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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Imho hätten hier die Polizisten jeden Grund den Vorfall so darzustellen das die Familie verurteilt wird

Das ist wieder dein verkorkstes Menschenbild von der Polizei.

Normalerweise stellt die Polizei Sachverhalte so dar wie sie sind.

 

Normalerweise, aber eben nicht immer. Eher sollte man sagen, sie stellen Sachverhalte so dar, wie sie diese sehen. Das sagt aber nichts darüber aus, ob sie tatsächlich so waren. Das habe ich selbst erlebt, daher weiß ich, wovon ich rede.

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Wenn ein Polizist jemanden verletzt braucht er eine Erklärung dafür.

Stimmt. Sonst wäre es wohl unrechtmäßig und strafbar.

 

Deshalb wird, wenn jemand verletzt wird grundsätzlich eine Anzeige wegen Widerstand geschrieben.

Unsinn. Nur bedingt in vielen Fällen ein solches Vorkommnis, daß sich der Andere entsprechend zur Wehr gesetzt hat, passiv oder eben aktiv. Sonst wäre es sehr wahrscheinlich wohl nicht zu Verletzungen gekommen. Genauso aber gibt es auch Szenarien, wo der Haupttatvorwurf nicht der Widerstand ist. Sobald sich aber jemand gegen eine rechtmäßige polizeiliche Maßnahme wehrt, ist auch der Vorwurf des Widerstands gegeben.

 

Hat geschubst, hat angeblasen, hat Anweisungen nicht befolgt (nur bedingt), hat bedroht (nur bedingt).

Ich hab's mal ein wenig korrigiert.

 

Ist in wenigen Sätzen beschrieben.

Relativ. Mal sind es einige Sätze, mal geht's auch über mindestens eine Din A4-Seite.

 

Ob da ein Funken Wahrheit dahinter steckt kann kein Richter überprüfen. So bleibt dem Richter nur die Wahl, glauben oder nicht glauben.

Nein? Kann er nicht? Nun, kann er denn überprüfen, ob hinter den Vorwürfen/Äußerungen des Beschuldigten/Betroffenen ein Funken Wahrheit steckt? Oder bleibt ihm hier nicht auch eher die Wahl zwischen Glauben oder nicht Glauben?!

 

Wem wird der Richter glauben, dem ehrlichen Polizisten, oder dem verlogenen Angeklagten? Ein Urteil muss er fällen. Wird er verurteilt, dann hat der Polizist richtig gehandelt.

Tja, er wird wohl der Darstellung glauben schenken, jedenfalls wahrscheinlich, die ihm am glaubwürdigsten erscheint. Wäre es nicht merkwürdig, wenn man sagen würde, der Polizist hätte falsch gehandelt, obwohl der Beschuldigte verurteilt wurde? Wäre das nicht ein ganz klein wenig widersinnig?

 

Für einen Polizisten der wegen Körperverletzung im Amt angeklagt wird, steht viel auf dem Spiel. Der liefert dann lieber einen anderen ans Messer.

Was soll er denn bitte schön sonst tun? Lügen, damit der Andere nicht verurteilt wird? Wäre wohl auch ein ganz klein wenig naiv, solches zu erwarten.

 

Falls doch mal ein Polizist Probleme bekommt weil er ungerechtfertigt jemanden verletzt braucht es schon handfeste Beweise.

Joh. Das ist auch gut so, sonst würden irgendwelche Spinner die Masse der Kollegen pauschal mit Anzeigen überfluten und den gesamten Polizeiapparat lahmlegen. Andersherum brauchen auch wir handfeste Beweise, damit jemand verurteilt werden kann.

 

Entweder gibt es ein neutrales Video, oder ein anderer Polizist spielt bei dem schmutzigen Spiel nicht mit.

Oh ja, genau. Die armen armen unbescholtenen Bürger, die ja überhaupt nichts getan haben, die liefern natürlich ggf. ein neutrales Video. Unsereiner dagegen nur solche, die eben jenen als den Bösen, uns natürlich ausschließlich als die Guten darstellen. Fragt sich, WER da wohl ein schmutziges Spiel spielt.

 

Die Aussage des Verletzten hat hier keinerlei Wert, denn der hat ja ein Interesse das der Polizist und nicht er verurteilt wird.

Och, nanünana... und andersrum nicht? Manchmal frage ich mich wirklich, auf welcher Mondkugel Du lebst.

 

Genau dieses Problem ist ja bei dem Vorfall im Flur. Wird die Familie freigesprochen, wird das Verfahren gegen die Polizisten wieder aufgenommen. Und auf Grund welcher Beweise und Aussagen ist die Familie angeklagt? Imho hätten hier die Polizisten jeden Grund den Vorfall so darzustellen das die Familie verurteilt wird, und die Verfahren gegen die Polizisten eingestellt werden.

Du machst hier nichts anderes, als pauschal und voreingenommen die Polizei der bewußten Lüge zu bezichtigen. Und natürlich ist die arme Familie völlig unschuldig. Jaja.......

 

Hier kommt die Erfahrung vor Gericht zu tragen. Wer schon viele Zeugenaussagen gemacht hat, ist im Vorteil.

Sicher, nur daß wir nicht mit einem mindestens ebenso wenn nicht sogar noch erfahreneren Anwalt aufschlagen, der schön darüber wacht, daß man keinen Müll erzählt, sondern nur das, was ins eigene Bild paßt, auch wenn's erstunken und erlogen ist.

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Das hatte ich auch nicht erwartet. Aber ich hatte eigentlich schon angenommen, daß vielleicht doch etwas mehr erwartet wird (und dann auch kommt) als die Keule 'Generalklausel'.

Auch das wurde schon geäußert. Man schreibt einen möglichst umfangreichen bzw. ausführlichen Sachverhalt, der später bei Gericht entsprechend bewertet wird. Paragraphenketten wirst Du da allerdings vergeblich suchen.

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Normal stellt man den Sachverhalt so dar das man sich nicht selber in die Pfanne haut. Gäbe es nicht diese massiven, multiplen Verletzungen, könnte es schon sein, der Deal lautet, du keine Strafe, ich keine Strafe, und alle sind glücklich.

Zum Glück sind wir hier nicht in irgendeiner Bananenrepublik. Von daher gibt es solche schrägen Deals auch nicht.

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Aufmerksam lesen und verstehen, Bluey. Mir erschließt sich nicht, wie jemand darauf kommt, Polizisten hätten im Rahmen einer „Zeugen-IDF“ das Recht zur Durchsuchung einer Person. Ich frage nach einer Rechtsgrundlage.

Und da ich sogar sehr aufmerksam gelesen habe, zudem es an Deiner Frage auch nicht sonderlich viel zu ver- oder gar mißzuverstehen gab, frage ich nochmal: warum hältst Du das für Unsinn?

 

BTW: ich darf auch einen Zeugen zur IDF durchsuchen. Ergibt sich z.B. aus dem PolG.

 

Du solltest Deinen Textbausteinkasten mal auffrischen. Mit dem Spruch kommst Du immer dann um die Ecke, wenn Du nichts außer einer diffusen Meinung beizutragen hast bzw. die Argumente der anderen nicht verstehst.

Och, bei Dir gab's auch nicht viel zu verstehen. Alternativ könntest Du Dir ja mal angewöhnen, anstelle von "ich halte das für Unsinn" auch eine Begründung dafür abzuliefern. Nicht immer nur einfordern, auch mal etwas abliefern.

 

Das habe ich selbst erlebt, daher weiß ich, wovon ich rede.

Super Totschlagargument, worauf man naturgemäß nichts erwidern kann. Beitragswert bei einer Diskussion gleich Null.

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Diese Aussage hat ein höherer Polizist gemacht, leider habe ich den Link nicht mehr.

 

Es gibt viele hohe Polizisten. Entweder ist das was du jetzt sagst falsch, er irrt also, oder es ist aus dem Zusammenhang gerissen.

 

 

wenn der Polizist sagen würde, ich habe einfach mal so rein prophylaktisch zuschlagen? Einen Grund dazu gab mir der andere aber nicht?

 

Natürlich gibt es eine Grund; sonst wäre das nicht erlaubt. Aber der erste Teil deiner Aussage, ist zwar einfcah dargestellt, aber durchaus denkbar. Kommt dauernd vor. Nennt sich präventiver Zwang zur Durchsetzung einer Verfügung.... oft steht das dann in der Praxis mit einem Widerstand zusammen, da sind die Grenzen dann teilweise fließend... es gibt aber auch die Konstellation des Zwanges (Gewalt) ohne Widerstand; und wenn der nicht da ist wird der auch nicht beanzeigt.

 

Aber es wird eine Begründung verlangt warum die Maßnahme rechtmäßig war.

Eine Begründung wird verlangt. Zwang braucht aber keinen Angriff oder einen Widerstand. (Anders als z.B. die Notwehr)

 

Wie gesagt, 3 Jahre Rechtsstudium haben schon seinen Grund.

 

zweizeiler und die Sache ist vom Tisch

Dein Bild wie Polizei funktioniert und wie sie wirklich funktioniert weichen erheblich voneinander ab...

 

Nach Beweise habe ich gefragt. Mir sind nur die Aussagen bekannt,

 

Aussagen sind Beweise.

Weil das noch komplizierter zu bewerten ist, als anzuwenden studieren Richter, Staatsanwälte und Anwälte das Recht auch viel länger und intensiver. Und weil die es so gut können, muss der Polizist nur erzählen was los war. Bewerten machen dann die Volljuristen.

 

Normal stellt man den Sachverhalt so dar das man sich nicht selber in die Pfanne haut.

nein, normal stellt man Aussagen als Polizist sachlich und neutral dar.

(es mag auch Schutzaussagen geben... das ist aber nicht gut und auch nicht der Normalfall bei der Polizei)

 

der Deal lautet, du keine Strafe, ich keine Strafe, und alle sind glücklich.

So einfach macht es sich der Polizist nicht; und der Vorgesetzte und Staatsanwalt (und teilweise je nach Bundesland Interne Ermittlung) machen es dem Streifenbeamten auch nicht so leicht.

Wie gesagt, deine Vorstellungen weichen erheblich von der echten Polizei ab. Und ich bin froh, dass es eine solche Polizei, wie du sie dir vorstellst, nicht gibt.

 

darf sich keiner wundern wenn die Aussagen sich decken.

Unterschätze da nicht Richter und Staatsanwälte.... die sind beim bewerten von Aussagen Profis...

 

Warum hältst Du die Durchsuchung bei einer „Zeugen-IDF" für rechtmäßig?

Weil das so im Gesetz steht! (Personen wo IDF gemacht werden soll, dürfen durchsucht werden)

Link Schau doch mal in ein Polizeigesetz und lies worüber wir reden...

