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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Beantworte doch einfach meine Frage.

Habe ich.

Nö. Lies die Frage noch mal und beantworte sie vernünftig, wenn Du kannst.

Gewöhn dir mal an, nicht so mit den Menschen zu reden. Wenn deine Frage benatowrtet wurde, dann ist das unhöflich und keine angenehme Diskussionskultur, wie du daraf eingehst.

besser, wenn du gesagt hättest, was dich interessiert und nicht diese Art, lies nochmal. Man sollte seinen Mitmenschen hier etwas Respekt entgegen bringen.

 

Wäre ich jetzt in meiner Antwort nicht übee deine Art hinweg gegangen, könnten wir zwei seiten mit nichts füllen. Das macht ein Thema jedoch kaputt. Denk mal drüber nach.

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Ja, hartmut, da werden in die Rechte eingegriffen. Es geht ja auch eine Nummer softer: hände aus der tasche.

Bin ich ein Weichei? :sneaky:

 

Hände bleiben in der Tasche an dem MP3 Player der auch aufnehmen kann. Wollen ja später was zu lachen haben. :sneaky:

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK
Gewöhn dir mal an, nicht so mit den Menschen zu reden. Wenn deine Frage benatowrtet wurde, dann ist das unhöflich und keine angenehme Diskussionskultur, wie du daraf eingehst.

Mach Dich locker und erinnere Dich daran, dass Du hier zu Recht wegen Pöbelns verwarnt wurdest.

 

Zum Thema: Du hast aus dem Hamburger SOG zitiert, nach dem

 

Eine Person, deren Personalien nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt oder die im öffentlichen Verkehrsraum angehalten und kontrolliert werden soll“, durchsucht werden darf, „wenn dies nach den Umständen zum Schutz von Bediensteten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

 

Ich habe Dich gefragt, nach welchen Umständen „dies“ Deiner Ansicht nach erforderlich (von mir aus auch „notwendig“) sei. Bist Du willens und in der Lage, diese Frage zu beantworten?

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Abwr wenn du magst, sag doch was dich qualifiziert?
Zu was?

Dein inhaltsleeres Geschwafel wie z.B. das in #2543 als solches zu beurteilen? Aus Deinem Schreib- und Diskussionsstil zu schließen, daß Du zumindest zeitweilig unter dem Einfluß irgendwelcher legaler oder illegaler, auf jeden Fall aber der Funktionalität in Deinem cerebralen Penthouse nicht förderlichen Substanzen zu stehen scheinst?

 

Bist Du willens und in der Lage, diese Frage zu beantworten?
Ich bewundere Deine Geduld - aber erwartest Du tatsächlich eine brauchbare Antwort?
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Ja, hartmut, da werden in die Rechte eingegriffen. Es geht ja auch eine Nummer softer: hände aus der tasche.

Bin ich ein Weichei? :sneaky:

 

Hände bleiben in der Tasche an dem MP3 Player der auch aufnehmen kann. Wollen ja später was zu lachen haben. :sneaky:

 

MfG.

 

hartmut

 

Hände bleiben nicht in der Tasche.

 

oder: ich weiß was in der Tasche ist.

 

 

Aufnehmen kann strafbar sein; ich denke du handelst nur rechtens?

 

 

@PedroK

mach dir mal keine Gedanken, warum ich verwarnt wurde. Zumal mein Hinweis an dich keine Art der Verwarnung war, sondern ein Hinweis, wie man ein Gespräch am laufen halten kann.

 

Ich habe Dich gefragt, nach welchen Umständen „dies“ Deiner Ansicht nach erforderlich (von mir aus auch „notwendig“) sei. Bist Du willens und in der Lage, diese Frage zu beantworten?

Das habe ich doch beantwortet. Ich schrieb; wenn der Polizist das Gefühl hat, dass er wissen will was in der Tasche ist. Das kann personenbezogen sein, das kann an der Örtlichkeit liegen, an Hinweisen, am Verhalten, an der Art und Weise der Tasche oder an Eigensicherungsgedanken des Polizisten; ein bisschen spielt auch der Kontrollgrund eine Rolle; so wird eine Kontrolle im Kiez deiner Stadt möglicherweise anders gehandhabt als die Unfall-Aufnahmen-Kontrolle beim städtischen Großsupermarkt.

