Jump to content

Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


Recommended Posts

Guest PedroK

Es müsste den polizeilichen Zweiflern an der Blindheit des Herrn Wagner doch ein Leichtes sein, das im Selbstversuch nachzuprüfen. Die entsprechenden Gerätschaften stehen ja zur Verfügung.

Link to post
Share on other sites
  • Replies 7k
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

Posted Images

Guest PedroK

Mal abgesehen davon, dass ich Dich nicht meinte, sondern diejenigen bei der Stuttgarter Polizei, die für den Blödsinn verantwortlich sind: Nein, aber ein Hinweis auf gewisse Wahrscheinlichkeiten könnte sich ergeben.

 

Gab es bei dem Herrn eigentlich auch morgendliche Wohnungsdurchsuchungen (wg. Rauschgift etc.) wie bei dem Mädel in München, oder kommt das noch?

Link to post
Share on other sites

Hallo, Toxic Waste,

 

Wem also nutzt es, wenn der Herr unglaubwürdig erscheint?

sowohl in den Lagern der S 21 - Befürworter wie auch den S 21 - Gegnern gibt es einige, die dies als eine Art Privatfehde sehen und alles sammeln und weitergeben, was den Gegner in irgendeiner Form in ein schlechtes Licht setzt.

 

Hallo, PedroK,

 

mir ist zwar nicht so recht klar geworden, wie Du gerade auf die 12 Seiten gekommen bist, aber wenn man davon ausgeht, dass es tatsächlich so ist, sollte man erst einmal überlegen, was in diesem Dossier enthalten sein könnte.

 

Der Artikel beschreibt, dass der Polizei mehrere Hinweise zugegangen sind.

 

Nehmen wir mal an, dass es auch noch das ein oder andere angebliche Beweisfoto gibt, dass diesen Meldungen beigelegt wurde, hat man mit drei oder vier Meldungen ruckzuck 12 oder mehr Seiten zusammen, ohne, dass man als Polizeibeamter auch nur eine Zeile selber dazu beigetragen hat.

 

Es ist rechtens, dass die Polizei Ermittlungen durchgeführt hat, als die Verfahren, sowohl straf - wie auch zivilrechtlich, noch im Gange waren, denn dazu war sie verpflichtet.

 

Wenn durch die Polizei allerdings nach diesen Verfahren eigenständig Ermittlungen durchgeführt worden wären, um zu prüfen, ob dieser Mann nur simuliert, wäre die Akte mit Sicherheit erheblich umfangreicher als nur 12 Seiten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites
Mal abgesehen davon, dass ich Dich nicht meinte, sondern diejenigen bei der Stuttgarter Polizei, die für den Blödsinn verantwortlich sind: Nein, aber ein Hinweis auf gewisse Wahrscheinlichkeiten könnte sich ergeben.

Ich habe mich auch nicht direkt angesprochen gefühlt, aber die Frage drängte sich mir eben auf.

Daß der Einsatz eines Wasserwerfers nicht ganz ungefährlich ist, ist klar. Soweit mir bekannt steht er auch immer unter PF-Vorbehalt. Der Fall des Herrn Wagner bzw. die Verletzungen sehe ich als unglücklichen Zufall. Denn die Regel sind solche oder ähnliche Verletzungen nicht.

Seine Kommentare - aus dem verlinkten Interview - kamen mir aber sehr naiv vor. Wäre fast so, als würde sich ein Fußballfan hinter ein Polizeipferd stellen und glauben, er könne dessen Einsatz damit verhindern, indem er dem Pferd den Schweif festhält, und wundert sich dann, wenn das Pferd austritt, ihn trifft und auch noch verletzt. Der Herr Wagner hätte sich dem Wasserwerfer nicht in den Weg stellen sollen/müssen.

 

Gab es bei dem Herrn eigentlich auch morgendliche Wohnungsdurchsuchungen (wg. Rauschgift etc.) wie bei dem Mädel in München, oder kommt das noch?

Mal schauen... wenn jemand glaubhaft machen kann, daß er eine Plantage in seinen Räumen betreibt, wird auch das sicherlich noch geschehen.

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK

Wäre fast so, als würde sich ein Fußballfan hinter ein Polizeipferd stellen und glauben, er könne dessen Einsatz damit verhindern, indem er dem Pferd den Schweif festhält, und wundert sich dann, wenn das Pferd austritt, in trifft und auch noch verletzt. Der Herr Wagner hätte sich dem Wasserwerfer nicht in den Weg stellen sollen/müssen.

