Jump to content

Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


Recommended Posts

  • Replies 7k
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

Posted Images

Rechtsgüter werden gegeneinander abgewogen. Ja; ist richtig. Das ist ein wesentlicher Teil der Verhälnismäßigkeitsprüfung.
Unlängst ging es hier um das Betreten eines umfriedeten Grundstücks wegen einer Nachfrage bei einer OWI. Das ging bis zum Hund. Das fand ich verhältnismäßig unverhältnismäßig.

 

Aber weißt du denn auch welche Rechtsgüter abgewogen werden?
Ich bin Naturwissenschaftler und kein Rechtsheini, wiewohl nur die wenigsten Bürger Rechtsheinis sind. Ich habe aber ein Rechtsempfinden. Und wenn "Gefahr im Verzug" auf Rechtsgüter wie die Verfolgung einer OWI ausgedehnt ist, wird mir mulmig. Und wenn auch noch die Unverletzlichkeit der Behausung auf nur dieselbe reduziert wird sodass Beamte einfach so auf meiner Terasse erscheinen können noch mehr. Möglicherweise rechtmäßig, aber keinesfalls richtig, aber den Unterschied machen Beamte nicht in jedem Fall und je mehr Unrichtiges rechtmäßig wird, desto mulmiger wird mir.

 

Ich habe das Beispiel schonmal gebracht, aber es ist leider ewig aktuell: Spartakus hätte sich nicht gegen die Römer auflehnen dürfen, weil es unrechtmäßig war, die Franzosen haben ihren König unrechtmäßig gestürzt, unsere Urgroßväter den deutschen Kaiser unrechtmäßig vom Hof gejagd. Ich selbst habe gesehen, wie die Ossis sich unrechtmäßig gegen Honni auflehnten. Rechtmäßigkeit ist für'n Po, wenn sie nicht auf Richtigkeit basiert. Witzigerweise waren die Verteidiger der Rechtmäßigkeit bis zu einem Punkt immer auch von der Übereinstimmung veon Rechtmäßigkeit und Richtigkeit überzeugt. Wie weit geht das Treueverhältnis?

Wir reden hier in dem Thread fraglos über Belanglosigkeiten für die Weltgeschichte. Aber ich komme nicht umhin, festzustellen, dass die Obrigkeit ihre Anstrengungen seit Jahren eher verstärken muss als zu verringern, um die Bürger zur Ordung anzuhalten. Zu einer Ordnung, die die immer weniger legitimiert ist, weil immer weniger sie per Wahl wünschen. Wir reden bundesweit von 65-70% die überhaupt entschieden snd und davon 50%+ die sich vertreten sehen können. Die Rechtmäßigkeit wird also von Vertretern bestimmt, von denen ca.36% glauben, sie würden das gut machen. Mal aussen vor, dass sie das nicht für alle ihrer Wähler machen werden, regiert uns immer eine Minderheit. Das ist rechtmäßig - es steht jedem frei, das zu ändern. Aber wie richtig werden die Entscheidungen sein? Was wenn Euch Cops mal die 30% der Nichtrepräsentierten und in deren Gefolge die 25% der Opposition gegenüberstehen? Also genau die 65%, die gerade nichts zu sagen haben. Und zwar alle?!? Niederknüppeln, weil sie nicht weichen? Alle in Notwehr erschießen, weil sie nicht innehalten Euch zu bedrängen? Das wäre bestimmt rechtmäßig, ich bezweifelte aber die Richtigkeit dessen.

 

Auf der einen Seite die des Bürgers auf der anderen Seite werden dann Strafverfolgungsanspruch des Staates / Gefahrenabwehrpflicht / Gefahren für Dritte / Rechtsgüter der Allgemeinheit gestellt. Und dann erfolgt eine Abwägung. Das ist doch gut so. Wäre das nicht so, dann hätte ich große bedenken. Das wäre dann ein Indiz eines Unrechtsstaates / Polizeistaates oder für staatliche Willkür.
So beschrieben ist das absolut in Ordnung. Das ist der Sollzustand. Und was wissen wir über den Unterschied zwischen Ist und Soll? Er ist nicht Null, was komisch ist, wo er dass doch sein soll - nein sogar per Gesetz exakt Null sein MUSS oder gibt es für den Beamtenstand eine Ausnahmeregelung, dass sich eine gewisse Anzahl an "Einzelfällen" ereignen darf?

 

In Eure derzeitige Zitatschlacht möchte ich nicht mehr einsteigen. Da wird man ja vom Lesen schon bekloppt.

Link to post
Share on other sites
Zwei erwachsene, in Deeskalation und Psychologie hervorragend ausgebildete Supermänner (nach dem Foto in Harrys BILD-Link sogar drei) schaffen es nicht, eine 26-Jährige unter Kontrolle zu bringen, ohne sie zu vermöbeln? Tut mir leid, das halte ich für realitätsfern.

Tja, 'PedroK', das ist halt Deine Einschaetzung. Ich jedoch kann Dir nur sagen, dass ich selbst schon solch ein 'realitaetsfernes' Ereignis ganz real erlebt habe...... :whistling:

 

Uebrigens braucht es auch nicht unbedingt Reetdaecher, um 'ne Huette durch Funkenflug in den Vollbrand zu versetzen. Immerhin, so sollte man doch fest halten, wurde die Polizei durch eine Anwohnerin zur Hilfe gerufen. Komisch auch, dass Du nicht mit einem Wort auf die Aussage des Zeugen, die ich zitiert habe, ein gehst...... :whistle:

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK
Tja, 'PedroK', das ist halt Deine Einschaetzung. Ich jedoch kann Dir nur sagen, dass ich selbst schon solch ein 'realitaetsfernes' Ereignis ganz real erlebt habe...... :whistling:

Wenn Du’s sagst, dann wird’s so gewesen sein. War aber eher ein „Einzelfall“, oder?

 

Uebrigens braucht es auch nicht unbedingt Reetdaecher, um 'ne Huette durch Funkenflug in den Vollbrand zu versetzen. Immerhin, so sollte man doch fest halten, wurde die Polizei durch eine Anwohnerin zur Hilfe gerufen.

Wie gesagt: Seit 15-20 Jahren wurden dort Osterfeuer ohne jegliche Beanstandung veranstaltet.

 

Komisch auch, dass Du nicht mit einem Wort auf die Aussage des Zeugen, die ich zitiert habe, ein gehst...... :whistle:

Aus zwei Gründen:

- Ich habe den Augenzeugenbericht zumindest in Deinem Link nicht finden können, weiß also nicht, woher er stammt.

- Die Aussage liest sich so, dass sie direkt aus der Feder eines Regelfanatikers stammen könnte. Oder von einer Person, die die Polizei stets in gutes Licht rücken möchte. :unsure:

Link to post
Share on other sites
...Ich bin Naturwissenschaftler und kein Rechtsheini, ... wenn "Gefahr im Verzug" auf Rechtsgüter wie die Verfolgung einer OWI ausgedehnt ist, wird mir mulmig. ...

 

Siehst du, du sagst zu erst, dass du keine Ahnung hast - fängst aber damit an einen Standpunkt zu vertreten.

 

Also Gefahr im Verzug bedeutet, dass wenn die originäre zuständige Behörde nicht zeitnah handeln könnte und der Erfolg der Maßnahme vereitelt würde / bzw. wesentlich erschwert, dann darf auch eine andere Behörde bestimmte Maßnahmen treffen.