 

 

Funktionalität in Deinem cerebralen Penthouse

Ich Biberchen, solange du dich hinter solchen pseudo-klug-klingenden Formulieren verstecken kanns, ist ja alles gut.

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Hände bleiben nicht in der Tasche.

:blush:

oder: ich weiß was in der Tasche ist.

Weißt Du doch, meine Hände.

 

Aufnehmen kann strafbar sein; ich denke du handelst nur rechtens?

Darüber könnte bei der Beweisaufnahme ja ein Richter entscheiden. Besonder wenn ich sage dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Wird doch kein Polizist was dagegen haben, hat doch nichts zu verbergen. :sneaky:

 

Biberchen,

Und wenn ihr nicht aufhört eure Nicks zu verballhornen ( alle Beide ), setze ich die Dienstmütze auf. :sneaky:

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK
Zumal mein Hinweis an dich keine Art der Verwarnung war

Es wunderte mich, wenn Du hier verwarnen könntest/dürftest.

 

Das habe ich doch beantwortet. Ich schrieb; wenn der Polizist das Gefühl hat, dass er wissen will was in der Tasche ist. Das kann personenbezogen sein, das kann an der Örtlichkeit liegen, an Hinweisen, am Verhalten, an der Art und Weise der Tasche oder an Eigensicherungsgedanken des Polizisten; ein bisschen spielt auch der Kontrollgrund eine Rolle; so wird eine Kontrolle im Kiez deiner Stadt möglicherweise anders gehandhabt als die Unfall-Aufnahmen-Kontrolle beim städtischen Großsupermarkt.

Aha. Du meinst also, die in dem von Dir verlinkten Paragrafen genannten „Umstände“, die eine Durchsuchung „zum Schutz von Bediensteten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben“ erforderlich machen, seien „wenn der Polizist das Gefühl hat, dass er wissen will was in der Tasche ist“. Richtig?

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Naja, ich schrieb ja dass es KEINE Verwarnung war. Wieso schließt du darauf Rück, dass ich verwarnen dürfte? Aber wenn du schon so denkst, warum dürfte ich Fehlbetragen nicht verwarnen? Wobei ich lieber ermahne.

 

Ja, ich meine, dass es im Rahmen einer Idf sehr leicht ist, jemanden zu durchsuchen. Da der Jurastudierraum nun andere Möglichkeiten gibt eine Frage zu errötern als die Straße, kann man platt ausgedrückt sagen, ich will wissen was in der Tasche ist. SO EINFACH kann Recht auch sein.

Wobei. Ich dachte, dass es zunächst das milde Angebot gab die Hand aus der Tasche zu nehmen.

 

 

Nein, hartmut, ich kann nicht jedem in die Tasche gucken, wenn der aber Adressat einer Kontrolle ist, geht das leicht. Das ist nicht der böse Staat sondern Sicherheit und überlebenswichtig. Damit dir das nicht passiert mußt du einfach nicht in eine Kontrolle kommen.

 

 

Es gibt bestimmte Orte da darf ich jeden kontrollieren und durchsuchen. Ansonsten musst du schon eine Gafhr machen oder eine Owi oder eine Straftat.

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Guest PedroK
warum dürfte ich Fehlbetragen nicht verwarnen?

Ich sehe keinen Grund, warum Du es dürfen/können solltest.

 

Es gibt bestimmte Orte da darf ich jeden kontrollieren und durchsuchen.

Wo denn?

 

Ansonsten musst du schon eine Gafhr machen oder eine Owi oder eine Straftat.

Ich verstehe. Du meinst also: Wenn man nicht an einem "bestimmten Ort" ist, muss man "schon eine Gafhr machen oder eine Owi oder eine Straftat", um eine Durchsuchung zu rechtfertigen.

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Nein, hartmut, ich kann nicht jedem in die Tasche gucken, wenn der aber Adressat einer Kontrolle ist, geht das leicht. Das ist nicht der böse Staat sondern Sicherheit und überlebenswichtig.

Na dann macht man den doch einfach zum Adressat einer Kontrolle, und schon passt es. Ein Grund findet sich immer.

