Ekki 0 Posted February 22, 2012 Report Share Posted February 22, 2012 Hallo liebe com, ich habe folgendes Problem.Ich bin einen Abend von einem Kumppel losgefahren nachdem wir einiges geraucht habenund bin daraufhin in eine Verkehrskontrolle geraten und wurde von denBeamten positiv auf THC per schnelltest gestestet.Bin daraufhin mit denen auf die Wache und anschließend ins Krankenhaus und habe das ganze Programmmit Blut abnehmen etc. durchgemacht.Dass ich zu dem Zeitpunkt nicht fahrtauglich war ist mir klar und ich verdamme mich undden Tag an dem ich da ins Auto gestiegen bin.. Ich bin den darauf folgenden Tag nicht gefahren, jedoch wieder am nächsten weil ich dachtedie berauschende Wirkung wäre schon wieder verflogen.Allerdings wurde ich 2 Tage nach der ersten Kontrolle wieder rausgezogen während ich von meiner Freundin kam..Wurde wieder per Schnelltest positiv getestet und hab das ganze Programm nochmal durchgemacht. Der erste Bußgeldbescheid und mit ihm ein Fahrverbot von 1Monat kam ein paar Wochen später undist für mich auch ohne weiteres zu akzeptieren da ich weiß dass dieser volkommen gerechtfertigt ist.Nun habe ich noch einen bekommen in dem ich ein Fahrverbot von 3 Monaten bekomme und ein weiteres saftiges Bußgeld.Meine Frage ist nun ob 2 Tage nach dem letzten Konsum, unabhängig von der Menge an THC und Abbauprodukten die noch imBlut festgestellt wurden, der Rauschzustand angehalten hat und mich fahruntüchtig gemacht hat. Hier die Werte und Zeiten:erste Kontrolle- am 21. mit 9,8 ng/ml aktiv und 40 ng/ml passives THC2te Kontrolle- am 24. mit 1,9 ng/ml aktiv und 10 ng/ml Ich hab mich nach den 2Tagen wo ich nix konsumiert hatte wieder vollkommen fit gefühlt,jedoch sagen meine Blutwerte etwas anderes.Lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt einzuschalten und besteht die Chance dagegen erfolgreich vorzugehen?Btw. ich weiß das meine Werte heftig sind und ich bin seit dem abstinent.Weiterhin ist mir klar dass ich selber Schuld bin und es entspricht auf garkeinen Fall meinerIntention mich als Opfer zu deklarieren. mfg Ekki Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted February 22, 2012 Report Share Posted February 22, 2012 Wieso wurde denn überhaupt bei der 2. Kontrolle ein Drogentest gemacht? Gab es da für die Beamten einen konkreten Verdacht? Eventuell entsprechende "Ausfallerscheinungen"? Ein Drogentest ist ja nicht gerade üblich bei einer normalen Verkehrskontrolle. Quote Link to post Share on other sites
Ekki 0 Posted February 22, 2012 Author Report Share Posted February 22, 2012 Bei meiner Freundin ist es etwas später geworden (war beim 2ten mal gegen 01.15 AM) und bei uns in derStadt wurde wiederholt eingebrochen und Sachbeschädigung betrieben wodurch die Polizeiaktivität enorm verstärkt wurde,was ich aber erst später erfahren habe.Ausfallerscheinungen hatte ich keine, genauso wie beim ersten Mal.Einen Grund hatten die Beamten nicht, aber mein Aussehen und die Uhrzeit haben sie wohl dazu bewogen(Lederjacke, Jogger etc.).mfg Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 22, 2012 Report Share Posted February 22, 2012 erste Kontrolle- am 21. mit 9,8 ng/ml aktiv und 40 ng/ml passives THCAlso warst Du "breit wie ne Natter".. deutlich berauscht. Nun habe ich noch einen bekommen in dem ich ein Fahrverbot von 3 Monaten bekomme und ein weiteres saftiges Bußgeld.Normales Bußgeld für Wiederholungstäter. Lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt einzuschalten und besteht die Chance dagegen erfolgreich vorzugehen?Nein. Für alle weiteren Folgen (FE-Entzug, Abstinenznachweise, MPU etc.) empfehle ich Dir dieses Forum, da wirst Du exellent vorbereitet (so Du die Hilfe möchtest). Ein Drogentest ist ja nicht gerade üblich bei einer normalen Verkehrskontrolle.Wie kommst Du darauf? Ausfallerscheinungen hatte ich keine, genauso wie beim ersten Mal.Deswegen auch "nur" die beiden Bußgeldbescheide und keine Straftat. Quote Link to post Share on other sites
