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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Was wäre der nächste Schritt?

 

Da ich aus der Presse nicht mal den genauen Grund der IDF kenne, kann ich dir auch den nächsten Schritt nicht sagen. Wenn ich jetzt über jede These, die eine Ursache der IDF sein kann über nächste mögliche (und unmögliche) Schritte spekuliere, kann ich morgen noch schreiben.

 

 

 

Deshalb Türe zu.

 

Nein.

Die Spielregeln der Kontrolle bestimmt die Polizei.

 

Die Polizei kann die Regeln nicht wild festlegen... aber sie bestimmt die Regeln. Grundsätzlich wird sich die Tür nicht schließen (wobei es bestimmt auch Situationen / Kontrollen gibt, wo die Tür weder Thematisiert wird, bzw. wo die auch geschlossen werden kann).

 

Du kannst das natürlich mit deinem Kontrollbeamten besprechen. Er entscheidet und er hat auch die notwendige rechtliche Handlungskompetenz diese Entscheidung gegen deinen Willen (sogar mir Gewalt) durchzusetzen.

 

Das mag dir missfallen?!

Dann kannst du dagegen klagen. Bis vor das Verfassungsgericht.

 

Wohnt hier nicht, Gespräch beendet,

Durchaus möglich, dass das Gespräch beendet ist.

Wie gesagt, ohne den Grund der IDF zu kennen, kann ich dir jetzt zustimmen. Es kann aber auch Gründe geben, die nach deiner Antwort der Polizei ein Recht geben, deinen Ausweis zu betrachten; da kannst du dann schweigen - musst jedoch deinen Ausweis zeigen.

Dazu kannst du aus der Wohnung herauskommen, die Tür zu machen und deinen Ausweis im Treppenhaus zeigen. Wenn du den noch holen muss, dann bleibt die Tür offen - es sei denn der Polizist erlaubt dir die Tür zu schließen.

 

Was ist der nächste Schritt, eindringen in die Wohnung?

Das ist nicht so einfach... dazu muss es ein Recht geben... das sehe ich so noch nicht... anders als die Ausweiskontrolle und Befragung.

 

Drückerkollonnen, Staubsaugervertreter und Zeugen Jehovas auch nicht. Außerdem, sie war nur Zeugin.

Auch gegen die Zeugin / Unbeteiligte kann die Polizei Kontrollen machen. Und bei Zeugen Jehovas und Staubsaugerverkäufern hast du das Recht die Tür zu schließen und wenn die einen Fuß dazwischen stellen hast du sogar ein Notwehrrecht... bei der Polizei hast du dieses Recht nicht.

Grundlos darf die Polizei jedoch solche Kontrollen nicht durchführen.

 

Sicher gemacht wenn nachher die Zeugen im Krankenhaus liegen.

Oder: Sicher gemacht wenn nachher die Angreifer im Krankenhaus liegen.

 

Ich glaube da hat einer ein ganz falsches Verständnis was in einer Demokratie Sitte ist.

Das glaube ich auch. Wie kann die Familie die Polizei nur angreifen!?

 

Nochmal für dich zum mitschreiben.

Für dich auch: man darf Polizisten nicht schubsen.

 

Es gibt viele Möglichkeiten; wenn die Polizei sich nun für eine Ausweiskontrolle entscheidet dann hat die Polizei auch die Kompetenzen diese Kontrolle durchzuführen. Ein Punkt ist z.B. dass die Tür nicht verschlossen wird. Bei mir hat z.B. niemand die Hand in der Tasche, es wird nicht geraucht. Die Regeln legt die Polizei fest.

 

ABER die IDF und die Regeln sind an bestimmte rechtlichen Anforderungen gebunden.

 

Grundlos darf die Polizei das eben nicht. ABER die Polizei darf neben Straftätern und Gesuchten auch anderen Personen Kontrollieren oder Befragen.

Zum Befragen: du musst zwar nicht unbedingt Antworten (wobei es auch in bestimmten Punkten eine Auskunftspflicht gibt), jedoch musst du stehen.

http://www.verwaltung.bayern.de/portal/by/...fgG_BY_1990.htm

 

 

Ist doch das was ich schon oft gesagt habe, mit Polizisten spricht man nicht.

Schwachsinn.

 

Wenn die Polizisten so unfähig sind eine richtige Adresse und Wohnung ausfindig zu machen,

 

Sie waren im richtigen Haus. Als der B. nicht angetroffen wurde, wurden die Nachbarn befragt... ganz normale Prozedur...

 

.. was würdest du sagen, wenn die Polizei niemanden nach B. befragt hätte und B. nun eine schlimme Tat begangen hätte?

 

durchsuchen die dann das ganze Mehrfamilienhaus Wohnung für Wohnung,

Das ist ja mal wieder Quatsch. Aber alle Nachbarn befragen ist doch ein guter Anfang. Vielleicht wissen die ja wo B. ist?

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Die Polizei kann die Regeln nicht wild festlegen... aber sie bestimmt die Regeln.

:whistling: Kann sie jetzt, oder kann sie nicht?

 

 

Du kannst das natürlich mit deinem Kontrollbeamten besprechen. Er entscheidet und er hat auch die notwendige rechtliche Handlungskompetenz diese Entscheidung gegen deinen Willen (sogar mir Gewalt) durchzusetzen.

Erinnert mich an meine Schulzeit. Da durften Schüler noch geschlagen werden. Und einer meiner Lehrer hatte richtig Spaß daran kleine Kinder zu schlagen.

 

Wie gesagt, ohne den Grund der IDF zu kennen, kann ich dir jetzt zustimmen. Es kann aber auch Gründe geben, die nach deiner Antwort der Polizei ein Recht geben, deinen Ausweis zu betrachten; da kannst du dann schweigen - musst jedoch deinen Ausweis zeigen.

Dazu kannst du aus der Wohnung herauskommen, die Tür zu machen und deinen Ausweis im Treppenhaus zeigen. Wenn du den noch holen muss, dann bleibt die Tür offen - es sei denn der Polizist erlaubt dir die Tür zu schließen.

Er hat das Recht, aber habe ich die Pflicht? Wenn ich meine Daten angebe kann er auch vor der Türe meine Identität feststellen. So ähnlich hat es doch der Staatsanwalt gesagt. Ist bisschen mühsam, aber es geht.

Das ist nicht so einfach... dazu muss es ein Recht geben... das sehe ich so noch nicht... anders als die Ausweiskontrolle und Befragung.

Wenn der Polizist nicht in die Wohnung eindringen darf, wozu denn die offene Türe?

 

wenn die einen Fuß dazwischen stellen hast du sogar ein Notwehrrecht... bei der Polizei hast du dieses Recht nicht.

Grundlos darf die Polizei jedoch solche Kontrollen nicht durchführen.

Und hier war der Grund welcher?

Objektiv gesehen war es nur eine Zeugin wo schon die Identität relativ sicher feststand.

 

Sicher gemacht wenn nachher die Zeugen im Krankenhaus liegen.

Oder: Sicher gemacht wenn nachher die Angreifer im Krankenhaus liegen.

Nein, das Glaube ich nicht das eine Frau zwei Polizisten angreift.

 

Das glaube ich auch. Wie kann die Familie die Polizei nur angreifen!?

Steht scheinbar für dich fest. Das Polizisten Fehler machen und überreagieren kann garnicht sein.

 

Für dich auch: man darf Polizisten nicht schubsen.

Wer sich benimmt wird nicht geschubst. Schon mal über Ursache und Wirkung nachgedacht? Wobei das schubsen ja auch noch nicht feststeht.

 

Es gibt viele Möglichkeiten; wenn die Polizei sich nun für eine Ausweiskontrolle entscheidet dann hat die Polizei auch die Kompetenzen diese Kontrolle durchzuführen. Ein Punkt ist z.B. dass die Tür nicht verschlossen wird.

Doch, die wird zu gemacht, und wenn ich nachher einen Schlüsseldienst brauche. Wird dann die Türe aufgebrochen?

 

Bei mir hat z.B. niemand die Hand in der Tasche, es wird nicht geraucht. Die Regeln legt die Polizei fest.

:unsure: Du solltest mich mal kontrollieren. Solange es kein Rauchverbot per Gesetz gibt wird geraucht, und eine Hand ist in der Tasche. Kannst ja schießen oder mich prügeln wenn Du Angst hast. :sneaky:

Welche Rechtsgrundlage?

 

ABER die IDF und die Regeln sind an bestimmte rechtlichen Anforderungen gebunden.

Sage ich doch alles was er wissen will, nur meinen Perso hole ich nicht aus der Wohnung. Und nü?

 

Ist doch das was ich schon oft gesagt habe, mit Polizisten spricht man nicht.

Schwachsinn.

Hätte die Frau beherzigen sollen, hätte sie jetzt weniger Probleme.

Schwachsinn war die Türe aufzumachen.

 

Sie waren im richtigen Haus. Als der B. nicht angetroffen wurde, wurden die Nachbarn befragt... ganz normale Prozedur...

 

.. was würdest du sagen, wenn die Polizei niemanden nach B. befragt hätte und B. nun eine schlimme Tat begangen hätte?

Für die Leistung klopfe ich denen auf die Schulter. Schaft nicht jeder Aushilfsbriefträger das richtige Haus zu finden.

 

Eigentlich dachte ich es auch mal, fragste höflich in der Nachbarschaft, ganz normal. Dachte mal, inzwischen lasse ich eben die Türe zu. Nirgendwo stand das B gemeingefährlich ist. Der sollte zu einer Untersuchung.

 

Das ist ja mal wieder Quatsch. Aber alle Nachbarn befragen ist doch ein guter Anfang. Vielleicht wissen die ja wo B. ist?

Der Anfang war gut, aber die Ausführung war echt bescheiden. Hätte jeder Dorftrottel besser gemacht.

 

Wieviel Mist müssen die Rosenheimer noch bauen, ist ja nicht der Einzige Vorfall mit denen sie in den Schlagzeilen stehen.

 

MfG.

 

hartmut

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Erinnert mich an meine Schulzeit. Da durften Schüler noch geschlagen werden.

 

Naja, nicht ganz treffend der Vergleich.

In deiner Schulzeit war das Züchtigen Strafe.

Die Polizei darf (leider) nicht strafen, sondern nur das was darf auch durchsetzen (notfalls sogar mit Gewalt).

