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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Was mischt du dich ein?
Diese Frage nun ausgerechnet von Dir - ich glaube, das nennt man Chuzpe.

 

Ich denke, dass die "Abschaum-Geschichte" eigentlich verständlich geworden sein müsste!!!
Offenbar nicht. Und mit was? Mit Recht!
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Also zum drölften mal:

 

 

in dem Thema ging es um Vielschichtigkeit der Polizei, wo in einer Aufzählung und Gegenüberstellung verschieden Aspekte, Einflüsse, Menschenbilder, Facetten der Polizei darstellt wurden.

Ich selber habe eine positives Menschenbild und achte und respektiere alle Menschen und habe keine negativen Vorurteile gegenüber Randgruppen, sozial besser oder schlechter gestellten Menschen.

 

und in diesem Zusammenhang viel der Begriff "Abschaum der Stadt"; der dort auch gut platziert eine bestimmtes Feld in der Gesamtschau darstellt.

 

So schwierig kann das nicht zu verstehen sein; wer jetzt das als Aufhänger nutzen will um sich selber als PC zu outen, hat ganz andere Probleme!

 

So und nun Schluss mit dem Zirkus.

Wer es jetzt nicht verstanden hat ist entweder verstandstechnisch absolut nicht in der Lage dazu oder der will es einfach nicht. Insofern: ENDE.

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Wer es jetzt nicht verstanden hat ist entweder verstandstechnisch absolut nicht in der Lage dazu oder der will es einfach nicht.
Erst kategorisierst Du Menschen als Abschaum, jetzt bezeichnest Du Menschen mit anderen Meinungen als blöd oder unwillig - interessante Ansichten hast Du.

 

So und nun Schluss mit dem Zirkus. (...) ENDE.
Wie schon mehrfach erwähnt: spiel' Dich nicht auf.
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Mal wieder ein trauriger Einzelfall :whistling:

 

Siegfried Bauer soll von Polizisten schlimm zugerichtet worden sein: Der Passauer Augenarzt berichtet, dass zwei Beamte ihn vom Rad gerissen und später so auf den Boden geschleudert hätten, dass er bewusstlos geworden sei. Mehrere Zeugen bestätigen seine Version. Doch die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein.
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Guest PedroK

An Ostern Ähnliches am Elbstrand.

 

Offenbar nicht ganz unüblicher Hergang:

„Plötzlich lag ich im Sand“, erinnert sich die Stadtplanerin, „mein linkes Auge tat weh, meine rechte Hand war gequetscht. Ich wurde von mehreren Polizisten festgehalten.“ Ihr Bruder gräbt eine Kuhle im Sand: „Sie bekam keine Luft mehr.“

 

Studentin Nadine eilt zu Gyde, wird ebenfalls in den Sand gedrückt, ihre Arme auf den Rücken gedreht, sie wird in Handschellen abgeführt. Nadines Bruder (28) will wissen, warum. Der junge Reeder: „Da habe ich eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht bekommen.“

 

Nadine L.: „Ich habe seit Tagen Schmerzen in den Armen. Ich begreife nicht, warum die uns wie Schwerverbrecher behandelt haben.“

Und die "logische" Folge:

Gyde und Nadine wurden wegen Widerstands angezeigt.
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Mal wieder ein trauriger Einzelfall :whistling:

 

Siegfried Bauer soll von Polizisten schlimm zugerichtet worden sein: Der Passauer Augenarzt berichtet, dass zwei Beamte ihn vom Rad gerissen und später so auf den Boden geschleudert hätten, dass er bewusstlos geworden sei. Mehrere Zeugen bestätigen seine Version. Doch die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein.

 

eine sicht.

 

liest man den Artikel stößt man auch zu der Aussage der Beamten.

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Hier haben wir nun bei beiden Fällen recht unterschiedliche Darstellungen.

 

Ich habe ich auch schon mit einem geprügelt, der "ich wehr mich nicht" und "keine Gewalt" gebrüllt hat, während er nach mir getreten hat. Mir ist bewusst, wie das für die Umstehenden ausgesehen hat, als unmittelbar an der Auseinandersetzung Beteiligter weiß ich jedoch zu 100%, daß mein Einsatz körperlicher Gewalt ausschließlich eine angemessene Reaktion auf das Handeln des Beschuldigten war.

 

Im ersten Sachverhalt hatten wir nun jemanden, der nach einer OWi (oder, abhängig vom Grad der Alkoholisierung, zu diesem steht nichts im Bericht, einer Straftat) abhauen wollte, im zweiten Sachverhalt haben wir nun eine Anwohnerin, die, nachdem die Feuerwehr Maßnahmen treffen wollte, sich diesen widersetzte. Nun waren im zweiten Sachverhalt ja noch einige Feuerwehrleute anwesend, deren Darstellung mich auch mal interessieren würde.

 

Gruß

Goose

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Ich habe ich auch schon mit einem geprügelt, der "ich wehr mich nicht" und "keine Gewalt" gebrüllt hat, während er nach mir getreten hat

Mal sanft gefragt, war der nachher auch krankenhausreif?

 

Und beachte, in welcher Region es sich abgespielt hat.

 

MfG.

 

hartmut

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Er hatte, da er sich trotz seiner gegenteiligen Behauptungen massivst zur Wehr setzte, auch Verletzungen.

 

Für einen Außenstehenden ist es oftmals nicht zu erkennen, was da nun gerade genau passiert. Die hören nur "Ich wehr mich nicht" und sind dann fest davon überzeugt, daß er, wenn er das doch ruft, auch nicht gemacht hat...

 

Gruß

Goose

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Das erinnert mich an dashier

 

 

 

was ist passiert?

antwort: nichts, die haben geschubst.

 

 

ich sehe das anders.

und neben den unbeteiligten dritten schlichten, sehe ich ein versuchten angriff und ein einmischen, was sachlich falsch war und eskalierend war, durch umherstehenden.

 

dass der polizist das gespräch mit dem herrn sucht, der ihn tritt finde ich nachvollziehbar.

 

 

zu beiden berichten oben.

wie war es denn wirklich, denn in beiden berichten steht noch eine version, die nicht eine gewaltätige polizei zeigt, sonder absolutes fehlverhalten beim gegenüber. Ein trunkener radfahrer der halteaufforderung ignoriert und gegen polizisten tritt und bürger die flaschen werden und feuerwehr einsatzmaßnahmen bei einem illegal erichteten feuer behindern.

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Er hatte, da er sich trotz seiner gegenteiligen Behauptungen massivst zur Wehr setzte, auch Verletzungen.

Kannst Du nicht einfach antworten mit Krankenhaus ja/nein.

 

Und ich erweitere die Frage, wie oft kommt es bei euch vor das eure Kunden im Krankenhaus landen.

