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Fahrtüchtigkeit Nach Konsum Von Cannabis


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Hallo liebe com,

 

ich habe folgendes Problem.

Ich bin einen Abend von einem Kumppel losgefahren nachdem wir einiges geraucht haben

und bin daraufhin in eine Verkehrskontrolle geraten und wurde von den

Beamten positiv auf THC per schnelltest gestestet.

Bin daraufhin mit denen auf die Wache und anschließend ins Krankenhaus und habe das ganze Programm

mit Blut abnehmen etc. durchgemacht.

Dass ich zu dem Zeitpunkt nicht fahrtauglich war ist mir klar und ich verdamme mich und

den Tag an dem ich da ins Auto gestiegen bin..

 

Ich bin den darauf folgenden Tag nicht gefahren, jedoch wieder am nächsten weil ich dachte

die berauschende Wirkung wäre schon wieder verflogen.

Allerdings wurde ich 2 Tage nach der ersten Kontrolle wieder rausgezogen während ich von meiner Freundin kam..

Wurde wieder per Schnelltest positiv getestet und hab das ganze Programm nochmal durchgemacht.

 

Der erste Bußgeldbescheid und mit ihm ein Fahrverbot von 1Monat kam ein paar Wochen später und

ist für mich auch ohne weiteres zu akzeptieren da ich weiß dass dieser volkommen gerechtfertigt ist.

Nun habe ich noch einen bekommen in dem ich ein Fahrverbot von 3 Monaten bekomme und ein weiteres saftiges Bußgeld.

Meine Frage ist nun ob 2 Tage nach dem letzten Konsum, unabhängig von der Menge an THC und Abbauprodukten die noch im

Blut festgestellt wurden, der Rauschzustand angehalten hat und mich fahruntüchtig gemacht hat.

 

Hier die Werte und Zeiten:

erste Kontrolle- am 21. mit 9,8 ng/ml aktiv und 40 ng/ml passives THC

2te Kontrolle- am 24. mit 1,9 ng/ml aktiv und 10 ng/ml

 

Ich hab mich nach den 2Tagen wo ich nix konsumiert hatte wieder vollkommen fit gefühlt,

jedoch sagen meine Blutwerte etwas anderes.

Lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt einzuschalten und besteht die Chance dagegen erfolgreich vorzugehen?

Btw. ich weiß das meine Werte heftig sind und ich bin seit dem abstinent.

Weiterhin ist mir klar dass ich selber Schuld bin und es entspricht auf garkeinen Fall meiner

Intention mich als Opfer zu deklarieren.

 

mfg Ekki

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Wieso wurde denn überhaupt bei der 2. Kontrolle ein Drogentest gemacht?

 

Gab es da für die Beamten einen konkreten Verdacht?

Eventuell entsprechende "Ausfallerscheinungen"?

 

Ein Drogentest ist ja nicht gerade üblich bei einer normalen Verkehrskontrolle.

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Bei meiner Freundin ist es etwas später geworden (war beim 2ten mal gegen 01.15 AM) und bei uns in der

Stadt wurde wiederholt eingebrochen und Sachbeschädigung betrieben wodurch die Polizeiaktivität enorm verstärkt wurde,

was ich aber erst später erfahren habe.

Ausfallerscheinungen hatte ich keine, genauso wie beim ersten Mal.

Einen Grund hatten die Beamten nicht, aber mein Aussehen und die Uhrzeit haben sie wohl dazu bewogen

(Lederjacke, Jogger etc.).

mfg

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erste Kontrolle- am 21. mit 9,8 ng/ml aktiv und 40 ng/ml passives THC
Also warst Du "breit wie ne Natter".. deutlich berauscht.

 

Nun habe ich noch einen bekommen in dem ich ein Fahrverbot von 3 Monaten bekomme und ein weiteres saftiges Bußgeld.
Normales Bußgeld für Wiederholungstäter.

 

Lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt einzuschalten und besteht die Chance dagegen erfolgreich vorzugehen?
Nein.

 

Für alle weiteren Folgen (FE-Entzug, Abstinenznachweise, MPU etc.) empfehle ich Dir dieses Forum, da wirst Du exellent vorbereitet (so Du die Hilfe möchtest).

 

 

Ein Drogentest ist ja nicht gerade üblich bei einer normalen Verkehrskontrolle.
Wie kommst Du darauf?

 

Ausfallerscheinungen hatte ich keine, genauso wie beim ersten Mal.
Deswegen auch "nur" die beiden Bußgeldbescheide und keine Straftat.
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Um auf meine eigentliche Frage zurück zu kommen, bin ich 2 Tage nach meinem letztem Konsum

immernoch in einem Rauschzustand?

