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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Guest Kleiner Schelm

Wenn wir über Polizeieinsätze spekulieren, dann haben wir zumindest Kenne von der Polizei.

 

Pluralis Majestatis? Oder "ihr", "die" Cops? Ach ne, "man" soll ja nicht verallgemeinern, oder?

 

Nein, nicht wie jede andere Meinung.

 

Deine Meinung ist also wertiger als meine?

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Liebes Blaulicht, sei doch bitte so nett und versuche Dich nicht an Antworten auf Fragen, die nicht Dir gestellt wurden. Zumindest so lange nicht, wie Du noch nicht dazu gekommen bist, Antworten auf die Fragen zu finden, die Dir gestellt wurden. Dann löst sich u.a. auch das Problem mit dem wir und niemand muß ob Deiner Beiträge irritiert darüber sein, daß Du bei Deinen Spekulationen von Kenne sprichst.

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Guest Kleiner Schelm

Deine Meinung ist also wertiger als meine?

Nein.

 

 

(das habe ich oben auch nicht geschrieben. Es ist nur dein / euer Stil hier Aussagen in Beiträge hineinzudichteten, die nicht geschrieben wurden.)

 

Das Problem mit deinen Beiträgen ist nicht, dass du darauf rumreitest, was du nicht geschrieben/gemeint/gesagt/getan hättest, sondern dass du für den Verlauf der Diskussion relevante Fragen einfach nicht beantwortest und dann noch angepi..t reagierst, wenn du darauf hingewiesen wirst bzw. die Situation eintritt, dass es praktisch nicht mehr möglich ist, dich für voll zu nehmen.

 

Hinzu kommt, dass deine Art nicht nur mich, sondern auch andere User im Forum stets "von oben herab" (Ich bin der Polizeiexperte, ihr seid alle doof!; zumindest ist das der Eindruck, der seit längerem gewachsen ist) zu behandeln, zumindest mir langsam aber sicher tierisch gegen den Strich geht.

 

Führ dir in einer ruhigen Minute mal den Text von Reinhard Mey zu Gemüte und Ersetze "Hempel" durch "Blaulicht". Womöglich gibt es Wiedererkennungswerte http://www.reinhard-mey.de/start/texte/alben/bei-hempels-unterm-bett

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

zum besseren Verständnis: Was sollte in diesem Bericht denn möglicherweise/angeblich "erstunken und erlogen" sein?

 

Fast 1.200 Polizeibeamte wurden von Januar 2012 bis Mitte September 2013 wegen Körperverletzung im Amt angezeigt, und das allein in Ihrem Bundesland. Im selben Zeitraum erhob die Staatsanwaltschaft in zwei Fällen Anklage, ein Strafbefehl wurde beantragt. Nicht ein einziger Beamter wurde verurteilt.

Hier wird nicht aufgeführt, warum die anderen Verfahren eingestellt wurden.

 

Waren es Einstellungen wegen erwiesener Unschuld der Beamten, weil die Anzeigen nur Retourkutschen waren (solche Anzeigen sind an der Tagesordnung)?

 

Viele Anzeigen gegen Polizeibeamte wegen KV im Amt werden z. B. von Verkehrsteilnehmer erstattet, die nach einer Trunkenheitsfahrt gestupft wurden.

 

Sollen solche Anzeigen tatsächlich jedes Mal erst einmal vor Gericht landen, wie es die Verfasserin fordert, damit öffentlich geklärt wird, dass die Maßnahme gerechtfertigt war?

 

Waren es Einstellungen wegen Geringfügigkeit oder weil Aussage gegen Aussage stand?

 

Gab es Einstellungen gegen Auflagen, so dass deshalb keine Strafbefehle erlassen wurden?

 

Was wäre, wenn es unabhängige Kommissionen gibt und sich an den o. g. Zahlen nichts ändert?

 

Muss dann eine noch unabhängigere Kommission diese unabhängige Kommission auf ihre Unabhängigkeit und Objektivität überprüfen?

 

Im Umkehrschluss:

 

Warum wird keine Kommission gefordert, die überprüft, ob die vielen Einstellungen von Strafverfahren gegen Nichtpolizeibeamte berechtigt sind?

 

Wie viele tatsächliche Straftäter bleiben ungeschoren, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt?

 

Wo ist der Aufschrei gegen diese Einstellungen?

 

Ich behaupte, dass unverhältnismäßige Gewaltanwendung von Polizeibeamten nicht nur toleriert, sondern in sehr vielen Fällen bewusst inkonsequent verfolgt wird, also Ermittlungsverfahren durchgeführt werden, die nicht den strafprozessualen Vorschriften entsprechen, wie z.B. nicht ausreichende Erforschung des Sachverhalts nach § 160 StPO.

Behaupten kann man vieles. Kann die gute Dame ihre Behauptungen in irgendeiner Form beweisen?

 

Wenn ja: Wo sind diese Beweise?

 

Zur Videoaufzeichnung:

 

Ich glaube kaum, dass es irgendeinen Polizeibeamten stören würde, wenn z. B. die Zellen oder spezielle Vernehmungszimmer per Video überwacht würden, im Gegenteil.

 

Da es allerdings auf vielen Revieren keine speziellen Vernehmungsräume gibt und die Vernehmungen in den "normalen" Büros durchgeführt werden, wäre eine permanente Videoüberwachung weder rechtmäßig noch wünschenswert (oder möchtest Du die ganze Zeit überwacht werden?).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest Kleiner Schelm

Behaupten kann man vieles. Kann die gute Dame ihre Behauptungen in irgendeiner Form beweisen?

 

Ersetz doch mal "die gute Dame" durch "der liebe Polizeibeamte", wenn pauschal festgestellt wird, dass an es an der durchgeführten Maßnahme absolut nichts zu beanstanden gegeben hat und es unumgänglich gewesen ist, dass ein Widerstand gebrochen werden musste.

 

Und jetzt kommt der springende Punkt: Der liebe Polizeibeamte muss nichts beweisen.

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Und jetzt kommt der springende Punkt: Der liebe Polizeibeamte muss nichts beweisen.

 

Bullshit.

Natürlich muss der Polizeibeamte etwas beweisen, deshalb tritt er u.U. als Zeuge vor Gericht auf (welche bekanntermaßen zur Wahrheit verpflichtet sind...) Ein Zeuge ist beweiserheblich in der Kriminalistik. Eine Dame, die einen "offenen Brief" schreibt, nicht. Unterschied erkannt?

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Guest Kleiner Schelm

Bullshit.

 

Der Film, den du meinst, heißt "Bullit", nicht "Bullshit".

 

Natürlich muss der Polizeibeamte etwas beweisen, deshalb tritt er u.U. als Zeuge vor Gericht auf (welche bekanntermaßen zur Wahrheit verpflichtet sind...)