 

Auf was ich hinaus will, wie ich schon öfters eine Aussage eines Polizisten zitiert habe, "der erste Schlag muss so sitzen das der andere nicht mehr aufsteht". Ich will wissen, gilt der Satz auch bei euch?

 

MfG.

 

hartmut

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Kannst Du nicht einfach antworten mit Krankenhaus ja/nein.

 

 

 

MfG.

 

hartmut

 

Nach Gewalt gehört Erste Hilfe als Pflicht dazu. Wenn ich nicht aus meiner Entscheidung einen Krankenwagen rufe, dann biete ich an den zu rufen. Lehnt der betroffene das ab, dokumentier ich das.

 

ob der ins Krankenhaus kommt entscheiden die Sanitäter.

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Nach Gewalt gehört Erste Hilfe als Pflicht dazu. Wenn ich nicht aus meiner Entscheidung einen Krankenwagen rufe, dann biete ich an den zu rufen. Lehnt der betroffene das ab, dokumentier ich das.

Was ist das wieder für ein Eiertanz? Kann keiner auf klargestellte Fragen klare Antworten geben?

 

ob der ins Krankenhaus kommt entscheiden die Sanitäter.

Wenn derjenige noch ansprechbar ist, entscheidet der Verletzte ob der Sani ihn mitnimmt oder nicht. Als ehemaliger Sanitöter sage ich, ich hatte nicht die Befugnis jemanden der nicht wollte mitzunehmen. Außer es handelt sich um eine Zwangseinweisung, und da ist es noch Sache der Polizei.

 

MfG.

 

hartmut

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Kannst Du nicht einfach antworten mit Krankenhaus ja/nein.

Warum soll man nur mit ja/nein antworten, wenn man es etwas ausführlicher schreiben möchte?!

Wenn jemand verletzt wird, so landet er in sehr vielen oder gar den meisten Fällen erstmal im Krankenhaus. Sehr oft aber nur ambulant. Will heißen: soooo schlimm ist es dann nicht!!

"er landete im Krankenhaus" bedeutet ja nun nicht, daß derjenige gleich schwer verletzt oder gar im Koma liegt. Immer auf dem Teppich bleiben.

 

Und ich erweitere die Frage, wie oft kommt es bei euch vor das eure Kunden im Krankenhaus landen.

Daß jemand nach einer Widerstandshandlung ärztlich untersucht oder ggf. etwas behandelt werden muß, ist denke ich nicht sooo selten. Hängt letztlich davon ab, wie und wie stark er sich gewehrt hat. Denn danach richtet sich letztlich der Grad, inwieweit man selbst Gewalt anwenden muß.

 

Auf was ich hinaus will, wie ich schon öfters eine Aussage eines Polizisten zitiert habe, "der erste Schlag muss so sitzen das der andere nicht mehr aufsteht". Ich will wissen, gilt der Satz auch bei euch?

Damit hat er nicht Unrecht. Wenn man eine längere oder größere Keilerei vermeiden will und man zu der Einschätzung gelangt, daß das Gegenüber sich von einer "leichten" Einwirkung nicht beeindrucken lassen wird, dann muß der erste Schlag tatsächlich so sitzen, daß er liegen bleibt. Habe ich selbst auch schon erlebt. Er blieb liegen. Aber er war nicht krankenhausreif.

 

Was ist das wieder für ein Eiertanz? Kann keiner auf klargestellte Fragen klare Antworten geben?

Wenn es darauf keine klare Antwort gibt, NÖ!

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Immer auf dem Teppich bleiben.

Du aber auch, von Koma habe ich nicht gesprochen.

 

Daß jemand nach einer Widerstandshandlung ärztlich untersucht oder ggf. etwas behandelt werden muß, ist denke ich nicht sooo selten. Hängt letztlich davon ab, wie und wie stark er sich gewehrt hat. Denn danach richtet sich letztlich der Grad, inwieweit man selbst Gewalt anwenden muß.

Darum geht es doch. Musste soviel Gewalt angewendet werden.

 

Damit hat er nicht Unrecht. Wenn man eine längere oder größere Keilerei vermeiden will und man zu der Einschätzung gelangt, daß das Gegenüber sich von einer "leichten" Einwirkung nicht beeindrucken lassen wird, dann muß der erste Schlag tatsächlich so sitzen, daß er liegen bleibt. Habe ich selbst auch schon erlebt. Er blieb liegen. Aber er war nicht krankenhausreif.

Du willst jetzt eine Verhältnismäßigkeit einbringen, die war bei dem Zitierten nicht. Da war es bedingungslos. Aber sind wir uns einig, damit jemand Krankenhausreif wird, muss schon massiv Gewalt einwirken?

 

Wenn es darauf keine klare Antwort gibt, NÖ!

Auf die einfache Frage

Mal sanft gefragt, war der nachher auch krankenhausreif?

soll es nicht möglich sein mit ja/nein zu antworten?

 

MfG.

 

hartmut

 

@Hartmut: Ich verfasse die Antworten nicht so, wie du sie zu hören wünschst sondern so, wie ich es für angemessen halte.

Sei dir unbenommen ob Du meine Fragen beantwortest oder nicht, ich habe ja nur sanft gefragt.

 

Auch ich schreibe oft etwas was Du dir wünscht, gleicht sich dann aus. :whistling:

 

MfG.

 

hartmut

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Aber sind wir uns einig, damit jemand Krankenhausreif wird, muss schon massiv Gewalt einwirken?
Nein, das ist nicht nötig. Eine Nase ist schnell gebrochen. Aber auch ein unglücklicher Fall kann schnell im Krankenhaus enden.

 

Aber sei unbesorgt: Jeder, der es wünscht, bekommt einen Arzt zu sich in die Zelle, erscheint es uns notwendig, geht's auch auf dem Weg in die Zelle vorher ins Krankenhaus. Kein Verletzter wird ohne Gewahrsamsfähigkeitsbescheinigung eines Arztes eingesperrt.

 

Gruß

Goose

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Es gibt zwei möglichkeiten der Gewalt.

 

1.

zur durchsetzung einer hoheitlichen maßnahme

 

2.

um sich und seine Gesunheit zu schützen (Notwehr)

 

 

in allen Formen besteht die Pflicht für die Polizei Erste Hilfe zu leisten. Es empfiehlt sich dazu Profis (Krankenwagen) hinzu zuziehen.

diese Profis werden dann auch die medzinischen Entscheidungen treffen. Alle medizinischen Maßnahmen gehen polizeilichen grundsätzlich vor.

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Nein, das ist nicht nötig. Eine Nase ist schnell gebrochen. Aber auch ein unglücklicher Fall kann schnell im Krankenhaus enden.

