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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Durch den Personalbeweis. Der Richter fragt den Beamten, wie er die Messung durchgeführt hat und entscheidet dann nach Inhalt und Glaubwürdigkeit der Aussage.

 

Nicht alles lässt sich mittels Sachbeweis klären.

 

Gruß

Goose

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Der Richter fragt den Beamten, wie er die Messung durchgeführt hat .......

 

Hat es jemals in der Geschichte der Geschwindigkeitsmessungen einen Beamten gegeben, der ausgesagt hat, das er einen Fehler gemacht hat ?

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Der Richter fragt den Beamten, wie er die Messung durchgeführt hat .......

 

Hat es jemals in der Geschichte der Geschwindigkeitsmessungen einen Beamten gegeben, der ausgesagt hat, das er einen Fehler gemacht hat ?

Wenn man einen Fehler gemacht, was vorkommt, lässt man es eigentlich nicht auf ein Verfahren ankommen (nicht nur auf blitzen bezogen).

und wenn der Richter fragt, oder Anwalt, dann antwortet man so wie es ist, wie man sich erinnert.

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Bewusst wird man sicher keinen Fehler bei der Messung machen. Wenn die Kollegen bei ihrer Aussage sagen, daß sie sich nicht mehr sicher sind oder sich im Zuge der Befragung herausstellt, daß sie einen Fehler gemacht haben, so wird der Richter entsprechend entscheiden.

 

Und ja, wenn ich erkenne, daß ich einen Fehler gemacht habe,so kann ich das auch zugeben. Ebensohalten es meine Kollegen.

 

Gruß

Goose

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Hat es jemals in der Geschichte der Geschwindigkeitsmessungen einen Beamten gegeben, der ausgesagt hat, das er einen Fehler gemacht hat ?
Och, eigentlich hoffe ich doch immer noch, daß auch ein Polizist es zugibt, wenn er Mist gemacht hat, vielleicht sogar von sich aus. Und ansonsten soll es ja durchaus Richter geben, die beim Nachfragen schon mal den Eindruck gewinnen, mit den Kenntnissen des Befragten sei es nicht so weit her und entsprechend reagieren.

 

BEWEISE
Nö. Beweismittel. Und unvollständig. Nicht nur Polizisten wissen das.

 

dann antwortet man so wie es ist, wie man sich erinnert.
Das muß ja nun nicht unbedingt deckungsgleich sein. Und es soll auch schon Fälle gegeben haben, in denen die Antwort weder das beschrieb, wie es war noch wie man es erinnerte.
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  • 2 weeks later...
Naja die Erklärung ist leicht, da haben sich zwei Konfliktpartner ungünstig verhalten.
ich gehe jetzt mal wohlwollend davon aus, daß das Gericht es sich nicht so leicht machen wird.
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Naja die Erklärung ist leicht, da haben sich zwei Konfliktpartner ungünstig verhalten.
ich gehe jetzt mal wohlwollend davon aus, daß das Gericht es sich nicht so leicht machen wird.

Das Gericht wird sich nicht mit der Frage beschäftigen warum die Situation eskaliert ist sondern mit der Frage wer sich strafbargemacht hat.

 

 

Eskaliert ist es, da zwei Konfliktparteien sich ungünstig verhalten haben (zumindest komme ich nach allen addierten Medienberichten zu diesem Schluss). Beide Parteien hätten den Konflikt verhindern können.

 

Jedoch muss der Polizist das nicht unbedingt bzw. steht der Frau kein körperliches Wehrrecht zu. Der Polizist darf seine Kontrolle mit Zwang durchsetzen und die Frau darf nicht den Polizisten angreifen. Und genau diesen Aspekt wird das Gericht prüfen müssen, ob sich da jemand strafbar verhalten hat.

 

@biber immer genau auf das Thema achten.

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Guest PedroK

Da hat sich eine Konfliktpartei sehr ungünstig verhalten.

 

Die Polizei empfiehlt Bürgern folgendes Verhalten:

Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel.

 

Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus.

Ein Bürger verhält sich entsprechend der Empfehlung der Polizei.

 

Dann geschieht - nach Aussage des Polizisten - Folgendes:

Weil ihm die Frau ihren Ausweis nicht zeigen wollte, habe er einen Fuß in die Tür gestellt, um das Schließen der Tür zu verhindern - aus Angst, die Befragung könnte sich dadurch verzögern. Er habe die Frau deshalb aus der Wohnung gezogen und andere Familienangehörige von ihr ferngehalten.

Der Richter sieht sich genötigt, den guten Mann zu belehren:

"Grundsätzlich braucht man für das Betreten einer Wohnung erst einmal einen Durchsuchungsbeschluss."

Zur Begründung seines Verhaltens führt der Polizist an:

"Die Angeklagte wollte uns veräppeln. Dann muss man die Sache durchziehen."

 

Zitate aus br.de.

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Richtig, liest sich ungünstig. Andere Zeitungen beschreiben die Aussage ähnlich, doch da liest sich das so, dass das Verhalten der Frau nicht sehr 'günstig' war. Nach allen Berichten die ich gelesen habe war das Verhalten des Polizisten auch nicht so sehr 'günstig'. Wie ich sagte, ZWEI Konfliktpartner haben sich unklug verhalten. Dieser Konflikt ist eskaliert und hätte nicht eskalieren müssen.

 

so wie ich das bisher lese hat sich jedoch die Frau strafrechtlich falsch verhalten und der Polizist verwaltungsrechtlich rechtmäßig.

 

Besser wäre es gewesen, wenn man die Situation ohne Ausarten hätte gelöst.

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Guest PedroK

Blaulicht, Du weißt doch, dass es in diesem Forum guter Brauch ist, seine Ansichten und Meinungen konkret zu belegen.

 

Nochmals: Die Dame hat sich an die Empfehlungen der Polizei gehalten. Der Polizist wurde vom Richter darüber belehrt, dass er sich unrechtmäßig verhalten habe.

 

Wie kommst Du angesichts dessen zu der Behauptung:

…hat sich jedoch die Frau strafrechtlich falsch verhalten und der Polizist verwaltungsrechtlich rechtmäßig.
?

 

Bist Du in der Lage, irgendeinen belastbaren Beleg für die Richtigkeit Deiner – IMO nicht nachvollziehbaren – Meinung zu liefern?