 

Bestes Beispiel ist die Hausdurchsuchung.

Die ist durch einen Richter zu genehmigen.

Wenn jedoch kein Richter "verfügbar" ist und die Entscheidung einzuholen zu lange dauern würde, dann darf ausnahmsweise auch ein Polizist oder Staatsanwalt diese Entscheidung treffen.

Rechtsgüterabwägung müssen auch bei der Verfolgung von Owis getroffen werden; wie bei der Straftat werden schützende und verletzte Rechtsgüter gegeneinander abgewogen.

Z.b. der flüchtende Täter, dem der Polizist ins Bein schießen will.

Hier wird das Recht des Täters auf Leben und körperliche Unversehrtheit gegen den verfolgten Zweck abgewogen.

Hat der Täter vorher z.b. einen Mord begangen oder hat der Täter falsch geparkt und weist sich nicht aus sondern "flieht".

Ich finde es sehr wichtig und gut, dass Rechtsgüter auch bei der Owi abgewogen werden.

 

wie die Ossis sich unrechtmäßig gegen Honni auflehnten.

Nach dem deutschen Grundgesetz durften sie das. Diese Auflehnung war rechtmäßig.

Link to post
Share on other sites

Es ist doch aber schon erstaunlich, wenn und das sich derartige Vorfälle regional zu häufen scheinen. Und ich finde es auch immer wieder irritierend, daß Verfahren gegen Polizisten (so sie denn überhaupt identifzierbar sind) anscheinend regelmäßig gar nicht erst eingeleitet, während Verfahren gegen Bürger regelmäßig auch in zweifelhaften Fällen durchgefochten werden.

 

Siehst du, du sagst zu erst, dass du keine Ahnung hast - fängst aber damit an einen Standpunkt zu vertreten.
Er gibt es wenigstens zu...

 

Nach dem deutschen Grundgesetz durften sie das. Diese Auflehnung war rechtmäßig.
Das Grundgesetz (deutsches Grundgesetz ist ein Pleonasmus, aber das nur zur Fortbildung) galt auf dem Staatsgebiet der DDR? Interessant!

 

Komisch auch, dass Du nicht mit einem Wort auf die Aussage des Zeugen, die ich zitiert habe, ein gehst
Stammte die auch aus der zuverlässigen Quelle 'Killerblatt'?
Link to post
Share on other sites
...Ich bin Naturwissenschaftler und kein Rechtsheini, ... wenn "Gefahr im Verzug" auf Rechtsgüter wie die Verfolgung einer OWI ausgedehnt ist, wird mir mulmig. ...

 

Siehst du, du sagst zu erst, dass du keine Ahnung hast - fängst aber damit an einen Standpunkt zu vertreten.

Wenn ich zu dem Zitat mal untertänigst einen Teil wieder hinzufügen darf, den Du heraus gestrichen hast:
.........Ich habe aber ein Rechtsempfinden.......
, dann sollte Dir klar werden, woheraus ich argumentiere. Keine oder wenig Ahnung habe ich von Rechtmäßigkeiten. Ich nehme mir aber das Recht heraus, bestehendes Recht in der Verfolgung und Behandlung vergleichsweise kleiner Verbrecher, wie Ordnungswidrige unrichtig zu finden. Ich mag damit alleine stehen, aber ich würde das nicht als wahrscheinlich ansehen.
Link to post
Share on other sites
bestehendes Recht in der Verfolgung und Behandlung vergleichsweise kleiner Verbrecher, wie Ordnungswidrige unrichtig zu finden. Ich mag damit alleine stehen, aber ich würde das nicht als wahrscheinlich ansehen.

 

Guck mal, die Behördenorganisation der Polizei hat: Schutz, Kripo; es gibt LKÄ, es gibt Verkehrstaffeln, es gibt Angestellte im Polizeidienst.

 

So dass für alle Fälle von Unrecht jemand zur Verfolgung und Prävention da ist.

 

 

Würde das LKA nun Dienstags von 10:00 - 15:00 Falschparker verwarnen würde ich dir zu stimmen.

Link to post
Share on other sites
Ich mag damit alleine stehen...

Ganz sicher nicht.

Kommen wir schon auf 3.

 

@Toxic Waste

 

Möglicherweise rechtmäßig, aber keinesfalls richtig, :whistling:

 

den Satz sollte eingerahmt und übers Bett gehangen werden.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Ist das auf den Fall aus Hamburg bezogen?
Nein.

 

Würde das LKA nun Dienstags von 10:00 - 15:00 Falschparker verwarnen
wären sie sinnvoll beschäftigt und es würde dann wenigstens irgendjemand gegen diese Verkehrspest vorgehen!

 

Ich mag damit alleine stehen...

Ganz sicher nicht.

Kommen wir schon auf 3.

Ich schließe mich an. Dem hier
Möglicherweise rechtmäßig, aber keinesfalls richtig, :whistling:

 

den Satz sollte eingerahmt und übers Bett gehangen werden.

auch.
Link to post
Share on other sites
Ich mag damit alleine stehen...

Ganz sicher nicht.

Kommen wir schon auf 3.

 

@Toxic Waste

 

Möglicherweise rechtmäßig, aber keinesfalls richtig, :whistling:

 

den Satz sollte eingerahmt und übers Bett gehangen werden.

 

MfG.

 

hartmut

 

Oben... Guck was ich schrieb:

 

Beitrag 560

 

Doch richtig.

Link to post
Share on other sites

Wer sagt man schlägt keine Frauen?

Wo bleibt die Gleichberechtigung?

 

 

Natürlich gibt es bei den meisten eine gewisse Hemmung, wenn die aber auf der Frauenseite nicht da ist...

Evtl. wäre sogar ein früheres Eingreifen mit milderen Mitteln besser als sich nach Hemmungsüberwindung mit härteren Mitteln wehren zu müssen. :whistle:

 

 

 

Und Polizistinnen werden auch nie angegriffen, immerhin schlägt man keine Frauen? :whistling:

 

 

 

Und das blaue Auge - also da hab ich auch schon bessere blaue Augen gesehen.

Link to post
Share on other sites
Worauf dann?
Na, wenn hier zwei Fälle aus unterschiedlichen Regionen genannt, einer aber ausgeschlossen wird, ist die weitere Auswahl doch eigentlich recht eingeschränkt, oder? :whistling:
Link to post
Share on other sites
Komisch auch, dass Du nicht mit einem Wort auf die Aussage des Zeugen, die ich zitiert habe, ein gehst...... :whistling:

Aus zwei Gründen:

- Ich habe den Augenzeugenbericht zumindest in Deinem Link nicht finden können, weiß also nicht, woher er stammt.

- Die Aussage liest sich so, dass sie direkt aus der Feder eines Regelfanatikers stammen könnte. Oder von einer Person, die die Polizei stets in gutes Licht rücken möchte. :whistle:

Der entstammt aus den Kommentaren im Ursprungslink........

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK
Der entstammt aus den Kommentaren im Ursprungslink........

Alles klar, danke.

 

Wie gesagt: Die Aussage erscheint mir in Form und Inhalt seltsam und geht im Übrigen überhaupt nicht darauf ein, ob die Polizei-Gewalt gegenüber den zwei Frauen von den Opfern provoziert wurde oder ob sie angemessen war.

