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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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In vielen Länder-Polizeien ist der Bereich der Ermittlungen von Amtsdelikten dem LKA angegliedert, was auch gut so ist. Besser ist nur Hamburg mit seiner eigenen Ermittlungsbehörde für Amtsdelikte D.I.E., welche nicht dem Präsidium sondern dem Senat angegliedert ist.

(weiß einer zufällig ob andere Länder in DEU eine ähnliche Behörde haben?)

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

Weil eine solche Tat - sollte sie sich tatsächlich in der beschriebenen Art und Weise ereignet haben - wieder einmal dazu beitragen dürfte, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei bröckeln dürfte.

dem stimme ich zu.

 

Leider zeigt es im Umkehrschluss, dass viele Menschen nicht in der Lage sind, zu differenzieren, denn wenn z. B. ein Maurer so eine Straftat begeht, heißt es ja auch nicht "die Maurer", sondern man sieht im Gegensatz zu dem straffällig gewordenen Polizeibeamten weiter nur den einzelnen Maurer.

 

Eine solche Tat - immer unter der Voraussetzung gesehen, dass sie sich auch tatsächlich genau wie beschrieben ereignet hat - ist ebenso schändlich und verwerflich wie Übergriffe von Angehörigen der kirchlichen Institutionen, Ärzten, Pflegern, Psychologen und Psychiatern und allen anderen Berufsgruppen, die eigentlich eine besondere Sorgfaltspflicht walten lassen sollten.

Stimmt voll und ganz.

 

Nichtsdestotrotz handelt es sich hier wieder mal um den Fall eines einzelnen Polizeibeamten und nicht um das Fehlverhalten vieler.

 

Er hat zwar, wenn der Vorwurf zutrifft, seine Stellung als Polizeibeamter ausgenutzt, aber ähnlich schlimme Sachen passieren auch in anderen Berufen, wenn der Chef seine Stellung ausnutzt, um eine Angestellte zu sexuellen Handlungen oder anderem zu zwingen.

 

Obwohl so etwas prozentual sicher um ein vielfaches häufiger vorkommt als eine Straftat durch einen Polizeibeamten, wird darüber kaum gesprochen und es wird noch weniger verallgemeinert.

 

In den Medien wird momentan der Fall eines Gynäkologen, der über Jahre hinweg intime Fotos von seinen Patientinnen gemacht hat, diskutiert. Der Arzt hat bereits seine Zulassung verloren und wird nie wieder als Mediziner tätig werden. Angenommen, dass die Anschuldigen des Mannes, der von dem Polizeibeamten sexuell genötigt worden sein will, zutreffend sein sollten: Er hat keine Zeugen für seine Behauptungen. Sein Wort steht gegen das eines Polizeibeamten, der zur Wahrheit verpflichtet ist. Wenn der Beamte sagt, dass der Betroffene lügt - und diese Aussage nicht der Wahrheit entsprechen sollte -, was wird dann passieren? Richtig: nichts.

Letzteres würde ich so nicht unterschreiben, denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass berechtigte Vorwürfe gegen Polizeibeamte ausermittelt wurden und zu Verurteilungen bzw. Strafbefehlen geführt haben.

 

Den Fall mit dem Arzt kann man mit dem des Polizeibeamten nicht vergleichen, denn der Arzt hat Fotos gemacht und somit gab es eindeutiges Beweismaterial.

 

Im vorliegenden Fall dagegen dürfte es mit handfesten Beweisen schwierig aussehen und da kommt es dann, wie bei jedem anderen Delikt, bei dem es nur die Aussagen eines angeblichen Täters und eines vermeintlichen Opfers gibt, auf die Glaubwürdigkeit dieser Angaben an.

 

Was wäre, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das vermeintliche Opfer sich das Ganze nur ausgedacht hat, um dem Beamten zu schaden und um sich dadurch bei seinem eigenen Fall Vorteile zu verschaffen?

 

Wird es dann in der Öffentlichkeit heißen (falls sie überhaupt darüber informiert wurde): "So schlimm ist die Polizei ja doch nicht" oder ähnliches?

 

Sicher nicht, denn wie bei vielen anderen Vorwürfen dieser Art wird an dem angeblichen Straftäter immer etwas hängen bleiben.

 

Jede Berufsgruppe ist praktisch rechtlich belangbar. Wieso genießen Polizeibeamte hier nach wie vor scheinbar eine Sonderstellung?

Die einzige Sonderstellung, die Polizeibeamte "genießen" ist die, dass sie im Gegensatz zu den meisten anderen Berufsgruppen strafrechtlich ermitteln dürfen und müssen.

 

Wenn ein Arzt sich bei der Behandlung eines Patienten strafbar macht, wird seine Arbeit

von anderen Ärzten

als Gutachter bewertet, während die strafrechtlichen Ermittlungen über die Polizei und die Staatsanwaltschaft laufen.

 

Ebenso ist es in vielen anderen Berufen, in denen die Gutachter oft aus der gleichen Berufsgruppe kommen, weil andere nicht kompetent genug sind, um diese Gutachten durchzuführen.

 

Bei Polizeibeamten, die eine Straftat begehen, werden je nachdem, um was es sich handelt, auch Gutachter eingeschaltet, aber dabei handelt es sich oft um Gutachter außerhalb der Polizei (Ärzte, KFZ - Sachverständige, Juristen usw.,).

 

Auch hier werden die strafrechtlichen Ermittlungen durch Polizeibeamte und Staatsanwaltschaft durchgeführt, aber diese stützen sich oft, wie auch bei Ermittlungen bei anderen Berufsgruppen, auf die Ergebnisse der Gutachter.

 

Wo lässt sich wohl eher etwas vertuschen?

 

Wieso wird dann aber scheinbar stets immer erst einmals das Fehlverhalten auf Seiten der Betroffenen gesucht? Stichwort: Widerstand, etc.

Es ist nicht richtig, dass hier immer das Fehlverhalten auf Seiten der Betroffenen gesucht wird, aber Tatsache ist, dass es in den allermeisten Fällen dort zu finden ist.

 

Der allergrößte Teil der Festnahmen erfolgt ohne solche gegenseitigen Anzeigen, weil die Probanden sich nicht körperlich widersetzen und somit tauchen diese Fälle natürlich nicht im öffentlichen Bewusstsein auf.

 

Wenn ein Täter bei der Festnahme verletzt wird, hat er in den allermeisten Fällen aktiven Widerstand geleistet und musste deshalb etwas fester angefasst werden.

 

Soll man z. B. jemanden, der vorher seine Frau verprügelt hat und wieder auf sie losgehen will, laufen lassen, weil man befürchtet, dass man ihm bei der Festnahme wehtun könnte?

 

Es ist doch klar, dass dieser dann Strafanzeige gegen die Beamten erstattet, weil er schlicht und ergreifend Vorteile für sein Verfahren darin sieht.

 

Man kann es in etwa mit den vielen Strafanzeigen wegen Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung und/oder Beleidigung vergleichen, in denen nicht selten geraten wird, Gegenanzeige zu erstatten, da dann das Verfahren oftmals eingestellt wird.

 

Noch extremer ist es. wenn sich zwei Menschen geschlagen haben und einer von ihnen eine Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.