Ich gehe mal davon aus das ihr nicht gerade auf die Nase zielt und so bewusst schwere Verletzungen versucht. Schließlich ist der Schutz der Bürger euer Job, auch wenn der Bürger mal nicht so brav sein sollte.

 

Aber sei unbesorgt: Jeder, der es wünscht, bekommt einen Arzt zu sich in die Zelle, erscheint es uns notwendig, geht's auch auf dem Weg in die Zelle vorher ins Krankenhaus. Kein Verletzter wird ohne Gewahrsamsfähigkeitsbescheinigung eines Arztes eingesperrt.

Das ist für mich hier eigentlich nicht das Thema, eher wie verhindere ich Verletzungen.

 

MfG.

 

hartmut

 

Es gibt zwei möglichkeiten der Gewalt.

 

1.

zur durchsetzung einer hoheitlichen maßnahme

 

2.

um sich und seine Gesunheit zu schützen (Notwehr)

Drei Möglichkeiten

 

3. Aus Spaß an der Freud.

Soll tatsächlich Menschen geben denen es Spaß macht.

 

Es empfiehlt sich dazu Profis (Krankenwagen) hinzu zuziehen.

diese Profis werden dann auch die medzinischen Entscheidungen treffen. Alle medizinischen Maßnahmen gehen polizeilichen grundsätzlich vor.

Die Profis treffen keine Entscheidungen solange der Verletzte selbst entscheiden kann. Wie will ein Sani einem Richter erklären das er jemanden gegen seinen Willen mitnimmt?

 

MfG.

 

hartmut

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Nun scheinst du noch nie in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt gewesen zu sein, sonst wüsstest du um die Dynamik.

Greift mich jemand unmittelbar an, so unterbinde ich diesen Angriff, nötigenfalls auch mit einem gezielten Faustschlag auf die Nase. Das wird dann auch genau so in der Anzeige vermerkt und hat bisher noch nie für Probleme gesorgt.

 

Das ist für mich hier eigentlich nicht das Thema, eher wie verhindere ich Verletzungen.
Im Zuge eines Widerstandes geht es erst mal darum, wie ich Verletzungen meiner Person und meiner Kollegen verhindere. Geht das nur, in dem der Widerständler verletzt wird, dann ist das eben so. Er hat es in der Hand, er kann seine Widerstandshandlungen einstellen.

 

Ich weiß, daß das nicht in deine Wunschwelt passt, aber so ist es durchaus zulässig.

 

Gruß

Goose

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Das ist für mich hier eigentlich nicht das Thema, eher wie verhindere ich Verletzungen.

 

MfG.

 

hartmut

Polizeiche Gewalt unterliegt den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, d.h. es ist die mildeste geeignete Gewalt anzuwenden um das Ziel zu erreichen unter Beachtung der Rechtsgüter die verletzt werden und die geschütz werden sollen.

auch Notwehr ist nicht schrankenlos.

Darüber hinaus ist es auch ein Ziel der Polizei Konflikte gewaltfrei zu lösen.

 

das Recht und die Ziele der Polizei sind also genau wie du es wünscht.

nach Möglichkeit keine Gewalt und wenn schon, dann so milde wie möglich.

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Nun scheinst du noch nie in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt gewesen zu sein, sonst wüsstest du um die Dynamik.

Als Kind/Jugendlicher war ich nicht zimperlich, aber ernstlich verletzt wurde dabei niemand. Nie wurde mit voller Kraft geschlagen.

 

Greift mich jemand unmittelbar an, so unterbinde ich diesen Angriff, nötigenfalls auch mit einem gezielten Faustschlag auf die Nase. Das wird dann auch genau so in der Anzeige vermerkt und hat bisher noch nie für Probleme gesorgt.

Dir fehlt die Beißhemmung wenn Du das fertig bringst.

 

Im Zuge eines Widerstandes geht es erst mal darum, wie ich Verletzungen meiner Person und meiner Kollegen verhindere. Geht das nur, in dem der Widerständler verletzt wird, dann ist das eben so. Er hat es in der Hand, er kann seine Widerstandshandlungen einstellen.

Und wo setzt die Verhältnismäßigkeit ein. Weil die ist ja hier das eigentliche Thema.

 

Ich weiß, daß das nicht in deine Wunschwelt passt, aber so ist es durchaus zulässig.

Das liebe ich so an dir, festklammern an Vorschriften und §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§, dann kann es ja nicht falsch sein. Ich halte mich da lieber an meinen Verstand.

 

MfG.

 

hartmut

 

Polizeiche Gewalt unterliegt den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, d.h. es ist die mildeste geeignete Gewalt anzuwenden um das Ziel zu erreichen unter Beachtung der Rechtsgüter die verletzt werden und die geschütz werden sollen.

auch Notwehr ist nicht schrankenlos.

Darüber hinaus ist es auch ein Ziel der Polizei Konflikte gewaltfrei zu lösen.

 

das Recht und die Ziele der Polizei sind also genau wie du es wünscht.

nach Möglichkeit keine Gewalt und wenn schon, dann so milde wie möglich.

Könntest Du den Text an diverse Polizeireviere schicken? Ich glaube genau damit haben :whistling: einige große Probleme, besonders in Bayern.

 

MfG.

 

hartmut

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Das kann mm dann wohl nicht mit deinen Rangeleien aus Jugendzeiten vergleichen.

 

Jemanden, der sich nur sperrt, wird sicher nicht die Nase gebrochen. Greift mich jedoch jemand mit dem Ziel an, mich zu verletzen, so kann es eben sein, dass.er dabei verletzt wird.

 

Weiterhin, es mag dir nicht bewusst sein, aber es ist ausgesprochen unhöflich, einn Bregriff aus der Hundeerziehung (Beisshemmung) auf Menschen zu beziehen.

 

Gruß

Goose

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Eigentlich sollten diesen Text alle Polizisten kennen.

 

 

Was jedoch manchmal ein ungünstiges Licht auf die Polizei wirft ist auf der einen Seite Fehlverhalten der Polizei und auf der anderen Einseitige Berichtserstattung / Berichtsauswertung

(siehe oben, dort wird nur eine Seite zitiert, ein deutliches Beispiel von einseitiger Berichtsauswertung, da der Bericht auch die Handlungen die zu der Gewalt führten erwähnten)

 

 

 

zu dem Punkt "willen des betroffenen", wenn der nicht mit ins Krankenhaus will, dann nicht. Dann sind medizinische Maßnahmen beendet und es folgen polizeiliche, je nach Situation kann das Idf, Fotos, Einsperren oder freilassen sein.

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Das kann mm dann wohl nicht mit deinen Rangeleien aus Jugendzeiten vergleichen.

Du hast gefragt, ich habe geantwortet welche Erfahrung ich habe.