Ekki 0 Posted February 22, 2012 Author Report Share Posted February 22, 2012 Um auf meine eigentliche Frage zurück zu kommen, bin ich 2 Tage nach meinem letztem Konsumimmernoch in einem Rauschzustand?Wenn das nämlich nicht so ist werde ich auf jeden Fall versuchen dagegen vorzugehen! edit:gerade weil diese 3Monate inklsuive Bußgeld für Widerholungstäter sind seh ich da eine Chance.Es war ein und der selbe Konsum der für meine Werte verantwortlich war und nach 2Tagen wegen eben jenem nochmal belangt zu werden ist vlt. fragwürdig.Ich weiß wo der Grenzwert liegt, aber vlt. existiert da ein gewisser Spielraum in anbetracht dieses Sachverhalts.Ich kann mir nicht vorstellen dass ich nach 2 tagen noch nicht wieder fahrtauglich war. mfg und danke für die schnellen Antworten! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 22, 2012 Report Share Posted February 22, 2012 Um auf meine eigentliche Frage zurück zu kommen, bin ich 2 Tage nach meinem letztem Konsum immer noch in einem Rauschzustand?Wenn aktive Werte wie bei Dir festgestellt werden, ja. Quote Link to post Share on other sites
Ekki 0 Posted February 22, 2012 Author Report Share Posted February 22, 2012 Oh man wie ärgerlich xD Btw., falls es einen intressiert, ich wurde 2 Wochen später nochmal angehalten und war immernoch positiv.Allerdings bin ich zu der freiwilligen Anhörung zum Amt gegangen hab meine Lage geschildert undmomentan sieht es so aus als müsste ich "nur" ein fachärtztliches Gutachten anfertigen lassen um meine Abstinenz zu beweisen und keine MPU.Scheint ja sehr untypisch zu sein nach dem was ich so gelesen hab. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 22, 2012 Report Share Posted February 22, 2012 Btw., falls es einen intressiert, ich wurde 2 Wochen später nochmal angehalten und war immernoch positiv.Selten aber möglich. momentan sieht es so aus als müsste ich "nur" ein fachärtztliches Gutachten anfertigen lassen um meine Abstinenz zu beweisen und keine MPU.1. Wer sagt das?2. Weiß derjenige von der Wiederholungstat? Hintergrund der Fragen: Ein FÄG kann man eigentlich nur bestehen, wenn es gelingt den Gutachter von "einmaligem Probierkonsum" zu überzeugen. Aufgrund der Wiederholungstat kannst Du dieses aber nicht. Aus welchem Bundesland kommst Du? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted February 22, 2012 Report Share Posted February 22, 2012 Das BVerfG, 1 Senat, 2 Kammer, hat in seinem Beschluss vom 21.12.2004, Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03, festgestellt, daß ein Wert von 1 ng/ml THC nachgewiesen werden muss, um eine OWi nach § 24a StVG zu haben. Da warst du drüber. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Ekki 0 Posted February 22, 2012 Author Report Share Posted February 22, 2012 Ich hatte ein intensives Gespräch mit der Frau bei der Führerscheinstelleund habe in das Gespräch einfließen lassen dass mir mein Lappen wesentlich wichtiger ist alsDrogen zumal ich aus schulischen Gründen auf eben jenen angewiesen bin.Das entspricht auch der Wahrheit und um dass zu überprüfen halt die Anordung des FÄG. mfg Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 22, 2012 Report Share Posted February 22, 2012 Ich hatte ein intensives Gespräch mit der Frau bei der FührerscheinstelleDas beantwortet nur meine erste Frage. habe in das Gespräch einfließen lassen dass mir mein Lappen wesentlich wichtiger ist als Drogen zumal ich aus schulischen Gründen auf eben jenen angewiesen bin.Interessiert im Endeffekt nicht. Sind nur "Lippenbekenntnisse", die die Sachbearbeiter täglich 7-28 mal hören. um dass zu überprüfen halt die Anordung des FÄG.Hast Du das schon schriftlich? Also die offizielle Anordnung des FÄG? Quote Link to post Share on other sites