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Natürlich hast du auf der Sachebene recht. SACHLICH ist die Frage nach dem Ausweis des Beamten nicht zu beanstanden. Hast du nicht auch das Gefühl, dass dort neben der sachforderung durch die Frau auch noch ein weiterer Aspekt hinzugesellt? In dem Artikel gibt es dazu sogar ein Indiz, als der Polizist das Verhalten der Frau als frech oder so beschrieb. Aber auch ohne diesen Hinweis wäre ich zu diesem Schluss gekommen, sonst hätte das Verfahren gegen die Polizei ein anderen Verlauf genommen.

 

ich will damit nicht die Verantwortung des Polizisten mindern, dass er auch hätte den Konflikt verkleinern können. Nämlich davon lese ich in keinem Bericht etwas, dass er extrem, über jegluches Maß hinaus versucht hätte einen Zwang zu verhindern. Das hätte ich jedoch moralisch erwarten, verpflichtet ist er nicht unbedingt.

 

stattdessen lese ich, dass die Frau frech war, unterschwellig waren die sich nicht grün. Der Polizist redet von einer frechen Frau, die Frau davon dass sie davon ausging, dass die Polizisten sie überfallen werden. Also im Ergebniss aller hier verlinkten Berichte waren beide Seiten nicht ganz umgänglich. In einem Bericht (ich glaube Süddeutsche) war die Szene genau beschrieben, warum der Fuß in die Tür kam, nämlich weil die Gefahr bestand, dass die zugeschlagen würde.

 

wie gesagt, günstig hat der Polizist sich nicht verhalten. Er hat jedoch seine Kontrolle durchgezogen. Und unschuldig an der Eskalation war die Frau nicht; obwohl du recht hast, dass die sachliche Frage nach dem Ausweis sogar von der Polizei geraten wird.

 

ich habe schon oft meinen Ausweis gezeigt und oft abgelehnt. Eskalierend war niemals die Sachfrage nach dem Ausweis, sondern andere Punkte. Bei einer Sachfrage, egal ob gezeigt oder nicht, kam es nie zu einem "streit".

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Das Gericht wird sich nicht mit der Frage beschäftigen warum die Situation eskaliert ist
Ich habe durchaus noch so viel Vertrauen in unsere Justiz, daß ich erwarte, daß genau das passieren wird.

 

Jedoch muss der Polizist das nicht unbedingt
Ach, Polizisten müssen bei Konflikten, an deren Entstehen sie ganz offensichtlich nicht gerade unbeteiligt waren, nicht deeskalierend wirken? Erstaunliche Einstellung...

 

steht der Frau kein körperliches Wehrrecht zu.
Diese Aussage ist in dieser Form genauso falsch wie diese
Der Polizist darf seine Kontrolle mit Zwang durchsetzen

 

die Frau darf nicht den Polizisten angreifen.
Es ist noch überhaupt nicht klar, wer hier wen angegriffen hat.

 

so wie ich das bisher lese hat sich jedoch die Frau strafrechtlich falsch verhalten und der Polizist verwaltungsrechtlich rechtmäßig.
So wie ich mich erinnere, hast Du hier schon mal darauf hingewiesen, daß Du kein Jurist bist. Und weil Du außerdem regelmäßig nicht bereit und / oder in der Lage bist, Deine Einschätzungen zu begründen, wäre es sicher sinnvoll, wenn Du Dich mit solchen Einschätzungen schwer zurückhälst.

 

Richtig, liest sich ungünstig.
Liest sich ungünstig? :D Das ist allerdings eine sehr freundliche Umschreibung für das, was z.B. der Richter dem Polizisten klarmachen mußte!

 

SACHLICH ist die Frage nach dem Ausweis des Beamten nicht zu beanstanden.
Genau. Wo ist also das Problem?

 

In dem Artikel gibt es dazu sogar ein Indiz, als der Polizist das Verhalten der Frau als frech oder so beschrieb.
Wahrscheinlich hat der Polizist noch nicht mitbekommen, daß die Zeiten vorbei sind, in denen es als frech galt, wenn der Bürger auf seinem Recht bestand und dabei auch noch die Empfehlungen der Polizei befolgte.
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...
Guten Morgen! Die Quelle wurde schon vor bummelig acht Stunden verlinkt.

 

Ungünstig, dass die frau dem Beamten auf den Fußtritt und ihn schubst.
Genau. Deshalb ist von 'schubsen' auch nicht die Rede. Und auf den Fuß mußte die Frau dem Beamten nur treten, weil der seinen Fuß in die Tür stellte - was er nach Ansicht des Richters wohl eher nicht durfte.

 

Und wenn nachbarn dazukommen un Polizisten angehen ist das auch ungünstig.
Wie man es macht, macht man es falsch. Kümmern sich Nachbarn nicht um ihre Nachbarn und diese liegen dann gern mal etwas länger verwesend rum, ist es falsch. Kümmern sich Nachbarn um ihre Nachbarn und um das, was diesen gerade zugestoßen wird, ist es auch falsch.
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Guest PedroK

@Blaulicht:

 

Ich versuche noch einmal, es Dir zu erklären:

 

- der Bürger ist der Souverän, er ist mittelbar der Arbeitgeber und Dienstherr des Polizisten.

- Frech ist nicht der Souverän, der die Legitimation eines Polizisten überprüfen will.

- Frech ist der Polizist, der seinen Fuß unberechtigt in die Wohnung seines Chefs setzt.

 

Wie so oft schuldest Du (s.o.) eine belastbare Begründung für Deine höchst fragwürdige Meinung.

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- der Bürger ist der Souverän, er ist mittelbar der Arbeitgeber und Dienstherr des Polizisten.

- Frech ist nicht der Souverän, der die Legitimation eines Polizisten überprüfen will.

- Frech ist der Polizist, der seinen Fuß unberechtigt in die Wohnung seines Chefs setzt.

- falsch

- jain

- falsch

 

Aber als Deine Meinung akzeptiere ich die Aussagen.

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Der Bürger ist weder mein Souverän noch mein Dienstherr. Unter gewissen Betrachtungswinkeln könnte man es vllt mittelbar so sehen, aber auch nur vllt. Nur hat der Bürger keinerlei Macht- oder Entscheidungsbefugnisse oder -möglichkeiten, die mein Handeln auch nur im Entferntesten beeinflussen könnten.

Insofern: falsch!

 

Der Bürger darf ggf. (!!) meine Legitimation überprüfen, aber eben nicht (immer) so, wie er es sich in dem Moment gerade vorstellt oder es gern hätte.