 

Erstattet der Gegner ebenfalls Anzeige und gibt es keine eindeutigen Zeugen für diesen oder den anderen, ist nicht selten eine Einstellung die Folge, auch, wenn einer der Kontrahenten eigentlich unschuldig ist und sich nur gewehrt hat.

 

Es scheint, als wären die Auswahlprozesse in der freien Wirtschaft deutlich anspruchsvoller. In der freien Wirtschaft erhält i.d.R. jedoch niemand eine Schusswaffe und einen Schlagstock an die Hand und darüber hinaus noch die "Berechtigung" Widerstände zu brechen.

Egal, wie aufwändig das Auswahlverfahren ist: Man wird nie verhindern können, dass jemand, der zunächst geeignet war, durch irgendwelche Einflüsse von außen straffällig wird.

 

Polizeibeamte, die gegen Polizeibeamte ermitteln. Hier müsste es so etwas wie unabhängige Kommissionen geben, denn ansonsten dürfte es schwer werden, Spekulationen über das Verhalten von Krähen und den schon oft erwähnten Corpsgeist zu vermeiden.

Das Thema hatten wir ja schon an anderer Stelle zur Genüge und zu den Krähen: Wie sieht es denn in anderen Berufen aus, wenn z. B. Ärzte als Gutachter über Kollegen aussagen sollen?

 

Was ist mit einem straffällig gewordenen Richter oder Staatsanwalt? Wer sollte hier ermitteln und urteilen?

 

Wer jedoch nicht geistig verwirrt ist (Anm.: Wäre der Betroffene offensichtlich geistig verwirrt gewesen, wäre es wohl kaum in einer Zelle untergebracht worden, oder?) und vorsätzlich einen Brand entfacht, sollte sich bewusst sein, dass durchaus die Möglichkeit besteht, in den Flammen zu Schaden zu kommen. Der Betroffene muss somit gewusst haben, was er tut und damit auch die Konsequenzen für seine eigene Unversehrtheit billigend in Kauf genommen haben.

Es reicht schon aus, wenn die Person stark alkoholisiert ist oder unter BTM - Einfluss steht, damit er nicht mehr klar denken kann und so einen Unsinn macht.

 

Das Beispiel mit dem Feuerzeug habe ich deshalb genannt, um zu zeigen, dass bei einer normalen Durchsuchung, die hier ganz sicher stattgefunden hat, so ein kleiner Gegenstand schon mal übersehen werden kann und dann kann man sich vorstellen, dass Rasierklingen, kleine Messer usw. noch einfacher zu verstecken sind.

 

Du glaubst gar nicht, was es für Dinge gibt, die man dabei findet und wie raffiniert manche Waffen getarnt werden.

 

"Die Polizei ermittelt gegen einen Polizeibeamten, weil er zwei Kinder und einen Jugendlichen missbraucht haben soll. Der Mann arbeitete im Abschnitt 42 in der Hauptstraße in Schöneberg."

 

Das LKA Berlin ermittelt somit gegen einen Beamten aus Berlin. Ob das als "in den eigenen Reihen" durchgehen kann, vermag ich nicht zu bewerten.

Wo wäre denn der Unterschied, wenn Polizeibeamte aus Brandenburg oder einem anderen Bundesland gegen diesen Beamten ermitteln?

 

Irgendwie scheint sich immer noch das Gerücht oder die Meinung zu halten, dass Polizeibeamte nicht in der Lage sind, ihren Beruf ordnungsgemäß durchzuführen, wenn es um Ermittlungen gegen andere Polizeibeamte geht.

 

Warum soll es für einen Ermittler einen Unterschied machen, ob der Straftäter Polizeibeamter, Maurer, Schauspieler oder Politiker (ohne Immunität) ist?

 

Der Ermittler kennt den Beamten, gegen den er ermittelt, nicht persönlich (also nicht aus der Zeit vor der Tat) und somit ist es ein Fall wie jeder andere auch.

 

Sehr viel größere Probleme macht es doch eher, wenn man gerade im ländlichen Raum als Polizeibeamter fast jeden kennt und dann gegen einen dieser Bekannten ermitteln muss.

 

Hier wird komischerweise kaum etwas gesagt, obwohl es hier wesentlich eher zu Interessenkonflikten kommen kann.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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was ich nicht verstehe, es wird ,gerade durch so einen Fall klar, dass Polizisten auch Menschen sind wie alle anderen auch (so wurde es ja her auch schon festgestellt)

 

warum wird ihnen in allen Lagen mehr Glauben und Vertrauen entgegen gebracht, vor Gericht sind sie die, denen man Glaubt und der Gegenseite unterstellt man zu lügen

 

warum sind nicht alle Menschen gleich? oder sind einige gleicher???

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warum wird ihnen in allen Lagen mehr Glauben und Vertrauen entgegen gebracht, vor Gericht sind sie die, denen man Glaubt und der Gegenseite unterstellt man zu lügen

Auch oder insbesondere vor Gericht glaubt man längst nicht immer nur dem Polizisten, oft genug auch dem Betroffenen. Letztlich entscheidend ist aber, daß der Polizist als Zeuge auftritt. Und Zeugen, egal ob Polizist oder Ottonormalo, wird nunmal eher geglaubt als dem Betroffenen, insbesondere dann, wenn der Richter dem Zeugen während der Vernehmung nochmals deutlich macht, womit er zu rechnen hat, wenn er die Unwahrheit sagt. Dabei ist es egal, ob das bewußt oder fahrlässig geschieht.

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Hallo, Contra,

 

warum wird ihnen in allen Lagen mehr Glauben und Vertrauen entgegen gebracht, vor Gericht sind sie die, denen man Glaubt und der Gegenseite unterstellt man zu lügen

ist der Polizeibeamte Beschuldigter einer Straftat und steht er sogar vor Gericht, wird ihm genauso viel oder wenig geglaubt, wie jedem anderen in der gleichen Situation auch.

 

Dieser gewisse "Glaubensbonus" vor Gericht kommt daher, dass der Polizeibeamte als Zeuge aussagt (siehe Ausführungen von Bluey) und dass man in den meisten Fällen zu Recht davon ausgeht, dass er den Vorfall genau und bewusst beobachtet hat.

 

Nur mal als Beispiel:

 

Ein Polizeibeamter, der zur Rotlichtüberwachung eingeteilt ist, konzentriert sich ganz anders auf die Ampel als jemand, der sie als Fahrzeuglenker passiert oder jemand, der sich zufällig hinter einem Rotlichtfahrer befindet und erst in dem Moment auf den Vorfall aufmerksam wird, in dem er passiert.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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... ist der Polizeibeamte Beschuldigter einer Straftat und steht er sogar vor Gericht, wird ihm genauso viel oder wenig geglaubt, wie jedem anderen in der gleichen Situation auch.

 

Hi Nachteule,

 

ich meine, dass Dir die Zahlen da ein wenig widersprechen (Anzahl der Anzeigen gegen Polizisten vs. daraus resultierende Verurteilungen).

 

Gruß, Pedro.

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Guest Kleiner Schelm

Moin Moin

 

ich meine, dass Dir die Zahlen da ein wenig widersprechen (Anzahl der Anzeigen gegen Polizisten vs. daraus resultierende Verurteilungen).