 

Und da ein deutscher Beamter niemals lügen oder im Interesse seiner eigenen Person oder im Interesse eines Kollegen etwas "vergessen" würde, ..... :abwarten:

 

Wofür brauchen wir eigentlich noch Gerichte? Das Judge-Dredd-Modell würde dem Steuerzahler doch jede Menge Euronen ersparen, da ja schließlich ein Beamter niemals ..... :dribble:

 

Ein Zeuge ist beweiserheblich in der Kriminalistik. Eine Dame, die einen "offenen Brief" schreibt, nicht. Unterschied erkannt?

 

Ich habe erkannt, dass du vor den in dem offenen Brief erwähnten Gegebenheiten gewissenhaft die Augen verschließen möchtest. Das ist selbstverständlich dein gutes Recht.

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Und da ein deutscher Beamter niemals lügen oder im Interesse seiner eigenen Person oder im Interesse eines Kollegen etwas "vergessen" würde, ..... :abwarten:

 

Wofür brauchen wir eigentlich noch Gerichte? Das Judge-Dredd-Modell würde dem Steuerzahler doch jede Menge Euronen ersparen, da ja schließlich ein Beamter niemals ..... :dribble:

 

Stammtischgesülze in Reinkultur... :whistle:

Und Deine Behauptung, dass der Pol.-Beamte vor Gericht nichts beweisen muss, ist immer noch schlicht und ergreifend falsch.

 

Für alles weitere brauche ich nichts mehr schreiben, das hat Nachteule bereits ausführlich und treffend getan.

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

Ersetz doch mal "die gute Dame" durch "der liebe Polizeibeamte", wenn pauschal festgestellt wird, dass an es an der durchgeführten Maßnahme absolut nichts zu beanstanden gegeben hat und es unumgänglich gewesen ist, dass ein Widerstand gebrochen werden musste.

welche konkrete Maßnahme meinst Du?

 

Zum Beweis des Polizeibeamten:

 

Wenn der Polizeibeamte Beschuldigter ist, muss er nicht beweisen, dass er unschuldig ist, sondern ihm muss nachgewiesen werden, dass er schuldig ist.

 

Er hat als Beschuldigter die gleichen Rechte, wie jeder andere auch und ihm diese abzusprechen, nur, weil er Polizeibeamter ist, wäre rechtswidrig.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest Kleiner Schelm

Stammtischgesülze in Reinkultur... :whistle:

 

Kann ich nichts zu sagen. Wenn das jedoch eine deiner Kompetenzen ist, dann lass uns an deinen Erfahrungswerten teilhaben.

 

Und Deine Behauptung, dass der Pol.-Beamte vor Gericht nichts beweisen muss, ist immer noch schlicht und ergreifend falsch.

 

Ich zitiere hier mal, was Nachteule (Anm.: Ein Cop, dessen Meinung ist sehr schätze) geäußert hat:

 

"Wenn der Polizeibeamte Beschuldigter ist, muss er nicht beweisen, dass er unschuldig ist, sondern ihm muss nachgewiesen werden, dass er schuldig ist."

 

Und nun, lieber Namenlos?

 

Für alles weitere brauche ich nichts mehr schreiben, das hat Nachteule bereits ausführlich und treffend getan.

 

Vielleicht solltest du noch einmal lesen, was genau Nachteule und ich geschrieben haben.

 

welche konkrete Maßnahme meinst Du?

 

Ich meine jede Maßnahme, die von einem Beamten (vorsätzlich) unberechtigterweise durchgeführt wird. Ich spreche ganz bewusst von "einem" Beamten und nicht "den" Beamten, denn ich gehe nach wie vor davon aus, dass wir von den sogenannten "Schwarzen Schafen in Uniform" reden.

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Guest Kleiner Schelm

Er hat als Beschuldigter die gleichen Rechte, wie jeder andere auch und ihm diese abzusprechen, nur, weil er Polizeibeamter ist, wäre rechtswidrig.

 

Korrekt.

 

Nur verhält es sich doch leider nicht selten so, dass vor Gericht per se davon ausgegangen wird, dass ein Polizeibeamter um den Umstand, dass er als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet ist, weiß, und dass aus diesem Grund trotz freier Würdigung der Beweislage ein Richter einem Beamten eher glauben könnte als dem Bürger XYZ. Der Beamte käme somit in den "Genuss" eines mitunter nicht berechtigten Vertrauensvorschusses.

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Kann ich nichts zu sagen.

 

 

Das könnte das Credo zu vielen Deiner Beiträge sein. Leider kannst Du dann doch nicht die Finger von der Tastatur lassen.

 

Ich zitiere hier mal, was Nachteule (Anm.: Ein Cop, dessen Meinung ist sehr schätze) geäußert hat:

 

"Wenn der Polizeibeamte Beschuldigter ist, muss er nicht beweisen, dass er unschuldig ist, sondern ihm muss nachgewiesen werden, dass er schuldig ist."

 

Und nun, lieber Namenlos?

 

 

Als Beschuldigter/Tatverdächtiger ja.

Und was ist, wenn er Zeuge ist? Wie bsp. oft genug bei Gerichtsverhandlungen wegen Widerstands?

Der vermeintliche "Widerständler" muss als TV/Beschuldigter im Übrigen auch nichts beweisen, weisst Du aber sicher schon....

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Moin Moin

 

Ich find zu viel Überwachung und Kontrolle der Polizei echt doof.

Da können wir ja gar nicht mehr draufhauen und prügeln wie wir wollen.

Die Frage ist, ob wir dann noch draufhauen würden, selbst wenn wir sollten, dürften und müßten.

Soll doch die Ehefrau von ihrem besuffski Ehemann ein Veilchen kriegen. Lieber nichts tun als sich hinterher für das Veilchen bei ihm rechtfertigen müssen weil die zwei sich wieder vertragen und sich hinterher gegen mich verbrüdern.

 

1200 Anzeigen gegen Kollegen sind schon heftig. Nur gut das da nichts bei rumkommt.

Da muß doch mal ermittelt werden wegen falscher Verdächtigung. Da rennen ja 1200 Straftäter frei rum - Frechheit.

 

Die Frau Hirsch hat da mit ihrer Unterschriftenaktion ja richtig Glück gehabt. Die hat offenbar unter den 18000 viele der 1200 Anzeigenerstatter getroffen.

 

 

 

Gruß

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Ansonsten hat Frau Lila Hirsch 'ne Menge polemischen Unsinn geschrieben.

 

Was konkret meinst Du mit Deiner Aussage "polemischer Unsinn"?

 

@Blaulicht: wenn im Laufe der nächsten ein / zwei Tage eine Antwort von Dir kommt, ist es auch ok. Hauptsache, da kommt noch etwas.