 

Mir erschließt sich nicht, wie jemand darauf kommt, Polizisten hätten im Rahmen einer „Zeugen-IDF“ das Recht zur Durchsuchung einer Person. Ich frage nach einer Rechtsgrundlage.

Eine habe ich dir verlinkt. Es gibt 16 verschiedene Landespolizeigesetze. Die anderen 15 musst du dir ergooglen.

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Pauschal sind unsere Gesetze für 80 millionen Menschen schon ein guter Rahmen.

 

 

 

Klar gibt es tausende Probleme, Ungerechtigkeiten, bevorteilte oder benachteiligte... Der Rahmen ist aber für die Gemeinschaft gut.

Einzelne Veränderungen (Verbesserungen) können riesen Wechselwirkungen erzeugen.

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Unsinn. Nur bedingt in vielen Fällen ein solches Vorkommnis, daß sich der Andere entsprechend zur Wehr gesetzt hat, passiv oder eben aktiv. Sonst wäre es sehr wahrscheinlich wohl nicht zu Verletzungen gekommen. Genauso aber gibt es auch Szenarien, wo der Haupttatvorwurf nicht der Widerstand ist. Sobald sich aber jemand gegen eine rechtmäßige polizeiliche Maßnahme wehrt, ist auch der Vorwurf des Widerstands gegeben.

Worte wie Unsinn tragen nicht unbedingt zur Versachlichung bei.

In vielen Fällen ja, was mich interessiert sind die wenigen Fälle wo sich der andere nicht zur Wehr gesetzt hat und trotzdem verletzt wurde. Wer sich im Rahmen der Gesetze passiv verhält, was macht der falsch?

 

Relativ. Mal sind es einige Sätze, mal geht's auch über mindestens eine Din A4-Seite.

Der Kern um den es geht läuft idR. innerhalb kurzer Zeit ab. Was in Sekunden abläuft braucht keine Seitenlange Schilderung.

 

Nein? Kann er nicht? Nun, kann er denn überprüfen, ob hinter den Vorwürfen/Äußerungen des Beschuldigten/Betroffenen ein Funken Wahrheit steckt? Oder bleibt ihm hier nicht auch eher die Wahl zwischen Glauben oder nicht Glauben?!

Wenn ihr sagt, wir haben eine gezielte Rotlichtüberwachung gemacht, haben mit dem Laser gemessen, glaubt das der Richter, traue ich euch auch zu das ihr das das nach besten Wissen und Gewissen macht. Von einer falschen Beschuldigung hättet ihr auch nichts.

 

Anders sieht es aus wenn mit eurer Aussage euer Verhalten indirekt rechtfertigt. Da habt ihr ein Interesse das kein schlechtes Licht auf euch fällt.

 

Tja, er wird wohl der Darstellung glauben schenken, jedenfalls wahrscheinlich, die ihm am glaubwürdigsten erscheint. Wäre es nicht merkwürdig, wenn man sagen würde, der Polizist hätte falsch gehandelt, obwohl der Beschuldigte verurteilt wurde? Wäre das nicht ein ganz klein wenig widersinnig?

Er wird wohl am ehesten so bewerten wie seine Lebenserfahrung ist. Bedeutet aber nicht das nachher auch das Urteil richtig ist.

 

Was soll er denn bitte schön sonst tun? Lügen, damit der Andere nicht verurteilt wird? Wäre wohl auch ein ganz klein wenig naiv, solches zu erwarten.

Bei der Wahrheit bleiben, ganz schlicht. Jeder baut mal Mist in seinem Job.

 

Joh. Das ist auch gut so, sonst würden irgendwelche Spinner die Masse der Kollegen pauschal mit Anzeigen überfluten und den gesamten Polizeiapparat lahmlegen. Andersherum brauchen auch wir handfeste Beweise, damit jemand verurteilt werden kann.

Es ist im gewissen Rahmen ein gesetzfreier Raum wenn der Wert von Aussagen unterschiedlich bewertet werden.

 

Oh ja, genau. Die armen armen unbescholtenen Bürger, die ja überhaupt nichts getan haben, die liefern natürlich ggf. ein neutrales Video. Unsereiner dagegen nur solche, die eben jenen als den Bösen, uns natürlich ausschließlich als die Guten darstellen. Fragt sich, WER da wohl ein schmutziges Spiel spielt.

Ein Video sollte neutral sein, und wenn Du es schon ansprichst, es verschwinden auffallend viele Polizeivideos.

Es geht um Beweise, nicht um schmutzige Spiele. Warum wollten die Polizisten in dem Fall die Bilder löschen?

 

Die Aussage des Verletzten hat hier keinerlei Wert, denn der hat ja ein Interesse das der Polizist und nicht er verurteilt wird.

Och, nanünana... und andersrum nicht? Manchmal frage ich mich wirklich, auf welcher Mondkugel Du lebst.

Umgekehrt natürlich auch.

 

Du machst hier nichts anderes, als pauschal und voreingenommen die Polizei der bewußten Lüge zu bezichtigen. Und natürlich ist die arme Familie völlig unschuldig. Jaja.......

Kann es sein das Du pauschal der Familie der Lüge bezichtigst? Bist Du unvoreingenommen?

 

Sicher, nur daß wir nicht mit einem mindestens ebenso wenn nicht sogar noch erfahreneren Anwalt aufschlagen, der schön darüber wacht, daß man keinen Müll erzählt, sondern nur das, was ins eigene Bild paßt, auch wenn's erstunken und erlogen ist.

Wenn die Polizisten vor dem Kadi zitiert werden sollten, kommen die mit oder ohne Anwalt? Könnte mir auch vorstellen das die Polizisten während gegen sie ermittelt wurde, sich Rat beim Anwalt eingeholt haben.

 

MfG.

 

hartmut

 

Zum Glück sind wir hier nicht in irgendeiner Bananenrepublik. Von daher gibt es solche schrägen Deals auch nicht.

Wenn Du mich anzeigst, mache ich dir die Hölle heiß..........................

Oder es kommt die Aufklärung was §164 so alles bewirken kann wenn keine Beweise vorliegen.

 

So sieht der Deal aus.

 

MfG.

 

hartmut

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Paragraphenketten wirst Du da allerdings vergeblich suchen.
Ich weiß nicht, warum Du immer wieder auf Paragraphenketten o.ä. abhebst: ich hatte nach einer Rechtsgrundlage gefragt und das Totschlargument 'Generalklausel' genannt bekommen, und das war mir schlicht zu billig.

 

Pauschal sind unsere Gesetze für 80 millionen Menschen schon ein guter Rahmen. (...)
Du hast Dich verirrt. Hier ist nicht das Philosophieforum.
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Guest PedroK
Und da ich sogar sehr aufmerksam gelesen habe, zudem es an Deiner Frage auch nicht sonderlich viel zu ver- oder gar mißzuverstehen gab, frage ich nochmal: warum hältst Du das für Unsinn?
Das mit dem Verstehen scheint bei Dir nicht so gut zu funktionieren. Ich finde in den von @Blaulicht sehr allgemein genannten Vorschriften keine Grundlage für seine Behauptung. Deshalb bitte ich jetzt zum wiederholten Mal um Belege dafür, dass es legal sei, im Rahmen einer IDF von Zeugen zu verlangen, dass sie ihre Hand aus der Tasche nehmen.

 

Nochmal für Dich: @Blaulicht behauptet:

Bei mir hat z.B. niemand die Hand in der Tasche, es wird nicht geraucht. Die Regeln legt die Polizei fest.
Was ist die konkrete rechtliche Grundlage? Ist es so schwierig, diese Frage zu beantworten?

 

BTW: ich darf auch einen Zeugen zur IDF durchsuchen. Ergibt sich z.B. aus dem PolG.
Jeden? Per PolG NRW? Wie?

 

Warum hältst Du die Durchsuchung bei einer „Zeugen-IDF" für rechtmäßig?

Weil das so im Gesetz steht! (Personen wo IDF gemacht werden soll, dürfen durchsucht werden)

Link

Ganz toller Link! Und wie leitest Du das von Dir reklamierte Recht in der Absolutheit, die Du oben behauptet hast, aus §39 bzw. §12 ab?
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Es gibt viele hohe Polizisten. Entweder ist das was du jetzt sagst falsch, er irrt also, oder es ist aus dem Zusammenhang gerissen.

Nein, es war ein Interview, war nur zu faul die Seite abzuspeichern.

 

Natürlich gibt es eine Grund; sonst wäre das nicht erlaubt. Aber der erste Teil deiner Aussage, ist zwar einfcah dargestellt, aber durchaus denkbar. Kommt dauernd vor. Nennt sich präventiver Zwang zur Durchsetzung einer Verfügung.... oft steht das dann in der Praxis mit einem Widerstand zusammen, da sind die Grenzen dann teilweise fließend... es gibt aber auch die Konstellation des Zwanges (Gewalt) ohne Widerstand; und wenn der nicht da ist wird der auch nicht beanzeigt.

Hier geht es darum, wenn ein Polizist zuschlägt wenn es nicht erlaubt ist. Soll auch mal vorkommen.

Hast Du schon mal erlebt das beim Einsatz von körperlicher Gewalt jemand verletzt wurde, und es dann keine Anzeige gab?

 

Eine Begründung wird verlangt. Zwang braucht aber keinen Angriff oder einen Widerstand. (Anders als z.B. die Notwehr)

Die Begründung interessiert mich jetzt aber. Jemand leistet keinen Widerstand, keinen Angriff, warum bekommt der was auf die Nuss?

 

Wie gesagt, 3 Jahre Rechtsstudium haben schon seinen Grund.

Lehrberufe haben meist 3 1/2 Jahre Lehrzeit und die Gesellen oder Facharbeiter sind dann blutige Anfänger.

 

Dein Bild wie Polizei funktioniert und wie sie wirklich funktioniert weichen erheblich voneinander ab...

Du schilderst wie sie funktionieren sollte, ich wie sie nicht funktioniert.

 

Aussagen sind Beweise.

Weil das noch komplizierter zu bewerten ist, als anzuwenden studieren Richter, Staatsanwälte und Anwälte das Recht auch viel länger und intensiver. Und weil die es so gut können, muss der Polizist nur erzählen was los war. Bewerten machen dann die Volljuristen.

Sind Zeugenaussagen zuverlässige Beweise?

 

nein, normal stellt man Aussagen als Polizist sachlich und neutral dar.

(es mag auch Schutzaussagen geben... das ist aber nicht gut und auch nicht der Normalfall bei der Polizei)

Ich gehe nicht vom Normalfall aus, sondern Fälle wo Schutzbehauptungen sinnvoll für den Polizisten sind.