Insofern: jain!

 

Der Polizist darf durchaus den Fuß in die Tür setzen, wenn er davon ausgehen muß/darf, daß der Bürger die Tür zumachen will (um sich dadurch einer Kontrolle zu entziehen). Der Polizist wird dieses Ansinnen also verhindern. Er wird trotzdem vor der Tür warten, bis der Bürger zurückkommt und den zuvor verlangten Ausweis vorzeigt (sofern sich das in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen bewegt).

Insofern: falsch!

 

Aber auch Dir sei Deine Meinung unbenommen. Auch wenn sie nicht der Realität entspricht.

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Der Bürger ist weder mein Souverän noch mein Dienstherr.
Das hat PedroK dem Blaulicht bereits zutreffend erklärt.

 

Nur hat der Bürger keinerlei Macht- oder Entscheidungsbefugnisse oder -möglichkeiten, die mein Handeln auch nur im Entferntesten beeinflussen könnten.
Diese Behauptung ist nicht nur schlicht falsch, sie zeigt auch ein sehr eigenartiges Demokratieverständnis. Konsequent zu Ende gedacht würde sie bedeuten, daß Du in unserem Staat als Beamter nicht tragbar bist.

 

Der Bürger darf ggf. (!!) meine Legitimation überprüfen, aber eben nicht (immer) so, wie er es sich in dem Moment gerade vorstellt oder es gern hätte.
Zunächst mal: es ging um die Frage ob frech oder nicht. Dann: Der Bürger darf eben nicht gegebenfalls die Legitimation überprüfen, sondern grundsätzlich immer, wenn der Polizist von sich aus an den Bürger herantritt.

 

Der Polizist darf durchaus den Fuß in die Tür setzen, wenn er davon ausgehen muß/darf, daß der Bürger die Tür zumachen will (um sich dadurch einer Kontrolle zu entziehen). Der Polizist wird dieses Ansinnen also verhindern. Er wird trotzdem vor der Tür warten, bis der Bürger zurückkommt und den zuvor verlangten Ausweis vorzeigt (sofern sich das in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen bewegt).
Die Diskussion hatten wir schon, glaube ich. Auf die vielen Einschränkungen (die in ()) will ich gar nicht eingehen, die haben mit dem konkreten Fall rein gar nichts zu tun. Fakt ist: der Richter in dem hier in Rede stehenden Verfahren sieht die Sache mit dem Fuß in der Tür offenbar anders.

 

Und selbstverständlich darfst Du Deine falsche Meinung haben, die in der Realität ja auch tatsächlich so gelebt wird (wie man an den Aussagen des Polizisten in dem Verfahren erkennen kann). Du darfst bloß nicht erwarten, daß ein betroffener Bürger das klaglos akzeptiert und wirst im Zweifel akzeptieren müssen, daß Dir von den entsprechenden Stellen erklärt wird, daß er damit Recht hat.

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NOCHMAL: die rein sachliche Frage nach dem Ausweis des Polizisten ist nicht das Problem.

Und selbst wenn der Polizist den Fuß nicht in die Tür hätte stellen dürfen rechtfertigt das keinen Angriff gegen den Polizisten.

 

 

der Bürger ist auch nicht Dienstherr.

Und der Bürger ist soverän, aber nicht Soverän der Polizei.

 

und wer die Polizei bezahlen will, der muss dafür auch Steuern zahlen und keine Gelder vom Staat beziehen.

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Guest PedroK
Der Bürger ist weder mein Souverän noch mein Dienstherr. Unter gewissen Betrachtungswinkeln könnte man es vllt mittelbar so sehen, aber auch nur vllt.

Ich schrieb ja: mittelbar. IMO hast Du ein (besonders für einen Beamten) seltsames Verfassungsverständnis. Wie interpretierst Du Artikel 20 Abs. 2 GG?

 

Der Bürger darf ggf. (!!) meine Legitimation überprüfen, aber eben nicht (immer) so, wie er es sich in dem Moment gerade vorstellt oder es gern hätte.

Insofern: jain!

Ich bezog und beziehe mich auf den diskutierten Fall. Da sehe ich ein klares Ja. Wird ja so auch von der Polizei empfohlen (s.o.).

 

Der Polizist darf durchaus den Fuß in die Tür setzen, wenn er davon ausgehen muß/darf, daß der Bürger die Tür zumachen will (um sich dadurch einer Kontrolle zu entziehen).

Das Thema hatten wir doch weiter oben schon. Zunächst muss die IDF berechtigt sein, daran hängt die Rechtmäßigkeit des weiteren Vorgehens. Und da wären wir dann wieder beim 163b und in Bayern beim Art. 13 PAG (für NRW 12 PolG).

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Ich passe Deine Aussage, die per se ohne jeglichen Erkenntnisgewinn ist, mal den Tatsachen an:

die rein sachliche Frage nach dem Ausweis ist nicht das Problem.

 

Und selbst wenn der Polizist den Fuß nicht in die Tür hätte stellen dürfen rechtfertigt das keinen Angriff gegen den Polizisten.
Ach - ich darf mich als Bürger nicht gegen Hausfriedensbruch wehren? Interessantes Rechtsverständnis hast Du..

 

der Bürger ist auch nicht Dienstherr.

Und der Bürger ist soverän, aber nicht Soverän der Polizei.

Ich nehme einfach mal zu Deinen Gunsten an, daß die mangelnde Fähigkeit, bereits mehrfach wiederholte Erklärungen zumindest lesend zur Kenntnis zu nehmen, auch mit der Uhrzeit zu tun hat, zu der das nicht geschieht. Vom verarbeiten und verstehen reden wir dann bei Gelegenheit.

 

und wer die Polizei bezahlen will, der muss dafür auch Steuern zahlen und keine Gelder vom Staat beziehen.
Ehrlich: ich hab's versucht. Ganz ernsthaft. Und lange. Ich habe sogar erst andere Beiträge gelesen, mir einen Kaffee gemacht und Yoda befolgt ('Meditate ohn this, I will'). Es hat nichts genutzt. Mir ist nicht nur der möglicherweise tieftieftief unten verborgene Sinngehalt dieses Satzes verborgen geblieben - ich kann einfach überhauptgarkeinen Sinn entdecken. Falls Du das hier also liest und Dich entsinnen kannst, was Du meinen wolltest: lass' mich nicht dumm sterben, klär' mich auf!
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Guest PedroK
Und der Bürger ist soverän, aber nicht Soverän der Polizei.