 

 

Er hat das Recht, aber habe ich die Pflicht?

 

Ja.

 

Wenn ich meine Daten angebe kann er auch vor der Türe meine Identität feststellen.

 

Richtig; er wird auch vor der Tür stehen bleiben. Wenn du jedoch deinen Ausweis holst, wird die Tür eben nicht geschlossen. Wenn du dann mit dem Ausweis wieder kommst, kannst du auf den Flur kommen und die Tür zu machen.

 

Wenn du nicht wieder rauskommst, wird der Polizist prüfen ob er ein Recht hat deine Wohnung zu betreten. Das kann (wird) wohl dann vorliegen. Er wird aber nur betreten dürfen, für die Durchsuchung gibt es (noch) keinen Grund.

 

Wenn der Polizist nicht in die Wohnung eindringen darf, wozu denn die offene Türe?

 

Noch darf er nicht eindringen. Und wenn du mit dem Ausweis zurück kommst wird er das Recht auch nicht haben. Wenn du dich jedoch vor deinen Fernseher hockst und sagst:" ich zeig meinen Ausweis nicht, fass mir an die Füsse", kann sich die Rechtslage ändern.

Da bist du aber dann selber schuld, dass die Polizei in deiner Wohnung ist.

 

Objektiv gesehen war es nur eine Zeugin wo schon die Identität relativ sicher feststand.

Das weiß ich nicht. Das geht aus den Berichten, die ich gelesen habe nicht hervor und genau das ist das entscheidende, ob ein Widerstand gegeben ist; das geht nämlich nur wenn eine rechtmäßige Diensthandlung vorliegt..

 

Nein, das Glaube ich nicht das eine Frau zwei Polizisten angreift.

 

Du würdest dich wundern, was für Menschen Polizisten beschimpfen oder angreifen wenn die Polizisten Kontrollen oder Festnahmen durchführen. Hier waren es Verwandte. Es kommen auch Freunde hinzu, oder gänzlich Fremde. Es gibt Stadtviertel, da schließt sich das ganze Viertel gegen Polizisten zusammen, wenn dort Kontrollen oder Festnahmen stattfinden.

 

Das Polizisten Fehler machen und überreagieren kann garnicht sein.

Lies doch mal alle Beiträge zu dem Thema von mir, da wirst du dann feststellen, dass du mit dieser Aussage irrst.

 

Schon mal über Ursache und Wirkung nachgedacht

Ich ja, du auch? Ursache kann auch das Verhalten der Bürger gewesen sein; nicht so wie du dir denkst, dass die Ursache nur die Polizei sein muss.

 

die wird zu gemacht,

Das entscheidest nicht du.

Ich hoffe, dass wenn es mal soweit ist, dass du dich zunächst unerhälst und nicht gleich eine Widerstand vom Zaun brichst. Oft findet sich nämlich eine Lösung, die beiden Interessen gerecht wird.

 

Solange es kein Rauchverbot per Gesetz gibt wird geraucht, und eine Hand ist in der Tasche.

Tja, dafür gibt es Lösungen. Die werde ich dir erklären und mit dir besprechen und dann werde ich eine Situation herstellen, die ich als sicher empfinde.

Dazu wird die Zigarette aus gemacht.

Die Hand wird entweder aus der Tasche sein oder ich kenne den Inhalt der Tasche.

 

Diese Punkte sind nicht verhandelbar.

 

(wobei es auch sein kann, dass ich jemanden rauchen lasse... z.B. wenn ich einen unbeteiligten am Gartenzaun (oder an der Haustür) befrage ob er wüßte wo der Nachbar ist; der gesucht wird. Da kann es sogar sein, dass mir die Hände egal sind... )

 

Wieviel Mist müssen die Rosenheimer noch bauen, ist ja nicht der Einzige Vorfall mit denen sie in den Schlagzeilen stehen.

Irgendwas läuft da scheinbar unrund; das muss wirklich mal geklärt werden.

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Die Spielregeln der Kontrolle bestimmt die Polizei.
Nö. Die Regeln werden von Gesetzen bestimmt.

 

Grundsätzlich wird sich die Tür nicht schließen
Rechtsgrundlage?

 

musst jedoch deinen Ausweis zeigen.
Nö.

 

Bei mir hat z.B. niemand die Hand in der Tasche, es wird nicht geraucht.
Das durchzusetzen dürfte selbst einem Polizisten nicht gelingen.

 

jedoch musst du stehen.
Und was passiert, wenn ich mich hinsetze?
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Naja, nicht ganz treffend der Vergleich.

In deiner Schulzeit war das Züchtigen Strafe.

Die Polizei darf (leider) nicht strafen, sondern nur das was darf auch durchsetzen (notfalls sogar mit Gewalt).

Wenn keiner hinschaut straft mancher Polizist doch, mit Schlach zweidrei.

Genau wie bei der Polizei ging es oft nur darum etwas durchzusetzen, mit Gewalt, nicht um Strafe.

 

Und wie gesagt, ich hatte eine perverse Sau als Kinderschänder Lehrer, dem hat es Spaß gemacht, und so könnte auch mancher Polizist geeicht sein.

 

 

Er hat das Recht, aber habe ich die Pflicht?

 

Ja.

Nein, da vertraue ich auf die Worte des Staatsanwalts. Ausweisen muss ich mich, aber nicht mit dem Personalausweis. :unsure:

 

Wenn ich meine Daten angebe kann er auch vor der Türe meine Identität feststellen.

Kann ja die Nachbarn fragen ob die mich kennen.

 

Richtig; er wird auch vor der Tür stehen bleiben. Wenn du jedoch deinen Ausweis holst, wird die Tür eben nicht geschlossen. Wenn du dann mit dem Ausweis wieder kommst, kannst du auf den Flur kommen und die Tür zu machen.

Wenn die Türe nicht von innen zugemacht werden kann, mache ich sie von Außen zu, und nu? Ausweis ist drin, und jetzt mach was.

 

Wenn du nicht wieder rauskommst, wird der Polizist prüfen ob er ein Recht hat deine Wohnung zu betreten. Das kann (wird) wohl dann vorliegen. Er wird aber nur betreten dürfen, für die Durchsuchung gibt es (noch) keinen Grund.

Die Wohnung eines Zeugen betreten dem nichts vorgeworfen werden kann? Wie gesagt, Daten sage ich ihm, und schreiben wird er ja können.

 

Noch darf er nicht eindringen. Und wenn du mit dem Ausweis zurück kommst wird er das Recht auch nicht haben. Wenn du dich jedoch vor deinen Fernseher hockst und sagst:" ich zeig meinen Ausweis nicht, fass mir an die Füsse", kann sich die Rechtslage ändern.

Da bist du aber dann selber schuld, dass die Polizei in deiner Wohnung ist.

Und aus welchem Grund soll er die Wohnung eines Zeugen betreten, wenn ihm die Daten gegeben wurden? Nur weil er zu faul ist die Daten über Funk zu überprüfen. Schleppt der mich auf die Wache zur Erkennungsdienstlichen Behandlung? Wäre doch übertrieben. Klar Repression macht schon manchem Polizisten Spaß.

 

Das weiß ich nicht. Das geht aus den Berichten, die ich gelesen habe nicht hervor und genau das ist das entscheidende, ob ein Widerstand gegeben ist; das geht nämlich nur wenn eine rechtmäßige Diensthandlung vorliegt..

Dann setze mal deinen gesunden Menschenverstand ein. Falsche Wohnung, Aussage der wohnte dort, Aussage der ist ausgezogen, Aussage wohnt wahrscheinlich beim Bruder. Das soll keine Zeugin sein?

 

Du würdest dich wundern, was für Menschen Polizisten beschimpfen oder angreifen wenn die Polizisten Kontrollen oder Festnahmen durchführen. Hier waren es Verwandte. Es kommen auch Freunde hinzu, oder gänzlich Fremde. Es gibt Stadtviertel, da schließt sich das ganze Viertel gegen Polizisten zusammen, wenn dort Kontrollen oder Festnahmen stattfinden.

Das glaube ich sogar. Schon mal überlegt warum der Respekt vor der Polizei immer weniger wird. Könnte doch auch etwas an der Polizei liegen.

 

Ich ja, du auch? Ursache kann auch das Verhalten der Bürger gewesen sein; nicht so wie du dir denkst, dass die Ursache nur die Polizei sein muss.

Aber niemals nicht, schon garnicht in Bayern. Fast 400 Fälle die Amnesty International in Bayern aufführt, in denen gegen Polizisten ermittelt wird. Nicht nur die Polizei ist dort ein Übel, auch ist imho die Justiz mitverstrickt. Da sollte mal eine übergeordnete Stelle die Einstellungen überprüfen.

 

Das entscheidest nicht du.

Ich hoffe, dass wenn es mal soweit ist, dass du dich zunächst unerhälst und nicht gleich eine Widerstand vom Zaun brichst. Oft findet sich nämlich eine Lösung, die beiden Interessen gerecht wird.

Und die Lösung wäre. Aussage machen und paar Maulschellen bekommen? Sage ich lieber nichts außer den Personalien, wer mehr wissen will soll den Staatsanwalt bemühen. Sage nochmal, mit Polizisten spricht man nicht.

 

Tja, dafür gibt es Lösungen. Die werde ich dir erklären und mit dir besprechen und dann werde ich eine Situation herstellen, die ich als sicher empfinde.

Dazu wird die Zigarette aus gemacht.

Die Hand wird entweder aus der Tasche sein oder ich kenne den Inhalt der Tasche.

Das habe ich nicht gefragt. :whistling:

Die gesetzliche Grundlage will ich wissen. Ich glaube nicht das in einer Hand die Zigarette, die andere Hand Hosentasche, Widerstand leiste. Ich blase ja nicht mal Rauch ins Gesicht des Polizsten.

 

Diese Punkte sind nicht verhandelbar.

Stimmt, der Polizist lässt Dampf ab, und ich rauche. Ihr habt zuviel Schiss.

 

Irgendwas läuft da scheinbar unrund; das muss wirklich mal geklärt werden.

Da sind wir uns mal einig.

 

MfG.

 

hartmut

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Nö. Die Regeln werden von Gesetzen bestimmt.

 

Das Gesetz lässt Gestalltungspielraum; z.B. Hand aus der Tasche oder Tür bleibt auf...