 

Damit dir das nicht passiert mußt du einfach nicht in eine Kontrolle kommen.

Und wie soll ich denn mein erworbenes Wissen anwenden? :unsure:

 

MfG.

 

hartmut

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Man muss eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat einer Kontrolle zu werden, außer Verkehrskontrolle.

 

 

Solche Gefahrenorte, wo jeder kontrolliert werden darf, gibt es fast jeder Großstadt.

 

 

@hartmut, einfach so darf und will man ja gar nicht kontrollieren

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Man muss eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat einer Kontrolle zu werden, außer Verkehrskontrolle.

Der Verdacht reicht wohl aus.

Und warum werden dann die Leute weggeschickt die vor Geschwindigkeitsmessungen warnen? Keine Gefahr, keine Owi, keine Straftat, aber ausweisen lassen und Platzverbot aussprechen.

 

@hartmut, einfach so darf und will man ja gar nicht kontrollieren

Macht ja Arbeit. :unsure:

 

MfG.

 

hartmut

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Man muss eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat einer Kontrolle zu werden, außer Verkehrskontrolle.

Meinst Du mit "Kontrolle" eine IDF durch die Polizei?

Ja.

 

 

 

@hartmut

wegschicken = platzverweis

in den wohl meisten polizeigesetzen erfordert ein PV eine Gefahr

gefahr ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

der mann mit dem Schild könnte sogar schon als STÖRUNG der öSuO gesehen werden, das heißt es ist bereits die Gefahrenstufe überschritten, damit ist ein PV gerechtfertigt.

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Ich bremse also die Kraftfahrzeugführer ein, reduziere somit nach Goose die Gefahr eines Unfalls, störe aber gleichzeitig die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

 

Das musst du mir doch mal näher erklären.

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Man kann sich jetzt streiten.

 

auf der einen seite fahren die fahrer langsam

auf der anderen wird eine hoheitliche Kontrolle verhindert

 

 

ich denke, dass man beiden seiten im gesamten Beachtung schenken muss.

 

vorrangig geht es um die sicherheit, dazu kann auch die kontrolle und ahndung erforderlich sein und damit kann das warnen eben mit einem PV unterbunden werden.

 

das gilt nur für ehrenhafte Motive des Warners, geht es nur um behindern hoheitlicher Kontrollen, dann hat er keine Sympathien.

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Es gibt bestimmte Orte da darf ich jeden kontrollieren und durchsuchen.
Nenn' doch mal ein paar bestimmte Orte, an denen Du jeden kontrollieren und durchsuchen darfst.
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Guest PedroK
Man muss eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat einer Kontrolle zu werden, außer Verkehrskontrolle.
Meinst Du mit "Kontrolle" eine IDF durch die Polizei?

Ja.

Du sagst also, man müsse „eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat“ einer IDF zu werden.

Magst Du mir kurz erklären, inwiefern Deine Aussage und §163b Abs. 2 StPO miteinander in Einklang zu bringen sind?

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Es gibt bestimmte Orte da darf ich jeden kontrollieren und durchsuchen.
Nenn' doch mal ein paar bestimmte Orte, an denen Du jeden kontrollieren und durchsuchen darfst.

Ich werde hier nicht meinen Arbeitsort, wohnort, telefonummer oder so veröffentlichen.

 

Man muss eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat einer Kontrolle zu werden, außer Verkehrskontrolle.
Meinst Du mit "Kontrolle" eine IDF durch die Polizei?

Ja.

Du sagst also, man müsse „eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat“ einer IDF zu werden.

Magst Du mir kurz erklären, inwiefern Deine Aussage und §163b Abs. 2 StPO miteinander in Einklang zu bringen sind?

 

Sry, ich dachte du nimmst die Ergebnisse der anderen Diskussionen mit. Da hatten wir doch darüber gesprochen, dass Zeugen teilweise weniger gef. Eingestuft sidn, dass die Einschreittschwelle zur Hand aus der Tasche und/ oder Durchsuchung eine ander sein kann. Aber Glückwunsch, du hast das Haar in der suppe gefunden.

