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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Das ist doch schon mal ein Fortschritt wenn Du es nicht kategorisch ausschließt. Und was hier glauben angeht, würdest Du mich fragen, hast Du dafür Beweise?

Du hättest durchaus bemerken können, daß ich das keinesfalls kategorisch ausgeschlossen habe. Nur urteile ich nicht, bevor ich nicht wirklich weiß, was vorgelegen hat.

Nein, ich habe keine Beweise. Sonst hätte ich auch nicht "ich glaube" geschrieben. Es ist mein Eindruck.

 

Sehe ich schon, einen Vertrauensbonus gibt es nicht. Ich misstraue auch den anderen Autofahrern wenn ich fahre, kann jeder mal was falsch machen, ein Problem damit?

Es wird ja nun längst nicht jeder wie ein Schwerverbrecher behandelt. Auch wird nicht bei jedem gleich eine IDF durchgeführt. Maßnahmen erfolgen idR lage- und situationsangepaßt. Wobei natürlich wir festlegen, was wie zu erfolgen hat, und nicht der Betroffene unserer Maßnahmen.

 

Was die Ausrüstung angeht, was ich von eurem Erscheinungsbild halte sagte ich schon oft genug, geht imho der Schutz etwas zu weit wenn ich lese

Alle Verfahren gegen die Beamten wurden eingestellt. In einigen Fällen stand Aussage gegen Aussage, in anderen Fällen waren die schwarzgekleideten USK-Beamten später nicht mehr zu identifizieren.

Mit Ausrüstung meine ich keine Sturmhaube, die eine nachträgliche Identifizierung des einzelnen Beamten ggf. unmöglich macht, sondern Schutz-/Kleidung und technische Ausrüstung wie Waffe/n, Helm, KSA, etc..

 

Deutlicher kann ich nicht, soll ich noch eine Erklärung dazu schreiben was in dem Satz steht?

Wenn Du nicht deutlicher kannst, wäre eine Erklärung sicherlich hilfreich.

 

Besonders seit ich mitbekommen habe wie die Vorfälle ( immer noch nicht ) aufgearbeitet wurden. Dann habe ich mal genauer hingesehen und ganz viele Sachen gefunden die ich nicht so einfach stehen lassen will.

1. manche Dinge dauern. Nicht nur bei Beamten, auch bei allgemeinen Bürgern.

2. mag sein, daß Du genauer hingesehen hast. Kann aber auch sein, daß Du manches einfach in den falschen Hals bekommen hast und daher einem Irrtum unterliegst.

 

Und bei unserem Treffen war Bluey anwesend, nicht ein Blauer. Das kann ich schon noch trennen.

Tja, schön, wenn's so ist, aber manchmal habe ich einen anderen Eindruck. Wenn Du wie gesagt allgemein von Polizei sprichst, bin ich auch angesprochen. Du differenzierst nicht (genügend).

 

Wenn ich öfters darauf hinweise das es meine Meinung ist, kann jeder erkennen das es eine Meinung und keine objektive Tatsachenerzählung ist.

Ja WENN Du es denn öfters wenigstens tun würdest!!! Du schreibst dafür umso öfter, daß Du Dir anhand gewisser Dir zugänglicher Informationen ein Bild gemacht hättest, wonach Deine Meinung quasi feststünde. Das läßt keinerlei Diskussionsbereitschaft erkennen.

Merkwürdig, daß Du jetzt einräumst, keine objektive Tatsachenerzählung abzuliefern. Denn alles bisherige klang wie "das sind unumstößliche Tatsachen" nebst dem Unverständnis "warum erkennt das niemand außer mir?!".

 

Ausdiskutieren wäre schon mal ein Anfang um Missverständnisse zu vermeiden.

Wenn vor Ort Entscheidungen gefragt sind und getroffen werden müssen, wird nicht diskutiert, sondern angeordnet. Sonst kommt man zu keinem Ergebnis.

 

Sowenig wie Du neutral wärst. Deshalb sollten es keine Polizisten sein.

Dann dürfte es überhaupt kein Mensch sein, sondern es müßte eine emotionslose Maschine übernehmen. Aber die hätte ja auch ein Mensch programmiert.

 

Glaube eher das Du schon mich in eine Ecke gestellt hast, und entsprechend dem Bild den Text interpretierst.

Jap. Ich muß leider, wirklich leider eingestehen, daß ich Dich inzwischen in eine bestimmte Ecke gestellt habe. Was aber nicht zuletzt und insbesondere an Deinem eigenen Verhalten und Auftreten in letzter Zeit hier liegt.

 

Vorschnell kannst Du mir nicht vorwerfen wenn ich sorgfältig die Infos sammle die mir zu Verfügung stehen.

Genau. DIE Infos, die DIR zur Verfügung stehen. Und wer sagt, daß diese Infos alle richtig sein müssen? Du hast eben selbst geschrieben: keine objektive Tatsachenerzählung!!!. Also subjektiv. Und auf dieser Basis fußt Deine Beurteilung des Geschehenen. Wenn das nicht vorschnell und voreingenommen ist, dann weiß ich es nicht.

 

Nö, aber ich weiß mit welcher Begründung der Richter eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt hat. Der sagte, Einstellung ist nicht wenn nicht aufgeklärt wurde was überhaupt vorgefallen ist. Kennst Du die Bründung vom Richter?

Nein, die kenne ich nicht. Ich kenne aber viele Begründungen in anderen Fällen. Und auch diese Fälle muß man eben so akzeptieren. Es wird längst nicht jeder, der es verdient hätte, auch tatsächlich verurteilt. Nirgendwo! Und wenn etwas nicht aufgeklärt werden konnte, daher auch keine Verurteilung erfolgen konnte, dann ist das nunmal so. Bitter, aber nicht zu ändern. Auch das erlebe ich öfters, wenn ich als Zeuge bei Gericht bin. Der Richter als unabhängige Person muß anhand dessen entscheiden, was er an Fakten, Belege und Beweisen vorliegen hat. Und wenn die zu einer Verurteilung nicht ausreichen, tja, nicht zu ändern. Im Zweifelsfall für!!! wird hier doch immer postuliert. Sollte für JEDEN gelten.

 

Besser wie keinen, ich bin nicht so oft bei Gericht wie Du, und wenn dann könnte ich auch nur vermuten das der lügt.

Klar. Besser einen als keinen. Klingt fast so wie die Erfolgsquote von @m3_. 2mal Glück gehabt und schon meinen, das wäre allgemein übertragbar. Ist es aber nicht.

 

Wenn ich Tatsachen weiß, brauche ich nicht glauben. Ich glaube das sich die Polizisten falsch verhalten haben. Aber ich kann nicht sagen der Polizist hat die Frau aus Lust und Laune zusammengeknüppelt.

Was für Tatsachen denn? Deine eigenen?

Ja, da ist es wieder: "ich glaube...". Glauben heißt nicht wissen. Und unterschwellig sagst Du sehr wohl, daß die der (letztgenannten) Ansicht bist.

Versuche es einfach mal zu verstehen was da steht.

