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Neues Punktesystem Kommt


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Ramsauer, der Ankündigungsminister ... der hat noch nicht mal die angebliche Nichtigkeit der StVO seit über einem Jahr beheben können. Jetzt hat er sich anscheinend von Pressekonferenzen auf Bildeinflüsterungen verlegt - was für ein Affentanz.

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Um's mal auf den Punkt zu bringen: Man kann dauerhaft alle 3 Monate einmal mit Tempo 90 in geschlossenen Ortschaften erwischt werden, ohne daß es Probleme mit dem Führerschein gibt - zumindest nicht nach dem Punktesystem. Die Fahrverbote werden ja nicht verändert.

 

M.E. kann man das Punktesystem dann auch gleich abschaffen. Wäre noch viel einfacher, und einen Unterschied macht's nicht.

 

[ironie]Ein Hoch auf Ramsauer! Ich liebe diesen Vollblutpolitiker[/ironie]

 

Im Gegensatz zur StVO muß die FEV m.W. nicht durch den Bundesrat, Änderungen sind dort im Alleingang des BMVBS denkbar. Ich schätze allerdings, daß zahlreiche Verbände über diesen Vorstoß erregt sein werden.

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Um's mal auf den Punkt zu bringen: Man kann dauerhaft alle 3 Monate einmal mit Tempo 90 in geschlossenen Ortschaften erwischt werden, ohne daß es Probleme mit dem Führerschein gibt - zumindest nicht nach dem Punktesystem. Die Fahrverbote werden ja nicht verändert.

 

M.E. kann man das Punktesystem dann auch gleich abschaffen. Wäre noch viel einfacher, und einen Unterschied macht's nicht.

 

[ironie]Ein Hoch auf Ramsauer! Ich liebe diesen Vollblutpolitiker[/ironie]

 

Im Gegensatz zur StVO muß die FEV m.W. nicht durch den Bundesrat, Änderungen sind dort im Alleingang des BMVBS denkbar. Ich schätze allerdings, daß zahlreiche Verbände über diesen Vorstoß erregt sein werden.

 

Na mal abwarten...

Ggf. gibt es dann halt für Wiederholungstäter in einem bestimmten Zeitraum statt einem zwei Punkte und schon geht die Rechnung nicht mehr auf.

Da müssen wir wohl warten, bis Herr Ramsauer sich erbarmt noch diesen Monat die Einzelheiten bekannt zu geben.

Wenn se nix anderes zu tun haben..

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Finde ich ehrlich gesagt auch nicht sooooo gelungen... Vor allem, wenn es (wie der Artikel aussagt) für 21+ weiterhin einen Punkt geben sollte...

Da finde ich dann die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt, wenn schon mit 8 Punkten der Lappen weg is. :cool:

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Finde ich ehrlich gesagt auch nicht sooooo gelungen... Vor allem, wenn es (wie der Artikel aussagt) für 21+ weiterhin einen Punkt geben sollte...

Da finde ich dann die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt, wenn schon mit 8 Punkten der Lappen weg is. :cool:

 

dafür gibts ja dann die individuelle Verjährung nach zwei Jahren, ohne Neubeginn bei Begehung späterer Verstöße.

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Die Geldstrafen für Verkehrsgefährdung sollen noch einmal saftig erhöht werden.

 

das kann man ja dann praktischer Weise gleich mit erledigen - war die letzten Male zumindest hinsichtlich der Mehreinnahmen sehr erfolgreich!

Ja, das bietet sich doch geradezu an. Die letzte Bußgelderhöhung ist schließlich schon ewig her. :cool:

 

 

Wenn man der BILD glauben schenkt
ist einem einfach nicht mehr zu helfen...

Zur dir braucht eigentlich nichts mehr gesagt werden. Dich nimmt hier eh keiner mehr ernst. Von daher kannst du dir eigentlich deine "geistigen Ergüsse" sparen. Deine Forenbeiträge sind kumuliert ungefähr genauso sinnvoll wie die Reform der Verkehrssünderdatei.

Zur Sache: Ja, die BILD hatte diese Information exklusiv - alle anderen haben danach abgekupftert. Da kann man von dem Blatt halten was man will.

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Zur dir braucht eigentlich nichts mehr gesagt werden.
Warum tust Du es dann? :cool:

 

Ja, die BILD hatte diese Information exklusiv
Das behaupten die nicht mal selber.