Wenn das nämlich nicht so ist werde ich auf jeden Fall versuchen dagegen vorzugehen!

 

edit:

gerade weil diese 3Monate inklsuive Bußgeld für Widerholungstäter sind seh ich da eine Chance.

Es war ein und der selbe Konsum der für meine Werte verantwortlich war und nach 2Tagen wegen

eben jenem nochmal belangt zu werden ist vlt. fragwürdig.

Ich weiß wo der Grenzwert liegt, aber vlt. existiert da ein gewisser Spielraum in anbetracht dieses Sachverhalts.

Ich kann mir nicht vorstellen dass ich nach 2 tagen noch nicht wieder fahrtauglich war.

 

 

mfg und danke für die schnellen Antworten!

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Oh man wie ärgerlich xD

 

Btw., falls es einen intressiert, ich wurde 2 Wochen später nochmal angehalten und war immernoch positiv.

Allerdings bin ich zu der freiwilligen Anhörung zum Amt gegangen hab meine Lage geschildert und

momentan sieht es so aus als müsste ich "nur" ein fachärtztliches Gutachten anfertigen lassen um meine Abstinenz zu beweisen und keine MPU.

Scheint ja sehr untypisch zu sein nach dem was ich so gelesen hab.

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Btw., falls es einen intressiert, ich wurde 2 Wochen später nochmal angehalten und war immernoch positiv.
Selten aber möglich.

 

momentan sieht es so aus als müsste ich "nur" ein fachärtztliches Gutachten anfertigen lassen um meine Abstinenz zu beweisen und keine MPU.
1. Wer sagt das?

2. Weiß derjenige von der Wiederholungstat?

 

Hintergrund der Fragen: Ein FÄG kann man eigentlich nur bestehen, wenn es gelingt den Gutachter von "einmaligem Probierkonsum" zu überzeugen. Aufgrund der Wiederholungstat kannst Du dieses aber nicht.

 

Aus welchem Bundesland kommst Du?

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Das BVerfG, 1 Senat, 2 Kammer, hat in seinem Beschluss vom 21.12.2004, Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03, festgestellt, daß ein Wert von 1 ng/ml THC nachgewiesen werden muss, um eine OWi nach § 24a StVG zu haben.

 

Da warst du drüber.

 

Gruß

Goose

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Ich hatte ein intensives Gespräch mit der Frau bei der Führerscheinstelle

und habe in das Gespräch einfließen lassen dass mir mein Lappen wesentlich wichtiger ist als

Drogen zumal ich aus schulischen Gründen auf eben jenen angewiesen bin.

Das entspricht auch der Wahrheit und um dass zu überprüfen halt die Anordung des FÄG.

 

mfg

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Ich hatte ein intensives Gespräch mit der Frau bei der Führerscheinstelle
Das beantwortet nur meine erste Frage.

 

habe in das Gespräch einfließen lassen dass mir mein Lappen wesentlich wichtiger ist als Drogen zumal ich aus schulischen Gründen auf eben jenen angewiesen bin.
Interessiert im Endeffekt nicht. Sind nur "Lippenbekenntnisse", die die Sachbearbeiter täglich 7-28 mal hören.

 

um dass zu überprüfen halt die Anordung des FÄG.
Hast Du das schon schriftlich? Also die offizielle Anordnung des FÄG?
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Beabsichtigt.

Fragen zu meiner Person und aufenthaltsort beantworte ich nicht,

auch wenn das vlt. ein wenig paranoid erscheinen mag.

Meines Erachtens tragen diese hier auch nicht konstruktiv zum Thema bei.

 

Schon, vlt. bin ich einfach ein charismatischer Kerl

oder einfach sehr glaubwürdig.

Fakt ist, dass ich es ernst meine.

 

Ich hab die Anordnung bekommen und auch schon die Anschrift des Gutachters der Behörde mitgeteilt

bei dem ich es anfertigen lassen werde.

 

mfg und danke für die zahlreichen Antworten :whistling:

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Fragen zu meiner Person und aufenthaltsort beantworte ich nicht,

(...)

Meines Erachtens tragen diese hier auch nicht konstruktiv zum Thema bei.

Denn nicht.

Beim Wissen um Dein Bundesland könnte man die Folgen besse einschätzen, da die Bundesländer in dieser Frage alle unterschiedlich agieren.

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Danke für den Hinweis,

ich hatte bei diesen Fragen schon früher einen Anwalt konsultiert

und werde dies nun wieder tun.

Ich verfüge momentan über kein eigenes Einkommen da ich noch Abi mache

und werd mal sehen wie ich mit dem Berg an Bußgeldern für diese 3Male

umgehen werde.

 

Nochmal vielen Dank an alle Poster :whistling:

 

mfg

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Zwei Tage später noch fast 2 ng/ml zu haben, ist aber schon heftig.

