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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Das ist diese typische Reaktion- ignorieren, leugnen schön reden und Fehler nicht eingestehen. Am kleinen Bürger den coolen raushängen lassen und wenn 3 Hells Angels die Strasse blockieren und nicht gerade ein ganzer Einsatztrupp vor Ort ist, kackt ihr euch in die Hose und verschwindet schneller als die Polizei erlaubt. :whistle:

Jup. Gut, daß wenigstens DU den Durchblick hast. Was wären wir nur ohne Dich. :whistling:

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Man kann auch deeskalieren ohne gewalttätig zu sein.

Aber eben nicht in jedem Fall.

 

Nach der Definition wäre ein Hooligan auch nicht gewalttätig.

Stimmt. Der wendet ja auch grundlos Gewalt an. :whistling:

 

Und wie man einen Radfahrer stoppt muss ich wohl nicht erklären.

Also ich würde das denn auch gern mal wissen, wie Du das anstellst.

 

Wir haben bei den Diskussionen doch immer das gleiche Problem. Irgendwo wird Widerstand hergezaubert und dann gibt es Saures mit Verletzungen.

Das eigentliche Problem scheint mir mehr zu sein, daß Du dies gern herbeiredest und als Tatsache hinstellst.

 

Dann ist der Ablauf immer gleich. Anzeige gegen die Polizei, wird eingestellt weil Polizisten nie lügen, der Betroffene lügt immer und wird verknackt.

Das ist schlichtweg falsch.

 

Du beziehst Position für die Polizisten, weil es einfach nicht sein darf das es eben auch Polizisten gibt die sich falsch verhalten.

Auch das ist falsch, wie ich Dir schon mal anhand eines Beispiels dargestellt habe.

 

Du willst doch genauso wie ich eine saubere Polizei.

Für Dich scheint die Polizei sauber zu sein, wenn es KEINE Gewaltanwendung gibt. Nur das ist völlig utopisch!

 

Und wenn einer schreibt, ich hatte einen Exkollegen der sich falsch verhalten hat und deshalb entfernt wurde, dann kann ich zu dem Vertrauen fassen und sagen, es ist mal was vorgekommen, jetzt gibt es das Problem nicht mehr. Dagegen bringt dein blindes verteidigen von allen Polizisten nur misstrauen.

Aha. Und wenn jemand zurecht schreibt, soetwas sei ihm noch nicht untergekommen, dann mißtraust Du ihm, obwohl es ja nun durchaus sein kann bzw. in vielen Fällen auch so sein wird, daß Dir jemand genau das sagen wird/würde.

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Wüsste also nicht das ich jemals weggelaufen bin oder die Polizei holen musste. Nichtmal wenn ich bei einer Schlägerei eingeschritten bin. Enem habe ich sogar mal eine Waffe abgenommen ( irgend ein Teil aus Metall zum zustechen ). Man kann auch deeskalieren ohne gewalttätig zu sein.
Dann hattest du bisher das Glück, nicht an den Falschen geraten zu sein. Darüber kannst du glücklich sein. Jedoch ist die Ansicht, daß das immer so ist, ausgesprochen realitätsfern.

 

Nach der Definition wäre ein Hooligan auch nicht gewalttätig.
Muss ich dir den UNterschied zwischen dem, der Gewalt einsetzt, um Spaß zu haben und dem, der Gewalt einsetzt, um hoheitliche Ziele durchzusetzen, wirklich erklären?

 

Wir konnten das damals, und warum ist das heute nicht mehr möglich, aufeinander aufpassen?
Möglicherweise, weil das damals im Spiel geschah und man wusste, daß keine Konsequenzen folgen, wenn man anhält und sich stoppen lässt?
Und wie man einen Radfahrer stoppt muss ich wohl nicht erklären.
Doch, bitte erkläre, wie man einen Fahrradfahrer, der nicht anhalten will, so stoppen kann, daß Verletzungen definitiv ausgeschlossen sind.

 

Wir haben bei den Diskussionen doch immer das gleiche Problem. Irgendwo wird Widerstand hergezaubert und dann gibt es Saures mit Verletzungen. Dann ist der Ablauf immer gleich. Anzeige gegen die Polizei, wird eingestellt weil Polizisten nie lügen, der Betroffene lügt immer und wird verknackt. Du beziehst Position für die Polizisten, weil es einfach nicht sein darf das es eben auch Polizisten gibt die sich falsch verhalten.

 

Du willst doch genauso wie ich eine saubere Polizei. Und wenn einer schreibt, ich hatte einen Exkollegen der sich falsch verhalten hat und deshalb entfernt wurde, dann kann ich zu dem Vertrauen fassen und sagen, es ist mal was vorgekommen, jetzt gibt es das Problem nicht mehr. Dagegen bringt dein blindes verteidigen von allen Polizisten nur misstrauen.

Es mag daran liegen,daß ich direkte Erfahrungen habe, die bestätigen, daß die Darstellung des Beschuldigten in solchen Fällen in der Regel zur Übertreibung neigt.

 

Wie ich oben schon sagte: Nur, weil einer "keine Gewalt" ruft, bedeutet das nicht, daß er keine Gewalt anwendet. Aber wie sieht es für den Außenstehenden aus?

 

Gruß

Goose

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Irgendwo wird Widerstand hergezaubert und dann gibt es Saures mit Verletzungen

 

Nein Hartmut, der wird nur in den seltensten Fällen hingezaubert.

 

Und wie man einen Radfahrer stoppt muss ich wohl nicht erklären.

 

Hartmut, du biegst den Sachverhalt schonwieder... so reicht: Laut RUFEN.

Fährt er weg, reicht ein Griff am Arm, Jacke.

 

Und was steht noch im Bericht?

 

der Radfahrer hat getreten.

 

Ah... also müsstest du erklären, wie man einen Radfahrer stoppt, der Richtung der Polizisten tritt. Treten kann wohl nur, wenn die Polizisten in seiner Nähe sind.

Ist es also möglich, dass die Polizisten sehr wohl wissen wie man einen Radfahrer stoppt ohne dass das dolle aua macht?

 

Und wenn der dann tritt?

Dann kann das sehr wohl "doller" werden. Ad hoc könnte ich mir vorstellen, den Umzutreten, zu Boden zu bringen, seinen Angriff durch einen gezielten schlage zu beenden, Einsatz von Pfefferspray.

 

Anzeige gegen die Polizei, wird eingestellt weil Polizisten nie lügen, der Betroffene lügt immer und wird verknackt.

Erstens stimmt das nicht.

Zweitens müsste sich in diesem Fall deine Kritik an die Staatsanwaltschaft und Gerichte richten und nicht an die Polizei.

Die Polizei teilt der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt mit. Damit ist die Aufgabe im Strafverfahren für die Polizei erledigt. Zum Glück werden die Widerstände alle angezeigt; denn nur so erhält der StA Kenntnis und kann auch die Gewalt des Polizisten auf rechtmäßigkeit /bzw. auf eine strafbare Handlung prüfen.

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Aber eben nicht in jedem Fall.

Habe ich auch nicht behauptet.

 

Stimmt. Der wendet ja auch grundlos Gewalt an. :whistling:

Die Frage war, grundlos Gewalt anwenden, der hat ja einen Grund.

 

Also ich würde das denn auch gern mal wissen, wie Du das anstellst.

Wir schafften es indem wir und einfach an den Gepäckträger anhängten. Der war schnell langsam.Nur einmal habe ich einen frontal gestoppt. Das tat wirklich weh.

 

Das eigentliche Problem scheint mir mehr zu sein, daß Du dies gern herbeiredest und als Tatsache hinstellst.

Ist es denn nicht Tatsache das eine Körperverletzung meist auch eine Anzeige wegen Widerstand nach sich zieht?

 

Das ist schlichtweg falsch.

Warum sollte das falsch sein. Die Aussagen von Polizisten haben meist mehr Gewicht.

 

Auch das ist falsch, wie ich Dir schon mal anhand eines Beispiels dargestellt habe.

Stimmt, wurde auch aufgenommen das es bei euch so ist. Leider aber nicht überall.

 

Für Dich scheint die Polizei sauber zu sein, wenn es KEINE Gewaltanwendung gibt. Nur das ist völlig utopisch!

KEINE ungerechtfertigte Gewaltanwendung gibt.

 

Aha. Und wenn jemand zurecht schreibt, soetwas sei ihm noch nicht untergekommen, dann mißtraust Du ihm, obwohl es ja nun durchaus sein kann bzw. in vielen Fällen auch so sein wird, daß Dir jemand genau das sagen wird/würde.

Ja, genauso wie ich jemanden misstrauen würde der behauptet er häbe noch nie eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Entweder lügt er, redet sich die Owi schön, oder blendet sie schlicht aus.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK
Tja, da hat wohl der oertliche Reporter berichtet, der sich bei den alteingesessenen Familien beliebt machen moechte, oder? Einen komplett anderen Eindruck vom Geschehen bekommt man, wenn man die Zeitung mit den vier grossen Buchstaben …
HarryB „argumentiert“ mit der BLÖD! Dass ich das noch erleben durfte :whistling: !