 

Nur fürs Protokoll: Dass ein Polizist, der einen Wasserwerfer bedient, so clever ist wie ein Pferd, hast Du jetzt behauptet, nicht ich, ok?

 

Der Herr Wagner hätte sich dem Wasserwerfer nicht in den Weg stellen sollen/müssen.

 

Die Argumentation ist kindisch. Das weißt Du vermutlich auch.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
Nur fürs Protokoll: Dass ein Polizist, der einen Wasserwerfer bedient, so clever ist wie ein Pferd, hast Du jetzt behauptet, nicht ich, ok?

Nö, ich habe in dieser Richtung gar nichts behauptet. Ich habe gesagt, daß der, der sich in den Weg stellt, selbst schuld ist, wenn er was ab bekommt.

 

Die Argumentation ist kindisch. Das weißt Du vermutlich auch.

Kaum kindischer als das Verhalten des Herrn Wagner selbst. Wir reden von einem Erwachsenen, der wissen sollte, was er da macht.

Link to post
Share on other sites
mir ist zwar nicht so recht klar geworden, wie Du gerade auf die 12 Seiten gekommen bist
Ich bin dem Link im Link gefolgt.

 

Nehmen wir mal an, dass es auch noch das ein oder andere angebliche Beweisfoto gibt, dass diesen Meldungen beigelegt wurde
Nein, das nehmen wir nicht an, weil es nirgends auch nur den geringsten Hinweis dafür gibt, daß wir das annehmen dürften.

 

Es ist rechtens, dass die Polizei Ermittlungen durchgeführt hat, als die Verfahren, sowohl straf - wie auch zivilrechtlich, noch im Gange waren, denn dazu war sie verpflichtet.
Dazu hatte ich mich ja bereits in meinem letzten Beitrag geäußert.

 

Wenn durch die Polizei allerdings nach diesen Verfahren eigenständig Ermittlungen durchgeführt worden wären, um zu prüfen, ob dieser Mann nur simuliert
Das verstehe ich nicht. Was heißt hier eigenständig? Und wer entscheidet denn darüber, ob die Polizei in so einem Fall ermittelt? Und bitte keine Allgemeinplätze - konkret: die StA hat nach laaaangen Ermittlungen gegen Polizisten einige Verfahren eingestellt, einige Strafbefehle beantragt und einige wenige Anklagen erhoben. Wer bitte würde jetzt Ermittlungen gegen den Geschädigten veranlassen?

 

Mal schauen... wenn jemand glaubhaft machen kann, daß er eine Plantage in seinen Räumen betreibt, wird auch das sicherlich noch geschehen.
Davon ist auszugehen. Wenn schon ein SEK mal eben irgendeine Wohnung stürmt, weil eine betrunkene Frau auf der Straße irgendwas von hat mich geschlagen und hat Waffen im Haus lallt...

 

Wir reden von einem Erwachsenen, der wissen sollte, was er da macht.
Wußte er: sein Grundrecht in Anspruch nehmen.
Link to post
Share on other sites

Ja. Bei S21 ist einiges in die Hose gegangen.

Es ist auch traurig, dass der Herr so schwer verletzt wurde.

 

 

Mein Mitleid hält sich jedoch in Grenzen.

1. Man wirft keine Gegenstände auf Polizisten. Auch keine Kastanien.

2. Man stellt sich dem WaWe nicht entgegen, wenn der im Einsatz ist

3. Der Herr wurde mehrmals persönlich von Polizisten angesprochen und aufgefordert sich zu entfernen. Er wurde sogar beiseite gezogen. Und ist immer wieder vorgegangen.

 

Traurig, aber auch selber schuld.

Wenn ich auf den Kirschbaum vom Nachbarn klettere, um Kirschen zu klauen, ist es auch meine eigene Schuld, wenn ich runterfalle. Dabei kann man sich dann auch ernsthaft verletzen.

Link to post
Share on other sites
Wußte er: sein Grundrecht in Anspruch nehmen.

Gut. Dann wußte er ja sicherlich auch um das Risiko. Und zwar nicht das, sein Grundrecht in Anspruch zu nehmen, sondern das, sich polizeilichen Anordnungen zu widersetzen. Und das erlauben ihm auch seine Grundrechte nicht.