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Einen Moment lang habe ich ja überlegt, ob ich jetzt ein Wortspiel mit blau und fehlendem Licht unterbringe, aber ich will ja nicht auf Dein Niveau absinken. Also ganz sachlich: ich kann mich nicht erinnern, Dich nach

Arbeitsort, wohnort, telefonummer oder so
gefragt zu haben. Sollte ich mich täuschen, verlink' doch bitte den entsprechenden Beitrag.

 

Sollte ich mich nicht täuschen, hast Du wieder einmal (erfolglos) versucht, Dich um eine Antwort zu drücken. Dafür (nicht für das erfolglos, sondern das drücken) gibt es zwei mögliche Erklärungen: entweder Du bist nicht in der Lage, kurze und inhaltlich eher unkomplizierte Texte zu verstehen und zu verarbeiten, oder es gibt keine

paar bestimmte Orte, an denen Du jeden kontrollieren und durchsuchen darfst.

Ich rechne übrigens nicht mit einer Mitteilung Deinerseits, was zutreffend ist.

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Guest PedroK

Du sagst also, man müsse „eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat“ einer IDF zu werden.

Magst Du mir kurz erklären, inwiefern Deine Aussage und §163b Abs. 2 StPO miteinander in Einklang zu bringen sind?

Sry, ich dachte du nimmst die Ergebnisse der anderen Diskussionen mit. Da hatten wir doch darüber gesprochen, dass Zeugen teilweise weniger gef. Eingestuft sidn, dass die Einschreittschwelle zur Hand aus der Tasche und/ oder Durchsuchung eine ander sein kann.

Nicht rausreden: Du behauptetest noch vorgestern in #256:

Hände bleiben nicht in der Tasche.

Und gestern in #262:

Man muss eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat einer Kontrolle zu werden, außer Verkehrskontrolle.

In beiden Fällen bist Du nicht in der Lage, belastbare Rechtsgrundlagen beizubringen.

 

Aber Glückwunsch, du hast das Haar in der suppe gefunden.

Ich habe nicht das Haar in der Suppe gefunden, sondern Dir gezeigt, dass Deine Behauptungen und geltendes Recht schwerlich in Einklang zu bringen sind.

Oder möchtest Du weiterhin behaupten, dass beide genannten Aussagen rechtlich haltbar seien?

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Ok. Es hat keinen Sinn. Polizeirecht ist doch komplizierter, als man denkt. Es funktioniert einfach nicht euch einfache Kontrollmaßnahmen transparent zu machen. Wenn ihr nicht bereit seid einfache Dinge mal. hinzunehmen empfehle ich euch ein Rechtsstudium oder denkt was ihrf wollt. Es ist nunmal so dass ein Polizist Maßnahmen treffen kann. Er ist dabei vielen Zwängen unterworfen. Desswegen daueert es so drei Jahre um das zu lernen. Jeder reale Situation wird individuell geprüft, grundsätzlich kann natürlich die Hand aus der Tasche angeordnet werden, in konkreten Beispielen kann das unverhältnismäßig sein, ihr springt von einem Beispiel, vom Zeugen zum Täter, vom Grundsätzlichen zum konkreten. Macht was ihr wollt. Meine letzten Worte, bei einer Idf darf ich durchsuchen und ob ich das tue oder nicht entscheide ich, aber ich entscheide auch, ob die Hand in der Tasche ist und ich entscheide ob geraucht wird. Und das Polizeirecht erlaubt es mir, aber es schränkt mich ein, dass ich nicht wild alle Bürger durchsuchen kann. An bestimmten Orten ist eine kontrolle auch ohne Gefahr nach Polizeirecht zulässig, sogar die Durchsuchung. Die Durchsu bei einer Idf erfordert ebenfalls keine konkrete Gefahr.

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Wie angeblich geltendes Recht beim Gericht umgesetzt wird
Ich habe abgeschaltet, als der Typ 'Deutsches Amt für Menschenrechte, Komissar CCR' (oder so) gesagt hat. Habe ich irgendwas relevantes verpasst?

 

Polizeirecht ist doch komplizierter, als man denkt.
Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung, heißt es so schön. Aber bitte nicht verallgemeinern: nur weil Du überfordert bist, trifft das noch lange nicht auf andere zu.