 

Dann war an diesen Anzeigen nichts dran.

 

Gruß

 

Diese verallgemeinernde Aussage ist genauso inhaltsleer wie die Behauptung unserer Regierung, dass durch den Euro nichts teurer geworden wäre :abwarten:

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Der Euro:

tatsächlich ist vieles billiger geworden!

 

 

Einfach mal nicht gefühlte Preise nehmen, sondern sich bewußt machen, dass seit 11 Jahren Euro auf die alten DM-Preise Inflation drauf kommt - oder vergleicht doch gleich die Preise von 1950 mit heute, dann wird die Teuerung noch deutlicher in der Behauptung, dass alles teuer geworden sei.

 

Rechnet man jedoch mal anders, nämlich wieviel Stunden muss ich arbeiten, um etwas zu kaufen; dann wird man feststellen, dass vieles gar weniger Arbeitsaufwand benötigt, als bei der D-Mark.

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Diese verallgemeinernde Aussage ist genauso inhaltsleer wie die Behauptung unserer Regierung, dass durch den Euro nichts teurer geworden wäre :abwarten:

Ich weiß, daß es schwer vorstellbar und noch schwerer zu akzeptieren ist, aber genauso verhält es sich. Entweder, an den Anzeigen war nichts dran, oder aber es fanden sich keine hinreichenden Ermittlungsansätze bzw. man konnte die vorgeworfene Tat einfach nicht hinreichend nachweisen. Das ist bei Polizisten so, das ist beim Ottonormalo so.

 

Sorry, aber das halte ich in dieser Pauschalität für Unsinn.

Na, dann führe doch bitte mal ein wenig aus, wieso Du das für Unsinn hältst, anstatt nur "Unsinn" zu schreiben. Denn in dieser pauschalen oberflächlichen Aburteilung ist Deine Aussage ebenso schlichtweg Unsinn.

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warum wird ihnen in allen Lagen mehr Glauben und Vertrauen entgegen gebracht, vor Gericht sind sie die, denen man Glaubt und der Gegenseite unterstellt man zu lügen

 

Das bezieht sich auf die von einigen Vorschreibern bereits erläuterten Wahrheitspflicht für Zeugen.

 

Darüber hinaus haben Polizeibeamte einen Eid geleistet - ihnen wird dadurch mehr Verantwortung zuteil, man kann es aber auch auf mehr Vertrauen beziehen.

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Es verhält sich so, dass diese Empfehlungen des Menschenrechtskommisars des Europarats in D nicht umgesetzt werden.

Es verhält sich ebenfalls so, daß selbst die Umsetzung dieser Empfehlungen keine Gewähr dafür bietet, daß alles, was Polizisten vorgeworfen wird, zu einer Anzeige oder gar Verurteilung führen wird. Allenfalls das subjektive Gefühl des ein oder anderen Kritikers würde etwas gestärkt.

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Ich weiß, daß es schwer vorstellbar und noch schwerer zu akzeptieren ist, aber genauso verhält es sich.

 

Es verhält sich so, dass diese Empfehlungen des Menschenrechtskommisars des Europarats in D nicht umgesetzt werden.

 

Hier geht es um ein unabhängiges Beschwerdesystem.

Ich denke, dass wir das durch das Petitionsrecht haben.

Aber, wenn gewünscht, könnte ich mir durchaus eine Beschwerdestelle vorstellen. Wobei diese dann in der Wertigkeit mit Sicherheit unter der Anlaufstelle des Landes-/ Bundestages steht.

 

In dem Bericht steht als Ziel, um dann notwendige Ermittlungsverfahren einzuleiten. Somit ist dort nicht die Rede von einer Ermittlungsbehörde. So ist das auch richtig. Die Ermittlungen in Strafsachen ist nunmal Aufgabe der Polizei - auch dann, wenn der Beschuldigte Polizist ist. Es ist nicht angezeigt hoheitliche Strafermittlung durch andere Institutionen als Polizeibehörden durchzuführen.

 

In dem Bericht wird auch nicht die Behörde im Disziplinarverfahren angesprochen. Da bleibt weiter, und so ist das auch richtig, der Dienstvorgesetze der Disziplinarvorgesetze.

 

Auch wenn es hier im Forum immer wieder anklingt dass das nicht so sei, die Ermittlungen in Deutschland sind gut, neutral und unabhängig. Wobei eine Bundesrahmenrechtsebung über die behördliche Trennung mit Sicherheit gut wäre, jedoch ein schwerer Eingriff in die Kompetenzen der Länder darstellt. Ich könnte mir vorstellen, dass die Strafermittlungen in Amtsdeliktsfällen bei einer Abteilung liegt, die direkt dem Landtag / Senat untergeordnet ist und behördlich dem LKA (also nicht Schutz- oder Kriminalpolizei) angegliedert ist. In vielen Länder ist aber jedoch die Ermittlung dem LKA bereits zugeordnet. Also alles halb so tragisch wie oft angenommen - sondern vielmehr Unwissenheit der Kritiker.

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Es verhält sich ebenfalls so, daß selbst die Umsetzung dieser Empfehlungen keine Gewähr dafür bietet, daß alles, was Polizisten vorgeworfen wird, zu einer Anzeige oder gar Verurteilung führen wird.

 

Selbstverständlich nicht. Das darf und kann auch nicht das Ziel sein. Das Ziel ist, nach dem Prinzip der checks and balances saubere Ermittlungen zu gewährleisten.

 

Gruß, Pedro.

 

In dem Bericht steht als Ziel, um dann notwendige Ermittlungsverfahren einzuleiten. Somit ist dort nicht die Rede von einer Ermittlungsbehörde.

 

Falsch. Lies noch mal:

Unabhängigkeit: zwischen Ermittler und dem von der Beschwerde betroffenen Polizeibeamten sollte weder eine institutionelle noch eine hierarchische Verbindung bestehen. Zudem muss die Unabhängigkeit auch in der Praxis bestehen.

 

Die Ermittlungen in Strafsachen ist nunmal Aufgabe der Polizei - auch dann, wenn der Beschuldigte Polizist ist. Es ist nicht angezeigt hoheitliche Strafermittlung durch andere Institutionen als Polizeibehörden durchzuführen.

 

Falsch. Siehe oben.

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Na, dann führe doch bitte mal ein wenig aus, wieso Du das für Unsinn hältst, anstatt nur "Unsinn" zu schreiben.

 

Bereits aus objektiven Gründen ist ein Fahrzeuglenker in puncto roter Ampeln deutlich sensibilisierter als ein Polizist, der entsprechende Verstösse überwachen soll. Zunächst ist der Polizist ebenso ein Mensch wie der Fahrzeuglenker. Beiden sind also gleichermassen Anfällig für Fehler und Unaufmerksamkeiten. Der Fahrzeugführer ist hingegen bei Rotlichtverstössen von Unfällen, Sanktionen und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen bedroht. All dies trifft für den überwachenden Polizisten nicht zu.

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Guest Kleiner Schelm

Der Euro:

tatsächlich ist vieles billiger geworden!