Diese Aussage bedarf einer Erläuterung. Magst Du mal erklären, was Du damit meinst?

 

Interessantes Rechtsverständnis hast Du..

Das Problem ist offenbar Milieu-immanent: Die Rosenheim-Cops bedürfen der Belehrung durch den Richter, Blueys Verfassungsverständnis ist IMO zumindest eigenwillig und an der Wannabe-Front sieht es nicht besser aus. So langsam scheint mir, dass Hartmuts grundsätzliche Bedenken nicht ganz von der Hand zu weisen sind.

 

und wer die Polizei bezahlen will, der muss dafür auch Steuern zahlen und keine Gelder vom Staat beziehen.
... ich kann einfach überhauptgarkeinen Sinn entdecken.

Meine Übersetzung wäre: "Das ganze Gesindel ist überhaupt kein Soufferäng (oder wie der Typ heißt)!" Aber dazu wird @Blaulicht sich wohl noch äußern.

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Und selbst wenn der Polizist den Fuß nicht in die Tür hätte stellen dürfen rechtfertigt das keinen Angriff gegen den Polizisten.

Die Zweibeiner in der Familie stimmen dem zu, "da man ja erkennt, dass es sich um einen PB handelt" (Zitat: 10 jährige

Tochter, welcher beigebracht wurde, niemand Fremden die Tür zu öffnen :) )

Der Einzige, der es nicht einsieht ist der blöde Köter, obwohl ich Ihm gesagt habe " Wenn Schuh in Tür und Du beisst und Schuh gehört

PB, dann Du, peng, tot, weil du nur Sache bist".

Irgendwie meinte ich ein zynisches Grinsen bemerkt zu haben, aber das ist schwierig zu sehen, bei einem Schnauzer.

Noch einen schönen Feiertag.

snb

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Ach - ich darf mich als Bürger nicht gegen Hausfriedensbruch wehren? Interessantes Rechtsverständnis hast Du..
Ohne jetzt den Sachverhalt zu kennen: Lag der Straftatbestand des Hausfriedensbruches vor?

 

Zur Ausweispflicht des Polizeibeamten: In Bayern gilt hierzu Art 6 Bay. PAG: Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt

 

Lässt sich eine Eskalation erkennen, so ist vom Beamten nicht zu erwarten, in diesem Moment den Ausweis hervorzuwühlen. Dann ist es auch zulässig, sich zu einem späteren Zeitpunkt auszuweisen.

Da es eine solche Einschränkung jedoch im § 163b StPO nicht gibt, ist der von dieser Maßnahme Betroffene zur unverzüglichen Angabe seiner Personalien verpflichtet.

 

Gruß

Goose

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Ach - ich darf mich als Bürger nicht gegen Hausfriedensbruch wehren? Interessantes Rechtsverständnis hast Du..
Ohne jetzt den Sachverhalt zu kennen: Lag der Straftatbestand des Hausfriedensbruches vor?

 

Zur Ausweispflicht des Polizeibeamten: In Bayern gilt hierzu Art 6 Bay. PAG: Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt

 

Lässt sich eine Eskalation erkennen, so ist vom Beamten nicht zu erwarten, in diesem Moment den Ausweis hervorzuwühlen. Dann ist es auch zulässig, sich zu einem späteren Zeitpunkt auszuweisen.

Da es eine solche Einschränkung jedoch im § 163b StPO nicht gibt, ist der von dieser Maßnahme Betroffene zur unverzüglichen Angabe seiner Personalien verpflichtet.

 

Gruß

Goose

 

 

das soll heißen, dass das bloße Auftreten in Uniform, jemanden als Polizist erkennen lässt???

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vor ein paar Monaten wurde ein LKW der Deutschen Post überfallen

 

der LKW wurde von einem Auto mit Polizeikelle angehalten

 

einige zivile KFZ der Polizei kenne ich hier aber im Falle das ich mir nicht sicher bin würde ich NICHT anhalten

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Das hat PedroK dem Blaulicht bereits zutreffend erklärt.

Gut und schön, nur wird es dadurch auch nicht "richtiger".

 

Diese Behauptung ist nicht nur schlicht falsch, sie zeigt auch ein sehr eigenartiges Demokratieverständnis. Konsequent zu Ende gedacht würde sie bedeuten, daß Du in unserem Staat als Beamter nicht tragbar bist.

Nun, wenn sie denn so falsch ist, erläutere mir doch mal, inwiefern und warum.

Ansonsten: Deine Meinung und als solche akzeptiert. Mehr aber auch nicht.

 

Der Bürger darf eben nicht gegebenfalls die Legitimation überprüfen, sondern grundsätzlich immer, wenn der Polizist von sich aus an den Bürger herantritt.

Falsch. Der Bürger darf diesen Wunsch äußern, nur muß ich mich nicht ausweisen, wenn ich ihm in Uniform gegenübertrete. Aber das Thema hatten wir schon irgendwann und -wo mal behandelt. Wirst Du finden, wenn Du danach suchst.

 

Die Diskussion hatten wir schon, glaube ich. Auf die vielen Einschränkungen (die in ()) will ich gar nicht eingehen, die haben mit dem konkreten Fall rein gar nichts zu tun. Fakt ist: der Richter in dem hier in Rede stehenden Verfahren sieht die Sache mit dem Fuß in der Tür offenbar anders.

Falsch. Der Richter, so wie ich es sehe und verstanden habe, stellt das Betreten und Durchsuchen der Wohnung grundsätzlich unter den Vorbehalt eines Durchsuchungsbeschlusses, was so aber auch nicht ganz korrekt ist, wenn man sich mal die einschlägigen Rechtsvorschriften betrachtet. Ansonsten: mit dem Fuß in der Tür verhindere ich lediglich das Schließen der selbigen. Es stellt weder ein Betreten und schon mal gar kein Durchsuchen der Wohnung dar.

 

Und selbstverständlich darfst Du Deine falsche Meinung haben, die in der Realität ja auch tatsächlich so gelebt wird (wie man an den Aussagen des Polizisten in dem Verfahren erkennen kann). Du darfst bloß nicht erwarten, daß ein betroffener Bürger das klaglos akzeptiert und wirst im Zweifel akzeptieren müssen, daß Dir von den entsprechenden Stellen erklärt wird, daß er damit Recht hat.