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

Nur verhält es sich doch leider nicht selten so, dass vor Gericht per se davon ausgegangen wird, dass ein Polizeibeamter um den Umstand, dass er als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet ist, weiß, und dass aus diesem Grund trotz freier Würdigung der Beweislage ein Richter einem Beamten eher glauben könnte als dem Bürger XYZ. Der Beamte käme somit in den "Genuss" eines mitunter nicht berechtigten Vertrauensvorschusses.

das trifft vielleicht zu, wenn er als Zeuge aussagt.

 

Wird er als Beschuldigter bzw. vor Gericht als Angeklagter geführt, hat er diesen "Vertrauensbonus" nicht.

 

Dies vor Allem aus dem Grund nicht, weil er, wie andere Angeklagte auch, in aller Regel nur vor Gericht steht, wenn die Staatsanwaltschaft so viele Beweise gegen ihn hat, dass sie von seiner Schuld überzeugt ist.

 

Im Gegenteil: Von einem Straftäter, der schon etliche Male vor Gericht stand, erwartet der Richter im Allgemeinen, dass dieser wohl kaum die Wahrheit sagen wird und wenn er es dann doch macht, wird es oft strafmildernd honoriert.

 

Diesen "Bonus" haben Polizeibeamte in aller Regel nicht, denn obwohl sie als Angeklagte das Recht haben, nichts oder auch die Unwahrheit zu sagen, wirkt sich so etwas meistens strafverschärfend aus, ebenso der Umstand, dass sie Polizeibeamte sind.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Was wäre, wenn es unabhängige Kommissionen gibt und sich an den o. g. Zahlen nichts ändert?
Das wäre prima. Bei der Vehemenz und den hanebüchenen Argumenten, mit denen immer wieder gegen eine derartige unabhängige Stelle argumentiert wird, liegt allerdings der Verdacht nahe, daß in Polizei- und Politikkreisen kein großes Vertrauen darin herrscht, daß sich die Zahlen tatsächlich nicht ändern würden.

 

Natürlich muss der Polizeibeamte etwas beweisen, deshalb tritt er u.U. als Zeuge vor Gericht auf (welche bekanntermaßen zur Wahrheit verpflichtet sind...)
Beides ist schlicht und ergreifend falsch. Ein Polizeibeamter muß die Rechtmäßigkeit seiner Maßnahmen nicht beweisen, er muß sie allerhöchstens begründen (können). Zeugen müssen - unabhängig von ihrem Beruf - ebenfalls nichts beweisen. Und wenn der Beamte anbegezeigt wird, ist er kein Zeuge und darf dementsprechend lügen, bis sich die Balken biegen.

 

Und Deine Behauptung, dass der Pol.-Beamte vor Gericht nichts beweisen muss, ist immer noch schlicht und ergreifend falsch.
Du solltest Dich dringend mit dem System der Gewaltenteilung in D beschäftigen und auch Deine juristischen Kenntnisse aufbessern.

 

Ein Zeuge ist beweiserheblich in der Kriminalistik.
Das wäre mir neu. M.W. sind Tatsachen beweiserheblich, nicht Zeugenaussagen.
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Hallo, Biber,

 

Was wäre, wenn es unabhängige Kommissionen gibt und sich an den o. g. Zahlen nichts ändert?
Das wäre prima. Bei der Vehemenz und den hanebüchenen Argumenten, mit denen immer wieder gegen eine derartige unabhängige Stelle argumentiert wird, liegt allerdings der Verdacht nahe, daß in Polizei- und Politikkreisen kein großes Vertrauen darin herrscht, daß sich die Zahlen tatsächlich nicht ändern würden.

wir hatten diese Diskussion ja schon des Öfteren.

 

So eine Kommission wäre nur dann sinnvoll, wenn sie sich aus Fachleuten zusammensetzt, die sich mit der Thematik auskennen.

 

D. h., dass man dafür nicht einfach Handwerker, Lehrer, Journalisten usw. einsetzen kann, die in einem Hauruckverfahren ein paar rudimentäre rechtliche Kenntnisse vermittelt bekommen, sondern Personen, die theoretische und praktische Erfahrungen im Strafrecht, Polizeirecht, in der polizeilichen Tätigkeit und der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde haben.

 

Somit wären wir wieder bei dem Problem, wen man jetzt einsetzt, wenn nicht Polizeibeamte und Juristen.

 

Dazu kommt, dass so eine Kommission so manches Strafverfahren erheblich in die Länge ziehen würde, was auch für den, der die Anzeige erstattet hat, deutliche Nachteile haben könnte.

 

Ein Beispiel:

 

Wie schon geschrieben, besteht ein sehr großer Anteil der Strafanzeigen wegen KV im Amt aus den Retourkutschen der Beschuldigten einer Trunkenheitsfahrt.

 

Aktuell ist es m. W. so, dass der Staatsanwalt, der die Trunkenheitsfahrt auf den Tisch bekommt, meist auch die damit verbundene Gegenanzeige gegen den Polizeibeamten bearbeitet.

 

Das hat den Vorteil, dass er sich anhand beider Akten ein Bild der Gesamtumstände machen und dann relativ schnell entscheiden kann.

 

Somit kann er, wenn er feststellt, dass die Blutentnahme rechtmäßig durchgeführt wurde, z. B., weil nachweislich die richterliche Anordnung vorlag und die Anzeige wegen der KV im Amt allein deshalb schon nicht haltbar ist, auch das Verfahren gegen den betrunkenen Fahrer und gleichzeitigen Anzeigeerstatter schnell zum Abschluss bringen.

 

Muss die Anzeige gegen den Polizeibeamten erst noch langwierig von einer Kommission bewertet werden, kann die Strafanzeige gegen den betrunkenen Fahrer auch nicht abschließend bearbeitet werden, solange nicht geklärt ist, ob die Blutentnahme rechtens war oder nicht.

 

Gab es bei der Trunkenheitsfahrt dann auch noch einen Unfall mit Sach - oder gar Personenschäden, kann so eine zeitliche Verzögerung für die Geschädigten existenzielle Probleme nach sich ziehen, da die Versicherungen oft nicht zahlen, solange der Fall nicht abschließend durch die Staatsanwaltschaft geklärt ist.

 

Um es mal etwas polemisch auszudrücken:

 

Ein sehr hoher Prozentsatz der Strafanzeigen, die von Polizeibeamten gegen Dritte wegen Körperverletzung, Widerstand usw. erstattet werden, fällt der Einstellung zum Opfer.

 

Wo ist da die Forderung nach einer unabhängigen Kommission, die prüft, ob die Staatsanwaltschaft und die Polizei auch wirklich alles ausermittelt und nichts vergessen oder gar unterschlagen hat?

 

Warum kritisiert hier niemand, dass so viele Verfahren eingestellt werden?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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wir hatten diese Diskussion ja schon des Öfteren.
Wohl wahr. Aber anscheinend geraten die Argumente für eine unabhängige Kommission und die Beispiele aus anderen Ländern immer wieder in Vergessenheit.