 

Es funktioniert einfach nicht euch einfache Kontrollmaßnahmen transparent zu machen.
Tja, wenn der Sender schlecht ist, hat der Empfänger regelmäßig ein Problem.

 

Wenn ihr nicht bereit seid einfache Dinge mal. hinzunehmen empfehle ich euch ein Rechtsstudium oder denkt was ihrf wollt.
Wenn der Staat in die Rechte seiner Bürger eingreift, ist einfach mal hinnehmen regelmäßig die falsche Reaktion. Dafür braucht der Bürger kein Rechtsstudium, nur Verstand. Und aus den Beiträgen konntest Du erkennen, daß hier recht viele Verstand haben und denken. Solltest Du auch mal probieren.

 

bei einer Idf darf ich durchsuchen und ob ich das tue oder nicht entscheide ich, aber ich entscheide auch, ob die Hand in der Tasche ist und ich entscheide ob geraucht wird. Und das Polizeirecht erlaubt es mir
Du? Niemals.

 

Macht was ihr wollt.
Worauf Du Dich verlassen kannst.
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Fakt ist, das Video wurde im Amtsgericht Berlin Köpenick aufgenommen. Ich war schon selbst 2 mal dort als Zeuge und kenne die Örtlichkeiten. Fakt ist einen der Justizangestellten habe ich dort bei einer Verhandlung selbst schon gesehen. Also, entweder ist das ganze ein Schauspiel an dem sich Justizangestellte beteiligen oder es ist wahr, wobei auf Grund der Faktenlage das Video echt sein muss.

 

Aber egal es gibt zig andere Videos die belegen wie willkürlich teils unsere Justiz handelt:

 

 

Im nachfolgenden spricht man von einem Justizirrtum. Schaut man sich die Fakten näher an ist es Rechtsbeugung und eher ein Verbrechen diverser Beamter:

 

Unschuldig verurteilt

 

 

Wie Gesetze missachtet werden:

 

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Wie Gesetze missachtet werden:

 

An der Stelle als der Redner sagte mit dem Auspruch des Urteils sei der Fall rechtskräftig, habe ich die Sache abgebrochen.

 

Wenn man nicht einmal die einfachsten rechtlichen Dinge weis, dann ist mir meine Zeit zu schade dies zu schauen.

 

Rechtskraft tritt nur bei Verzicht auf Rechtsmittel oder nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ein und nicht zugleich mit der Verurteilung.

 

Auch sprechen die drei Monate nicht für einen Entzug der Fahrerlaubnis, sondern eher für ein Fahrverbot.

Daher vermutlich auch die Rückgabe des Führerscheins am Ende der Verhandlung.

Weil hier eben ab erst Rechtskraft eine Abgabefrist zu laufen beginnt.

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Ich sage nicht, daß das Video gestellt ist. Ich sage, daß die Typen vom "Deutschen Amt für Menschenrechte" einen an der Murmel haben.

 

Gruß

Goose

Mir sagt dieser Verein nichts. Ich finde es jedoch gut und wichtig, dass es Organisationen und Vereine zum Schutz der Menschenrechte gibt.

 

Ich finde es nur bedauernswert, wenn man mangelnde internationale Erfolge (z.b. China ) durch überzogones nationale Anklagen kompensieren will und es mehr Selbstzweck als die Sache ist.

 

Deswegen kann das mit dem an der Murmel haben stimmen.

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Mir sagt dieser Verein nichts.
Google mal danach

 

Ich finde es jedoch gut und wichtig, dass es Organisationen und Vereine zum Schutz der Menschenrechte gibt
Ja, wenn sie ernstzunehmende Argumente haben. Das ist aber hier nicht der Fall (Stichwort "BRD-GmbH")

 

Man sollte die Trolle vom "Deutschen Amt für Menschenrechte" nicht mit dem "Deutschen Institut für Menschenrechte" verwechseln...

 

Gruß

Goose

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Ja, wenn sie ernstzunehmende Argumente haben. Das ist aber hier nicht der Fall (Stichwort "BRD-GmbH")

 

1. wurde die BRD 1949 als echter Staat gegründet mit einer Verfassung die vom Volk legitimiert wurde, oder war es eine Gründung einer vorrübergehenden wirtschaftlichen Verwaltungszone die auf Maßnahmen der Alleierten erfolgte ohne Legitimierung des damals eingeführten GG durch das deutsche Volk ?