 

So einfach macht es sich der Polizist nicht; und der Vorgesetzte und Staatsanwalt (und teilweise je nach Bundesland Interne Ermittlung) machen es dem Streifenbeamten auch nicht so leicht.

Wie gesagt, deine Vorstellungen weichen erheblich von der echten Polizei ab. Und ich bin froh, dass es eine solche Polizei, wie du sie dir vorstellst, nicht gibt.

Da habe ich schon Berichte gelesen wo auf Hinweis, falsche Verdächtigung, die Leute eingeschüchtert wurden. Bei einem, hatten wir hier auch, ging es darum das die Bewährung widerufen würde.

 

Unterschätze da nicht Richter und Staatsanwälte.... die sind beim bewerten von Aussagen Profis...

Überschätze Du mal nicht die Richter.

 

MfG.

 

hartmut

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@ hartmut

 

passiv sein kann dann falsch sein, wenn du zu einer Handlung verpflichtest wärest.

 

viedos sind nur neutral, wenn man das rohmaterial hat und bedenkt das es handlungen vor und nach sowie rechts und links neben dem Video gibt.

 

dennoch fände ich mehr videogarfieren von Polzeimaßnahmen gut. Wobei das häufig eher als Beweis gegen das Gegenüberstehen dienen würde als gegen die Polizei, weil dort eben anteilig mehr Fehlverhalten herscht. Aber hartmut, wir sind uns aus unterschiedlichen Motiven einig, dass Polizeiarbeit mehr gefilmt werden muss.

 

 

 

@ biber

 

 

wo sind jetzt deine Rechtsprobleme?

also im Gesetz steht, dass jedeer der die Id festgestellt erden kann durchsucht werden kann. VORSCHLAG hand aus der Tasche. Nein? GUT DANN Durchsuchung.

IDF BEIM zeugen? Geht. PolG oder Stpo. Warum im konkreten Fall eine Idf gemacht wurde weiß ich nicht. Also kann ich dazu nichts sagen. GRUNDSÄTZLICH geht eine IDF beim Zeugen.

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Hast Du schon mal erlebt das beim Einsatz von körperlicher Gewalt jemand verletzt wurde, und es dann keine Anzeige gab?

 

MfG.

 

hartmut

 

Ja. Zur Durchsetzungen von Verfügungen oder wenn versehentlich unbeteilgte vom Zwang betroffen waren.

 

 

 

ok, es wird wieder ein Beispiel gefordert:

 

zwangsweises Durchsetzen eines Platzverweises. Regelmäßige Gewalt der Polizei. Der Zwang wird dokumentiert und der Adressat nicht beanzeigt.

 

 

Gibt noch weitere Beispiele, das ist jedoch Zwang der häufig vorkommt ohne dass der andere Widerstand geleistet hat das ist extra ein Beispiel für dich, denn hier ist falsch passiv zu bleiben.

 

passiv sein kann dann falsch sein, wenn du zu einer Handlung verpflichtest wärest.

Dann ist ein Richter dafür zuständig, der kann sogar Erzwingungshaft anordnen.

 

MfG.

 

hartmut

 

nein. Im verwaltungsrecht kann die Behörde. Ein handeln, dulden oder unterlassen verügen. Bei unaufschiebbaren Anordnungen kann die Verfügung sofort vollstreckt werden.

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Worte wie Unsinn tragen nicht unbedingt zur Versachlichung bei.

Stimmt. Da ich aber in den letzten Wochen kaum mehr Sachliches von Dir lesen durfte, sollte es Dich auch nicht verwundern, wenn ich dann und wann ein wenig unsachlich werde.

 

Wer sich im Rahmen der Gesetze passiv verhält, was macht der falsch?

Ja was weiß denn ich... wenn er Pech hat, bekommt er nen "Querschläger" ab. Keine Ahnung. In meinen Fällen, wo ich Widerstandshandlungen hatte, war es keine Passivität.

Ein mögliches Szenarium wäre eine Sitzblockade bei einer Demo. Passiver Widerstand, bei dem aber der den Widerstand Leistende durchaus ein paar Blessuren davontragen kann. Obwohl: er verhält sich hier auch im Rahmen der Gesetze falsch. Er wurde zuvor mehrfach aufgefordert zu gehen, was er aber nicht tat.

 

Der Kern um den es geht läuft idR. innerhalb kurzer Zeit ab. Was in Sekunden abläuft braucht keine Seitenlange Schilderung.

Willst DU mir jetzt allen Ernstes sagen, wie eine Anzeige ausschaut oder auszusehen hat? Ich glaub, jetzt wird's wohl so langsam aber sicher albern.

 

Wenn ihr sagt, wir haben eine gezielte Rotlichtüberwachung gemacht, haben mit dem Laser gemessen, glaubt das der Richter, traue ich euch auch zu das ihr das das nach besten Wissen und Gewissen macht. Von einer falschen Beschuldigung hättet ihr auch nichts.

Mein lieber Hartmut, ich bin mittlerweile fast jede Woche bei Gericht, überwiegend in Sachen Lasermessungen. Und ob Du's nun glaubst oder auch nicht, was Du da behauptest, ist und bleibt Unsinn, weil eben völlig falsch. Nur weil wir das sagen, glaubt das der Richter noch lange nicht. Ab und an, allerdings selten, glaubt er auch dem Betroffenen oder den Lügen seines Anwalts und stellt das Verfahren sogar ein, obwohl ich genau weiß, daß es so war, wie ich es geschildert habe. Irrtum ausgeschlossen, sonst würde ich das nicht sagen. Aber ich akzeptiere auch diese Fehlentscheidung.

 

Anders sieht es aus wenn mit eurer Aussage euer Verhalten indirekt rechtfertigt. Da habt ihr ein Interesse das kein schlechtes Licht auf euch fällt.

Und trotzdem dichte ich nichts hinzu, was nicht da war.

 

Er wird wohl am ehesten so bewerten wie seine Lebenserfahrung ist. Bedeutet aber nicht das nachher auch das Urteil richtig ist.

Nö. Viele Wege führen eben nach Rom. Du aber unterstellst pauschal erstmal, daß die Polizei "falsch" gehandelt hat, ohne auch nur irgendeinen Beleg dafür zu bringen. Nur Behauptungen, sonst nichts.

 

Bei der Wahrheit bleiben, ganz schlicht. Jeder baut mal Mist in seinem Job.

Das wird er auch. Oder hast Du Belege dafür, daß dem nicht so ist?

 

Es ist im gewissen Rahmen ein gesetzfreier Raum wenn der Wert von Aussagen unterschiedlich bewertet werden.

Werden sie nicht. Ob ich als Zeuge aussage oder eine andere Person, ist egal. Da wird kein Unterschied gemacht. Anders verhält es sich logischerweise beim Betroffenen, der ja lügen darf wie gedruckt (was nicht wenige auch gern ausnutzen). Daß da dem Zeugen, der ja mit einer empfindlichen Strafe rechnen muß, wenn er der Lüge/Falschaussage überführt wird (passiert auch dann und wann), mehr oder eher geglaubt wird als dem Betroffenen, sollte auf der Hand liegen und erachte ich auch als völlig richtig.

 

Ein Video sollte neutral sein, und wenn Du es schon ansprichst, es verschwinden auffallend viele Polizeivideos.

Aha... eine erneute Behauptung, für die Du bestimmt auch Belege hast. Oder etwa nicht?

 

Es geht um Beweise, nicht um schmutzige Spiele. Warum wollten die Polizisten in dem Fall die Bilder löschen?

Ich weiß nichts von irgendwelchen gelöschten Bildern oder Kollegen, die welche löschen wollten. Wenn das irgendwo draus hervorging, so hab ich das nicht gelesen, Ich schaue mir nicht jeden Link an. Gab's dazu einen Link?

 

Umgekehrt natürlich auch.

Ja klar. Willkommen in Deiner Realität. :kopfschuettel:

 

Kann es sein das Du pauschal der Familie der Lüge bezichtigst? Bist Du unvoreingenommen?

Ja, das bin ich. Denn ich bezichtige niemanden irgendeiner Lüge. Ich verurteile auch niemanden. Wenn Du mal die Augen öffnen würdest, würde Dir auffallen, daß ich mich im Allgemeinen mit Urteilen arg zurückhalte, mich nur eben diesen Pauschalverurteilungen von Kollegen verweigere, die insbesondere Du seit längerer Zeit sehr gern vornimmst.

 

Wenn die Polizisten vor dem Kadi zitiert werden sollten, kommen die mit oder ohne Anwalt? Könnte mir auch vorstellen das die Polizisten während gegen sie ermittelt wurde, sich Rat beim Anwalt eingeholt haben.

Ich redete davon, wenn wir als Zeuge geladen sind und der Betroffene/Beschuldigte mit Anwalt aufschlägt, was ja die Regel ist. Wenn wir selbst angeklagt sind, wären wir schön blöd, würden wir nicht einen Rechtsbeistand mitnehmen.

 

Gegen mich wurde vor vielen Jahren auch mal ermittelt wegen KViA. Allerdings habe ich mir keinen Rat beim Anwalt geholt. War auch nicht notwendig, daß es völlig haltlose und spinnerte Vorwürfe waren.

 

Wenn Du mich anzeigst, mache ich dir die Hölle heiß..........................

Kannst Du gern tun bzw. versuchen. Ich glaube aber kaum, daß mir mehr als zimmerwarm werden würde.

 

Oder es kommt die Aufklärung was §164 so alles bewirken kann wenn keine Beweise vorliegen.

Wenn keine Beweise vorliegen, wird es auch keine Anzeige meinerseits geben.

 

So sieht der Deal aus.

Es würde keinen Deal geben. Da kannst Du Dir sicher sein. Ich bin weder bestechlich noch käuflich. Und erpressen lasse ich mich auch nicht.

 

Ich weiß nicht, warum Du immer wieder auf Paragraphenketten o.ä. abhebst: ich hatte nach einer Rechtsgrundlage gefragt und das Totschlargument 'Generalklausel' genannt bekommen, und das war mir schlicht zu billig.

Wenn das jedoch nunmal zutreffend ist, mußt Du Dich damit zufrieden geben, auch wenn es Dir zu billig ist.

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Das mit dem Verstehen scheint bei Dir nicht so gut zu funktionieren. Ich finde in den von @Blaulicht sehr allgemein genannten Vorschriften keine Grundlage für seine Behauptung. Deshalb bitte ich jetzt zum wiederholten Mal um Belege dafür, dass es legal sei, im Rahmen einer IDF von Zeugen zu verlangen, dass sie ihre Hand aus der Tasche nehmen.

So kann man es natürlich auch hindrehen. Aussagen anderer in Zweifel ziehen und als Unsinn deklarieren und den Beleg dafür auch noch von dem Anderen verlangen. Es zu einfach gedacht, würde ich sagen.