Link to post
Share on other sites
Dann wußte er ja sicherlich auch um das Risiko.
Du möchtest uns ernsthaft verkaufen, daß man als Teilnehmer einer genehmigten Demonstration damit rechnen muß, durch einen Polizeieinsatz zu erblinden?

 

sondern das, sich polizeilichen Anordnungen zu widersetzen.
Welchen Anordnungen? Und wer sagt, daß diese in diesem Fall das Grundgesetz außer Kraft setzen?

 

Und das erlauben ihm auch seine Grundrechte nicht.
Die Diskussion hatten wir schon mehrfach. Wir werden hier keine gleichlautende Meinung zustande bekommen.

 

Anscheinend ist ja selbst die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die ja nun nicht gerade bekannt ist für ihren Eifer bei der Verfolgung von Anzeigen gegen Staatsdiener in Uniform, nach langen Ermittlungen zu der Überzeugung gekommen, daß hier einiges so gewaltig schiefegelaufen ist, daß selbst sie (also die Stuttgarter StA) die strafrechtliche Relevanz nicht mehr ignorieren kann. Oder wie erklärst Du Dir die Anklagen?

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK

Die folgenden Zitate kann man IMO als beredtes Zeugnis einer gewissen - nicht ganz uncharmanten - Infantilität einfach so wirken lassen:

 

Ich habe gesagt, daß der, der sich in den Weg stellt, selbst schuld ist, wenn er was ab bekommt.

 

2. Man stellt sich dem WaWe nicht entgegen, wenn der im Einsatz ist

 

Gut. Dann wußte er ja sicherlich auch um das Risiko. Und zwar nicht das, sein Grundrecht in Anspruch zu nehmen, sondern das, sich polizeilichen Anordnungen zu widersetzen. Und das erlauben ihm auch seine Grundrechte nicht.

 

Durch den Verwaltungsakt sind die Rechte vorbei.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
Du möchtest uns ernsthaft verkaufen, daß man als Teilnehmer einer genehmigten Demonstration damit rechnen muß, durch einen Polizeieinsatz zu erblinden?

Nö. Aber ich möchte euch (wer auch immer das ist) ernsthaft verkaufen, daß wenn ein Wasserwerfer zum Einsatz kommt, dieser keine Wattebäuschchen verspritzt. Daß man vielmehr damit rechnen muß, daß ein Treffer auch schmerzhaft sein kann. Daß Verletzungen dabei nicht auszuschließen sind. Und da ja nun schon etliche Male deutlich gemacht wurde, daß ein Wasserwerfereinsatz mehrfach angekündigt wird, hat der Teilnehmer einer - auch oder insbes. genehmigten - Demonstration also hinreichend Zeit, der polizeilichen Verfügung nachzukommen. Macht er das nicht, so muß er damit rechnen, daß der Wasserwerfer auch gegen ihn eingesetzt wird, was dazu führen kann, daß er u.U. verletzt wird.

 

Welchen Anordnungen? Und wer sagt, daß diese in diesem Fall das Grundgesetz außer Kraft setzen?

1. die Anordnung, sich zu entfernen.

2. das besagen Gesetze, aufgrund derer Grundrechte eingeschränkt werden können.

 

Oder wie erklärst Du Dir die Anklagen?

Gar nicht, weil ich das Thema nicht verfolge, also auch nicht im Thema bin.

Link to post
Share on other sites
Dann wußte er ja sicherlich auch um das Risiko.
Du möchtest uns ernsthaft verkaufen, daß man als Teilnehmer einer genehmigten Demonstration damit rechnen muß, durch einen Polizeieinsatz zu erblinden?

Nur Blöd das a) die Organisationen die Demos lange vor dem Einsatz als beendet erklärten und b) sich der Vorfall in einem Bereich abspielte der nicht von der Demogenehmigung erfasst war.

Von der Tatsache das die Polizei die Genehmigung und den Auftrag hatte den Platz zu räumen.

 

Ist schon erstaunlich was Einige glauben was man alles unterm Deckmantel des Demonstrationsrechts treiben darf.

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK

Nur Blöd das a)

[...]

Von der Tatsache das die Polizei die Genehmigung und den Auftrag hatte den Platz zu räumen.

[...]

Ist schon erstaunlich was Einige glauben was man alles unterm Deckmantel des Demonstrationsrechts treiben darf.

 

Hast Du schon mal über den Besuch eines Integrationskurses nachgedacht?

Link to post
Share on other sites
Gar nicht, weil ich das Thema nicht verfolge, also auch nicht im Thema bin.
Ich helf' Dir: die Strafbefehle und Anklagen stehen Deiner Sicht der Dinge ziemlich diametral gegenüber.