 

 

2. Wer hat dich legitimiert Beamtet zu sein ? Ich jedenfalls nicht und alle die ich kenne auch nicht. Nicht einer hat jemals über ein GG oder eine Verfassung mitentscheiden dürfen. Somit hat dich auch niemals ein deutscher Bürger bzw das deutsche Volk legitimiert.

 

 

Insofern, haben die Trolle oder wer auch immer das ist, schon Recht. Wie kommt es sonst das Richter urteile nicht unterschreiben und das dann einfach Justizangestellte tun. Hast du schon mal eine gerichtliche Maßnahme bekommen per Schriftstück auf der nur ein Justizangestellter unterschrieben hat und diesae dann durchgesetzt ? Wenn ja hast du dich strafbar gemacht. Und genau auf solche Dinge kann und muss man aufmerksam machen.

 

Es wird zeit das wir Deutschen endlich eine echte Verfassung bekommen. Und gerade "Beamte" sollten daran das größte Interesse haben weil dann ist der Richterspruch "Im Namen des Volkes" auch wahr.

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Insofern, haben die Trolle oder wer auch immer das ist, schon Recht. Wie kommt es sonst das Richter urteile nicht unterschreiben und das dann einfach Justizangestellte tun. Hast du schon mal eine gerichtliche Maßnahme bekommen per Schriftstück auf der nur ein Justizangestellter unterschrieben hat und diesae dann durchgesetzt ? Wenn ja hast du dich strafbar gemacht. Und genau auf solche Dinge kann und muss man aufmerksam machen.

Ich hatte schon hunderte Urteile im Original in den Händen, aber das ein Urteil durch einen anderen Justizbeamten/-angestellten unterschrieben war, hatte ich noch nicht.

 

Bei jeder Sache hatte dies ein Richter oder mehrere Richter getan.

 

Hast du ein paar Beispiele für deine Aussage?

 

Edit:

Kassieren diese Leute eigentlich Sozialleistungen oder eine Rente. Wenn dies der Fall wäre, müsste man diese ja auch einstellen, denn sie würde ja unrechtmäßig gezahlt werden.

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@PhantomRaser: Das Grundgesetz wurde damals vom parlamentarischen Rat (und das waren gewählte Vertreter der Landtage) angenommen. Somit wurde es von den gewählten Vertretern des deutschen Volkes legitimiert.

 

Jetzt mal ernsthaft: Hast du dir schon mal die Ausweise von denen angeschaut? Wer soll die denn ernst nehmen?

 

Gruß

Goose

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"Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte erarbeitet, wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat und den Landtagen (Ausnahme zunächst: Bayern) angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht. Das Grundgesetz war nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet"

 

 

Jetzt mal ernsthaft: Hast du dir schon mal die Ausweise von denen angeschaut? Wer soll die denn ernst nehmen?

 

Mich interessieren nicht die Ausweise irgend welcher Typen, sondern nur der Fakt das wir bis heute keine echte Verfassung haben. Nach dem Völkerrecht ist ein Grundgestz ein vorrübergehendes Konstrukt um die öffentliche Ordnung für die Zeit der Besatzung aufrecht zu erhalten. Wir haben keine echte Vollverfassung wie swie in einem echten demokratischen Staat vom Volk gewählt sein muss.

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@Blaulicht

 

Mal zu der Frage, warum sollten Polizeibeamte das tun. Nettes Video.

 

http://blog.br-online.de/quer/staatsgewalt...i-26102011.html

 

Noch zwei Links auch wegen den Rosenheimer

 

Der Polizeibericht

Ein 15-jähriger(!) Bursche fiel am Samstag um kurz vor 04.00 Uhr morgens besonders negativ auf, als er unweit des Festgeländes aus einer Gruppe heraus einen 27 Jahre alten Rosenheimer mit einem Knieschlag gegen den Kopf verletzte. Bei der Personalienfeststellung leistete er den Polizisten gegenüber Widerstand, so dass er sogar gefesselt zur Wache gebracht werden musste. Auf dem Weg dorthin beleidigte er die Beamten und versuchte auch noch, einen davon mit einem Kopfstoss zu verletzen. Bis ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Mutter dort abholen konnte, setzte er seine Beleidigungstiraden fort. Ihn erwarten demzufolge Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzungsdelikten, Widerstands gegen die Polizeibeamten und Beleidigung.