 

Was ist die konkrete rechtliche Grundlage? Ist es so schwierig, diese Frage zu beantworten?

Ohne jetzt suchen zu wollen bin ich mir sicher, daß er Dir diese Frage beantwortet hat. Nur reichte Dir die Antwort nicht.

 

Jeden? Per PolG NRW? Wie?

Nein, natürlich nicht pauschal jeden. Die Voraussetzungen dafür müssen schon gegeben sein. Lies Dir einfach den Paragraphen zur IdF im PolG durch.

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also im Gesetz steht, dass jedeer der die Id festgestellt erden kann durchsucht werden kann.
Nö, das steht da nicht.

 

VORSCHLAG hand aus der Tasche. Nein? GUT DANN Durchsuchung.
Vorschlag? Interessanter Ansatz. Vorschläge kann man auch ablehnen. Was Du meinst, ist "eine Angebot, dasse du nicht ablehnen kannst"...

Aber unabhängig davon: wie wir ja nun bereits seit längerem zu klären versucht haben, gibt es dafür keine Rechtsgrundlage außer der von Dir immer wieder vorgebrachten Universalwaffe 'Generalklausel'. Wieso die Aktion 'Durchsuchung weil Hand nicht aus Tasche genommen', die ja wohl kaum ohne unmittelbaren Zwang vonstatten gehen dürfte, durch diese Universalwaffe gedeckt sein sollte, kannst Du genausowenig wie die :kopfschuettel: hier erklären.

 

Die Jungs hier hatten übrigens nicht mal die Hände in den Taschen und haben sich auch sonst eigentlich vorbildlich benommen - genutzt hat es ihnen trotzdem nichts...

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@ biber

 

hand aus der Tasche ist rechtlich kein Problem.

 

 

so einfach ist recht manchmal.

jeder Polizeischüler kann dir das jetzt abhandeln.

Dafür gibt es zwei begründbare Befugnisse. MINUSMAßNAHME zur Durchsuchung oder Generalklausel.

 

ich persönlich greife zur minusmaßnahme der durchsuchung. Warum? Weil ich wenn die Hand nicht herausgenommen wird primär nicht die zwangsweise Durchsetzung wähle sondern dann nachschauhe, ob gefährliche Gegenstände in der Tasche sind. Je nach Auftreten der Person kann auch eine Fesselung bis zum Ende der Maßnahme in Betracht kommen. Beim Zeugen passiert das aber eher selten. Der versteht in der Regel die Erklärung, warum ich die Hand nicht in der Tasche möchte, fallls ich ihn überhaupt auffordere. Möglich ist es. Mache tue ich das, wenn ich meine dass das sicherer und notwenig ist.

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hand aus der Tasche ist rechtlich kein Problem.
Eine Behauptung wird nicht durch Wiederholung belegt.

 

jeder Polizeischüler kann dir das jetzt abhandeln.
Gut. Wenn ein Polizeischüler mitliest, möge er diese Abhandlung hier einstellen.

 

ich persönlich greife zur minusmaßnahme der durchsuchung.
Mir persönlich ist es völlig egal, wozu Du greifst. Ich wollte wissen, wie ein Polizist glaubt, diese Aufforderung rechtlich begründen zu können.
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Hast Du schon mal erlebt das beim Einsatz von körperlicher Gewalt jemand verletzt wurde, und es dann keine Anzeige gab?

Jap. Ich denke, wir sind uns einig, daß eine Ladung Pfeffer, die man in die Augen bekommen hat, durchaus als Verletzung anzusehen ist. Und in diesem Fall, nämlich wo ich jemandem diese Ladung verpaßt habe, gab es anschließend keine Anzeige.

 

Die Begründung interessiert mich jetzt aber. Jemand leistet keinen Widerstand, keinen Angriff, warum bekommt der was auf die Nuss?

Du redest ständig von Schlagen. Zwang oder Gewalt bedeutet nicht zwangsläufig, daß gleich jemand geschlagen wird. Mein Beispiel von weiter oben: Sitzblockade, die aufgelöst werden soll. Die Leute haken sich unter und ein und versuchen so zu verhindern, daß sie weggetragen werden. Da wird Zwang angewendet und es kommt auch bei dem ein oder anderen zu Blessuren, wenn er sich wehrt, also nicht loslassen will. Denn dann wird man in gleichem bzw. etwas höherem Maße wie er selbst Kraft und Gewalt aufwenden, um ihn wegtragen zu können. Da bleiben Blessuren nicht aus. Ein Angriff hat hier nicht stattgefunden. Und der Widerstand war lediglich passiver Natur.

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Stimmt. Da ich aber in den letzten Wochen kaum mehr Sachliches von Dir lesen durfte, sollte es Dich auch nicht verwundern, wenn ich dann und wann ein wenig unsachlich werde.

Du zeigst in letzter Zeit Nerven wenn es um Kritik an der Polizei geht. Nicht Du wirst kritisierst, sondern die wo sich imho nicht korrekt verhalten. Es wurde schon mehrfach gesagt das der größte Teil der :kopfschuettel: einen guten Job machen. Wenn mir ein Lehrer sagt, er schlägt keine Kinder, dann sage ich, ich glaube dir. Aber es gibt eben auch Lehrer denen auf die Finger geschaut werden muss, weil sie schlagen.

 

Ja was weiß denn ich... wenn er Pech hat,

Sind wir uns einig, wer sich im Rahmen des Gesetz bewegt, hat nichts auf die Nase zu bekommen.

Bekommt er dennoch was ab, muss jemand dafür Verantwortung übernehmen.

 

Willst DU mir jetzt allen Ernstes sagen, wie eine Anzeige ausschaut oder auszusehen hat? Ich glaub, jetzt wird's wohl so langsam aber sicher albern.

Und Du willst mir erzählen das eine Handlung die Sekunden dauert, eine ganze DIN A4 Seite füllt?

 

Irrtum ausgeschlossen, sonst würde ich das nicht sagen. Aber ich akzeptiere auch diese Fehlentscheidung.

Ist doch was ich sage, Urteile die nur auf Zeugenaussagen beruhen, können falsch sein.

 

Und trotzdem dichte ich nichts hinzu, was nicht da war.

Dir glaube ich das. Du stehst auch nicht in der Kritik.

 

Nö. Viele Wege führen eben nach Rom. Du aber unterstellst pauschal erstmal, daß die Polizei "falsch" gehandelt hat, ohne auch nur irgendeinen Beleg dafür zu bringen. Nur Behauptungen, sonst nichts.

Nicht nur ich habe Zweifel an dem was dort nach Angaben der Polizisten vorgefallen ist. Wären keine Zweifel wären die Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt.

 

Das wird er auch. Oder hast Du Belege dafür, daß dem nicht so ist?

Sowenig wie Du Belege hast das es so war wie die Anklage lautet.

 

Werden sie nicht. Ob ich als Zeuge aussage oder eine andere Person, ist egal. Da wird kein Unterschied gemacht. Anders verhält es sich logischerweise beim Betroffenen, der ja lügen darf wie gedruckt (was nicht wenige auch gern ausnutzen). Daß da dem Zeugen, der ja mit einer empfindlichen Strafe rechnen muß, wenn er der Lüge/Falschaussage überführt wird (passiert auch dann und wann), mehr oder eher geglaubt wird als dem Betroffenen, sollte auf der Hand liegen und erachte ich auch als völlig richtig.

Auch Zeugen können lügen, und wenn dem Angeklagten oder Betroffenen von vornherein lügen unterstellt wird, wie soll das ein fairer Prozess sein?

 

Aha... eine erneute Behauptung, für die Du bestimmt auch Belege hast. Oder etwa nicht?

Polizeivideo gelöscht, Google gibt Antwort.

 

Ich weiß nichts von irgendwelchen gelöschten Bildern oder Kollegen, die welche löschen wollten. Wenn das irgendwo draus hervorging, so hab ich das nicht gelesen, Ich schaue mir nicht jeden Link an. Gab's dazu einen Link?

Ist das ein neues Spiel Belege anfordern die schon in anderen Links standen?

Dokument einer Eskalation: Aloisia E. (62) fotografiert die Handgreiflichkeiten im Flur. Augenblicke später wird auch sie überwältigt. Ein Polizist löscht die Bilder von der Kamera, aber später gelingt es, sie wiederherzustellen.

http://www.bgland24.de/news/rosenheim-land...24-1599366.html

Polizeivideo gelöscht, Google gibt Antwort.

 

Ja, das bin ich. Denn ich bezichtige niemanden irgendeiner Lüge. Ich verurteile auch niemanden. Wenn Du mal die Augen öffnen würdest, würde Dir auffallen, daß ich mich im Allgemeinen mit Urteilen arg zurückhalte, mich nur eben diesen Pauschalverurteilungen von Kollegen verweigere, die insbesondere Du seit längerer Zeit sehr gern vornimmst.

Nur mit Wattebäuschen schmeißen, und ja niemanden auf die Füße treten bringt da keinen weiter. Du glaubst den Polizisten, ich eher der Familie, eben weil es keinen Grund gab, und weil die Verletzungen so massiv waren. Wer von uns macht hier was falsch?

 

Ich redete davon, wenn wir als Zeuge geladen sind und der Betroffene/Beschuldigte mit Anwalt aufschlägt, was ja die Regel ist. Wenn wir selbst angeklagt sind, wären wir schön blöd, würden wir nicht einen Rechtsbeistand mitnehmen.

Eben, dann darf das auch nicht den Angeklgten vorgeworfen werden.

 

Kannst Du gern tun bzw. versuchen. Ich glaube aber kaum, daß mir mehr als zimmerwarm werden würde.

Den ganzen Rest hast Du völlig falsch verstanden.

 

MfG.

 

hartmut

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hand aus der Tasche ist rechtlich kein Problem.
Eine Behauptung wird nicht durch Wiederholung belegt.

 

jeder Polizeischüler kann dir das jetzt abhandeln.
Gut. Wenn ein Polizeischüler mitliest, möge er diese Abhandlung hier einstellen.

 

ich persönlich greife zur minusmaßnahme der durchsuchung.
Mir persönlich ist es völlig egal, wozu Du greifst. Ich wollte wissen, wie ein Polizist glaubt, diese Aufforderung rechtlich begründen zu können.

 

hast du ja gehört. Ganz einfach. Komplexe rechtliche abhandlungen werde ich hier für lau nicht schreiben. Wenn du glück hast macht das ein Polizeischüler. Der macht es nicht für lau, sondern als Klausurtraining.

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Jap. Ich denke, wir sind uns einig, daß eine Ladung Pfeffer, die man in die Augen bekommen hat, durchaus als Verletzung anzusehen ist. Und in diesem Fall, nämlich wo ich jemandem diese Ladung verpaßt habe, gab es anschließend keine Anzeige.