 

Jemanden, der sich nur sperrt, wird sicher nicht die Nase gebrochen. Greift mich jedoch jemand mit dem Ziel an, mich zu verletzen, so kann es eben sein, dass.er dabei verletzt wird.

Was mich in dem Zusammenhang wundert. Warum gibt es denn verhältnismäßig wenig schwer verletzte Polizisten, wenn das Ziel ist Polizisten zu verletzen?

 

Weiterhin, es mag dir nicht bewusst sein, aber es ist ausgesprochen unhöflich, einn Bregriff aus der Hundeerziehung (Beisshemmung) auf Menschen zu beziehen.

Den Begriff gibt es nicht in der Hundeerziehung sondern haben die meisten Lebewesen wenn es um den Schutz der "Gegner" geht. Das drückt nur aus, wie ich oben gesagt habe, es wurde nie mit voller Kraft zugeschlagen, um Verletzungen zu vermeiden. Würde ich z.B. den Begriff Welpenschutz nehmen, kann ich das Verhalten auch auf Menschen übertragen ohne das es abwertend ist.

 

MfG.

 

hartmut

 

Eigentlich sollten diesen Text alle Polizisten kennen.

Nicht nur kennen, auch beachten.

 

Was jedoch manchmal ein ungünstiges Licht auf die Polizei wirft ist auf der einen Seite Fehlverhalten der Polizei und auf der anderen Einseitige Berichtserstattung / Berichtsauswertung

(siehe oben, dort wird nur eine Seite zitiert, ein deutliches Beispiel von einseitiger Berichtsauswertung, da der Bericht auch die Handlungen die zu der Gewalt führten erwähnten)

Die meiste Berichterstattung bei polizeilichen Maßnahmen stammt aus der Feder der beteiligten :whistling: , und nennt sich Polizeibericht. Das der nicht objektiv ist sollte auf der Hand liegen.

 

MfG.

 

hartmut

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Darum geht es doch. Musste soviel Gewalt angewendet werden.

Wenn er sich entsprechend vehement wehrt, ja.

 

Du willst jetzt eine Verhältnismäßigkeit einbringen, die war bei dem Zitierten nicht. Da war es bedingungslos. Aber sind wir uns einig, damit jemand Krankenhausreif wird, muss schon massiv Gewalt einwirken?

1. ich denke, daß er das auch so gemeint hat. Denn von mir hätte diese Aussage so auch kommen können, aber eben so wie von mir erklärt gemeint.

2. nein. Damit jemand ins Krankenhaus verbracht werden muß, bedarf es nicht zwangsläufig massiver Gewalteinwirkung.

 

Auf die einfache Frage
Mal sanft gefragt, war der nachher auch krankenhausreif?

soll es nicht möglich sein mit ja/nein zu antworten?

Und was spricht dagegen, es etwas ausführlicher zu schreiben? Sei doch froh, wenn man nicht nur lapidar "JA" oder "NEIN" schreibt.

 

Ich gehe mal davon aus das ihr nicht gerade auf die Nase zielt und so bewusst schwere Verletzungen versucht. Schließlich ist der Schutz der Bürger euer Job, auch wenn der Bürger mal nicht so brav sein sollte.

Ich ziele sehr wohl auf die Nase.

 

Das ist für mich hier eigentlich nicht das Thema, eher wie verhindere ich Verletzungen.

Indem man unseren Anweisungen Folge und keinen Widerstand leistet. :whistling:

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@hartmut,

du wirst mit nahezu 100%iger Sicherheit niemals einen Cop erleben,der sich z.b. mit "ja,ich hab ihn krankenhausreif gehauen" ans eigene Bein pinkeln wird.

Das wäre genauso,als wenn sich ein Kock mit seinem Messer absichtlich in die Hand oder sonstwohin schneidet.

 

Polizisten sind dafür geschult,ihre Redewendung so zu formulieren,dass der Gegenüber nicht oder nur schwer dahintersteigt,was überhaupt gemeint ist.

 

Was die Hamburger Cops angeht, ja,die sind mit einem sehr speziellen Ruf belastet....ähnlich wie bei den Amis,die schießen z.b. erst und fragen dann....in Hamburg wirst in vielen Fällen erst geknüppelt,dann gefragt, hat den Vorteil,dass der Bürger entsprechend eingeschüchtert wird.

 

Was Übergriffe gegen die Herren Polizisten angeht,so braucht sich doch niemand zu beschweren,jeder Cop ist geschult in Sachen Selbstverteidigung,er weiß genauestens,was bzw wie er zu reagieren hat,um einen Angreifer platt zu machen. Einige haben Kampfsporterfahrung,somit müssen sie wissen,was passiert,wenn gewisse Schläge oder Tritte angewendet werden. Letztlich steht man in solcher Lage meistens mit einem Bein bereits im Knast - ein Cop allerdings kann sich da sinngemäß fein rausreden,denn ´das wäre ja Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und das ist nun mal nicht zulässig-....somit hat ein Cop widerum die Hände in dem Sinne frei,er kann entscheiden,was er tut und was nicht,bzw wie doll er schlägt und wohin usw.....allerdings wird ein solcher Cop spätestens dann Widerstand zu spüren bekommen,wenn dessen Gegenüber genauso fit ist und sich sowas nicht gefallen läßt,dann wird sich zeigen,wer da zu Boden geht.

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Ich ziele sehr wohl auf die Nase.

Das ist aber nicht fein. :whistling:

Ich könnte das nicht.

 

Indem man unseren Anweisungen Folge und keinen Widerstand leistet. :whistle:

Hättest Du gerne. :unsure:

Inzwischen weiß ich wie weit ich gehen kann.

 

MfG.

 

hartmut

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Das ist aber nicht fein. :whistling: Ich könnte das nicht.

Ich kann es schon. Zum einen bewahrt es mich vor Schaden und zum anderen mein Gegenüber zumindest vor weiterem. Ich möchte denn auch mal klarstellen und betonen, daß längst nicht jeder Nasentreffer dazu führt, daß die Nase gebrochen ist. Die Nase ist empfindlich genug, daß auch ohne einen Bruch der Treffer so unangenehm ist, daß er oftmals zum Ziel führt.

 

Hättest Du gerne. :whistle:

Nicht nur hätte, sondern auch habe. :unsure:

 

Inzwischen weiß ich wie weit ich gehen kann.

Dann ist ja gut.

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Ich kann es schon. Zum einen bewahrt es mich vor Schaden und zum anderen mein Gegenüber zumindest vor weiterem. Ich möchte denn auch mal klarstellen und betonen, daß längst nicht jeder Nasentreffer dazu führt, daß die Nase gebrochen ist. Die Nase ist empfindlich genug, daß auch ohne einen Bruch der Treffer so unangenehm ist, daß er oftmals zum Ziel führt.