 

Die zitierte Anwältin dagegen gibt unter Nennung ihres Namens ein klares Statement ab und stellt Strafanzeige gegen die Polizisten.

 

Das bedeutet natürlich nicht, dass sie automatisch Recht hat, ich würde ihrer Aussage aber zunächst mal mehr Gewicht zumessen, zumal wir ja wissen, dass Zeugen nicht lügen dürfen.

 

Dies auch als Antwort @Goose.

 

Gruß, Pedro.

Link to post
Share on other sites
Ich mag damit alleine stehen...

Ganz sicher nicht.

Kommen wir schon auf 3.

Ich schließe mich an. Dem hier
Möglicherweise rechtmäßig, aber keinesfalls richtig, :sneaky:

 

den Satz sollte eingerahmt und übers Bett gehangen werden.

auch.

 

dann sind wir schon bei 5

Link to post
Share on other sites

Hallo zusammen,

 

hatte heute wegen eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheid das Erlebnis, dass der als "Zeuge" vorgeladene Polizist mich als "Angeklagter" bezeichnete. Habs zur Kenntnis genommen, dem Richter wars egal .... hätte den Hinweis auf die richtige Anrede "Beschuldigter" ganz korrekt gefunden.

 

Dies spricht Bände über die Einstellung von Polizei und Justiz gegenüber ihren "Opfern" !

 

... und erklärt einiges der hier diskutierten Problematik der Verhältnismäßigkeit.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Beschuldigter bist du im Strafverfahren

 

im Bußgeldverfahren Betroffener

 

und wenn das vor Gericht geht wird man im Strafverfahren zum Angeschuldigten und dann zum Angeklagten.

 

warum solltest du vom Betroffenen zum Beschuldigten werden?

 

 

 

 

bißchen zu weit aus dem Fenster gelehnt?

Link to post
Share on other sites
Dies spricht Bände über die Einstellung von Polizei und Justiz gegenüber ihren "Opfern" !

 

... und erklärt einiges der hier diskutierten Problematik der Verhältnismäßigkeit.

Was erwartest Du noch von unserem Rechtssystem?

Schnelle unkomplizierte Abwicklung, man kennt sich halt. Da fallen solche Kleinigkeiten das man zum Straftäter erklärt wird nicht weiter ins Gewicht.

 

War wenigstens der Einspruch erfolgreich?

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

umso besser ..... dann eben Betroffener (steht auch auf der Ladung)

 

War halt von der Bezeichnung "Angeklagter" doch etwas angegriffen.

 

Natürlich war der Einspruch nicht erfolgreich. Polizist ist immer glaubwürdig, technische Fragen werden zu juristischen erklärt und das Gutachten hat sich dann erledigt.... wie hier schon oft beschrieben.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Hallo,

 

Lasermessung von 149 km/h auf der Landstraße. Mit meinem 11-Jährigen Ford Mondeo Kombi fast nicht erreichbar. Da ich keine Erfahrung mit solchen Vorwürfen habe, ließ ich mich zum Einspruch hinreißen, da ich mir ganz sicher bin, nicht so schnell gewesen zu sein. Da wären auf meinem Tacho knapp 160 Sachen ! Nichts für einen Nachmittag im hiesigen Novembernebel mit zwei Kindern auf dem Rücksitz.

 

Der Visiertest des Riegl FG 21-P-Gerätes wurde auf 67,5 m an einem "Vorfahrt"-Verkehrsschild (das rautenförmige) durchgeführt. RA und ich hatten da Einwendungen: die Betriebsanleitung schreibt dabei eine 90 Grad-Kippung des Gerätes vor, die nicht durchgeführt worden war. Zur Klärung dessen sollten ein Gutachten eingeholt werden. Aber dazu kommt es ja nun nicht, da der Antrag auf Begutachtung abgewiesen worden ist.

 

Fazit: Wenn die Fehlersuche unterbunden wird, findet man auch keinen Fehler.

 

Zudem ist aus meiner Sicht erheblicher Zweifel an der Handhabung des Gerätes auf eine "Zielentfernung" von über 900 m bei Nebel und silbergrauen Fahrzeug gegeben gewesen. Auf Grund des Straßenverlaufes muss zuerst "mitgeschwenkt" werden, dann angehalten und die Messung ausgelöst werden. Der Messbeamte versicherte, dass immer so verfahre. Dass er sich an die konkrete Messung nicht erinnerte, hat den Richter nicht gestört. Den hat gestört, dass er ca. 45 Minuten verhandeln musste.

 

Aber, das ist alles in den hiesigen Foren schon so beschrieben worden. Warum auch sollte es am AG Neu-Ulm anders sein.

 

Gruß

 

Eine arme Sau ( ich war echt nicht so schnell !)

Link to post
Share on other sites
Lasermessung von 149 km/h auf der Landstraße.....

Meinst Du, die haben sich die Geschwindigkeit ausgedacht? Wo sollen denn die 149 km/h herkommen?

 

Der Visiertest des Riegl FG 21-P-Gerätes wurde auf 67,5 m an einem "Vorfahrt"-Verkehrsschild (das rautenförmige) durchgeführt.

Ist zulässig. Mache ich auch öfters.

 

RA und ich hatten da Einwendungen: die Betriebsanleitung schreibt dabei eine 90 Grad-Kippung des Gerätes vor, die nicht durchgeführt worden war.

Die Bedienungsanleitung schreibt vor, daß man sowohl horizontal als auch vertikal mit dem Laser ins Ziel geht, wenn man den Test durchführt. Die ordnungsgemäße Durchführung des Tests kreuz man im Protokoll entsprechend an.

Wieso soll das Gerät um 90 Grad gekippt werden? Und woher willst Du oder Dein RA wissen, wie die Tests durchgeführt wurden bzw. was nicht gemacht wurde? Wie hat sich der Meßbeamte dazu eingelassen?

 

Zur Klärung dessen sollten ein Gutachten eingeholt werden.

Was genau soll(te) der Gutachter klären?

 

Aber dazu kommt es ja nun nicht, da der Antrag auf Begutachtung abgewiesen worden ist.

Jap. Sehe ich persönlich auch so und habe es hier in vergleichbaren Fällen auch schon oft erlebt, daß so entschieden wurde. Ist zur Wahrheitsfindung nicht erforderlich, hieß es dann.

 

Fazit: Wenn die Fehlersuche unterbunden wird, findet man auch keinen Fehler.

Dann sollte man aber auch nachvollziehbar begründen, WO man denn einen Fehler vermutet und nicht (ich sag mal so) "wirres Zeug" daherreden (was RAs oftmals gern tun).

 

Zudem ist aus meiner Sicht erheblicher Zweifel an der Handhabung des Gerätes auf eine "Zielentfernung" von über 900 m bei Nebel und silbergrauen Fahrzeug gegeben gewesen.

Wie war die Meßentfernung? Über 900 m? Und Nebel? Wie war die Sichtweite? Waren vor/hinter Dir noch weitere Fahrzeuge?

 

Auf Grund des Straßenverlaufes muss zuerst "mitgeschwenkt" werden, dann angehalten und die Messung ausgelöst werden.

Wieso?