Aber sind wir uns einig, man hätte eine Anzeige stellen können?

 

Du redest ständig von Schlagen. Zwang oder Gewalt bedeutet nicht zwangsläufig, daß gleich jemand geschlagen wird. Mein Beispiel von weiter oben: Sitzblockade, die aufgelöst werden soll. Die Leute haken sich unter und ein und versuchen so zu verhindern, daß sie weggetragen werden. Da wird Zwang angewendet und es kommt auch bei dem ein oder anderen zu Blessuren, wenn er sich wehrt, also nicht loslassen will. Denn dann wird man in gleichem bzw. etwas höherem Maße wie er selbst Kraft und Gewalt aufwenden, um ihn wegtragen zu können. Da bleiben Blessuren nicht aus. Ein Angriff hat hier nicht stattgefunden. Und der Widerstand war lediglich passiver Natur.

Gewalt ist für mich hier das Hauptthema.

 

Wenn ihr jemand wegtragt bei einer Sitzblockade, weiß der andere was ihr macht, und ist auch irgendwie bereit diese Art der Gewalt zu ertragen. Damit habe ich kein Problem, es geht hier um Symbolik. Wegtragen hat in BW 80€ pro Nase gekostet. Ein Problem wäre es, nein ich suche das Video nicht, wie in einem Fall in den USA einer die ganze Sitz-Gruppe mit Pfefferspray besprüht hat.

Es ist ein völlig anderes Thema.

 

MfG.

 

hartmut

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Komplexe rechtliche abhandlungen werde ich hier für lau nicht schreiben.
Du würdest sie auch für cash nicht schreiben können.
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Du zeigst in letzter Zeit Nerven wenn es um Kritik an der Polizei geht.

Das liegt wohl daran, dass die Kritik oftmals unsachlich ist - insbesondere, wenn sie von Dir vorgetragen wird....... :kopfschuettel:

 

Komplexe rechtliche abhandlungen werde ich hier für lau nicht schreiben.
Du würdest sie auch für cash nicht schreiben können.

Hier solltest Du den Nachweis fuehren, also biete ihm gefaelligst eine entsprechende Summe an.....

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Imho hätten hier die Polizisten jeden Grund den Vorfall so darzustellen das die Familie verurteilt wird

Das ist wieder dein verkorkstes Menschenbild von der Polizei.

Normalerweise stellt die Polizei Sachverhalte so dar wie sie sind.

 

Normalerweise, aber eben nicht immer. Eher sollte man sagen, sie stellen Sachverhalte so dar, wie sie diese sehen. Das sagt aber nichts darüber aus, ob sie tatsächlich so waren. Das habe ich selbst erlebt, daher weiß ich, wovon ich rede.

 

Das habe ich selbst erlebt, daher weiß ich, wovon ich rede.

Super Totschlagargument, worauf man naturgemäß nichts erwidern kann. Beitragswert bei einer Diskussion gleich Null.

 

Komisch, sonst wird immer nur gemeckert, daß man das Geschriebene ja nur von Dritten gehört habe, also nicht glaubwürdig, möglicherweise verfälscht, etc. sei.

Hat man etwas selbst erlebt und weiß, daß etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist bzw. daß definitiv nicht die Tatsachen vor Gericht wiedergegeben wurden, kommt Du mit "Totschlagargument". Aber es ist nun mal so, daß das es zum eine Polizisten gibt, die Sachverhalte verdrehen (hoffentlich die Minderheit), zum anden gibt es auch welche, die meinen, die Sachverhalte dazustellen, tatsächlich sich aber irren. Diesen Punkt scheinst Du aber explizit auszuschließen.

 

Ich sehen schon, die Probleme bei einzelnen Polizisten und möglicherweise bei der Polizei an sich sind doch um einiges größer, als ich dachte (und das beziehe ich nicht nur auf den aktuell diskutierten Fall). Und ja, das war eben tatsächlich ein Satz überwiegend aus Polemik. Aber mich kotzt es mittlerweile nur noch an, wie hochnäsig sich einige Polizisten hinstellen und Fehler in den eigenen Reihen ausschließen, schönreden, ignorieren etc. Auch wenn Ihr es nicht glaubt, Polizisten sind auch nur Menschen und unter dem Strich nicht wesentlich besser (oder schlechter) als der Durchschnitt der Bevölkerung. Im Gegenteil, gib einem Menschen Macht, und er wird sie (aus-)nutzen. Der eine mehr, der andere weniger. Das heißt nun definitiv nicht, daß alle Polizisten schlecht sind. Und es heißt auch nicht, daß alle Polizisten bei Kollegen wegsehen. Aber beide Gruppen gibt es, und davor wegzusehen bzw. alles schönzureden, das stimmt mich bedenklich.

 

Die Polizei an sich hat von mir keinerlei Respekt mehr zu erwarten, die Zeiten von früher sind definitiv vorbei. Der ggf. aktuell vor mir stehende Polizist wird natürlich erstmal als Mensch respektiert, so wie ich jeden fremden Menschen erstmal respektiere. Aber einen "Uniformbonus" oder einen besonderen Respekt, wie er von mir z.T. anderen Berufsgruppen entgtegengebracht wird, den gibt es bei mir schon lange nicht mehr.

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Was möchtest Du denn gern dazu hören? Grundsätzlich bin ich der Ansicht, daß die geltenden Gesetze richtig sind.

 

ich finde deine antwort wird IMO nicht der ausführlichen analyse von toxic waste gerecht. gesetze können nicht richtig oder falsch sein. sie sollten im günstigen fall von der mehrheit in unserem land mitgetragen werden. wenn das nicht mehr so ist, dann haben sie für mich keine daseinsberechtigung mehr.

 

Und selbst wenn ich persönlich einmal anderer Meinung sein sollte, so habe ich dennoch auch dieses Gesetz erst einmal zu befolgen.

 

aber das ist aus menschlicher sicht eben nicht immer so. du magst als polizist darauf konditioniert darauf sein, gesetze widerspruchslos zu befolgen. aber der normalbürger entscheidet sehr wohl für sich im einzelnen was er für sinnvoll hält uns was nicht, und das wirkt sich auch darauf aus, welcher gesetze er befolgt und welche nicht.

gutes beispiel, der konsum von thc. wer es tun will, tut es, und wer nicht, eben nicht. aber die gesetzliche grundlage hierzu, hat dabei eher weniger relevanz. wenn ich einen joint rauchen will, tue ich das, da wird mich auch kein gesetz davon abhalten. warum auch, wenn ich alk trinken darf?

 

ich denke mittlerweile entwickelt sich hier einiges auseinander, und es gibt dafür kein problembewusstsein bei den politikern, und schon gar nicht bei den cops.

 

natürlich ist es auch für jeden ein einschneidender eingriff in den persönlichen privaten raum, wenn ihr irgendwo klingelt um eine zeugenbefragung durchzuführen, und ich nicht will, und danach euer fuß in der tür ist. wenn man sowas erlebt, wird sich das bild der polizei für diesen sicher ändern. ich habe auf die schnelle für solche dinge jetzt auch keine lösung. aber ich glaube dass die meisten bürger mittlerweile immer mehr autoritäten hinterfragen, und darauf auch viel sensibler reagieren als z.b vor 30 oder 40 jahren. und je weniger die polizei auf dieses geänderte verhalten rücksicht nimmt, desto mehr wird sich der abstand zwischen polizei und gesellschaft vergrößern. und ich glaube auch, dass sich in der 'welt' der polizei einiges verselbstständigt hat, ohne dass es einer wirklichen kontrolle unterliegt.

ich bin mir jetzt schon sicher, dass die probleme immer mehr werden, wenn sich hier kein problembewusstein entwickelt. von daher sehe ich hartmuts äusserungen mittlerweile schon als spiegel von einem teil unserer gesellschaft. dazu muss ich mich auch nur mal in meinem näheren umfeld umhören.

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dennoch fände ich mehr videogarfieren von Polzeimaßnahmen gut. Wobei das häufig eher als Beweis gegen das Gegenüberstehen dienen würde als gegen die Polizei, weil dort eben anteilig mehr Fehlverhalten herscht.

 

Wobei aber gelegentlich bei Polizeiaktionen, welche eindeutig gesetzeswidrig sind, schon mal die Kamera versagt, auf ein anderes Motiv umschwenkt, oder es zu "versehentlichen" Löschungen kommt.......

 

lg aus Wien

Weinberg

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Guest PedroK
So kann man es natürlich auch hindrehen. Aussagen anderer in Zweifel ziehen und als Unsinn deklarieren und den Beleg dafür auch noch von dem Anderen verlangen. Es zu einfach gedacht, würde ich sagen.

Hindrehen? Es ist doch allgemeine – und gute - Praxis hier, dass derjenige, der eine Behauptung aufstellt, nach Belegen bzw. rechtlichen Grundlagen gefragt wird.

 

BTW: ich darf auch einen Zeugen zur IDF durchsuchen. Ergibt sich z.B. aus dem PolG.
Jeden? Per PolG NRW? Warum?
Nein, natürlich nicht pauschal jeden. Die Voraussetzungen dafür müssen schon gegeben sein.

Na also, geht doch. Dementsprechend ist also bezogen auf eine IDF der Satz

Bei mir hat z.B. niemand die Hand in der Tasche…
mit einer Minusmaßnahme zur Durchsuchung nicht zu begründen. Alles andere hätte mich auch gewundert.

 

Danke und Gruß.

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Komplexe rechtliche abhandlungen werde ich hier für lau nicht schreiben.
Du würdest sie auch für cash nicht schreiben können.

 

 

Mit für lau meinte ich zwar kein Geld, aber ich könnte die schreiben.

 

 

 

@ Pedro

ich hatte MEHRMALS geschrieben, dass alle Rechtmäßigkeitsvorausetzungen erfüllt sein müssen, speziell die Verhältnismäßigkeit. Also einfach so geht niemals etwas, aber grundsätzlich (und nur darüber können wir reden) kann man jeden der Idfiert wird durchsuchen und damit die Hand aus der Tasche nehmen lassen.

 

 

 

 

@ wyko

das Polizisten Menschen sind, darüber hatte ich hier schon einen länger Beitrag geschrieben. Da sind einige Punkte deines Beitrages zu erörtet. Wenn du keine Lust hast hier alle Beiträge zu lesen, habe ich auch keine Lust das ganze nochmal zu schreiben. Also, kalter Kaffee, weil wurde schon drüber geschrieben.

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Und da ist erklärt, dass Polizisten ein qualifizierter Schnitt der Gesellschaft sind.