 

Da kann man von dem Blatt halten was man will.
Selbstverständlich. Man kann es sogar lesen, auch wenn das eindeutig verschwendete Zeit ist. Man sollte denen aber nicht glauben.
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Zur dir braucht eigentlich nichts mehr gesagt werden.
Warum tust Du es dann? :cool:

Ich schreibe in der Hoffnung, dass du endlich den Ent­schluss fasst dich hier abzumelden.

 

Ja, die BILD hatte diese Information exklusiv
Das behaupten die nicht mal selber.

Zum Zeitpunkt der Abfassung meines Beitrags hatte die BILD als einzige größere Zeitung einen Artikel zu dem Thema. Spiegel und Co. haben sich im Anschluss dann zunächst auf diesen Artikel bezogen.

 

Da kann man von dem Blatt halten was man will.
Selbstverständlich. Man kann es sogar lesen, auch wenn das eindeutig verschwendete Zeit ist. Man sollte denen aber nicht glauben.

Ich bin nicht so unbedarft ein Boulevardblatt mit derartigem Einfluss auf bestimmte Bevölkerungsschichten komplett zu ignorieren. Eine Mischung aus Qualitätsjournalismus und Regenbogenpresse informiert am Umfassensten über das Meinungsbild in der BRD. Wenn man denn umfassend informiert werden will.

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Es sieht nach einer Währungsreform / Schuldenschnitt aus, sprich neue Flens-Einheiten 3 : 1. Kann man auch als neues Punktesystem sehen, wie es auch öfters im Rennsport vorkommt, siehe z. B. F1.

Natürlich muß man sich den genauen Konvertierungsschlüssel für alle Verkehrsdelikte anschauen. Welche Zuwiderhandlung gewinnt, welche verliert? Wie werden bisherige 1-Punkt-Ahndungen konvertiert? Halbe Punkte?

Die nächste Sache ist dann der Bußgeldkatalog. Bleiben die typischen Schwellwerte +21, +31, +41, +61, +71 km/h, dito beim Abstand 5/10 und 3/10?

Und die nächste Sache ist dann die Bußgeldhöhe...reichte Tiefensees Erhöhung nicht?

Es wird spannend. Reformen sind grundsätzlich zu begrüßen. Gerade die 2-Jahre-Tilgungszeit war nicht für alle glücklich. Mit der eingeführten Überliegefrist wurde es noch komplizierter.

Und wenn ich es richtig sehe, wird es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen besser, was auch nur logisch ist, da Limitgrenzen wischwaschi sind, also nicht digital 0-1. Rotlicht z. B. ist dagegen klar 0-1-Entscheidung mit gravierendem Resultat, wie von mir schon früher dargelegt.

Ramsauer hat schon ein guten Kern, nur bei der Pkw-Maut und dem Wechselkennzeichen hat ihn etwas geritten.

:cool:

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Toll. Plakettenverstöße und solch Kram, wo kundige VT eh nie einen Punkt kassieren würde.

 

Mich wundert wieder mal, dass Bußgelder auch angehoben werden sollen. Und das obwohl den Fahrern mehrheitlich offenbar das Geld egal wäre währendgegen sie sich vor Punkten und Fahrverboten geradezu fürchten. Sollte man nicht - der Sicherheit zuliebe und des Erziehungseffektes wegen - die Punkte je Verstoß verdoppeln und die Fahrverbotsgrenze senken? Nicht dass nachher doch die Melkkuh wichtiger ist als ein braver Autofahrer? :cool:

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Ich schreibe in der Hoffnung, dass du endlich den Ent­schluss fasst dich hier abzumelden.
So gern ich meinen Mitmenschen Freude bereite, diese Hoffnung ist vergeblich.

 

Zum Zeitpunkt der Abfassung meines Beitrags hatte die BILD als einzige größere Zeitung einen Artikel zu dem Thema.
Was nichts daran ändert, daß selbst die Zeitung nichts von 'exklusiv' schrieb.
Ich bin nicht so unbedarft ein Boulevardblatt mit derartigem Einfluss auf bestimmte Bevölkerungsschichten komplett zu ignorieren. Eine Mischung aus Qualitätsjournalismus und Regenbogenpresse informiert am Umfassensten über das Meinungsbild in der BRD.
Dieses Blatt sollte man nicht mal ignorieren, dann müßte man über den Einfluss nicht mal nachdenken. Und Qualitätsjournalismus ist dort ungefähr so wahrscheinlich wie Jungfräulichkeit bei einer Prostituierten.
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Wie werden bisherige 1-Punkt-Ahndungen konvertiert? Halbe Punkte?

