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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Eine Verballhornung von beanzeigt. Die Forensuche hilft Dir weiter.

 

Verballhornungen sind aber doch normalerweise lustig? Oder mann muss zumindest mal darüber schmunzeln. Irgendwie stellt sich aber weder das eine noch das andere hier ein.

 

Lass' mich nicht dumm sterben: wer sagt das wo?

 

Dass Du dumm stirbst, wird hier leider niemand verhindern können. ;)

Aber bezügl. der Beweisführung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Rechtswesen)#Strafprozessrecht

http://lawww.de/cgi-bin/faqmaker.pl?in=StPO_Beweisrecht#b0

 

Ich nehme an, die Geschichte mit dem beweisenden Polizisten hat sich geklärt?

 

Ja. Siehe oben. Ein Zeuge kann ein Beweismittel sein - muss es jedoch nicht. Diesbezüglich (muss) hatte ich mich falsch ausgedrückt.

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Moin Moin

 

"Lüge-Recht des Beschuldigten"

Aus der grundsätzlichen sanktionslosigkeit der Lüge als Beschuldigter ein Lügerecht abzuleiten ist schon sehr kühn und obendrein falsch.

Im Gegenteil. Unter bestimmten Umständen wird der als Beschuldigte lügende sogar härter bestraft als der Nichtbeschuldigte.

 

Gruß

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Dem Beschuldigten ist es gestattet, im Rahmen seines Selbstschutzes zu lügen, jedoch in der Regel nicht, wenn dadurch andere Straftaten wie die Vortäuschung einer Straftat (§ 145d StGB), die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) oder ein Beleidigungsdelikt (§§ 185 ff. StGB) verwirklicht werden.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Beschuldigter

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Aus der grundsätzlichen sanktionslosigkeit der Lüge als Beschuldigter ein Lügerecht abzuleiten ist schon sehr kühn und obendrein falsch.

 

Deshalb in Gänsefüßchen - war der Bequemlichkeit geschuldet, anstatt einen langen Satz "Die Straflosigkeit der Lüge des Beschuldigten.....etc. pp" schreiben zu müssen. War unglücklich ausgedrückt, aber ich gehe davon aus, dass jeder verstanden hat, was gemeint war.

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Moin Moin

 

Dem Beschuldigten ist es gestattet, im Rahmen seines Selbstschutzes zu lügen

Wo steht dein Geplärre im Gesetz verankert?

 

Es gibt kein Lügerecht für den Beschuldigten im deutschen Recht.

Es wird nur (im Normalfall) nicht bestraft.

Das sind zweierlei Paar schuhe

 

Gruß

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Im Gesetz gibt es keine Wahrheitspflichten für Beschuldigte. Diese Wahrheitspflicht lässt sich auch nicht herleiten.

Im Gesetz gibt es keine Sanktionsnormen, für Lügen eines Beschuldigten; solange kein Tatbestände wie z.b.falsche Verdächtigung durch die Lüge erfüllt werden.

Die Norm der falschen Aussage ist Begrifflich so gewählt, dass dort vom Zeugen gesprochen wird. Der Gesetzgeber hat also den Beschuldigten extra davon ausgenommen.

 

Es gibt den Rechtsgrundsatz, dass niemand sich selber belasten muss. Dieser Grundsatz umfasst nicht nur Passivität sondern auch aktives Schützen -lügen-.

 

Der Beschuldigte darf im Strafverfahren, vor der Polizei, vor der Staatsanwaltschaft, vor Gericht lügen.

 

In eingen speziellen Rechtsbereichen wird das Lügerecht durchbrochen. Z.b.im Militärisch Recht, Haverie Recht, Beamten Recht.

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Im Gesetz gibt es keine Wahrheitspflichten für Beschuldigte. Diese Wahrheitspflicht lässt sich auch nicht herleiten.

 

Aktiviere mal die grauen Zellen und lies das Folgende:

 

Es sei einmal angenommen, in unserer Rechtsordnung drohte einem Täter für eine bestimmte Straftat eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die er durch ein Geständnis auf sechs Monate reduzieren könnte.

 

Nun stelle man sich eine fiktive Rechtsordnung vor, in der für dieselbe Tat unter sonst gleichen Umständen eine Strafe von sechs Monaten verhängt wird – die sich aber auf zehn Monate erhöht, wenn der Täter kein Geständnis ablegt.