 

So eine Kommission wäre nur dann sinnvoll, wenn sie sich aus Fachleuten zusammensetzt, die sich mit der Thematik auskennen.
Ääh - nö. Stichwort Schöffengericht, gern auch Wehrbeauftragter (unfassbar, aber wahr: da gibt es sogar Ungediente und einer war sogar eine Frau!).

 

D. h., dass man dafür nicht einfach Handwerker, Lehrer, Journalisten usw. einsetzen kann, die in einem Hauruckverfahren ein paar rudimentäre rechtliche Kenntnisse vermittelt bekommen, sondern Personen, die theoretische und praktische Erfahrungen im Strafrecht, Polizeirecht, in der polizeilichen Tätigkeit und der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde haben.
Nö. Das heißt es nicht. Rechtliche Grundlagen lassen sich relativ einfach erklären, die dafür notwendigen Fachleute sollten natürlich Mitglied der Kommission sein. Eine abschließende rechtliche Beurteilung soll im übrigen nicht Aufgabe der Kommission sein.

 

Dazu kommt, dass so eine Kommission so manches Strafverfahren erheblich in die Länge ziehen würde, was auch für den, der die Anzeige erstattet hat, deutliche Nachteile haben könnte.
Erstaunlich, wie man schon wissen kann, was passieren wird, obwohl noch nicht mal ein Versuch gemacht wurde, irgendwas passieren zu lassen.

 

Wie schon geschrieben, besteht ein sehr großer Anteil der Strafanzeigen wegen KV im Amt aus den Retourkutschen der Beschuldigten einer Trunkenheitsfahrt.
Ist das ein Eindruck oder gibt es da offizielle Zahlen?

 

Muss die Anzeige gegen den Polizeibeamten erst noch langwierig von einer Kommission bewertet werden, kann die Strafanzeige gegen den betrunkenen Fahrer auch nicht abschließend bearbeitet werden, solange nicht geklärt ist, ob die Blutentnahme rechtens war oder nicht.
Zunächst mal bezweifle ich, daß solche Fälle in größerer Zahl bei der Kommission auflaufen würden, aber nehmen wir das einfach mal hilfsweise an: was hindert die Kommission daran, genau diese Prüfung durchzuführen und eine enstprechende Stellungnahme abzugeben? Was sollte daran lange dauern, gerade in Anbetracht der per se nicht gerade hohen Arbeitsgeschwindigeit (im Sinne von Durchsatz) unserer Justiz? Im übrigen wäre es mir neu, daß die Trunkenheitsfahrt nicht verfolgt werden kann, wenn die Blutentnahme rechtswidrig war.

 

Ein sehr hoher Prozentsatz der Strafanzeigen, die von Polizeibeamten gegen Dritte wegen Körperverletzung, Widerstand usw. erstattet werden, fällt der Einstellung zum Opfer.
Auch hier meine Frage: Eindruck oder durch Zahlen belegbar?

 

Wo ist da die Forderung nach einer unabhängigen Kommission, die prüft, ob die Staatsanwaltschaft und die Polizei auch wirklich alles ausermittelt und nichts vergessen oder gar unterschlagen hat?
Keine Ahnung, wo diese Forderung bleibt. Da mußt Du Deine Kollegen und eure Gewerkschaften fragen.

 

Warum kritisiert hier niemand, dass so viele Verfahren eingestellt werden?
Keine Ahnung. Da mußt Du Deine Kollegen hier im RF fragen.

 

Ich entdecke gerade meine masochistische Ader...:

Was soll also eine solche Kommission?
Lies die alten Beiträge, dort wird die Frage beantwortet.

 

Und warum nur für ein Delikt?
Nein, natürlich nicht. Natürlich für alle Delikte, die Polizisten in ihrer Tätigkeit als ebensolche begehen und über die sich die Bürger beschweren.

 

Und was kommt als nächstes? Die Forderung nach einem Sondergericht!
Da Du der einzige bist, der sowas fordert, müssen wir uns um die Umsetzung keine Gedanken machen.
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Moin Moin

 

Ist das ein Eindruck oder gibt es da offizielle Zahlen?[/Quote]

 

Auch hier meine Frage: Eindruck oder durch Zahlen belegbar?[/Quote]

 

Fast 1.200 Polizeibeamte wurden von Januar 2012 bis Mitte September 2013 wegen Körperverletzung im Amt angezeigt ...

Nicht ein einziger Beamter wurde verurteilt.[/Quote]

 

 

Gruß

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Wie schon geschrieben, besteht ein sehr großer Anteil der Strafanzeigen wegen KV im Amt aus den Retourkutschen der Beschuldigten einer Trunkenheitsfahrt.
Ist das ein Eindruck oder gibt es da offizielle Zahlen?

 

Natürlich gibt es da Zahlen.

Schau dir doch mal die Zahlen von Anzeigen gegen Polizisten an und die Zahl wie viele Verfahren überhaupt vor Gericht landen.

 

Nicht alle nicht verfolgten Anzeigen sind unberechtigt, es gibt, wie in allen anderen Strafverfahren auch, Fälle die nicht bewiesen werden können - daran würde auch eine Kommission nichts ändern.

 

 

Neben den Zahlen haben alle Polizisten Erfahrungen, entweder selber oder in der Dienststelle, mit Anzeigen gemacht. Auch daher wissen wir, dass es eben verhältnismäßig viele Fälle gibt, wo die Anzeigen aus Rache oder verfahrenstechnisch gestellt wurden.

 

Meine persönliche Erfahrung ist die, dass 100% der Anzeigen und Beschwerden gegen mich unberechtigt waren. Der Rückschluss, dass alle Anzeigen und Beschwerden gegen alle Polizisten unbegründet wären, wäre jedoch falsch, denn es gibt auch (wenige) Polizisten, die in der Tat falsch / rechtswidrig / strafbar handeln.

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Nicht alle nicht verfolgten Anzeigen sind unberechtigt, es gibt, wie in allen anderen Strafverfahren auch, Fälle die nicht bewiesen werden können - daran würde auch eine Kommission nichts ändern.

 

Stimmt - aber es bliebe kein 'Geschmaeckle'.......

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Fast 1.200 Polizeibeamte wurden von Januar 2012 bis Mitte September 2013 wegen Körperverletzung im Amt angezeigt ... [/Quote]

 

Ein sehr hoher Prozentsatz der Strafanzeigen, die von Polizeibeamten gegen Dritte wegen Körperverletzung, Widerstand usw. erstattet werden, fällt der Einstellung zum Opfer.

 

 

Natürlich gibt es da Zahlen.
Dann verlinke sie.