Aeeehhhmmm.... keinen Punkt? :cool::whistling:

 

...aus einem Punkt wird ein halber und die 0,5 werden dann nach den Rundungsregeln zu 1 aufgerundet :spit:

 

Glaubt doch hoffentlich niemand, dass man nach dem neuen System irgendwie besser wegkommt ... aufwachen... da sind Politiker am Werk!

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@aka: Ich bin da hin- und hergerissen. Es gibt schon gute Politiker, zumindest phasenweise mit Lichtblicke. Es wird sicherlich Gewinner und Verlierer geben. Es ist aber nun die Chance da, eine vernachlässigte Gewichtung wie Nichteinhaltung vom Rechtsfahrgebot anzupassen, ebenso bei der Abstandsahndung.

 

Erschreckend natürlich, wenn Ramsauer gleichzeitig uns noch eine Bußgelderhöhung unterjubelt. Die Gelegenheit ist günstig. Ein Dumpfgeblubbere wie von Tiefensee 2009 kann er ja nicht bringen.

 

Es wird richtig spannend. Wenn schon Kay Nehm sich unglaublicherweise für eine Amnestie der Altpunktbesitzer ausspricht, aber hallo :):cool: ! Dann auf zum Punktesammeln :spit: .

:whistling:

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Es wird richtig spannend. Wenn schon Kay Nehm sich unglaublicherweise für eine Amnestie der Altpunktbesitzer ausspricht, aber hallo :):cool: ! Dann auf zum Punktesammeln :spit: .

:whistling:

Du glaubst doch nicht wirklich dass sowas kommen würde, oder?!?

 

Warum steht hier:

 

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder es gibt eine Generalamnestie und alle bisher gesammelten Punkte - insgesamt 47 Millionen - verfallen. In diesem Falle würden die Punkte entwertet und könnten an abstiegsgefährdete Bundesligavereine verkauft oder an Marienkäfern angebracht werden. Großer Vorteil dieser Variante: Bis zur Amnestie kann jeder noch so viele Verkehrsvergehen anhäufen, wie er will. Sie verfallen ohnehin.

 

Auch ansonsten sehr nett zu lesen:

http://www.der-postillon.com/2012/02/ratge...beim-neuen.html

 

;)

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  • 3 weeks later...

Die Eckdaten wurden nun bekanntgegeben: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

 

Ordnungswidrigkeiten (aktuell 1-4 Punkte, 2 Jahre Verjährungsfrist) -> Schwerer Verstoß (1 Punkt, 2,5 Jahre)

Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot (aktuell 3-4 Punkte, 2 Jahre) -> Besonders schwerer Verstoß (2 Punkte, 5 Jahre)

Straftat (aktuell 5-7 Punkte, 5-10 Jahre) -> Besonders schwerer Verstoß (2 Punkte, 10 Jahre)

 

Jede Tat verjährt einzeln, keine Überliegefrist, keine Möglichkeit zum Punkteabbau.

 

Punkteübertragung (am Stichtag):

1-3 = 1

4-5 = 2

6-7 = 3

 

8-10 = 4

11-13 = 5

 

14-15 = 6

16-17 = 7

 

18 = 8

 

Das neue System ist mMn keine gute Lösung. Punkte aus Fahrverboten bleiben jetzt 5 Jahre in Flensburg eingetragen...das ist ja wohl etwas übertrieben. Auch die Herabstufung der Straftat von bis zu 7 Punkten auf 2 und damit auf die Stufe von einem FV ist ein Witz. Da reißt es die 5 Jahre längere Verjährungsfrist auch nicht raus.

 

EDIT: Achja, das Bundesverkehrsministerium rechnet mit 10% mehr Fahrverboten pro Jahr (5000 -> 5500). Ich vermute mal, dass die Zahl deutlich darüber liegen wird...

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Im Schnitt wird es doch eher besser.