http://www.polizei.bayern.de/oberbayern/ne...dex.html/143205

 

Und der aktuelle Stand

Suspendierter Polizeichef angeklagt

 

Gegen den suspendierten Rosenheimer Polizeichef, der im vergangenen Jahr auf dem Rosenheimer Herbstfest einen 15-Jährigen geschlagen und schwer verletzt haben soll, wird Anklage erhoben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Traunstein mit.

http://www.br.de/themen/aktuell/inhalt/ank...bstfest100.html

 

MfG.

 

hartmut

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Also das wird mich zu doof.

 

Kann ich auch nichts dafür wenn dein Horizont nicht ausreicht um das zu verstehen. Solltest dich mal ein mit der Geschichte der BRD auseinandersetzen und was der Unterschied zwischen einer Verfassung und einem Grundgesetz ist.

 

 

Also wenn dein Horizont die Legitimation der Polizei durch das Volk, den bestand von Deutschland, dem Grundgesetz als Verfassung anzweifelt, bin ich froh und glücklich unter meinem Horizont.

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"Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte erarbeitet, wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat und den Landtagen (Ausnahme zunächst: Bayern) angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht. Das Grundgesetz war nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet"

 

 

Jetzt mal ernsthaft: Hast du dir schon mal die Ausweise von denen angeschaut? Wer soll die denn ernst nehmen?

 

Mich interessieren nicht die Ausweise irgend welcher Typen, sondern nur der Fakt das wir bis heute keine echte Verfassung haben. Nach dem Völkerrecht ist ein Grundgestz ein vorrübergehendes Konstrukt um die öffentliche Ordnung für die Zeit der Besatzung aufrecht zu erhalten. Wir haben keine echte Vollverfassung wie swie in einem echten demokratischen Staat vom Volk gewählt sein muss.

Du hättest aber ruhig weiter aus Wikipedia zitieren können.

 

Es ist nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes (→ Präambel) geworden.[4] Die Kriterien eines materiellen Verfassungsbegriffs erfüllt das Grundgesetz dagegen bereits von Anfang an, indem es eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes trifft: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat sowie wesentliche Rechtsstaatsprinzipien. Neben diesen Grundentscheidungen regelt es die Staatsorganisation, sichert individuelle Freiheiten und errichtet eine objektive Wertordnung.[5]

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f...lik_Deutschland

 

Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, dass diese gesamtdeutsche Verfassung weiterhin die Bezeichnung „Grundgesetz“ trägt. Das Grundgesetz erfüllt nicht nur alle Funktionen einer Verfassung und hat sich bereits im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als solche gefestigt, sondern wird auch den Legitimitätsanforderungen an eine Verfassung gerecht. Die Beibehaltung des ursprünglichen Namens Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist historisch bedingt und lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten. Gegenwärtig lautet daher die Feststellung zur Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung.[34]
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Es ist nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes (→ Präambel) geworden.[4] Die Kriterien eines materiellen Verfassungsbegriffs erfüllt das Grundgesetz dagegen bereits von Anfang an, indem es eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes trifft: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat sowie wesentliche Rechtsstaatsprinzipien

 

Dann zitiere ich mal was die Politiker damals ausführlich dargelegt haben ( Carlos SPD-Politiker 1948 und 1949 )

 

"Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten

 

http://www.youtube.com/watch?v=njlLVk1Y8HU

 

 

 

Und es bleibt dabei, es gibt keine Vollverfassung in Deutschland die jemals vom Deutschen Volk in freier Wahl verabschiedet wurde. Das man mit der Wende das ganze auch nicht durchgeführt hat, liegt schlichtweg daran das die Machtahber Angst hatten und heute noch haben durch eine neue echte Verfassung ihre Macht teilweise oder ganz zu verlieren.

 

Das unsere Staatsdiener behaupten unser GG ist eine echte Verfassung ist klar. Niemnad beist die Hand die einen füttert.