Was gibt es daran nicht zu verstehen? Du gibst vor, über Tatsachenwissen zu verfügen (im Gegensatz zu eben!). Weiter glaubst (unterstellst) Du, die Polizei hätte sich falsch verhalten. Offensichtlich weißt Du es aber nicht! Was also gibt es daran sonst noch zu verstehen?!

 

Und Du vertrittst vehement die Gegenmeinung.

Falsch. Ich beziehe vehement zu DIR die Gegenmeinung als Gegenpol, weil Du mir viel zu voreilig und pauschal verurteilst.

 

Welche Informationen bräuchtest Du denn? Du warst nicht dabei, und selbst wenn es Urteile gibt, egal gegen oder für wen, hast Du immer noch nicht die Gewähr das da die Wahrheit im Urteil steht.

Nein, die Gewähr hätte ich tatsächlich nicht. Aber ich würde das Urteil akzeptieren und damit wäre für mich die Sache auch erledigt.

 

Verkaufen hat nicht immer was mit Geldfluss zu tun. Und ich glaube auch nicht das nur eure "Kundschaft" mangelndes Vertrauen hat. Zählst Du mich zu eurer "Kundschaft"?

Ob Du's nun glaubst oder nicht. Es gibt genügend Umfragen zum Thema und auch ich persönlich habe dahingehend mehr als genug Erfahrungswerte durch sehr viele Bürgerkontakte, die eben nicht nur dadurch entstehen, daß jemand gemessen wurde oder sonstwie belangt werden soll. Längst nicht alle Kontakte zur Polizei haben eine Bestrafung zur Folge.

Nein, ich zähle Dich sicherlich nicht zu meiner "Kundschaft". Es sei denn, Du würdest mir auf einer Demo als vermumter und steinewerfender Schreihals gegenüberstehen.

 

Wenn dir jeder Fünfte nicht vertraut halte ich das doch schon eine Menge, wenn es dich nicht stört, mir egal.

Ja, mir persönlich ist das relativ egal.

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Ein "Tanzverbot" sagt mir nichts.

Danke für die Aufklärung. Bzgl. Sportveranstaltungen war mir das bekannt, nur kannte ich das nicht unter dem Stichwort "Tanzverbot".

 

dazu habe ich keine quellen, aber es ist meine einschätzung, gerade was das tanzverbot angeht.

Könnte man sicherlich drüber streiten und diskutieren. Das Tanzverbot betreffend hätte ich auch nichts dagegen, wenn es gelockert oder gar aufgehoben würde. Zumal in unserer heutigen Gesellschaft insbesondere der religiöse Aspekt bei weitem nicht mehr den Stellenwert genießt wie bis vor vllt noch 20 oder 30 Jahren.

 

deswegen diskutieren wir ja :vogelzeig:

Und das auch immer wieder gern.

 

auch da gebe ich dir recht. aber die politik unterstützt dies noch aktiv, bzw ist überwiegend der meinung dass noch mehr regelungen und verbote die gesellschaft sicherer machen. oder siehe vorratsdatenspeicherung usw...

Da stimme ich Dir durchaus zu und räume auch ein, daß nicht alles, was sich die Politik so ausdenkt, wirklich sinnvoll und notwendig ist.

 

du bist ja auch beamter und/oder schläfst zu wenig :whistle:

Ich schlafe definitiv zu oft zu wenig. :kopfschuettel:

 

ich fürchte da werden wir uns nicht einig, aber ich nehme dir nicht ab, dass du immer klar trennen kannst.

Vielleicht nicht immer, aber doch sehr oft. Wenn ich bspw. das Thema "Geschwindigkeit" nehme, so sehe ich aus Sicht des Polizisten sehr wohl die Notwendigkeit der Überwachung, der Limits etc.. Aus Sicht des Ottonormal-VT hingegen hasse ich allerdings die Starenkästen, hätte nichts dagegen, wenn man auf einer B oder L auch mal 140 km/h fahren dürfte (über können brauchen wir denke ich nicht diskutieren, da es viele dieser Straßen vom allgemeinen Zustand her locker hergeben). Ich räume auch ein, daß ich mich nicht immer an die Limits halte.

 

...die für zwänge und erfordernisse hälst. das bringt IMO eben dein beruf mit sich. die frage ist doch, ob es nicht besser ist, dinge ungelöst zu lassen, und dafür der überwiegend mehrheit ein plus an freiheit zuzugestehen.

Ich persönlich habe dagegen rein gar nichts. Warum auch. Hätte ich doch auch ein Mehr an Freiheiten. Wenn nicht das ABER wäre.... und das sind eben nicht wenige Zeitgenossen, die es eben z.T. maßlos übertreiben und damit nicht zuletzt andere gefährden oder schädigen. Oder eben auch nur sich selbst. Wäre dem nicht so, ich bin mir sicher, wir hätten auch mehr Freiheiten.

 

gesetze die für unsinnig gehalten werden (und das ist schon die bewertung vor dem eigenen moralischen hintergrund) werden nicht befolgt werden, oder im mindetsten wird sich jemand der diese für unsinnig hält, nicht moralisch schuldig fühlen, wenn er diese bricht.

siehe z.b das inzest-verbot. ein unding, und trotzdem ist vor jahren jemand dafür zu einer freiheitsstrafe verurteilt worden. ja glaubst du ernsthaft der sollte sich schuldig fühlen, nur weil der gesetzgeber dies will? also komm...

Hmmm... Inzestverbot... gehört hier jetzt ja nicht hin und sollte man im Bedarfsfall in einem eigenen Thread diskutieren. Aber ich bin schon der Ansicht, daß dieses Verbot einen nachvollziehbaren Sinn hat. Das sieht natürlich der, der sich in seine Schwester verguckt hat, ganz anders.

 

das darf er jetzt schon

Ggf. aber eben nicht ungestraft.

 

ich habe nicht geschrieben dass ich der meinung bin, dass es keine sanktionen bei gesetzesbrüchen geben sollte. ich bin nur der meinung, wenn ein gesetz von einer großen menge, das muss nicht unbedingt die mehrheit sein, für unsinnig gehalten wird, dann sollte man sich sehr sehr gut überlegen, ob man auf dieses gesetz nicht verzichten kann.

Ok. Überlegungen in diese Richtung wären dann sicherlich angebracht. Aber wenn man danach zu der Entscheidung kommt, daß man am Status Quo nicht rüttelt, was dann? Sollte sich die Menge der Uneinsichtigen dann fügen oder wie stellst Du Dir den weiteren Verlauf vor?

 

aber trotzdem wird genau dies in der praxis so gemacht.

Sicher. Weil nichts lückenlos zu überwachen ist. Was aus meiner Sicht auch zum Glück so ist! Nur der Umstand und das Wissen darum, daß das Risiko erwischt zu werden relativ gering ist, bewirkt, daß sich die Leute recht sicher fühlen und es daher mit dem ein oder anderen Gesetz auch nicht sooo genau nehmen. Hinzu kommt die jeweilige mehr oder weniger geringe Strafandrohung.

 

gesetze die keine akzeptanz finden, werden auch von einem großen teil dann nicht beachtet.