 

Normalerweise sollte das aktive THC nach etwa 12 Stunden spätestens nach 24 bis 36 Stunden im Blut soweit abgebaut sein, das es unter 1,0 liegt.

Irgendwie sind die Werte komisch.

 

Allerdings sehe ich hier wenig Chancen, das du ohne MPU davon kommen wirst.

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Zwei Tage später noch fast 2 ng/ml zu haben, ist aber schon heftig.
Bei den "Kollegen" nebenan gibt es einen User, der nach 104 Stunden noch 2,4 ng aktive Werte hatte.

 

Allerdings sehe ich hier wenig Chancen, das du ohne MPU davon kommen wirst.
Naja, wo er doch ein "charismatischer Kerl" ist, wird es ihm bestimmt gelingen.

 

Er sollte nur darauf achten, dass

 

a) er beim FÄG auch eine Gutachterin hat und

b) diese auch auf ihn so abfährt.... :whistling:

 

Ansonsten seh ich es wie Du: Lediglich einmaliger (!) Probierkonsum bewahrt ggf. vor MPU und evtl. sofortigem FE-Entzug

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ob unser ekki der bachelor von RTL ist?

 

oder ist er aus der zweiten Reihe des FC Bayern?

 

die haben auch recht knackige und charismatische Typen, die manchmal recht

eigenartige Lebensweisen an den Tag legen.

 

Jedenfalls kann er sich ohne eigenes Einkommen mehrmalige Anwaltsbesuche leisten,

was auf ein recht gut gefülltes Portemonnaie von Papa und/oder Mama schliessen lässt.

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Oha, da hab ich ja was gesagt xD

 

Die Werte entsprechen den Fakten.

Ich hab den Abend auch gut was geraucht und war davor regelmäßiger Konsument.

Der Abbau von THC hängt ja auch vom Stoffwechsel etc. ab.

 

Was die Frau von der Führerscheinstelle anbelangt...

Vlt. hatte ich einfach nur Glück?

Jedenfalls hab ich selber keine Ahnung warum ich blos ein FÄG erstellen lassen muss und

das mit dem charismatisch war auch eher Spaß :whistling:

 

Joa, meinen Eltern gehört auch die Karre und beim Anwalt hab ich mir bis jetzt lediglich ein mal beraten lassen

und ihn nicht fest engagiert.

 

Wir werden sehen.

Vlt. bring ich noch ein paar Blumen mit. ; )

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war davor regelmäßiger Konsument.
Und das erklärt dann in etwa auch die Werte.

 

Vlt. hatte ich einfach nur Glück?
Nur reicht es nicht nur bei der SB'in der FSST Glück zu haben, auch beim GA muss das Glück Dir hold sein.

 

Bis wann musst Du das FÄG abgeben?

 

Vlt. bring ich noch ein paar Blumen mit. ; )
Mach das man, versuchte Bestechung kommt bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes immer gut...
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Also, ich habe eben bei der Führerscheinstelle angerufen und meine Unterlagen sind wohl heute an das

Gesundheitsamt rausgegangen bei dem ich das FÄG anfertigen lassen werde.

Mein letzter Konsum liegt mittlerweile 1Monat zurück wobei ich vor 2 Monaten mit dem reglmäßigem Rauchen

aufgehört habe.

In der Zeit hab ich darauf geachtet viel zu trinken und Sport zu treiben.

 

Gleichzeitig habe ich gerade bei der Bußgeldstelle die mein 3tes Bußgeldverfahren (in Höhe von 1500€) bearbeitet angerufen,

meine Lage geschildert und die nette Frau am Telefon meinte es ist jetzt eingestellt.

Anscheinend ist in diesem Fall der toxikologische Bericht für mich auch positiv ausgefallen (trotz positivem Schnelltest?!).

 

Das erste Bußgeld wurde bezahlt, gegen das 2te werde ich Einspruch erheben und das Verfahren solange hinauszögern bis

mein FÄG angefertigt wurde. Wenn ich dieses hab und dies meine Abstinenz beweißt werde ich

dies bei dem Prozess vorlegen können, um eben jene zu beweisen.

Vileicht fällt das Urteil in diesem Fall auch positiv für mich aus.

 

Das letzte Vefahren wurde eingestellt und die beiden davor sind auf den selben Konsum zurück zu führen.

Vileicht kommt man zu dem Schluss das es wirklich blos dieses eine Mal war und in diesem

Fall umegehe ich vlt auch die MPU die mir noch droht.

Das ist natürlich der Idealfall und sehr blauäugig, aber wir werden sehen.

 

Vlt. komme ich doch mit eine relativ blauem Auge und ohne allzu große weitere Unkosten davon..