 

Nur Blöd das a) die Organisationen die Demos lange vor dem Einsatz als beendet erklärten und b) sich der Vorfall in einem Bereich abspielte der nicht von der Demogenehmigung erfasst war.
Das wußte ich jetzt gar nicht. Kann man das irgendwo nachlesen?

 

Von der Tatsache das die Polizei die Genehmigung und den Auftrag hatte den Platz zu räumen.
Wer genehmigt sowas denn? Derjenige, der den Auftrag gibt? Und der setzt dann auch gleich das GG außer Kraft?

 

Ist schon erstaunlich was Einige glauben was man alles unterm Deckmantel des Demonstrationsrechts treiben darf.
Da hast Du jetzt etwas missverstanden: daß, was die Polizisten da glaubten treiben zu dürfen trieben sie nicht unter dem Deckmantel des Demonstrationsrechts.
Link to post
Share on other sites

Hallo, PedroK,

 

PedroK != Biber ;)

sorry, die Verwechslung war nicht persönlich gemeint.

 

Hallo, Biber,

 

Ich bin dem Link im Link gefolgt.

den Link hatte ich nicht gelesen.

 

Nehmen wir mal an, dass es auch noch das ein oder andere angebliche Beweisfoto gibt, dass diesen Meldungen beigelegt wurde
Nein, das nehmen wir nicht an, weil es nirgends auch nur den geringsten Hinweis dafür gibt, daß wir das annehmen dürften.

Nur zur Erklärung: Das war ein Beispiel, da wir beide nicht wissen, ob das Dossier von einer einzelnen oder mehreren Personen stammt und um einfach zu erklären, wie schnell so ein Dossier auf 12 Seiten kommt, ohne, dass die Polizei auch nur eine Zeile geschrieben hat.

 

Wenn durch die Polizei allerdings nach diesen Verfahren eigenständig Ermittlungen durchgeführt worden wären, um zu prüfen, ob dieser Mann nur simuliert
Das verstehe ich nicht. Was heißt hier eigenständig? Und wer entscheidet denn darüber, ob die Polizei in so einem Fall ermittelt?

Eigentlich kann ich darauf nicht antworten, weil es auch nur ein Beispiel war, wie es hätte sein können und es somit keinen Hinweis gibt, dass es tatsächlich so war.

 

Trotzdem will ich es mal versuchen:

 

Nehmen wir mal an, ein Polizeibeamter hätte den Mann gesehen, wie er z. B. eine Zeitung liest oder dass er mit dem Auto in seinem Garten herum gefahren wäre.

 

In dem Fall würde der Verdacht bestehen, dass er simuliert und sowohl die Versicherung, die Justiz und auch das Land Baden - Württemberg betrügt und somit wäre der Beamte sogar verpflichtet, diesem Verdacht nachzugehen.

 

Dies auch ohne ausdrückliche Anweisung der Staatsanwaltschaft, wobei es in Fällen wie diesen immer besser wäre, die Ermittlungen gleich mit der STA abzusprechen.

 

Wäre dem so, dann ist davon auszugehen, dass die Akte um einiges dicker wäre als nur 12 Seiten, denn dann würde kein "Dossier" angelegt, sondern eine Strafanzeige.

 

Bevor diese vorgelegt worden wäre, wäre der Mann auch noch als Beschuldigter angehört und somit eindeutig in Kenntnis gesetzt worden, dass gegen ihn ermittelt wird.

 

Wenn also ein Dossier vorliegt, dann m. E. nur mit irgendwelchen Berichten anonymer oder auch namentlich bekannter Personen, die meinen, sie hätten etwas zu diesem Fall beizutragen.

 

Wird so etwas an die Polizei herangetragen, kann man solche Schreiben nicht einfach in den Reißwolf werfen, sondern ist verpflichtet, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen und sei es auch nur, indem man abwartet, ob es noch mehr als eine Mitteilung gibt.

 

Dann wußte er ja sicherlich auch um das Risiko.
Du möchtest uns ernsthaft verkaufen, daß man als Teilnehmer einer genehmigten Demonstration damit rechnen muß, durch einen Polizeieinsatz zu erblinden?