 

Schau dir doch mal die Zahlen von Anzeigen gegen Polizisten an und die Zahl wie viele Verfahren überhaupt vor Gericht landen.
Du hast doch angeblich ganz dolle irgendwas juristisches angeblich im Studium gehört, gell? Dann warst Du wahrscheinlich gerade draußen, als besprochen wurde, daß diese Aussage exakt keine Aussagekraft hat.

 

Nicht alle nicht verfolgten Anzeigen sind unberechtigt, es gibt, wie in allen anderen Strafverfahren auch, Fälle die nicht bewiesen werden können - daran würde auch eine Kommission nichts ändern.
Du hast doch angeblich ganz dolle irgendwas juristisches angeblich im Studium gehört, gell? Dann warst Du wahrscheinlich gerade draußen, als erklärt wurde, daß eine Anzeige verfolgt wurde, wenn der darin enthaltene Tatvorwurf nicht bewiesen werden kann. Und ansonsten:
Erstaunlich, wie man schon wissen kann, was passieren wird, obwohl noch nicht mal ein Versuch gemacht wurde, irgendwas passieren zu lassen.
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Doch, das denke ich schon.
Erstaunlich, wie man schon zu wissen denkt, was passieren wird, obwohl noch nicht mal ein Versuch gemacht wurde, irgendwas passieren zu lassen. Oder einfacher: Versuch macht kluch. Und selbst wenn es denn dann so wäre: wo wäre da das Argument gegen die Kommission?
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Erstaunlich, wie man schon zu wissen denkt

Jap. Geht mir bei Dir auch regelmäßig so.

 

... was passieren wird, obwohl noch nicht mal ein Versuch gemacht wurde, irgendwas passieren zu lassen.

Wo habe ich denn geschrieben, was passieren wird? "Ich denke" drückt doch wohl eher die Annahme aus, daß es so geschehen könnte. Zudem wirst Du, auch wenn es Dir offenkundig wieder einmal äußerst schwer zu fallen scheint, mir eine eigene Meinung zugestehen müssen. Die Welt ist nunmal bunt und nicht alle haben die Meinung eines Bibers.

 

Oder einfacher: Versuch macht kluch.

Au jau.... sowas habe ich in meiner Dienstzeit schon sehr oft erlebt. Vor allem dann, wenn ein neuer Direktionsleiter aufschlug. Die meinen auch regelmäßig das Rad neu erfinden und ganz tolle Dinge einführen zu müssen. Oder es kommt von ganz oben, aus dem Innenministerium. Auch dort sitzen immer wieder ganz tolle Leute mit noch viel tolleren Ideen. Ganz toll sind sie, wenn sie bereits in anderen Bundesländern ausprobiert und wieder abgeschafft wurde, weil es sich als Unsinn erwiesen hat. Aber daraus lernt man dann nicht, nein, man muß es noch einmal und wenn's drauf ankommt auch noch ein drittes oder viertes Mal ausprobieren.

Insofern stehe ich solchen "Versuch macht kluch"-Gedanken ein wenig skeptisch gegenüber. Man muß nicht alles ausprobieren.

 

Und selbst wenn es denn dann so wäre: wo wäre da das Argument gegen die Kommission?

Wenn etwas überflüssig ist, warum soll man es dann machen/einführen?

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Wenn etwas überflüssig ist, warum soll man es dann machen/einführen?

 

Die diskutierte Veränderung ist nicht überflüssig sondern überfällig und - im Gegensatz zu Deinen Beispielen oben - vielfach erfolgreich eingeführt worden.

 

Gruß, Pedro.

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Ich denke nicht, dass wir eine solche Kommission brauchen. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft und Gerichte in Strafverfahren ist grundsätzlich bestimmt optimierungsbedürftig, jedoch in dem Bezug auf Amtsdelikte nicht unneutral. Und eine solche Kommission kann keine strafrechtlichen Ermittlungen führen, wäre also nur eine Kommission, die eine Meinung vertritt.

 

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Und eine solche Kommission kann keine strafrechtlichen Ermittlungen führen ...

 

Du hast es entweder immer noch nicht verstanden oder wirfst mit Nebelkerzen. Selbstverständlich kann sie das. Sie besteht aus Juristen, Kriminalisten, Finanzexperten et al.. Sie ist übrigens keine Kommission sondern eine eigenständige, parlamentarisch kontrollierte Ermittlungsbehörde.

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Jap. Geht mir bei Dir auch regelmäßig so.
Das freut mich. Frag' gern nach, wenn Du dabei irgendein Problem hast.

 

Wo habe ich denn geschrieben, was passieren wird?
Nirgends. Wo habe ich behaupte, Du hättest das geschrieben?

 

"Ich denke" drückt doch wohl eher die Annahme aus, daß es so geschehen könnte.
Ich denke, das wußte ich. Aber trotzdem Dank für die Erinnerung.

 

Zudem wirst Du, auch wenn es Dir offenkundig wieder einmal äußerst schwer zu fallen scheint, mir eine eigene Meinung zugestehen müssen.
Wenn ich geahnt hätte, das es wieder mal zu dem genauso altbekannten wie überflüssigen Ich-habe-das-Recht-auf-eine-eigene-Meinung-Gegreine kommen würde, nur weil ich nicht explizit erwähnt habe, daß das selbstverständlich so war und ist und auch fürderhin so bleiben soll, dann hätte ich es natürlich erwähnt. Meinst Du, es hülfe Dir, wenn ich einen entsprechenden Hinweis in meiner Signatur aufnähme?

 

Die Welt ist nunmal bunt und nicht alle haben die Meinung eines Bibers.
Auch wenn beides nichts miteinander zu tun hat, hast Du natürlich recht. Ich ergänze mal um Wowereit: Und das ist auch gut so.

 

Man muß nicht alles ausprobieren.
Auch damit hast Du natürlich recht. Aber das ist wieder so ein Küchenmädchenkalendersinnspruch, der nicht so richtig irgendwas zum Thema beiträgt.

 

Wenn etwas überflüssig ist, warum soll man es dann machen/einführen?
Auch damit hast Du natürlich Recht. Aber, wie PedroK schon so richtig schrieb: die Kommission ist nicht überflüssig.

 

Ich denke nicht, dass wir eine solche Kommission brauchen.
Für euch magst Du recht haben. Für die Bürger nicht.

 

Und, bevor Du es vergisst: was ist mit den Zahlen?

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Und eine solche Kommission kann keine strafrechtlichen Ermittlungen führen ...

 

Du hast es entweder immer noch nicht verstanden oder wirfst mit Nebelkerzen. Selbstverständlich kann sie das. Sie besteht aus Juristen, Kriminalisten, Finanzexperten et al.. Sie ist übrigens keine Kommission sondern eine eigenständige, parlamentarisch kontrollierte Ermittlungsbehörde.

Und wie stellst du dir das vor?

Gewaltentrennung ignorieren, wenn gegen Polizisten ermittelt wird?