 

Zwei Dinge dazu:

- Ein guter Freund war jahrelang Mitglied der Polizeiredaktion der MoPo. Soweit ich weiß, wird dort sehr sauber gearbeitet.

- Ich kenne den Ort des Geschehens und habe in der Ecke vor Jahren auch schon mitgefeiert. Dort gab es nie auch nur im Ansatz Probleme. Seltsam, dass man da nach Jahrzehnten friedlichen und ungefährlichen Feierns in dieser Form einschreiten „muss“.

 

…alteingesessenen Familien … neureichen Herrschaften …
Wie denn nun?

 

Hier meldet sich eine Zeugin:

Anwältin Oertel, selbst Anwohnerin und Besucherin des Osterfeuers, bestreitet, dass der Einsatz von Gewalt gerechtfertigt war: „Erst nachdem das Feuer gelöscht war, griffen die Beamten wahllos die jungen zierlichen Frauen, rissen sie zu Boden und drückten ihre Gesichter bis zur Atemnot in den Sand. Das war lebensgefährlich.“
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Dann hattest du bisher das Glück, nicht an den Falschen geraten zu sein. Darüber kannst du glücklich sein. Jedoch ist die Ansicht, daß das immer so ist, ausgesprochen realitätsfern.

Oder die hatten Glück. :whistling:

 

Muss ich dir den UNterschied zwischen dem, der Gewalt einsetzt, um Spaß zu haben und dem, der Gewalt einsetzt, um hoheitliche Ziele durchzusetzen, wirklich erklären?

Dann erkläre mir doch den Unterschied zwischen dem Hooli und dem Polizisten der den 15 jährigen verprügelt hat.

 

Doch, bitte erkläre, wie man einen Fahrradfahrer, der nicht anhalten will, so stoppen kann, daß Verletzungen definitiv ausgeschlossen sind.

Verletzungen sin nie definitiv auszuschließen. Es gibt die Möglichkeit den Radfahrer umzuschupsen, und damit das Verletzungsrisiko hoch zu halten, oder festhalten und kleinem Risiko. Und welche Methode gewählt wird, sollte auch im Verhältnis zum zu erwarteten Vorwurf stehen. Wenn einer wegen einer popligen Owi abhauen will, rechtfertigt das nicht eine schwere Körperverletzung.

 

Es mag daran liegen,daß ich direkte Erfahrungen habe, die bestätigen, daß die Darstellung des Beschuldigten in solchen Fällen in der Regel zur Übertreibung neigt.

Und genauso denken eben Richter und Staatsanwälte.

 

Wie ich oben schon sagte: Nur, weil einer "keine Gewalt" ruft, bedeutet das nicht, daß er keine Gewalt anwendet. Aber wie sieht es für den Außenstehenden aus?

Der Widerständler sieht es aus seiner Position, der Polizist wiederum aus seiner Position, und der Zuschauer hat wieder eine andere Sicht. Und wenn der Zuschauer es eben anders sieht als der Polizist, muss der Zuschauer nicht unrecht haben.

 

MfG.

 

hartmut

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Nein Hartmut, der wird nur in den seltensten Fällen hingezaubert.

Wie war das mit Muskeln anspannen kann genügen, und schon ist er da, der böse Widerstand.

 

Fährt er weg, reicht ein Griff am Arm, Jacke.

Und wenn das nicht reicht, Pech gehabt, isser eben weg.

 

der Radfahrer hat getreten.

Sagt wer?

 

Ah... also müsstest du erklären, wie man einen Radfahrer stoppt, der Richtung der Polizisten tritt. Treten kann wohl nur, wenn die Polizisten in seiner Nähe sind.

Ist es also möglich, dass die Polizisten sehr wohl wissen wie man einen Radfahrer stoppt ohne dass das dolle aua macht?

Hat der vom Fahrrad aus getreten?

 

Und wenn der dann tritt?

Dann kann das sehr wohl "doller" werden. Ad hoc könnte ich mir vorstellen, den Umzutreten, zu Boden zu bringen, seinen Angriff durch einen gezielten schlage zu beenden, Einsatz von Pfefferspray.

Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?

 

Erstens stimmt das nicht.

Zweitens müsste sich in diesem Fall deine Kritik an die Staatsanwaltschaft und Gerichte richten und nicht an die Polizei.

Doch an die gesamte Bruderschaft von Polizei und Justiz.

 

Die Polizei teilt der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt mit. Damit ist die Aufgabe im Strafverfahren für die Polizei erledigt. Zum Glück werden die Widerstände alle angezeigt; denn nur so erhält der StA Kenntnis und kann auch die Gewalt des Polizisten auf rechtmäßigkeit /bzw. auf eine strafbare Handlung prüfen.

Dazu müssten die Polizisten auch alle die Wahrheit sagen.

 

MfG.

 

hartmut

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Wir schafften es indem wir und einfach an den Gepäckträger anhängten.
Da kann ich mich verletzen, denn ich weiß im Vorfeld nicht, ob ich nicht möglicherweise in scharfkantige Teile greife. Also keine Option für mich.

 

Also bitte: Einen Vorschlag, wie ich das Fahrrad mit für mich minimalem Verletzungsrisiko anhalten kann. Oder bist du der Ansicht, wir müssen Verletzungen in Kauf nehmen?

 

Der war schnell langsam.Nur einmal habe ich einen frontal gestoppt. Das tat wirklich weh.
Wem, Dir oder ihm? Wenn dir, dann siehst du, daß es keine Option für mich ist, wenn ihm, dann bist du recht brutal, oder?

 

Verletzungen sin nie definitiv auszuschließen. Es gibt die Möglichkeit den Radfahrer umzuschupsen, und damit das Verletzungsrisiko hoch zu halten, oder festhalten und kleinem Risiko. Und welche Methode gewählt wird, sollte auch im Verhältnis zum zu erwarteten Vorwurf stehen. Wenn einer wegen einer popligen Owi abhauen will, rechtfertigt das nicht eine schwere Körperverletzung.
Haben wir denn hier nun einen § 316 StGB oder "nur" die Rotlicht-OWi?
Der Widerständler sieht es aus seiner Position, der Polizist wiederum aus seiner Position, und der Zuschauer hat wieder eine andere Sicht. Und wenn der Zuschauer es eben anders sieht als der Polizist, muss der Zuschauer nicht unrecht haben.
Nun unterstellst du jedoch regelmäßig, daß der Zuschauer, der es aus seiner außenstehenden Position beobachtet hat, Recht hat...

 

Aber was genau sieht der Zuschauer? Da liegt einer auf dem Boden und ruft "ich wehre mich nicht". Da ist dann die Polizei, die ihn fesselt und ggf. auch schlägt.

Nun kombiniert der Zuschauer folgendes: Da ruft einer "ich wehre mich nicht" und wird geschlagen. Somit muss das Grundlos sein...

 

Ob er sich nun jedoch gewehrt hat oder nicht, weiß der Zuschauer nicht, denn er hat nur aus dem Ausruf "ich wehre mich nicht", den er gehört hat, geschlossen, daß er sich tatsächlich auch nicht gewehrt hat...

 

Gruß

Goose

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- Ich kenne den Ort des Geschehens und habe in der Ecke vor Jahren auch schon mitgefeiert. Dort gab es nie auch nur im Ansatz

 

..mmm... ich lese__: Feuer - Funkenflug - Reetdachhäuser.

 

 

 

@Hartmut

auf deine Frage, wo die Verhälnismäßigkeit bleibt:

 

DAS IST verhältnismäßig.

 

Das mildester erfolgreiche Mittel

 

- Beim Wegfahre = Festhalten

- Beim Treten = Hauen, Umhauen, Pfeffer

 

treten ist eben schon ernster... also werd auch der Zwang härter, um das zu stoppen. So wie es Not tut.

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Da kann ich mich verletzen, denn ich weiß im Vorfeld nicht, ob ich nicht möglicherweise in scharfkantige Teile greife. Also keine Option für mich.

Dann ist es doch besser den Radfahrer wenn sich der Radfahrer den Hals bricht. Ich schreibe jetzt lieber nicht was ich davon halte.

 

Also bitte: Einen Vorschlag, wie ich das Fahrrad mit für mich minimalem Verletzungsrisiko anhalten kann. Oder bist du der Ansicht, wir müssen Verletzungen in Kauf nehmen?

Such dir einen neuen Job wenn Du deinen nicht richtig machen kannst. Wie willst Du schützen wenn Du dir nichtmal zutraust einen Radfahrer vernünftig zu stoppen.

Keine Hemmung jemand die Nase breitzuklopfen, aber Angst um seine Fingerchen haben. :whistling:

 

Wem, Dir oder ihm? Wenn dir, dann siehst du, daß es keine Option für mich ist, wenn ihm, dann bist du recht brutal, oder?

Mir hat das weh getan, den hat es nur aus dem Sattel gehoben. Und ja, ich war manchmal brutal. Nur bin ich eben auch lernfähig.

 

Haben wir denn hier nun einen § 316 StGB oder "nur" die Rotlicht-OWi?