 

 

Rechtsgrundlage

 

Die gleiche, wie die Kontrolle des Ausweises.

 

 

 

Das durchzusetzen dürfte selbst einem Polizisten nicht gelingen.

 

Da gibt es Möglichkeiten... vom verbalen bis zur Fesselung wäre alles denkbar... durchaus hilfreich, wenn die Hand in der Tasche sein muss, die Durchsuchung der Tasche, denn wenn man weiß, dass da nichts gefährliches drinne ist, kann die Hand ja in die Tasche.

 

 

jedoch musst du stehen.

@ Biber

da ist natürlich der Fehlerteufel dabei gewesen...

 

Es hätte heißen müssen: du musst stehen bleiben (für die Befragung)

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und so könnte auch mancher Polizist geeicht sein.

 

Richtig; "könnte".

 

Ausweisen muss ich mich, aber nicht mit dem Personalausweis.

Pass geht auch.

Führerschein... kann..... länger dauern

 

Kann ja die Nachbarn fragen ob die mich kennen.

Ja, könnte....

 

... jedoch weiß ich nicht warum dort eine Ausweiskontrolle stattgefunden hat. Deswegen kann ich dazu auch nichts weiter sagen. Und es bringt nichts da jetzt herum zu spekulieren.

 

 

Wenn die Türe nicht von innen zugemacht werden kann, mache ich sie von Außen zu, und nu? Ausweis ist drin, und jetzt mach was.

Nach dem Namen Fragen, Klingelschild lesen, Einwohnermeldeamt anrufen...

...Mitnahme zur Dienstelle.

Fotos, Fingerabdrücke, gucken in Computer, Richter anrufen wegen fragen Durchsuchen der Wohnung... es gibt vieles...

 

Warum hier konkret die ID geklärt werden musste weiß ich nicht; deswegen kann ich dazu auch nichts sagen..

 

Du könntest aber auch fix reingehen und den Ausweis holen?!

 

Nur weil er zu faul ist die Daten über Funk zu überprüfen

 

Du denkst dir wieder neue Geschichten aus.

Was da los war, weiß ich nicht.

 

Wenn der Polizist jedoch zu faul ist die Daten des Zeugen per Funk zu prüfen, dann darf er natürlich nicht in die Wohnung.

 

- Faulheit ist kein Grund eine Wohnung zu betreten -

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Rechtsgrundlage

Die gleiche, wie die Kontrolle des Ausweises.

Welche ist das?

 

Wie soll ich das für diesen Fall beantworten???

 

 

Ich schrieb schon drölf mal, dass ich den konkreten Grund dieser Kontrolle nicht kenne.

 

 

Ansonsten sind die Bestimmungen entweder

- 163 b StPO

oder

- ID-Feststellung des jeweiligen Polizeigesetzes

 

 

Für die Hand aus der Tasche gibt es ergänzend noch die Bestimmungen der Durchsuchung nach dem Polizeigesetz als Minusmaßnahme.

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Das Gesetz lässt Gestalltungspielraum; z.B. Hand aus der Tasche oder Tür bleibt auf...
Wenn Du bitte mal das passende Gesetz nennen würdest, auf dessen Grundlage ein Polizist von mir verlangen dürfte, eine Hand aus meiner Hosentasche zu nehmen. Und wenn Du dann bitte das passende Gesetz nennen würdest, auf dessen Grundlage ein Polizist von mir verlangen dürfte, meine Wohnungstür aufstehen zu lassen, wenn ich in diese meine Wohnung gehe, um meinen Ausweis zu holen, um mich einem Polizisten gegenüber ausweisen zu können, der mich zu diesem durchaus fragwürdigen ausweisen aufgefordert hat und der währenddessen draußen vor der Tür stehen bleiben will.

Urteile als Beleg für Deine Ansicht werden auch immer wieder gern genommen.

 

Da gibt es Möglichkeiten... vom verbalen bis zur Fesselung wäre alles denkbar... durchaus hilfreich, wenn die Hand in der Tasche sein muss, die Durchsuchung der Tasche, denn wenn man weiß, dass da nichts gefährliches drinne ist, kann die Hand ja in die Tasche.
Natürlich gibt es da Möglichkeiten. Die von Dir genannten - außer der freundlichen Bitte - dürften kaum legal sein.

Unabhängig davon hast Du den Tenor meines Antwortsatzes nicht begriffen.

 

163 b StPO
Die Verrenkungen möcht' ich hören, mit denen auf diese Weise die Ausweiskontrolle eines Menschen gerechtfertigt werden soll, der gerade aus seiner mit Namensschild versehenen Wohnung getreten ist.

 

ID-Feststellung des jeweiligen Polizeigesetzes (...) Für die Hand aus der Tasche gibt es ergänzend noch die Bestimmungen der Durchsuchung nach dem Polizeigesetz als Minusmaßnahme.
Nenn' doch bitte mal die konkreten §§ aus dem für Dein Bundesland relevanten Polizeigesetz.
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Also, ich bin nun keine Einsatzrechtslehrer, jedoch gibt es diese Rechte aus dem Polizeirecht:

 

Hand aus der Hosentasche ist zu finden: Minusmaßnahme zur Durchsuchung / bzw. Generalklausel des PolG

Zigarette aus: Generalklausel des PolG

 

Tür bleibt auf: ergibt sich aus der Befugnis der IDF

 

 

Alle Befugnisse sind mit Zwang vollstreckbar.

 

 

(die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen sind noch etwas mehr: u.a. Verhältnismäßigkeit - das führe aber ich jetzt nicht weiter aus)

 

 

Gerne begründe ich im Nachhinein vor Gericht - vor Ort gilt diese Entscheidung.

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Hallo Blaulicht,

Du wirfst hier etwas durcheinander bzw. drückst Dich missverständlich aus:

- die Rechtsgrundlage für die IDF verbietet nicht die Hand in der Tasche oder die Zigarette

- die von Dir angezogenen Generalklauseln gelten als Auffangstatbestand genau da, wo die Eingriffermächtigung (hier IDF) aufhört

- ABER sie gilt nur zur Gefahrenabwehr

- In NDS z.B. im §11 Nds. SOG:

Allgemeine Befugnisse

Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht die Vorschriften des Dritten Teils die Befugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei besonders regeln.

 

Nun kann eine Zigarette eine (potenzielle) Gefahr sein, der ich mit Abstand oder ausmachen begegne, ebenso die Hand in der Tasche.

Den Fuß in der Tür mit §163b zu begründen (hier käme nur Abs. 2 in Frage) ist schon gewagt, ebenso die Durchsuchung einer Tasche im Rahmen der IDF eines nicht Beschuldigten.

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Generalklausel des PolG
Mit anderen Worten: Du kennst keine passenden §§.

 

Tür bleibt auf: ergibt sich aus der Befugnis der IDF
Interessanter Ansatz. Wenn Du dann noch erklärst, was eine (durchaus als willkürlich einzustufende) Ausweisprüfung mit dem Zwang einer offenen Tür zu tun haben könnte und wie das rechtlich begründbar sein sollte... Das
Gerne begründe ich im Nachhinein vor Gericht - vor Ort gilt diese Entscheidung.
ist jedenfalls selbst für Polizeibeamte ganz dünnes Eis. Spätestens dann, wenn der betroffene Bürger nicht kooperativ ist und der anordnende Polizist meint, Zwangsmaßnahmen einsetzen zu dürfen und ihm ein Gericht das dann um die Ohren haut, hat der Beamte ein Problem.

 

Wenigstens grundsätzlich. Leider zeigt ja nicht nur der hier angesprochene Fall, daß das nicht unbedingt so ist.

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Hand aus der Hosentasche ist zu finden: Minusmaßnahme zur Durchsuchung / bzw. Generalklausel des PolG

Zigarette aus: Generalklausel des PolG

 

Tür bleibt auf: ergibt sich aus der Befugnis der IDF

Nicht bisschen weit hergeholt wenn es um Zeugen geht? Ist es normal Zeugen so zu behandeln, schließlich wollen die :whistling: was von ben Zeugen, nicht umgekehrt.

 

Alle Befugnisse sind mit Zwang vollstreckbar.

Aber sicher, begründet wird viel später wenn man mal eine Nacht drüber geschlafen hat.

 

(die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen sind noch etwas mehr: u.a. Verhältnismäßigkeit - das führe aber ich jetzt nicht weiter aus)

Muss ja zusammenpassen wenn da einer Krankenhausreif geschlagen ist.

 

Gerne begründe ich im Nachhinein vor Gericht - vor Ort gilt diese Entscheidung.

Lass mich raten, die Anklage lautet wegen Widerstand, die Begründung lässt sich auch konstruieren damit die Keile auch rechtmäßig war. Hast Du schon mal erlebt das ein Polizist sein Fehlverhalten eingestanden hat?

 

MfG.

 

hartmut

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Ich kenne keine Polizisten, die einen Fehler gemacht haben

:whistling:

Von einem habe ich gelesen, der einen Fehler gemacht hat

 

Porno-Polizist: Kündigung rechtmäßig

 

Mannheim - Ein Polizist hat sich als Porno-Darsteller verdingt und seine Lebensgefährtin als Prostituierte zur Verfügung gestellt. Für ihn gibt es zwar Geld vom Staat - aber sonst keine Gnade.

http://www.az-online.de/nachrichten/deutsc...ig-1630360.html

 

Wäre der beim SEK gewesen, hätte er sich wohl vermummt. Sein Fehler. :unsure:

 

MfG.

 

hartmut

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Ich kenne keine Polizisten, die einen Fehler gemacht haben

:whistling:

Nehmen wir mal den Satzbau: Wenn er Absicht ist, dann stimmen Singular- und Plural-Form nicht.

Ansonsten wäre es eine schöne Negation, da sie keine und viele Fehler offen lässt bzw. bei den Fehlern eine nicht abzählbare Menge impliziert.

 

Gabs da nicht mal ein Urteil, wo ein H.A. freigesprochen wurde, weil der SEK sich nicht zu erkennen gab und ein Überfall vermutet wurde.

 

Dank nichtexistenter unabhängier Kontrollen der Polizei, die Fehler aufdecken könnte, ist es natürlich schwerer die Dunkelziffer zu erraten.