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Wie hat doch das AG Duisburg in seinem Beschluss vom 26.01.2006, Aktenzeichen 46 K 361/04, so nett ausgeführt:

 

 

[...]

Die allgemein anerkannte, historisch, politisch und rechtlich legitime verfassungsmäßige Grundlage der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Rechtsordnung und ihrer Institutionen ist das Bonner Grundgesetz vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) in seiner zuletzt durch das Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2863) geänderten Fassung. Es ist nach wie vor in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 ist der gegenwärtige deutsche Nationalstaat. Einen anderen gibt es nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch, sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform (vgl. BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973 – 2 BvF 1/73, BVerfGE 36, 1, 15 ff. = NJW 1973, 1539; Beschluss vom 21. Oktober 1987 – 2 BvR 373/83, BVerfGE 77, 137, 149 ff. = NJW 1988, 1313; Beschlssu vom 26. Oktober 2004 – 2 BvR 955/00, 2 BvR 1038/01, NVwZ 2005, 560, 563).

 

Das Deutsche Reich in seiner historischen Gestalt ist spätestens mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkräfte vom 7. und 8. Mai 1945 institutionell vollständig zusammengebrochen (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Urteil vom 17. Dezember 1953 – 1 BvR 147/52, BVerfGE 3, 58). Seine damals noch vorhandenen Organe und sonstigen staatsrechtlichen Strukturen sind im Mai 1945 auf allen Ebenen endgültig weggefallen, an ihre Stelle sind in den folgenden Jahren, zuletzt durch die deutsche Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, neue, durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen getreten.

 

Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsgg. vom Bundesministerium des Innern, 2004, S. 55, 89 f.) oder von Psychopathen vertreten (vgl. dazu Informationsdienst gegen Rechtsextremismus, www.idgr.de, Suchbegriff: kommissarische Reichsregierung).

 

[...]

 

Gruß

Goose

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Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren....

 

Erstmal ich bin kein Rechtswähler oder Rechter. Ich habe auch nie behauptet das das GG in der BRD keine Gültigkeit hat, sondern nur, das wir keine vom Volk frei gewählte Verfassung haben. Da man bei der Erstellung bzw Verabschiedung des GG wusste, das es sich um ein Behelfskonstrukt handelt, wurde ja auch Artikel 146 eingebaut in dem ja steht das das Volk in freier Entscheidung eine echte Verfassung verabschieden kann. Und genau das hätte man doch mit der Wiedervereinigung machen können.

 

Dann behauptest du also auch, das SPD-Politiker Carlos 1949 ein Rechter war oder Wahnsinnig ?

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Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren....

 

Erstmal ich bin kein Rechtswähler oder Rechter. Ich habe auch nie behauptet das das GG in der BRD keine Gültigkeit hat, sondern nur, das wir keine vom Volk frei gewählte Verfassung haben. Da man bei der Erstellung bzw Verabschiedung des GG wusste, das es sich um ein Behelfskonstrukt handelt, wurde ja auch Artikel 146 eingebaut in dem ja steht das das Volk in freier Entscheidung eine echte Verfassung verabschieden kann. Und genau das hätte man doch mit der Wiedervereinigung machen können.

 

Dann behauptest du also auch, das SPD-Politiker Carlos 1949 ein Rechter war oder Wahnsinnig ?

Dir dürfte aufgefallen sein, daß ich hier nichts behaupte, sondern Auszüge aus einem Beschluss des AG Duisburg zitiere.

 

Daß mit der Wende keine neue Verfassung geschaffen wurdelliegt zum einen an der Eile, mit der die Wiedervereinigung vollzogen wurde, zum anderen aber wohl auch an der Tatsache, daß das Grundgesetz, auch wenn es sich noch immer "Grundgesetz" und nicht "Verfassung" nennt, eine hervorragende Verfassung ist.

 

"Seit der Änderung der Präambel im Jahr 1990 und der damit erfolgten Streichung der Aussage, dass das Grundgesetz nur für eine Übergangszeit gedacht ist, stellt das Grundgesetz nicht nur eine Verfassung im vollen Sinne dar, sondern ist auch die dauerhafte Verfassung der Bundesrepublik Deutschland" (so Busse in DÖV 91, 349)

 

Gruß

Goose

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