Ekki 0 Posted February 22, 2012 Author Report Share Posted February 22, 2012 Beabsichtigt.Fragen zu meiner Person und aufenthaltsort beantworte ich nicht,auch wenn das vlt. ein wenig paranoid erscheinen mag.Meines Erachtens tragen diese hier auch nicht konstruktiv zum Thema bei. Schon, vlt. bin ich einfach ein charismatischer Kerloder einfach sehr glaubwürdig. Fakt ist, dass ich es ernst meine. Ich hab die Anordnung bekommen und auch schon die Anschrift des Gutachters der Behörde mitgeteiltbei dem ich es anfertigen lassen werde. mfg und danke für die zahlreichen Antworten Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 22, 2012 Report Share Posted February 22, 2012 Fragen zu meiner Person und aufenthaltsort beantworte ich nicht,(...)Meines Erachtens tragen diese hier auch nicht konstruktiv zum Thema bei.Denn nicht.Beim Wissen um Dein Bundesland könnte man die Folgen besse einschätzen, da die Bundesländer in dieser Frage alle unterschiedlich agieren. Quote Link to post Share on other sites
Ekki 0 Posted February 22, 2012 Author Report Share Posted February 22, 2012 Danke für den Hinweis,ich hatte bei diesen Fragen schon früher einen Anwalt konsultiertund werde dies nun wieder tun.Ich verfüge momentan über kein eigenes Einkommen da ich noch Abi macheund werd mal sehen wie ich mit dem Berg an Bußgeldern für diese 3Maleumgehen werde. Nochmal vielen Dank an alle Poster mfg Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 22, 2012 Report Share Posted February 22, 2012 Zwei Tage später noch fast 2 ng/ml zu haben, ist aber schon heftig. Normalerweise sollte das aktive THC nach etwa 12 Stunden spätestens nach 24 bis 36 Stunden im Blut soweit abgebaut sein, das es unter 1,0 liegt.Irgendwie sind die Werte komisch. Allerdings sehe ich hier wenig Chancen, das du ohne MPU davon kommen wirst. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 22, 2012 Report Share Posted February 22, 2012 Zwei Tage später noch fast 2 ng/ml zu haben, ist aber schon heftig.Bei den "Kollegen" nebenan gibt es einen User, der nach 104 Stunden noch 2,4 ng aktive Werte hatte. Allerdings sehe ich hier wenig Chancen, das du ohne MPU davon kommen wirst.Naja, wo er doch ein "charismatischer Kerl" ist, wird es ihm bestimmt gelingen. Er sollte nur darauf achten, dass a) er beim FÄG auch eine Gutachterin hat und b) diese auch auf ihn so abfährt.... Ansonsten seh ich es wie Du: Lediglich einmaliger (!) Probierkonsum bewahrt ggf. vor MPU und evtl. sofortigem FE-Entzug Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted February 22, 2012 Report Share Posted February 22, 2012 ob unser ekki der bachelor von RTL ist? oder ist er aus der zweiten Reihe des FC Bayern? die haben auch recht knackige und charismatische Typen, die manchmal rechteigenartige Lebensweisen an den Tag legen. Jedenfalls kann er sich ohne eigenes Einkommen mehrmalige Anwaltsbesuche leisten,was auf ein recht gut gefülltes Portemonnaie von Papa und/oder Mama schliessen lässt. Quote Link to post Share on other sites
Ekki 0 Posted February 22, 2012 Author Report Share Posted February 22, 2012 Oha, da hab ich ja was gesagt xD Die Werte entsprechen den Fakten.Ich hab den Abend auch gut was geraucht und war davor regelmäßiger Konsument.Der Abbau von THC hängt ja auch vom Stoffwechsel etc. ab. Was die Frau von der Führerscheinstelle anbelangt...Vlt. hatte ich einfach nur Glück? Jedenfalls hab ich selber keine Ahnung warum ich blos ein FÄG erstellen lassen muss unddas mit dem charismatisch war auch eher Spaß Joa, meinen Eltern gehört auch die Karre und beim Anwalt hab ich mir bis jetzt lediglich ein mal beraten lassenund ihn nicht fest engagiert. Wir werden sehen.Vlt. bring ich noch ein paar Blumen mit. ; ) Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 23, 2012 Report Share Posted February 23, 2012 war davor regelmäßiger Konsument.Und das erklärt dann in etwa auch die Werte. Vlt. hatte ich einfach nur Glück?Nur reicht es nicht nur bei der SB'in der FSST Glück zu haben, auch beim GA muss das Glück Dir hold sein. Bis wann musst Du das FÄG abgeben? Vlt. bring ich noch ein paar Blumen mit. ; )Mach das man, versuchte Bestechung kommt bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes immer gut... Quote Link to post Share on other sites