 

Im Ergebnis besteht für den Angeklagten keinerlei Unterschied zwischen beiden Rechtsordnungen..

 

Quelle.

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Nein. Die Lüge kostet gar nichts.

 

Erklär' mal genauer. Bin gespannt.

 

Eine Lüge (oder Schweigen) für den Beschuldigten ist nicht strafsanktioniert, darf sich nicht strafverschärfend auswirken und hat keinen Ausfluss auf die Unschuldsvermutung.

 

Anders das Geständnis, welches sich stramildernd auswirken kann.

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Eine Lüge (oder Schweigen) für den Beschuldigten ist nicht strafsanktioniert, darf sich nicht strafverschärfend auswirken ...

 

Aha. Und was kommt im Vergleich netto dabei heraus? Wir sprechen von dem Beispiel oben (10 vs. 6 Monate, Beschuldigter lässt sich ein.)

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Eine Lüge (oder Schweigen) für den Beschuldigten ist nicht strafsanktioniert, darf sich nicht strafverschärfend auswirken ...

 

Aha. Und was kommt im Vergleich netto dabei heraus? Wir sprechen von dem Beispiel oben (10 vs. 6 Monate, Beschuldigter lässt sich ein.)

 

Das kannst du so nicht vergleichen.

Lügen ist dem Beschuldigten erlaubt und kostet nichts.

 

 

Die Strafe soll Schuld und Tat angemessen sein. Da kann sich Einsicht, Geständnis, Hilfe bei der Aufklärung, Wiedergutmachung etc strafmildernd auswirken. Neben der Tat geht es auch darum, wie der Täter die Tat bewertet, um eine Sozialprognose, um persönliche und sachliche Umstände.

 

Deswegen müssen Richter auch studieren. Weil das Verfahren /Urteil eben mehr als nur der Tatnachweis ist.

 

 

Also klar, kann es sein, dass bei der gleichen Tat unterschiedliche Urteile entstehen. So ist das eben. Denoch kostet Lügen nichts extra. Wenn du es jedoch so betrachten willst, dann macht Lügen es auch nicht billiger!

 

Wie ich schon sehr sehr sehr oft sagt, kann es durchaus auch angebracht sein zur polizeilichen Vernehmung zu gehen und auszusagen.

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Dann schreib' doch gleich, daß Du sogar glaubst, die Meinung der Entscheider in D zu kennen, dann kommt es auch nicht zu solchen Missverständinssen.

Du bist doch sonst nicht so begriffsstutzig. Aber was meinst Du: würde es Dir helfen, wenn ich es in meine Signatur aufnähme? Hm? Extra für Dich?

 

Ist es doch.

Wo? Hier? Wow.... das ist natürlich was.

 

Sicher nicht an herausragender Stelle, aber das kann ja noch werden. Es gibt immer wieder Polizisten, die daran arbeiten.

1. das allerdings ist das Entscheidende.

2. klar. Vieles kann noch werden..... oder auch nicht.

3. Joh..... eben der Hobel und die Späne. Das wissen auch die Verantwortlichen. Zum Glück sind die in manchen, entscheidenden Dingen etwas weitsichtiger als Du.

 

Nö. Das war eine Behauptung, keine Erklärung.

:yawn: jaja......

 

Aah ja. Eine Deiner Standardantworten, wenn Dich die Argumente verlassen.

Nö. Eine oder auch DIE Reaktion von mir, wenn eine weitere Unterhaltung mit Dir zu einem Karussell wird (wie so oft). Und da Du der Mann in der Mitte desselben bist, merkst Du gar nicht, wenn es sich mal wieder dreht.

 

Schön gesehen. Sonst ist hier aber nicht.

Und wie es das sogar ist. Aber sowas von. :D

 

Ja warum behauptest Du denn sowas? Ich hatte echt schon befürchtet, diese Vergessllichkeitskrankheit hätte schon in meinen jungen Jahren eingesetzt.

Da scheint etwas anderes eingesetzt zu haben.....

 

Was Du - wie Du sicher selbst weißt - nicht mal ansatzweise kompetent beurteilen kannst.

Ich zitiere mich mal selbst: Es reicht mir, wenn ich Dein Geschreibsel hier lese, um zu diesem Rückschluß kommen zu können.

 

Einfach die Vorurteilsbrille abnehmen, dann wird die Sicht auch klarer.