Ich wünsche dir ja nichts Böses, aber wenn Du dann ein Tritt in die E*** bekommen würdest, würde sich meint Mitleid in Grenzen halten. :whistling:

 

Nicht nur hätte, sondern auch habe. :whistle:

Meinst Du nur.

 

Dann ist ja gut.

Und wenn Du dann mal lesen solltest das ich Prügel bezogen habe, sei sicher, ich habe keinen Widerstand geleistet.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich wünsche dir ja nichts Böses, aber wenn Du dann ein Tritt in die E*** bekommen würdest, würde sich meint Mitleid in Grenzen halten. :whistle:

Das denke ich mir. Aber ich weiß die Kronjuwelen durchaus zu schützen. :whistling:

 

Meinst Du nur.

Das weiß ich. :unsure:

 

Und wenn Du dann mal lesen solltest das ich Prügel bezogen habe, sei sicher, ich habe keinen Widerstand geleistet.

Dann müßte ich Dich eher der Lüge bezichtigen, denn ohne Widerstand wirst Du auch keine Prügel bezogen haben.

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Das ist diese typische Reaktion- ignorieren, leugnen schön reden und Fehler nicht eingestehen. Am kleinen Bürger den coolen raushängen lassen und wenn 3 Hells Angels die Strasse blockieren und nicht gerade ein ganzer Einsatztrupp vor Ort ist, kackt ihr euch in die Hose und verschwindet schneller als die Polizei erlaubt. :whistling:

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Tja, da hat wohl der oertliche Reporter berichtet, der sich bei den alteingesessenen Familien beliebt machen moechte, oder? Einen komplett anderen Eindruck vom Geschehen bekommt man, wenn man die Zeitung mit den vier grossen Buchstaben dazu liest: http://www.bild.de/regional/hamburg/ostern...46084.bild.html

 

Und hier nun mal ein Augenzeugenbericht zum Vorfall:

Ich habe es gesehen, wie groß das Feuer war. Dann kam die Polizei und die Feuerwehr. Von der Polizei kamen VIER Auforderungen, das Feuer zu läöschen. Die Ansagen wurden ignoriert. Die Polizei hat gesagt, dass sie auch mit Zwang das Feuer ausmachen wird. Die Polizei wurde ausgelacht und alle gingen näher ans feuer uns traten auch auf Schläuche der Feuerwehr. Erst nach mehreren Gespärchsversuchen räumte die Polizei. Und einige der Menschen bei dem ILLEGALEN Feuerschrien ohne Grund wie am Spieß. DiePolizei hat richtig gehandelt

 

Dass das Feuer geloescht wurde, ist mehr als rechtens gewesen, wuerde ich sagen. Und wenn die neureichen Herrschaften meinen, dagegen vorgehen zu muessen, dann werden sie halt zurecht gewiesen - so einfach ist das.

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Die Profis treffen keine Entscheidungen solange der Verletzte selbst entscheiden kann. Wie will ein Sani einem Richter erklären das er jemanden gegen seinen Willen mitnimmt?

Sorry, 'hartmut' hier redest Du Unsinn! Mir scheint, dein Sanitaetsdienst hat sich auf den Bereich 'Essen auf Raedern' beschraenkt, aber mit der Realitaet hattest Du ganz offensichtlich wenig bis gar nichts zu tun!

 

Du hast gefragt, ich habe geantwortet welche Erfahrung ich habe.

Um so erstaunlicher ist jedoch, dass Du mit diesen 'Erfahrungen' hier so vehement diskutierst und vorgibst, genau zu wissen, wie alles ablaufen muss.... :whistling:

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......denn ohne Widerstand wirst Du auch keine Prügel bezogen haben.
Ich glaube, diese Aussage wirst Du nicht - und gleich gar nicht allgemeingülig - halten können. Die Mähr von " Sei' brav, dann passiert dir nie was." ist leider albern.

 

Wir leben in Zeiten, in denen Rechtsgüter gegen Bürgerrechte abgewogen werden. Wir leben in Zeiten, in denen sich Polizisten vor dem Bürger schützen müssen. Wir leben in Zeiten, in denen man spüren kann, dass ein Abwehrrecht der Bürger gegen den Staat immer mehr in ein Abwehrrecht des Staates gegen den Bürger verkehrt wird.

 

Leben wir also damit - ist ja rechtmäßig, wird rechtmäßig gemacht.

 

 

Üb immer Treu und Redlichkeit

Bis an dein kühles Grab,

Und weiche keinen Finger breit

Von Gottes Wegen ab

 

Dann wirst du wie auf grünen Au´n

Durch´s Pilgerleben geh´n

Dann kannst du sonder Furcht und Grau´n

dem Tod ins Auge seh´n..............

©Volkslied nach Christoph Hölty und Mozart
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Inzwischen weiß ich wie weit ich gehen kann.

Das ist gut. Im Regelfall wird dir der Polizeibeamte vor der Zwangsanwendung auch mehrmals erklären, was er will, was du zu machen hast, er wird dir deine Rechtsmittelmöglichkeiten erklären (zumindest wird er das auf deine Nachfrage tun).

Unmittelbare Gewalt wird eigentlich nur dann angewandt, wenn es zwingend erforderlich ist... z.b. wenn du trunken Radfährst, der Polizeit dir Haltesignale gibt, Halt ruft, du wegfährst, er dich festhalten will und du ihm versuchst in die Eier zu treten - dann wird er nicht mehr reden, dann wirst du überwältigt, das tut dir mit Sicherheit weh.

Jedoch hast du recht, wenn man weiß wie weit man gehen kann, dann wird man mit Sicherheit nicht verletzt; es sei denn man trifft auf Beamte, die sich falsch verhalten. Bei der Analyse, ob der Beamte sich falsch verhalten hat, muss man jedoch fair und sachlich bleiben. Meiner Ansicht nach prüfst du das hier nicht fair und sachliche; aus diesem Grund könntest du dich dann auch irren, wie weit du gehen dürftest.

 

Beispiele:

1.

Elbstrand: die Betrachtung dieses Themas ist sehr sehr unsachlich gestartet. In dem Ursprungslink stand sogar eine andere Ansicht (die der Polizei), die wurde komplett ignoriert. Sogar die BLÖD zeigt ein ganz ganz anders Bild, als hier (durch euch) aufgebaut werden sollte.

2.

Fahrrad: wenn man trunken Radfährt und die Polizei HALT ruft, muss man anhalten. Wenn man flieht, dann wird die Polizei die Flucht mit Festhalten (Gewalt) beenden. Wenn man tritt, dann wird das Treten beenden. Im Regelfall endet das am Boden und tut weh.

3.