1. Mitschwenken ist kein Problem. Mache ich regelmäßig. Dafür befindet sich das Gerät auf dem Dreibeinstativ. Wie war es hier montiert?

2. eine Messung dauert nicht lange. Und wenn man erst nur mitschwenkt, bis sich das Fahrzeug geradlinig auf das Gerät zubewegt, man aber DANN erst auslöst, WO bitte soll dann das Problem sein? Ich würde sagen: optimale Voraussetzungen.

 

Der Messbeamte versicherte, dass immer so verfahre. Dass er sich an die konkrete Messung nicht erinnerte, hat den Richter nicht gestört.

Man kann sich idR nicht an eine einzelne Messung erinnern, die idR locker ein halbes Jahr zurückliegt. Man darf sich auf die Aktenlage berufen. UND: ich zB sage auch sehr oft, daß ich so und so verfahre. Das reicht auch. Ich ändere mein Meßverhalten nicht ständig.

 

Eine arme Sau ( ich war echt nicht so schnell !)

Ohne daß ich Dir das unterstellen will, aber wie erklärst Du Dir dann diesen Geschwindigkeitswert?

Link to post
Share on other sites

Hallo Bluey,

 

lese ich zwischen den Zeile da eine gewisse Häme ? Trotzdem, danke für die excellente, chirurgisch präzise "Zerlegung" meines Beitrages. Ich hätte Dich als Rechtsbeistand mitnehmen sollen. Aber Deine Stärke ist ja wohl die unangreifbare Lasermessung.

 

1. Ich halte es für ausgeschlossen, dass ich diese hohe Geschwindigkeit mal einfach so gefahren sein soll. Die Strecke ist mir bekannt, man müsste das Gaspedal ganz schön durchtreten und ich fahre kein schnelles Auto. Logischerweise kann ich mir daher das Messergebnis nicht erklären, und genau deswegen zweifle ich die standardmäßige Durchführung an. Aus meiner Sicht gibt es keine andere Erklärung.

 

2. Der Messbeamte konnte eben die genaue Vorgehensweise und die Bestimmungen der Gebrauchsanleitung beim Visiertest nicht erklären. Der Richter hat ihm dann geholfen. Er hat dem Beamten aber trotzdem geglaubt, dass er korrekt gearbeitet hat !

 

3. Es war um ca 15 Uhr im November so neblig, dass die VT mit Abblendlicht fuhren. Im Protokoll war Nebel und lebhafter Verkehr angeben. Da ich auf Grund der Lichthupen des Gegenverkehrs meinen eigenen Beleuchtungsstatus überprüft habe - ohne an eine Geschwindigkeitskontrolle zu denken -, kann ich nicht sagen, ob sich vor oder hinter mir noch andere Fahrzeuge befanden. Sozusagen hätte ich die 149 km/h im "Blindflug" drauf gehabt, obwohl ich sicher vom Gaspedal war. Zur Erinnerung: Mein altes, schwerfälliges Fahrzeug hat gerade mal 110 PS bei 1,8 l Hubraum.

 

4. Ich habe Riegl FG 21-P auf Stativ vorgefunden. Auf dem seitlichen grünen Display waren Entfernung (905 m) und Geschwindigkeit (149 km/h)angezeigt. Warum muss ich glauben, dass diese Werte meinem Fahrzeug zuzuordnen sind ?

 

5. Die Messung kann nach den im Netz zu erhaltenden Angaben bis zu 1 sec dauern. Messbeginn wäre also bei 945 m Entfernung, bliebe noch eine gute Sekunde zum vertikalen und seitlichen Mitschwenken (Kurve, Gefälle) , Anhalten und Auslösen (Reaktionszeit !) der Messung, wenn man bei 1000 m beginnen würde. Der Meßbeamte hat eingeräumt, dass sich das Fahrzeug vollständig im Kreis des "Fadenkreuz" befunden hat, eine genaueres Zielen beispielsweise auf das Kennzeichen nicht möglich gewesen wäre. Da dieser komplexe Vorgang lediglich durch die Empfindungen des Messbeamten bezeugt werden kann, ist ein Zweifel hieran nicht unberechtigt, obwohl das Gerät - formal - bis 1000 m zugelassen ist. Warum bloss ist ein Handhabungsfehler dabei so gänzlich unwahrscheinlich ?

 

Zusammenfassung:

 

Ich fahre seit 30 Jahren Auto, habe 0 P in Flensburg. So mies behandelt wie in diesem Falle habe ich mich noch nie zuvor gefühlt.

 

Wenn ich meine eigene Arbeit so ohne jede erkennbare Bemühung um Fehlerkultur und mit dieser unbedachten Technikgäubigkeit durchführen würde, gäbe es Tote und schon wieder juristische Scherereien. Ich bin sicher, dass ich dies seit 20 Jahren vermeiden konnte, weil ich mit Reflexion und Selbstkritik vorgehe.

 

Es mag ohne Zweifel menschlich korrekte und fachlich präzise Beamte und Richter geben, ich tue ich mir mittlerweile schwer, regelhaft davon auszugehen. Ich habe bei Gott kein Interesse, noch mal einen Gerichtssaal von innen zu sehen, egal in welcher Rolle.

 

Lukas 18 : Ich danke dir, Gott, daß ich nicht bin wie die anderen Leute, Räuber, Ungerechte, Ehebrecher, oder auch wie dieser Zöllner.

 

Schönen Abend !

Link to post
Share on other sites
lese ich zwischen den Zeile da eine gewisse Häme?

Nein, ganz sicher nicht. Ich weide mich nicht am "Leid" oder Fehlern anderer. Ich nehme es so hin, wie es ist. Und ich erledige meinen Job. So gut es geht.

 

Trotzdem, danke für die excellente, chirurgisch präzise "Zerlegung" meines Beitrages.

Auf diese Art und Weise wird der Bezug der Antworten deutlicher. Dem einen gefällt's, dem anderen halt nicht.

 

Ich hätte Dich als Rechtsbeistand mitnehmen sollen. Aber Deine Stärke ist ja wohl die unangreifbare Lasermessung.

Zugegeben, ich kenne mich mit dem Gerät gut aus und weiß mich auch bei Gericht gut zu verkaufen. Sooo schnell führt mich da ein RA nicht mehr aufs Glatteis.

Unangreifbar sind sie sicherlich nicht. Aber bedingt durch die vielen Gerichtstermine lerne ich halt viele RAs kennen und erlebe, wie diese sich verkaufen, wie sie so vorbringen. Und glaub mir, sehr vieles davon ist schlicht und ergreifend Unsinn.

So kam heut morgen einer an und zog die ordnungsgemäße Durchführung der Messung in Zweifel. Er monierte, daß der Meßbeamter nach einem erfolgten Softwareupdate auf die Version 1.12 (!!) nicht erneut beschult wurde.

1. muß man nach einem Softwareupdate nicht erneut beschult werden.