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Ich verfolge diese Diskussion mit wachsendem Humor. Obwohl... eigentlich sollte es einem die Tränen in die Augen treiben, wenn man sich manche Kommentare betrachtet..... Ja, Hartmut, DU bist da ganz besonders gemeint. Hast Du keine sachlichen Argumente mehr, verfällst Du in albernes unsachliches Gesabbele. Traurig, aber wahr. Bewundernswert, mit welch stoischer Ruhe und Gelassenheit @Blaulicht Dir immer und immer wieder zu erklären versucht, was möglich (rechtmäßig) ist und was eher nicht. Auffällig ist, über welch umfangreichen Informationsstand Du hier zu verfügen scheinst. Aber eben nur scheinst. Denn merkwürdigerweise ist ja von fast allem, was Du so vorträgst, nirgendwo etwas zu lesen. Und GLAUBEN hilft auch nicht wirklich weiter. Glauben heißt "nichts genaues wissen"!

 

Die Ausführungen von @Blaulicht bzgl. der Maßnahmen, welche anschließend der ein oder andere penibelst genau begründet haben wollte oder möchte, kann ich genau so bestätigen. So ist es und so würde es im konkreten Fall auch sein. Und auch wenn es Dir mal wieder nicht schmecken mag, es ist sogar rechtmäßig. Ohne irgendein Verbiegen (was DU natürlich wieder anders siehst). Auch müßte bzw. dürfte ich bspw. keine Nacht drüber schlafen, ich müßte mich sogar nach einem 9stündigen Nachtdienst trotz größter Müdigkeit hinsetzen und den Bericht oder ggf. die Anzeige schreiben.

 

Und auch ich werde hier ganz bestimmt keine klausurtechnische Rechtsabhandlung mit allen Paragraphen und Absätzen liefern, wieso wer wie wo was machen durfte etcpp.. Dafür bin ich aus diesem theoretischen Bereich schon viel zu lange raus. Das Benennen aller Paragraphen nebst Absätzen usw. wird auch in keiner Anzeige gefordert. Aber Du darfst Dich gern an jedes Ausbildungsinstitut der Polizei, an jede Pressestelle etc. wenden. Entweder bekommst Du dort die gewünschte Auskunft, oder aber man wird Dir mitteilen, wo diese zu erhalten ist.

 

 

BTW: je nachdem, was vorliegt, wie die Situation vor Ort ist etc., kann ich Dir versichern, daß Du nicht rauchst, sondern genau das tust oder auch läßt, was ich Dir sage. Und wenn Du meinst, dem nicht nachkommen zu wollen, so wird dem ggf. nachgeholfen. Das WIE hängt ganz davon ab, wie oder inwieweit Du bereit bist zu kooperieren. Und damit meine ich nicht, bevor Du mal wieder in grenzenloser Übertreibung etwas hinzudichtest, was nicht vorhanden ist, daß ein harmloser Zeuge mal eben die Gräten auf links gedreht bekommt, sondern daß der jeweilige Sachverhalt und die Person, eben die Gesamtumstände das so auch erforderlich und vertretbar machen.

 

 

Sö. Und damit begebe ich mich in diesem Thread wieder in die stille Mitleserrolle. :whistling:

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@Bluey

der letzte Absatz spricht Bände. Kurz zusammengefasst, wer nicht kooperiert bekommt was auf die Fresse.

 

Genau das ist doch um was es geht. Widerstand geht immer, egal ob Widerstand geleistet wurde oder nicht, und damit ist jede Aktion der Polizei gerechtfertigt. Da zählt weder Recht noch Gesetz, und das wird imho großzügig ausgenutzt. Als dummer Michel kannst du nicht beweisen das du keinen Widerstand geleistet hast. Je mehr Blessuren der Michel hat, umso größer, wird unterstellt, war der Widerstand.

 

Nein Bluey, ich kann euren Verein nicht mehr ernst nehmen, nur mit schwarzem Humor ertragen. Und ich werde meine Rechte soweit wie es geht, sollte ich mal in Konflikt mit deinen Kollegen kommen, ausschöpfen bis zum geht nicht mehr. Und kooperieren werde ich auch nicht, mit Polizisten spricht man nicht. Diese Diskussionen nehme ich als Vorbereitung auf den Ernstfall. Wenn die mich dann zusammenknüppeln, sollen sie, hab schon Schlimmeres ertragen. Nur sei versichert, Widerstand werde ich nicht leisten, obwohl die Anzeige garantiert so lauten wird. Gewalt ist Ende der Vernunft, und da stelle ich mich über die Polizei.

 

Wenn so ein kleiner :whistling: meint er müsse sich aufplustern das er aussieht wie Napoleon, soll er, ich lache ihn aus, bis er vor Wut platzt oder zuschlägt.

 

In meinem Leben war ich nur einmal vor Gericht, ist so 10Jahre her, da ging es um paar Euronen. Mein Prozessgegner war ein Polizist. Mit Vernunft hätten wir uns ohne Gericht einigen können. Sonst bin ich mit allen Leuten klar gekommen, mit einigen gut, mit anderen weniger gut. Es liegt schon am Beruf wenn man nicht verlieren kann.

 

MfG.

 

hartmut

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OOohhh 'hartmut'..... :unsure: Deine gesamten Einwaende sind nicht praktikabel, sie zielen ausschliesslich darauf ab, den Einsatz eskalieren zu lassen.

 

Nein, das Glaube ich nicht das eine Frau zwei Polizisten angreift.

Man merkt, dass Du von nix 'ne Ahnung hast und ausschliesslich theoretisierst, 'hartmut'. Ich hatte es Dir schon mal empfohlen und wiederhole dieses hier noch einmal: Mach' mal ein paar Einsaetze bei der Polizei mit...... :whistling: Dann wuesstest Du, wovon du sprichst, bzw. schreibst......

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OOohhh 'hartmut'..... ^_^ Deine gesamten Einwaende sind nicht praktikabel, sie zielen ausschliesslich darauf ab, den Einsatz eskalieren zu lassen.

Wenn sich jemand informiert was er darf und was er muss, und sich für den Eventualfall vorbereitet, ist das Eskalation?

Sich im legalen, vom Gesetzgeber vorgesehenen Bereich zu bewegen, halte ich eigentlich nicht für falsch. Ein :unsure: mag das anders sehen, ist aber sein Problem wenn er deswegen zu illegalen Mittel greift. Mache dir keine Sorgen, ich werde weder eskalierend, noch deeskalierend mich verhalten, nur passiv.

 

Man merkt, dass Du von nix 'ne Ahnung hast und ausschliesslich theoretisierst, 'hartmut'.

Soll ich aus der Praxis für die Praxis lernen? ;) Vor der Praxis kommen die Grundlagen.

Und was die Ahnung angeht, informiere dich doch mal selber was so abgeht.

 

Ich hatte es Dir schon mal empfohlen und wiederhole dieses hier noch einmal: Mach' mal ein paar Einsaetze bei der Polizei mit...... :whistling: Dann wuesstest Du, wovon du sprichst, bzw. schreibst......

 

Sofort danach denke und fühle ich wie ein :sneaky: ? Nein Danke. :wacko:

Für dich mag es nachvollziehbar und verständlich sein wenn Polizisten sich falsch verhalten, für mich nicht.

Da empfehle ich mal lieber den :blink: mal wieder in irdische Gefilde zurück zu kehren.

 

MfG.

 

hartmut

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der letzte Absatz spricht Bände. Kurz zusammengefasst, wer nicht kooperiert bekommt was auf die Fresse.

So kann man es natürlich sehen, wenn man vor lauter Altersstarrsinn alles andere, was man nicht sehen will, ausblendet.

 

Nein Bluey, ich kann euren Verein nicht mehr ernst nehmen, nur mit schwarzem Humor ertragen.

Na, dann haben wir ja wenigstens noch eine Gemeinsamkeit. Denn genauso geht es mir mit Dir auch. Leider.

 

Und ich werde meine Rechte soweit wie es geht, sollte ich mal in Konflikt mit deinen Kollegen kommen, ausschöpfen bis zum geht nicht mehr.

Die Rechte, die Du hast, kannst und sollst Du auch ausschöpfen. Aber genau das werden die Kollegen ganz sicher auch tun.

 

Und kooperieren werde ich auch nicht, mit Polizisten spricht man nicht.

Ok. Dann wird dieses Posting hier jetzt quasi die letzte "Unterhaltung" sein, die ich mit Dir führe. Auf zukünftige Postings von Dir werde ich nicht mehr eingehen.

 

Wenn die mich dann zusammenknüppeln, sollen sie, hab schon Schlimmeres ertragen.

Wenn sie es denn tatsächlich tun sollten (was ich arg bezweifle), so wirst DU garantiert den Grundstein dafür gesetzt haben.

 

Nur sei versichert, Widerstand werde ich nicht leisten

Dann wird man Dir auch nichts tun, sprich keine Gewalt anwenden.

 

obwohl die Anzeige garantiert so lauten wird.

Warum sollte es eine Anzeige geben, wenn Du keinen Widerstand geleistet hast?!

 

Gewalt ist Ende der Vernunft, und da stelle ich mich über die Polizei.

Nee, Du stellst Dich seit einiger Zeit über etwas ganz anderes.

 

Wenn so ein kleiner :whistling: meint er müsse sich aufplustern das er aussieht wie Napoleon, soll er, ich lache ihn aus, bis er vor Wut platzt oder zuschlägt.

Och, wenn ein :unsure: so eine kleine zeternde Witzfigur sieht, wird er sich innerlich sicherlich eins feixen, aber ganz sicher nicht zuschlagen. Höchstens ein wenig mitleidig und amüsiert schauen.

 

In meinem Leben war ich nur einmal vor Gericht, ist so 10Jahre her, da ging es um paar Euronen. Mein Prozessgegner war ein Polizist. Mit Vernunft hätten wir uns ohne Gericht einigen können. Sonst bin ich mit allen Leuten klar gekommen, mit einigen gut, mit anderen weniger gut. Es liegt schon am Beruf wenn man nicht verlieren kann.

Nachdem, was ich hier von Dir in den letzten Wochen zu lesen bekomme, bezweifle ich, daß man sich mit dir außergerichtlich einigen kann, es sei denn, man folgt Deiner Auffassung von Gut und Böse. Mit Vernunft jedoch hat das herzlich wenig zu tun.