Eine rote Fußgängerampel haben wir. Von einem § 316 steht nirgends was. Zumal das auch erst nach der Festnahme festzustellen gewesen wäre.

 

Nun unterstellst du jedoch regelmäßig, daß der Zuschauer, der es aus seiner außenstehenden Position beobachtet hat, Recht hat...

Ich behaupte das er im Gegensatz zu den Polizisten neutral ist. Polizisten können Interesse haben ihr Verhalten etwas zu beschönigen.

 

MfG.

 

hartmut

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Dann ist es doch besser den Radfahrer wenn sich der Radfahrer den Hals bricht. Ich schreibe jetzt lieber nicht was ich davon halte.
Doch, schreibe es ruhig, denn es zeigt dann gewiss dein recht verschobenes Weltbild...

 

Such dir einen neuen Job wenn Du deinen nicht richtig machen kannst. Wie willst Du schützen wenn Du dir nichtmal zutraust einen Radfahrer vernünftig zu stoppen.

Keine Hemmung jemand die Nase breitzuklopfen, aber Angst um seine Fingerchen haben.

Ich kann meinen Beruf richtig machen und mache ihn auch richtig.

Trotzdem ist es mir lieber, der Verursacher der Maßnahme verletzt sich als daß ich mich verletze.

Du kannst ja offensichtlich keinen Weg nennen, einen Radfahrer vernünftig (und damit meine ich ohne Verletzungsgefahr) zu stoppen. Zu Erwarten, daß man eigene Verletzungen in Kauf nimmt ist mehr als lächerlich.

 

Eine rote Fußgängerampel haben wir. Von einem § 316 steht nirgends was. Zumal das auch erst nach der Festnahme festzustellen gewesen wäre.
Im Bericht steht, daß er alkoholisiert war. Jedoch steht da nichts zum Grad der Alkoholisierung. Daher die Frage.

 

Ich behaupte das er im Gegensatz zu den Polizisten neutral ist. Polizisten können Interesse haben ihr Verhalten etwas zu beschönigen.
Und der Beschuldigte, dessen Aussage du ja uneingschränkt zu glauben scheinst, hat dieses Interesse nicht? Na, wenn du das nicht siehst, hast du wirklich eine eigenartige Definition des Begriffes "Neutral".

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK
Reetdachhäuser.

Stand zwar in der BLÖD, stimmt aber nicht. In dem Teil (Hausnummern so ca. 90-94) gibt's keine Reetdächer in Funkenflug-Nähe. Sonst hätte es auch im Verlauf der letzten 15-20 Jahre dort schon Stress gegeben, wenn jemand "zündelte".

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Trotzdem ist es mir lieber, der Verursacher der Maßnahme verletzt sich als daß ich mich verletze.

 

und so ist es auch rechtlich vorgesehen.

und so ist es auch verhältnismäßig.

 

 

@hartmut

 

ein flüchtenden Radfahrer muss damit rechnen, dass er von der Polizei festgehalten wird.

Grundsätzlich (mal so aus der Ferne betrachtet) ist da

  • das Rad festhalten die erste Wahl
  • dann der Griff an Arm oder Jacke

-> dabei kann es zum Sturz kommen, das ist aber nicht Ziel

 

sind die Optionen oben nicht möglich kommen weitere Optionen in Betracht

 

  • umschubsen
  • stock oder ähnliches in die Speichen

-> dabei wird es vermutlich zu Verletzungen kommen

 

weitere Optionen sind

 

  • schießen
  • abbrechen
  • hinterherfahren
  • suchen

Der Polizist muss selbstverständlich das mildeste erfolgreiche Mittel wählen.

 

Was hier war weiß ich nicht; jedoch spricht der Text von Tritten gegen die Polizisten. Hat er getreten, als sein Fahrrad festegehalten wurde?

Welche Optionen hat der Polizist nun?

 

du wirst schnell merken, um Tritte abzuwehren reicht das Festhalten des Fahrrades nicht mehr. Damit folgen in der Tat stärke körperliche Einwirkungen, die in der Regel gefesselt auf dem Boden enden.

 

Reetdachhäuser.

Stand zwar in der BLÖD, stimmt aber nicht. In dem Teil (Hausnummern so ca. 90-94) gibt's keine Reetdächer in Funkenflug-Nähe. Sonst hätte es auch im Verlauf der letzten 15-20 Jahre dort schon Stress gegeben, wenn jemand "zündelte".

 

Ich kann nur sagen was ich las.

Zumindest war das Feuermachen wohl nicht erlaubt und wurde beendet.

 

Und dann muss man das hinnehmen; wenn dort Feuerwehrkräfte beim Löschen behindert werden, Polizisten angegriffen werden, dann ist die Situation eskaliert.

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Doch, schreibe es ruhig, denn es zeigt dann gewiss dein recht verschobenes Weltbild...

Wenn jemand der Meinung ist, auch Schwerverbrecher ( rote Fußgängerampel ) haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit, hat der ein verschobenes Weltbild? :whistling:

 

Ich kann meinen Beruf richtig machen und mache ihn auch richtig.

Trotzdem ist es mir lieber, der Verursacher der Maßnahme verletzt sich als daß ich mich verletze.

Du kannst ja offensichtlich keinen Weg nennen, einen Radfahrer vernünftig (und damit meine ich ohne Verletzungsgefahr) zu stoppen. Zu Erwarten, daß man eigene Verletzungen in Kauf nimmt ist mehr als lächerlich.

Habe ich schon verstanden, ist klar. Nur kein Risiko für sich eingehen, die andern zählen nicht.

 

Im Bericht steht, daß er alkoholisiert war. Jedoch steht da nichts zum Grad der Alkoholisierung. Daher die Frage.

Wäre er besoffen gewesen, es stände drin.

 

Und der Beschuldigte, dessen Aussage du ja uneingschränkt zu glauben scheinst, hat dieses Interesse nicht? Na, wenn du das nicht siehst, hast du wirklich eine eigenartige Definition des Begriffes "Neutral".

Dir ist wohl nicht aufgefallen das ich vom Zeugen ( Zuschauer ) geschrieben habe?

 

MfG.

 

hartmut

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Wie war das mit Muskeln anspannen kann genügen, und schon ist er da, der böse Widerstand.

Wenn Du Dich damit und dadurch gegen eine Maßnahme sperrst, KÖNNTE das passieren.

 

Und wenn das nicht reicht, Pech gehabt, isser eben weg.

Für mich keine Option.

 

Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?

Die bleibt gewahrt. Fraglich ist nur, ob Du das genauso siehst. Und da denke ich: wahrscheinlich nicht. Mußt Du auch nicht. Nur ist es letztlich auch irrelevant.

 

Doch an die gesamte Bruderschaft von Polizei und Justiz.

Das ist kein Argument, das ist albern.

 

Dazu müssten die Polizisten auch alle die Wahrheit sagen.

Hast Du irgendwelche Erkenntnisse, daß dem nicht so ist? :whistling:

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und so ist es auch rechtlich vorgesehen.

und so ist es auch verhältnismäßig.

Rechtlich vorgesehen ist das die Polizei die körperliche Unversehrtheit schützt.

 

 

@hartmut

 

ein flüchtenden Radfahrer muss damit rechnen, dass er von der Polizei festgehalten wird.

Grundsätzlich (mal so aus der Ferne betrachtet) ist da

  • das Rad festhalten die erste Wahl
  • dann der Griff an Arm oder Jacke

-> dabei kann es zum Sturz kommen, das ist aber nicht Ziel

Die Haue gab es ja erst nach dem anhalten.

 

  • umschubsen
  • stock oder ähnliches in die Speichen

-> dabei wird es vermutlich zu Verletzungen kommen

Geht nicht, hat die milde Variante nicht funktioniert ist der Schwerverbrecher weg. Der wird kaum umdrehen das man noch ein Stock in die Speichen stecken kann.

 

weitere Optionen sind

 

  • schießen
  • abbrechen
  • hinterherfahren
  • suchen

Der Polizist muss selbstverständlich das mildeste erfolgreiche Mittel wählen.

Nö, frage @Goose. Der muss das Mittel mit dem geringsten Verletzungsrisiko für sich wählen. Schießen klingt schon mal gut, wird sowieso zur Zeit viel geballert.

 

Was hier war weiß ich nicht; jedoch spricht der Text von Tritten gegen die Polizisten. Hat er getreten, als sein Fahrrad festegehalten wurde?

Welche Optionen hat der Polizist nun?

 

du wirst schnell merken, um Tritte abzuwehren reicht das Festhalten des Fahrrades nicht mehr. Damit folgen in der Tat stärke körperliche Einwirkungen, die in der Regel gefesselt auf dem Boden enden.

Woher bringst Du eigentlich die Tritte?

 

MfG.

 

hartmut

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Wir schafften es indem wir und einfach an den Gepäckträger anhängten.

1. packe ich garantiert nicht in das Gestänge vom Gepäckträger

2. gibt's heutzutage sehr viele Fahrräder, die gar keinen Gepäckträger haben

 

Ist es denn nicht Tatsache das eine Körperverletzung meist auch eine Anzeige wegen Widerstand nach sich zieht?