Oder soll die Kommission nur ermitteln und ihre Ergebnisse der Staatsanwaltschaft übersenden? Wo wäre dann der Unterschied zu jetzt? Die Ermittlungsakte geht immer zur Staatsanwaltschaft, wenn eine Anzeige vorliegt - auch wenn es eine Anzeige gegen Polizisten ist. Die Staatsanwaltschaft kann weitere Ermittlungen anordnen, solange bis die Ermittlungsarbeit alles ausermittelt hat.

 

Soll diese Kommission dann andere Ermittlungsrechte haben, als die Polizei jetzt?

Was, wenn der Cop, gegen den ermittelt wird, nicht zur Vernehmung zu der Kommission geht?

 

 

Ich habe das Gefühl, dass ihr die Ermittlungsarbeit nicht kennt. Aber haupsache etwas fordern.

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Die diskutierte Veränderung ist nicht überflüssig sondern überfällig

Ich bin da eben anderer Meinung.

 

vielfach erfolgreich eingeführt worden.

Mag ja sein.... allerdings in anderen Ländern. Andere Schulsysteme funktionieren in anderen Ländern auch sehr gut. Deren Kopie hat hier allerdings alles andere als ebenso gut funktioniert. Auch da sagte man seinerzeit, eine Veränderung sei überfällig. War sie es wirklich? War das damalige System wirklich sooo schlecht? Ich habe bislang noch keinen Lehrer gesprochen, der das bestätigen wollte. Eltern übrigens auch nicht (bevor der Einwand kommt, Lehrer seien ja wie Polizisten gleichermaßen "betroffen").

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Frag' gern nach, wenn Du dabei irgendein Problem hast.

Könnte ich vernünftige Antworten erwarten, würde ich das vielleicht tun. Wenn ich Probleme habe, werde ich ganz sicher jemanden fragen, von dem ich auch weiß, daß er sie lösen kann. Du gehörst nicht dazu.

 

Nirgends. Wo habe ich behaupte, Du hättest das geschrieben?

"zu wissen denkt"..... war ein Ausspruch von Dir. Wer "etwas zu wissen denkt", geht folglich von etwas Tatsächlichem aus, nicht von einer Annahme. Ich hingegen nehme es an, glaube oder denke aber nicht es zu wissen.

Daher

Aber trotzdem Dank für die Erinnerung.
kein Problem. Immer wieder gern.

 

Meinst Du, es hülfe Dir, wenn ich einen entsprechenden Hinweis in meiner Signatur aufnähme?

Eher nicht. Deine ##### Art bleibt eh dieselbe.

 

Auch wenn beides nichts miteinander zu tun hat, hast Du natürlich recht. Ich ergänze mal um Wowereit: Und das ist auch gut so.

Fein. Sollte man sich im Kalender rot anstreichen. Nicht, daß ich Recht habe, sondern daß wir einer Meinung sind, was ja so ziemlich die absolute Ausnahme zu sein scheint.

 

Auch damit hast Du natürlich recht.

Wow. Und das zweimal in einem Beitrag. Ist denn schon Weihnachten und Ostern?

 

Aber das ist wieder so ein Küchenmädchenkalendersinnspruch, der nicht so richtig irgendwas zum Thema beiträgt.

Na, jetzt hast Du Dir aber mal wieder so richtig Mühe gegeben. Respekt. Und wie zum Thema "eigene Meinung" darf ich Dir auch hier sagen: ich schreiben, was ich will. Ob's Dir oder es Deiner Meinung nach zum Thema paßt oder nicht.

 

Auch damit hast Du natürlich Recht.

Eieiei..... jetzt wird's aber allmählich unangenehm. :D

 

Aber, wie PedroK schon so richtig schrieb: die Kommission ist nicht überflüssig.

Nur weil Du - und auch PedroK - es sagst, muß es nicht richtig sein. Sie kann dennoch überflüssig sein.

 

Für die Bürger nicht.

Nimmst Du Dich jetzt nicht ein wenig zu wichtig und zu groß, daß Du meinst, für alle Bürger sprechen zu können? Denn - das ist absolut sicher - für mich als Bürger sprichst Du ganz sicher nicht.

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Und wie stellst du dir das vor?
Hat er alles schon geschrieben. Mußt Du nur lesen.

 

Nur der Vollständigkeit halber:

Gewaltentrennung
gibt es in CH und vielleicht bei Dir in Lummerland, nicht aber in D.

 

Übrigens: kommen noch Zahlen oder dürfen wir Deine Äußerung mal wieder als leeres Gerede einordnen?

 

Ich bin da eben anderer Meinung.
Das ist Dein gutes Recht. Und bei potentiell Betroffenen auch nicht ungewöhnlich. War bei der Einführung des Wehrbeauftragten ganz ähnlich. Aber Du weißt doch: Wenn man einen Teich trockelegen will, darf man nicht die Frösche fragen.

 

Andere Schulsysteme (...)
sind ein völlig anderes Thema und stehen hier nicht zur Debatte. Wenn Du dazu Gesprächsbedarf hast, solltest Du einen eigenen Thread aufmachen.

 

Könnte ich vernünftige Antworten erwarten
Könntest Du, so Du es denn mal ausprobieren würdest.

 

Wenn ich Probleme habe, werde ich ganz sicher jemanden fragen, von dem ich auch weiß, daß er sie lösen kann. Du gehörst nicht dazu.
Kann ich auch nicht, weil Du ja nicht fragst. Und für Deine Verständnisprobleme mit meinen Beiträgen bin ich ganz sicher der erste Ansprechpartner - niemand ist näher dran an mir.

 

"zu wissen denkt"..... war ein Ausspruch von Dir.
Korrekt. Als Teil einer Antwort auf Dein denke ich schon.

 

Wer "etwas zu wissen denkt", geht folglich von etwas Tatsächlichem aus, nicht von einer Annahme. Ich hingegen nehme es an, glaube oder denke aber nicht es zu wissen.
Uiuiui, das wird jetzt selbst mir zu rabulistisch. Also: geschenkt.

 

Eher nicht. Deine ##### Art bleibt eh dieselbe.
Wahrscheinlich. Aber vielleicht würde ein entsprechender Hinweis in meiner Signatur ja Dein rumgegreine verhindern, so daß ich Dir nicht bestätigen müßte, das Du das genannte Recht hast, was wiederum Deine ge-####-Pöbeleien überflüssig machen würde.

 

was ja so ziemlich die absolute Ausnahme zu sein scheint.
Ganz so absolut sehe ich das nicht. Abgesehen davon liegt das an Dir.

 

Na, jetzt hast Du Dir aber mal wieder so richtig Mühe gegeben.
Du solltest da nicht von Dir auf andere schließen.