Meine Sicht ist dermaßen klar, daß es unschwer ist zu erkennen, wie arrogant, eingebildet und selbstverliebt Du Dich hier gern präsentierst. Und das ist kein Vorurteil, das ist eine Feststellung.

 

Du kennst die Sender-Empfänger-Problematik?

Jap. Aber der beste Sender vermag nichts auszurichten, wenn der Empfänger defekt ist.

 

Ich weiß. Deshalb setzt Du Dich ja auch nicht mit meinen Beiträgen auseinander. Und damit Du es diesmal merkst: Achtung! Die Aussage kann Spuren von Sarkasmus und Doppeldeutigkeit enthalten!

Tja.... das mit den Verständnisproblemen bei Dir hatten wir ja schon. Achtung: die Aussage kann Tatsachen enthalten.

 

Dir mangelt es jedenfalls nicht an Selbstüberschätzung. An Selbsteinschätzungskompetenz hingegen schon.

Das sagt wer? Du? Darf ich mal kurz :lol: ?!

 

Naja, im überschreiten von Grenzen warst Du immer schon recht rückscihtslos, wenn man die regelmäßigen Pöbeleien in Deinen Beiträgen so liest.

Tja.... offensichtlich bist Du schon dermaßen verblendet, daß Du Deine regelmäßigen Pöbeleien gar nicht mehr mitbekommst.

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Eine Lüge (oder Schweigen) für den Beschuldigten ist nicht strafsanktioniert, darf sich nicht strafverschärfend auswirken ...
Aha. Und was kommt im Vergleich netto dabei heraus? Wir sprechen von dem Beispiel oben (10 vs. 6 Monate, Beschuldigter lässt sich ein.)

Ich denke, daß dieser Vergleich hinkt, auch wenn das Nettoergebnis gleich zu sein scheint. Ist es das denn auch wirklich und immer?

 

Das begangene Delikt beinhaltet eine Strafandrohung von zehn Monaten, nicht von sechs. Folglich muß ein jeder, der verurteilt wird, mit eben diesen 10 Monaten rechnen, nicht mit den sechs. Wenn nun aber ein Beschuldigter aktiv an der Aufklärung mitarbeitet, die Tat gesteht, kann dies strafmildernd wirken und womöglich nur sechs Monate zur Folge haben. Viellcht aber auch acht, oder neun, oder sieben. Von den Sechs Monaten auszugehen und vom Umkehrschluß her zu argumentieren, ist daher falsch. Weil die Strafandrohung eben diese sechs Monate grundsätzlich erstmal nicht vorsieht und es im Ermessen des Gerichts liegt, das positive Verhalten entsprechend positiv zu bewerten und bei der Urteilsbemessung einfließen zu lassen.

 

Wer nichts sagt, die Aussage schlichtweg verweigert, bekäme auch die 10 Monate. Und wer obendrein noch lügt wie gedruckt, bekäme sie auch, obwohl sein Verhalten sicherlich negativer zu bewerten wäre.

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Irgendwie stellt sich aber weder das eine noch das andere hier ein.
Damit wirst Du sicher leben können.

 

Dass Du dumm stirbst, wird hier leider niemand verhindern können.
Du hättest ja wenigstens einen Versuch machen könne, daß zu verhindern. Das
Aber bezügl. der Beweisführung: (...)
war wahrscheinlich ein solcher, allerdings nicht erfolgreich, weil Deine Behauptung dort nicht gestützt wird.

 

Ja. Siehe oben. Ein Zeuge kann ein Beweismittel sein - muss es jedoch nicht. Diesbezüglich (muss) hatte ich mich falsch ausgedrückt.
Das ist aber eine sehr nette Umschreibung für den Unsinn, den Du verzapft hast.

 

Aber was meinst Du: würde es Dir helfen, wenn ich es in meine Signatur aufnähme? Hm? Extra für Dich?
Ja. Mach es bitte.
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Ich denke, daß dieser Vergleich hinkt, auch wenn das Nettoergebnis gleich zu sein scheint. Ist es das denn auch wirklich und immer?

 

[...]

 

Viellcht aber auch acht, oder neun, oder sieben.

 

Es geht mir nicht um die exakte Zahl sondern darum, dass eine Lüge bzw. das Verdecken der Wahrheit dem Beschuldigten zum Nachteil gereicht. Das widerspricht der Theorie, es gäbe das "Recht" des Beschuldigten, sanktionslos zu lügen.