2. was aber viel gravierender ist, war die Tatsache, daß sich der Herr RA offenkundig überhaupt nicht mit der Materie auseinander gesetzt hatte, sonst hätte er nicht so einen Schwurbelkram erzählt. DENN: das infrage stehende Gerät wurde seinerzeit (vor ein paar Jahren) eben mit genau dieser Software-Version ausgeliefert!! Wie also kann der RA hergehen und behaupten (na gut, behaupten kann er viel, nur trägt es nicht gerade dazu bei, beim Mandanten Vertrauen zu erwecken ob solch einer Ahnungslosigkeit!!), daß erst vor relativ kurzer Zeit dieses Gerät auf diese Version aktualisiert wurde?! Die aktuelle Version ist die 1.14. Und hätte sich der Herr mal zuvor schlau gemacht, so hätte er wissen müssen, daß Riegl nur neue Geräte mit dieser neuen Version ausrüstete und -lieferte. Denn die Änderungen sind so marginal, daß Riegl es quasi ablehnte, die Altgeräte zu aktualisieren, zumal die Neuerungen nicht einmal Auswirkungen auf das Meßsystem hat, sondern recht unbedeutende Funktionen betrifft.

 

1. Ich halte es für ausgeschlossen, dass ich diese hohe Geschwindigkeit mal einfach so gefahren sein soll. Die Strecke ist mir bekannt, man müsste das Gaspedal ganz schön durchtreten und ich fahre kein schnelles Auto. Logischerweise kann ich mir daher das Messergebnis nicht erklären, und genau deswegen zweifle ich die standardmäßige Durchführung an. Aus meiner Sicht gibt es keine andere Erklärung.

Kann ich gewissermaßen verstehen, denn solche Einlassungen habe ich auch schon öfters gesagt oder zu lesen bekommen. Nur änderte das nichts daran, daß ich eben diese Fahrzeuge mit der vorgeworfenen Geschwindigkeit gemessen habe. Ich weiß es genau, dann ich habe genau dieses Fahrzeug anvisiert und "abgeschossen". Und ich weiß auch genau, daß dieses Fahrzeug angehalten wurde. Wie also soll da dieser Meßwert zustande gekommen sein, wenn nicht dadurch, daß das Fahrzeug so schnell gefahren ist?!

 

2. Der Messbeamte konnte eben die genaue Vorgehensweise und die Bestimmungen der Gebrauchsanleitung beim Visiertest nicht erklären. Der Richter hat ihm dann geholfen. Er hat dem Beamten aber trotzdem geglaubt, dass er korrekt gearbeitet hat !

Er muß es auch nicht zwingend auswendig erklären können. Ausreichend wäre, würde er sich jedesmal die mitzuführende Bedienungsanleitung hervorholen und danach entsprechend vorgehen.

 

3. Es war um ca 15 Uhr im November so neblig, dass die VT mit Abblendlicht fuhren. Im Protokoll war Nebel und lebhafter Verkehr angeben. Da ich auf Grund der Lichthupen des Gegenverkehrs meinen eigenen Beleuchtungsstatus überprüft habe - ohne an eine Geschwindigkeitskontrolle zu denken -, kann ich nicht sagen, ob sich vor oder hinter mir noch andere Fahrzeuge befanden. Sozusagen hätte ich die 149 km/h im "Blindflug" drauf gehabt, obwohl ich sicher vom Gaspedal war. Zur Erinnerung: Mein altes, schwerfälliges Fahrzeug hat gerade mal 110 PS bei 1,8 l Hubraum.

Zur Witterung und den Sichtverhältnissen zum fraglichen Zeitpunkt kann ich schwerlich etwas sagen. Wozu ich aber ganz gewiß was sagen kann ist, daß man mit einem 110 PS starken Fahrzeug locker und auch recht zügig auf 149 km/h kommt. Und dazu bedarf es nicht einmal, das Gaspedal bis zum Bodenblech durchzudrücken. Ich hatte in den 90ern einen VW Golf mit 90 PS aus 1,8 l Hubraum. Der kam recht schnell und locker auf diese Geschwindigkeit.

Mir hatte mal jemand weismachen wollen, er hätte mit einem 170 PS-Diesel (2,5 l) innerhalb einer Strecke von ca. 300 bis 400 m nicht mal eben auf gute 100 km/h beschleunigen können. Bitte!!!! Wer soll so einen Unsinn denn glauben?! Ich fahre selbst lange genug Diesel und weiß genau, was die können und was nicht.

 

4. Ich habe Riegl FG 21-P auf Stativ vorgefunden. Auf dem seitlichen grünen Display waren Entfernung (905 m) und Geschwindigkeit (149 km/h)angezeigt. Warum muss ich glauben, dass diese Werte meinem Fahrzeug zuzuordnen sind ?

Du mußt das nicht glauben. Aber Du mußt es eben hinnehmen, daß wenn der Meßbeamte sagt, er hätte DICH gemessen und diese Werte könne er DEINEM Fahrzeug zuordnen, daß dem so ist. Jedenfalls wird es so protokolliert und wenn nicht wirklich stichhaltige Argumente gegen die Richtigkeit sprechen, wird auch ein Richter an diesen Angaben keine Zweifel hegen.

 

5. Die Messung kann nach den im Netz zu erhaltenden Angaben bis zu 1 sec dauern. Messbeginn wäre also bei 945 m Entfernung, bliebe noch eine gute Sekunde zum vertikalen und seitlichen Mitschwenken (Kurve, Gefälle) , Anhalten und Auslösen (Reaktionszeit !) der Messung, wenn man bei 1000 m beginnen würde. Der Meßbeamte hat eingeräumt, dass sich das Fahrzeug vollständig im Kreis des "Fadenkreuz" befunden hat, eine genaueres Zielen beispielsweise auf das Kennzeichen nicht möglich gewesen wäre. Da dieser komplexe Vorgang lediglich durch die Empfindungen des Messbeamten bezeugt werden kann, ist ein Zweifel hieran nicht unberechtigt, obwohl das Gerät - formal - bis 1000 m zugelassen ist. Warum bloss ist ein Handhabungsfehler dabei so gänzlich unwahrscheinlich ?

1. BIS zu 1 sec.. Das heißt nicht, daß jede Messung auch tatsächlich genau eine sec lang dauert.

2. um zu messen, muß man aber nicht unbedingt das Mitschwenken unterbrechen ("Anhalten"). Man kann auch während des Mitschwenkens das Gerät auslösen. Und es mißt auch dann zuverlässig.

3. befindet sich das Fahreug im "Fadenkreuz", genauer gesagt im Zielerfassungskreis, so spricht man von einem Einzelfahrzeug und diese Voraussetzung für eine zulässige Messung ist schonmal erfüllt. Daß man selbst bei einer 6fach-Vergrößerung in einer Entfernung von ca 900 m das Kennzeichen nicht ganz genau erkennen kann, dürfte klar sein. Es reicht aber, wenn man mit dem Zielpunkt die Fahrzeugfront anvisiert. Bedingt durch die Strahlaufweitung wird dabei garantiert das Kennzeichen erfaßt. So vermag ich im Moment keine berechtigten Zweifel erkennen.

4. ein Handhabungsfehler ist recht unwahrscheinlich, weil selbst ungeübte Personen es sehr schnell hinbekommen, mit diesem Gerät zielsicher zu messen. Und bislang konntest Du IMHO noch keinen Handhabungsfehler argumentativ und konkret erklären. Was genau soll der Meßbeamte hier falsch gemacht haben, so daß

a) ein falscher Meßwert angezeigt wurde und/oder

b) gar ein verkehrtes Fahrzeug herausgewunken wurde?