Die Gefahr, zu erblinden, bestand nicht darin, dass dieser Mann an einer Demonstration teilgenommen hat, sondern dass er so unvernünftig war, die Polizeibeamten zu bewerfen (dass es sich hier angeblich um Kastanien handelte, ist unerheblich, denn für die Beamten ist so schnell nicht erkennbar, womit sie beworfen werden) und dass er sich einfach vor den Wasserwerfer stellte.

 

Hättest Du Dich in der gleichen Situation auch einfach vor so einen Wasserwerfer gestellt?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Rechtswidrige Telefonprotokolle: Deutsche Ermittler belauschten Strafverteidiger

 

Hamburg - Deutsche Ermittlungsbehörden haben offenbar über Jahre hinweg Telefonate abgehört, die Strafverteidiger mit ihren Mandanten führten. Nach SPIEGEL-Informationen wurden diese Mitschnitte in etlichen Fällen rechtswidrig protokolliert, ausgewertet und zum Teil jahrelang aufbewahrt.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/spiegel-ermittlungsbehoerden-belauschten-strafverteidiger-a-926277.html

 

Ganz sicher nur für unsere Sicherheit. Da kann man ja mal etwas großzügig die Gesetze auslegen. :doofwinkt:

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK

Hi Nachteule,

 

sorry, die Verwechslung war nicht persönlich gemeint.

 

Kein Problem. Den Smiley hast Du ja gesehen, und solange Du mich nicht mit Blaulicht oder Bluey verwechselst ...

 

Die Gefahr, zu erblinden, bestand nicht darin, dass dieser Mann an einer Demonstration teilgenommen hat, sondern dass er so unvernünftig war, die Polizeibeamten zu bewerfen (dass es sich hier angeblich um Kastanien handelte, ist unerheblich, denn für die Beamten ist so schnell nicht erkennbar, womit sie beworfen werden) und dass er sich einfach vor den Wasserwerfer stellte.

 

Dass auch Du Dich dem Polizisten-Stammtisch-Gewäsch anschließt, wundert mich ein wenig, weil ich Dir mehr zugetraut habe.

 

Aber um beim eigentlichen Punkt zu bleiben: Meinst Du tatsächlich, der Souverän habe grundsätzlich den wie auch immer gearteten Anweisungen (z.B. aus der Abteilung "entfernen Sie sich, wir werfen Wasser") seiner bei ihm angestellten Sicherheits-Fuzzis Folge zu leisten?

Link to post
Share on other sites

 

Aber um beim eigentlichen Punkt zu bleiben: Meinst Du tatsächlich, der Souverän habe grundsätzlich den wie auch immer gearteten Anweisungen (z.B. aus der Abteilung "entfernen Sie sich, wir werfen Wasser") seiner bei ihm angestellten Sicherheits-Fuzzis Folge zu leisten?

 

Die Begriffe "Verwaltungsakt" und "nicht aufschiebende Wirkung" sind Dir bekannt? Wenn ja, beantwortet sich die Frage von selbst.

 

Im Übrigen etwas, was der "Souverän" seinen "Sicherheits-Fuzzis" mittelbar geschaffen und an die Hand gegeben hat. :victory:

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
Wird so etwas an die Polizei herangetragen, kann man solche Schreiben nicht einfach in den Reißwolf werfen, sondern ist verpflichtet, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen und sei es auch nur, indem man abwartet, ob es noch mehr als eine Mitteilung gibt.
Ich glaube, wir brauchen nicht darüber diskutieren, daß die ganze Geschichte ein Geschmäckle hat, um es mal halbwegs neutral und höflich auszudrücken. Das wird auch dadurch befördert, daß die Denunzianten Hinweisgeber offenkundig genauso wenig befragt wurden wie der Betroffene selber. Eine Überprüfung des Wahrheistgehaltes fand also nicht statt, es wurde einfach heimlich ein Dossier angelegt. Das ist jetzt bekannt geworden, und die Polizei blamiert sich mal wieder durch - bestenfalls - ungeschickte Antworten.

 

Und da bisher so beredt dazu geschwiegen wurde: glaubt tatsächlich irgendjemand, etwas vergleichbares könnte einem Polizisten geschehen?

 

Die Gefahr, zu erblinden, bestand nicht darin, dass dieser Mann an einer Demonstration teilgenommen hat, sondern dass er so unvernünftig war, die Polizeibeamten zu bewerfen (dass es sich hier angeblich um Kastanien handelte, ist unerheblich, denn für die Beamten ist so schnell nicht erkennbar, womit sie beworfen werden) und dass er sich einfach vor den Wasserwerfer stellte.
Ohne das inhaltlich zu diskutieren: das alles ist kein Grund dafür, einen Menschen zum Blinden zu machen. Und nochmal: die Staatsanwaltschaft sieht das offensichtlich genauso.