 

 

Einfach mal nicht gefühlte Preise nehmen, sondern sich bewußt machen, dass seit 11 Jahren Euro auf die alten DM-Preise Inflation drauf kommt - oder vergleicht doch gleich die Preise von 1950 mit heute, dann wird die Teuerung noch deutlicher in der Behauptung, dass alles teuer geworden sei.

 

Rechnet man jedoch mal anders, nämlich wieviel Stunden muss ich arbeiten, um etwas zu kaufen; dann wird man feststellen, dass vieles gar weniger Arbeitsaufwand benötigt, als bei der D-Mark.

 

Kennst du das Nuhrsche Prinzip?

 

 

Selbst die Wirtschaftexperten der Regierung müssen den "Repräsentativen Warenkorb" heranziehen, um dem Ottonormalbürger nach wie vor vorgaukeln zu können, dass durch die Einführung des Euro nichts teurer geworden wäre. Dieser Warenkorb beinhaltet jedoch neben Lebensmitteln und Kleidung auch Technologie (z.B. Computer, etc.), die aufgrund der immer schnelleren Weiterentwicklungen tatsächlich günstiger geworden ist. Allerdings kauft der Ottonormalbürger häufiger Lebensmittel als Technologie, so dass die Milchmädchenrechnung mit dem "Repräsentativen Warenkorb" zwar auf dem Papier stimmen mag, mit der Realität und dem tatsächlichen Inhalt der Geldbörsen des Ottonormalbürgers mal rein gar nichts zu tun hat.

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Guest Kleiner Schelm

Bei der zweiten drängt sich mir aber gerade die Frage auf, über welche Entscheidungskompetenzen Du denn überhaupt verfügst. Genauso Dein konkretes Aufgabenfeld betreffend. Denn darüber schweigst Du Dich ja sehr gern aus.

 

Siehst du, Blaulicht, selbst deine "Kollegen" würden gerne wissen, was genau du bei der Polizei so treibst. Das kann doch kein Staatsgeheimnis sein, oder?

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Selbstverständlich nicht. Das darf und kann auch nicht das Ziel sein. Das Ziel ist, nach dem Prinzip der checks and balances saubere Ermittlungen zu gewährleisten.

Saubere Ermittlungen werden auch jetzt durchgeführt.

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Bereits aus objektiven Gründen ist ein Fahrzeuglenker in puncto roter Ampeln deutlich sensibilisierter als ein Polizist, der entsprechende Verstösse überwachen soll. Zunächst ist der Polizist ebenso ein Mensch wie der Fahrzeuglenker. Beiden sind also gleichermassen Anfällig für Fehler und Unaufmerksamkeiten. Der Fahrzeugführer ist hingegen bei Rotlichtverstössen von Unfällen, Sanktionen und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen bedroht. All dies trifft für den überwachenden Polizisten nicht zu.

Schön. Nur begründet das überhaupt nicht, warum ein die Ampel auf Rotlichtsünder hin überwachender Polizist deutlich unsensibler sein soll als der Fahrzeuglenker. Eher das Gegenteil ist der Fall, denn der Polizist konzentriert sich explizit auf die Ampelanlage, der Fahrzeuglenker auch und insbesondere auf den übrigen Verkehr. Vor allem bei Grünlicht konzentriert sich der Fahrzeuglenker IMO kaum bis gar nicht auf die Ampel. Er registriert kurz das Grün und lenkt seine Blicke und Aufmerksamkeit auf andere Dinge.

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Selbst die Wirtschaftexperten der Regierung müssen den "Repräsentativen Warenkorb" heranziehen, um dem Ottonormalbürger nach wie vor vorgaukeln zu können, dass durch die Einführung des Euro nichts teurer geworden wäre.

 

Hallo, Kleiner Schelm,

 

wenn Du Dir diese Statistik mal anschaust, siehst Du wahrscheinlich sofort, dass es gar nicht mal so sehr höhere Preise sind, die vielen privaten Haushalten Probleme bereiten. Betrachte mal die Lohnsteigerungen der Jahre 1980/1985/1990 im Vergleich zu den Jahren 2000/2005/2010.

 

Gruß, Pedro.

 

P.S.: Das Thema ist sehr OT. Falls sich dazu eine Diskussion entwickeln sollte, hielte ich es für richtig, sie abzutrennen.

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Selbstverständlich nicht. Das darf und kann auch nicht das Ziel sein. Das Ziel ist, nach dem Prinzip der checks and balances saubere Ermittlungen zu gewährleisten.

Saubere Ermittlungen werden auch jetzt durchgeführt.

 

Bestimmt. Hier und da. Die Frage ist nur: In wieviel Prozent der Fälle? Und: Kann/soll/muss man diese Quote verbessern?

 

Gruß, Pedro.

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Bestimmt. Hier und da. Die Frage ist nur: In wieviel Prozent der Fälle? Und: Kann/soll/muss man diese Quote verbessern?

Du versuchst hier scheinbar zu suggerieren, der prozentuale Anteil der Fälle, in denen sauber ermittelt wird, sei gering. Mich würde interessieren:

1. wie kommt Du darauf?

2. woher nimmst Du die Gewißheit, der Anteil oder die Quote würde sich verbessern, wenn eine unabhängige Ermittlungsstelle tätig würde? Und bitte nicht irgendwelche Statistiken aus dem Ausland. Dann dortige Polizeisysteme sind mit dem unsrigen wohl nicht wirklich vergleichbar.

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Hallo, PedroK,

 

... ist der Polizeibeamte Beschuldigter einer Straftat und steht er sogar vor Gericht, wird ihm genauso viel oder wenig geglaubt, wie jedem anderen in der gleichen Situation auch.

 

Hi Nachteule,

 

ich meine, dass Dir die Zahlen da ein wenig widersprechen (Anzahl der Anzeigen gegen Polizisten vs. daraus resultierende Verurteilungen).

 

Gruß, Pedro.

wenn man einfach nur die Zahlen gegeneinander aufrechnet, ist es verständlich, dass dieser Eindruck entsteht.

 

Deshalb ist es sinnvoll, bei solchen Statistiken oder Zahlenwerten die Hintergründe zu erforschen.

 

Es fängt schon damit an, dass viele Straftäter und Verdächtige, die festgenommen und dabei geschlossen werden, schon mal pauschal eine Anzeige gegen die Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt erstatten, weil sie sich, genau wie diejenigen, die pauschal jedesmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, einen Vorteil für ihren eigenen Fall erhoffen.

 

Dies allein schon aus dem Wissen und oft aus der persönlichen Erfahrung, dass bei dem Konstrukt "Anzeige und Gegenanzeige" das Verfahren oft von Seiten der Staatsanwaltschaft von vornherein eingestellt wird, und darauf hoffen sie natürlich auch in ihrem Fall.

 

Dass dies oft ein Trugschluss ist, lernen sie erst im weiteren Verlauf des Verfahrens, denn es wird oft nicht bedacht, dass die Festnahme vielfach die Folge einer vorangegangenen Verfehlung ist und dass eine Anzeige wegen KV im Amt gegen den Beamten mit dieser Sache nicht das Geringste zu tun hat.