 

Ich fahre seit 30 Jahren Auto, habe 0 P in Flensburg. So mies behandelt wie in diesem Falle habe ich mich noch nie zuvor gefühlt.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich erlebe fast täglich Leute, die mir sagen, sie würden schon 20, 30, oder noch mehr Jahre punkte- und unfallfrei fahren. Und? Und trotzdem waren sie jetzt zu schnell.

 

Wenn ich meine eigene Arbeit so ohne jede erkennbare Bemühung um Fehlerkultur und mit dieser unbedachten Technikgäubigkeit durchführen würde, gäbe es Tote und schon wieder juristische Scherereien. Ich bin sicher, dass ich dies seit 20 Jahren vermeiden konnte, weil ich mit Reflexion und Selbstkritik vorgehe.

1. Deine Arbeit hat mit dieser und dieser Technik aber offensichtlich herzlich wenig gemein

2. bei allem Bemühen um Fehlerkultur muß und darf der Meßbeamte nach Durchführung der vorgeschriebenen Tests und aufgrund der gültigen Eichung davon ausgehen, daß das Gerät einwandfrei funktioniert. Allein der Umstand, daß jemand behauptet, er sei aber nicht so schnell gefahren, ändert daran herzlich wenig.

3. wie schon gesagt: man schaut hindurch und sieht, was man abschießt. Es ist ja nicht wie bei einer Spiegelreflexkamera, wo nach Auslösung der Fotograf kurzzeitig nichts sieht.

4. "unbedachte Technikgläubigkeit"... nun, wenn Du (oder auch andere) Zweifel an der Technik hast, so steht es Dir und jedem anderen frei, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Nur grundsätzlich bescheinigen die Gutachter, daß die Geräte funktionieren. Und wenn nach Einlassung des Meßbeamten auch hiernach keine Hinweise auf eine fehlerhafte Bedienung vorliegen, so wird wohl kein Gutachter bei Gericht sagen, daß die Messung nicht verwertbar sei.

 

Lukas 18 : Ich danke dir, Gott, daß ich nicht bin wie die anderen Leute, Räuber, Ungerechte, Ehebrecher, oder auch wie dieser Zöllner.

Schön. Könnte man aber auch Dir gegenüber äußern. Ist mir aber auch egal. Ich glaube eh nicht mehr an Gott.

 

Schönen Abend !

Dito.

Link to post
Share on other sites
Und ich weiß auch genau, daß dieses Fahrzeug angehalten wurde. Wie also soll da dieser Meßwert zustande gekommen sein, wenn nicht dadurch, daß das Fahrzeug so schnell gefahren ist?!

 

Da gibt es zig Möglichkeiten die eine falsche Messung herbeiführen können ohne das du davon etwas merkst. Oder wie erklärst du dir das so manche Lasermessung vor Gericht als Ungültig erklärt wird wo die Kollegen genau den gleichen Standpunkt hatten wie du ? Dann dürfte es ja niemals einen Erfolg für den geben der Rechtsmittel einlegt wenn alles so eindeutig wäre. Diese Erfolge gibt es aber -also gibt es auch falsche Messungen oder Bedienungsfehler, denn nur dann wird ein Gericht die Messung anzweifeln.

 

Man darf auch nicht vergessen, die Hersteller der Geräte sind private Firmen die wie alle Firmen ihre Produkte schön reden und von evnetuellen Schwachstellen nichts wissen wollen. Wenns ums Geld geht wird belogen und betrogen - selbst der Staat und gerade der. So eine olle Laserpistole kostet in der Herstellung keine 500 Euro. Ist genauso wie mit den Waffengeschäften, da wird eine Schraube für 10 euro anstatt 10 cent verkauft. Der hohe Preis soll dann den Eindruck der Hochwertigkeit vermitteln. :sneaky:

Link to post
Share on other sites

Diese Verfahrenseinstellungen kommen dann zustande, wenn der messende Beamte sich nicht an die Bedienungsanleitung gehalten hat und somit Zweifel an der Messung bestehen. Wird die Bedienungsanleitung beachtet, ist die Messung unproblematisch.

 

Zähl doch mal bitte ein paar der zig Möglichkeiten auf, wie man beim FG21P eine falsche Messnung herbeiführen kann.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK
Wenn man 0 punkte hat bedeutet das nicht, dass man sich an die Vorschriften gehalten hat.

Dem kann ich vollinhaltlich zustimmen. Ich halte mich praktisch nie an die Vorschriften und habe 0 Punkte.

Link to post
Share on other sites
Wenn man 0 punkte hat bedeutet das nicht, dass man sich an die Vorschriften gehalten hat.

Übst Du schon mal für die Sonntagspredigt ? :sneaky:

Gruss

snb

Link to post
Share on other sites
Da gibt es zig Möglichkeiten die eine falsche Messung herbeiführen können ohne das du davon etwas merkst.

Jetzt hast Du mich aber neugierig gemacht. Ich würde Dich bitten, mir doch wenigstens ein paar von diesen "zig Möglichkeiten" aufzuzeigen. Denn auf diese pauschale Behauptung kann man schwerlich eingehen.

 

Oder wie erklärst du dir das so manche Lasermessung vor Gericht als Ungültig erklärt wird wo die Kollegen genau den gleichen Standpunkt hatten wie du?

Och, da gibt es Möglichkeiten. Durchaus. Hat Goose ja auch schon was zu gesagt.

 

Dann dürfte es ja niemals einen Erfolg für den geben der Rechtsmittel einlegt wenn alles so eindeutig wäre.

Ohne zu übertreiben darf ich von meinen Messungen und auch denen meiner unmittelbaren Kollegen behaupten, daß wir eine fast 100%-Quote haben. Und die wenigen Fälle, die eingestelt wurden, krankten nicht an angeblichen Meßfehlern.

 

Diese Erfolge gibt es aber -also gibt es auch falsche Messungen oder Bedienungsfehler, denn nur dann wird ein Gericht die Messung anzweifeln.

Wohl eher Kollegen, die sich bei Gericht nicht gut "verkaufen". Egal. Ist doch gut. So kommen ein paar halt durch und die RAs verdienen auch etwas Geld. Mich persönlich stört's nicht, solange es mich und meine Messungen nicht betrifft. :sneaky:

 

Man darf auch nicht vergessen, die Hersteller der Geräte sind private Firmen die wie alle Firmen ihre Produkte schön reden und von evnetuellen Schwachstellen nichts wissen wollen.

Wenn Dir Schwachstellen bekannt sind, dann teile sie doch bitte mit.

 

Wenns ums Geld geht wird belogen und betrogen

Wo genau wird belogen und betrogen?

 

selbst der Staat und gerade der.

Gleiche Frage wie vor.

 

So eine olle Laserpistole kostet in der Herstellung keine 500 Euro.

1. woher willst Du das denn wissen?

2. Entwicklungskosten werden sich sicherlich auch im Preis wiederfinden.

Link to post
Share on other sites

Desto weiter der Gemessen entefrnt ist, desto größer ist der Erfassungsbreich. In 100 meter Entfernung z.B. 25 cm bei der Riegl FP 21. In 500 Meter Entfernung deutlich mehr. Da ist es z.B. kaum noch möglich ein Motorrad welches von Autos verfolgt wird zu messen ohne 100% ausscdhließen zu können das ein anderes Fahrzeug gemessen wurde, selbst wenn das Gerät eine korrekte Messung abliefert.