 

@ Tom

 

 

kann der normal Bürger dann auch dem, deer ihn nervt eins auf die Schnauze geben? Oder wenn das Geld alle ist die Sachen die man braucht ohne zu zahlen mitnehmen? Die Freundin des besten Freundes bügeln?

 

Regeln und Gesetze kann man sich ja aussuchen.

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Du zeigst in letzter Zeit Nerven wenn es um Kritik an der Polizei geht. Nicht Du wirst kritisierst, sondern die wo sich imho nicht korrekt verhalten. Es wurde schon mehrfach gesagt das der größte Teil der :kopfschuettel: einen guten Job machen. Wenn mir ein Lehrer sagt, er schlägt keine Kinder, dann sage ich, ich glaube dir. Aber es gibt eben auch Lehrer denen auf die Finger geschaut werden muss, weil sie schlagen.

Du schreibst ja nicht von ein paar bestimmten Kollegen, sondern allgemein von DER Polizei. Dazu zähle auch ich, insofern muß ich mich auch angesprochen fühlen. Und wie Du selbst sagst, die sich DEINER Meinung nach nicht korrekt verhalten haben. Nun bist DU aber nicht der Nabel der Welt. Genauso wenig entscheidest DU, was korrekt ist und was nicht. Und da ich auch etliches von Dir so vehement Kritisiertes im Dienst nicht anders gehandhabt hätte oder handhaben würde, darf ich mich wohl auch angesprochen fühlen. Oder?!

 

Sind wir uns einig, wer sich im Rahmen des Gesetz bewegt, hat nichts auf die Nase zu bekommen. Bekommt er dennoch was ab, muss jemand dafür Verantwortung übernehmen.

Grundsätzlich würde ich dieser Aussage erstmal zustimmen. Nur wie gesagt: auch ein Unbeteiligter kann, so er sich in einem "Gefahrenbereich" aufhält, etwas auf die Nase bekommen. Und zwar ohne daß dafür ein anderer außer ihm selbst die Verantwortung dafür zu tragen hat.

 

Und Du willst mir erzählen das eine Handlung die Sekunden dauert, eine ganze DIN A4 Seite füllt?

Füllen kann. Ja. Denn idR kommen noch etliche andere erwähnenswerte Dinge hinzu. So insbes. das, was im Vorfeld geschah. Es beschränkt keinesfalls auf nur 3 Sekunden. Ist halt sachverhaltsabhängig.

 

Ist doch was ich sage, Urteile die nur auf Zeugenaussagen beruhen, können falsch sein.

In meinen Fällen beruhten die Urteile aber nicht auf meiner Zeugenaussage, sondern auf der Lüge des Betroffenen und seines Anwalts.

 

Dir glaube ich das. Du stehst auch nicht in der Kritik.

Danke. Aber von den anderen, die offensichtlich in Deiner Kritik stehen, kennst Du auch keinen und weißt ebensowenig, ob gelogen wurde oder nicht. Es sind und bleiben wohl Behauptungen.

 

Nicht nur ich habe Zweifel an dem was dort nach Angaben der Polizisten vorgefallen ist. Wären keine Zweifel wären die Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt.

So kann man es natürlich auch drehen und sehen. Umgekehrt: gäbe es tatsächlich begründete Ansätze für Fehlverhalten, wäre ganz sicher nicht eingestellt werden. Auch nicht vorläufig. Vorläufig heißt aber auch, daß zunächst auf einer anderen Bühne ermittelt wird und die Ergebnisse daraus abgewartet werden.

 

Sowenig wie Du Belege hast das es so war wie die Anklage lautet.

Das habe ich im Gegensatz zu Dir aber nirgendwo behauptet. Ich sage nur, wie sonst auch, daß man sich nicht schon im Vorfeld die Köpfe heiß reden und vorverurteilen soll, sondern lieber erstmal abwarten, bis man handfeste Ergebnisse hat. Darüber kann man diskutieren.

 

Auch Zeugen können lügen, und wenn dem Angeklagten oder Betroffenen von vornherein lügen unterstellt wird, wie soll das ein fairer Prozess sein?

Natürlich KÖNNEN Zeugen lügen. Aber das Risiko, dafür belangt zu werden, ist nicht zu verachten. Der Betroffene/Beschuldigte muß hingegen kein Risiko fürchten. Des weiteren wird einem Betroffenen oder Angeklagten nicht von vornherein unterstellt, daß er lügt. Es besteht die Möglichkeit.

 

Polizeivideo gelöscht, Google gibt Antwort.

Was soll das nun belegen?

 

Ist das ein neues Spiel Belege anfordern die schon in anderen Links standen?

Ich habe doch geschrieben, daß ich nichts dahingehend gelesen habe.

 

Dokument einer Eskalation: Aloisia E. (62) fotografiert die Handgreiflichkeiten im Flur. Augenblicke später wird auch sie überwältigt. Ein Polizist löscht die Bilder von der Kamera, aber später gelingt es, sie wiederherzustellen.

http://www.bgland24.de/news/rosenheim-land...24-1599366.html

So. Ich hab's mir durchgelesen. Man liest zwei versionen. Die der Kollegen und die der Familie. Was wie zutreffend ist, kann niemand hier genau sagen Geschweige denn beurteilen. Niemand! DU aber scheinst immer mehr zu wissen. Du schlägst Dich sofort auf eine Seite. Verteidigst die vermeintlich Beschuldigten, verteufelst die Polizei. Obwohl Du über keinerlei direkte Informationen verfügst. Warum ist es nicht möglich, lediglich über die zur Verfügung stehenden Informationen zu diskutieren? Wobei ich persönlich auch das für gefährlich halte, weil sich selbst diese immer mal wieder verändern (können). Nichts muß so bleiben, wie es am Anfang scheint!

 

Polizeivideo gelöscht, Google gibt Antwort.

Was ich nun mit dieser 2. Bemerkung anfangen soll, ist mir nach wie vor ein wenig schleierhaft.

 

Nur mit Wattebäuschen schmeißen, und ja niemanden auf die Füße treten bringt da keinen weiter.

Gleich mit Pauschalverurteilungen die eine Seite in die rechte, die andere in die Linke Ecke zu schieben, bringt auch keinen weiter.

 

Du glaubst den Polizisten, ich eher der Familie, eben weil es keinen Grund gab, und weil die Verletzungen so massiv waren. Wer von uns macht hier was falsch?

Wenn man den Schilderungen der Polizei glauben mag, gab es sehr wohl einen Grund. Und je nach Art und Umfang der Gegenwehr (Widerstand) kann es dabei sehr wohl auch zu heftigeren Verletzungen kommen.

 

Eben, dann darf das auch nicht den Angeklgten vorgeworfen werden.

Das tue ich auch nicht. Du hast meine Aussage scheinbar nicht verstanden. Es ging um "wem wird u.U. mehr geglaubt und warum".

 

Den ganzen Rest hast Du völlig falsch verstanden.

Dann wäre es doch schön und sicherlich auch sinnvoll, wenn Du es mir erklären würdest, wie Du es gemeint hast.

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Aber sind wir uns einig, man hätte eine Anzeige stellen können?

Nein, in meinem Fall hätte man keine Anzeige stellen können. Da war es mehr eine Präventivmaßnahme, um einem offensichtlichen Angriff zuvorzukommen.

 

Gewalt ist für mich hier das Hauptthema.

Das weiß ich. Aber mit dieser Äußerung bist Du mit keiner Silbe auf das eingegangen, was ich geschrieben habe. Und die heile gewaltlose Welt, die Du dir vorstellst oder wünschst, die wird es leider nicht geben.

 

Wenn ihr jemand wegtragt bei einer Sitzblockade, weiß der andere was ihr macht, und ist auch irgendwie bereit diese Art der Gewalt zu ertragen.

Nö.

1. er weiß, DAß wir was machen werden. Denn das wird ja mehrfach angekündigt. Er weiß aber nicht, WIE das vonstatten gehen wird.

2. und ich bezweifle denn doch sehr, daß er sich trotz der Tatsache, daß er weiß, weggetragen zu werden, mit einer Gewaltanwendung einverstanden erklären wird oder würde.

 

Wegtragen hat in BW 80€ pro Nase gekostet. Ein Problem wäre es, nein ich suche das Video nicht, wie in einem Fall in den USA einer die ganze Sitz-Gruppe mit Pfefferspray besprüht hat.

Was hat denn jetzt der Vorfall in den USA mit unserer Diskussion und Verhältnissen in D zu tun? Was ziehst Du als nächstes hinzu? Die Vorfälle in Ägypten, die in Syrien oder anderen ähnlich strukturierten Staaten?

 

Denn das ist eben ein

völlig anderes Thema.
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Komisch, sonst wird immer nur gemeckert, daß man das Geschriebene ja nur von Dritten gehört habe, also nicht glaubwürdig, möglicherweise verfälscht, etc. sei......

Ja, Du magst es erlebt haben. Wie oft denn? Einmal? Zweimal? Was glaubst Du, wie oft ich schon Dinge erlebt habe. Und was wird mir hier immer vorgehalten? Eben. Nichts anderes, obwohl ich nun wahrlich über einen entsprechenden Erfahrungsschatz verfüge.

 

 

Aber es ist nun mal so, daß das es zum eine Polizisten gibt, die Sachverhalte verdrehen (hoffentlich die Minderheit)

Das schließe ich doch auch gar nicht aus. Ich bin mir aber sicher, daß es Ausnahmen sind.

 

zum anden gibt es auch welche, die meinen, die Sachverhalte dazustellen, tatsächlich sich aber irren. Diesen Punkt scheinst Du aber explizit auszuschließen.

Sorry, 1. wurde über diesen Punkt nicht diskutiert, wenn ich nicht irre, und 2. glaube ich auch nicht, daß ein Kollege, der eigene Beobachtungen zu Papier bringt, sich in der Sachverhaltsschilderung grundlegend irrt. Zumal es idR immer von anderen Kollegen, 1. dem Vorgesetzten und 2. auch von jenen, die ebenfalls anwesend waren, korrekturgelesen wird.

 

Aber mich kotzt es mittlerweile nur noch an, wie hochnäsig sich einige Polizisten hinstellen und Fehler in den eigenen Reihen ausschließen, schönreden, ignorieren etc.

Ich habe @Hartmut bereits weiter oben was dazu gesagt. Ich ziehe mir ganz sicher nicht den Schuh an, den Du hier gerade anbietest. Denn weder schließe ich etwas kategorisch aus, noch rede ich etwas schön oder ignoriere ich etwas. Ich warte lediglich ab, bis man wirklich Informationen vorliegen hat, über die man diskutieren kann. Hier aber geschieht regelmäßig was anderes. Da wird in BLÖD-Manier schon vorher geschrieben, was wie war oder gewesen sein muß. obwohl NIEMAND dabei war.