 

Anders sieht es bei den Anzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aus, denn diese werden nicht selten, genau wie die Anzeigen gegen die Beamten wegen der angeblichen KV im Amt, recht oft eingestellt, wie ich mitbekommen habe.

 

Es sind somit nicht nur Verfahren gegen Polizeibeamte, sondern auch gegen ihr Gegenüber, die eingestellt werden, aber nach diesen Zahlen kräht ja kein Hahn.

 

Des Weiteren sollte man nicht vergessen, dass es unterschiedliche Formen der Einstellung des Verfahrens gibt (Einstellung, weil die Anschuldigungen nicht zutreffen, weil sie nicht beweisbar sind, weil Aussage gegen Aussage steht, wegen Geringfügigkeit, gegen Auflagen usw.) und dass dies alles unter dem Oberbegriff "Einstellung" erfasst wird.

 

Zu guter Letzt darf man nicht vergessen, dass man die zur Anzeige gebrachten Polizeibeamten fast immer unter dem Begriff "Ersttäter" einordnen kann.

 

Möglicherweise hast Du schon selber mal mitbekommen, dass die Staatsanwaltschaft Verfahren gegen Ersttäter sehr oft einstellt (nicht nur bei Polizeibeamten, sondern insbesondere bei ihrem Gegenüber).

 

Fasst man das alles zusammen, sieht man, dass die Zahl der eingestellten Verfahren gegen Polizeibeamte von der Zahl der eingestellten Verfahren gegen "Nichtpolizeibeamte" nicht abweicht.

 

Das Problem ist schlicht und ergreifend, dass man hier wieder mit irgendwelchen Zahlen Polemik betreibt, ohne sich mit den Hintergründen zu beschäftigen.

 

Wenn man schon Statistiken und andere Zahlen bemüht, dann sollte man auch alle Aspekte berücksichtigen (ist nicht gegen Dich, sondern Allgemein gemeint).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Du versuchst hier scheinbar zu suggerieren, der prozentuale Anteil der Fälle, in denen sauber ermittelt wird, sei gering.

 

Das stimmt so nicht ganz. Ich bin der Ansicht, er sei verbesserbar.

 

Mich würde interessieren:

1. wie kommt Du darauf?

 

Auf die Gefahr hin, Dich zu langweilen: so zum Beispiel:

In diesen Fällen aber schlägt sich eine institutionelle Nähe nieder, weil die Staatsanwälte täglich mit Polizeibeamten zusammenarbeiten und Polizisten bei der Justiz generell als besonders glaubwürdige Zeugen gelten. Dazu kommt, dass meist mehrere Polizisten bei einem Einsatz gemeinsam agieren. Dabei lässt sich dann regelmäßig beobachten, was in der kriminologischen Forschung als "Mauer des Schweigens" oder "Korpsgeist" bezeichnet wird: Dass Beamte in der Regel nicht gegen Beamte aussagen. Man will nicht der sein, der seinen Kollegen hinhängt. Wenn doch mal ein Kollege aussagt, muss er mit negativen Folgen rechnen.

 

 

2. woher nimmst Du die Gewißheit, der Anteil oder die Quote würde sich verbessern, wenn eine unabhängige Ermittlungsstelle tätig würde? Und bitte nicht irgendwelche Statistiken aus dem Ausland.
Z.B. Aus dem hier zitierten (und auf D bezogenenen) Interview; mehr noch aus den Empfehlungen, die ich weiter oben verlinkt habe; und nicht zuletzt aus den Zahlen, die wir alle kennen.

 

Dann dortige Polizeisysteme sind mit dem unsrigen wohl nicht wirklich vergleichbar.

 

Das ist IMO in Bezug auf das, was wir hier diskutieren, schlicht Nebelei.

 

Gruß, Pedro.

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Hi Nachteule,

 

Es fängt schon damit an, dass viele Straftäter und Verdächtige, die festgenommen und dabei geschlossen werden, schon mal pauschal eine Anzeige gegen die Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt erstatten, weil sie sich, genau wie diejenigen, die pauschal jedesmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, einen Vorteil für ihren eigenen Fall erhoffen.

 

Dazu aus dem oben verlinkten Artikel:

Ja, häufig stehen sich zwei Anzeigen gegenüber: Hier Körperverletzung im Amt, dort Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Wissenschaftlich ist noch nicht untersucht, was Aktion und was Reaktion ist. Wenn man aber hört, was Verteidiger und einzelne Polizisten berichten, dient der Vorwurf des Widerstands nicht selten dazu, polizeiliches Vorgehen zu rechtfertigen.

Die Mechanismen scheinen sich da zu gleichen.

 

Es sind somit nicht nur Verfahren gegen Polizeibeamte, sondern auch gegen ihr Gegenüber, die eingestellt werden, aber nach diesen Zahlen kräht ja kein Hahn.

 

Dann krähe ich mal: Hast Du welche? Mich würden sie ernsthaft interessieren.

 

Zu guter Letzt darf man nicht vergessen, dass man die zur Anzeige gebrachten Polizeibeamten fast immer unter dem Begriff "Ersttäter" einordnen kann.

 

Das ist nun ein Zirkelschluss. Natürlich ist man "Ersttäter", auch wenn man bereits vorher wegen Gewalttätigkeit aufgefallen ist, die Verfahren aber abgewürgt wurden.

 

Fasst man das alles zusammen, sieht man, dass die Zahl der eingestellten Verfahren gegen Polizeibeamte von der Zahl der eingestellten Verfahren gegen "Nichtpolizeibeamte" nicht abweicht.

 

Wie gesagt: Wenn Du Zahlen zu solchen Verfahren verlinktest, wäre ich dankbar.

 

Das Problem ist schlicht und ergreifend, dass man hier wieder mit irgendwelchen Zahlen Polemik betreibt, ohne sich mit den Hintergründen zu beschäftigen.

 

Ich polemisiere IMO nicht. Ich halte eine wirklich unabhängige Ermittlungsbehörde übrigens für sehr vorteilhaft für die Polizei selbst.

 

Gruß, Pedro.

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Hallo, PedroK,

 

Dann krähe ich mal: Hast Du welche? Mich würden sie ernsthaft interessieren.

verlässliche Zahlen kann ich Dir dazu nicht nennen, aber bei Überprüfungen unserer Klientel stellt man immer wieder fest, dass Strafverfahren wegen Widerstand eingestellt wurden, während Verurteilungen sehr selten vorkommen.

 

Das ist nun ein Zirkelschluss. Natürlich ist man "Ersttäter", auch wenn man bereits vorher wegen Gewalttätigkeit aufgefallen ist, die Verfahren aber abgewürgt wurden.

Warst Du es nicht, der vor einiger Zeit mehrfach geschrieben hat, dass jemand, dessen Verfahren eingestellt wurde, als Unschuldig zu gelten hat, ohne Wenn und Aber? :think:

 

Fasst man das alles zusammen, sieht man, dass die Zahl der eingestellten Verfahren gegen Polizeibeamte von der Zahl der eingestellten Verfahren gegen "Nichtpolizeibeamte" nicht abweicht.

Wie gesagt: Wenn Du Zahlen zu solchen Verfahren verlinktest, wäre ich dankbar.