 

 

 

EOD

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Guest PedroK
BTW: je nachdem, was vorliegt, wie die Situation vor Ort ist etc., kann ich Dir versichern, daß Du nicht rauchst, sondern genau das tust oder auch läßt, was ich Dir sage. Und wenn Du meinst, dem nicht nachkommen zu wollen, so wird dem ggf. nachgeholfen.

Präpotente Sprüche dieser Art geben Hartmut doch eigentlich Recht.

 

Ansonsten sind die Bestimmungen entweder

- 163 b StPO

oder

- ID-Feststellung des jeweiligen Polizeigesetzes

Für die Hand aus der Tasche gibt es ergänzend noch die Bestimmungen der Durchsuchung nach dem Polizeigesetz als Minusmaßnahme.

Jetzt bin ich aber gespannt, wie Du bei einer Zeugen-IDF vom 163b bzw. einem PolG zu einer Minusmaßnahme bezüglich des Eingriffs der Durchsuchung kommst.

 

Kannst Du das mal begründen?

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Präpotente Sprüche dieser Art geben Hartmut doch eigentlich Recht.

Sagt jemand, der offenkundig entweder nicht aufmerksam gelesen oder eben nichts verstanden hat. Aber hauptsache, man hat seinen Senf dazugegeben.

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Guest PedroK
Präpotente Sprüche dieser Art geben Hartmut doch eigentlich Recht.

Sagt jemand, der offenkundig entweder nicht aufmerksam gelesen oder eben nichts verstanden hat.

Nein. Das sagt jemand, der diesen Thread sehr aufmerksam liest und dem neben Deinem pubertären Gehabe auch Dein Geschwurbel á la

Das Benennen aller Paragraphen nebst Absätzen usw. wird auch in keiner Anzeige gefordert.
auffällt.

 

Du argumentierst nach dem Motto: „Ich darf das, weiß aber nicht warum.“

 

Dein Wannabe-Kollege behauptet hier, es sei legal, bei einer „Zeugen-IDF“ vom Bürger zu verlangen, dass er die Hand aus der Tasche nimmt und begründet das mit einer auf den Eingriff der Durchsuchung bezogenen Minusmaßnahme. Ich halte das für Unsinn. Wenn Du dazu etwas Erhellendes beizutragen hast, freue ich mich.

 

Aber hauptsache, man hat seinen Senf dazugegeben.
Sagt "21221-Beiträge-Bluey" :kopfschuettel: .
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Nein. Das sagt jemand, der diesen Thread sehr aufmerksam liest

Aaaahja.... nun, wenn's Dir nicht paßt, niemand zwingt Dich, es zu lesen.

 

und dem neben Deinem pubertären Gehabe auch Dein Geschwurbel á la
Das Benennen aller Paragraphen nebst Absätzen usw. wird auch in keiner Anzeige gefordert.
auffällt.

Du argumentierst nach dem Motto: „Ich darf das, weiß aber nicht warum.“

Dein dummes Gesabbele fällt auch immer wieder auf. Ich weiß schon, was ich darf und was nicht. Was ich Dir aber ganz sicher nicht abliefern werde ist eine klausurtechnische Abhandlung, warum ich was darf.

 

Dein Wannabe-Kollege behauptet hier, es sei legal, bei einer „Zeugen-IDF“ vom Bürger zu verlangen, dass er die Hand aus der Tasche nimmt und begründet das mit einer auf den Eingriff der Durchsuchung bezogenen Minusmaßnahme. Ich halte das für Unsinn. Wenn Du dazu etwas Erhellendes beizutragen hast, freue ich mich.

Je nach Sachlage und den Gegebenheiten vor Ort, je nachdem, wie sich die Person verhält, kann es sinn- und zweckmäßig sein, die Person aufzufordern, die Hände aus den Taschen zu nehmenn. Egal, ob Betroffener oder auch einfach nur Zeuge. Gibt die Person begründeten Anlaß dafür (durch ihr Verhalten etc.), so hat sie ggf. die Hände aus den Taschen zu nehmen. Das "ob" entscheide ich im jeweiligen Einzelfall.

 

Wenn Dich das nun ein wenig erhellen konnte, schön. Wenn nicht, sei's drum.

 

Erhellend wäre hier, würdest Du denn mal Deine Aussage "Ich halte das für Unsinn" etwas näher erläutern.

 

Sagt "21221-Beiträge-Bluey" :whistle: .

:vogelzeig: Offenkundig hast Du keine Argumente. :kopfschuettel:

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Kannst Du das mal begründen?

 

 

Ein deutscher Polizeibeamter braucht nichts begründen, er ordnet an !!

 

Und der Untertan hat dies umgehend zu befolgen, sonst gibt´s Zwangsmassnahmen (bis zum Erschiessen). Beschweren kann man sich nachher, am Salzamt, wie man bei uns sagt....

 

lg aus Wien (wo gottseidank zwischen Volk und Obrigkeit noch ein besseres Verhältnis herrscht)

 

Weinberg

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Guest Beobachter
Sö. Und damit begebe ich mich in diesem Thread wieder in die stille Mitleserrolle. :kopfschuettel:
Und damit Du noch was für die einsamen Stunden des Lesens hast, worüber sich allemal nachzudenken lohnt und weil es besser in die derzeitige Richtung der Debatte passt: Macht es Dich nicht stutzig, dass eine solche Meinung bezüglich der Polizei, wie sie Harti mittleweile hat, überhaupt zustande kommt? Das mag nicht die Wirklichkeit in ihrer Gesamtheit widerspiegeln, aber ist sie vollständig falsch? Analog zu "die Politiker machen ja eh, was sie wollen."? Ich denke tatsächlich, dass der Staat seine Daseinsfunktion als Instrument der Bevölkerung mehr und mehr und merklich hurtiger als früher an Bedeutung verliert und die Bevölkerung zum Störenfried wird. Mir stellt sich immer wieder die Frage, ob die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen tatsächlich im Sinne des eigentlichen Souveräns ist, oder nur scheichend der Stützung einer eher schwindend legitimierten Gesetzeserstellungs-Kaste dient. Also am Ende die Frage, wem die Exektivtruppen tatsächlich verpflichtet sind. Stasi, Gestapo und Co. waren auch jeweils per Gesetzt legitimiert und im jeweiligen Staat verpflichtet, Gesetzeseinhaltung zu überwachen. Eindeutig aber waren sie nicht im Sinne der Mehrheit unterwegs - also lokal sogar rechtmäßig, was keinesfalls die Richtigkeit bedeutet haben kann, das wisssen wir spätestens heute. Zunehmendes Desinteresse an Entscheidungen führt heutzutage dazu dass Gesetze von Abgeordneten bestimmt werden, die sich auf teilweise 60% der Wähler berufen, von denen nur knapp über die Hälfte sich als pro vertreten fühlen. Es ist ein Trugschluss, auf die Interessen der Nichtwähler oder Gegenwähler nicht eingehen zu müssen. Es mag also Situationen geben, wo die Staatsmacht in Gestalt von Dir und Deinen Kollegen dem Bürger gegenübersteht und der Minderheit zur Duchsetzung ihrer Interessen verhelfen muss. Qua Gesetz. Also rechtmäßig. Aber ist ein Gesetz auch tatsächlich immer richtig? Sollte man also immer davon ausgehen müssen, dass rechtmäßige Maßnahmen richtig sind?

 

Aus der Sicht solltest Du Hartis Beiträge vielleicht auch betrachten.

 

Ich befürchte, daß diese Anschauung, wie Du, lieber Toxic Waste, sie hier beschreibst, nicht ganz aus der Luft gegriffen ist...vor allem, was die (treffend benannte) "Gesetzeserstellungs-Kaste" betrifft...:vogelzeig::whistle::100:

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@ hartmut

 

1.

da du nicht mit Polizisten sprichst, wie verhältst du dich, wenn bei dir eingebrochen wurde, randale suchende Menschen an deine tür hämmern, die Jugendgang dich umzingelt, deine tochter nicht nach Hause kommt und du begründete Sorge has, dir jemand die Vorfahrt geraubt hat und es zu einem Unfall kam...

 

alles Fälle, wo ich die Polizei anrufe und mit der Polizei spreche.

Ich spreche auch mit der Polizei, wenn auf der Autobahn Fussgänger oder Gegenstände sind.

 

 

2.

 

pasives Verhalten kann je nach Situation auch eskalierend oder deeskalierend sein.

 

@ rest

hand aus der Tasche oder Kippe aus, war allgemein auf Kontrollen gesagt. Gleiches für Fuss in der Tür. Eine Einschränkung als Beispiel bei Zeuugen hatt ich geschrieben.

 

Selbstverständlich kann ich aber diese Sachen auch beim Zeugen machen.

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da du nicht mit Polizisten sprichst, wie verhältst du dich, wenn bei dir eingebrochen wurde,

Hausdurchsuchung oder richtige Verbrecher?

Bei Hausdurchsuchung viel Spaß. Hier stehen einige verschlüsselte Computer herum, noch etliche alte Festplatten, sind zwar leer, aber auch verschlüsselt. Sollen halt einen Lkw und starke Jungs mitbringen, baue mir gerade wieder einen zusammen, der Big-Tower wiegt über 25kg. Da fällt mir gerade ein, ich habe einen AMD Athlon II X4 Quad Core Prozessor (4x 3GHz) bestellt und bezahlt. Der Händler liefert nicht, können da die :vogelzeig: was machen? Nein, dachte ich mir.

Die Verbrecher, was sollen die schon mitnehmen? Lohnt den Stress mit der Polizei nicht bei der Aufklärungsquote.

http://www.welt.de/print-wams/article61403...Einbrecher.html

 

randale suchende Menschen an deine tür hämmern,

Mit oder ohne Uniform?

Ich wohne in einer ruhigen Gegend.

 

die Jugendgang dich umzingelt,

Zu den Jungen hatte ich schon immer einen guten Draht, da habe ich keine Angst.

 

deine tochter nicht nach Hause kommt und du begründete Sorge has,

Sorgen würde ich mir machen wenn plötzlich meine Tochter vor der Tür stehen würde. Dann hätte ich meiner Frau wahrscheinlich was zu erklären. :kopfschuettel:

 

dir jemand die Vorfahrt geraubt hat und es zu einem Unfall kam...