Es ist mir relativ egal, was Du für falsch oder richtig ansiehst. Und ich glaube auch bzw. bin mir recht sicher, daß ich denn doch ein wenig besser weiß als Du, was ich darf und was nicht. Und sollte ein Bürger (aufgrund irgendwelcher TV-Sendungen etc.) der irrigen Meinung sein, meine Maßnahme sei unrechtmäßig, dann werde ich ihm ggf. ein wenig nachhelfen. Bislang wurden meine Maßnahmen bei Gericht noch nicht als unrechtmäßig beurteilt, obwohl es sehr wohl schon den ein oder anderen Bürger gegeben hat, der anderer Ansicht war als ich und meinte, ich müsse mir erst wer weiß was für einen *-befehl besorgen. Man darf halt nicht alles glauben, was man im TV so gezeigt bekommt.

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und wer die Polizei bezahlen will, der muss dafür auch Steuern zahlen und keine Gelder vom Staat beziehen.
... ich kann einfach überhauptgarkeinen Sinn entdecken.

Meine Übersetzung wäre: "Das ganze Gesindel ist überhaupt kein Soufferäng (oder wie der Typ heißt)!

 

Das war auch mein erster (und auch zweiter) Gedanke.

 

" Aber dazu wird @Blaulicht sich wohl noch äußern.

Ja, darauf bin ich aúch schon sehr gespannt, wie @Blaulicht zurückrudern wird sich äußern wird.

 

Eribär

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Wenn ein Polizist einen Ausweis sehen will, von einer Person die in iher Wohnung ist und er hat keinen Durchsuchungsbeschluß, dann hat er Pech gehabt. Hier steht die im GG zugeischerte Unverletzlichkeit der Wohnung eindeutig über dem Recht des Beamten Personalien festzustellen. Im GG gibt es keinen Passus der das dem Beamten einräumt. Lediglich bei einer Straftat und einer Person die direkt daran beteiligt ist und ggf. Gefahr im Verzug ist kann hier abgewichen werden.

Die Frau war keine Beschuldigte und somit hatte das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung vorrang. Wenn Polizisten noch nichteinmal die simpelsten Dinge unssres angeblich so tollen Rechtssystems verstehen, dann sollten sie sich einen anderen Job suchen.

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Wie interpretierst Du Artikel 20 Abs. 2 GG?

Ganz sicher nicht in der Form, daß ich vorm Bürger einen Bückling zu tätigen habe oder mir von ihm vorschreiben lassen muß, wie ich meine Arbeit erledige. Das nämlich obliegt gewissen, durch den Bürger gewählten, Organen. So darf er also sicherlich einiges verlangen, ich aber muß diesem Verlangen ganz sicher nicht in allem nachkommen oder entsprechen. Jedenfalls nicht so, wie es sich der Bürger gerade in dem jeweiligen Einzelfall so vorstellt.

 

Da sehe ich ein klares Ja. Wird ja so auch von der Polizei empfohlen (s.o.).

Ich nicht. Es wird lediglich empfohlen, sich via Telefon rückzuversichern. Nur wird das im Einzelfall eben dazu führen, daß man derweil ein Schließen der Tür verhindern wird. Und ggf. wird auch ein telefonisches Rückversichern nicht ermöglicht werden, WENN es der Einzelfall so erfordert. Auch denke ich, daß man schon erkennen können wird, in der Regel jedenfalls, ob da tatsächlich Polizei vor der Tür steht oder nicht.

 

Das Thema hatten wir doch weiter oben schon. Zunächst muss die IDF berechtigt sein, daran hängt die Rechtmäßigkeit des weiteren Vorgehens. Und da wären wir dann wieder beim 163b und in Bayern beim Art. 13 PAG (für NRW 12 PolG).

Und wo siehst Du jetzt das Problem bzw. die Unrechtmäßigkeit?

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Ach - ich darf mich als Bürger nicht gegen Hausfriedensbruch wehren? Interessantes Rechtsverständnis hast Du..
Ohne jetzt den Sachverhalt zu kennen: Lag der Straftatbestand des Hausfriedensbruches vor?

 

Zur Ausweispflicht des Polizeibeamten: In Bayern gilt hierzu Art 6 Bay. PAG: Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt

 

Lässt sich eine Eskalation erkennen, so ist vom Beamten nicht zu erwarten, in diesem Moment den Ausweis hervorzuwühlen. Dann ist es auch zulässig, sich zu einem späteren Zeitpunkt auszuweisen.

Da es eine solche Einschränkung jedoch im § 163b StPO nicht gibt, ist der von dieser Maßnahme Betroffene zur unverzüglichen Angabe seiner Personalien verpflichtet.

 

Gruß

Goose

 

 

das soll heißen, dass das bloße Auftreten in Uniform, jemanden als Polizist erkennen lässt???

Das bedeutet, daß die Uniform als Legitimation erst einmal ausreicht. Einige Polizeigesetze sehen eine Ausweispflicht vor, jedoch ist diese immer soweit eingeschränkt, daß sie bei drohenden Beeinträchigungen der Maßnahme hinten ansteht.

 

Wenn ein Polizist einen Ausweis sehen will, von einer Person die in iher Wohnung ist und er hat keinen Durchsuchungsbeschluß, dann hat er Pech gehabt. Hier steht die im GG zugeischerte Unverletzlichkeit der Wohnung eindeutig über dem Recht des Beamten Personalien festzustellen. Im GG gibt es keinen Passus der das dem Beamten einräumt. Lediglich bei einer Straftat und einer Person die direkt daran beteiligt ist und ggf. Gefahr im Verzug ist kann hier abgewichen werden.

Die Frau war keine Beschuldigte und somit hatte das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung vorrang. Wenn Polizisten noch nichteinmal die simpelsten Dinge unssres angeblich so tollen Rechtssystems verstehen, dann sollten sie sich einen anderen Job suchen.

Es wäre gut, wenn du solche Ausführungen deutlich als deine persönliche Meinung kennzeichnen würdest, somst könnte der unbedarfte Leser noch annehmen, das, was du da schreibst, hätte einen fundierten Hintergrund...

 

Gruß

Goose

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Es wäre gut, wenn du solche Ausführungen deutlich als deine persönliche Meinung kennzeichnen würdest, somst könnte der unbedarfte Leser noch annehmen, das, was du da schreibst, hätte einen fundierten Hintergrund...