Angenommen, für einen Geschwindigkeitsverstoß kassiere ich durchschnittlich 3 Punkte (Geschwindigkeitsüberschreitung agO bis 40 kmh, igO bis 30 kmh). Dann darf ich das 6 Mal machen, bevor der Lappen weg ist. Im neuen System darf ich das 8 Mal machen. :whistling:

 

Wenn dann noch die Verstöße unabhängig voneinander verjähren, kann man sich 2-3 Mal im Jahr blitzen lassen und kommt nicht an die 8 Punkte ran.

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Im Schnitt wird es doch eher besser.

Angenommen, für einen Geschwindigkeitsverstoß kassiere ich durchschnittlich 3 Punkte (Geschwindigkeitsüberschreitung agO bis 40 kmh, igO bis 30 kmh). Dann darf ich das 6 Mal machen, bevor der Lappen weg ist. Im neuen System darf ich das 8 Mal machen. :whistling:

 

Wenn dann noch die Verstöße unabhängig voneinander verjähren, kann man sich 2-3 Mal im Jahr blitzen lassen und kommt nicht an die 8 Punkte ran.

So kann man es natürlich auch sehen...

Ich persönlich empfinde die Regelungen und Abstufungen im VZR als sehr sinnvoll. Jeder der bis drei zählen kann sollte in der Lage sein die Punktevergabe und die Tilgungsfristen nachzuvollziehen. Das System ist transparent. Eine Reform ist schlichtweg nicht erforderlich.

 

Das neue System ist mMn keine gute Lösung.
Stimmt. Ich glaube allerdings nicht, daß es kommen wird.

Das denkst du weshalb?

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naja, also das positivste am neuen system ist der wegfall der tilgungshemmung. aber sonst sehe ich auch nicht wirklich eine verbesserung. im gegenteil, ich finde mit 'mehr' punkten kann man besser differenzieren. das geht jetzt verloren. aber nun ja, schauen wir mal

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Viel eher sollte man festlegen, das bei einer Voreintragung das BGeld so und so erhöht wird, damit der Wildwuchs ein Ende hat.

 

Des weiteren gehören alle Bußgelder in einen Topf. Die Personalkosten werden erstattet soweit diese unterhalb der Einnahmen liegen und der Rest wird in die Prävention gesteckt.

 

Und dazu zähle ich auch, Verkehrserziehung für Kinder etc.

 

Gerade da wurde in letzter Zeit erheblich gestrichen. So gibt es bei uns keine Fahrradkurse an Schulen etc. mehr.

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Viel eher sollte man festlegen, das bei einer Voreintragung das BGeld so und so erhöht wird, damit der Wildwuchs ein Ende hat.

 

Des weiteren gehören alle Bußgelder in einen Topf. Die Personalkosten werden erstattet soweit diese unterhalb der Einnahmen liegen und der Rest wird in die Prävention gesteckt.

 

Und dazu zähle ich auch, Verkehrserziehung für Kinder etc.

 

Gerade da wurde in letzter Zeit erheblich gestrichen. So gibt es bei uns keine Fahrradkurse an Schulen etc. mehr.

 

dem schließe ich mich gern ein. eine sehr gute forderung.

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Das denkst du weshalb?
In erster Linie, weil es von Ramsauer kommt, der mir zumindest bisher eher nicht durch besondere Aktivität aufgefallen ist. Außerdem glaube ich, daß unsere Regierung momentan mit anderen Problemen beschäftigt ist und Frau Merkel wahrscheinlich keine Lust hat, sich in dieser Legislaturperiode mit dem Thema 'Punktumrechnung' auseinanderzusetzen. Und in der kommenden dürfte Ramsauer kein Minister mehr sein.

 

Aber vielleicht liege ich auch völlig falsch - waretn wir ab, was die Anhörungen ergeben.

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Stimmt. Ich glaube allerdings nicht, daß es kommen wird.
Das denkst du weshalb?

Ramsauer soll heute auf der Pressekonferenz gesagt haben, dass er eine Einführung für Anfang 2013 plant.

 

Erfahrungsgemäß verschieben sich solche Termine dann doch gerne mal ein paar Monate und dann ist es plötzlich Mitte 2013. Dann ist erstmal Wahlkampf, da wird sowieso nichts gemacht und dann gucken wir mal wie es nach der Wahl im zuständigen Ministerium so aussieht...