Wo ist das Problem? Oft kommt gar keine Polizei zu einem Unfall. Der Unfall wird der Versicherung gemeldet, gut ist.

 

alles Fälle, wo ich die Polizei anrufe und mit der Polizei spreche.

Du schon, ich nicht.

 

Ich spreche auch mit der Polizei, wenn auf der Autobahn Fussgänger oder Gegenstände sind.

Und ich das letzte mal als ein Bahnübergang defekt war. Hätte ich mir auch schenken können.

 

pasives Verhalten kann je nach Situation auch eskalierend oder deeskalierend sein.

Wenn ich nichts mache, was soll da eskalierend sein?

Wenn da ein Polizist ausrastet ist das seine Charakterschwäche.

 

hand aus der Tasche oder Kippe aus, war allgemein auf Kontrollen gesagt. Gleiches für Fuss in der Tür. Eine Einschränkung als Beispiel bei Zeuugen hatt ich geschrieben.

Hände in die Tasche halte ich für besser. Kann ich schon nicht in Gefahr laufen das ein Zeuge meint gesehen zu haben wie ich einem Polizisten geohrfeigt habe. Und wenn Du ein Problem mit der Zigarette hast, dein Problem.

 

Selbstverständlich kann ich aber diese Sachen auch beim Zeugen machen.

Ja klar ihr könnt, schließlich hat da einer Widerstand geleistet. Der hat mit dem Bauch geschubst. Ruft ihr dann den Notarzt oder muss man das selber machen?

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK
@ rest

hand aus der Tasche oder Kippe aus, war allgemein auf Kontrollen gesagt. Gleiches für Fuss in der Tür. Eine Einschränkung als Beispiel bei Zeuugen hatt ich geschrieben.

 

Selbstverständlich kann ich aber diese Sachen auch beim Zeugen machen.

Ja wat denn nu?

 

Und falls Du meinst, ein Polizist könne das im Rahmen einer IDF legal gegenüber einem Zeugen durchsetzen: Woher und wie leitest Du eine Rechtsgrundlage ab?

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@ rest

hand aus der Tasche oder Kippe aus, war allgemein auf Kontrollen gesagt. Gleiches für Fuss in der Tür. Eine Einschränkung als Beispiel bei Zeuugen hatt ich geschrieben.

 

Selbstverständlich kann ich aber diese Sachen auch beim Zeugen machen.

 

@Blaulicht: Habe ich das richtig gelesen und verstanden, dass Du "dieses Sachen auch beim Zeugen machen" kannst?

 

Nehmen wir an, Du klingelst an meiner Gartentür, weil Du mich als Zeuge befragen möchtest und angenommen, ich lasse Dich mein Grundstück betreten und lade Dich auf einen Espresso ein, weil ich ein grundsätzlich zuvorkommender Mensch bin: ab diesem Zeitpunkt bestimme ich die Regeln unserer Kommunikation. Wo sich meine Hände befinden und ob ich eine Zigarillo rauche, bestimme ich, und sonst niemand.

 

Und wenn Du meine Hände sehen möchtest und Dich meine Zigarillo stört, dann musst Du mich in Deine Amtsräume vorladen. Und ob ich dort dann tatsächlich erscheine, hängt davon ab, wie ich mich entscheide.

 

LG!

Eribär

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Rechtsgrundlage hatte ich doch schon längst geschrieben. POLIZEIRECHT. Ich werde dir aber jetzt nicht drei Jahre komplexeß Polizeiverwaltungsrecht erklären.

 

welche Maßnahmen willst du denn genau wissen?

 

hand aus der tasche?

minusmaßnahme zur Durchsuchung

alt. Geht auch due Geneealklausel

 

Kippe aus?

generalklausel

 

Fuss in die Tür ?

aus deer Befugnis der Idf selber

Alternativ GeneralKlausel

 

 

@Eribaer

bezüglich deineer Darstellung des Zeugens habe ich schon was geschrieben. SOGAR MIT GARTENZAUN. So dass deine Beispiel fast eins zu eins schon beantwortet wurde.

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Ich werde dir aber jetzt nicht drei Jahre komplexeß Polizeiverwaltungsrecht erklären.
Du könntest es wohl auch nicht.

 

welche Maßnahmen willst du denn genau wissen?
Wie wäre es, wenn Du die schon gestellten Fragen liest und beantwortest?

 

Ach - und bitte nicht immer die Generalklausel. Reciht es nicht, wenn Polizisten bei jeder unpassenden Gelegenheit versuchen, Nachfragen zu ihrem Fehlverhalten im Straßenverkehr mit dem Totschlagargument '35 StVO' abzubügeln? Glaubst Du allen Ernstes, irgendein Gericht würde der Argumentation folgen 'Ich sach Hand aus der Tasche, dafür hab ich Generalklausel, der macht das nicht, da lag er dann in Handschellen'?

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@Eribaer

bezüglich deineer Darstellung des Zeugens habe ich schon was geschrieben. SOGAR MIT GARTENZAUN. So dass deine Beispiel fast eins zu eins schon beantwortet wurde.

 

Nochmals, zum besseren Verständnis: Wenn Du von mir auf meinem Grund oder in meinem Haus (sofern ich Dich hereingebeten habe) eine Auskunft möchtest, als Zeuge wohlgemerkt, dann bestimme ich die Regeln unserer Kommunikation. Wenn Du damit nicht leben kannst, dann besorge Dir einen richterlichen Beschluss, der dann von meiner rechtsfreundlichen Vertretung behandelt werden wird. Noch sind wir nicht (wieder) soweit, dass ......

 

Und glücklicherweise waren die Exekutivbeamten, mit denen ich bisher (überwiegend unfreiwillig) Kontakt hatte, freundliche und kompetente Menschen, mit denen ich gerne kooperiert habe. Anders formuliert: mit dieser "Ich sag Dir, was Du zu tun und zu lassen hast"-Einstellung (im Zeugenkontext) kannst Du Dich brausen gehen.

 

Eribär

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Ich werde dir aber jetzt nicht drei Jahre komplexeß Polizeiverwaltungsrecht erklären.
Du könntest es wohl auch nicht.

 

welche Maßnahmen willst du denn genau wissen?
Wie wäre es, wenn Du die schon gestellten Fragen liest und beantwortest?

 

Ach - und bitte nicht immer die Generalklausel. Reciht es nicht, wenn Polizisten bei jeder unpassenden Gelegenheit versuchen, Nachfragen zu ihrem Fehlverhalten im Straßenverkehr mit dem Totschlagargument '35 StVO' abzubügeln? Glaubst Du allen Ernstes, irgendein Gericht würde der Argumentation folgen 'Ich sach Hand aus der Tasche, dafür hab ich Generalklausel, der macht das nicht, da lag er dann in Handschellen'?

 

wer kann schon hier 3 Jahre verwaltungsrecht erklären? In der Polizeischule wechseln sich da auch viele Lehrer ab... Und für die Handschellen greift die Generalklausel nicht, da gibt es eine gesetzliche Bestimmung über Fesselung, durch diese Spezialgestzliche Regelung ist der Rückgriff auf die Generalklausel nicht zulässig, neben allen weiteren Rechtmäßigkeitvoraussetzungen, die sonst noch greifen.

 

so wie vondir dargestellt wird es. In der Realität nicht passieren und auch wenn das der Rahmen ist wird die Begründung mehrer Seiten füllen. Zwischen Verfügung und Zwang passier viel und muss viel bedacht werden. Schon die Verfügung muss wohl durchdacht sein. Für eine Kontroll ist die Ver hand aus der Tasche seit Jahren wohl durchdacht und zulässig

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Glaubst Du allen Ernstes, irgendein Gericht würde der Argumentation folgen 'Ich sach Hand aus der Tasche, dafür hab ich Generalklausel, der macht das nicht, da lag er dann in Handschellen'?

Glaubst Du allen Ernstes, irgendein Gericht fragt, gemäß welchem Paragraphen ich mein Gegenüber aufgefordert habe, die Hände aus den Taschen zu nehmen? :kopfschuettel:

 

Die Fragen wurden hinreichend beantwortet. Zur Gefahrenabwehr reicht das Polizeigesetz. Wenn ich davon ausgehen darf, daß mir mein Gegenüber nicht wohlgesonnen ist, so hat er die Hände aus den Taschen zu nehmen, damit ich sie sehe. Und geraucht wird dann auch nicht. Wenn, wie von @Eribaer geschrieben, sich mein Gegenüber zivilisiert, nett und normal benimmt, besteht zu diesen Maßnahmen kein Anlaß und es wird eine solche Aufforderung auch nicht erfolgen.

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@Eribaer

bezüglich deineer Darstellung des Zeugens habe ich schon was geschrieben. SOGAR MIT GARTENZAUN. So dass deine Beispiel fast eins zu eins schon beantwortet wurde.

 

Nochmals, zum besseren Verständnis: Wenn Du von mir auf meinem Grund oder in meinem Haus (sofern ich Dich hereingebeten habe) eine Auskunft möchtest, als Zeuge wohlgemerkt, dann bestimme ich die Regeln unserer Kommunikation. Wenn Du damit nicht leben kannst, dann besorge Dir einen richterlichen Beschluss, der dann von meiner rechtsfreundlichen Vertretung behandelt werden wird. Noch sind wir nicht (wieder) soweit, dass ......

 

Und glücklicherweise waren die Exekutivbeamten, mit denen ich bisher (überwiegend unfreiwillig) Kontakt hatte, freundliche und kompetente Menschen, mit denen ich gerne kooperiert habe. Anders formuliert: mit dieser "Ich sag Dir, was Du zu tun und zu lassen hast"-Einstellung (im Zeugenkontext) kannst Du Dich brausen gehen.

 

Eribär

 

das mag sein... Sobald aber jedoch dein Ausweis gezeigt werden muss kann sich das ändern.

Es kommt eben auf die situation an... Desswegen wundere ich mich auch was IN DIESEM FALL im Treppenhaus passierr ist...

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Glaubst Du allen Ernstes, irgendein Gericht fragt, gemäß welchem Paragraphen ich mein Gegenüber aufgefordert habe, die Hände aus den Taschen zu nehmen?
Oh ja, ich glaube tatsächlich daran, daß unsere Gerichte im Zweifel darüber urteilen, ob irgendeine Maßnahme rechtmäßig war oder nicht.