Ekki 0 Posted February 23, 2012 Author Report Share Posted February 23, 2012 Ähm, bis Mitte April muss das Gutachten fertig sein. Blumen sind doch wohl keine Bestechung.. ;D Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 23, 2012 Report Share Posted February 23, 2012 Wann war Dein letzter Konsum? Blumen sind doch wohl keine Bestechung..Doch sind sie. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 23, 2012 Report Share Posted February 23, 2012 Zwei Tage später noch fast 2 ng/ml zu haben, ist aber schon heftig.Bei den "Kollegen" nebenan gibt es einen User, der nach 104 Stunden noch 2,4 ng aktive Werte hatte.Dazu passen aber nicht die Werte des inaktiven THC. Quote Link to post Share on other sites
Ekki 0 Posted February 23, 2012 Author Report Share Posted February 23, 2012 Also, ich habe eben bei der Führerscheinstelle angerufen und meine Unterlagen sind wohl heute an dasGesundheitsamt rausgegangen bei dem ich das FÄG anfertigen lassen werde.Mein letzter Konsum liegt mittlerweile 1Monat zurück wobei ich vor 2 Monaten mit dem reglmäßigem Rauchenaufgehört habe.In der Zeit hab ich darauf geachtet viel zu trinken und Sport zu treiben. Gleichzeitig habe ich gerade bei der Bußgeldstelle die mein 3tes Bußgeldverfahren (in Höhe von 1500€) bearbeitet angerufen,meine Lage geschildert und die nette Frau am Telefon meinte es ist jetzt eingestellt.Anscheinend ist in diesem Fall der toxikologische Bericht für mich auch positiv ausgefallen (trotz positivem Schnelltest?!). Das erste Bußgeld wurde bezahlt, gegen das 2te werde ich Einspruch erheben und das Verfahren solange hinauszögern bismein FÄG angefertigt wurde. Wenn ich dieses hab und dies meine Abstinenz beweißt werde ichdies bei dem Prozess vorlegen können, um eben jene zu beweisen.Vileicht fällt das Urteil in diesem Fall auch positiv für mich aus. Das letzte Vefahren wurde eingestellt und die beiden davor sind auf den selben Konsum zurück zu führen.Vileicht kommt man zu dem Schluss das es wirklich blos dieses eine Mal war und in diesemFall umegehe ich vlt auch die MPU die mir noch droht. Das ist natürlich der Idealfall und sehr blauäugig, aber wir werden sehen. Vlt. komme ich doch mit eine relativ blauem Auge und ohne allzu große weitere Unkosten davon.. Ob die Werte komisch sind oder nicht, sie entsprechen der Wahrheit.Wenn es zum persönlichem Seelenfrieden kann ich auch einen Ausschnitt des Schreibens von der Führerscheinstelle uppen mfg Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 23, 2012 Report Share Posted February 23, 2012 Mein letzter Konsum liegt mittlerweile 1Monat zurück wobei ich vor 2 Monaten mit dem reglmäßigem Rauchen aufgehört habe.Bei regelmäßigen Kiffern sind häufig noch bis zu drei Monate Abbaustoffe nachzuweisen. In der Zeit hab ich darauf geachtet viel zu trinken und Sport zu treiben.Das könnte kontraproduktiv gewesen sein, da gerade hierbei der Körper seine "Speicher" (mit Abbaustoffen) leert und diese dann umso länger nachweisbar sein können. Quote Link to post Share on other sites
Ekki 0 Posted February 23, 2012 Author Report Share Posted February 23, 2012 Mh, 3Monate sind heftig.Bleibt mir wohl nix anderes übrig als zu hoffen. Ich hab ja angerufen und sie meinten dass die Unterlagen heute ans Gesundheitsamt gegangen wären.Ich werd mich jetzt nicht mehr bewegen und haufenweise fettiges Zeug fressen um das was noch in meinem Körper zirkulieren könntezu binden und sehr viel trinken um den Ausstoß und Konzentration der Abbauprodukte während der Erstellung des FÄG so gering wie möglich zu halten. Ich bin Optimistisch da ich ein sportlicher Typ bin und mein Körperfettanteil gegen 0 geht. mfg und nochmals danke für die vielen und schnellen Antworten Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Das erste Bußgeld wurde bezahlt, gegen das 2te werde ich Einspruch erheben und das Verfahren solange hinauszögern bismein FÄG angefertigt wurde. Wenn ich dieses hab und dies meine Abstinenz beweißt werde ichdies bei dem Prozess vorlegen können, um eben jene zu beweisen.Das würde aber nur beweisen, dass Du zur Zeit des FÄG (vielleicht) abstinent bist.Die "berauschte Fahrt" kannst Du damit nicht wegargumentieren. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Fakt ist doch, daß er bei der zweiten Fahrt noch 1,9 mg/ml aktives THC im Blut hatte und somit deutlich über dem Grenzwert lag. Da frage ich mich auch, wie er die zweite OWi wegargumentieren will... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Da frage ich mich auch, wie er die zweite OWi wegargumentieren will...Mit seinen blauen (?) Augen und seinem charismatischen Auftreten... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Na, das könnte natürlich klappen GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Ekki 0 Posted February 24, 2012 Author Report Share Posted February 24, 2012 XDWird schon schief gehen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Vermute ich auch.... Quote Link to post Share on other sites
Ekki 0 Posted February 24, 2012 Author Report Share Posted February 24, 2012 Ich hab beschlossen nochmal sämtliche Möglichkeiten die ich habe auszuschöpfen bevor ich Rechtsmitteleinsetzen werde.Ich werde also einen persönlich zu der Bußgeldstelle gehen und versuchen was zu erreichen.Kommt selten vor, aber ich weiß das dort auch nur Menschen sitzen und keine Computerund das ich mich mit denen einigen kann.Charisma, blaue Augen und so ;DWenn ich was erreiche halt ich euch hier auf dem laufendem. mfg Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Ich hab beschlossen nochmal sämtliche Möglichkeiten die ich habe auszuschöpfen bevor ich Rechtsmittel einsetzen werde.Welche (außer ein "Bettelgespräch") sollten das denn sein.Gegen die Anordnung des FÄG ist kein Rechtsmittel möglich, gegen den zweiten BGB aussichtlos. Du bist zweimal mit einer aktiven THC-Konzentration aufgefallen (das dritte Mal wird ja nach Deinen Aussagen eingestellt), die in manchen Bundesländern (Du weigerst Dich ja Deines zu nennen) ab 1,0 ng/ml zu einem sofortigen Entzug der FE führt. Du hast mit viel Glück, blauen Augen und einer charismatischen Ausstrahlung "nur" ein FÄG auferlegt bekommen. Nach allen meinen Erfahrungen, kann ein FÄG nur bestanden werden, wenn man "einmaligen Probierkonsum" geltend macht und der Gutachter Dir das glaubt. Und auch das nur, wenn absolut keine (also auch keine passiven) Werte im Urin festgestellt wurden (in Einzelfällen wird auch eine Haaranalyse gefordert). Bei Dir waren es aber erstens zwei (!) Delikte (also nichts mit "einmalig"), dazu ist zu befürchten, dass Dein Urin noch (auch durch Deine sportlichen Aktivitäten) Werte anzeigt. Quote Link to post Share on other sites
Ekki 0 Posted February 27, 2012 Author Report Share Posted February 27, 2012 Anscheinend wurde bei der 2ten Blutentnahme ein falsches protokoll aufgesetzt.Mal sehen... mfg Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted March 9, 2012 Report Share Posted March 9, 2012 Ich verfüge momentan über kein eigenes Einkommen da ich noch Abi macheund werd mal sehen wie ich mit dem Berg an Bußgeldern für diese 3Maleumgehen werde. Nochmal vielen Dank an alle Poster mfg Das dürfte rein logisch ziemlich einfach sein, daß Hobby Drogen, Kneipe, mit dem PKW-Rumfahren kostet Geld, nicht so wenig. 3 Monate clean und trocken samt zu Fußgehen oder Fahrrad fahrten statt teurem Treibstoff tanken dürfte reichen. Quote Link to post Share on other sites
Haberlon 1 Posted March 13, 2012 Report Share Posted March 13, 2012 Also ich weiß ja nicht was du im Monat versäufst, verkiffst und verfährst..... Aber mir wird so manches klar Quote Link to post Share on other sites
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