 

 

Na dann für dich mal zur Auffrischung der vielleicht schon länger zurückliegenden Materie bei deiner Ausbildung:

 

"Unverletzlichkeit der Wohnung

 

 

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein in Art. 13 Grundgesetz geregeltes Abwehrgrundrecht. Es schützt den Bürger vor Eingriffen des Staates und steht jedem zu, der mit erkennbarem Wohnwillen Räume unmittelbar besitzt. Zweck dieses Grundrechtes ist der Individuumsschutz, nämlich das Recht des Einzelnen, sich in seiner Privatsphäre frei entfalten zu können. Allerdings bietet dieses Grundrecht keinen Anspruch auf eine angemessene Wohnung.

 

Die Unverletzlichkeit der Wohnung bedeutet, dass staatliche Organe grundsätzlich nicht berechtigt sind, ohne Zustimmung des Wohnungsbesitzers dessen Wohnung zu betreten oder sonstwie in die Wohnung einzudringen. Daher ist auch grundsätzlich das Abhören von Wohnungen (z. B. auch durch Richtmikrofone) unzulässig.

 

Jedoch schützt Art. 13 GG nicht in allen Facetten vor einer Online-Durchsuchung. Solange nicht körperlich in die Wohnung eingedrungen wird, z. B. um ein Spionageprogramm zu platzieren, oder an das informationstechnische System angeschlossene Geräte wie Kameras oder Mikrofone benutzt werden, um Vorgänge in der Wohnung abzuhören, ist der Eingriff gemäß Bundesverfassungsgericht nicht an Art. 13 Abs. 1 GG zu messen.[1][2]

 

Aus dem Grundrecht heraus trifft den Staat aber auch weiterhin die Verpflichtung, die Wohnung vor jedem vom Berechtigten nicht gewünschten Betreten oder Verletzen des Schutzbereiches zu schützen. Aus diesem Grunde ist z. B. der Hausfriedensbruch im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.

 

In Einzelfällen kann dieser Grundsatz durchbrochen werden. Der Artikel sieht Einschränkungen zur Abwehr und Verfolgung besonders schwerer Straftaten vor, wobei die Eingriffe durch richterliche Anordnung (Hausdurchsuchung) oder bei Gefahr im Verzug erfolgen können. Daneben kennt der Artikel Gesetzesvorbehalte, die gesetzliche Einschränkungen zur Abwehr allgemeiner Gefahren (z. B. Gesetz über das Schornsteinfegerwesen) vorsehen."

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Gut und schön, nur wird es dadurch auch nicht "richtiger".
Muß es auch nicht. Es reicht völlig, wenn es richtig ist. Und das ist es. Ansonsten erläutere uns doch mal, inwiefern und warum.

 

Nun, wenn sie denn so falsch ist, erläutere mir doch mal, inwiefern und warum.
Ich glaube ja nicht, daß es irgendwas nützt, aber bitte: selbstverständlich hat jeder Bürger grundsätzlich das Recht und die Möglichkeit, das Handeln eines Staatsbediensteten überprüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Überprüfung kann genauso selbstverständlich Einfluß haben auf das Handeln dieses (und dann hoffentlich auch aller anderen) Staatsbediensteten. Bedienstete, die das Ergebnis dieser Überprüfung nicht akzeptieren wollen, sind in letzter Konsequenz aus dem Staatsdienst zu entfernen.

 

Deine Meinung (...). Mehr aber auch nicht.
Nö. Grundlegende Aspekte unserer Demokratie.

 

Der Bürger darf diesen Wunsch äußern, nur muß ich mich nicht ausweisen, wenn ich ihm in Uniform gegenübertrete
Das steht bitte wo? Und verweise bitte nicht auf die Suchfunktion des Forums, nenne einfach den passenden Paragraphen und erklär möglichst auch gleich, wie Goose' Quelle dann zu bewerten ist.

Ich verweise vorab schon mal auf diesen Artikel.

 

Falsch.
Nö. Falsch ist Dein Sehen und Verstehen, hier z.B.
... stellt das Betreten und Durchsuchen der Wohnung grundsätzlich unter den Vorbehalt eines Durchsuchungsbeschlusses, was so aber auch nicht ganz korrekt ist
Das ist nämlich genau so völlig korrekt - einfach das Wort 'grundsätzlich' beachten. Das der Richter nicht von 'durchsuchen' spricht, sei nur am Rande erwähnt.

 

mit dem Fuß in der Tür verhindere ich lediglich das Schließen der selbigen. Es stellt weder ein Betreten und schon mal gar kein Durchsuchen der Wohnung dar.
Dein Fuß in meiner Wohnung ist bitte was, wenn nicht 'betreten'?

 

Es ist mir relativ egal, was Du für falsch oder richtig ansiehst.
Ja, diese Einstellung ist bekannt.

 

Und ich glaube auch bzw. bin mir recht sicher, daß ich denn doch ein wenig besser weiß als Du, was ich darf und was nicht.
Ich hoffe doch sehr, daß Du tatsächlich nicht nur ein wenig besser als ich weißt, was Du als Polizist darfst. Bekanntermaßen gelingt es aber nicht immer jedem Polizisten, nur das zu tun, was er darf.

 

Und sollte ein Bürger (aufgrund irgendwelcher TV-Sendungen etc.) der irrigen Meinung sein, meine Maßnahme sei unrechtmäßig, dann werde ich ihm ggf. ein wenig nachhelfen.
Ich störe Dich in Deinen Allmachtsphantasien nicht ungern: im Zweifel bist nicht Du derjenige, der entscheidet und nachhilft.

 

...
Selten, aber dann gern: Zustimmung.

 

Es wird lediglich empfohlen, sich via Telefon rückzuversichern. Nur wird das im Einzelfall eben dazu führen, daß man derweil ein Schließen der Tür verhindern wird.
Hättest Du einen Vorschlag, wie die passende Formulierung in dem Merklbatt lauten könnte? Etwa 'Wenn der Ihnen unbekannte Mensch vor Ihrer Tür Sie zwar zum Telefon gehen lässt, Sie aber durch Fuß-in-die-Tür-stellen am Schließen derselben hindert, machen Sie sich keine Gedanken, das ist schon mal ein gutes Zeichen dafür, daß es sich um einen Polizisten handelt'?

 

Auch denke ich, daß man schon erkennen können wird, in der Regel jedenfalls, ob da tatsächlich Polizei vor der Tür steht oder nicht.
Wenn ich mich an die letzten Male erinnere, in denen ich Beamte in zivil erlebt habe, eher im Gegenteil: da könnte ich der Oma nebenan nur empfehlen, die Tür gar nicht erst zu öffnen.