Videolink: der Passant tritt den Polizisten. Passant sagt zur Kamera auf die Frage, was los war: Nichts. Der P. leidet deutlich an Realitästverlust. Er ist Straftäter. Er hat den Polizisten angegriffen.

Ein weiterer Passant mischt sich ein. Der weiß gar nicht was los ist. Da hätte die Lage eskalieren können.

Der Polizist hat sich sehr vorbildlich verhalten. Er hat nachdem er angegriffen wurde nicht auf die Nase geboxt oder den Täter verprügelt. Er hat aber zu Recht das Gespräch gesucht. Das was Polizisten nämlich überwiegend machen: REDEN.

 

 

 

Und wenn Du dann mal lesen solltest das ich Prügel bezogen habe, sei sicher, ich habe keinen Widerstand geleistet.

Bitte vergiss dabei nicht, dass die Polizei auch zur Durchsetzung ihre Maßnahmen Zwang (Gewalt) anwenden darf - auch wenn kein Widerstand da ist.

Jedoch, gilt da zunächst die Antwort oben. Erst wird dir das erklärt. Dann wird durchgesetzt.

 

Gelesen was da steht:

Seit 2004 haben 869 Personen Amnesty International über Probleme mit der Polizei informiert. In 138 Fällen stellte Amnesty International weiterführende Nachforschungen an

Das heißt in 731 Fällen sah AI keinen Handlungsbedarf.

Ups, haben da 731 Menschen gelogen? oder zumindest eine verklärten Blick über die Realität?

Das bedeutet, dass ca. 15 % der Anzeigen/Meldungen bei AI nur tatsächlich konkreten Ermittlungsansatz bei AI geben.

Weiter werden von AI von diesen 138 Fällen nur 15 Fälle in dem Bericht näher beschrieben und 3 Fälle in dem Pressebericht veröffentlicht.

Warum?

 

Vergleicht man Statisken der Anzeigen gegen Polizisten bei der Staatsanwaltschaft erlebt man ähnliche Reduzierung der Zahlen. Die tatsächliche Zahl an Fehlverhalten ist also gering. Wenn man dem jetzt Angriffe gegen Polizisten und Zwangsanwendungen der Polizei gegenüberstellt, dann erhält man ein Bild wie es tatsächlich ist. Wenn das echte Bild denn gewollt ist.

 

 

Das ist diese typische Reaktion- ignorieren, leugnen schön reden und Fehler nicht eingestehen. Am kleinen Bürger den coolen raushängen lassen und wenn 3 Hells Angels die Strasse blockieren und nicht gerade ein ganzer Einsatztrupp vor Ort ist, kackt ihr euch in die Hose und verschwindet schneller als die Polizei erlaubt.

Mit Verlaub, aber dieser Beitrag ist Dummfug.

 

Wir leben in Zeiten, in denen Rechtsgüter gegen Bürgerrechte abgewogen werden.

Rechtsgüter werden gegeneinander abgewogen. Ja; ist richtig. Das ist ein wesentlicher Teil der Verhälnismäßigkeitsprüfung.

Aber weißt du denn auch welche Rechtsgüter abgewogen werden?

Auf der einen Seite die des Bürgers auf der anderen Seite werden dann Strafverfolgungsanspruch des Staates / Gefahrenabwehrpflicht / Gefahren für Dritte / Rechtsgüter der Allgemeinheit gestellt. Und dann erfolgt eine Abwägung. Das ist doch gut so. Wäre das nicht so, dann hätte ich große bedenken. Das wäre dann ein Indiz eines Unrechtsstaates / Polizeistaates oder für staatliche Willkür.

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Dann müßte ich Dich eher der Lüge bezichtigen, denn ohne Widerstand wirst Du auch keine Prügel bezogen haben.

Falls es mal dazu kommen sollte, und habe keinen Widerstand geleistet, werde ich wahrheitsgemäß berichten. Und wehe Du bezichtigst mich dann der Lüge. :whistling:

 

MfG.

 

hartmut

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Sorry, 'hartmut' hier redest Du Unsinn! Mir scheint, dein Sanitaetsdienst hat sich auf den Bereich 'Essen auf Raedern' beschraenkt, aber mit der Realitaet hattest Du ganz offensichtlich wenig bis gar nichts zu tun!

Dann Du alter Feuerwehrmann. Wie bekommst Du jemanden in den Rtw wenn er nicht will? Gibst Du denen noch Schlachzweidrei? Wir sind eben wieder weggefahren wenn einer noch bei Sinnen war, und das mehr als einmal.

 

Um so erstaunlicher ist jedoch, dass Du mit diesen 'Erfahrungen' hier so vehement diskutierst und vorgibst, genau zu wissen, wie alles ablaufen muss.... :whistling:

Geht es hier um Schulhofprügeleien?

Muss ich mich jetzt dafür entschuldigen das ich nicht gewalttätig bin? :whistle:

 

MfG.

 

hartmut

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(zumindest wird er das auf deine Nachfrage tun).

Dem werde ich ein Loch in den Bauch fragen. Selbst Dinge, von denen ich die Antwort weiß werde ich fragen, Weil, der :whistle: weiß nicht was ich weiß.

 

z.b. wenn du trunken Radfährst, der Polizeit dir Haltesignale gibt, Halt ruft, du wegfährst, er dich festhalten will und du ihm versuchst in die Eier zu treten

Seit Jahren fahre ich kein Fahrrad, trinke keinen Alkohol, und in die Eier trete ich nichtmal :unsure: ICH BIN NICHT GEWALTTÄTIG. :whistling:

 

es sei denn man trifft auf Beamte, die sich falsch verhalten.

Eben, genau das kann passieren.

 

Beispiele:

1.

Elbstrand: die Betrachtung dieses Themas ist sehr sehr unsachlich gestartet. In dem Ursprungslink stand sogar eine andere Ansicht (die der Polizei), die wurde komplett ignoriert. Sogar die BLÖD zeigt ein ganz ganz anders Bild, als hier (durch euch) aufgebaut werden sollte.

Ich habe mich mit dem Thema nicht beschäftigt, weil vorher lese ich dann noch andere Quellen. Und die Bild ist mit Sicherheit keine von den Quellen.

 

2.

Fahrrad: wenn man trunken Radfährt und die Polizei HALT ruft, muss man anhalten. Wenn man flieht, dann wird die Polizei die Flucht mit Festhalten (Gewalt) beenden. Wenn man tritt, dann wird das Treten beenden. Im Regelfall endet das am Boden und tut weh.

Dann sollte es mal eine Nachschulung geben. "Wie bändige ich Bürger ohne das es weh tut". Oder ist Schmerzen zufügen Teil der Strategie?

 

3.

Videolink: der Passant tritt den Polizisten. Passant sagt zur Kamera auf die Frage, was los war: Nichts. Der P. leidet deutlich an Realitästverlust. Er ist Straftäter. Er hat den Polizisten angegriffen.