 

Ob die Werte komisch sind oder nicht, sie entsprechen der Wahrheit.

Wenn es zum persönlichem Seelenfrieden kann ich auch einen Ausschnitt des Schreibens von der Führerscheinstelle uppen :whistling:

 

mfg

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Mein letzter Konsum liegt mittlerweile 1Monat zurück wobei ich vor 2 Monaten mit dem reglmäßigem Rauchen aufgehört habe.
Bei regelmäßigen Kiffern sind häufig noch bis zu drei Monate Abbaustoffe nachzuweisen.

 

In der Zeit hab ich darauf geachtet viel zu trinken und Sport zu treiben.
Das könnte kontraproduktiv gewesen sein, da gerade hierbei der Körper seine "Speicher" (mit Abbaustoffen) leert und diese dann umso länger nachweisbar sein können.
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Mh, 3Monate sind heftig.

Bleibt mir wohl nix anderes übrig als zu hoffen.

 

Ich hab ja angerufen und sie meinten dass die Unterlagen heute ans Gesundheitsamt gegangen wären.

Ich werd mich jetzt nicht mehr bewegen und haufenweise fettiges Zeug fressen um das was noch in meinem Körper zirkulieren könnte

zu binden und sehr viel trinken um den Ausstoß und Konzentration der Abbauprodukte während der Erstellung des FÄG so gering wie möglich zu halten.

 

Ich bin Optimistisch da ich ein sportlicher Typ bin und mein Körperfettanteil gegen 0 geht. :mecker:

 

mfg und nochmals danke für die vielen und schnellen Antworten :rolleyes:

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Das erste Bußgeld wurde bezahlt, gegen das 2te werde ich Einspruch erheben und das Verfahren solange hinauszögern bis

mein FÄG angefertigt wurde. Wenn ich dieses hab und dies meine Abstinenz beweißt werde ich

dies bei dem Prozess vorlegen können, um eben jene zu beweisen.

Das würde aber nur beweisen, dass Du zur Zeit des FÄG (vielleicht) abstinent bist.

Die "berauschte Fahrt" kannst Du damit nicht wegargumentieren.

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Ich hab beschlossen nochmal sämtliche Möglichkeiten die ich habe auszuschöpfen bevor ich Rechtsmittel

einsetzen werde.

Ich werde also einen persönlich zu der Bußgeldstelle gehen und versuchen was zu erreichen.

Kommt selten vor, aber ich weiß das dort auch nur Menschen sitzen und keine Computer

und das ich mich mit denen einigen kann.

Charisma, blaue Augen und so ;D

Wenn ich was erreiche halt ich euch hier auf dem laufendem.

 

mfg

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Ich hab beschlossen nochmal sämtliche Möglichkeiten die ich habe auszuschöpfen bevor ich Rechtsmittel einsetzen werde.
Welche (außer ein "Bettelgespräch") sollten das denn sein.

Gegen die Anordnung des FÄG ist kein Rechtsmittel möglich, gegen den zweiten BGB aussichtlos.

 

Du bist zweimal mit einer aktiven THC-Konzentration aufgefallen (das dritte Mal wird ja nach Deinen Aussagen eingestellt), die in manchen Bundesländern (Du weigerst Dich ja Deines zu nennen) ab 1,0 ng/ml zu einem sofortigen Entzug der FE führt.

 

Du hast mit viel Glück, blauen Augen und einer charismatischen Ausstrahlung "nur" ein FÄG auferlegt bekommen.

 

Nach allen meinen Erfahrungen, kann ein FÄG nur bestanden werden, wenn man "einmaligen Probierkonsum" geltend macht und der Gutachter Dir das glaubt. Und auch das nur, wenn absolut keine (also auch keine passiven) Werte im Urin festgestellt wurden (in Einzelfällen wird auch eine Haaranalyse gefordert).

 

Bei Dir waren es aber erstens zwei (!) Delikte (also nichts mit "einmalig"), dazu ist zu befürchten, dass Dein Urin noch (auch durch Deine sportlichen Aktivitäten) Werte anzeigt.

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  • 2 weeks later...
Ich verfüge momentan über kein eigenes Einkommen da ich noch Abi mache

und werd mal sehen wie ich mit dem Berg an Bußgeldern für diese 3Male

umgehen werde. Nochmal vielen Dank an alle Poster :sneaky: mfg

 

Das dürfte rein logisch ziemlich einfach sein, daß Hobby Drogen, Kneipe, mit dem PKW-Rumfahren kostet Geld, nicht so wenig.

 

3 Monate clean und trocken samt zu Fußgehen oder Fahrrad fahrten statt teurem Treibstoff tanken dürfte reichen.

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