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Übrigens sollen ja "nur die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße" erfasst werden. "Auf die Erfassung von Verstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, kann verzichtet werden, z. B. das Fahren in der Umweltzone und Straftaten wie z. B. den Kennzeichenmissbrauch."

 

Betreiben von Radarwarnern etc. wäre dann wohl auch Punktefrei... :whistling:

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Im Schnitt wird es doch eher besser.

Angenommen, für einen Geschwindigkeitsverstoß kassiere ich durchschnittlich 3 Punkte (Geschwindigkeitsüberschreitung agO bis 40 kmh, igO bis 30 kmh). Dann darf ich das 6 Mal machen, bevor der Lappen weg ist. Im neuen System darf ich das 8 Mal machen. :whistling:

Kommt drauf an. Bisher konntest du 17mal in fünf Jahren mit 21 km/h zuviel geblitzt werden, jetzt nur noch 14mal. (Bei zeitlich gleichmäßiger Verteilung der Blitze in 2 x 2,5 Jahren) Wenn du aber 39 km/h zuviel drauf hast geht das jetzt nur 5mal in fünf Jahren, in Zukunft aber auch 14mal. Bei gröberer Abstufung werden auch die günstigen und die ungünstigen Ecken in der Skala größer.

Gut finde ich, daß es dann für den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ebenso wie für rechts Überholen einen Punkt gibt. Wenn mich dann ein LSB deswegen anzeigt verschafft er zwar mir einen Punkt, handelt sich aber selbst auch einen ein.

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Betreiben von Radarwarnern etc. wäre dann wohl auch Punktefrei... :unsure:

Das wäre natürlich der Hammer. Ob sie das bei ihrer Argumentation bedacht haben? :whistling:

 

Gut finde ich, daß es dann für den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ebenso wie für rechts Überholen einen Punkt gibt. Wenn mich dann ein LSB deswegen anzeigt verschafft er zwar mir einen Punkt, handelt sich aber selbst auch einen ein.

Das ist in der Tat ein Schritt in die richtige Richtung. Damit würde das Delikt des LSB - in Relation gesehen - zumindest etwas härter bestraft.

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Betreiben von Radarwarnern etc. wäre dann wohl auch Punktefrei... ^_^

Joh, und Lärmlimitabzocke wie Bielefeld Ostwestfalendamm, B31 Freiburg, A9 Ingolstadt+Garching, A96 Germering usw. wären auch punktefrei :whistling: , ebenso Gewässerschutzlimitabzocke Wuppertal und Lückenschlußlimitabzocke A9 Spänflecker Berg-Sophienberg-Bayreuth :unsure: .

 

Grundsätzlich finde ich Reformen begrüßenswert ;) und wenn Bestehendes hinterfragt wird. Ramsauer müßte noch viel mehr reformieren, z. B. die Unfallursachenbestimmung, das bundesweite Schildermanagment, die Verkehrsüberwachung. Also noch viel Arbeit.

 

Auf der neuen, gelungenen Website vom Verkehrsministerium gibt es eine schöne "FAQ Reform Punktesystem " , die alles schön, einfach, logisch und begründet darstellt. Wichtig ist vorallem dies :sneaky: :

 

Werden die Bußgelder erhöht?

 

Bei den Eckpunkten für eine Neuregelung geht es nicht um die Bußgelder, sondern allein um das System und seine Komponenten. Eine Erhöhung ist deshalb nicht vorgesehen.

 

Wie immer gibt bei verschiedene Systeme jeweils Vor- und Nachteile. Was halt nicht sein kann, daß jemanden der Führerschein entzogen wird, wenn er 18 mal ohne Plakette in die Lügenzone eingefahren ist. Oder wenn ein Berufskraftfahrer einen Tag vor Ablauf der zweijährigen Altpunktverfallszeit in Schwulitäten kommt, weil er von einem dienstbeflissenen Cop Flens aufgrund eines fehlenden Zentimeters einer Hinterradabdeckung beim Privatmopped (Erlöschen der ABE) erhält.

 

Klar, jetzt muß man mal alle erdenklichen Sündermodelle durchrechnen, siehe Posting von @gerre.