Das ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Jedenfalls werden sie dann nicht beachtet, wenn man sich unbeobachtet fühlt.

 

und wie wir alle wissen, wird das abschreckungspotential durch straftaten meilenweit überschätzt. gerade kleiner straftaten und OWIs werden i.d.R. nur zu einem bruchteil sanktioniert. siehe illegales downloaden usw...

Ich denke, würde oder könnte man jenen, die sich in diesen Bereichen bewegen, habhaft werden, gäbe es da auch mehr Verfahren und Strafen.

 

das glaube ich eben nicht. über 90 prozent der bevölkerung in unserem land wird davon überzeugt sein, dass es nötig ist, dass der staat steuern erhebt. nur wer total bescheuert ist, ist der meinung man könnte ersatzlos darauf verzichten.

ich reden von akzeptanz. man muss nicht jedes gesetz mögen, aber muss es für notwendig erachten.

Ok. Und wie will man da vorgehen? Bei jedem Gesetz eine Volksbefragung vorschicken? Würde mich mal interessieren, wie man verläßlich feststellen und garantieren möchte, daß ein geplantes Gesetz auch auf eine breite Akzeptanz stößt.

 

das hängt auch vom bundesland ab. aber trotz allem, ist es verboten. würdest du dich moralisch schuldig fühlen, wenn du wegen 5 gramm thc eine sanktion erhalten würdest? sicher nicht.

Als Abhängiger sicher nicht. Normal wohl schon, wenn ich wüßte, daß es verboten ist.

 

aber dann muss die politik eben dafür sorgen, aufklärung zu betreiben. aber wenn es am schluss dann trotzdem nicht akzeptiert wird, muss man ernsthaft überlegen ob man nicht einlenkt.

Da stimme ich Dir durchaus zu. Aber selbst wenn man Überlegungen anstellt, allen Kritikern wird man es nie recht machen können.

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Polizisten sind auch nur Menschen: 9 Schüsse auf eine psychisch kranke Frau, die zwei Polizisten mit Messer angreift: Klick.

 

Servus,

 

scheinbar konnte die Frau auch nicht durch Pfefferspray gestoppt werden, sodaß eben geschossen werden musste. Gut, ein halbes Magazin ist vielleicht zu viel des Guten, aber so wie´s aussieht, hat die Frau trotz Treffer den Angriff fortgesetzt.

 

Dies zeigt wieder einmal, daß die Ausrüstung der Polizisten doch nicht optimal ist. Gerade bei solchen Attacken kommt es ja immer wieder zu tödlichen Schüssen.

 

Ich frag mich, warum die Polizisten (nicht nur bei uns in A) keine Schlagstöcke (Gummiwurst auf austrianisch) mehr haben. Gerade eine solche Waffe könnte doch gegen derartige Angriffe mit Erfolg eingesetzt werden.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Es gibt ein wirkungsvolles Einsatzmittel unterhalb der Schusswaffe, welches hohe Erfolgs- und Überlebenschanchen bietet. Leider ist das noch nicht als Bewaffnung bei der Streifenpolizei eingeführt.

 

Die Vorfälle des tödlichen Schusswaffengebrauch gegen Messerangreifer würde schrumpfen.

 

 

 

 

 

@ biber

2 Dinge treffen zusammen. Ich habe die Rechtslage geschildert ohne eine Abhandlung zu schreiben oder Erstausbildung in Einsatzrecht zu geben, und du verstehst Polizeieinsatzrecht nicht und glaubst mir nicht. TJA, Dann eben nicht. DU musst auch nicht wissen was ICH darf. ICH WEIß ES. Wer betroffen ist und meint ich irre mich, kann gerne klagen.

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Hallo, Weinberg,

 

Ich frag mich, warum die Polizisten (nicht nur bei uns in A) keine Schlagstöcke (Gummiwurst auf austrianisch) mehr haben. Gerade eine solche Waffe könnte doch gegen derartige Angriffe mit Erfolg eingesetzt werden.

gegen einen Messerangriff, vor allem mit so einem großen und scharfen Küchenmesser, wird selbst ein ausgebildeter Einzelkämpfer kaum mit einem Schlagstock vorgehen, sondern immer die Pistole ziehen, wenn es ihm möglich ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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naja, bei 4 bis 5 parteien, und keiner direkten demokratie ist es eben schwer, immer 100 % übereinstimmung zu finden.

Es gibt nicht nur 4-5 Parteien. Man muß ja nicht unbedingt einer der großen wählen.

 

klar. nur bin ich der meinung, dass viel zu oft diese dinge zu gunsten der polizei hinterfragt werden. da hat sich einfach vieles über jahrzehnte eingespielt.

So. Daß Du dieser Meinung bist, ok. Das heißt aber nicht, daß es auch so ist oder sein muß, bzw. daß Du es auch genau weißt, sondern daß es vielmehr eine Vermutung ist. Oder?

 

Du kannst mir glauben, daß sich kaum jemand wirklich zu verstellen weiß.

da überschätzt du dich aber. selbst gutachter usw fallen so oft auf die nase. und die sind genau für sowas geschult.

Ich glaube, daß es etwas anderes ist, wenn jemand einem Gutachter gegenübersitzt, bei dem er einen Termin hat und sich ganz sicher auf diesen auch vorbereitet hat. Wer mir gegenübersitzt, wurde gerade bei irgendwas erwischt, eben überrascht und ist alles andere als vorbereitet.

 

ach komm, 90 prozent wird nicht gefilmt.

Um es mit Deinen Worten zu sagen: "das ist - sorry - Unsinn!! Und ist auch unter Deinem Niveau."

Woher die 90%? Woher willst Du wissen, wieviel nicht gefilmt wird?

 

trotzdem gibt es auch bei deinen kollegen fehlverhalten.

Das bestreite ich auch gar nicht.

 

und das meiste davon wird nicht gefilmt.

Es kann nicht alles gefilmt werden. Gefilmt wird in erster Linie dort, wo man davon ausgeht, daß es zu Ausschreitungen kommen wird, daß Straftaten verübt werden etc.. Also dort, wo auch wir uns aufhalten. Logischerweise werden auch wir dabei gefilmt. Werden unsere Maßnahmen, unsere Verhaltensweisen etc. gefilmt. Es wird also sehr wohl das meiste gefilmt. Wie sonst soll man später belegen und beweisen, was der ein oder andere getan hat?!

 

da hast du als normalbürger keine chance.

Das sehe ich anders.

 

und ich kenne mindestens einen fall, bei dem ein polzeibekannter kleinkrimineller, weil er der örtlichen polizei irgendwann gehörig auf den sack gegangen ist, einfach mal verprügelt wurde. glaub es mir einfach.

Gut. Dann glaube ich Dir eben einfach mal und lasse das so unkommentiert stehen. Es ist und bleibt aber ein Einzelfall. Bedauerlich! Aber daraus jetzt Rückschlüsse dergestallt zu ziehen, daß das öfters oder gar oft vorkommt, wäre mehr als übertrieben.