Ist es denn nicht auch Tatsache, daß eine "Körperverletzung" (meines Gegenübers) eben genau WEGEN eines Widerstandes erfolgte?

 

Warum sollte das falsch sein. Die Aussagen von Polizisten haben meist mehr Gewicht.

Oft oder meist, aber längst nicht immer. Deine Aussage war pauschal (sinngemäß) "immer".

 

Stimmt, wurde auch aufgenommen das es bei euch so ist. Leider aber nicht überall.

Wo nichts ist, muß oder kann man auch nichts herbeireden.

 

KEINE ungerechtfertigte Gewaltanwendung gibt.

Und wer beurteilt, was ungerechtfertigt ist? Du? Ich denke mal nicht.

 

Ja, genauso wie ich jemanden misstrauen würde der behauptet er häbe noch nie eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Entweder lügt er, redet sich die Owi schön, oder blendet sie schlicht aus.

Äpfel und Birnen. Wenn jemand sowas noch nicht erlebt hat, wird er schwerlich eine Aussage wie von Dir erwartet oder gewünscht tätigen. Trotzdem kein Grund, ihm zu mißtrauen.

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Wenn Du Dich damit und dadurch gegen eine Maßnahme sperrst, KÖNNTE das passieren.

Da reicht schon ein Reflex aus und man hat die A-Karte.

 

Für mich keine Option.

So wild wir es jetzt auch nicht sein wenn einer entwischt.

 

Die bleibt gewahrt. Fraglich ist nur, ob Du das genauso siehst. Und da denke ich: wahrscheinlich nicht. Mußt Du auch nicht. Nur ist es letztlich auch irrelevant.

Und weil ich es eben andes sehe, schreibe ich hier. Die :whistle: sind für mich nicht der Maßstab.

 

Das ist kein Argument, das ist albern.

Man kennt sich eben. Und schon ist man nicht mehr unvoreingenommen

 

Hast Du irgendwelche Erkenntnisse, daß dem nicht so ist? :whistling:

Sowenig wie Du belegen kannst das es nur ehrliche Polizisten gibt.

 

MfG.

 

hartmut

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Da reicht schon ein Reflex aus und man hat die A-Karte.

Das ist Unsinn.

 

So wild wir es jetzt auch nicht sein wenn einer entwischt.

Trotzdem sehe ich zu, daß ich ihn erwische.

 

Und weil ich es eben andes sehe, schreibe ich hier. Die :whistling: sind für mich nicht der Maßstab.

Darfst Du sowohl anders sehen, hier entsprechend schreiben als auch die :whistle: nicht als Maßstab betrachten. Ändert aber nichts an der Tatsache, daß Deine Sichtweise im Wesentlichen irrelevant ist. Zudem auch nicht zutreffend sein muß.

 

Man kennt sich eben. Und schon ist man nicht mehr unvoreingenommen

Du weißt und überlegst aber schon, was Du schreibst, bevor Du es schreibst, oder? Und ich denke auch, daß Du in der Lage sein solltest, das eine vom anderen zu trennen.

 

Sowenig wie Du belegen kannst das es nur ehrliche Polizisten gibt.

Wie war das noch? Ist es nicht Sitte, daß der die Behauptung Aufstellende auch für den Beleg sorgt? Es war mir aber klar, daß es lediglich eben eine Behauptung war und wohl auch bleiben wird.

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Ist es denn nicht auch Tatsache, daß eine "Körperverletzung" (meines Gegenübers) eben genau WEGEN eines Widerstandes erfolgte?

Und das es Widerstand war steht im Protokoll von dem der verletzt hat.

 

Oft oder meist, aber längst nicht immer. Deine Aussage war pauschal (sinngemäß) "immer".

Wenn ein Polizist sagt, ich musste den Widerstand brechen, wird das selten angezweifelt. Sagt ein Beschuldigter, er habe keinen Widerstand geleistet, ohne Zeugen dürfte er keine Chance haben das ihm geglaubt wird.

 

Und wer beurteilt, was ungerechtfertigt ist? Du? Ich denke mal nicht.

Doch, ich beurteile es für mich. Man kann sich meiner Meinung anschließen oder auch nicht.

 

Äpfel und Birnen. Wenn jemand sowas noch nicht erlebt hat, wird er schwerlich eine Aussage wie von Dir erwartet oder gewünscht tätigen. Trotzdem kein Grund, ihm zu mißtrauen.

Wo Schwarz und Weiß vorherrschen, wird es auch immer etwas Grau geben. Außer alle Polizisten sind absolut perfekte Roboter und keine Menschen.

 

MfG.

 

hartmut

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Das ist Unsinn.

Es bringt jetzt nichts da etwas zu konstruieren wie sich ein Reflex zeigen kann.

 

Trotzdem sehe ich zu, daß ich ihn erwische.

Ist dein Job und sollst Du ja auch. Sagt keiner was, nur um das wie geht es und die Folgen.

 

Darfst Du sowohl anders sehen, hier entsprechend schreiben als auch die :whistling: nicht als Maßstab betrachten. Ändert aber nichts an der Tatsache, daß Deine Sichtweise im Wesentlichen irrelevant ist. Zudem auch nicht zutreffend sein muß.

Mache ich auch nicht, ich schreibe auch das die meisten Polizisten einen guten Job machen, und die Schwarzen Schafe werden sich wohl woanders tummeln.

 

Du weißt und überlegst aber schon, was Du schreibst, bevor Du es schreibst, oder? Und ich denke auch, daß Du in der Lage sein solltest, das eine vom anderen zu trennen.

Die Menschen entscheiden gerne aus Erfahrungen. Da ist zur Voreingenommenheit nicht weit.

 

Wie war das noch? Ist es nicht Sitte, daß der die Behauptung Aufstellende auch für den Beleg sorgt? Es war mir aber klar, daß es lediglich eben eine Behauptung war und wohl auch bleiben wird.

Beleg ist, manchmal landet doch einer vor Gericht oder fliegt aus dem Dienst.

 

MfG.

 

hartmut

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@ hartmut,

 

 

wenn die Polizei eine Radfahrer anhalten will, dann hat er zu halten.

 

tut er das nicht, kann die Maßnahme mit Zwang durchgesetzt werden.

 

eine Option für de Polizisten muss auch der Abbruch sein, gerade zur ahndung einer Ordnungswidrigkeit kann die Gewalt unverhältnismäßig werden. Kann - muss aber nicht.

es kommt dabei auch etwas auf die Owi an. Hier ist es eine grössere Owi. Noch keine riesen Owi aber auch nicht allzu klein. Es kann sogar eine Straftat sein (muss aber nicht).

 

 

ob man am Gepäcktrager oder der Jacke / Arm festhält liegt an der Entscheidung des Polizisten vor Ort. Da tut sich in der Begründung eigentlich nichts. Umschubsen müsste dann schon anders imBetrachten der Situation aussehen.

 

Aber wer angreift muss davon ausgehen, dass er am Boden gefesselt landet. Da der Boden in der Stadt meist nicht gepolstert ist, kann das weh tun.

 

einfach nicht treten.

 

 

Beleg ist, manchmal landet doch einer vor Gericht oder fliegt aus dem Dienst.

 

MfG.

 

hartmut

 

Ja, das passiert manchmal. Vereinzelt gibt es Straftäter in Uniform. Das ist aber eigentlich im Vergleich zu allen anderen Gruppen relativ wenig.

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Doch, schreibe es ruhig, denn es zeigt dann gewiss dein recht verschobenes Weltbild...

Wenn jemand der Meinung ist, auch Schwerverbrecher ( rote Fußgängerampel ) haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit, hat der ein verschobenes Weltbild? :whistling:

Betrachte bite die Gesamtsituation. Wie gesagt: OWi, daneben der Verdacht einer Straftat sowie der Versuch, sich der Personalienfeststellung zu entziehen. Daß ist das, was vorlag. Es ist nicht so, daß da einer über Rote Ampel fuhr und grundlos umgehauen wurde...

 

Ich kann meinen Beruf richtig machen und mache ihn auch richtig.

Trotzdem ist es mir lieber, der Verursacher der Maßnahme verletzt sich als daß ich mich verletze.

Du kannst ja offensichtlich keinen Weg nennen, einen Radfahrer vernünftig (und damit meine ich ohne Verletzungsgefahr) zu stoppen. Zu Erwarten, daß man eigene Verletzungen in Kauf nimmt ist mehr als lächerlich.

Habe ich schon verstanden, ist klar. Nur kein Risiko für sich eingehen, die andern zählen nicht.

Hier unterscheide ich zwischen dem Unbeteiligten und dem, der den Grund der Maßnahme setzt.

Aber einen Weg, ihn zu stoppen, kannst du offensichtlich nicht nennen...

 

Im Bericht steht, daß er alkoholisiert war. Jedoch steht da nichts zum Grad der Alkoholisierung. Daher die Frage.

Wäre er besoffen gewesen, es stände drin.