:blink:

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Wie immer gibt bei verschiedene Systeme jeweils Vor- und Nachteile. Was halt nicht sein kann, daß jemanden der Führerschein entzogen wird, wenn er 18 mal ohne Plakette in die Lügenzone eingefahren ist. Oder wenn ein Berufskraftfahrer einen Tag vor Ablauf der zweijährigen Altpunktverfallszeit in Schwulitäten kommt, weil er von einem dienstbeflissenen Cop Flens aufgrund eines fehlenden Zentimeters einer Hinterradabdeckung beim Privatmopped (Erlöschen der ABE) erhält.

Was zunehmen dürfte ist die Beauftragung von Anwälten zum Zwecke der Verlängerung des Verfahrens.

 

Zur Zeit muss man ja, will man durch eine verspätete Eintragung der Punkte eine Löschung der Alt-Punkte ermöglichen das Verfahren mindestens ein ganzes Jahr, eben die berüchtigte Überliegefrist, hinauszögern.

 

Diese Zeitspanne würde dann in Zukunft oftmals wesentlich kleiner sein.

 

Mag sein, dass das durch die wesentlich längere Zeit bis zur Löschung der Punkte (5 statt wie bisher 2 Jahre) wieder etwas nivelliert wird, aber dafür wäre ja dann jede Eintragung mit eigenem Verfallsdatum versehen, eine Tilgungshemmung gäbe es nicht mehr.

 

Was ich für absolut unmöglich halte ist das auf eine Stufe stellen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Vergabe gleicher Punktzahlen und die Zusammenfassung als "besonders schwerer Verstoß". Das geht eigentlich überhaupt nicht!

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Ich sehe das Thema auch mit etwas Belustigung.

 

Erste Prognose:

Wie beim tatsächlichen Blitzen auch.... werden die vielen kleinen Sünder stärker belastet.

 

Ich glaube schon, dass es nun leichter zuschaffen ist, aus vielen kleinen 1-er-Punkten - die 8 Punkte zu schaffen, als früher..

Denn da gab es auch schon viele 1-er-Verstöße.

 

Davon konnte man aber 18 machen - jetzt nur 8. Ich glaube nicht, dass so viele, wie schon oben beschrieben, wegfallen (Handy-Radarwarner usw)

 

Und.. was mich wundert... die Nachschulungskurse - ein gutes Geschäft für die Fahrschulen - zwecks Punkteabbau - fallen weg.

Stattdessen werden wir wohl eine - mit saftigen Gebühren belegte - letzte Mahnung bekommen. Diese Gelder gehen schon mal.. nach Flensburg (die müssen sich ja auch refinanzieren)

 

Die Fahrschulen dürften ihren Ausgleich bekommen, wenn die vielen MPU-Kandidaten auf sie zukommen, die mal eben die 8 Punkte geschafft haben.

 

Bis jetzt kann immer noch niemand genau sagen, was genau passiert, wenn jemand die 18 Punkte (später 8 Punkte) tatsächlich erreicht hat.

 

 

Weiß das jemand genau?

 

1. Das ist ein Führerscheinentzug - theoretisch auf Lebenszeit.

2. Damit dürfte ja wohl auch ein Fahrverbot einhergehen.

 

Die Frage ist aber....

 

Wann darf man wieder einen neuen (jetzt dann theoretisch noch mit 9 frischen Punkten - später vielleicht nur noch mit 4 Punkten? zu belastenden) Führerschein beantragen?

 

Sofort?

Nach 1 Monat?

Nach 3 Monaten?

Nach 1 Jahr?

 

Mir ist klar, dass dann die Stunde der echten Abzocker schlägt...

 

TÜV-Prüfer lassen uns 1 - 3 mal durchfallen

Fahrschulen verkaufen teuere Kurse.

Beide arbeiten zusammen, wie jetzt auch schon...

Heißt: Prüfer lässt dich eventuell bestehen, wenn du von einer bestimmten Fahrschule den Aufbaukurs bekommen hast..

 

Ja ja.... Sizilien lässt grüßen.

 

 

Aber..angenommen, - man ist schnell und gut und schafft diese Hürden... ab wann bekomme ich frühestens den neuen Führerschein?

 

Noch spannender ist für mich die Frage:

 

Wann endet das Fahrverbot?

 

Denn - ich kann theoretisch auf die Gnade der Behörde, mir eventuell mit vielen teueren Hürden, eine neue deutsche Fahrerlaubnis auszustellen, gut verzichten.

 

Sobald ich kein Fahrverbot habe... kann ich auf eine deutsche Lizenz gut verzichten, denn ich habe zusätzlich eine gültige separate ausländische Lizenz.