 

Auch wenn Ihr es nicht glaubt, Polizisten sind auch nur Menschen und unter dem Strich nicht wesentlich besser (oder schlechter) als der Durchschnitt der Bevölkerung.

Wo wird denn etwas anderes behauptet? WO denn? Liest Du hier eigentlich wirklich mit? Ober überfliegst Du vieles nur?!

 

Im Gegenteil, gib einem Menschen Macht, und er wird sie (aus-)nutzen. Der eine mehr, der andere weniger.

Das halte ich persönlich für polemischen Blödsinn. Jeder hat auf die ein oder andere Art und Weise Macht. Ich kann aber nicht feststellen, daß jeder Machtinhaber diese irgendwie mehr oder weniger ausnutzt bzw. mißbraucht.

 

..., und davor wegzusehen bzw. alles schönzureden, das stimmt mich bedenklich.

Noch einmal: WO geschieht das denn???

 

Ich bin gern bereit, mich mit allem kritisch auseinanderzusetzen. Aber nicht, wenn es polemisch oder gar unsachlich wird. Das aber ist hier insbesondere in letzter Zeit und vor allem dann, wenn es das Thema "Polizei" betrifft, an der Tagesordnung.

 

Die Polizei an sich hat von mir keinerlei Respekt mehr zu erwarten, die Zeiten von früher sind definitiv vorbei. Der ggf. aktuell vor mir stehende Polizist wird natürlich erstmal als Mensch respektiert, so wie ich jeden fremden Menschen erstmal respektiere. Aber einen "Uniformbonus" oder einen besonderen Respekt, wie er von mir z.T. anderen Berufsgruppen entgtegengebracht wird, den gibt es bei mir schon lange nicht mehr.

Nun, ich komme tagtäglich mit sehr vielen Bürgern in Kontakt. Du bist eine Ausnahme. Ein Teil einer kleinen Minderheit. Die hier im Forum aber möglicherweise oder gar wahrscheinlich die Mehrheit darstellt. Würde mich auch nicht großartig verwundern. Der Großteil der Menschen, denen ich begegne, begegnet uns oder mir nach wie vor mit Respekt und Achtung. Genauso wie ich es mit oder bei meinem Gegenüber auch tue.

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Sergant Pepper hat sogar in den USA eine menge Ärger bekommen. Ich mache soetwas nicht. Und ich würde gegen Polizisten einschreiten, di so handeln würden.

 

Ich kann mir vorstellen das der überwiegende Teil der deutschen Polizei gegen solche Polizisten vor gehen würde.

 

das heißt nicht, das Pfeffer nicht gegen eine Sitzblockade angewendete werden kann, aber so wie auf dem Video war das eine friedliche Sitzblockade (Paradoxon), da geht das nunmal nicht.

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Komisch, sonst wird immer nur gemeckert, daß man das Geschriebene ja nur von Dritten gehört habe, also nicht glaubwürdig, möglicherweise verfälscht, etc. sei......

Ja, Du magst es erlebt haben. Wie oft denn? Einmal? Zweimal? Was glaubst Du, wie oft ich schon Dinge erlebt habe. Und was wird mir hier immer vorgehalten? Eben. Nichts anderes, obwohl ich nun wahrlich über einen entsprechenden Erfahrungsschatz verfüge.

 

 

Aber es ist nun mal so, daß das es zum eine Polizisten gibt, die Sachverhalte verdrehen (hoffentlich die Minderheit)

Das schließe ich doch auch gar nicht aus. Ich bin mir aber sicher, daß es Ausnahmen sind.

 

zum anden gibt es auch welche, die meinen, die Sachverhalte dazustellen, tatsächlich sich aber irren. Diesen Punkt scheinst Du aber explizit auszuschließen.

Sorry, 1. wurde über diesen Punkt nicht diskutiert, wenn ich nicht irre, und 2. glaube ich auch nicht, daß ein Kollege, der eigene Beobachtungen zu Papier bringt, sich in der Sachverhaltsschilderung grundlegend irrt. Zumal es idR immer von anderen Kollegen, 1. dem Vorgesetzten und 2. auch von jenen, die ebenfalls anwesend waren, korrekturgelesen wird.

 

Aber mich kotzt es mittlerweile nur noch an, wie hochnäsig sich einige Polizisten hinstellen und Fehler in den eigenen Reihen ausschließen, schönreden, ignorieren etc.

Ich habe @Hartmut bereits weiter oben was dazu gesagt. Ich ziehe mir ganz sicher nicht den Schuh an, den Du hier gerade anbietest. Denn weder schließe ich etwas kategorisch aus, noch rede ich etwas schön oder ignoriere ich etwas. Ich warte lediglich ab, bis man wirklich Informationen vorliegen hat, über die man diskutieren kann. Hier aber geschieht regelmäßig was anderes. Da wird in BLÖD-Manier schon vorher geschrieben, was wie war oder gewesen sein muß. obwohl NIEMAND dabei war.

 

Auch wenn Ihr es nicht glaubt, Polizisten sind auch nur Menschen und unter dem Strich nicht wesentlich besser (oder schlechter) als der Durchschnitt der Bevölkerung.

Wo wird denn etwas anderes behauptet? WO denn? Liest Du hier eigentlich wirklich mit? Ober überfliegst Du vieles nur?!

 

Im Gegenteil, gib einem Menschen Macht, und er wird sie (aus-)nutzen. Der eine mehr, der andere weniger.

Das halte ich persönlich für polemischen Blödsinn. Jeder hat auf die ein oder andere Art und Weise Macht. Ich kann aber nicht feststellen, daß jeder Machtinhaber diese irgendwie mehr oder weniger ausnutzt bzw. mißbraucht.

 

..., und davor wegzusehen bzw. alles schönzureden, das stimmt mich bedenklich.

Noch einmal: WO geschieht das denn???

 

Ich bin gern bereit, mich mit allem kritisch auseinanderzusetzen. Aber nicht, wenn es polemisch oder gar unsachlich wird. Das aber ist hier insbesondere in letzter Zeit und vor allem dann, wenn es das Thema "Polizei" betrifft, an der Tagesordnung.

 

Die Polizei an sich hat von mir keinerlei Respekt mehr zu erwarten, die Zeiten von früher sind definitiv vorbei. Der ggf. aktuell vor mir stehende Polizist wird natürlich erstmal als Mensch respektiert, so wie ich jeden fremden Menschen erstmal respektiere. Aber einen "Uniformbonus" oder einen besonderen Respekt, wie er von mir z.T. anderen Berufsgruppen entgtegengebracht wird, den gibt es bei mir schon lange nicht mehr.

Nun, ich komme tagtäglich mit sehr vielen Bürgern in Kontakt. Du bist eine Ausnahme. Ein Teil einer kleinen Minderheit. Die hier im Forum aber möglicherweise oder gar wahrscheinlich die Mehrheit darstellt. Würde mich auch nicht großartig verwundern. Der Großteil der Menschen, denen ich begegne, begegnet uns oder mir nach wie vor mit Respekt und Achtung. Genauso wie ich es mit oder bei meinem Gegenüber auch tue.

 

Natürlich hat der Polizst Macht.

er kann eine Verfügung erlassen und dem Gegenüber ein Handeln, Dulden oder Unterlassen aufdiktieren. Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Eine Richterliche Prüfung erfolgt frühstens hinterher. Und der Polizst kann die Verfügung mit Zwang durchsetzen.

 

 

 

ich kenne jedoch KEINEN Polizisten, der diese Macht geil empfindet und diese ausnutzt. Ich kenne aber VIELE Polizisten, die sich dieser VERANTWORTUNG bewusst sind und damit sehr sauber umgehen.

 

auch wenn das jetzt Hartmuts Weltbild der Polizei trübt, aber so ist das nunmal.

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Guest PedroK
aber grundsätzlich (und nur darüber können wir reden) kann man jeden der Idfiert wird durchsuchen und damit die Hand aus der Tasche nehmen lassen.

Bluey zur Frage der Zeugen-Durchsuchung:

Jeden? Per PolG NRW? Wie?
Nein, natürlich nicht pauschal jeden.
(Hervorhebungen von mir)

 

Nach allem, was so zu lesen ist, hat Bluey vollkommen Recht.

 

Dein Spruch

Bei mir hat z.B. niemand die Hand in der Tasche…
hat also über eine Minusmaßnahme zur Durchsuchung schon mal keine Rechtsgrundlage.

 

Als weiteren Beleg für Deine Behauptung nanntest Du die Generalklausel eines PolG. Da Du oben das PolG NRW verlinkt hast, nehme ich an, dass Du z.B. § 8 PolG NRW meinst, richtig?

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In meinem PolG steht drinne dass ich jeden, der Idfiert wird pauschal nach gefährlichen Gegenständen durchsuchen darf.

bluey hat natürlich auch recht, dass man das nicht so pauschal sagen kann, da neben der pauschlen Norm die konrete Einzelsituation geprüft werden muss.

 

damit haben Blue und ich den Kern aufgezeigt. WIE GESAGT POLRECHT IST EBEN KOMPLEXER.

 

und auch wenn du es immer noch nicht glaubst, mir fallen hier sofort zwei Normen ein, die mir erlauben dem Gegenüber anzuordnen die Hand aus der Tasche zu nehmen. Ich vermute, dass es noch weitere Begründungen gibt, die in Frage kämen. Tja manchmal ist PolRexht auch sehr einfach.

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Du schreibst ja nicht von ein paar bestimmten Kollegen, sondern allgemein von DER Polizei. Dazu zähle auch ich, insofern muß ich mich auch angesprochen fühlen. Und wie Du selbst sagst, die sich DEINER Meinung nach nicht korrekt verhalten haben. Nun bist DU aber nicht der Nabel der Welt. Genauso wenig entscheidest DU, was korrekt ist und was nicht. Und da ich auch etliches von Dir so vehement Kritisiertes im Dienst nicht anders gehandhabt hätte oder handhaben würde, darf ich mich wohl auch angesprochen fühlen. Oder?!

Das pauschalieren von Gruppen ist gängiger Umgang. Sollte man statt der Polizei, einzelne Beamte innerhalb der Polizei schreiben? Würde zwar besser stimmen, aber es ist ein Problem der Polizei wenn faule Äpfel in der Kiste sind. Wer sich den Schuh anzieht? Das es Probleme gibt zeigt doch das jetzt Bayern zentral solche Vorkommnisse bearbeitet.

Wenn solche Vorfälle sich ereignen, gibt es viele Journalisten die versuchen Fakten zusammen zutragen, da treten eben auch die Ungereimtheiten zu Tage, dann mache ich mir mein Bild. Dann entscheide ich für mich, was kann ich akzeptieren und was nicht. Gewalt akzeptiere ich nicht.