Ist das so?

 

Und der Beschuldigte, dessen Aussage du ja uneingschränkt zu glauben scheinst, hat dieses Interesse nicht? Na, wenn du das nicht siehst, hast du wirklich eine eigenartige Definition des Begriffes "Neutral".

Dir ist wohl nicht aufgefallen das ich vom Zeugen ( Zuschauer ) geschrieben habe?

Ist dir aufgefallen, was ich zur Wahrnehmung der Zuschauer (Zeugen) geschrieben habe? Was haben sie tatsächlich gesehen, was haben sie gehört, was haben sie aus dem gesehenen und gehörten zusammengesetzt und was ist wirklich passiert. Das können durchaus verschiedene Dinge sein.

 

Gruß

Goose

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Betrachte bite die Gesamtsituation. Wie gesagt: OWi, daneben der Verdacht einer Straftat sowie der Versuch, sich der Personalienfeststellung zu entziehen. Daß ist das, was vorlag. Es ist nicht so, daß da einer über Rote Ampel fuhr und grundlos umgehauen wurde...

Betrachte ich. Fußgängerampel bei Rot überquert, mal ganz egal ob er das Fahrrad geschoben hat oder gefahren ist. Ist eine Owi ohne Frage welche verfolgt werden kann. Woher Du jetzt den Verdacht einer Straftat nimmst ist mir rätselhaft. Flitzen wollen ist auch nicht ganz ok, denke aber es wird bei Radfahrern öfters vorkommen. Aber wenn ich sehe was daraus wurde stimmt das Verhältnis, Ursache/Wirkung eben nicht.

 

Hier unterscheide ich zwischen dem Unbeteiligten und dem, der den Grund der Maßnahme setzt.

Aber einen Weg, ihn zu stoppen, kannst du offensichtlich nicht nennen...

Er wurde doch gestoppt, die Probleme kamen danach. Und ich verlange von Profis das die angemessen agieren.

 

Ist das so?

Ja, weil die Staatsanwaltschaft hätte sich garantiert dazu geäußert, und so blieb eben nur das der Radfahrer Alkohol getrunken hat. Was auch sein gutes Recht ist. Macht aber schon mal einen schlechten Eindruck im biederen Deutschland.

 

Ist dir aufgefallen, was ich zur Wahrnehmung der Zuschauer (Zeugen) geschrieben habe? Was haben sie tatsächlich gesehen, was haben sie gehört, was haben sie aus dem gesehenen und gehörten zusammengesetzt und was ist wirklich passiert. Das können durchaus verschiedene Dinge sein.

Ja, habe ich gelesen, und ich habe geschrieben das es hier drei Sichtweisen gibt. Die der Polizisten, des Betroffenen, und eben der Zeugen. Und auch das allein die Zeugen kein Interesse haben etwas anders wiederzugeben als es war. Das muss sich nicht mit den subjektiven Wahrnehmungen der Polizisten oder des Betroffenen decken.

 

MfG.

 

hartmut

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Hartmut,

 

wann wurde getreten und wann wurde der Täter zu boden gebracht?

 

 

 

 

fährt der bei rot rüber ung geht stiften und wird so abgelegt, gebe ich dir sogar recht.

 

fährt der bei rot, geht stiften, soll festgehalten werden und tritt dann und wird darauf in auf de n Boden gebracht, hat er selber schuld.

 

 

 

wobei auch das beenden der Flucht auf dem Boden enden kann, optimal wäre das jedoch nicht und der Raum zwischen korrekt und überzogen ist da sehr sehr eng.

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@Hartmut:

Betrachte ich. Fußgängerampel bei Rot überquert, mal ganz egal ob er das Fahrrad geschoben hat oder gefahren ist. Ist eine Owi ohne Frage welche verfolgt werden kann.

Prima, soweit sind wir uns ja einig

 

Woher Du jetzt den Verdacht einer Straftat nimmst ist mir rätselhaft.
Hatte ich schon mehrfach geschrieben. Im Zeitungsbericht steht, er war alkoholisiert. Der Test kann erst durchgeführt werden, wenn er auch anhält. Wie hoch die BAK am Ende war und ob es für einen § 316 StGB gereicht hat, weiß ich nicht. Der Anfangsverdacht lässt sich jedoch durchaus begründen

 

Flitzen wollen ist auch nicht ganz ok, denke aber es wird bei Radfahrern öfters vorkommen. Aber wenn ich sehe was daraus wurde stimmt das Verhältnis, Ursache/Wirkung eben nicht
"Nicht ganz OK" ist ja auch schon mal was. Was hätten die Kollegen nun machen sollen? Ihn fahren lassen? Was würde das nun bedeuten? Daß jeder weiß, daß er, wenn er abhaut, nicht aufgehalten wird...?

 

Er wurde doch gestoppt, die Probleme kamen danach. Und ich verlange von Profis das die angemessen agieren.
Ich auch. Nur sehe ich im Gegensatz zu dir keinen Anhaltspunkt, daß das hier nicht der Fall war.

 

Ja, weil die Staatsanwaltschaft hätte sich garantiert dazu geäußert, und so blieb eben nur das der Radfahrer Alkohol getrunken hat. Was auch sein gutes Recht ist. Macht aber schon mal einen schlechten Eindruck im biederen Deutschland.
Das Blutalkoholergebnis liegt in der Regel erst eine Woche nach dem Vorfall vor. Wenn er nun den Pustetest verweigert, was ja sein gutes Recht ist, weiß man es erst nach einer Woche. Möglicherweise hätte die StA es mitgeteilt, "garantiert" jedoch nicht...

Sein gutes Recht ist der Alkoholkonsum, wenn er unter den gesetzlichen Grenzwerten bleibt. Das gute Recht der Polizei ist es, diese Grenzwerte zu überwachen. Entzieht sich jemand dieser Überwachung, so hat die Polizei das gute Recht, ihn aufzuhalten.

 

Ja, habe ich gelesen, und ich habe geschrieben das es hier drei Sichtweisen gibt. Die der Polizisten, des Betroffenen, und eben der Zeugen. Und auch das allein die Zeugen kein Interesse haben etwas anders wiederzugeben als es war. Das muss sich nicht mit den subjektiven Wahrnehmungen der Polizisten oder des Betroffenen decken.
Die Sichtweise der außenstehenden Zeugen muss sich auch nicht mit der Realität decken...

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK
Und dann muss man das hinnehmen; wenn dort Feuerwehrkräfte beim Löschen behindert werden, Polizisten angegriffen werden, dann ist die Situation eskaliert.

Die Eskalation ging offenbar von den Polizisten aus.

 

Hier kann man sich mal das Opfer der „Maßnahme“ ansehen. Mir ist schleierhaft, warum zwei erwachsene Männer einer 26-Jährigen derart auf die Glocke hauen müssen, um sie unter Kontrolle zu bekommen.

 

Mal ganz abgesehen davon, dass man Frauen nicht schlägt. :whistling:

 

Passend die Worte der Anwältin, die ja wohl auch Zeugin war. Sie bezeichnet die Polizisten als „übermotiviert, gewaltbereit und aggressiv“.

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Hatte ich schon mehrfach geschrieben. Im Zeitungsbericht steht, er war alkoholisiert. Der Test kann erst durchgeführt werden, wenn er auch anhält. Wie hoch die BAK am Ende war und ob es für einen § 316 StGB gereicht hat, weiß ich nicht. Der Anfangsverdacht lässt sich jedoch durchaus begründen

Schon vor dem anhalten? Dann muss er schon Schlangenlinien gefahren sein.

Wenn schon die Verfahren gegen die Polizisten eingestellt worden sind dürfte es Zeit genug gewesen sein. Es war von Fasnacht die Rede, und der Aschermittwoch war 22. Februar 2012, bis April dauert es nicht bis das Ergebnis der Blutprobe vorliegt.

 

"Nicht ganz OK" ist ja auch schon mal was. Was hätten die Kollegen nun machen sollen? Ihn fahren lassen? Was würde das nun bedeuten? Daß jeder weiß, daß er, wenn er abhaut, nicht aufgehalten wird...?

Wie wäre es mit weniger Härte? Und wenn wirklich mal einer entwischt, so tragisch finde ich das bei einem Radfahrer wirklich nicht. Aber das steht hier auch nicht zur Debatte, es geht um das was danach geschah.

 

Ich auch. Nur sehe ich im Gegensatz zu dir keinen Anhaltspunkt, daß das hier nicht der Fall war.

Schau das Ergebnis an.

 

Das Blutalkoholergebnis liegt in der Regel erst eine Woche nach dem Vorfall vor. Wenn er nun den Pustetest verweigert, was ja sein gutes Recht ist, weiß man es erst nach einer Woche. Möglicherweise hätte die StA es mitgeteilt, "garantiert" jedoch nicht...

Sein gutes Recht ist der Alkoholkonsum, wenn er unter den gesetzlichen Grenzwerten bleibt. Das gute Recht der Polizei ist es, diese Grenzwerte zu überwachen. Entzieht sich jemand dieser Überwachung, so hat die Polizei das gute Recht, ihn aufzuhalten.