 

Hättest Du Dich in der gleichen Situation auch einfach vor so einen Wasserwerfer gestellt?
Ich habe keine Ahnung, wie ich mich in so einer Situation verhalten würde.
Link to post
Share on other sites
Also bitte, ich traue selbst Dir gegenüber deutlich einfacher gestrickten Leuten zu, es zu verstehen, ergo sich die Frage selbst zu beantworten.
Ich habe es schriftlich, sogar von einem Staatsdiener, also jemandem, dessen Strickmuster bei der Einstellung genauestens überprüft wird:
Ich weiß, daß Du ziemlich einfach gestrickt bist.
Und ich verstehe es trotzdem nicht. Also bitte, erklär' Dich.
Link to post
Share on other sites

Gegen Herrn W. sind persönliche Ansprachen der Polizei gelaufen. Er wurde persönlich von Polizisten aus dem Wirkbereich des WaWe entfernt und ist immer wieder vor zum Wasser gerannt / gegangen.

 

Er hat selber Schuld dass er getroffen wurde.

 

 

Dass das so schrechliche Folgen sind, ist äußerst bedauerlich. Das will keiner.

 

 

 

Dass die Polizei eine aufgelöste Versammlung aus dessen Mitte heraus Gegenstände wirft räumt ist doch wohl verständlich?!

 

Dass die Gesamtpolitik bei dem Einsatz S21 daneben war ist auch bekannt.

Die Situation hätte nicht eskalieren müssen. Als sie jedoch soweit eskaliert war, dass der Wasserwerfer eingesetzt wurde, ist es nicht sinnvoll sich dem WaWe in den Weg zu stellen und Gegenstände auf Polizisten zu werfen.

Link to post
Share on other sites
Also bitte, ich traue selbst Dir gegenüber deutlich einfacher gestrickten Leuten zu, es zu verstehen, ergo sich die Frage selbst zu beantworten.
Ich habe es schriftlich, sogar von einem Staatsdiener, also jemandem, dessen Strickmuster bei der Einstellung genauestens überprüft wird:
Ich weiß, daß Du ziemlich einfach gestrickt bist.
Und ich verstehe es trotzdem nicht. Also bitte, erklär' Dich.

 

Das kann Dir nur PedroK beantworten, denn nur er kann "wie auch immer gearteten Anweisungen" aus #6273 genauer definieren, was für eine konkrete Beurteilung notwendig ist.

 

Allgemein:

Anweisung/Verwaltungsakt rechtmäßig: Ja, Bürger muss Folge leisten.

Anweisung/Verwaltungsakt nicht rechtmäßig: Nein, Bürger muss nicht Folge leisten.

 

Für das konkrete obere Beispiel bitte PedroK konsultieren.

Link to post
Share on other sites

Für "Kippe aus" auf jeden Fall. Wenn ich jemanden in der Kontrolle habe, wird grundsätzlich (hängt vom Anlaß / Art und Umfang der Kontrolle ab) nicht geraucht.

 

Edit: wenn ich weiß, daß er nichts in den Händen hat und auch nichts in den Hosentaschen (außer den Händen), so darf er sie von mir aus darin vergraben. Hängt aber grundsätzlich auch vom Kontrollanlaß ab.

Link to post
Share on other sites

Für "Kippe aus" auf jeden Fall. Wenn ich jemanden in der Kontrolle habe, wird grundsätzlich (hängt vom Anlaß / Art und Umfang der Kontrolle ab) nicht geraucht.

 

Du meinst illegale Substanzen? Ja, wäre auch nicht besonders intelligent, im Beisein eines :cop01: ........

Link to post
Share on other sites

Für "Kippe aus" auf jeden Fall. Wenn ich jemanden in der Kontrolle habe, wird grundsätzlich (hängt vom Anlaß / Art und Umfang der Kontrolle ab) nicht geraucht.

Dann musst Du halt mit der Kontrolle warten bis ich ausgeraucht habe. :P

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Dann musst Du halt mit der Kontrolle warten bis ich ausgeraucht habe. :P

Worauf ich warten müßte oder würde, würdest Du dann schon sehen. Es könnte auch passieren, daß ich Dir die Zigarette wegnehme. :P

 

Ach Hartmut, ich kann Dir versichern: in all den Jahren meines Dienstes hat noch jeder seinen Glimmstengel aus- oder gar nicht erst angemacht, wenn ich ihn dazu höflich (aber bestimmt) aufgefordert habe. Du redest mal wieder über Theorie. Die Praxis schaut eben anders aus.