Schau mal in diesen Link: http://www.jura.uni-konstanz.de/heinz/

 

Insbesondere der Bericht "Der schöne Schein des Strafrechts" (Vorsicht: PDF - Datei als Download) ist sehr interessant und bestätigt diese Angaben.

 

Das Problem ist schlicht und ergreifend, dass man hier wieder mit irgendwelchen Zahlen Polemik betreibt, ohne sich mit den Hintergründen zu beschäftigen.

Ich polemisiere IMO nicht. Ich halte eine wirklich unabhängige Ermittlungsbehörde übrigens für sehr vorteilhaft für die Polizei selbst.

Deshalb schrieb ich "man" und nicht "Du".

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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verlässliche Zahlen kann ich Dir dazu nicht nennen, aber bei Überprüfungen unserer Klientel stellt man immer wieder fest, dass Strafverfahren wegen Widerstand eingestellt wurden, während Verurteilungen sehr selten vorkommen.

 

Das spricht nicht unbedingt für die Objektivität derjenigen, die den Widerstand angezeigt haben, oder?

 

Warst Du es nicht, der vor einiger Zeit mehrfach geschrieben hat, dass jemand, dessen Verfahren eingestellt wurde, als Unschuldig zu gelten hat, ohne Wenn und Aber? :think:

 

Ja, und das hat auch für Polizisten zu gelten. Da wir jedoch gerade darüber diskutieren, dass Polizisten im Rahmen des Verfahrens polizeiliche Ermittlung - Entscheidung der StA - Gericht aufgrund institutioneller Nähe eher mal "davonkommen", halte ich das Ersttäter-Argument für leicht anrüchig. Aber gut, es möge gelten, wird IMO jedoch aufgrund der besonderen Verpflichtung, die aus dem Amtseid erwächst, neutralisiert.

 

Schau mal in diesen Link: http://www.jura.uni-konstanz.de/heinz/. Insbesondere der Bericht "Der schöne Schein des Strafrechts" (Vorsicht: PDF - Datei als Download) ist sehr interessant und bestätigt diese Angaben.

 

Vielen Dank. Der Bericht ist wirklich sehr interessant. Vielleicht habe ich zu oberflächlich gelesen, aber ich sehe für 2008 knapp 1,8 Mio. ermittelte Tatverdächtige und ca. 565.000 Verurteilte. Das entspricht ca 31,5%. Bei Polizisten liegt die Quote unter 5%. Inwiefern bestätigt diese Diskrepanz die Behauptung, "dass die Zahl der eingestellten Verfahren gegen Polizeibeamte von der Zahl der eingestellten Verfahren gegen "Nichtpolizeibeamte" nicht abweicht."?

 

Deshalb schrieb ich "man" und nicht "Du".
Alles klar, danke.

 

Gruß, Pedro.

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Das spricht nicht unbedingt für die Objektivität derjenigen, die den Widerstand angezeigt haben, oder?

Nun, der Beamte, der es angezeigt hat, war auch der vom Widerstand betroffene. Daß es später die StA bei ausschließlicher Betrachtung und Wertung des Schriftlichen möglicherweise anders sieht, ist nunmal so. Vieles wird unmittelbar betroffen anders wahrgenommen als von jemandem, der es lediglich liest und es sich dann vorstellen muß. Auch ist nicht alles strafwürdig, was bei erster Betrachtung nach einem Widerstand aussieht.

 

..., dass Polizisten im Rahmen des Verfahrens polizeiliche Ermittlung - Entscheidung der StA - Gericht aufgrund institutioneller Nähe eher mal "davonkommen", ...

Irre ich, oder ist das lediglich eine bis dato unbelegte Behauptung?!

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Auch ist nicht alles strafwürdig, was bei erster Betrachtung nach einem Widerstand aussieht.

 

Ich stimme Dir zu. Das beantwortet aber meine Frage nicht.

 

Irre ich, oder ist das lediglich eine bis dato unbelegte Behauptung?!

 

Wir sehen - falls ich Nachteules Link richtig interpretiere - eine generelle Quote von 31,5% beim Verhältnis Verurteilungen/ermittelte Tatverdächtige. Bei Polizisten liegt sogar die Quote Anklage etc./Verfahren unter 3%:

Im Jahr 2010 etwa wurden 2133 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten abgeschlossen, nur in 63 Fällen wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt.

 

Gruß, Pedro.

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Wir sehen - falls ich Nachteules Link richtig interpretiere - eine generelle Quote von 31,5% beim Verhältnis Verurteilungen/ermittelte Tatverdächtige. Bei Polizisten liegt sogar die Quote Anklage etc./Verfahren unter 3%:
Im Jahr 2010 etwa wurden 2133 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten abgeschlossen, nur in 63 Fällen wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt.

Und wo bestätigt das Deine (aufgestellte oder zitierte) Behauptung, dass Polizisten im Rahmen des Verfahrens polizeiliche Ermittlung - Entscheidung der StA - Gericht aufgrund institutioneller Nähe eher mal "davonkommen? (man beachte bitte das von mir Hervorgehobene)

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Und wo bestätigt das Deine (aufgestellte oder zitierte) Behauptung, dass Polizisten im Rahmen des Verfahrens polizeiliche Ermittlung - Entscheidung der StA - Gericht aufgrund institutioneller Nähe eher mal "davonkommen? (man beachte bitte das von mir Hervorgehobene)

 

Naja, wenn man sich die Empfehlungen seitens des EGMR et al. zu Gemüte führt, liegt Singelnstein u.U. nicht so falsch. Hättest Du denn eine andere Erklärung für das Verhältnis von 31,5% zu <3% zur Hand? (immer unter dem Vorbehalt, dass ich die Zahlen aus Nachteules Link richtig interpretiere)

 

Gruß, Pedro.

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Naja, wenn man sich die Empfehlungen seitens des EGMR et al. zu Gemüte führt, liegt Singelnstein u.U. nicht so falsch. Hättest Du denn eine andere Erklärung für das Verhältnis von 31,5% zu <3% zur Hand? (immer unter dem Vorbehalt, dass ich die Zahlen aus Nachteules Link richtig interpretiere)

Wie wäre es mit der Möglichkeit, daß eben nur an <3% wirklich etwas dran war? Auch dazu wurden ja weiter oben ein paar Dinge ausgeführt. Wenn von nicht wenigen zB pauschal eine Anzeige erfolgt (grundlos wohlgemerkt), in der irrigen Annahme, man würde dadurch die eigene Position stärken oder die der Polizei schwächen, sollte es nicht verwundern, daß solche Anzeigen schnell in der Ablage P landen.

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Wie wäre es mit der Möglichkeit, daß eben nur an <3% wirklich etwas dran war? Auch dazu wurden ja weiter oben ein paar Dinge ausgeführt. Wenn von nicht wenigen zB pauschal eine Anzeige erfolgt (grundlos wohlgemerkt), in der irrigen Annahme, man würde dadurch die eigene Position stärken oder die der Polizei schwächen, sollte es nicht verwundern, daß solche Anzeigen schnell in der Ablage P landen.
Bei der ARGE war es zum Beispiel die Regel, dass zusammen mit einem Widerspruch eine DAB und teilweise eine Anzeige (meist wegen Betruges) geschrieben wurde.