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m, dass eine Lüge bzw. das Verdecken der Wahrheit dem Beschuldigten zum Nachteil gereicht

Wird es nicht.

Darf es auch gar nicht. Schweigen und/ oder Lügen darf dem Beschuldigten nicht zum Nachteil gereicht werden und darf sich auch nicht auf die Unschuldsvermutung auswirken.

 

Aktives Mitwirken an der Aufklärung, Geständnis, Einsicht, Wiedergutmachung, Entschuldigungen beim Opfer, etc können sich jedoch straf mildernd auswirken.

 

 

Das widerspricht der Theorie, es gäbe das "Recht" des Beschuldigten, sanktionslos zu lügen

Nein, tut es nicht

Der Beschuldigte darf straflos lügen, schweigen.

Er darf Beweisanträge stellen oder auch nicht.

Das wirkt sich niemals strafverschärfend aus.

 

Der Beschuldigte kann jedoch auch Dinge tun, die sich strafmildernd auswirken.

Mag etwas schwer zu verstehen sein.

Aber so ist das nun mal,

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Das begangene Delikt beinhaltet eine Strafandrohung von zehn Monaten, nicht von sechs.
In der Rechtsordnung gibt es für die m.E. für die meisten (alle?) Delikte einen Strafrahmen. Straftäter könn(t)en sich durch einen Blick ins Gesetz darüber informieren, mit welcher minimalen bzw. maximalen strafe sie im Ermittlungserfolgsfall rechnen müssen. Die Gerichte sind an diesen Rahmen gebunden, Abweichungen davon sind illegal.

 

Weil die Strafandrohung eben diese sechs Monate grundsätzlich erstmal nicht vorsieht und es im Ermessen des Gerichts liegt, das positive Verhalten entsprechend positiv zu bewerten und bei der Urteilsbemessung einfließen zu lassen.

 

Wer nichts sagt, die Aussage schlichtweg verweigert, bekäme auch die 10 Monate. Und wer obendrein noch lügt wie gedruckt, bekäme sie auch, obwohl sein Verhalten sicherlich negativer zu bewerten wäre.

Das ist genau der Punkt, um den es in dem Aufsatz geht. Das von Dir genannte Vorgehen wird dabei als tendenziell unzulässig beurteilt.
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Darf es auch gar nicht. Schweigen und/ oder Lügen darf dem Beschuldigten nicht zum Nachteil gereicht werden und darf sich auch nicht auf die Unschuldsvermutung auswirken.

 

 

Also entweder Lügen oder Schweigen, aber nicht beides auf einmal. Beides auf einmal wird schwer. Stell ich mir aber doch interessant vor.

 

 

 

Wer nichts sagt, die Aussage schlichtweg verweigert, bekäme auch die 10 Monate. Und wer obendrein noch lügt wie gedruckt, bekäme sie auch, obwohl sein Verhalten sicherlich negativer zu bewerten wäre.

 

Sagt wer? Nach dieser Aussage müsste ja jede Gerichtsverhandlung dazu führen, dass die Leute verknackt werden. Dazu kann ich nur sagen, dass jeder Anwalt eigentlich immer den Beschuldigten abrät etwas zu sagen ohne das er dabei ist. Meist rät er dazu komplett zu schweigen.

 

Ich kenne mehrere Fälle in denen es mit einem Freispruch ausging, obwohl der Angeklagte nichts dazu gesagt hat.

 

Mag ja sein.... allerdings in anderen Ländern. Andere Schulsysteme funktionieren in anderen Ländern auch sehr gut. Deren Kopie hat hier allerdings alles andere als ebenso gut funktioniert. Auch da sagte man seinerzeit, eine Veränderung sei überfällig. War sie es wirklich? War das damalige System wirklich sooo schlecht? Ich habe bislang noch keinen Lehrer gesprochen, der das bestätigen wollte. Eltern übrigens auch nicht (bevor der Einwand kommt, Lehrer seien ja wie Polizisten gleichermaßen "betroffen").

 

Eltern und Lehrer sind oftmals gleich dumm Lehrer übertreffen jedoch die Dummheit von Eltern exponentiell. Die Lehrer sind unfähig neue Methoden umzusetzen und Eltern sitzen nicht mehr in der Schule (meistens), können also nichts beurteilen. Der Vergleich hinkt extrem. Gerade Lehrer haben auch das Problem, dass sie sich selbst als oberste Instanz fühlen und sich faktisch nichts vorschreiben lassen wollen.