Link to post
Share on other sites

Wobei damals, vor zwei /drei Jahren, anläßlich der sehr informativen Unterhaltung mit der Provida-Besatzung auf dem Hofer(=Aldi)-Parkplatz allseits schon geraucht wurde....

Allerdings war das ja keine Amtshandlung , sondern (tendenziell) ein Gespräch unter Freunden. :whistle: Jedenfalls war es sehr informativ, wobei ich mich gerade wiederhole, fällt mir auf......

 

Edit: alle drei Gesprächsteilnehmer haben natürlich legale Substanzen geraucht, eh klar.

 

Noch ein Edit, weil´s so schön ist: ich denke, mein (spannender) Beitrag steht im falschen Thread

Link to post
Share on other sites

Ich habe - wie unschwer zu lesen war - ja auch nicht gesagt, daß in jedem Fall nicht geraucht werden darf. Wenn wir bspw. Geschwindigkeitskontrollen durchführen, so ist das Innere des Buli rauchfreie Zone, außerhalb aber lasse ich den Sünder rauchen. Er muß ja nicht reinkommen und Platz nehmen. Er darf auch draußen stehen bleiben.

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK

Für das konkrete obere Beispiel bitte PedroK konsultieren.

 

Mir ging es natürlich um unrechtmäßige "Maßnahmen" - wie in dem hier diskutierten Beispiel. Da mit dem "selber schuld"-Argument zu kommen, ist schon ziemlich albern.

Link to post
Share on other sites
Für "Kippe aus" auf jeden Fall.
Wenn ich Raucher wäre, würde ich es ja glatt mal drauf ankommen lassen. Aber deswegen immer Kippe und Feuerzeug dabeihaben und dann womöglich vor lauter Husten nicht mehr geradeaus gucken können? Nö, so wichtig ist mir das dann doch nicht.

 

Dabei fällt mir Dein Kollege ein, der mich zum Ausschalten des Motors aufforderte und, statt mir zu- und meine Erklärung warum nein anzuhören, durchs offene Seitenfenster griff und den Zündschlüssel drehte. Naja, war nur ein Polo, und die beiden Uniformierten mußten auch nicht lange schieben, bis er wieder ansprang. :lol:

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

 

Mir ging es natürlich um unrechtmäßige "Maßnahmen" - wie in dem hier diskutierten Beispiel. Da mit dem "selber schuld"-Argument zu kommen, ist schon ziemlich albern.

 

Dann ist es natürlich klar.

Bei dem Wasserwerfer-Einsatz muss man jedoch auch differenzieren: Die verwaltungsrechtliche Seite und die strafrechtliche Seite.

 

Eine polizeiliche Maßnahme wie bsp. eine Aufforderung, den Platz zu räumen, kann rechtmäßig sein, wenn jetzt jedoch einzelne Beamte überziehen und KVen begehen, so ist das Verhalten der Beamten strafbar. Dies macht die verwaltungsrechtliche Aufforderung jedoch nicht unrechtmäßig.

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK

Eine polizeiliche Maßnahme wie bsp. eine Aufforderung, den Platz zu räumen, kann rechtmäßig sein, wenn jetzt jedoch einzelne Beamte überziehen und KVen begehen, so ist das Verhalten der Beamten strafbar. Dies macht die verwaltungsrechtliche Aufforderung jedoch nicht unrechtmäßig.

 

Wenn nun aber schon der Grund für die "verwaltungsrechtliche Aufforderung" - wie Du es nennst - "Ermöglichen Sie bitte das Fällen der Bäume, obwohl das untersagt wurde." illegal ist, dann wird's ein bisschen schwierig, oder?

 

Und die Nummer: "Wir drohen Ihnen hiermit eine strafbare KV im Amt an. Wenn Sie sich nicht entfernen, sind Sie selbst schuld, wenn Sie nachher nichts mehr sehen können.", kommt mir auch einigermaßen verwegen vor.

Link to post
Share on other sites

Hast Du schon mal über den Besuch eines Integrationskurses nachgedacht?