 

Die Fragen wurden hinreichend beantwortet.
Deiner Meinung nach sicher. Von Blaulicht kommt jedenfalls nichts außer intensivem rumgeeier.

 

Ich wüßte übrigens (immer noch) gern, was Du machen willst, wenn der Angesprochene auf 'Hand aus der Tasche!' nicht reagiert.

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In unseren Gerichten sitzen Volljuristen. Die fragen was, warum gemacht wurde. Bewerten machen die Richter und nicht, wie hartmut meint, kleine Polizisten. Ein Gericht will keine Paragraphenketten, sondern einen Lebenssachverhalt.

 

Was ich hier sage ist kein Rumgeier.

 

was passiert, wenn die Hand nicht aus der Tasche genommen wird hängt von der konkreten Situation ab. Es gibt die Möglichkeit die Hand mit Gewalt herauszuziehen. Die Frage ist, was dann gewonnen ist? Ich tendiere dann grundsätzlich in zweiter Linie zur Durchsuchung oder Fesselung. In erster Linie erkläre ich jedoch was ich warum will und welche Konsequenzen folgen.

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Oh ja, ich glaube tatsächlich daran, daß unsere Gerichte im Zweifel darüber urteilen, ob irgendeine Maßnahme rechtmäßig war oder nicht.

Leider das Thema verfehlt, denn das war nicht die Frage. Natürlich gehe auch ich davon aus, daß die Gerichte die Rechtmäßigkeit überprüfen. Aber sie verlangen von einem :kopfschuettel: nicht, daß er alle Paragraphen herunterbetet. Jedenfalls mußte ich das noch nie und kenne auch keinen Kollegen, dem solches mal widerfahren ist.

 

Ich wüßte übrigens (immer noch) gern, was Du machen willst, wenn der Angesprochene auf 'Hand aus der Tasche!' nicht reagiert.

Ich dachte, daß das auf der Hand läge. WENN es der Einzelfall so hergibt, daß ich es für erforderlich und sinnvoll erachte, daß die Hände sich außerhalb der Taschen befinden, dann werden sie auch da sein. Notfalls mit Zwang. Allerdings immer vorausgesetzt, der Gesamtsachverhalt macht das erforderlich und damit auch rechtmäßig. Beim Zeugen wird das wohl eher nicht vorkommen, beim Betroffenen bzw. Beschuldigten dagegen eher wahrscheinlich bis ganz sicher.

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Bewerten machen die Richter und nicht, wie hartmut meint, kleine Polizisten.

Fast gut, aber nur fast.

 

Wenn ein Polizist jemanden verletzt braucht er eine Erklärung dafür. Deshalb wird, wenn jemand verletzt wird grundsätzlich eine Anzeige wegen Widerstand geschrieben. Hat geschubst, hat angeblasen, hat Anweisungen nicht befolgt, hat bedroht. Ist in wenigen Sätzen beschrieben. Ob da ein Funken Wahrheit dahinter steckt kann kein Richter überprüfen. So bleibt dem Richter nur die Wahl, glauben oder nicht glauben.

 

Wem wird der Richter glauben, dem ehrlichen Polizisten, oder dem verlogenen Angeklagten? Ein Urteil muss er fällen. Wird er verurteilt, dann hat der Polizist richtig gehandelt.

 

Für einen Polizisten der wegen Körperverletzung im Amt angeklagt wird, steht viel auf dem Spiel. Der liefert dann lieber einen anderen ans Messer.

 

Falls doch mal ein Polizist Probleme bekommt weil er ungerechtfertigt jemanden verletzt braucht es schon handfeste Beweise. Entweder gibt es ein neutrales Video, oder ein anderer Polizist spielt bei dem schmutzigen Spiel nicht mit. Die Aussage des Verletzten hat hier keinerlei Wert, denn der hat ja ein Interesse das der Polizist und nicht er verurteilt wird.

 

Genau dieses Problem ist ja bei dem Vorfall im Flur. Wird die Familie freigesprochen, wird das Verfahren gegen die Polizisten wieder aufgenommen. Und auf Grund welcher Beweise und Aussagen ist die Familie angeklagt? Imho hätten hier die Polizisten jeden Grund den Vorfall so darzustellen das die Familie verurteilt wird, und die Verfahren gegen die Polizisten eingestellt werden.

 

Hier kommt die Erfahrung vor Gericht zu tragen. Wer schon viele Zeugenaussagen gemacht hat, ist im Vorteil.

 

MfG.

 

hartmut

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Leider das Thema verfehlt, denn das war nicht die Frage.
Nicht Deine, stimmt.

 

Aber sie verlangen von einem :kopfschuettel: nicht, daß er alle Paragraphen herunterbetet.
Das hatte ich auch nicht erwartet. Aber ich hatte eigentlich schon angenommen, daß vielleicht doch etwas mehr erwartet wird (und dann auch kommt) als die Keule 'Generalklausel'.

 

Was ich hier sage ist kein Rumgeier.
Genau. Und die Erde ist eine Scheibe.

 

Ich tendiere dann grundsätzlich in zweiter Linie zur Durchsuchung oder Fesselung. In erster Linie erkläre ich jedoch was ich warum will und welche Konsequenzen folgen.
Jetzt wissen wir, was Du machen würdest. Erfreulicherweise haben wir ja inzwischen auch die Meinung eines Polizisten.
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Dein Wannabe-Kollege behauptet hier, es sei legal, bei einer „Zeugen-IDF“ vom Bürger zu verlangen, dass er die Hand aus der Tasche nimmt und begründet das mit einer auf den Eingriff der Durchsuchung bezogenen Minusmaßnahme. Ich halte das für Unsinn.

Hier muesste jetzt eigentlich der User 'Tom_' aufschlagen und Dich, 'PedroK', nach einem Beleg fuer deine Aeusserung zu fragen....... :kopfschuettel:

 

[.....]

Ich weiss nicht, ich weiss nicht - ist es Satire, was 'hartmut' da verfasst, oder muessen wir uns doch ernsthafte Sorrgen machen? Ernst nehmen kann man das nun langsam wirklich nicht mehr...... :vogelzeig:

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In unseren Gerichten sitzen Volljuristen. Die fragen was, warum gemacht wurde. Bewerten machen die Richter und nicht, wie hartmut meint, kleine Polizisten. Ein Gericht will keine Paragraphenketten, sondern einen Lebenssachverhalt.

Ersteres will ich hoffen, aber letzteres ist definitiv meist falsch, denn Zeugen neigen meist dazu die Sache zu interepretieren.

 

Hier muss der Richter dann versuchen die Sache in andere Bahnen zu lenken.

 

Gleiches gilt für die übrige Verwaltung. Das erlebe ich nahezu täglich. Die Kollegen sollen einfach die Sache neutral ermittelt und KEINE Rückschlüsse ziehen. Denn dafür sind meine Kollegen und ich da. :kopfschuettel:

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Bewerten machen die Richter und nicht, wie hartmut meint, kleine Polizisten.

Fast gut, aber nur fast.

 

Wenn ein Polizist jemanden verletzt braucht er eine Erklärung dafür. Deshalb wird, wenn jemand verletzt wird grundsätzlich eine Anzeige wegen Widerstand geschrieben.

 

Das stimmt nicht.

 

 

Wenn Zwang (Gewalt) angewendet wird, wird eine Meldung verfasst, dass Zwang angewendet wurde.

Wenn jemand Widerstand, Landfriedensbruch, Körperverletzung, gef KV begangen hat wird er deswegen beanzeigt.

 

Nicht jeder rechtmäßige Zwang schließt eine Straftat des Gegenüber ein.

 

 

Genau dieses Problem ist ja bei dem Vorfall im Flur.

Da sehe ich einige Probleme....

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat die Polizei den B. gesucht. Der B. wurde nicht zu Hause angetroffen. Daraufhin wurden die Nachbarn befragt.

 

Ein ganz normaler Vorgang. In den Zusammenhang kann ich mir jetzt schwer Vorstellen, dass eine Fuss in die Tür gestellt wird, dass die Kippe ausgemacht wird und dass ich mir den Ausweis zeigen lassen. Den Namen, wenn ich den brauche, kann ich mir auch verbal geben lassen bzw. vom Klingelschild ablesen.

 

Was dann passiert ist weiß ich nicht (damit greife ich nicht Partei für die Polizei oder die Frau - ich weiß es einfach nicht)

 

Die Frau sagt, dass die Polizisten den Dienstausweis nicht "ordentlich" zeigten. Leider kann ich mir das tatsächlich vorstellen. Das wäre schade und falsch. Diesen Kollegen müsste man dann nochmal ihre Arbeitsweisen einimpfen und vielleicht nicht mehr in zivil einsetzen; wenn das denn so war.

Warum die Zeugin sich dann ausweisen musste weiß ich nicht.

 

Ich denke jedoch, dass genau hier der KERN des GANZEN steckt. Irgendetwas ist bei den beiden Parteien vorgefallen.

Die Frau ((losgelöst von Betrachtungen anderer Personen)) hat nen Problem, wenn die denkt, dass die Polizei die Wohnung stürmt. Da sie später auch noch die Polizei angegriffen hat, habe ich ein sehr gutes Bild von der Frau.

Ich behaupte mal, wenn die Polizei bei mir klingelt und mich wegen meinem Nachbarn etwas fragt, wird die Situation (selbst bei auf Kravallgebürsteten Berliner EHu Polizisten) nicht eskalieren.

(schönen Gruß nach Berlin... diesen "Hartmut" nach Berlin konnte ich mir nicht verkneifen... ich schulde euch dafür mal ein Bier.)

 

Es kann jedoch offen belieben warum der Ausweis gezeigt werden musste.

Denn: dann bleibt die Tür offen, dann werden Polizisten nicht geschubst.

Es kann auch offen bleiben, ob der Polizist mit dem Fuss oder ganz im Türrahmen stand. Anfassen ist verboten.

 

Es kann sogar offen bleiben, ob der Angriff / Festnahme gegen den Ehemann rechtmäßig war. Helfen ist verboten.

 

 

 

Die Frau hätte (und kann sie immer noch) gegen die Maßnahme (IDF ) klagen. Rechtsmittel gegen die Polizei gehen erst später und vor Gericht. Nicht vor Ort und nicht mit Selbsthilfe.