 

LG f1f2

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Es geht mir nicht um die exakte Zahl sondern darum, dass eine Lüge bzw. das Verdecken der Wahrheit dem Beschuldigten zum Nachteil gereicht. Das widerspricht der Theorie, es gäbe das "Recht" des Beschuldigten, sanktionslos zu lügen.

Die Lüge oder das Verdecken der Wahrheit gereicht ihm doch gar nicht zum Nachteil. Ein Nachteil wäre es, wenn er deshalb eine höhere Strafe abzusitzen hätte. Das aber ist nicht der Fall. Er bekäme lediglich das normale Strafmaß. Daß jemand, der aktiv mitarbeitet und Farbe bekennt, daraus Vorteile ziehen kann, halte ich für richtig und sinnvoll.

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In der Rechtsordnung gibt es für die m.E. für die meisten (alle?) Delikte einen Strafrahmen. Straftäter könn(t)en sich durch einen Blick ins Gesetz darüber informieren, mit welcher minimalen bzw. maximalen strafe sie im Ermittlungserfolgsfall rechnen müssen. Die Gerichte sind an diesen Rahmen gebunden, Abweichungen davon sind illegal.

Daß es für viele Delikte einen Strafrahmen (von bis) gibt, ist mir wohl bekannt. Und wenn ein Gericht bei der Strafbemessung dem Beschuldigten A 4 Monate weniger aufbrummt als dem Beschuldigten B, der gelogen und sonst was gemacht hat, sich dabei aber immer noch im Strafrahmen bewegt, so ist dies keinesfalls illegal.

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Sagt wer? Nach dieser Aussage müsste ja jede Gerichtsverhandlung dazu führen, dass die Leute verknackt werden. Dazu kann ich nur sagen, dass jeder Anwalt eigentlich immer den Beschuldigten abrät etwas zu sagen ohne das er dabei ist. Meist rät er dazu komplett zu schweigen.

Dann füge meinetwegen noch hinzu: ".... und ihm die vorgeworfene Tat auch ohne Angaben zur Sache nachgewiesen werden kann". Ich dachte, daß ich das nicht noch extra erwähnen mußte.

 

Ich kenne mehrere Fälle in denen es mit einem Freispruch ausging, obwohl der Angeklagte nichts dazu gesagt hat.

Die kenne ich auch.

 

Eltern und Lehrer sind oftmals gleich dumm Lehrer übertreffen jedoch die Dummheit von Eltern exponentiell. Die Lehrer sind unfähig neue Methoden umzusetzen und Eltern sitzen nicht mehr in der Schule (meistens), können also nichts beurteilen. Der Vergleich hinkt extrem. Gerade Lehrer haben auch das Problem, dass sie sich selbst als oberste Instanz fühlen und sich faktisch nichts vorschreiben lassen wollen.

Könnte es sein, daß Du hier ein wenig arg arrogant argumentierst? Und: wie willst Du das, was Du da gerade so polemisch behauptet hast, beurteilen können?

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Daß es für viele Delikte einen Strafrahmen (von bis) gibt, ist mir wohl bekannt. Und wenn ein Gericht bei der Strafbemessung dem Beschuldigten A 4 Monate weniger aufbrummt als dem Beschuldigten B, der gelogen und sonst was gemacht hat, sich dabei aber immer noch im Strafrahmen bewegt, so ist dies keinesfalls illegal.
Sehr schön. Niemand hat etwas anderes behauptet.
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Falls es Dir - wieder einmal - entgangen sein sollte: ich bezog mich dabei auf das Beispiel und die Angaben von PedroK. Entschuldige doch bitte, daß dabei die rechtliche Korrektheit ein wenig zu kurz kam.

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Könnte es sein, daß Du hier ein wenig arg arrogant argumentierst?

 

Ja, das könnte sein.

 

Und: wie willst Du das, was Du da gerade so polemisch behauptet hast, beurteilen können?

 

 

Ich bin Schülersprecher und arbeite des öfteren mit solchen Personen zusammen.

 

LG f1f2

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Ich bin Schülersprecher und arbeite des öfteren mit solchen Personen zusammen.