 

BTW: doch ein klitzekleiner Kommentar: ich glaube nicht, daß er verprügelt wurde, weil er der örtlichen Polizei auf den Senkel gegangen ist. Oder stand später unter dem Urteil: "wurde verurteilt, weil er einen anderen verprügelt hat, der ihm dienstlich auf den Senkel ging."?

 

Ging das durch die Presse? Und auch vor Gericht?

 

und ja, so geschichten gibt es immer wieder, auch wenn nicht alle stimmen.

Eben. Geschichten gleich welchen Inhalts gibt es immer wieder. Und alle Erzähler beteuern deren Wahrheitsgehalt. Aber an den allerwenigsten ist auch nur ein kleiner Teil Wahres dran.

 

jo, weil sie damit geld verdienen :sneaky:

Klar. Aber manche haben ja auch Erfolg.

 

und im zusammenhang mit der polizei noch schwieriger.

Nicht wirklich schwieriger als sonst auch, würde ich sagen.

 

wenn eine berufsgruppe mit viel macht ausgestattet ist, muss man eben bei streitigkeiten, die sich offensichtlich rechtlich nicht ohne weiteres aufarbeiten lassen, hierfür eine lösung finden, meinst du nicht?

Man sollte eine Lösung finden, bei der eine rechtlich einwandfreie Aufklärung ermöglicht wird oder werden kann. Wenn erforderlich.

 

also mittlerweile finden sich hier auch viele der nicht genannten zielgruppe. und ich glaube nicht, dass wenn man ein problem mit verkehrsüberwachung hat, dass man grundsätzlich ein verdrehtes bild der polizei haben muss. und harmut gehört doch gar nicht zu der gruppe.

Die meisten würde ich behaupten gehören der genannten Zielgruppe an.

 

aber mindestens einer deiner kollegen hier im forum, verneint diese grundsätzlich.

Den Eindruck habe ich eigentlich nicht.

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Hallo, Weinberg,

 

Ich frag mich, warum die Polizisten (nicht nur bei uns in A) keine Schlagstöcke (Gummiwurst auf austrianisch) mehr haben. Gerade eine solche Waffe könnte doch gegen derartige Angriffe mit Erfolg eingesetzt werden.

gegen einen Messerangriff, vor allem mit so einem großen und scharfen Küchenmesser, wird selbst ein ausgebildeter Einzelkämpfer kaum mit einem Schlagstock vorgehen, sondern immer die Pistole ziehen, wenn es ihm möglich ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Ja, das wird so sein. Habe selbst im Rahmen meiner Krav Maga-Ausbildung ein spezielles Messer-Abwehr-Training absolviert, dabei wurde vom Ausbildner ein großes (und stumpfes) Messer zum Angriff eingesetzt.

 

Quintessenz: Vergiss es, Dich unbewaffnet gegen den Einsatz eines Messers verteidigen zu wollen. Auch nach 5 oder 6 Trainingseinheiten hatte ich blaue Flecken am ganzen Körper, in der Realität wären es heftige Schnitt-/Stichwunden gewesen. Unser Ausbildner, ein junger, durchtrainierter :sneaky: der Spezialeinheit Cobra, gab in einem Pausengespräch zu, dass bei einem Messerangriff, wenn Du unbewaffnet bist, nur eines hilft: Flucht.

 

Nur konnten (durften) die beiden Polizisten, die von der (psychotischen?) Frau angegriffen wurden, eben nicht flüchten. Und wenn der :sneaky:, der die 9 Schüsse abgeben hat, anstatt auf die Beine und den Oberkörper gleich den finalen Rettungsschuss abgegeben hätte, wie wäre dann das Medienecho gewesen? Schießwütige Killer in Uniform?

 

LG!

Eribär

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siehe z.b das inzest-verbot. ein unding, und trotzdem ist vor jahren jemand dafür zu einer freiheitsstrafe verurteilt worden. ja glaubst du ernsthaft der sollte sich schuldig fühlen, nur weil der gesetzgeber dies will? also komm...

Koenntest Du mal begruenden, warum Du das Inzest-Verbot als ein Unding betrachtest? Ich meine, das hat biologische Gruende - das Verbot! Obendrein ist es meines Wissens - man korrigiere mich, wenn ich falsch liege - bereits in der Bibel fest geschrieben, also solltest Du hier nicht dem Gesetzgeber den Vorwurf machen.....

 

gegen einen Messerangriff, vor allem mit so einem großen und scharfen Küchenmesser, wird selbst ein ausgebildeter Einzelkämpfer kaum mit einem Schlagstock vorgehen, [....]

Also Stephen Segal und Konsorten machen das immer mit den Haenden - und zwar so, dass kaum die Haartolle verrutscht.....

 

- SCNR - :sneaky:

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Als Berliner kennst Du sicherlich diesen Spruch: Ick hab' schon Pferde kotzen sehen, und det jenau vor de Apotheke......