 

Und wie zum Thema "eigene Meinung" darf ich Dir auch hier sagen: ich schreiben, was ich will. Ob's Dir oder es Deiner Meinung nach zum Thema paßt oder nicht.
Und wie zum Thema eigene Meinung darf ich Dir auch hier sagen: nur weil ich nicht explizit erwähnt habe, daß das selbstverständlich so war und ist und auch fürderhin so bleiben soll, heißt das nicht, daß ich Dir das Recht abspreche zu schreibe, was Du willst. Meinst Du, es hülfe Dir, wenn ich einen entsprechenden Hinweis in meiner Signatur aufnähme?

 

Nur weil Du - und auch PedroK - es sagst, muß es nicht richtig sein.
Stimmt. Ist aber schon ein gutes Indiz.

 

Nimmst Du Dich jetzt nicht ein wenig zu wichtig und zu groß, daß Du meinst, für alle Bürger sprechen zu können? Denn - das ist absolut sicher - für mich als Bürger sprichst Du ganz sicher nicht.
Mea culpa, mea maxima culpa. Streiche alle, setze viele.
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Und wie stellst du dir das vor? Gewaltentrennung ignorieren, wenn gegen Polizisten ermittelt wird?

 

Du brabbelst.

 

Oder soll die Kommission nur ermitteln und ihre Ergebnisse der Staatsanwaltschaft übersenden?

 

Nein. Die Behörde klagt direkt an oder verpflichtet die StA dazu, ebendieses zu tun.

 

Ich habe das Gefühl, dass ihr die Ermittlungsarbeit nicht kennt.

 

Gefühliges Geschwafel.

 

Ich bin da eben anderer Meinung.

 

Das ist mir bekannt. Leider fehlen Dir die Argumente für Deine Meinung. Aber sie sei Dir natürlich belassen.

 

Andere Schulsysteme funktionieren in anderen Ländern ...

 

Blabla. Siehe oben.

 

Übrigens: Die erkennbare Angst der Polizisten vor dieser Behörde ist ein weiterer, guter Grund, sie zu schaffen.

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Nur der Vollständigkeit halber:
Gewaltentrennung
gibt es in CH und vielleicht bei Dir in Lummerland, nicht aber in D.

Unsinn.

 

Und bei potentiell Betroffenen auch nicht ungewöhnlich. War bei der Einführung des Wehrbeauftragten ganz ähnlich. Aber Du weißt doch: Wenn man einen Teich trockelegen will, darf man nicht die Frösche fragen.

Wie gut und schön, daß dieses Gerede gar niemanden interessiert.

 

sind ein völlig anderes Thema

Sind vergleichbar.

 

Wenn Du dazu Gesprächsbedarf hast, solltest Du einen eigenen Thread aufmachen.

Aha. Etwa unbequem, dieser Vergleich?

 

Könntest Du, so Du es denn mal ausprobieren würdest.

Hatte ich schon. Es kam nur arrogantes überhebliches Gerede. Verzichte daher.

 

Kann ich auch nicht, weil Du ja nicht fragst. Und für Deine Verständnisprobleme mit meinen Beiträgen bin ich ganz sicher der erste Ansprechpartner - niemand ist näher dran an mir.

Würde ich auch nicht, daß Du es nicht kannst. Auch wenn Du es nicht begreifst, mit Deinen abstrusen Beiträgen gibt es keinerlei (Verständnis)Probleme. Eher mit Deiner Art.

 

Korrekt. Als Teil einer Antwort auf Dein denke ich schon.

Und wo schrieb ich "wissen"?

 

Uiuiui, das wird jetzt selbst mir zu rabulistisch. Also: geschenkt.

Auch gut.

 

Wahrscheinlich. Aber vielleicht würde ein entsprechender Hinweis in meiner Signatur ja Dein rumgegreine verhindern, so daß ich Dir nicht bestätigen müßte, das Du das genannte Recht hast, was wiederum Deine ge-####-Pöbeleien überflüssig machen würde.

Nicht wahrscheinlich, sondern absolut sicher. Spare Dir das mit Deiner Signatur. Das würde ich eh überlesen. Soviel bist Du mir nicht wert.

A propos "Pöbeleien": solltest mal beizeiten in den Spiegel schauen, wenn oder bevor Du solches schreibst. Du bekommst nur wieder, was Du ständig austeilst. Aber im Einstecken bist Du ja schon seit langem eine Mimose.

 

Abgesehen davon liegt das an Dir.

Vllt zum Teil, ganz sicher aber auch an Dir.

 

Du solltest da nicht von Dir auf andere schließen.

Tue ich auch nicht. Ich bleib da ganz bei Dir. :D

 

Meinst Du, es hülfe Dir, wenn ich einen entsprechenden Hinweis in meiner Signatur aufnähme?

Ich meine, es wäre schön, wenn Du weniger infantil schreiben würdest. ;)

 

Stimmt. Ist aber schon ein gutes Indiz.

:lol: Kleiner Spaßvogel, Du. :D

 

Mea culpa, mea maxima culpa. Streiche alle, setze viele.

Nö. Ich setze zunächst einmal nur Zwei.

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Guest Kleiner Schelm

Das könnte das Credo zu vielen Deiner Beiträge sein. Leider kannst Du dann doch nicht die Finger von der Tastatur lassen.

 

Ich fühle mich geschmeichelt, dass du viele meiner Beiträge liest. Vielen Dank auch dafür. Damit hast du Phase 1 erfolgreich absolviert. Wenn es dir jetzt auch noch gelingt, die Beiträge zu verstehen, wirst du bestimmt auch Phase 2 erfolgreich meistern. Viel Erfolg! :rtfm:

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Unsinn.
Lummerland? Ja klar. Sonst? Nein.

 

Wie gut und schön, daß dieses Gerede gar niemanden interessiert.
Nimmst Du Dich jetzt nicht ein wenig zu wichtig und zu groß, daß Du meinst, für gar alle Leser sprechen zu können?

 

Sind vergleichbar.
Erklär mal: wie?

 

Etwa unbequem, dieser Vergleich?
Nö. Schlicht unpassend.

 

Hatte ich schon.
Du hast mich bei einem Problem gefragt? Daran kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern. Wann war das denn?

 

Würde ich auch nicht, daß Du es nicht kannst.
Was Du - wie Du sicher selber weißt - nicht weißt, wenn Du nicht fragst.

 

Auch wenn Du es nicht begreifst, mit Deinen abstrusen Beiträgen gibt es keinerlei (Verständnis)Probleme.
Deine Beiträge sagen etwas anderes aus.

 

Nicht wahrscheinlich, sondern absolut sicher.
Was Du - wie Du sicher selber weißt - nicht beurteilen kannst.

 

Soviel bist Du mir nicht wert.
Ich weiß. Deshalb setzt Du Dich ja auch nicht mit meinen Beiträgen auseinander.

 

Du bekommst nur wieder, was Du ständig austeilst.
Solange Du mir noch um Längen voraus bist, ist alles gut.

