurz darauf durch den Berichterstatter auch gesagt "nicht in dem Video zu sehen ist, was vorher passierte.". Wen wundert's?! Mich nicht. Das ist die Regel, wenn private Videos beigebracht werden. Ich will damit das Handeln nicht in Schutz nehmen, nur sollte man denn die Beweiskraft des Videos unter diesem Gesichtspunkt auch entsprechend bewerten.

 

Für mich hatte es den Anschein, daß irgendwas kurz zuvor vorgefallen war. Denn er wurde gezielt angesprochen, es wurde geredet, nur leider hat man davon nichts hören können.

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Guest PedroK

Beides entstellt den Sinn.

Das ist wirklich albern/infantil. Biber hat einen vollständigen Hauptsatz zitiert und sich lediglich darauf bezogen, dass er über den Tod eines Menschen nicht „froh“ sein könne.

 

Du puzzelst wild Worte zusammen. Das ist als "Argument" weit unter Deinem Niveau.

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Also manchmal würde ich auch gerne eine Watsche geben.

 

ich tue es zwar nicht, wer aber den ganzen Sachverhalt kennen würde würde moralisch mit Sicherheit sein Einvernehmen geben.

 

Der Herr PF im Video

erlaubt?

nein!

 

richtig?

nein

 

aber vielleicht verständlich.

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Was mir gerade bei nochmaligem Anschauen des Videos aufgefallen ist:

 

der Kollege geht auf den Telefonierer zu. Er zeigt auf ihn, sagt irgendwas. Das wird ganz genau gefilmt. Anschließend kommt der Telefonierer ins Bild, hat just in diesem Moment das Gerät am Ohr UND schaut gezielt in die Kamera. Es hat den Anschein, als wäre das alles ein abgetatertes Spiel gewesen, als sollte es auf dem Video so ausschauen, als hätte er NUR telefoniert. Was aber hat er davor wirklich getan????

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Beides entstellt den Sinn.

Das ist wirklich albern/infantil. Biber hat einen vollständigen Hauptsatz zitiert und sich lediglich darauf bezogen, dass er über den Tod eines Menschen nicht „froh“ sein könne.

 

Du puzzelst wild Worte zusammen. Das ist als "Argument" weit unter Deinem Niveau.

Biber hat durch das Weglassen eines Halbsatzes die Aussage von Blaulicht ebenso entstellt. Im Unterschied zu meinem Beispiel hat er jedoch nicht erkennbar gemacht, daß es sich nur um einen Teil der Aussage von Blaulicht handelte.

 

Gruß

Goose

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Und das „kurz zuvor Vorgefallene“ rügt der Mützen-Cop dann in dieser Weise?

Ich sage nicht, daß diese Rüge korrekt war. Menschlich verständlich in der Situation vielleicht, aber nicht korrekt. Deshalb wurde er auch zurecht dafür belangt.

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Guest PedroK

Ich sage nicht, daß diese Rüge korrekt war. Menschlich verständlich in der Situation vielleicht, aber nicht korrekt. Deshalb wurde er auch zurecht dafür belangt.

Sehe ich auch so. Bis auf das „verständlich“. So etwas sollte wirklich nicht passieren.

 

Biber hat durch das Weglassen eines Halbsatzes die Aussage von Blaulicht ebenso entstellt. Im Unterschied zu meinem Beispiel hat er jedoch nicht erkennbar gemacht, daß es sich nur um einen Teil der Aussage von Blaulicht handelte.

Du weißt, dass Deine Argumentation albern ist, ich weiß es auch. Für mich daher EOD zu diesem Gezacker.
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Was mir gerade bei nochmaligem Anschauen des Videos aufgefallen ist:

 

der Kollege geht auf den Telefonierer zu. Er zeigt auf ihn, sagt irgendwas. Das wird ganz genau gefilmt. Anschließend kommt der Telefonierer ins Bild, hat just in diesem Moment das Gerät am Ohr UND schaut gezielt in die Kamera. Es hat den Anschein, als wäre das alles ein abgetatertes Spiel gewesen, als sollte es auf dem Video so ausschauen, als hätte er NUR telefoniert. Was aber hat er davor wirklich getan????

 

der Cop ist für den Schlag verurteilt worden. Er war wohl auch schon vorher "auffällig"

 

Für mich hatte es den Anschein, daß irgendwas kurz zuvor vorgefallen war.

Und das „kurz zuvor Vorgefallene“ rügt der Mützen-Cop dann in dieser Weise?

 

wie gesagt: ich würde das auch manchmal gerne machen!

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@pedro

biber hat durch Reduzierung des Orginals meine Aussage so dargestellt, dass ich froh über den Tod eines Menschen wäre.

im Gesamtsatz war das aber anders, da war ich froh, dass der Getötete nicht der Polizist war (sondern der Angreifer).

 

Das froh bezog sich also auf die Gesundheit des Polizisten und nicht auf den Tod eines Menschen.

wäre der Angreifer verletzt und nicht der Polizist, wäre ich auch froh, dass der Angreifer und nicht der Polizist verletzt wäre.

 

Biber stellt sich immer so dar, als wäre er ach so klug und wissend; da hätte er meinen Satz lesen und verstehen können. Er wollte aber nicht. Er hat mit Absicht, wiedermal, meine Beiträge verändert und Dummfug gemacht.

soll er machen und schreiben was er will _ aber nicht mit meinen Beiträgen!

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Guest PedroK

wie gesagt: ich würde das auch manchmal gerne machen!

Da gibt es wohl so einiges, was Du manchmal gerne machen dürftest.

 

biber hat durch Reduzierung des Orginals meine Aussage so dargestellt, dass ich froh über den Tod eines Menschen wäre.

Nein. Du ziehst Dir einen Schuh an.

 

Biber stellt sich immer so dar, als wäre er ach so klug und wissend
Den Satz halte ich für falsch.

 

Er hat mit Absicht, wiedermal, meine Beiträge verändert und Dummfug gemacht.
Es ist nicht nötig, Deine Beiträge zu verändern, um „Dummfug zu machen“. Deine Beiträge wurden auch nicht verändert.
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