Mal abgesehen davon, dass Pferde gar nicht kotzen koennen,

Ich habe tatsächlich mal gehört, dass das auch so eine urban legend ist. Hab' da aber keine Ahnung von - müsste ich direkt mal gockeln. Edit: Jeht wohl echt nicht. Komisch.
Polizeiarbeit erfolgt auch im Wesentlichen so. Das zeigt schon die Tatsache, daß wir bei der Bevölkerung hinsichtlich Vertrauen und Ansehen weit oben stehen.
Und dennoch bin ich mir sicher, dass die Zeiten, wo Ihr der Schutzmann und Freund und Helfer auch im Bevölkerungsempfinden wart vorbei sind. Das ist schade, weil es unter Euch genug derer gibt. Die Großlage ist aber bestimmt nicht mehr uneingeschränkt positiv Euch gegenüber.
Das hat mit "verdächtig sein" nicht unbedingt etwas zu tun. Wenn jemand schnorchelnderweise auf der Straße oder in einem Hauseingang liegt, was ja nunmal nicht gerade normal ist, so schaut man nach, ob derjenige einfach nur müde ist...
Genau das war auch das Ansinnen. In meinen Augen auch absolut richtig.
oder etwas vorliegt, wonach man sich um ihn kümmern muß. Zum Beispiel starker Alkoholgenuß, Verletzungen, was auch immer.
Besoffen hat er nicht gewirkt - hat nur dort gelegen. Kann aber trotzdem sein, allerdings ist darauf nicht in dem Film eingegangen worden. Das Ende war ein Wortgefecht, dass auch der Kerl nicht hätte führen müssen und ein Platzverweis.
Daß dabei seine Identität festgestellt wird, ist genauso normal und gängige Praxis.
Aber warum denn nur? Es wird doch wohl reichen, den Kerl zu wecken und zu fragen warum er statt im Bett draussen pennt. Im Zweifel heim schicken und fertig.
Vielleicht wird die Person vermißt
Das wäre im Zweifel doch seine Sache. Vermisstwerden ist für die vermistste Person ja erstmal ein Problem der anderen und nicht ihres. Jeder darf doch weg sein, oder? Und nachdem sich die Cops von der Zurechnungsfähungsfähigkeit bzw. der Abwesenheit von Hilfebedürftigkeit ein Bild machen konnten, wäre es doch gut gewesen. Ist doch egal, wer das ist, oder wird nur Menschen geholfen, die man identifiziert hat?
gesucht, etcpp..
Genau das ist der Punkt. Vielleicht. Höchstwahrscheinlich aber nicht. Die allerwenigsten Menschen werden gesucht, aber allen, denen man habhaft wird unterstellt man unterschwellig, das etwas andere vorliegen könnte.
Genauso gut kann das Schnorcheln ja auch nur vorgetäuscht sein.
Ich weiß nicht, ob ich verblüfft oder irritiert sein soll. Mit so einer These habe ich ja nun gar nicht gerechnet. Magst Du den Sinn hinter sowas erklären und wie eine IDF da weiter hilft? Ehrlich, ich komme nicht drauf.
Jemand, der so in einem Hauseingang liegt, ist nunmal nicht jeder. Denn beileibe nicht jeder schnorchelt in seinem oder einem (fremden) Hauseingang.
Völlig klar. Nur was macht die IDF notwendig? Reicht es aus, unnormal zu sein, um nicht mehr unverdächtig zu sein?
Nur Deine Argumentationskette, weshalb der Bürger einen Unmut gegenüber der Polizei entwickelt
Das ist ja nicht zwangsläufig so. Aber ich könnte es nachvollziehen. Ich bin mir sicher, dass, wenn es einen gestiegenen Unmut gegenüber der Polizei gibt, keineswegs der Bürger den ersten Stein geworfen hat. (lass# es bitte! :sneaky:)
Was genau haben sie denn über Funk abgefragt?
Ehrlich gesagt ist die Erinnerung verschwommen. Ich weiß aber noch, dass sie meinen Ausweis in der Hand hielten und gefunkt haben. Auch den Status meines Autos haben sie abgefragt, nachdem ich die Frage nach dessen Existenz mit Jein (wie: habe ich aber ist auf Vadderns Firma zugelassen) beantwortet habe. Also gleich noch per Funk gefragt, ob die Karre in der Fahndung ist. Witzigerweise war tatsächlich ein Auto mit B-AH XXXX gesucht, nur hätte es richtig gelesen B-AM XXXX geheißen. Das hat noch für Extra-Verwirrung gesorgt. Nun stell Dir vor, welche Gedanken in Deinen Kollegen vor sich gehen, wenn sie plötzlich einen potenziellen Autodieb vor sich haben. Hat sich aber zum Glück relativ schnell als Lesefehler rausgestellt. Trotzdem habe ich erstmal gedacht, jetzt ist das teure Rad weg und das Auto auch noch.
Hm... wäre ja im Einzelfall durchaus hilfreich, bekäme man eine allesumfassende Auskunft. Habe ich aber noch nie erlebt und gibt es auch nicht.
Aber darauf läuft es doch hinaus. Ich weiß nicht, ob Du das nicht sehen kannst, weil es für Deine Arbeit erleichternd ist und Du keinen Unsinn machst, aber grundsätzlich halte ich das für bedenklich, weil es wirklich wie ein Generalverdacht auf mich wirkt.
Dein Beispiel betreffend würde gar keine entsprechende Auskunft erteilt. Meines Wissens wird soetwas nicht gespeichert.
Wie schon gesagt, hatte ich einmal erheblichen aber unbegründeten Ärger beim Fussi und musste per Anwalt gerichtlich erwirken, sicher nicht in einer Kategorie zu sein. Letztes Jahr bin ich von einem Vollidioten angezeigt worden (Du erinnerst Dich vllt. an meine PM?). Ich gehe nicht davon aus, dass beide Verfahren spurlos aus der Geschichte aka Datenbestand getilgt wurden nur weil ich nachweislich unschuldig war.
Ob jemand z.B. gewalttätig ist, wird gespeichert, so es denn bekannt ist, und natürlich auch den kontrollierenden Kollegen mitgeteilt.
Weil das ein Richter festgestellt hat oder warum?
Da kann ich Dich wirklich beruhigen. Das ist unzutreffend.
Das mag für Dich persönlich zutreffen, das Auftreten der Behörden legt einen anderen Schluss nahe. Wenn sich Polizisten immer mehr selbst schützen müssen ist das traurig genug - und auch verständlich. Letztlich aber ist das einerseits Auswirkung andererseits auch Ursache für Disharmonie im Umgang mit Gesetzen und deren Beschützern.

Kennst Du das geflügelte Wort: "Hier ist alles voller Polizisten, da fühle ich mich gleich viel unsicherer."? Das stammt aus der Zeit als es in Westberlin Mode wurde, Konzerte naher der Mauer zu veranstalten und die Ostberliner (und Jung-Toxic) an die Grenze gepilgert sind, weil es Hoffnung gab, ein paar Töne zu erhaschen. Manchmal, wenn ich Polizisten sehe, fühle ich mich in der Zeit zurückversetzt. Und eigentlich sollte es andersherum sein.

 

Mir wäre es lieber, es wäre noch wie in dem alten Scherben-Song. "Der Mariannenplatz war blau, soviel Bullen waren da, und Mensch Meier mußte heulen, das war wohl das Tränengas. Und er fragt irgendeinen: "Sag mal, ist hier heut 'n Fest?". Diese Naivität, so sie denn gerechtfertigt ist, der Polente gegenüber wäre toll. Wie das Lied ausgeht und wie "Mensch Meier" alias Max Mustermann auch zum Autognomen wird, kannst Du ja nachschauen oder in den Berichten zu S21 nachlesen. Wenn der Normalbürger ins Visir der Obrigkeit gerät läuft irgendwas ganz gepflegt schief - Oder wenn zwischen den Punks Ommas und Oppas auftauchen ist Nachdenken angesagt. Ganz unabhängig vom akuten Straftatbestand sondern mehr bezüglich der eigenen moralischen Legitimation. Aber was darf ich schon wollen, ich bin ja nur Bürger. :sneaky:

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Als Berliner kennst Du sicherlich diesen Spruch: Ick hab' schon Pferde kotzen sehen, und det jenau vor de Apotheke......

Mal abgesehen davon, dass Pferde gar nicht kotzen koennen,

Ich habe tatsächlich mal gehört, dass das auch so eine urban legend ist. Hab' da aber keine Ahnung von - müsste ich direkt mal gockeln. Edit: Jeht wohl echt nicht. Komisch.

Ja Mensch, watt meinste denn ich erzaehle Unsinn? Schliesslich war ich selbst jahrelang Pferd gewesen..... :sneaky:

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Warum bei DIESEM Obdachlosen Schnorchler eine Ausweiskontrolle gemacht wurde kann ich dir nicht sagen. Ich kann dir aber sagen was theoretisch (pauschal) möglich ist

 

a)

liegenlassen

(problem, wenn der stirbt)

 

b)

Zustandskontrolle und liegenlassen

 

c)

wecken und Platzverweis

 

d)

wecken und Platzverweis mit ID

 

e)

Krankenwagen

 

 

im konkreten Einzelfall muss der Polizist vor Ort die richtige Maßnahme wählen, sonst schimpft hartmut.

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a)

liegenlassen

(problem, wenn der stirbt)

Kümmern sollte man sich schon.