 

Das bedeutet, daß die Uniform als Legitimation erst einmal ausreicht.
Das steht bitte wo? Und was bitte heißt 'erst einmal'?

 

Es wäre gut, wenn du solche Ausführungen deutlich als deine persönliche Meinung kennzeichnen würdest, somst könnte der unbedarfte Leser noch annehmen, das, was du da schreibst, hätte einen fundierten Hintergrund...
Könntest Du den unfundierten Teil bitte nennen und erklären?
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@Phantom Raser: Ich brauche da keine Auffrischung, mir ist die Rechtslage durchaus bekannt. Dir hingegen offensichtlich nicht, sonst würdest du nicht so vieles durcheinander werfen...

 

@Biber:

Das steht bitte wo?
Beispielsweise in der Entscheidung des OLG Saarbrücken, VRS 47, 474 (war zwar eine Verkehrssache, allerdings sehe ich kein Problem, diesen Grundsatz auch auf andere Bereiche anzuwenden)
Und was bitte heißt 'erst einmal'?
"Erst einmal" bedeutet, daß wir auf Wunsch des Betroffenen der Ausweispflicht nachkommen, wenn die Situation es gestattet.

 

Könntest Du den unfundierten Teil bitte nennen und erklären?
Ist es nicht mehr so, daß der, der etwas behauptet, das auch Begründen sollte? Soll ich nun im Detail darlegen, wo PhantomRaser überall was durcheinander geworfen hat?

 

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK
Ganz sicher nicht in der Form, daß ich vorm Bürger einen Bückling zu tätigen habe…

Das verlangt niemand. Der alte Fritz war sich übrigens nicht zu schade dafür.

 

… oder mir von ihm vorschreiben lassen muß, wie ich meine Arbeit erledige.

Mittelbar musst Du Dir genau das von den Bürgern vorschreiben lassen.

 

Da sehe ich ein klares Ja. Wird ja so auch von der Polizei empfohlen (s.o.).

Ich nicht. Es wird lediglich empfohlen, sich via Telefon rückzuversichern.

Wir beide wissen, dass Du lesen kannst, und ich habe es weiter oben zitiert: Es wird empfohlen, sich „vor dem Einlass“ rückzuversichern.

 

Nur wird das im Einzelfall… Und ggf… WENN es der Einzelfall so erfordert…. daß man schon erkennen können wird, in der Regel jedenfalls….

Sag mal, schwurbelst Du nicht ein wenig? Es geht - wie gesagt - um einen konkreten Fall.

 

Und wo siehst Du jetzt das Problem bzw. die Unrechtmäßigkeit?

Ich sehe – wiederum in dem konkreten Fall - weder aus 163b noch aus dem PAG Bayern eine Rechtsgrundlage für die IDF. Siehst Du eine?

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Mal sehen was wir jetzt wissen.

 

Es sollte jemand zur Untersuchung abgeholt werden. Der wohnte nicht mehr dort. Die eine Nachbarin kannte denjenigen nicht, und die jetzt Angeklagte sagte wahrheitsgemäß das er nicht dort wohnt.

 

Es wurde unfreundlicher, warum auch immer. Keiner ist verpflichtet Menschen mit Freundlichkeit zu begegnen. Dann kam die Reaktion

"Die Frau wollte uns veräppeln. Dann muss man die Sache durchziehen.“

Hier dürfte es festgestanden haben das die Sache eskaliert.

Die Frau wollte nach Aussage des Polizisten ihren Ausweis nicht zeigen. Aber nach anderen Informationen ( auch des Polizisten ) wollte die Frau in die Wohnung gehen um den Ausweis zu holen.

 

Bis hierhin stellt sich die Frage, warum soll sich jemand Unbeteiligtes überhaupt ausweisen, wobei ja die Frage rein rhetorisch ist, weil sie wollte den Ausweis holen. Darum hat doch der Polizist vor der offenen Türe warten wollen. Bei Gefahr im Verzuge wäre er sicher in die Wohnung eingedrungen.

 

Wenn ein Richter, der die Akten kennt, schon sagt das der Fuß in der Türe nicht rechtmäßig war, sehe ich als gesichert an, man darf sich gegen unrechtmäßiges Eindringen wehren. Ich habe nirgends gelesen das man sich nicht auch gegen Polizisten wehren darf, wenn sie ein Verbrechen begehen. Eindringen ohne Durchsuchungsbeschluss, ohne Gefahr im Verzuge, nenne ich Hausfriedensbruch.

 

Da glaube ich eher dem Richter als den Polizisten die hier keine Straftat, Hausfriedensbruch sehen wollen. Auch Polizisten, gerade Polizisten im Dienst, müssen die Gesetze einhalten. Fuß in die Türe ist, wenn es unrechtmäßig ist, Hausfriedensbruch. Der Richter hat da auch keine Gefahr im Verzuge gesehen.

 

Zudem hätte der Polizist, ich zitiere

(8) Dem Wohnungsinhaber oder seinem Vertreter sind der Grund der Durchsuchung und die gegen sie zulässigen Rechtsbehelfe unverzüglich bekanntzugeben.

http://dejure.org/gesetze/PolG/31.html

Habe nirgends gelesen dass das geschehen ist.

 

Wenn jetzt die Frau sich gegen das Eindringen gewehrt hat, egal ob sie ihm auf den Fuß getreten hat, geschupst hat, oder ihm die Nase breit klopft. Es ist Verhältnismäßig so seine Wohnung gegen gewalttätiges eindringen zu schützen. Es hätte gereicht wenn der Polizist einen Schritt zurückgegangen wäre, um die Straftat, und damit die Gegenwehr zu beenden.

§ 34

Rechtfertigender Notstand

 

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html

 

Ich wiederhole den Satz

"Die Frau wollte uns veräppeln. Dann muss man die Sache durchziehen.“

 

Es ging da imho überhaupt nicht mehr darum Recht durchzusetzen, es ging da um das angekratzte Ego.

 

Die Gegenwehr der Frau kann imho nicht so groß gewesen sein, wenn der Polizist sie aus der Wohnung ziehen konnte, und an den Kollegen weiterreichten. Er gleich darauf den Ehemann schnappte, und bis zum Ende der Aktion, stehend festhalten konnte. Wäre der Widerstand des Ehemanns groß gewesen, hätte imho der Polizist den Ehemann nicht solange stehend halten können. Dann wäre der Ehemann sicher auch auf dem Boden gelegen. Alle anderen sind zum Schluss auf dem Boden gelegen.