 

Diese ist Staatseigentum des ausstellenden Staates, deshalb können sie diese nicht mal einziehen.

Sie müssten also gegen mich ein deutsches Fahrverbot auf Lebenszeit aussprechen.. Ginge das?

 

Es wird noch lustig - mit unserem bayerischen Wichtigtuer!

 

Alberto

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http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,817222,00.html

 

Neben dem neuen Punktesystem finde ich an diesem Artikel interessant, dass die fälschliche Beschuldigung eines Dritten auf dem Anhörungsbogen zu einer Owi anscheinend nicht mehr strafbar ist (Hervorhebung durch mich):

 

"...Wenn der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle doch mal Verdacht schöpft, kann er sich bei der zuständigen Meldebehörde ein Passfoto zum genaueren Abgleich besorgen. Doch das muss dann schon schnell gehen, denn insgesamt bleiben nur drei Monate Zeit, um das Verfahren gegen den eigentlichen Verkehrssünder zu eröffnen. Danach blockiert die Verjährung jede weitere Verfolgung.

 

Zwar leitet die Staatsanwaltschaft immer mal wieder ein Verfahren wegen "falscher Verdächtigung" ein, wenn der Schwindel aufliegt. Doch die Ankläger erreichen damit kaum mehr, als den Betroffenen einen gehörigen Schrecken einzujagen. Richter und Professoren sind nämlich inzwischen einig, dass dieser Vorwurf juristisch nicht haltbar ist, wenn es um eine Ordnungswidrigkeit geht.

 

Ohnehin lässt sich das Problem ganz einfach dadurch umgehen, dass der vermeintliche Sünder den Anhörungsbogen eigenhändig ausfüllt. Für eine solche Selbstbezichtigung kann man nämlich nicht bestraft werden..."

Edited by Gast225
Zur besseren Kenntnis richtige Quotes gesetzt
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1. Das ist ein Führerscheinentzug - theoretisch auf Lebenszeit.

2. Damit dürfte ja wohl auch ein Fahrverbot einhergehen.

Nach 6Monaten Sperrzeit kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Die Behörde kann Auflagen machen.

 

Mir ist klar, dass dann die Stunde der echten Abzocker schlägt...

 

TÜV-Prüfer lassen uns 1 - 3 mal durchfallen

Fahrschulen verkaufen teuere Kurse.

Beide arbeiten zusammen, wie jetzt auch schon...

Heißt: Prüfer lässt dich eventuell bestehen, wenn du von einer bestimmten Fahrschule den Aufbaukurs bekommen hast..

Wieso Fahrschulen und Prüfer. Für die Neuerteilung wird weder Fahrschule noch Prüfung verlangt.

 

Ja ja.... Sizilien lässt grüßen.

Mal selbst informieren lässt grüßen.

 

Aber..angenommen, - man ist schnell und gut und schafft diese Hürden... ab wann bekomme ich frühestens den neuen Führerschein?

Wie oft diese Frage?

Es bleibt bei 6Monaten für eine neue Fahrerlaubnis, nicht Führerschein.

 

Noch spannender ist für mich die Frage:

 

Wann endet das Fahrverbot?

Da ist die Frage schon wieder, kein Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis 6 Monate.

 

Sobald ich kein Fahrverbot habe... kann ich auf eine deutsche Lizenz gut verzichten, denn ich habe zusätzlich eine gültige separate ausländische Lizenz.

Nur ist diese Fahrerlaubnis nicht gültig, da vor dem dem Entzug ausgestellt. Jeder darf nur eine Fahrerlaubnis besitzen.

 

Diese ist Staatseigentum des ausstellenden Staates, deshalb können sie diese nicht mal einziehen.

Sie müssten also gegen mich ein deutsches Fahrverbot auf Lebenszeit aussprechen.. Ginge das?

Wenn die Sperrzeit vorbei ist, kannst Du eine Fahrerlaubnis neu erwerben, aber die Voraussetzungen beim Erwerb beachten.

 

Es wird noch lustig - mit unserem bayerischen Wichtigtuer!

Dein bester Satz, das was bis jetzt zum Vorschein gekommen ist, ist noch unausgegorener wie dein Beitrag.

 

MfG.