Ein weiterer Passant mischt sich ein. Der weiß gar nicht was los ist. Da hätte die Lage eskalieren können.

Der Polizist hat sich sehr vorbildlich verhalten. Er hat nachdem er angegriffen wurde nicht auf die Nase geboxt oder den Täter verprügelt. Er hat aber zu Recht das Gespräch gesucht. Das was Polizisten nämlich überwiegend machen: REDEN.

Ich glaube, erst wird in manchen Regionen geschlagen und dann über den §164 geredet.

 

Bitte vergiss dabei nicht, dass die Polizei auch zur Durchsetzung ihre Maßnahmen Zwang (Gewalt) anwenden darf - auch wenn kein Widerstand da ist.

Jedoch, gilt da zunächst die Antwort oben. Erst wird dir das erklärt. Dann wird durchgesetzt.

Rechtmäßige Maßnahmen müssen es sein. Und daran kann es scheitern.

 

Vergleicht man Statisken der Anzeigen gegen Polizisten bei der Staatsanwaltschaft erlebt man ähnliche Reduzierung der Zahlen. Die tatsächliche Zahl an Fehlverhalten ist also gering. Wenn man dem jetzt Angriffe gegen Polizisten und Zwangsanwendungen der Polizei gegenüberstellt, dann erhält man ein Bild wie es tatsächlich ist. Wenn das echte Bild denn gewollt ist.

Vielen wird erklärt das sie keine Chancen haben, und eine falsche, sprich nicht durch Beweise belegbare Aussage ernsthafte Konsequenzen mit sich bringt.

 

Auf der einen Seite die des Bürgers auf der anderen Seite werden dann Strafverfolgungsanspruch des Staates / Gefahrenabwehrpflicht / Gefahren für Dritte / Rechtsgüter der Allgemeinheit gestellt. Und dann erfolgt eine Abwägung. Das ist doch gut so. Wäre das nicht so, dann hätte ich große bedenken. Das wäre dann ein Indiz eines Unrechtsstaates / Polizeistaates oder für staatliche Willkür.

Nach der Abwägung bekommt der Bürger was auf die Nase, schließlich ist der Bürger für den Staat da, nicht umgekehrt.

 

MfG.

 

hartmut

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Geht es hier um Schulhofprügeleien?

Muss ich mich jetzt dafür entschuldigen das ich nicht gewalttätig bin?

Nein, Entschuldigen musst du dich nicht. Nur solltest du dann nicht als Blinder von der Farbe sprechen und so schreiben, daß nicht erst nach einer Nachfrage ersichtlich ist, daß du diesbezüglich keine praktische Erfahrung besitzt.

 

Im übrigen sei angemerkt: Ich bin auch nicht gewalttätig. Ich übe jedoch einen der wenigen Berufe aus, in denen Gewalt als ultima ratio angewendet werden darf. In deinen Beiträgen vermittelst du manchmal den Eindruck, daß du erwartest, daß wir uns dafür entschuldigen.

Es macht mir keinen Spaß, körperliche Gewalt anzuwenden, aber wenn es erforderlich ist, mache ich es.

 

Dann sollte es mal eine Nachschulung geben. "Wie bändige ich Bürger ohne das es weh tut". Oder ist Schmerzen zufügen Teil der Strategie?
Mach doch mal bitte einen praktisch auch umsetzbaren Vorschlag, wie man das Problem anders hätte lösen können.

 

Gruß

Goose

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Nein, Entschuldigen musst du dich nicht. Nur solltest du dann nicht als Blinder von der Farbe sprechen und so schreiben, daß nicht erst nach einer Nachfrage ersichtlich ist, daß du diesbezüglich keine praktische Erfahrung besitzt.

Wenn also jemand Konflikte gewaltlos lösen kann, ist er also ein Blinder. Muss ich das verstehen?

 

Es macht mir keinen Spaß, körperliche Gewalt anzuwenden, aber wenn es erforderlich ist, mache ich es.

Wer Gewalt anwendet ist gewalttätig. Ist wie ein bisschen schwanger sein, deine Erklärung.

 

Mach doch mal bitte einen praktisch auch umsetzbaren Vorschlag, wie man das Problem anders hätte lösen können.

Sprichst Du jetzt vom Fahrrad holen, habe ich in meiner Jugend auch gemacht, war auch für den auf dem Fahrrad nicht sonderlich schmerzhaft. Oder von der Behandlung danach? So wie ich den Bericht lese gab es erst durch die Behandlung danach ein Problem.

 

MfG.

 

hartmut

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Dem werde ich ein Loch in den Bauch fragen. Selbst Dinge, von denen ich die Antwort weiß werde ich fragen

Mach das; im Regelfall wirst du alle notwendigen Antworten erhalten. Inwiefern der Polizist dann geduldig mit dir weiterspielt hängt von verschiedenen Faktoren ab (Zeit, Dringlichkeit, inner Laune, netter Mensch, etc).

An Tagen an denen ich geduldig wäre und die Zeit hätte, du mir sympathisch wärst könnten wir länger reden. Im anderen Fall können auch ca. drei Sätze reichen, um die Rechtslage, deine Verpflichtung und deine Möglichkeiten klärend zu transferieren. Ein Ergänzungssatz, der die zwangsweise Durchsetzung androht.

 

Seit Jahren fahre ich kein Fahrrad, trinke keinen Alkohol, und in die Eier trete ich nich

Fahrradfahren (zumindest nüchtern) ist eigentlich gut.

Ansonsten brauchst du dann nichts zu befürchten, aber der der trunken auf dem Radl die Stoppverfügung der Polizei ignoriert sollte wissen, dass die Polizei ihn dann festhalten wird.

 

Dann sollte es mal eine Nachschulung geben. "Wie bändige ich Bürger ohne das es weh tut". Oder ist Schmerzen zufügen Teil der Strategie?

Nein, Schmerzen sind nicht teil der Strategie, können aber Teil der Taktik sein.

Grundsätzlich ist jeder körperliche Zwang (Gewalt) so klein wie möglich zu wählen, jedoch muss der Erfolg möglich sein.

Heißt beim flüchtenden Radfahrer: am Arm festhalten

Tritt er, dann wird das Festhalten nicht mehr reichen; also wird die nächste Form angewandt.

Und wer mit dem Messer auf einen Polizisten zurennt, kann grundsätzlich davon ausgehen, dass Festhalten wenig erfolgversprechend ist , da bleibt dann nur das ultim ratio (letzte Mittel) der Schusswaffengebrauch.

 

In einer solchen Abwägung kann auch der mildeste Zwang der Faustschlag ins Gesicht sein.