 

Grundsätzlich würde ich dieser Aussage erstmal zustimmen. Nur wie gesagt: auch ein Unbeteiligter kann, so er sich in einem "Gefahrenbereich" aufhält, etwas auf die Nase bekommen. Und zwar ohne daß dafür ein anderer außer ihm selbst die Verantwortung dafür zu tragen hat.

So einfach akzeptiere ich das nicht.

 

In meinen Fällen beruhten die Urteile aber nicht auf meiner Zeugenaussage, sondern auf der Lüge des Betroffenen und seines Anwalts.

Wollte ich doch ausdrücken, wenn keine objektiven Beweise vorhanden sind, sind Fehlurteile möglich.

 

Danke. Aber von den anderen, die offensichtlich in Deiner Kritik stehen, kennst Du auch keinen und weißt ebensowenig, ob gelogen wurde oder nicht. Es sind und bleiben wohl Behauptungen.

Muss ich Wulff persönlich kennen um ihn in eine Schublade einzuordnen? Objektiver ist es wenn man Menschen nicht kennt. Würde ich dich nicht persönlich kennengelernt haben, hätte ich möglicherweise ein anderes Bild von dir.

 

So kann man es natürlich auch drehen und sehen. Umgekehrt: gäbe es tatsächlich begründete Ansätze für Fehlverhalten, wäre ganz sicher nicht eingestellt werden. Auch nicht vorläufig. Vorläufig heißt aber auch, daß zunächst auf einer anderen Bühne ermittelt wird und die Ergebnisse daraus abgewartet werden.

Irgendwo habe ich ein Interview ( 2 Videos )vom Staatsanwalt verlinkt, so hat er es sinngemäß ausgedrückt. Er kann eben nur die Familie oder die Polizisten anklagen. Sollte es für die Familie gut ausgehen, schlecht für die Polizisten. Deshalb sage ich ja, die Polizisten haben ein berechtigtes Interesse an der Verurteilung der Familie.

 

Das habe ich im Gegensatz zu Dir aber nirgendwo behauptet. Ich sage nur, wie sonst auch, daß man sich nicht schon im Vorfeld die Köpfe heiß reden und vorverurteilen soll, sondern lieber erstmal abwarten, bis man handfeste Ergebnisse hat. Darüber kann man diskutieren.

Es gibt nur Aussagen, mehr gibt es nicht. Handfeste Beweise Fehlanzeige.

 

Natürlich KÖNNEN Zeugen lügen. Aber das Risiko, dafür belangt zu werden, ist nicht zu verachten. Der Betroffene/Beschuldigte muß hingegen kein Risiko fürchten. Des weiteren wird einem Betroffenen oder Angeklagten nicht von vornherein unterstellt, daß er lügt. Es besteht die Möglichkeit.

Eine Anklage wegen Körperverletzung im Amt ist auch nicht zu verachten. Falls es zu der Anklage kommt, spielt es auch keine große Rolle mehr ob sie als Zeugen gelogen haben. Wie gesagt, es gibt nur Aussagen.

 

So. Ich hab's mir durchgelesen. Man liest zwei versionen. Die der Kollegen und die der Familie. Was wie zutreffend ist, kann niemand hier genau sagen Geschweige denn beurteilen. Niemand! DU aber scheinst immer mehr zu wissen. Du schlägst Dich sofort auf eine Seite. Verteidigst die vermeintlich Beschuldigten, verteufelst die Polizei. Obwohl Du über keinerlei direkte Informationen verfügst. Warum ist es nicht möglich, lediglich über die zur Verfügung stehenden Informationen zu diskutieren? Wobei ich persönlich auch das für gefährlich halte, weil sich selbst diese immer mal wieder verändern (können). Nichts muß so bleiben, wie es am Anfang scheint!

Wenn eine Frau mit 62 Jahren Bilder macht, warum sollte sie die Bilder selber löschen, und später jemanden beauftragen die Bilder wieder herzustellen? Denke mal das derjenige welcher die Bilder wieder hergestellt hat, auch als Zeuge geladen wird.

 

Gleich mit Pauschalverurteilungen die eine Seite in die rechte, die andere in die Linke Ecke zu schieben, bringt auch keinen weiter.

Schlägst Du dich nicht auf eine Seite?

 

Wenn man den Schilderungen der Polizei glauben mag, gab es sehr wohl einen Grund. Und je nach Art und Umfang der Gegenwehr (Widerstand) kann es dabei sehr wohl auch zu heftigeren Verletzungen kommen.

Was mir fehlt ist ein Motiv. Warum sollte die Frau einen Polizisten angreifen. Die einzige Erklärung für eine Abwehrbewegung wäre für mich, sie wollte wieder Distanz herstellen falls der Polizist der zu dicht auf der Pelle war. Aber das wäre kein Grund so einzuschreiten.

 

Dann wäre es doch schön und sicherlich auch sinnvoll, wenn Du es mir erklären würdest, wie Du es gemeint hast.

War nicht so wichtig, sonst hätte ich es gemacht.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK
In meinem PolG steht drinne...

Nenn' doch einfach Dein Bundesland. Dann ist es einfacher, Deiner Argumentation zu folgen.

Ich habe dir doch schon eine norm verlinkt.

Ok, also NRW, richtig?

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In meinem PolG steht drinne...

Nenn' doch einfach Dein Bundesland. Dann ist es einfacher, Deiner Argumentation zu folgen.

Ich habe dir doch schon eine norm verlinkt.

Ok, also NRW, richtig?

 

wir können in JEDES Polizeigesetz gucken. Die Normen werden sich gleichen. Und jeder deutsche Polizist wird die rechtliche Möglichkeit die Hand aus der Tasche zu befehlen

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In meinem PolG steht drinne...

Nenn' doch einfach Dein Bundesland. Dann ist es einfacher, Deiner Argumentation zu folgen.

Ich habe dir doch schon eine norm verlinkt.

Ok, also NRW, richtig?

 

wir können in JEDES Polizeigesetz gucken. Die Normen werden sich gleichen. Und jeder deutsche Polizist wird die rechtliche Möglichkeit die Hand aus der Tasche zu befehlen

Wie wäre es mal mit Zitate kürzen? :kopfschuettel:

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK
wir können in JEDES Polizeigesetz gucken. Die Normen werden sich gleichen.

Gut, dann nehmen wir NRW. Du hast mehrfach die Generalklausel als Argument genannt und meinst wahrscheinlich:

1) Die Polizei kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende, konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren.

§ 14 BPolG z.B. lautet ganz ähnlich. Habe ich Dich soweit korrekt verstanden oder liege ich falsch?

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Mit für lau meinte ich zwar kein Geld
Wir scheinen tatsächlich unterschiedliche Sprachen zu sprechen - aber nun denn: was meintest Du dann?

 

aber ich könnte die schreiben
Beweise es. Bis dahin gilt: nein, kannst Du nicht.

 

grundsätzlich (und nur darüber können wir reden) kann man jeden der Idfiert wird durchsuchen
Das stimmt so nicht.

 

Und da ist erklärt, dass Polizisten ein qualifizierter Schnitt der Gesellschaft sind.
Wo ist das erklärt und was ist eigentlich ein qualifzierter Schnitt der Gesellschaft?

 

Und ich würde gegen Polizisten einschreiten, di so handeln würden.
Ich wüßte wirklich gern, was passierte, wenn Du gegen einen Polizisten einschrittest!

 

Ich kann mir vorstellen das der überwiegende Teil der deutschen Polizei gegen solche Polizisten vor gehen würde.
Ich würde es mir wünschen - aber ich glaube es nicht.

 

eine friedliche Sitzblockade (Paradoxon)
Nein, das ist es nicht.

 

In meinem PolG steht drinne dass ich jeden, der Idfiert wird pauschal nach gefährlichen Gegenständen durchsuchen darf.
Glaube ich nicht. Würdest Du also bitte zum Beweis diesen Abschnitt aus Deinem Polizeigesetz verlinken? Und komm bitte nicht mit
wir können in JEDES Polizeigesetz gucken.
es sei denn, Du würdest aus jedem Polizeigesetz diesen Abschnitt verlinken.

 

und auch wenn du es immer noch nicht glaubst, mir fallen hier sofort zwei Normen ein, die mir erlauben dem Gegenüber anzuordnen die Hand aus der Tasche zu nehmen.
Eine Norm ist die Generalklausel, nicht wahr? Und die andere?

 

Gute Idee
Aaah ja. Ich sach' nur Beitrag #2428...

 

 

Also bitte - Antworten, kein Geschwurbel und Rumgeeire!

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wir können in JEDES Polizeigesetz gucken. Die Normen werden sich gleichen.

Gut, dann nehmen wir NRW. Du hast mehrfach die Generalklausel als Argument genannt und meinst wahrscheinlich:

1) Die Polizei kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende, konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren.

§ 14 BPolG z.B. lautet ganz ähnlich. Habe ich Dich soweit korrekt verstanden oder liege ich falsch?

 

Richtig. Diese Norm nennt sich Generalklausel und ist dann zu nehmen, wenn keine Speziellnorm existiert. Es gibt keinen Paragrafen, der Hand aus der tasche regelt. Somit muss man gucken, ob diese Verfügung in eine bestehende Regel mit hinheingedichtet werden kann, als Minusmaßnahme, Erst recht schluss, notwendieger Begleiteingriff. Wenn sih dadurch keine Regelung (erlaubt / verboten) findet, kann auf die Generalklausel zurückgegriffen werden.

 

@ Hartmut, nein schießen kann ich darüber nicht oder die Wohnung durchsuchen

, dafür gibt es ja speziallnormen.

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@ Biber

 

kreisdrehen?

 

 

 

Bezüglich Beweis: ich habe es bewiesen. Und dieser Beweis wurde von einem Fachmann geprüft un bewertet. Würde ich es hiee beweisen, fehlt der dee die Qualifikation hat den beweis zu bewerten.

 

Wer diese Qualifikation besitzt, dem reicht jedoch das was hier bereits zum Thema gesagt wurde.

 

 

Also kann ich mir den Aufwand sparen. Die Rechtslage wurde hier deutlich gesagt.

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Guest PedroK
Richtig. Diese Norm nennt sich Generalklausel und ist dann zu nehmen, wenn keine Speziellnorm existiert.

Falsch, die Norm geht nach dem Komma weiter: "soweit nicht die §§ 9 bis 46 die Befugnisse der Polizei besonders regeln."

 

In 12 und 39 sind die Befugnisse der Polizei in Bezug auf "Identitätsfeststellung" und "Durchsuchung von Personen" besonders geregelt.

 

Generalklausel zieht also IMO nicht.

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