Au jau. Das qualifiziert Dich natürlich enorm. Würde es mich denn gleichermaßen qualifizieren, wenn ich Dir sage, ich sei in der Klassen-/Schulpflegschaft und würde ebenso des öfteren mit solchen Personen zusammenarbeiten?

 

Du kommst mir hier irgendwie so vor wie ein Jura-Student im Erst- oder Zweitsemester. Die meinen auch, sie wüßten und könnten schon alles.

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Ich bin kein Student. Ich mache an Ostern mein Abitur :D

 

Aber glaube was Du willst :D

 

LG f1f2

 

 

Ich kann von vielen Fällen berichten in denen der Lehrer versagt hat, bzw sogar die komplette Lehrerschaft. Mit rechtswidrigen Anträgen zu einem Handyverbot....uvm.

Edited by F1F2
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Mag so sein. Aber wenn ich an den "Fahrradführerschein" in der Grundschule meiner Junioren (gestaltet vom Lehrkörper und einem lokalen Kontaktbeamten der Polizei) denke, war das ausgezeichnet. (Ausgezeichnet weil von keinerlei Fachkenntnis beeinträchtigt.)

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Eine Lüge (oder Schweigen) für den Beschuldigten ist nicht strafsanktioniert, darf sich nicht strafverschärfend auswirken ...

 

Aha. Und was kommt im Vergleich netto dabei heraus? Wir sprechen von dem Beispiel oben (10 vs. 6 Monate, Beschuldigter lässt sich ein.)

 

Nun ja, hier liegt 'Blaulicht' wohl eher richtig, das kann man beides nicht vergleichen. Strafbewehrt waere die Luege, wenn der Beschuldigte extra dafuer bestraft wuerde, d.h. die 6 Monate bekaeme plus 4 Monate, weil er gelogen hat. Das Gestaendnis wird deshalb mit einer geringeren Strafe 'honoriert', weil man hier meinen koennte, der Beschuldigte zeige Reue.....

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Die Lüge oder das Verdecken der Wahrheit gereicht ihm doch gar nicht zum Nachteil. Ein Nachteil wäre es, wenn er deshalb eine höhere Strafe abzusitzen hätte. Das aber ist nicht der Fall.

 

Ähm, doch. Im Beispielfall 4 Monate mehr als der Geständige. Ich verstehe ja worauf Du hinauswillst: Rechtlich gesehen gibt es keinen Nachschlag fürs Leugnen. Es läuft jedoch real darauf hinaus, dass es für den Leugner "teurer" wird als für den Geständigen.

 

Er bekäme lediglich das normale Strafmaß. Daß jemand, der aktiv mitarbeitet und Farbe bekennt, daraus Vorteile ziehen kann, halte ich für richtig und sinnvoll.

 

Ich bin mir da nicht so sicher. Reue und z.B. eine glaubhafte Bitte um Entschuldigung sollten selbstverständlich berücksichtigt werden. Bei der Bewertung des bloßen Geständnisses sehe ich das Problem, dass dadurch - selten natürlich - Unschuldige zu einem falschen Geständnis verleitet werden.

 

Gruß, Pedro.

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Unschuldige zu einem falschen Geständnis verleitet werden.

Das Problem sitzt noch tiefer, wie vor kurzem wieder bei dem Lehrer der wegen Vergewaltigung verurteilt und inhaftiert wurde. Wer nicht gesteht, hat keine Chance auf vorzeitige Entlassung aus der Haft. Der musste unschuldig seine volle Strafe absitzen. Wer gesteht wird frühzeitig entlassen, wer gesteht verliert seinen Anspruch auf Haftentschädigung wenn sich die Unschuld herausstellt.

 

MfG.

 

hartmut

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Wer nicht gesteht, hat keine Chance auf vorzeitige Entlassung aus der Haft. Der musste unschuldig seine volle Strafe absitzen. Wer gesteht wird frühzeitig entlassen, wer gesteht verliert seinen Anspruch auf Haftentschädigung wenn sich die Unschuld herausstellt.

 

Ja, das beschriebene System ist gar nicht gut. Bei dem Lehrer war's ja noch besonders traurig, weil er von seiner Rehabilitation so gar nichts hatte.

 

Gruß, Pedro.

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Soetwas ist sehr bitter. Keine Frage. Und niemand möchte soetwas erleben. Aber es gibt nunmal kein perfektes System. Fehler passieren nunmal immer wieder.