 

Ich glaube, erst wird in manchen Regionen geschlagen und dann über den §164 geredet.

Das glaube ich nicht.

 

Rechtmäßige Maßnahmen müssen es sein. Und daran kann es scheitern.

Richtig, jedoch wer und wann wird das geprüft? Und was ändert das vor Ort?

 

Vielen wird erklärt das sie keine Chancen haben,

Wer erklärt das wem und wo ist diese Aussage belegt?

 

Nach der Abwägung bekommt der Bürger was auf die Nase,

Nein, nach der Abwägung entscheidet sich ob eine Maßnahme stattfindet.

Wenn die Maßnahme stattfindet, kann diese auch mit Zwang durchgesetzt werden.

Der Zwang ist jedoch auch wieder erneut auf die Verhältnismäßig (erneute Zwanagsbezogene Rechtsgüterabwägung) zu prüfen.

 

Beispiel

(ein kleiner Auszug aus einer gesamtrechtlichen Prüfung)

 

Nachdem A eine Schaufensterscheibe eingeschlagen hat und wegläuft die Frage nach einer IDF durch die Polizei:

 

es stehen sich gegenüber

die Rechte des A: das Recht der Datenbestimmung und die Freiheit der Person, die durch das Anhalten kurzfristig beeinträchtigt wird

der Strafverfolgungsanspruch des Staates und der zivilrechtliche Anspruch des Eigentümers der Scheibe

 

hier erfolgt dann die Abwägung. Im Ergebnis würde dann wohl das Recht des A nicht überwiegen.

 

Dann die weitere Prüfung ob A festgehalten werden dürfte:

die Rechte das A: zusätzlich das Recht der körperlichen Unversehrtheit

die anderen Bereiche bleiben gleich.

 

hier würde dann die schwer des Eingriffs gegen die anderen Aspekte abgewogen.

 

nächste Frage unter dem Aspekt der Rechtsgüterabwägung: darf man schießen?

 

das beeinträchtigte Rechtsgut des A wäre das Recht auf Leben, welches dem Strafverfolgungsanspruch gegenübersteht.

Hier würde das Recht des A überwiegen - es dürfte also zur Durchsetzung der Strafverfolgung nicht geschossen werden.

 

(Achtung: das ist natürlich keine Prüfung der Eingriffsbefugnisse, es muss jetzt auch keiner mit dem Tatbestand aus der Ermächtigungsgrundlage oder Formvorschriften kommen, hier ging es nur um die Rechtsgüterabwägung)

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Wenn also jemand Konflikte gewaltlos lösen kann, ist er also ein Blinder. Muss ich das verstehen?
Leider ist nicht jeder Konflikt gewaltlos zu lösen. Du hast den Vorteil, daß du, wenn sich abzeichnet, daß er nicht gewaltlos zu lösenist, weggehen und die Polizei rufen kannst.

 

Wer Gewalt anwendet ist gewalttätig. Ist wie ein bisschen schwanger sein, deine Erklärung.
Nein, daß ist eine falsche Auslegung. Wer grundlos Gewalt anwendet, ist gewalttätig.

 

Sprichst Du jetzt vom Fahrrad holen, habe ich in meiner Jugend auch gemacht, war auch für den auf dem Fahrrad nicht sonderlich schmerzhaft.
In deiner ugend war es aber auch möglich, sich ohne Verletzungen zu prügeln. Das zeigt, daß ihr da auch aufeinander aufgepasst hat. Wie aber willst du nun einen vom Rad holen, der nicht anhalten will? Bitte mach mal einen praktikablen Vorschlag.

 

Oder von der Behandlung danach? So wie ich den Bericht lese gab es erst durch die Behandlung danach ein Problem.
Wie schon gesagt: Zur Behandlung danach (ich bin mir sicher, daß du ausschließlich die Behandlung des Beschuldigten durch die Polizei meinst und die Behandlung der Polizei durch den Beschuldigten dir egal ist bzw. du sie ausblendest) gibt es recht gegensätzliche Darstellungen. Alleine die Tatsache, daß jemand "ich wehre mich nicht" ruft, bedeutet nicht, daß er sich nicht wehrt :whistling:

 

Gruß

Goose

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Leider ist nicht jeder Konflikt gewaltlos zu lösen. Du hast den Vorteil, daß du, wenn sich abzeichnet, daß er nicht gewaltlos zu lösenist, weggehen und die Polizei rufen kannst.

Wüsste also nicht das ich jemals weggelaufen bin oder die Polizei holen musste. Nichtmal wenn ich bei einer Schlägerei eingeschritten bin. Enem habe ich sogar mal eine Waffe abgenommen ( irgend ein Teil aus Metall zum zustechen ). Man kann auch deeskalieren ohne gewalttätig zu sein.

 

Nein, daß ist eine falsche Auslegung. Wer grundlos Gewalt anwendet, ist gewalttätig.

Nach der Definition wäre ein Hooligan auch nicht gewalttätig.

 

In deiner ugend war es aber auch möglich, sich ohne Verletzungen zu prügeln. Das zeigt, daß ihr da auch aufeinander aufgepasst hat. Wie aber willst du nun einen vom Rad holen, der nicht anhalten will? Bitte mach mal einen praktikablen Vorschlag.

Wir konnten das damals, und warum ist das heute nicht mehr möglich, aufeinander aufpassen? Und wie man einen Radfahrer stoppt muss ich wohl nicht erklären.

 

Wie schon gesagt: Zur Behandlung danach (ich bin mir sicher, daß du ausschließlich die Behandlung des Beschuldigten durch die Polizei meinst und die Behandlung der Polizei durch den Beschuldigten dir egal ist bzw. du sie ausblendest) gibt es recht gegensätzliche Darstellungen. Alleine die Tatsache, daß jemand "ich wehre mich nicht" ruft, bedeutet nicht, daß er sich nicht wehrt :whistling:

Wir haben bei den Diskussionen doch immer das gleiche Problem. Irgendwo wird Widerstand hergezaubert und dann gibt es Saures mit Verletzungen. Dann ist der Ablauf immer gleich. Anzeige gegen die Polizei, wird eingestellt weil Polizisten nie lügen, der Betroffene lügt immer und wird verknackt. Du beziehst Position für die Polizisten, weil es einfach nicht sein darf das es eben auch Polizisten gibt die sich falsch verhalten.

 

Du willst doch genauso wie ich eine saubere Polizei. Und wenn einer schreibt, ich hatte einen Exkollegen der sich falsch verhalten hat und deshalb entfernt wurde, dann kann ich zu dem Vertrauen fassen und sagen, es ist mal was vorgekommen, jetzt gibt es das Problem nicht mehr. Dagegen bringt dein blindes verteidigen von allen Polizisten nur misstrauen.

 

MfG.

 

hartmut

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