Das der Vorfall vor dem Mittwoch, 22. Februar 2012 gewesen sein muss habe ich schon oben geschrieben, folglich, falls überhaupt eine Blutprobe genommen wurde, oder ein Atemalkoholtest gemacht wurde, wäre das Ergebnis bekannt. Es ist aber nur schwammig von Alkohol die Rede. Dann gehe ich davon aus, der Grenzwert wurde nicht überschritten.

Das wir eine völlig andere Sicht haben was das Recht betrifft sich nicht zu belasten, kontra Personalienfeststellung brauche ich wohl nicht sagen.

 

Die Sichtweise der außenstehenden Zeugen muss sich auch nicht mit der Realität decken...

Es sind ja mehrere Zeugen die so ausgesagt haben. Da ist es unwahrscheinlich das die Aussagen falsch sind. Das die nicht unbedingt der Sichtweise der Polizisten wiedergeben.....

 

MfG.

 

hartmut

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@ PedroK: Ich fragte schon: Was sagen denn die Feuerwehrleute, die mit vor Ort waren?

 

Ich habe auch schon hysterische Weiber (sorry, aber als "Frau" oder sogar "Dame" konnte man die nicht mehr bezeichnen) erlebt, die nur noch mit einem gezielten Schlag zu stoppen waren. Wenn die versuchen zu sprucken, kratzen, beißen und treten, dann hilft manchmal nichts anderes mehr...

 

Gruß

Goose

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@Hartmut:

Schon vor dem anhalten? Dann muss er schon Schlangenlinien gefahren sein.
Weißt du, daß das nicht der Fall war?

 

Wenn schon die Verfahren gegen die Polizisten eingestellt worden sind dürfte es Zeit genug gewesen sein. Es war von Fasnacht die Rede, und der Aschermittwoch war 22. Februar 2012, bis April dauert es nicht bis das Ergebnis der Blutprobe vorliegt.
Die StA kann es mitteilen, muss es aber nicht.
Wie wäre es mit weniger Härte?
Wie genau sollte das denn aussehen?

 

Und wenn wirklich mal einer entwischt, so tragisch finde ich das bei einem Radfahrer wirklich nicht.
Du magst es nicht als tragisch ansehen, ich sehe das anders. So setzt bei dem Radfahrer ein Lerneffekt ein. Haut er ab und es klappt, wird er beim nächsten Mal wieder abhauen. Versucht er abzuhauen und es klappt nicht, wird er es beim nächeten Mal eher lassen. Du sprachst ja von "guten Rechten". Wie ich schon sagte: Die Kontrolle ist das gute Recht der Polizei.

 

Aber das steht hier auch nicht zur Debatte, es geht um das was danach geschah.
Danach hat er sich nach Aussage der Beamten gewehrt. Er hingegen sagt, er hätte sich nicht gewehrt. Nun unterstellst du mir den Tunnelblick, aus dem heraus ich den Angaben der Beamten glaube. Allerdings wirst du dir dann auch den Tunnelblick unterstellen lassen müssen, aus dem heraus du ja grundsätzlich erst einmal dem Beschuldigten glaubst...

 

Schau das Ergebnis an.
Ich sehe das Ergebnis. Trotzdem ist vor allem Entscheidend, wie sich der Beschuldigte verhalten hat.

 

Das der Vorfall vor dem Mittwoch, 22. Februar 2012 gewesen sein muss habe ich schon oben geschrieben, folglich, falls überhaupt eine Blutprobe genommen wurde, oder ein Atemalkoholtest gemacht wurde, wäre das Ergebnis bekannt. Es ist aber nur schwammig von Alkohol die Rede. Dann gehe ich davon aus, der Grenzwert wurde nicht überschritten.
Du gehst davon aus. Du weißt es aber nicht...

 

Das wir eine völlig andere Sicht haben was das Recht betrifft sich nicht zu belasten, kontra Personalienfeststellung brauche ich wohl nicht sagen.
Richtig, hier haben wir eine unterschiedliche Sicht. Allerdings habe ich dir auch schon meine diesbezügliche Sicht begründet und dir aufgezeigt, wie die rechtliche Lage ist und daß sich diese nicht unbedingt mit deiner Sicht deckt.

 

Es sind ja mehrere Zeugen die so ausgesagt haben. Da ist es unwahrscheinlich das die Aussagen falsch sind. Das nicht unbedingt der Sichtweise der Polizisten wiedergeben.....
Ich sagte bereits: Das was die Zeugen gesehen haben, das, was die Zeugen gehört haben und das, was sie daraus geschlossen haben muss sich nicht zwingend mit dem decken, was wirklich passiert ist.

Ich unterhalte mich oft genug mit Zeugen um zu erkennen, daß sie recht häufig eigene Rückschlüsse ziehen und erzählen, daß das so passiert sein muss, weil ... Fragt man dann genauer nach, ob sie es auch so gesehen haben, so hört man nicht selten ein "Nein, aber..."

 

Gruß

Goose

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Mal ganz abgesehen davon, dass man Frauen nicht schlägt

 

 

Mal abgesehen davon dass man Polizisten nicht schlägt, so behindert man auch Feuerwehr (und Sanitäter) nicht bei der Arbeit und bewirft die nicht mit Flaschen.

 

 

 

ich selber habe aggressive und gewaltätige Frauen erlebt. Noch viel schlimmer, auch Kinder greifen Polizisten an, treten, spucken, beißen und beleidigen.

 

 

die welt ist halt nicht überall lustig und bunt.

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Weißt du, daß das nicht der Fall war?

Sowenig wie Du das eine Straftat im Raume stand.

 

Wie genau sollte das denn aussehen?

Auch wenn Du den Begriff nicht magst, Beißhemmung.

 

Du magst es nicht als tragisch ansehen, ich sehe das anders. So setzt bei dem Radfahrer ein Lerneffekt ein. Haut er ab und es klappt, wird er beim nächsten Mal wieder abhauen. Versucht er abzuhauen und es klappt nicht, wird er es beim nächeten Mal eher lassen. Du sprachst ja von "guten Rechten". Wie ich schon sagte: Die Kontrolle ist das gute Recht der Polizei.

Was wäre besser. Der entwischt und damit hat es sich, oder jetzt die Kritik die auftaucht.

 

Danach hat er sich nach Aussage der Beamten gewehrt. Er hingegen sagt, er hätte sich nicht gewehrt. Nun unterstellst du mir den Tunnelblick, aus dem heraus ich den Angaben der Beamten glaube. Allerdings wirst du dir dann auch den Tunnelblick unterstellen lassen müssen, aus dem heraus du ja grundsätzlich erst einmal dem Beschuldigten glaubst...

Wenn sich de Aussagen der Zeugen mit der Aussage des Betroffenen deckt, und damit der Aussagen der Polizisten widerspricht, soll ich dann den Polizisten glauben?

 

Ich sehe das Ergebnis. Trotzdem ist vor allem Entscheidend, wie sich der Beschuldigte verhalten hat.

Oder wie sich die Polizisten verhalten haben. Du gehst immer davon aus das der Betroffene der böse Bube ist.

 

Du gehst davon aus. Du weißt es aber nicht...

Du auch nicht, gehst aber davon aus das der besoffen war. Sonst würdest Du nicht immer auf den Alk rumreiten. Und nochmal, im Prinzip ist es völlig egal ob der betrunken war oder nicht. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war das unbekannt.

 

Richtig, hier haben wir eine unterschiedliche Sicht. Allerdings habe ich dir auch schon meine diesbezügliche Sicht begründet und dir aufgezeigt, wie die rechtliche Lage ist und daß sich diese nicht unbedingt mit deiner Sicht deckt.

Die wird sich auch nie decken solange jemand sich nicht selbst belasten muss. Es ist schlicht widersinnig, flüchten ist erlaubt wenn man seine Personalien angegeben hat.

 

Ich sagte bereits: Das was die Zeugen gesehen haben, das, was die Zeugen gehört haben und das, was sie daraus geschlossen haben muss sich nicht zwingend mit dem decken, was wirklich passiert ist.

Ich unterhalte mich oft genug mit Zeugen um zu erkennen, daß sie recht häufig eigene Rückschlüsse ziehen und erzählen, daß das so passiert sein muss, weil ... Fragt man dann genauer nach, ob sie es auch so gesehen haben, so hört man nicht selten ein "Nein, aber..."

Die Aussagen der Zeugen decken sich, folglich sind sie glaubwürdig. Und wenn Du die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen in Frage stellst, musst Du auch die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen der Polizisten in Frage stellen.

 

MfG.

 

hartmut

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Sowenig wie Du das eine Straftat im Raume stand.
Ich sagte nicht, daß eine Straftat im Raum stand, ich sagte, daß der Verdacht einer Straftat im Raum stand und daß sie eventuell vorgelegen haben könnte, was jedoch aus dem Pressebericht nicht klar hervorgeht.