Außer ein ganz kraßes objektives Fehlverhalten liegt vor; das ist aber nicht die Kontrolle /Festnahme dunkelhäutiger Menschen, keine Fessel bei einer Frau oder sonstige Gewaltanwendung. Damit ein objektives krasses Fehlverhalten vorliegt, was den Bürger zur Handlung gegen die Polizei bemächtigt muss schon echt mehr sein. Das muss so krass sein, dass mir im Moment kein Beispiel einfällt / weil für deutsche Polizisten unvorstellbar... so krass muss das sein. Ansonsten bleibt der Verwaltungsrechtsschutz.

 

Und auf Grund welcher Beweise und Aussagen ist die Familie angeklagt?

Wenn ich das richtig verstanden habe: Widerstand und Angriff gegen die Polizei.

 

Imho hätten hier die Polizisten jeden Grund den Vorfall so darzustellen das die Familie verurteilt wird

Das ist wieder dein verkorkstes Menschenbild von der Polizei.

Normalerweise stellt die Polizei Sachverhalte so dar wie sie sind.

Das kann dazu führen, dass der Polizist weiß, dass sein Vorgang in den Müll wandert / eingestellt wird. Er weiß, dass er für den Papierkorb arbeitet.

Da muss jeder Polizist lernen mit umzugehen. Das Verfahren ist eben aufgeteilt_: Polizei - Staatsanwaltschaft - Gericht

 

In allen drei Behörden arbeiten Menschen, die gute Arbeit machen, die was verbocken oder die Zwängen unterlegen sind.

 

Der normale Polizist (90% der Polizisten) haben eine Weg gefunden damit umzugehen; den letzten 10% bereitet das echte Probleme, wenn deren Arbeit für die Katz ist, wenn deren Ermittlungen (in alle Richtungen) zu einer Einstellung führen und auf der Hand liegende Täter freigelassen werden. Das ist jedoch unsere Rechtssystem.

 

Hier kommt die Erfahrung vor Gericht zu tragen. Wer schon viele Zeugenaussagen gemacht hat, ist im Vorteil.

Wie überall im Leben ist Erfahrung hilfreich.

Es kommt aber auf noch viel mehr an...

 

daß vielleicht doch etwas mehr erwartet wird (und dann auch kommt) als die Keule 'Generalklausel'.

Neben Generalklausel hatte ich dir auch "etwas mehr" geschrieben... z.B. aus der Norm selber (Fuß in die Tür) oder Minusmaßnahme zur Durchsuchung (Hand aus der Tasche)... dann schrob ich, dass da noch weitere Aspekte (speziell die Verhältnismäßigkeit) zu prüfen sind.

 

Was willst du denn noch?

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Das stimmt nicht.

Diese Aussage hat ein höherer Polizist gemacht, leider habe ich den Link nicht mehr.

 

Wenn bei einer Maßnahme der Gegenüber verletzt wird, wird grundsätzlich eine Anzeige wegen Widerstand geschrieben.

 

Würde das nicht gemacht, hätte ein Polizist ein größeres Problem die Verletzungen zu erklären die dem Gegenüber zugefügt wurden.

 

Gibt es sonst für einen Polizisten einen Grund jemanden zu verletzten?

 

Was würde passieren wenn der Polizist sagen würde, ich habe einfach mal so rein prophylaktisch zuschlagen? Einen Grund dazu gab mir der andere aber nicht?

 

Nicht jeder rechtmäßige Zwang schließt eine Straftat des Gegenüber ein.

Aber es wird eine Begründung verlangt warum die Maßnahme rechtmäßig war.

 

Da sehe ich einige Probleme....

Keiner weiß wahrscheinlich genau was passiert ist, nicht mal die handelnden Personen.

 

Jetzt spekuliere ich mal.

 

Im sozialen Verhalten von Personen gibt es Distanzzonen, diese Nonverbale Kommunikation lernen schon kleine Kinder. Fremde haben Abstand zu halten. Je fremder oder unvertrauenswürdiger jemand erscheint, umso größer die Distanz die verlangt wird. Dringt jemand da ein, wird entweder zurückgewichen oder jemand versucht den andern durch heben des Arms auf Distanz zu halten.

Und schon hast Du das was als schubsen ausgelegt werden kann. Eine völlig normale Nonverbale Kommunikation, die jeder normale Mann versteht und respektiert, wenn er mal einer Frau zu nahe kommt.

 

Die Frau hätte (und kann sie immer noch) gegen die Maßnahme (IDF ) klagen.

Was nutzt es sich hinterher beschweren, Zweizeiler und die Sache ist vom Tisch. Was hilft ist, beschwere dich nicht beim Vorgesetzten wegen dem Übel, Beschwere dich über den Vorgesetzten das der sein Truppe nicht im Griff hat. Wegen dem Dummfug eines Untergebenen, möchte kein Chef selber angeschwärzt werden.

 

Wenn ich das richtig verstanden habe: Widerstand und Angriff gegen die Polizei.

Nach Beweise habe ich gefragt. Mir sind nur die Aussagen bekannt, keine neutralen Beweise.

 

Das ist wieder dein verkorkstes Menschenbild von der Polizei.

Normalerweise stellt die Polizei Sachverhalte so dar wie sie sind.

Normal stellt man den Sachverhalt so dar das man sich nicht selber in die Pfanne haut. Gäbe es nicht diese massiven, multiplen Verletzungen, könnte es schon sein, der Deal lautet, du keine Strafe, ich keine Strafe, und alle sind glücklich.

 

In allen drei Behörden arbeiten Menschen, die gute Arbeit machen, die was verbocken oder die Zwängen unterlegen sind.

Auch wenn Du jetzt wieder auf die Gewaltenteilung anspielst, die gibt es nicht solange Staatsanwaltschaft und Polizei zusammenarbeiten. Es sind mehr oder weniger Kollegen. Und schon hat es da gewisse Zwänge die zwischenmenschlich sind.

 

Wie überall im Leben ist Erfahrung hilfreich.

Es kommt aber auf noch viel mehr an...

Alleine schon die Erfahrung, wie verfasse ich eine Anzeige ist Gold wert. Wenn dann die Kollegen sich noch über den Vorfall unterhalten, darf sich keiner wundern wenn die Aussagen sich decken.

 

MfG.

 

hartmut

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Und damit Du noch was für die einsamen Stunden des Lesens hast, worüber sich allemal nachzudenken lohnt und weil es besser in die derzeitige Richtung der Debatte passt: Macht es Dich nicht stutzig, dass eine solche Meinung bezüglich der Polizei, wie sie Harti mittleweile hat, überhaupt zustande kommt? Das mag nicht die Wirklichkeit in ihrer Gesamtheit widerspiegeln, aber ist sie vollständig falsch? Analog zu "die Politiker machen ja eh, was sie wollen."? Ich denke tatsächlich, dass der Staat seine Daseinsfunktion als Instrument der Bevölkerung mehr und mehr und merklich hurtiger als früher an Bedeutung verliert und die Bevölkerung zum Störenfried wird. Mir stellt sich immer wieder die Frage, ob die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen tatsächlich im Sinne des eigentlichen Souveräns ist, oder nur scheichend der Stützung einer eher schwindend legitimierten Gesetzeserstellungs-Kaste dient. Also am Ende die Frage, wem die Exektivtruppen tatsächlich verpflichtet sind. Stasi, Gestapo und Co. waren auch jeweils per Gesetzt legitimiert und im jeweiligen Staat verpflichtet, Gesetzeseinhaltung zu überwachen. Eindeutig aber waren sie nicht im Sinne der Mehrheit unterwegs - also lokal sogar rechtmäßig, was keinesfalls die Richtigkeit bedeutet haben kann, das wisssen wir spätestens heute. Zunehmendes Desinteresse an Entscheidungen führt heutzutage dazu dass Gesetze von Abgeordneten bestimmt werden, die sich auf teilweise 60% der Wähler berufen, von denen nur knapp über die Hälfte sich als pro vertreten fühlen. Es ist ein Trugschluss, auf die Interessen der Nichtwähler oder Gegenwähler nicht eingehen zu müssen. Es mag also Situationen geben, wo die Staatsmacht in Gestalt von Dir und Deinen Kollegen dem Bürger gegenübersteht und der Minderheit zur Duchsetzung ihrer Interessen verhelfen muss. Qua Gesetz. Also rechtmäßig. Aber ist ein Gesetz auch tatsächlich immer richtig? Sollte man also immer davon ausgehen müssen, dass rechtmäßige Maßnahmen richtig sind?

 

Aus der Sicht solltest Du Hartis Beiträge vielleicht auch betrachten.

 

du erstaunst mich in letzter zeit immer wieder. für mich der inhaltlich beste beitrag im ganzen thread.

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Guest PedroK
welche Maßnahmen willst du denn genau wissen?

hand aus der tasche?

minusmaßnahme zur Durchsuchung

Machte nur Sinn, wenn die Durchsuchung rechtmäßig wäre. Warum hältst Du die Durchsuchung bei einer „Zeugen-IDF“ für rechtmäßig?

 

Ich weiß schon, was ich darf und was nicht. Was ich Dir aber ganz sicher nicht abliefern werde ist eine klausurtechnische Abhandlung, warum ich was darf.
Dazu wurdest Du nicht aufgefordert. Eine nachvollziehbare und diskutable Begründung würde ausreichen. Vielleicht noch kurz den/die passenden Paragraphen erwähnen und gut ist.

 

Wenn Dich das nun ein wenig erhellen konnte, schön. Wenn nicht, sei's drum.
Doch, war sehr erhellend :kopfschuettel: . Man dankt.

 

Erhellend wäre hier, würdest Du denn mal Deine Aussage "Ich halte das für Unsinn" etwas näher erläutern.
Aufmerksam lesen und verstehen, Bluey. Mir erschließt sich nicht, wie jemand darauf kommt, Polizisten hätten im Rahmen einer „Zeugen-IDF“ das Recht zur Durchsuchung einer Person. Ich frage nach einer Rechtsgrundlage.

 

:whistle: Offenkundig hast Du keine Argumente. :vogelzeig:
Du solltest Deinen Textbausteinkasten mal auffrischen. Mit dem Spruch kommst Du immer dann um die Ecke, wenn Du nichts außer einer diffusen Meinung beizutragen hast bzw. die Argumente der anderen nicht verstehst.
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