 

Aber im Einstecken bist Du ja schon seit langem eine Mimose.
Jetzt wo Du das sagst, fällt mir das auch auf. Bedauerlich ist nur, daß Du das weißt und keine Rücksicht nimmst.
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Und wenn der Beamte anbegezeigt wird, ist er kein Zeuge und darf dementsprechend lügen, bis sich die Balken biegen.

Was ist "anbegezeigt"? Du meinst sicher "angezeigt" - das Gegenteil vom "Lüge-Recht des Beschuldigten" habe ich bitte wo behauptet?

 

Ein Zeuge ist beweiserheblich in der Kriminalistik.
Das wäre mir neu. M.W. sind Tatsachen beweiserheblich, nicht Zeugenaussagen.

Sachverständiger, Augenschein, Urkunde, Zeuge, Eid, Geständnis;

Kriminalistik Basiswissen - alles für die Beweisführung im Strafverfahren heranziehbar, somit beweiserheblich.

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Sonst?

Auch Unsinn.

 

Nimmst Du Dich jetzt nicht ein wenig zu wichtig und zu groß, daß Du meinst, für gar alle Leser sprechen zu können?

Nö. Denn ich meinte weniger die Leser als viel mehr, die es entscheiden und umsetzen könnten. Offensichtlich interessiert sich niemand um Dein Gerede, sonst wäre es längst in der Diskussion.

 

Erklär mal: wie?

Hab ich schon. Siehe mein Beispiel. Wenn Du das nicht verstehst, Pech gehabt. Ich spiele für Dich nicht den Erklärbär.

 

Nö. Schlicht unpassend.

Gut, wenn's paßt. Sonst: sogar sehr passend.

 

Du hast mich bei einem Problem gefragt? Daran kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern. Wann war das denn?

Nee, ich habe Dich ganz sicher nicht bei einem Problem gefragt. Denn Probleme würde ich mit DIR ganz sicher nicht ausdiskutieren. Dafür bist Du schilcht und ergreifend viel zu inkompetent.

 

Was Du - wie Du sicher selber weißt - nicht weißt, wenn Du nicht fragst.

Es reicht mir, wenn ich Dein Geschreibsel hier lese, um zu diesem Rückschluß kommen zu können.

 

Deine Beiträge sagen etwas anderes aus.

Das liegt an Deiner Unfähigkeit, andere zu verstehen.

 

wie Du sicher selber weißt - nicht beurteilen kannst.

Es reicht mir, wenn ich Dein Geschreibsel hier lese, um zu diesem Rückschluß kommen zu können.

 

Ich weiß. Deshalb setzt Du Dich ja auch nicht mit meinen Beiträgen auseinander.

Was weniger eine Frage der Wertschätzung ist, als viel mehr eine Frage Deines offenkundig schlechten Charakters und Auftretens.

 

Solange Du mir noch um Längen voraus bist, ist alles gut.

In einigem ganz sicher. In dem, was ich meinte, zum Glück nicht.

 

Jetzt wo Du das sagst, fällt mir das auch auf. Bedauerlich ist nur, daß Du das weißt und keine Rücksicht nimmst.

Auch meine Rücksicht hat Grenzen. Die sind bei Dir schon weit überschritten.

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Was ist "anbegezeigt"?
Eine Verballhornung von beanzeigt. Die Forensuche hilft Dir weiter.

 

das Gegenteil vom "Lüge-Recht des Beschuldigten" habe ich bitte wo behauptet?
Nirgends. Ich hatte auch nichts derartiges behauptet.

 

Sachverständiger, Augenschein, Urkunde, Zeuge, Eid, Geständnis;

Kriminalistik Basiswissen - alles für die Beweisführung im Strafverfahren heranziehbar, somit beweiserheblich.

Lass' mich nicht dumm sterben: wer sagt das wo?

 

Ich nehme an, die Geschichte mit dem beweisenden Polizisten hat sich geklärt?

 

Auch Unsinn.
Nö. Völlig korrekt. Solltest Du eigentlich wissen, aber weil nicht: einfach mal den Begriff überprüfen.

 

Denn ich meinte weniger die Leser als viel mehr, die es entscheiden und umsetzen könnten.
Dann schreib' doch gleich, daß Du sogar glaubst, die Meinung der Entscheider in D zu kennen, dann kommt es auch nicht zu solchen Missverständinssen.

 

Offensichtlich interessiert sich niemand um Dein Gerede, sonst wäre es längst in der Diskussion.
Ist es doch. Sicher nicht an herausragender Stelle, aber das kann ja noch werden. Es gibt immer wieder Polizisten, die daran arbeiten.

 

Hab ich schon. Siehe mein Beispiel.
Nö. Das war eine Behauptung, keine Erklärung.

 

Wenn Du das nicht verstehst, Pech gehabt. Ich spiele für Dich nicht den Erklärbär.
Aah ja. Eine Deiner Standardantworten, wenn Dich die Argumente verlassen.

 

Gut, wenn's paßt. Sonst: sogar sehr passend.
Schön gesehen. Sonst ist hier aber nicht.

 

Nee, ich habe Dich ganz sicher nicht bei einem Problem gefragt.
Ja warum behauptest Du denn sowas? Ich hatte echt schon befürchtet, diese Vergessllichkeitskrankheit hätte schon in meinen jungen Jahren eingesetzt.

 

Denn Probleme würde ich mit DIR ganz sicher nicht ausdiskutieren. Dafür bist Du schilcht und ergreifend viel zu inkompetent.
Was Du - wie Du sicher selbst weißt - nicht mal ansatzweise kompetent beurteilen kannst.

 

Es reicht mir, wenn ich Dein Geschreibsel hier lese, um zu diesem Rückschluß kommen zu können.
Einfach die Vorurteilsbrille abnehmen, dann wird die Sicht auch klarer.

 

Das liegt an Deiner Unfähigkeit, andere zu verstehen.
Du kennst die Sender-Empfänger-Problematik?

 

Was weniger eine Frage der Wertschätzung ist, als viel mehr eine Frage Deines offenkundig schlechten Charakters und Auftretens.
Ich weiß. Deshalb setzt Du Dich ja auch nicht mit meinen Beiträgen auseinander. Und damit Du es diesmal merkst: Achtung! Die Aussage kann Spuren von Sarkasmus und Doppeldeutigkeit enthalten!

 

In einigem ganz sicher. In dem, was ich meinte, zum Glück nicht.
Dir mangelt es jedenfalls nicht an Selbstüberschätzung. An Selbsteinschätzungskompetenz hingegen schon.

 

Auch meine Rücksicht hat Grenzen. Die sind bei Dir schon weit überschritten.
Naja, im überschreiten von Grenzen warst Du immer schon recht rückscihtslos, wenn man die regelmäßigen Pöbeleien in Deinen Beiträgen so liest.
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