 

Auch wenn Du den Begriff nicht magst, Beißhemmung.
Konkret bitte

 

Was wäre besser. Der entwischt und damit hat es sich, oder jetzt die Kritik die auftaucht.
Kritik mag immer mal wieder aufkommen. IN der Regel ist sie unbegründet. Trotzdem wird / wurde der Sachverhalt ermittelt (auch, wenndir das Ergebnis der StA nicht gefällt)

 

Wenn sich de Aussagen der Zeugen mit der Aussage des Betroffenen deckt, und damit der Aussagen der Polizisten widerspricht, soll ich dann den Polizisten glauben?
Noch Mal: Haben die Zeugen gesehen, daß er sich nicht gewehrt hat oder haben sie gehört, daß er rief "ich wehre mich nicht" und daraus geschlossen, daß er sich nicht gewehrt hat?

Kannst du aus der Distanz heraus definitiv sehen, ob jemand versucht, zu treten oder ob er völlig ruhig liegen bleibt?

 

 

Oder wie sich die Polizisten verhalten haben. Du gehst immer davon aus das der Betroffene der böse Bube ist.
Ja, weil ich erst mal davon ausgehe, daß die Kollegen sich nicht aus Spaß mit einem rollen

 

Du auch nicht, gehst aber davon aus das der besoffen war. Sonst würdest Du nicht immer auf den Alk rumreiten. Und nochmal, im Prinzip ist es völlig egal ob der betrunken war oder nicht. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war das unbekannt.
Im Zeitungsartikel stand, er war alkoholisiert. Daher ist es nicht egal, denn die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit berechtigt ebenso wie die IDF zur Anhalteaufforderung, welcher er nicht gefolgt ist.

 

 

Die wird sich auch nie decken solange jemand sich nicht selbst belasten muss. Es ist schlicht widersinnig, flüchten ist erlaubt wenn man seine Personalien angegeben hat.
Da das "Lex Hartmut" jedoch recht unbedeutend ist, spielt deine Ansicht hier nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist die Rechtslage und diese hatte ich schon mehrfach dargelegt.

 

Die Aussagen der Zeugen decken sich, folglich sind sie glaubwürdig. Und wenn Du die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen in Frage stellst, musst Du auch die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen der Polizisten in Frage stellen.
Siehe oben: Was haben sie gehört, was haben sie tatsächlich gesehen und welche Rückschlüsse haben sie daraus gezogen. Wennd ie Zeugenaussagen glaubwürdig waren, warum hat die StA ihnen dann nicht geglaubt (und die hatten deutlich mehr Hintergrundwissen als wir, die wir uns nur auf den Zeitungsartikel beziehen können)

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK
@ PedroK: Ich fragte schon: Was sagen denn die Feuerwehrleute, die mit vor Ort waren?
Stellungnahmen der Feuerwehr habe ich bisher keine gefunden.

 

Ich habe auch schon hysterische Weiber (sorry, aber als "Frau" oder sogar "Dame" konnte man die nicht mehr bezeichnen) erlebt, die nur noch mit einem gezielten Schlag zu stoppen waren. Wenn die versuchen zu sprucken, kratzen, beißen und treten, dann hilft manchmal nichts anderes mehr...

Zwei erwachsene, in Deeskalation und Psychologie hervorragend ausgebildete Supermänner (nach dem Foto in Harrys BILD-Link sogar drei) schaffen es nicht, eine 26-Jährige unter Kontrolle zu bringen, ohne sie zu vermöbeln? Tut mir leid, das halte ich für realitätsfern.

 

Was sagst Du denn zu dem Eindruck der Zeugin, die die Polizisten als „übermotiviert, gewaltbereit und aggressiv“ bezeichnet?

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@ PedroK: Ich fragte schon: Was sagen denn die Feuerwehrleute, die mit vor Ort waren?
Stellungnahmen der Feuerwehr habe ich bisher keine gefunden.

 

Zwei erwachsene, in Deeskalation und Psychologie hervorragend ausgebildete Supermänner (nach dem Foto in Harrys BILD-Link sogar drei) schaffen es nicht, eine 26-Jährige unter Kontrolle zu bringen, ohne sie zu vermöbeln? Tut mir leid, das halte ich für realitätsfern.

Zum Schluss hatten sie Kontrolle, nachdem massiv Kräfte nachgezogen sind.

 

damit begrüße ich dich dann recht herzlich in der Realität.

 

 

Und manchmal geht man alleine auf 50 Leute zu und es funktioniert.. Und manchmal nicht.

Klar wird die Polizei an sich arbeiten, es gibt aber einen weiteren Faktor, nämlich die Gegenseite. Wenn diese es drauf ankommen lässt und es will, dann eskaliert das.

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Ich sagte nicht, daß eine Straftat im Raum stand, ich sagte, daß der Verdacht einer Straftat im Raum stand und daß sie eventuell vorgelegen haben könnte, was jedoch aus dem Pressebericht nicht klar hervorgeht.

Und wo ist da der Unterschied?

http://synonyme.woxikon.de/synonyme/im%20raum%20stehen.php

 

Auch wenn Du den Begriff nicht magst, Beißhemmung.
Konkret bitte

Nicht mehr Gewalt anwenden als nötig.

 

Kritik mag immer mal wieder aufkommen. IN der Regel ist sie unbegründet. Trotzdem wird / wurde der Sachverhalt ermittelt (auch, wenndir das Ergebnis der StA nicht gefällt)

Ist bekannt und wie es idR. ausgeht auch. Es sind ja nur die glaubhaften Aussagen der Polizisten vorhanden. Selbst wenn es Beweise gibt, siehe S21 geht es so aus.

 

Noch Mal: Haben die Zeugen gesehen, daß er sich nicht gewehrt hat oder haben sie gehört, daß er rief "ich wehre mich nicht" und daraus geschlossen, daß er sich nicht gewehrt hat?

Kannst du aus der Distanz heraus definitiv sehen, ob jemand versucht, zu treten oder ob er völlig ruhig liegen bleibt?

Sie haben gesehen wie brutal die Polizisten waren. Dir reicht das nicht.

 

Ja, weil ich erst mal davon ausgehe, daß die Kollegen sich nicht aus Spaß mit einem rollen

Da gibt es ein schönes Video auf YouTube wo ein Polizist einen am Boden Fixierten mehrfach mit dem Knüppel misshandelt. Ich sage es nochmal, der Mann konnte sich nicht mehr regen, und der Polizist stieß noch mehrmals zu. Sage mir warum macht jemand sowas? Der Polizist wurde wenn ich es richtig weiß gefeuert, vor einigen tausend Zeugen sollte man sowas nicht machen. Es gibt eben Menschen die gerne andere Menschen verletzen. Oder wie erklärst Du sonst das es Schläger gibt.

 

Im Zeitungsartikel stand, er war alkoholisiert. Daher ist es nicht egal, denn die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit berechtigt ebenso wie die IDF zur Anhalteaufforderung, welcher er nicht gefolgt ist.

Dann sind wir schon wieder bei was danach geschah.

 

Da das "Lex Hartmut" jedoch recht unbedeutend ist, spielt deine Ansicht hier nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist die Rechtslage und diese hatte ich schon mehrfach dargelegt.

Du weißt was ich von diesen Hintertürchen halte. Für mich ist das nicht Rechtslage sondern Rechtsverdrehen.

 

Siehe oben: Was haben sie gehört, was haben sie tatsächlich gesehen und welche Rückschlüsse haben sie daraus gezogen. Wennd ie Zeugenaussagen glaubwürdig waren, warum hat die StA ihnen dann nicht geglaubt (und die hatten deutlich mehr Hintergrundwissen als wir, die wir uns nur auf den Zeitungsartikel beziehen können)

Wir kennen doch das. Zuerst wird immer den Polizisten geglaubt, oder es kann nicht bewiesen werden. Im Artikel steht,

Begründung: Straftaten seien den Beschuldigten "nicht mit der für eine Anklageerhebung zu fordernden Sicherheit nachzuweisen".

 

Und damit ist der Käse gegessen.

 

MfG.

 

hartmut

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@ PedroK: Ich fragte schon: Was sagen denn die Feuerwehrleute, die mit vor Ort waren?
Stellungnahmen der Feuerwehr habe ich bisher keine gefunden.

 

Ich habe auch schon hysterische Weiber (sorry, aber als "Frau" oder sogar "Dame" konnte man die nicht mehr bezeichnen) erlebt, die nur noch mit einem gezielten Schlag zu stoppen waren. Wenn die versuchen zu sprucken, kratzen, beißen und treten, dann hilft manchmal nichts anderes mehr...

Zwei erwachsene, in Deeskalation und Psychologie hervorragend ausgebildete Supermänner (nach dem Foto in Harrys BILD-Link sogar drei) schaffen es nicht, eine 26-Jährige unter Kontrolle zu bringen, ohne sie zu vermöbeln? Tut mir leid, das halte ich für realitätsfern.

 

Was sagst Du denn zu dem Eindruck der Zeugin, die die Polizisten als „übermotiviert, gewaltbereit und aggressiv“ bezeichnet?

Die Zeugin war, wenn ich das recht verstanden habe, auch Beteiligte der Feier, oder?