 

Was auch noch seltsam ist, der Polizist hat mitbekommen wie der Vater die Kollegen welche die Tochter festgehalten haben, angegangen haben soll. Seltsamerweise hat er aber nicht gesehen ob die Frau geschlagen wurde oder nicht. Mir scheint, da hat jemand eine selektive Wahrnehmung.

 

Da dürfte es interessant werden wenn die Art der Verletzungen und ihrer Entstehungen zur Sprache kommen.

 

Schön finde ich auch diese Aussage des Polizisten.

 

Wie er denn zu dem Verdacht gekommen sei, die Frau verheimliche ihm etwas, wollte Wächtler wissen. Sie habe doch von sich aus Auskunft erteilt. "Wer was zu verbergen hat, der legt entsprechende Verhaltensweisen an den Tag", antwortete der Zeuge. Ob es denn eine einzige Tatsache gebe, auf die sich der Verdacht gegründet habe, hakte der Anwalt nach. Die Antwort des Polizeibeamten: "Der Verdacht war da."

http://www.sueddeutsche.de/bayern/umstritt...nsatz-1.1344043

 

Da hat möglicherweise einer statt mit Hirn, mit Bauch gedacht.

 

http://www.ovb-online.de/lokales/rosenheim...re-2296129.html

http://www.rosenheim24.de/news/rosenheim-s...24-2293766.html

http://www.br.de/themen/aktuell/inhalt/pro...einsatz100.html

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn die Frau meint, dass sie dem Polizisten den Ausweis nicht zeigen muss und wenn sie meint, dass der Fuß in der Tür nicht erlaubt ist, kann sie das von einem Richter prüfen lassen; sie darf aber nicht den Polizisten angreifen.

 

jeder der meint, dass man wenn ein Polizist zu unrecht den Fuß in die Tür stellt, Gewalt anwenden zu dürfen hat ein überdenenwertes Rechtsfairständnis.

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Wenn die Frau meint, dass sie dem Polizisten den Ausweis nicht zeigen muss und wenn sie meint, dass der Fuß in der Tür nicht erlaubt ist, kann sie das von einem Richter prüfen lassen; sie darf aber nicht den Polizisten angreifen.

 

 

erstmal hinnehmen?

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Beispielsweise in der Entscheidung des OLG Saarbrücken, VRS 47, 474
Leider kann zumindest ich das Urteil nicht im Volltext finden, deshalb kann ich zu dem konkreten Fall auch nichts sagen. Eine Verallgemeinerung ist aber zumindest in den Fällen, in denen eine Ausweispflicht in den entsprechenden Gesetzen explizit geregelt und eine Ausnahme á la 'wenn Uniform, dann nicht' nicht zu finden ist, sicher unzulässig.

 

Ist es nicht mehr so, daß der, der etwas behauptet, das auch Begründen sollte?
Er hat - zwar ohne Quellenangaben, aber durchaus umfangreich.

 

Soll ich nun im Detail darlegen, wo PhantomRaser überall was durcheinander geworfen hat?
Ja bitte. So lang war sein Text ja nun auch nicht.

 

Wenn die Frau meint, dass sie dem Polizisten den Ausweis nicht zeigen muss
Meinte sie nicht. Warum also behauptest Du so einen Dummfug?

 

wenn sie meint, dass der Fuß in der Tür nicht erlaubt ist, kann sie das von einem Richter prüfen lassen; sie darf aber nicht den Polizisten angreifen.
Ach, der Büregr darf sich also nicht gegen einen rechtswidrigen Eingriff in seine Grundrechte wehren? Interessante Rechtsauffassung...

 

jeder der meint, dass man wenn ein Polizist zu unrecht den Fuß in die Tür stellt, Gewalt anwenden zu dürfen hat ein überdenenwertes Rechtsfairständnis.
Jeder Polizist, der meint, er dürfe einfach mal so das Grundgesetz ignorieren, hat in der Tat ein überdehntes Rechtsfairständins.

 

Antwortest Du noch auf meinen Beitrag auf Deinen Beitrag von heute nacht (Du erinnerst Dich?) oder ist Dir die ganze Geschichte einfach zu peinlich? Mußt Du nur sagen, in dem Fall ziehe ich meine Fragen zurück, ohne mir einen Bruch zu heben!

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Wenn die Frau meint, dass sie dem Polizisten den Ausweis nicht zeigen muss und wenn sie meint, dass der Fuß in der Tür nicht erlaubt ist, kann sie das von einem Richter prüfen lassen; sie darf aber nicht den Polizisten angreifen.

 

 

erstmal hinnehmen?

Mündlicher Widerspruch.

 

und da der keine aufschiebende Wirkung hat: ja. Muss man dann erstmal hinnehmen.

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Wenn die Frau meint, dass sie dem Polizisten den Ausweis nicht zeigen muss

Irrelevant weil inzwischen unbestritten feststeht die Frau wollte sich ausweisen.

 

und wenn sie meint, dass der Fuß in der Tür nicht erlaubt ist, kann sie das von einem Richter prüfen lassen;

In dem Moment war es imho rechtlich gesehen kein Polizist, sondern ein Eindringling der sich gewaltsam Zugang verschaffen wollte.

Ein Richter hat geprüft und gesagt, eindringen war nicht rechtmäßig.

 

sie darf aber nicht den Polizisten angreifen.

Wo steht das jemand sein Heim nicht gegen unrechtmäßiges eindringen schützen darf, egal ob der Eindringlich Polizist ist oder nicht.

 

jeder der meint, dass man wenn ein Polizist zu unrecht den Fuß in die Tür stellt, Gewalt anwenden zu dürfen hat ein überdenenwertes Rechtsfairständnis.

Wo steht das man sich nicht gegen Polizisten wehren darf wenn sie Straftaten begehen?

 

MfG.

 

hartmut

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Vor allem gibt es das GG ja gerade deswegen um den Bürger vor Willkür des "Staates" zu schützen. Wenn ein Polizist ohne Durchsuchungsbeschluss und ohne das ich Beschuldigter bin den Fuss in meine Tür stellen würde - der Fuß sich also innerhalb meines Wohnraumes befindet, dann könnte es passieren das er danach richtig Aua im Fuss hat.

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