:think: Weswegen? Meine deutsche Abstammung kann bis in 15. Jahrhundert zurückverfolgt werden, abgesehen das vor 80Jahren die Abstammung meiner Vorfahren staatlich überprüft wurde.

 

Eher solltest Du vielelicht mal einen Kurs besuchen in dem Dir nicht nur die Rechte verklickert werden sondern auch die Pflichten.

Schätze mal das Du in Spanien gegenüber den Polizisten ein kleinlautes Männchen bist und Hier nur die große Klappe hast weil Keiner direkt vor dir steht.

Link to post
Share on other sites
Nur Blöd das a) die Organisationen die Demos lange vor dem Einsatz als beendet erklärten und b) sich der Vorfall in einem Bereich abspielte der nicht von der Demogenehmigung erfasst war.
Das wußte ich jetzt gar nicht. Kann man das irgendwo nachlesen?

 

Irgendwo sicherlich, nur wo ist das Problem. Einer der Typen die regelmässig Demos anmeldeten ist einmal verknackt worden weil Er die Verantwortung für die Straftaten nicht übernehmen wollten die während er laufenden Demo begangen wurden, Er habe die Demo für beendet erklärt bevor Straftaten begangen worden seinen. Bis auf ein oder zweimal waren die Demos immer rechtzeitig beendet worden, bevor es Rund ging.

So war die Schülerdemo ja auch offiziell für beendet erklärt worden bevor man mit den Schülern auf das gesperrte Gelände gegangen ist. Denn Der der eine Demo anmeldet ist der verantwortliche Veranstalter und wer Helle ist erklärt die Veranstaltung für beendet bevor Er dran ist.

 

Aber wie auch immer. Ein Bekannter war damals vor Ort da Er Anfangs bei den Demos dabei war. Nur sind Im zunehmend Typen aufgefallen die Er als Berufsdemonstranten bezeichnet und Denen es eindeutig nicht um S21 sondern rein um Wiederstand gegen die Polizei ging. Denn wer geht bei halbwegs schönem Wetter mit dickem Regenmantel, Schirm und Chlorbrille auf eine Demo? Sieht doch eher aus als ob sich da Welche auf die Wasserwerfer vorbereitet haben?

Er selbst ist seit diesem Tag nicht mehr ganz auf der Linie mit den Gegnern, seiner Meinung nach haben sich da Viele von Berufskrawallmachern einspannen lassen und waren so blöd und haben Schutzschild gespielt damit die Berufsdemonstranten aus sicherer Deckung agieren konnten. Dazu hatte Er keine Lust mehr und Er verzieht sich aus Demos sobald Er linke Organisationen und/oder deren Schlägertrupps auftauchen sieht.

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK

Meine deutsche Abstammung kann bis in 15. Jahrhundert zurückverfolgt werden, abgesehen das vor 80Jahren die Abstammung meiner Vorfahren staatlich überprüft wurde.

 

Wie schön. Im Integrationskurs wird Dir aber bestimmt viel Wissenswertes beigebracht :D.

 

Schätze mal das Du in Spanien gegenüber den Polizisten ein kleinlautes Männchen bist und Hier nur die große Klappe hast weil Keiner direkt vor dir steht.

 

Prima, dann weiß ich jetzt, was Du mal schätzt.

Link to post
Share on other sites
und Hier nur die große Klappe hast weil Keiner direkt vor dir steht.

 

Wobei ich diese Erfahrung aus dem Abgleich zwischen dem Lesen hier und der Realität tatsächlich nur bestätigen kann. Solche "Diskussionen" über "Kippe aus" und "Hände aus der Tasche" wie sie hier in der Theorie erfolgen gibt es in der Realität nicht. Auch gibt es keinen, der nicht mit einem redet. Es gibt zwar Beleidigungen, Widerstand, Unverschämtheiten, etc - jedoch ist das auch das richtige Klientel und dort sind die Hände mit Sicherheit nicht in der Tasche. Es gibt auch "normale Menschen", die gerne darüber diskutieren würden, dass die Hände in der Tasche bleiben könnten - aber jetzt mal eine Frage: warum wäre der in der Praxis in einer Polizeikontrolle? Also - viel heiße Luft um nichts. Und wenn der Schaumschläger mal in eine echte Kontrolle kommt, dann kommt nicht mal mehr die heiße Luft..... Ab und an, da versucht mal einer zu diskutieren... das wird aber verbal durch die Polizei vor Ort abgebügelt und gut ist. Wie gesagt, die Realität ist anders als die Meinungen von euch hier.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...