 

Tja, zu 100 % wurden diese eingestellt, warum nur bloß?

 

Und so ähnlich dürfte es auch eben bei Anzeigen gegen PVB ausssehen, der Wunsch des Klienten nach "dem würge ich aber jetzt noch mal einen rein" ist eben häufig ziemlich substanzlos und somit einzustellen..

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Wie wäre es mit der Möglichkeit, daß eben nur an <3% wirklich etwas dran war?

Tja, zu 100 % wurden diese eingestellt, warum nur bloß?

 

Ok, dann wäre also davon auszugehen, dass 97% der Anzeigen von Bürgern gegen Polizisten - trotz aller Hürden und Bedenken, die der Anzeige-Erstatter sehen mag - grund- bzw. substanzlos sind, korrekt?

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Das ist zu vermuten. Bzw. sie sind so "substanzlos" dass es nicht zu einer Verurteilung im strafrechtlichen "reicht".

 

"'N büschn" Wischi-Waschi. Meinst Du, dass der Umstand, dass da Polizisten/StA gegen Polizisten "ermitteln" keinerlei Einfluss auf das Ergebnis habe?

 

Gruß, Pedro.

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"'N büschn" Wischi-Waschi.
Mehr geht nun mal nicht wenn man (wie wir alle hier) die Akten nicht kennt.

 

Meinst Du, dass der Umstand, dass da Polizisten/StA gegen Polizisten "ermitteln" keinerlei Einfluss auf das Ergebnis habe?
Nein, ich meine nicht.

 

Dass es "Vorlieben" von Richtern gibt liegt in der Natur des Menschen.

 

Zwei Beispiele:

Richt "Gnadenlos" Schill war dafür bekannt, dass er zum einen Straftäter sehr hart angefasst hat, auch besonders bei Angriffen auf PVB, zum anderen PVB eher freigesprochen hat. Das würde also zu Deiner Auffassung passen.

Aber Richter Schill war nur einer von hunderten (tausenden?) Richtern die in D über Straftäter richten.

 

Ein Richter "Windelweich" Katz war/ist dafür bekannt, dass er Jugendliche auch nach schwersten (Gewalt)Straftaten freispricht bzw. ihnen immer wieder Bewährung verpasst, egal wie dick deren Strafakte ist. Aber auch ein Richter Katz ist nur einer von vielen.

 

Ich glaube eher, dass in manchen Teilen der Polizei immer noch der "Korpsgeist" vorhanden ist, so dass wichtige Aussagen nicht getätigt werden um den Kollegen zu schützen (nicht von den ermittelnden Beamten!). Und dann muss es "im Zweifel für den Angeklagten" heißen, wie bei jedem Bürger auch.

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Ok, dann wäre also davon auszugehen, dass 97% der Anzeigen von Bürgern gegen Polizisten - trotz aller Hürden und Bedenken, die der Anzeige-Erstatter sehen mag - grund- bzw. substanzlos sind, korrekt?

 

In den Anzeigen und Beschwerden gegen mich waren sogar 100% grund- bzw. substanzlos.

(und ich weiß das in den Fällen ganz genau, da ich vor Ort war!)

 

 

 

 

Hast du irgendeine Erfahrung mit Ermittlungen bei Amtsdelikten ?

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[Meinst Du, dass der Umstand, dass da Polizisten/StA gegen Polizisten "ermitteln" keinerlei Einfluss auf das Ergebnis habe?

 

Gruß, Pedro.

Nein, das meine ich. Die Polizisten ermitteln immer neutral, egal ob gegen Bäcker, Banker, Politiker, Polizist oder sonst wen.

 

Außerdem kann nur die Polizei hoheitliche Strafermittlungen durchführen. Es wäre unsinnig und bestimmt unneutraler, wenn man eine Sonderermittlungsbehörde schaffen würde. Was kommt als nächstes? Sondergerichte für Polizisten, Staatsanwälte und Richter, die angeklagt werden.

 

Im Bereich der Ermittlungen bei Amtsdelikten ist übrigens nur ein geringer Teil Polizist; es gibt nämlich noch andere Amtsträger.

 

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Hallo, PedroK,

 

es gibt zwar unzählige Statistiken, aber leider ist es oft schwer bis unmöglich, genau die zu bekommen, die man braucht, um seine Behauptungen belegen zu können.

 

So ist es auch hier.

 

In den knapp 31 % der Strafverfahren, die nicht eingestellt wurden, sind alle möglichen Arten an Strafverfahren enthalten, sogar Mord und Totschlag, bei denen die Einstellungsquote naturgemäß ziemlich niedrig sein dürfte.

 

Man müsste, um aussagekräftige Zahlen zu haben, zunächst einmal sehen, welche Straftaten Polizeibeamten vorgeworfen werden.

 

Hier dürfte es sich in den allermeisten Fällen um angebliche Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Nötigung oder auch mal Beleidigung handeln.

 

Würde man eine Statistik finden, in denen nur diese Straftaten und deren Folgen bei einem Nichtpolizeibeamten als Ersttäter zur Anzeige gebracht worden wäre, würde meiner Überzeugung nach (ohne belegbare Beweise) die Zahl der Verurteilungen bzw. der Strafbefehle nicht allzuviel von der bei den Polizeibeamten abweichen.

 

Das spricht nicht unbedingt für die Objektivität derjenigen, die den Widerstand angezeigt haben, oder?

Zum Teil mag dies zutreffen, zum Großteil liegt es einfach an der Einstellungspraxis der Justiz.

 

Es ist manchmal zum :spit: , wenn man sieht, wie viele Verfahren eingestellt werden, obwohl sie sauber und ausführlich ausermittelt wurden, nur, weil es sich um einen Ersttäter handelt oder weil die Staatsanwaltschaft derart überlastet ist, dass sie die Akten gar nicht richtig prüfen kann.

 

Zum Thema Ermittlungen durch Polizeibeamte gegen Polizeibeamte:

 

Es mag vielleicht in Einzelfällen Polizeibeamte geben/gegeben haben, die sich davon beeinflussen lassen (haben), dass sie gegen einen Kollegen ermitteln mussten.

 

In den allermeisten Fällen kann man allerdings davon ausgehen, dass hier so objektiv wie eben möglich ermittelt wird, ohne Rücksicht auf den Berufsstand des Beschuldigten.

 

Diesem darf man allerdings nicht vorwerfen, dass er sein Fachwissen nutzt, um sich so gut wie möglich zu schützen, egal, ob er sich rechtswidrig verhalten hat oder nicht.

 

Was glaubst Du, wie schwierig es ist, gegen einen Juristen zu ermitteln oder wenn gegen größere Firmen ermittelt wird, die eine ganze Batterie an kompetenten Anwälten und Gutachtern aufbieten, und was kommt oft genug dabei heraus?

 

Gerade dem unschuldig angezeigten Polizeibeamten fällt es naturgemäß einfacher, aufgrund seines Fachwissens mit Unterstützung eines Anwalts seine Unschuld nachzuweisen als einem anderen, der von einem Dritten fälschlicherweise eines Vergehens beschuldigt wurde.