 

Weitere Fehlerquellen sind die Technik selbst, es gibt keine Technik die 100% sicher ist, schon gar nicht so ein billiges elktronisches Gerät. Auch Faktoren wie Nässe, Temperaturen und Fehlbedienungen sind Fehlerquellen.

 

Wo genau wird belogen und betrogen?

 

Oftmals wenn der Staat was einkauft. Siehe Waffengeschäfte, Flughafenbau, Software, Beratungen zu überhöhtem Preisen. Der Grund ist das unsere Volksvertreter Vereträge unterschreiben die sie noch nicht einmal verstehen.

 

1. woher willst Du das denn wissen?

 

weil ich mit diesen Computerzeugs zu tun habe. Es handelt sich lediglich um einen simplen Infarot-Sender und Empfänger ähnlich dem was Fernbedienungen und TVs inne haben nur mit mehr Leistung und durch eine Optischen Vorsatz gebündelt.

Deshalb funktionieren auch billige sogenante Laserblinder die nichts weiter machen als Infarotstrahlung auszusenden.

Schraub mal so eine Riegel auf und schreibe dir die Teile auf die da drin verbaut sind und kaufe diese im Großhandel ein. Sicher sind die Entwicklungskosten hoch, aber das Gerät selber ist eher eine Lachnummer. Der verbaute Mikrokontroller ist kaum leistungsfähiger als ein Taschenrechner im Wert von 10 Euro. Das teuerste dürfte die optische Einrichtung zum anvisieren sein.

Link to post
Share on other sites
Desto weiter der Gemessen entefrnt ist, desto größer ist der Erfassungsbreich. In 100 meter Entfernung z.B. 25 cm bei der Riegl FP 21. In 500 Meter Entfernung deutlich mehr. Da ist es z.B. kaum noch möglich ein Motorrad welches von Autos verfolgt wird zu messen ohne 100% ausscdhließen zu können das ein anderes Fahrzeug gemessen wurde, selbst wenn das Gerät eine korrekte Messung abliefert.

Genauer gesagt sind es laut Herstellerangaben 30cm bei 100 m Entfernung. Demzufolge 1,5 m bei einer Entfernung von 500 m.

Es ist durchaus möglich, in dieser Entfernung auch ein Motorrad zu messen. Selbst wenn in direkter Flucht Autos fahren. Hier kommt es darauf an, ob sich diese Autos recht nah oder erkennbar deutlich weiter weg befinden, so daß man anhand der Meßentfernung den Wert eindeutig dem Krad zuweisen kann (oder eben auch nicht). Aber dazu dient auch die 6fach-Vergrößerung, mittels derer man das sehr gut abschätzen kann.

Nur ist dieses letztlich ggf. kein Meß- oder Bedienungsfehler als solcher, sondern würde den Vorgaben der Bedienungsanleitung nicht genügen. Denn das Krad wäre hier ggf. nicht mehr als Einzelfahrzeug zu werten.

 

Du schriebst von "zig Möglichkeiten". Hast Du noch ein paar Beispiele?

 

Weitere Fehlerquellen sind die Technik selbst, es gibt keine Technik die 100% sicher ist, schon gar nicht so ein billiges elktronisches Gerät. Auch Faktoren wie Nässe, Temperaturen und Fehlbedienungen sind Fehlerquellen.

Meinst Du nicht, daß Du Dich mit dieser Pauschalaussage etwas zu einfach und billig aus der Affäre zu ziehen versuchst?

 

Oftmals wenn der Staat was einkauft. Siehe Waffengeschäfte, Flughafenbau, Software, Beratungen zu überhöhtem Preisen. Der Grund ist das unsere Volksvertreter Vereträge unterschreiben die sie noch nicht einmal verstehen.

Hm.... vllt würde ich Dir hier ein Stück weit sogar zustimmen wollen. Und trotzdem ist mir auch diese Aussage so viel zu pauschal. Werde doch mal konkret. Vielleicht mit einem konkreten Fall aus der Vergangenheit.

 

weil ich mit diesen Computerzeugs zu tun habe. Es handelt sich lediglich um einen simplen Infarot-Sender und Empfänger ähnlich dem was Fernbedienungen und TVs inne haben nur mit mehr Leistung und durch eine Optischen Vorsatz gebündelt.

Hmmm..... Mag ja sein, daß Du mit dieser Technik zu tun hast. Aber hast Du konkret schonmal in ein Rieglgerät hineinschauen können, um verläßlich zu sagen, daß es sich um ein Billiggerät handelt, welches völlig überteuert ist?

 

Deshalb funktionieren auch billige sogenante Laserblinder die nichts weiter machen als Infarotstrahlung auszusenden.

Tja, sie funktionieren aber eben nicht in jedem Fall. Und das weiß ich, weil ich selbst schon das Vergnügen hatte, sowohl das LR 90 (bei dem hat es funktioniert) als auch das FG 21 (bei dem hat es nämlich nicht funktioniert) entsprechend zu testen. Nicht nur, daß letzteres sich nicht stören ließ, nein, der Blinder hat nicht einmal angeschlagen, selbst als man ihm das Lasergerät direkt vor die Linse gehalten hat.

 

Schraub mal so eine Riegel auf und schreibe dir die Teile auf die da drin verbaut sind ....

Hast Du denn schon eine Riegl aufgeschraubt und geschaut, was so drin verbaut ist?

Link to post
Share on other sites
Meinst Du nicht, daß Du Dich mit dieser Pauschalaussage etwas zu einfach und billig aus der Affäre zu ziehen versuchst?

 

Nein. Ich lege nur da unter welchen Faktoren Elektronik nicht mehr zuverlässig arbeiten könnte. Ich sage ja nicht das das Gerät im allgemeinen schlecht ist, sondern nur da man niemals von einer hundertprozentigen Zuverlässigkeit ausgehen kann - die gibt es nicht.

 

Hast Du denn schon eine Riegl aufgeschraubt und geschaut, was so drin verbaut ist?

 

Nein, aber ich habe ein Foto gesehen Nahaufnahme von einer zerlegten Riegl und das hat gereicht um zu sehen das es kein technisches Wunderwerk ist bzw das normale Bauteile verbaut sind die man größtenteils im Großhandel beziehen kann.

Link to post
Share on other sites

Du sagtest, es würde zig (also mindestens zwanzig, eher mehr) Mögllichkeiten geben, beim FG21P eine falsche Messung herbeizuführen, ohne daß man es merkt. Bitte nenn doch ein paar der Möglichkeiten.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
ich habe ein Foto gesehen Nahaufnahme von einer zerlegten Riegl und das hat gereicht um zu sehen das es kein technisches Wunderwerk ist bzw das normale Bauteile verbaut sind die man größtenteils im Großhandel beziehen kann.
Warum baust Du dann nicht etwas vergleichbares zusammen und bietest es zum halben Preis an? Da müßtest Du doch ein Mördergeschäft machen können! Oder, etwas anders gefragt: warum hat noch niemand genau das getan?
Link to post
Share on other sites
So mies behandelt wie in diesem Falle habe ich mich noch nie zuvor gefühlt.

 

Wenn ich meine eigene Arbeit so ohne jede erkennbare Bemühung um Fehlerkultur und mit dieser unbedachten Technikgäubigkeit durchführen würde, gäbe es Tote und schon wieder juristische Scherereien. Ich bin sicher, dass ich dies seit 20 Jahren vermeiden konnte, weil ich mit Reflexion und Selbstkritik vorgehe.