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Mann erschossen: Verfahren gegen Polizisten eingestellt

 

Nach dem tödlichen Schuss auf einen Mann in Lindenfels in Südhessen muss ein Polizist wohl nicht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt habe das Verfahren Anfang Oktober eingestellt, sagte ein Sprecher.

Er bestätigte damit einen Bericht des „Bergsträßer Anzeigers“ vom Wochenende. Der Beamte habe in Notwehr und Nothilfe gehandelt, als er vor einem Jahr einen bewaffneten Mann mit einem Schuss in den Oberkörper niederstreckte.

Gegen die Einstellung des Verfahrens hat der Vater des Getöteten Beschwerde eingelegt. Über eine mögliche Wiederaufnahme des Falles entscheidet nun die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt.

 

Der damals 31 Jahre alt Mann hatte mit einem Amoklauf gedroht und seinen Selbstmord angekündigt. Die Waffe, die er bei sich trug, stellte sich später als ungeladene Schreckschusspistole heraus.

http://www.faz.net/a...t-12702402.html

 

 

Der Fall ist übrigens ein Jahr her

 

In der Nacht zum 7. Dezember 2012 meldete sich ein 31-jähriger Mann telefonisch bei der Polizei und teilte mit, dass er “mit einer 9mm bewaffnet” sei und sich “umbringen und Andere mitnehmen” werde. Parallel dazu kontaktierte eine weibliche Person die Polizei und teilte aufgeregt mit, dass ihr Freund -der an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankt sei- eine “scharfe Waffe” habe und durchdrehe. Der 31-Jährige meldete sich noch mehrmals bei der Polizei und gab an, er befinde sich in Lindenfels, wo er schließlich von Polizeibeamten angetroffen werden konnte und die Beamten sogleich bedrohte. Im Rahmen der zunächst verbalen Auseinandersetzung mit dem sehr erregten und eine Waffe in der Hand haltenden 31-Jährigen forderte dieser die Polizisten mehrfach auf, zu ihm zu kommen. Im weiteren Verlauf der eskalierenden Situation wurde der 31-jährige Mann durch mindestens einen Schuss eines Beamten im Oberkörper getroffen. Der vor Ort befindliche Notarzt konnte nach vergeblichen Reanimationsmaßnahmen nur noch den Tod feststellen. Die Tatortarbeit und die Ermittlungen dauern noch an.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Hessische Landeskriminalamt haben die Ermittlungen übernommen.

Presseauskünfte erteilt ausschließlich die Staatsanwaltschaft Darmstadt.

Quelle: PM des LKA Hessen vom 07.12.2012

 

 

Nebenbei ein Fall, wo möglicherweise ein Taser Leben hätte retten können - wenn es denn den Beamten vor Ort möglich gewesen wäre den Taser taktisch zu verwenden.

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Nebenbei ein Fall, wo möglicherweise ein Taser Leben hätte retten können - wenn es denn den Beamten vor Ort möglich gewesen wäre den Taser taktisch zu verwenden.

 

Nun, wenn wir mal ein wenig ueberlegen: Da droht jemand 'nen Amoklauf an, die am Platze erscheinende Polizei sieht den Typen mit 'ner Waffe (dass es eine Schreckschusspistole ist, sieht man nicht, weiss man erst spaeter) herum fuchtelt und diese offensichtlich auch nicht abzulegen gedenkt.

 

Wir stellen uns jetzt folgende Fragen:

  1. Wie dicht muss man an dem Kandidaten dran sein, um den Taser wirkungsvoll einzusetzen?
     
  2. Wird einer der eingesetzten Polizeibeamten angesichts der Lage so dicht an den Kandidaten heran gehen?
     
  3. Was passiert, wenn sich einer der PolBeamten traut, der Kandidat auf ihn zielt und abdrueckt, bevor er (der PolBeamte) die noetige Entfernung erreicht hat?

Das fuehrt uns zu der abschliessenden Frage:

 

Was soll uns dieser Hinweis des Users (s. Zitat) sagen?

 

:unsure::wacko:

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Guest Kleiner Schelm

Nebenbei ein Fall, wo möglicherweise ein Taser Leben hätte retten können - wenn es denn den Beamten vor Ort möglich gewesen wäre den Taser taktisch zu verwenden.