 

Dazu kommt, dass der Polizeibeamte nicht selten einen oder mehrere Kollegen dabei hat, die durch ihre Aussagen wahrheitsgemäß belegen können, dass der Vorwurf nicht zutrifft (mir ist schon klar, dass so mancher jetzt wieder unterstellt, dass die Beamten für ihren Kollegen lügen, aber dem ist nicht so).

 

Nicht vergessen darf man, um welche Arten der Körperverletzung es sich in den meisten Fällen handelt, die den Beamten vorgeworfen werden.

 

Bei einem Großteil der Anzeigen handelt es sich, soweit mir bekannt ist, um den Vorwurf, dass die AE durch das Anlegen und Tragen der Handschließen verletzt wurden oder dass sie Prellungen oder ähnliches bei der Festnahme davongetragen haben.

 

Wirklich schwerwiegende Anschuldigungen gegen Polizeibeamte sind relativ selten, ebenso wie die Anschuldigungen, dass die Gewalt als erstes von Seiten der Polizei ausgegangen ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest Schugger

Eine sog. unanhängige Behörde, die gegen Polizisten im Bedarfsfall ermittelt, halte ich für sinnvoll.

 

Einerseits ist es mir als Polizist eigentlich egal, wer ermittelt, solange richtig und rechtsstaatlich ermittelt wird. Andererseits würden dann endlich mal (vielleicht) einige kritische Stimmen verstummen (oder vielleicht etwa doch nicht?!).

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Es verhält sich ebenfalls so, daß selbst die Umsetzung dieser Empfehlungen keine Gewähr dafür bietet, daß alles, was Polizisten vorgeworfen wird, zu einer Anzeige oder gar Verurteilung führen wird.
Ja natürlich. Und? Spricht das gegen die Umsetzung? Doch wohl eher im Gegenteil!

 

Ich denke, dass wir das durch das Petitionsrecht haben.
Ich wiederhol mich gern: Du hast kein Glück mit dem Denken.

 

Auch wenn es hier im Forum immer wieder anklingt dass das nicht so sei, die Ermittlungen in Deutschland sind gut, neutral und unabhängig.
Natürlich. Und diese Illusion wollen wir auch nicht durch gute, neutrale und unabhängige Ermitttlungen runinieren.

 

dazu müssten allerdings einige Gesetze geändert werden
Ich habe da vollstes Vertrauen in unsere Gesetzgeber: das kriegen die schon hin!
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Moin Moin

 

Es verhält sich so, dass diese Empfehlungen des Menschenrechtskommisars des Europarats in D nicht umgesetzt werden.

Das ist lediglich eine Stellungnahme (wie sie es vermutl. zu Hauf von irgendwelchen EU-Politikern gibt).

Das ist also kein EU Recht und muß/braucht darum auch in D nicht umgesetzt werden.

Selbst wenn es eine Empfehlung wäre - bliebe es eben nur eine solche und wäre kein EU-Recht.

 

Wenn diese Stellungnahme irgendwann mal in EU-Recht umgesetzt wird, wird auch D reagieren.

 

Gruß

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Guest Kleiner Schelm

Wenn diese Stellungnahme irgendwann mal in EU-Recht umgesetzt wird, wird auch D reagieren.

 

Darauf wird kein EU-Land reagieren, denn die innenpolitischen Konsequenzen wären unkalkulierbar. Solange aus heutiger Sicht davon auszugehen ist, dass die Chancen eines Ottonormalbürgers gegen einen Polizeibeamten (bis auf verschwindend wenige belegte Ausnahmen) praktisch gegen Null gehen, könnten unabhängige Ermittlungen diesen Wert ins Gegenteil umkehren. Mal ganz abgesehen vom reinem verwaltungstechnischen Aufwand (Ermittlungen, Verfahren, etc.) würde dies nicht gerade dazu beitragen, dass das gottgegebene Vertrauen in die Erfüllungsgehilfen des Staates optimiert würde.

 

Wieso also etwa (zum Positiven?) verändern, was in den Augen des Establishments allzeit so wundervoll passt?

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Guest Kleiner Schelm

Pauschale Vorwürfe.

Gegenargumente werden als zu pauschal zurückgewiesen.

 

Ergebnis:

Doppelmoral und kein echtes Interesse an dem Thema.

 

Zumal das Thema der hohen Anzahl und der verhältnismäßig geringen Anzahl an Verurteilungen zig mal erklärt wurde.

 

Bezieht deine doch sehr verallgemeinernde Aussage auch das polizeiliche Totschlagargument "Widerstand", das in nahezu allen Fällen dazu führt, dass dem involvierten Beamten eher als dem Betroffenen geglaubt wird, mit ein?

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Hi Nachteule,

 

Man müsste, um aussagekräftige Zahlen zu haben, zunächst einmal sehen, welche Straftaten Polizeibeamten vorgeworfen werden.

 

Hier dürfte es sich in den allermeisten Fällen um angebliche Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Nötigung oder auch mal Beleidigung handeln.

 

Würde man eine Statistik finden, in denen nur diese Straftaten und deren Folgen bei einem Nichtpolizeibeamten als Ersttäter zur Anzeige gebracht worden wäre, würde meiner Überzeugung nach (ohne belegbare Beweise) die Zahl der Verurteilungen bzw. der Strafbefehle nicht allzuviel von der bei den Polizeibeamten abweichen.

 

Das mag sein. Aber wie Du richtig sagst, werden wir es wohl so genau gar nicht erfahren, fischen also ein wenig im Trüben.

 

Zum Thema Ermittlungen durch Polizeibeamte gegen Polizeibeamte:

 

Es mag vielleicht in Einzelfällen Polizeibeamte geben/gegeben haben, die sich davon beeinflussen lassen (haben), dass sie gegen einen Kollegen ermitteln mussten.

 

Genau das sollte IMO möglichst ausgeschlossen werden

 

In den allermeisten Fällen kann man allerdings davon ausgehen, dass hier so objektiv wie eben möglich ermittelt wird, ohne Rücksicht auf den Berufsstand des Beschuldigten.

 

Dieses wird (sogar von Richtern) bezweifelt.

 

Diesem darf man allerdings nicht vorwerfen, dass er sein Fachwissen nutzt, um sich so gut wie möglich zu schützen, egal, ob er sich rechtswidrig verhalten hat oder nicht.

 

Völlig korrekt.

 

Dazu kommt, dass der Polizeibeamte nicht selten einen oder mehrere Kollegen dabei hat, die durch ihre Aussagen wahrheitsgemäß belegen können, dass der Vorwurf nicht zutrifft (mir ist schon klar, dass so mancher jetzt wieder unterstellt, dass die Beamten für ihren Kollegen lügen, aber dem ist nicht so).

 

Siehe oben.

 

Ich sehe übrigens absolut keine Nachteile für "die Polizei", wenn eine unabhängige Ermittlungsbehörde geschaffen würde, die das Vertrauen auf saubere Ermittlungen wieder herstellte und Euch von der Aufgabe befreite, gegen eigene Kollegen ermitteln zu müssen.

 

Gruß, Pedro.

 

Darauf wird kein EU-Land reagieren, denn die innenpolitischen Konsequenzen wären unkalkulierbar.

 

Das stimmt so nicht. Einige haben das bereits umgesetzt.

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