 

b)

Zustandskontrolle und liegenlassen

Genau, wenn es ihm gut geht ist es ja ok.

 

c)

wecken und Platzverweis

Dann zieht er paar Häuser weiter, ohne Zuhause mit festen Wänden, was soll da ein Platzverweis?

 

d)

wecken und Platzverweis mit ID

Bei der Zustandskontrolle wird er doch schon wach.

 

e)

Krankenwagen

Wenn der Zustand unklar ist. Wenn ein Verein schon auf gemeinnützig macht, kann er auch mal gemeinnützig sein.

 

im konkreten Einzelfall muss der Polizist vor Ort die richtige Maßnahme wählen, sonst schimpft hartmut.

Der meckert weil anderen die Obdachlosen am Allerwertesten vorbei gehen. Wie wäre es mal mit einer Spende an die Obdachlosenhilfe. Oder mal was in einer Wärmestube vorbei bringen. In diesem Winter, und nächster wohl auch wieder sind warme Handschuhe, warme Unterwäsche, warme Jacken, warme Schuhe sehr gefragt.

Auch über sinnvolle Lebensmittelspenden freuen sich die Menschen. Darf sogar Schokolade für die Seele dabei sein.

 

Manchmal bringe ich was vorbei, wenn ich schon beim Einkaufen bin, es tut auch garnicht weh.

 

Was die Übernachtungsorte angeht. Wenn es etwas überdacht ist wäre es ein Vorteil. Wie sagte mal ein Hausmeister von einer Firma? Mir ist es recht wenn die dort übernachten, dann brauchen wir keine Angst vor Einbrecher haben.

 

MfG.

 

hartmut

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mal ein Link aus dem wahren Leben

Da muss man was machen. :sneaky:

Schlagstock, Pfefferspray, Zimmerflak. Schutzweste für Sanis.

Gegen Gewalt hilft doch nur Gewalt.

Achja, ich war Zivi im Rettungsdienst, unbewaffnet aber mit einem Bundeswehrparka.

 

wenn das schon so gegen Rettungskräfte geht, magst du dir vorstellen, wie die Polizei behandelt wird?

Was soll da für mich neu sein?

 

MfG.

 

hartmut

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Achja, ich war Zivi im Rettungsdienst, unbewaffnet aber mit einem Bundeswehrparka.

Ich war im Rettungsdienst bei der Berufsfeuerwehr - da haette ich mir so manches Mal tatsaechlich einiges an Bewaffnung gewuenscht.... Uebrigens auch gegen randalierende Damen, bei denen Du dir das ja nun gar nicht vorstellen kannst..... :sneaky:

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Uebrigens auch gegen randalierende Damen, bei denen Du dir das ja nun gar nicht vorstellen kannst..... :sneaky:

Hast Du dann auch mal dein Verhalten überdacht wenn das öfters vorgekommen ist? :sneaky:

 

MfG.

 

hartmut

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Hast Du dann auch mal dein Verhalten überdacht wenn das öfters vorgekommen ist? :sneaky:

Mein Verhalten war immer einwandfrei! :blush:

 

Vielleicht wurden die Damen wuschelig, weil Du so ein fescher Bursche bist? :sneaky: Und haben randaliert, weil sie sich Dir nähern wollten? :blush:

 

Kenne das, passiert mir auch immer wieder, dass .......

 

LG!

Eribär

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Ich habe die Rechtslage geschildert
Liebes Blaulicht, Du hast das aufgeschrieben, was Du für die Rechtslage hältst - das ist nicht notwendigerweise die Rechtslage. Eine nachvollziehbare Begründung hast Du nicht geliefert, auf Rückfragen - wie so oft - nicht geantwortet.

 

du verstehst Polizeieinsatzrecht nicht
Auch wenn Du das nicht beurteilen kannst: Du kannst ja versuchen, das zu ändern - aber das kannst Du eben anscheinend eben nicht.

 

Wer betroffen ist und meint ich irre mich, kann gerne klagen.
Dich verklagen? Warum? Warum sollte er Dir nicht einfach auf die Glocke hauen?

 

glaubst mir nicht.
Woran das wohl liegt?

Es wäre einfach schön, wenn Du Deine Behauptungen und Meinungen nicht nur hinschreiben und Dich mit irgendwelchen angeblichen Leistungen und Funktionen brüsten, sondern auch belegen und auf konkrete Fragen auch mal (konkret) antworten würdest.

 

Stattdessen lieferst Du nur eine wilde Mischung aus (Halb-)wissen, Meinungen und küchenphilosphischen Sprüchen - das ist zu wenig, um Dir irgendwas zu glauben.

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och biber....

 

 

ich habe geschrieben, was nun mal so ist. Und ich habe sehr oft geschrieben warum das so ist und wo das steht. Du hast es lediglich nicht verstanden. Ich bezweifel, dass du es verstehen würdest, wenn hier eine rechtmäßigkeitsprüfung statt fände. Bist du juristisch ausgebildet?

 

 

Warum man mich verklagen sollte und nicht "auf die Glocke" hauen sollte? Weil das "auf die Glocke hauen" vor Ort nicht gut ausgehen wird; und weil es nicht erlaubt ist. Außerdem brüste ich mich hier mit gar nichts und das ist kein küchenphilosphischer Spruch oder Halbwissen.

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Ich bezweifel, dass du es verstehen würdest, wenn hier eine rechtmäßigkeitsprüfung statt fände.
Statt immer wieder heiße Luft zu verblasen: einfach machen. Wenn Du denn kannst.

 

Warum man mich verklagen sollte und nicht "auf die Glocke" hauen sollte? Weil das "auf die Glocke hauen" vor Ort nicht gut ausgehen wird; und weil es nicht erlaubt ist.
Tja, so vieles ist nicht erlaubt. Aber es gibt eben immer wieder Leute, die sich mit dem Rechtsweg nicht beschäftigen wollen und solche Probleme wie Dich auf ihre eigene Art und Weise lösen.

 

Außerdem brüste ich mich hier mit gar nichts und das ist kein küchenphilosphischer Spruch oder Halbwissen.
Der Satz ist zutreffend und im ersten Teil trotzdem falsch.
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Guest PedroK
Und ich habe sehr oft geschrieben warum das so ist und wo das steht.

Nein, Du warst nicht mal bereit bzw. in der Lage, das PolG zu nennen, auf das Du Dich zu beziehen behauptest, geschweige denn die entsprechenden Paragraphen, mit denen sich Deine Behauptungen angeblich begründen ließen.

 

Aber das kannst Du ja immer noch nachholen.

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Also nochmal

 

die Aufforderung Hand aus der Tasche ist durch die Befugnis der Minusmaßnahme Durchsuchung möglich, wenn eine Durchsuchung statthaft ist. Alternativ kann die Aufforderung

auf die Generalklausel gestütz werden.

 

 

Kippe aus wird sich nur selten durch die Kontrollbefugnis begründen lassen, daher Generalklausel.

 

 

der Fuss in deer Tür wird zur Idf notwenidg sein und ist damit von der Kontrollbefugnis gedeckt.