 

Ich weiß nicht, woher du all deine Fachtkenntnis beziehst, aber auf Basis der vorliegenden Informationen wage ich als Nicht-Polizeiallrounder (aber doch gesegnet mit einem Funken gesunden Menschenverstand) zu behaupten, dass ein Taser im vorliegenden Fall das Risiko für den Beamten um ein Vielfaches hätte erhöhen können.

 

Ich spekuliere genau wie du, nur habe ich mich vom Wunschdenken, dass es - ganz gleich in welchem Anwendungsfall - irgendwelche "Allheilmittel" geben könnte, schon vor vielen Jahren verabschiedet.

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Richtig HarryB

 

deswegen schrieb ich auch

 

wenn es denn den Beamten vor Ort möglich gewesen wäre den Taser taktisch zu verwenden.

 

 

denn tatsächlich kann es auch sein, dass es zum Schutz des eigenen Lebens nicht möglich ist. Ob das in dem Fall möglich oder nicht gewesen wäre, wie die Distanzen waren, wie das genaue Verhalten war, etc wissen wir nicht

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Ob das in dem Fall möglich oder nicht gewesen wäre, wie die Distanzen waren, wie das genaue Verhalten war, etc wissen wir nicht

 

Ich weiss nicht, wen du mit wir meinst, fuer mich ist, anhand der gestellten Fragen, eigentlich voellig klar, dass der Taser gar keine Alternative waere. Oder moechtest du etwa behaupten, dass du mit dem Taser in der Hand jemanden gegenueber trittst, der offensichtlich eine Schusswaffe in der Hand hat? :schreck:

 

Das erinnert mich an eine Aussage von Sean Connery in dem Film The Untouchables: What an idiot - comes with a knife to a gun fight....

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dass du mit dem Taser in der Hand jemanden gegenueber trittst, der offensichtlich eine Schusswaffe in der Hand hat?

 

Warum nicht?

Polizisten sind nicht alleine.

Es gibt durchaus auch die taktische Möglichkeit einem bewaffneten polizeilichen Gegenüber mit dem Taser gegenüber zu treten.

Ob das in diesem Fall möglich gewesen wäre, kann ich nicht sagen. In einigen Fällen ist es möglich in anderen nicht. Der Taser wird mit Sicherheit nicht alle tödlichen Schusswaffengebräuche verhindern; aber mit Sicherheit minimieren. Wenn er da wäre. Für genau solche Fälle, wie oben beschrieben.

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Guest Kleiner Schelm

Es gibt durchaus auch die taktische Möglichkeit einem bewaffneten polizeilichen Gegenüber mit dem Taser gegenüber zu treten.

 

Sofern sich der Bewaffnete auch genau wie im Lehrbuch beschrieben verhält, mag das zutreffend sein. Das wahre Leben schreibt jedoch stets sein eigenes Drehbuch.

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Ein Taser ist als Notwehrmittel absolut ungeeignet, da nur ein Schuss. Wenn der, warum auch immer, nicht geht, dann wars das.

 

Ja, aber:

Polizisten sind nicht alleine.

Polizisten sind nicht nur mit dem Taser ausgestattet.

Polizisten handeln nicht nur in Notwehr.

 

Obwohl du zwar etwas Rechst hast, ist der Taser meiner Meinung nach durchaus taktisch nutzbar.

 

Und einen Taser als Mittel zu haben heißt nicht, dass die Polizei alle anderen Mittel nicht mehr nutzen kann.

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Guest Kleiner Schelm

Obwohl du zwar etwas Rechst hast, ist der Taser meiner Meinung nach durchaus taktisch nutzbar.

 

Steine können auch taktisch genutzt werden. Gullideckel womöglich auch. Gurkengläser?

 

Die Polizei könnte mit Steinschleudern ausgestattet werden :doofwinkt:

 

Gegen ein zu allem entschlossenen bewaffneten Gegner ist ein Taser denkbar ungeeignet. Um - ähnlich wie bei einem Schlagstock - diverse Reputationsdefizite im Dienst zu kompensieren, könnte er hingegen das geeignete Mittel sein.

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Moin Moin

 

Polizisten sind nicht nur mit dem Taser ausgestattet.

Die Deutsche (Streifen)Polizei ist (zum Glück) gar nicht mit so Firlefanz ausgestattet.

 

Ich weiß, daß du ein großer Verfechter dieser am feinen Draht geführten Pfeile bist.

Aber deswegen werden sie auch nicht notwendig.

 

Gruß

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