 

Du hattest noch keine Auseinandersetzung mit einer völlig hysterischen Frau, oder?

 

 

Ich sagte nicht, daß eine Straftat im Raum stand, ich sagte, daß der Verdacht einer Straftat im Raum stand und daß sie eventuell vorgelegen haben könnte, was jedoch aus dem Pressebericht nicht klar hervorgeht.

Und wo ist da der Unterschied?

http://synonyme.woxikon.de/synonyme/im%20raum%20stehen.php

Die Kollegen hatten evtl. den Anfangsverdacht, dem sie nachgehen müssen, und das kann eben nur geschehen, wenn der Radfahrer auch anhält.

 

 

Auch wenn Du den Begriff nicht magst, Beißhemmung.
Konkret bitte

Nicht mehr Gewalt anwenden als nötig.

Und woher weißt du nun so genau, daß hier mehr Gewalt als nötig angewendet wurde?

 

Kritik mag immer mal wieder aufkommen. IN der Regel ist sie unbegründet. Trotzdem wird / wurde der Sachverhalt ermittelt (auch, wenndir das Ergebnis der StA nicht gefällt)

Ist bekannt und wie es idR. ausgeht auch. Es sind ja nur die glaubhaften Aussagen der Polizisten vorhanden. Selbst wenn es Beweise gibt, siehe S21 geht es so aus.

Deine Einstellung hierzu ist ebenso bekant und macht eine weitere Diskussion im Grunde sinnlos

 

Noch Mal: Haben die Zeugen gesehen, daß er sich nicht gewehrt hat oder haben sie gehört, daß er rief "ich wehre mich nicht" und daraus geschlossen, daß er sich nicht gewehrt hat?

Kannst du aus der Distanz heraus definitiv sehen, ob jemand versucht, zu treten oder ob er völlig ruhig liegen bleibt?

Sie haben gesehen wie brutal die Polizisten waren. Dir reicht das nicht.

Siehe oben: Zeugen neigen dazu, Schlüsse aus dem Gesehenen zu ziehen. Diese müssen jedoch nicht richtig sein.

 

Ja, weil ich erst mal davon ausgehe, daß die Kollegen sich nicht aus Spaß mit einem rollen

Da gibt es ein schönes Video auf YouTube wo ein Polizist einen am Boden Fixierten mehrfach mit dem Knüppel misshandelt. Ich sage es nochmal, der Mann konnte sich nicht mehr regen, und der Polizist stieß noch mehrmals zu. Sage mir warum macht jemand sowas? Der Polizist wurde wenn ich es richtig weiß gefeuert, vor einigen tausend Zeugen sollte man sowas nicht machen. Es gibt eben Menschen die gerne andere Menschen verletzen. Oder wie erklärst Du sonst das es Schläger gibt.

Nun, dann ist es gut und richtig, daß dieser ehemalige Polizist entlassen wurde. Jedoch sollte man daraus nicht den Rückschluss ziehen, daß sowas regelmäßig vorkommt (zumal ja, wie du selber sagst, bei einem solchen Ausraster die Entlassung droht)

 

Im Zeitungsartikel stand, er war alkoholisiert. Daher ist es nicht egal, denn die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit berechtigt ebenso wie die IDF zur Anhalteaufforderung, welcher er nicht gefolgt ist.

Dann sind wir schon wieder bei was danach geschah.

Was danach geschah, wurde von der StA geprüft. Auch wenn dir das Ergebnis der Prüfung nicht gefällt... Hast du mehr Informationen als die StA oder unterstellst du ihr pauschal, nicht objektiv zu sein?

 

Da das "Lex Hartmut" jedoch recht unbedeutend ist, spielt deine Ansicht hier nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist die Rechtslage und diese hatte ich schon mehrfach dargelegt.

Du weißt was ich von diesen Hintertürchen halte. Für mich ist das nicht Rechtslage sondern Rechtsverdrehen.

Und du weißt, daß es kein Hintertürchen, sondern geltendes Recht ist

 

Siehe oben: Was haben sie gehört, was haben sie tatsächlich gesehen und welche Rückschlüsse haben sie daraus gezogen. Wennd ie Zeugenaussagen glaubwürdig waren, warum hat die StA ihnen dann nicht geglaubt (und die hatten deutlich mehr Hintergrundwissen als wir, die wir uns nur auf den Zeitungsartikel beziehen können)

Wir kennen doch das. Zuerst wird immer den Polizisten geglaubt, oder es kann nicht bewiesen werden. Im Artikel steht,

Begründung: Straftaten seien den Beschuldigten "nicht mit der für eine Anklageerhebung zu fordernden Sicherheit nachzuweisen".

 

Und damit ist der Käse gegessen.

Also die Unschuldsvermutung, die auch jedem anderen Menschen zusteht. Willst du die jetzt der Polizei absprechen? Entspricht das deinem Demokratieverständnis?

 

Gruß

Goose

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Die Kollegen hatten evtl. den Anfangsverdacht, dem sie nachgehen müssen, und das kann eben nur geschehen, wenn der Radfahrer auch anhält.

Soweit waren wir doch schon wegen der roten Ampel

 

Und woher weißt du nun so genau, daß hier mehr Gewalt als nötig angewendet wurde?

Wegen den Verletzungen.

 

Deine Einstellung hierzu ist ebenso bekant und macht eine weitere Diskussion im Grunde sinnlos

Das ist keine Einstellung, es kann jeder nachlesen. Hatten wir auch schon.

 

Siehe oben: Zeugen neigen dazu, Schlüsse aus dem Gesehenen zu ziehen. Diese müssen jedoch nicht richtig sein.

Auch die Polizisten sind Zeugen, warum gilt das nicht für sie?

 

Nun, dann ist es gut und richtig, daß dieser ehemalige Polizist entlassen wurde. Jedoch sollte man daraus nicht den Rückschluss ziehen, daß sowas regelmäßig vorkommt (zumal ja, wie du selber sagst, bei einem solchen Ausraster die Entlassung droht)

Der war halt blöd genug das vor laufenden Kameras und vielen zu machen. Hätte er es wo anders gemacht wäre nichts passiert. Aber die Frage war eigentlich, warum sollte ein Polizist unnötig Gewalt anwenden. Das war meine Antwort.

 

Was danach geschah, wurde von der StA geprüft. Auch wenn dir das Ergebnis der Prüfung nicht gefällt... Hast du mehr Informationen als die StA oder unterstellst du ihr pauschal, nicht objektiv zu sein?

Vor Gericht wäre es ein Freispruch zweiter Klasse gewesen. Man kann es eben nicht mit letzter Sicherheit nachweisen.

 

Und du weißt, daß es kein Hintertürchen, sondern geltendes Recht ist

Und dann muss ich es gut finden?

 

Also die Unschuldsvermutung, die auch jedem anderen Menschen zusteht. Willst du die jetzt der Polizei absprechen? Entspricht das deinem Demokratieverständnis?

Wenn Du es schon ansprichst, für dich gilt diese Unschuldsvermutung für den Betroffenen nicht. Denn die Polizisten haben für dich ja richtig gehandelt.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK
Die Zeugin war, wenn ich das recht verstanden habe, auch Beteiligte der Feier, oder?
Das ist keine Antwort auf meine Frage. Aber ich beantworte gern die Deine: Ja, das habe ich auch so verstanden. Disqualifiziert sie dieser Umstand in ihrer Eigenschaft als Zeugin?

 

Du hattest noch keine Auseinandersetzung mit einer völlig hysterischen Frau, oder?
Sicher nicht so oft wie Du – aber doch, hatte ich leider. Es ging aber jeweils ohne Blessuren für sie aus.
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Das ist keine Antwort auf meine Frage.
Nun, dann konkreter: Ich denke, als Beteiligte an der Feier, die sicher über deren Beendigung auch nicht glücklich war und hier sieht, daß eine ihrer Mitfeiernden verletzt wurde, könnte es ihr an der notwendigen Objektivität mangeln.

 

Sicher nicht so oft wie Du – aber doch, hatte ich leider. Es ging aber jeweils ohne Blessuren für sie aus.
Dann hattest du Glück oder Situationen, in denen du weggehen konntest. Privat würde ich das auch machen, dienstlich geht das leider nicht immer.

 

Gruß

Goose

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Mal ganz abgesehen davon, dass man Frauen nicht schlägt. :whistling:

Jain. Wenn mich eine Frau angreift, versucht zu schlagen oder zu treten, dann muß sie auch damit rechnen, daß ich ihr eine klatsche. Ansonsten stimme ich Dir aber zu. Frauen schlägt man (grundsätzlich) nicht.

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Disqualifiziert sie dieser Umstand in ihrer Eigenschaft als

Nja. Lässt zumindest an der Neutralität zweifeln.

 

Ist aber leider manchmal nötig...

Erkläre das mal einem Richter wenn der dich fragt warum Du deine Frau geschlagen hast. :whistling:

 

MfG.

 

hartmut

Ich erkläre meine Maßnahmen. Das Geschlecht ist dabei jedoch kein Kriterium.

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