 

für ein Betreten oder Durchsuchen muss natürlich eien andere Befugnis genommen werden. Liegt die Vorausetzung zum Betreten vor. Kann der Fuß natürlich als Begleitmaßnahme genommen werden.

wenn du wilde Rechtsthesen prüfen willst kannst du dir über vorverlagtert notwenige Bgeleitmaßnahmen Gedanken machen.

 

 

das steht so in allen Polizeigesetzen.

 

 

das habe ich nun schon etliche male geschrieben.. WAS VERSTEHST DU NUN NOCH NICHT?

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Also nochmal

 

die Aufforderung Hand aus der Tasche ist durch die Befugnis der Minusmaßnahme Durchsuchung möglich, wenn eine Durchsuchung statthaft ist. Alternativ kann die Aufforderung

auf die Generalklausel gestütz werden.

 

 

Kippe aus wird sich nur selten durch die Kontrollbefugnis begründen lassen, daher Generalklausel.

 

 

der Fuss in deer Tür wird zur Idf notwenidg sein und ist damit von der Kontrollbefugnis gedeckt.

 

für ein Betreten oder Durchsuchen muss natürlich eien andere Befugnis genommen werden. Liegt die Vorausetzung zum Betreten vor. Kann der Fuß natürlich als Begleitmaßnahme genommen werden.

wenn du wilde Rechtsthesen prüfen willst kannst du dir über vorverlagtert notwenige Bgeleitmaßnahmen Gedanken machen.

 

 

das steht so in allen Polizeigesetzen.

 

 

das habe ich nun schon etliche male geschrieben.. WAS VERSTEHST DU NUN NOCH NICHT?

 

@Blaulicht: Nochmals, für Dich zum Mitschreiben (und hier ist Papier und Bleistift):

 

Ausgehend von der Annahme, dass Du mich auf meinem Grund und Boden als Zeuge(!) befragen möchtest: Du wirst bei mir weder einen Fuß in die Tür stellen noch mich anweisen, wo ich meine Hände habe, noch mich vom Genuss einer Zigarillo abhalten. Und irgendwelche General- oder sonstige Klauseln kannst Du Dir einmassieren - die passende Stelle kannst Du Dir selbst aussuchen.

 

Ist das jetzt bei Dir angekommen?

 

Und im Übrigen: Weshalb schreist Du?

 

Eribär

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Guest PedroK
die Aufforderung Hand aus der Tasche ist durch die Befugnis der Minusmaßnahme Durchsuchung möglich, wenn eine Durchsuchung statthaft ist.

Passt nicht zu Deiner Ausgangsbehauptung. ("Bei mir hat niemand…etc. blabla")

 

Alternativ kann die Aufforderung auf die Generalklausel gestütz werden.

Mit welcher Begründung?

 

Kippe aus wird sich nur selten durch die Kontrollbefugnis begründen lassen, daher Generalklausel.

Inwiefern rechtfertigt eine Generalklausel diese Forderung?

 

der Fuss in deer Tür wird zur Idf notwenidg sein und ist damit von der Kontrollbefugnis gedeckt.

Bitte? Warum sollte der Fuß in der Tür "notwendig" sein? Es geht um einen Zeugen, der freundlicherweise die Tür geöffnet hat.

 

für ein Betreten oder Durchsuchen muss natürlich eien andere Befugnis genommen werden.

Welche „nimmt“ man denn da?

 

Liegt die Vorausetzung zum Betreten vor. Kann der Fuß natürlich als Begleitmaßnahme genommen werden.

Warum sollte diese Voraussetzung vorliegen? Begleitmaßnahme wozu?

 

das steht so in allen Polizeigesetzen.

Du behauptest, daher darfst Du auch belegen. Also: An die Arbeit.

 

WAS VERSTEHST DU NUN NOCH NICHT?

Hoh. Nicht brüllen. Lies Dir doch einfach noch mal Deine Ausgangsbehauptung durch, schau’ Dir an, was Bluey dazu sagte, überlege ein wenig und melde Dich dann wieder und versuche, meine Fragen zu beantworten.

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@ Eribaer

 

auch für dieses spezielle Beispiel habe ich schon mehrmals etwas gesagt.

 

 

Also.... ja.... denn, wenn ich am Gartenzaun den Opa Rudi befrage, ob noch viel durch die Straße gerast wird, ob die Jugendlichen noch immer zum Kiffen in den alten Speicher gehen oder was auch immer, da werde ich mich hüten, ihn seine Pfeife auszumachen zu lassen oder einen Fuß in seine Tür zu stellen... auch sind mir seine Hände egal.

 

Klingel ich nun im Hausflure bei den Nachbarn von Herrn X der verhaftet werden soll, so bin ich schon aufmerksam... jedoch stelle ich hier bestimmt nicht den Fuß in die Tür.... und wenn ich den Namen bräuchte (wofür???) so würde ich fragen.. ich würde (normalerweise) nicht mal einen Ausweis verlangen.

 

 

 

 

... jetzt frage ich mich, warum im Rosenheimer Treppenhaus ein Ausweis verlangt wurde???

Und genau dann, wenn ich nämlich nicht mehr Zeugen befrage, sondern Maßnahmen treffe ändert sich auch die Sicherheitslage

 

 

 

Damit gebe ich deinem Beitrag und dir vollkommen Recht. Es wurde jedoch nie etwas anderes behauptet!!!!! Einzig was offen ist, ist der Grund, warum aus einer Zeugin (falls sie das überhaupt ist... eigentlich ist es nur eine Nachbarin) eine Ausweiskontrolle wurde.

 

Wenn Kontrolle - dann gilt was ich schrieb... Die (Sicherheits-)Regeln legt der Polizist fest.

Wenn Nachbarschafts- / Zeugenbefragung, dann hat man nicht alle Rechte in vollem Umfang ... da kommt es dann auf die Situation an... möglich ist jedoch auch eine Zeugen, dessen ID festgestellt werden soll, diesen nach gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen, ihn die Hand aus der Tasche nehmen zu lassen, die Kippe zu löschen oder gar den Fuß in die Tür stellen.

 

Bei beiden Gruppen muss das aber einen sinnvollen Grund haben... es muss die Zweck-Mittel-Relation beachtet werden.

 

Passt nicht zu Deiner Ausgangsbehauptung. ("Bei mir hat niemand…etc. blabla")
Doch passt. Denn im Gesetz steht... "soll die IDF festgestellt werden... kann nach gefährlichen Gegenständen durchsucht werden".... und es bleibt, wenn du das nicht glaubst, noch der Rückgriff auf die Generalklausel... bei mir hat niemand während einer Kontrolle seine Hände in der Tasche. Meistens reicht jedoch die Aufforderung und Erklärung... wer dem nicht zugänglich ist, ist eh schon "anders drauf" (sprich grundaggressiv); Aggressivität und Kontrolle erlauben übrigens eine Fesslung.

 

(@Eribaer: bevor du dich jetzt wieder ungerecht behandelt fühlst: da steht KONTROLLE, nicht ZeugenBEFRAGUNG)

 

 

? Es geht um einen Zeugen, der freundlicherweise die Tür geöffnet hat.

L A N G S A M R E I C H T E S

(das war schreien!)