 

Es mag ohne Zweifel menschlich korrekte und fachlich präzise Beamte und Richter geben, ich tue ich mir mittlerweile schwer, regelhaft davon auszugehen.

@angeklagter: Fehlerkultur ist gut :angry2: . Die gab es noch nie bei Polizei :sneaky: . In der geschichtlichen Entwicklung der Verkehrsüberwachungsgeräte habe die Meßbeamten zu jeder Zeit immer stock und steif die Unfehlbarkeit behauptet :blink: .

 

Du wurdest klassisch von Exekutive und Judikative mit der mehr als zweifelhaften Handlasermessmethode abgezockt. Wenn ich schon "900 Meter, Nebel und dichter Verkehr" lese, dann sind wir beim Kaffeesatzlesen mit Dr. Riegl und einem technikgläubigen Lasersuperschützenkönig :heul: . Der anschließende türkische Basar auf einem Amtsgericht ist eine Schande für Deutschland. Du hast keine Chance, wenn ein provinzieller/selbstherrlicher Amtsrichter "Schnellfahrer liebt" bzw. selbst ein Hutfahrer ist. Es reichen die stammtischmäßigen Totschlagargumente "standardisiertes Meßverfahren" und "altgediente Cops mit "mache ich immer so" und die standardisierte Schutzbehauptung "Fahrzeug alleinig im Zielkreis", und schon bist Du mit einer gutachterlichen Klärung draußen. Schlimm ist, daß die Lasercops sich dann mit einer 0-Prozent-Fehlerquote brüsten oder sich höchstens mal im Presseinterview verplappern ;) . Um also nicht der Gotteshand auf hoher Seefahrt ausgeliefert sein zu müssen, empfiehlt es sich vor Gerichtstermin die Sache per Gutachter durchleuchten zu lassen.

 

Fazit: Man kann nur offen, daß endlich dieser Bananen-Meßmethode der Garaus gemacht wird.

:blink:

Link to post
Share on other sites
Wenn ich schon "900 Meter, Nebel und dichter Verkehr" lese, dann sind wir beim Kaffeesatzlesen mit Dr. Riegl und einem technikgläubigen Lasersuperschützenkönig

Schätzelein, Du warst doch gar nicht dabei. Wieso also lehnst Du Dich so weit aus dem Fenster und glaubst (unbesehen), daß

a) es tatsächlich eine Meßentfernung von 900 m war

b) daß Nebel herrschte (bei richtigem Nebel mißt das Gerät gar nicht!!! Schon mal überhaupt nicht auf so eine Enternung!! Bei richtigem Nebel kann man auch gar nicht 900 m weit schauen. Auch nicht durch das Riegl-Gerät). Folglich erscheint mir mindestens eine dieser Angaben mehr als unglaubwürdig. Aber DU in Deiner Eigentschaft als völlig blind TE-gläubiger und offensichtliche Ungereimtheiten nicht sehen Wollender schwurbelst natürlich sofort was von Kaffeesatzlesen. Mach mal die Augen auf. Nur mal so zur Abwechslung! Könnte Dir ausnahmsweise mal die ;) bringen. :angry2:

 

Der anschließende türkische Basar auf einem Amtsgericht ist eine Schande für Deutschland. Du hast keine Chance, wenn ein provinzieller/selbstherrlicher Amtsrichter "Schnellfahrer liebt" bzw. selbst ein Hutfahrer ist. Es reichen die stammtischmäßigen Totschlagargumente "standardisiertes Meßverfahren" und "altgediente Cops mit "mache ich immer so" und die standardisierte Schutzbehauptung "Fahrzeug alleinig im Zielkreis", und schon bist Du mit einer gutachterlichen Klärung draußen. Schlimm ist, daß die Lasercops sich dann mit einer 0-Prozent-Fehlerquote brüsten oder sich höchstens mal im Presseinterview verplappern :sneaky: . Um also nicht der Gotteshand auf hoher Seefahrt ausgeliefert sein zu müssen, empfiehlt es sich vor Gerichtstermin die Sache per Gutachter durchleuchten zu lassen.

Viel Blabla mit wenig Sinn und noch weniger Verstand, wie immer! Wenn denn die Angaben des TE (900 m Meßentfernung bei Nebel und dichtem Verkehr) tatsächlich zuträfen, hätte selbst ein "provinzieller/selbstherrlicher und Schnellfahrer liebender Richter" sofort eingehakt und hinterfragt.

 

Übrigens: Privatgutachten sind nicht selten ein Stück weit Gefälligkeitsgutachten und werden (zu Recht) auch entsprechend bewertet. Schaut man nämlich bei diesen ach so tollen und aufschlußreichen Gutachten etwas näher hin, finden sich des öfteren Murks und Schwurbelkram. :heul:

 

Fazit: Man kann nur offen, daß endlich dieser Bananen-Meßmethode der Garaus gemacht wird.

Man kann nur hoffen, daß Du endlich mal erwachsen und weniger Unsinn sabbelst.

Link to post
Share on other sites
Kauf dir einen Abschlepper und versuche mal vom Ordnungsamt Aufträge zu bekommen....
Zu dieser - nunja, 'Antwort' mag sich Faun98 äußern, von mir nur ein Tip: ich nehme an, die Anzahl der durch das O-Amt veranlassten Abschleppvorgänge wird keinem einzigen Abschlepper den Lebensunterhalt sichern. Und sonst: Du wolltest also nur ein bißchen rumprollen, tatsächlich Ahnung hast Du wohl nicht. Dachte ich mir.
Link to post
Share on other sites
Warum baust Du dann nicht etwas vergleichbares zusammen und bietest es zum halben Preis an?

 

Kauf dir einen Abschlepper und versuche mal vom Ordnungsamt Aufträge zu bekommen....

 

Wenn jemand einen einwandfreien Leumund vorweisen kann, sollte dem nichts entgegenstehen.

 

 

Kauf dir einen Abschlepper und versuche mal vom Ordnungsamt Aufträge zu bekommen....
Zu dieser - nunja, 'Antwort' mag sich Faun98 äußern, von mir nur ein Tip: ich nehme an, die Anzahl der durch das O-Amt veranlassten Abschleppvorgänge wird keinem einzigen Abschlepper den Lebensunterhalt sichern.

 

Kommt drauf an, wie groß das Ordnungsamt und dessen Einzugsgebiet ist, und wieviel die so an Verkehrsbehinderungen u.ä. abzuschleppen haben.

Link to post
Share on other sites
Diese Verfahrenseinstellungen kommen dann zustande, wenn der messende Beamte sich nicht an die Bedienungsanleitung gehalten hat und somit Zweifel an der Messung bestehen. Wird die Bedienungsanleitung beachtet, ist die Messung unproblematisch.

Gruß

Goose

 

 

Wie will der vor Gericht stehende Verkehrsteilnehmer seinem Uniformierten Gegenspieler beweisen, das der sich nicht an die Bedienungsanweisung gehalten hat und somit Zweifel an der Messung bestehen ?

 

Und wie will der Messbeamte beweisen, das er die Bedienungsanleitung beachtet hat und die Messung demzufolge richtig ist ?

 

Beides geht nicht.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...