 

Woher nehmt ihr immer diese Gewissheit, dass die Frau da immer noch Zeugin war??? Welcher Grund mag dann für die IDF gegeben sein?

 

Ich weiß nicht (und finde es nicht) warum die Frau ihren Ausweis zeigen musste... Das kann aber dann nur die Folge eine polizeilichen Kontrolle sein und dann ist sie eben keine ZEUGIN mehr, sondern ADRESSAT einer polizeilichen Maßnahmen.

 

Es gibt nämlich keinen Grund (und keine Befugnis) wenn man Nachbarn befragt, sich deren Ausweis geben zu lassen. Man kann/darf Nachbarn befragen, man kann die nach den Namen fragen, wobei der für die Papierlage eigentlich nicht rein muss, da ist Datenschlankheit eigentlich besser für die Bürger - drum lass ich unwichtige Namen (wenn die nicht für ein Verfahren von Bedeutung sind) weg.

 

Also vermute ich, dass die Frau eben dann keine Zeugin mehr war.... diese Details werden uns aber leider verschwiegen... Schei*** verlogenen Presse. Ich gehe aber davon aus, dass der Staatsanwalt da mehr wusste... schließlich hat er das Verfahren gegen die Polizei beendet und führt es gegen die Frau und deren Familie...

 

Welche „nimmt“ man denn da?

Da steht im Polizeigesetz (in jedem) extra was zu drinne.. unter der Überschrift Betreten und Durchsuchen von Wohnungen (bei Straftätern kommt §§ 102ff StPO in Betracht)

 

Bay PolizeiAufgabenGesetz

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Also vermute ich, dass die Frau eben dann keine Zeugin mehr war.... diese Details werden uns aber leider verschwiegen... Schei*** verlogenen Presse. Ich gehe aber davon aus, dass der Staatsanwalt da mehr wusste... schließlich hat er das Verfahren gegen die Polizei beendet und führt es gegen die Frau und deren Familie...

Da muss ich doch mal was richtig stellen.

 

Belege mal das die Presse gelogen hat.

Von dem Staatsanwalt gibt es ein Interview, das sind zwei Videos in einer Gesamtlänge von ca. 25 Minuten in denen der Staatsanwalt doch recht ausführlich sein Wissen preis gab.

 

Aber mein Freund Blaulicht, hat jemand das Verfahren gegen die Polizisten beendet? Nein hat niemand, nur das Verfahren wurde vorläufig eingestellt. Und das nur weil der Staatsanwalt entscheiden musste wen er jetzt anklagt. Kommen neue Erkenntnisse bei Gericht raus, dann werden die Verfahren weitergeführt. So hat es der Staatsanwalt erklärt.

 

Wir wollen doch immer schön bei der Wahrheit bleiben. :sneaky:

 

Da steht im Polizeigesetz (in jedem) extra was zu drinne.. unter der Überschrift Betreten und Durchsuchen von Wohnungen (bei Straftätern kommt §§ 102ff StPO in Betracht)

Vom Zeuge zum Straftäter, aber ganz sicher. :sneaky:

 

MfG.

 

hartmut

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Klingel ich nun im Hausflure bei den Nachbarn von Herrn X der verhaftet werden soll, so bin ich schon aufmerksam... jedoch stelle ich hier bestimmt nicht den Fuß in die Tür.... und wenn ich den Namen bräuchte (wofür???) so würde ich fragen.. ich würde (normalerweise) nicht mal einen Ausweis verlangen.
Ich wäre an Deiner Stelle auch aufmerksam, würde auf meine Füße aufpassen und gar nicht erst nach einem Ausweis fragen - die Nachbarn könnten das schließlich als Amtsanmaßung verstehen.
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Guest PedroK
Denn im Gesetz steht... "soll die IDF festgestellt werden... kann nach gefährlichen Gegenständen durchsucht werden".... und es bleibt, wenn du das nicht glaubst, noch der Rückgriff auf die Generalklausel... bei mir hat niemand während einer Kontrolle seine Hände in der Tasche.

Es geht nicht darum, was ich glaube. Wärest Du bereit und in der Lage, diese Behauptung endlich mal konkret zu belegen? Oder kannst Du es schlicht nicht?

 

Welcher Grund mag dann für die IDF gegeben sein?

Überleg’ doch mal. Du kommst bestimmt drauf.

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Wie viele Belege willst du denn noch.... Ich habe dir 16 Polizeigesetze als Beleg genannt... das müsste jawohl reichen... Ein Gesetz habe ich sogar verlinkt... Vorlesen kann ich dir das nun nicht...

 

 

aber bitte hier nochmal aus dem POL Gesetz Hamburg:

 

(2) Eine Person, deren Personalien nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt oder die im öffentlichen Verkehrsraum angehalten und kontrolliert werden soll, darf nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsucht werden, wenn dies nach den Umständen zum Schutz von Bediensteten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Dasselbe gilt, wenn eine Person nach einer anderen Rechtsvorschrift vorgeführt oder zur Durchführung einer Maßnahme an einen anderen Ort gebracht werden soll.
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Guest PedroK
aber bitte hier nochmal aus dem POL Gesetz Hamburg:

 

(2) Eine Person, deren Personalien nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt oder die im öffentlichen Verkehrsraum angehalten und kontrolliert werden soll, darf nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsucht werden, wenn dies nach den Umständen zum Schutz von Bediensteten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Dasselbe gilt, wenn eine Person nach einer anderen Rechtsvorschrift vorgeführt oder zur Durchführung einer Maßnahme an einen anderen Ort gebracht werden soll.

Danke. Könntest Du kurz die Umstände nennen, nach denen dies „erforderlich ist“?

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Erforderlich i.S.d. Verhälnismäßigkeitsprüfung ist eine Maßnahmen wenn kein milderes, also weniger belastendes Mittel den gleichen Erfolg erreichen würde; hier ist jedoch gemeint: wenn es notwendig ist.

 

 

Eine konkrete Gefahr wird hier auch nicht verlangt, hier geht es um die Gefahrenforschung bzw. Gefahrenermittlung, d.h. zur Aufklärung eines Gefahrenverdachtes.

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gäbe es noch eine andere Möglichkeit?
Ja klar. Die Nachbarn sehen Dich und machen die Tür gleich wieder zu. Oder gar nicht erst auf.

 

Amtsanmaßung wäre die negative Auslegung meines Beitrages
Nö, Amtsanmaßung wäre es, wenn Du den Eindruck erwecktest, Du dürftest Dich so verhalten wie Du in Deinem Beitrag schilderst, daß Du es nicht tun würdest.

 

zur Aufklärung eines Gefahrenverdachtes.
Aah, Gersdorf gelesen? Du merkst aber schon, daß Deine Interpretation nichts anderes ist als eine umformulierte Generalklausel?
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Meinst du eine situation in der das denkbar wäre? Dann wenn der polizst gerné wissen möchte, was in der tasche ist, speziell ob da eine Waffe oder gef. Gegenstände sind.

 

Ja, hartmut, da werden in die Rechte eingegriffen. Es geht ja auch eine Nummer softer: hände aus der tasche.

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