 

hartmut

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Nur ist diese Fahrerlaubnis nicht gültig, da vor dem dem Entzug ausgestellt. Jeder darf nur eine Fahrerlaubnis besitzen.

 

Falsch. Wenn ich schon einen deutschen FS habe kann mir niemand verbieten nochmal eine Prüfung in einem anderen Land abzulegen und einen ausländischen FS zu machen. Die jeweiligen Behörden des Landes sind eigenständig und haben rechtlich nichts miteiannder zu tun. Wird mir in D der Führerschein weggenommen kann ich mit dem polnischen ohne Problme in Polen weiter fahren bzw im Ausland. Das ist dann nicht fahren ohne FS. Nützt natürlich nichts wen man auschließlich in D unterwegs ist.

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Da würde es sich eher empfehlen bei Punkt 7 sofern möglich ins Ausland zu ziehen. Ein Bekannter der als Handelsvertreter in BW relativ flexibel war ist auch deshalb ins Elsass gezogen wo er sich einen dortigen Permis mit 12 frischen Punkten geholt hat. Das Fahrzeug ist nach wie vor in D zugelassen weshalb die F-Punkte auch kaum in Gefahr sind.

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Wehrter Herr Ramsauer,

mein Name ist Max Mustermann, ich habe in den letzten 15 Jahren 8 Punkte in der Flensburger Kartei angesammelt. Alle 8 weil ich auf der Autobahn 21 - 23 km /h zu schnell war und dafür je einen Punkt kassierte. Dummerweise kam kurz vor der Verjährung immer wieder ein Vergehen dazu. Mein Punktekonto ist derzeit zu 44,4 % ausgeschöpft. Mit Nachschulung wären es sogar nur 33,3 % Auf ihrer Pressekonferenz sagten sie, niemand soll bei der Punktewandlung ins neue System schlechter gestellt werden als derzeit. Mit ihrer Gesetzesvorlage bin ich nach der Umwandlung meinen Führerschein los. Die von Ihnen genannten ca. 500 Führerscheine, die bei der Umwandlung eingezogen werden müssten, sind auf jeden Fall zu tief gegriffen. Da haben Ihre Mitarbeiter wohl zwei Nullen vergessen?

 

Im neuen System kann ich sogar momentane 3 Punkt - Schnellfahrdelikte (30 km/h zuviel innerorts bzw. 40km km/h zuviel außerorts) 2,5 mal so oft - also 20 mal im gleichen Zeitraum - begehen und bin den Führerschein immer noch nicht los. Insofern schließe ich mich etlichen Fachleuten an: In der Gefährdung ist es ein himmelweiter Unterschied, wenn einer mit 100 % Übertempo durch die 30ziger Zone bzw. mit 100 km /h durch eine 60 ziger Baustelle brettert. Der ist z. Z. nach 6 mal mit Recht den "Lappen" los. Künftig kann jeder p.a. zweimal so viel zu schnell fahren und bekommt bis ans Lebensende nie mehr als 6 Punkte. Denn immer wieder gehen nach 30 Monaten 2 Punkte weg.

 

Sie wollten doch die Intensivtäter mit dem neuen Punktesystem stärker belangen? Hier geht der Schuss IMO nach hinten los!

 

Es grüßt Sie der künftige "8 Punkte Fußgänger" Max Mustermann.

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Sehr geehrter Herr Max Mustermann,

"welches Verkehrsrisiko ein Fahrer darstellt, hängt nicht in erster Linie von der Menge der Punkte ab, zeigt eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Entscheidend ist die Zahl der Einträge. Wer oft auffällt, verursacht eher Unfälle". Wir haben dies für Sie aus der aktuellen ADAC motorwelt, 3/2012, S. 32 zitiert und die entscheidende Passage stilistisch hervor gehoben.

MfG

Schwarzer Peter, schamrot.

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Mit ihrer Gesetzesvorlage bin ich nach der Umwandlung meinen Führerschein los. Die von Ihnen genannten ca. 500 Führerscheine, die bei der Umwandlung eingezogen werden müssten, sind auf jeden Fall zu tief gegriffen.

Sehr geehrter Herr Mustermann,

 

informieren Sie sich doch bitte erst einmal richtig, bevor Sie anfangen zu lamentieren......

 

Da haben Ihre Mitarbeiter wohl zwei Nullen vergessen?

Ist ja nicht so schlimm, eine hat sich gerade gemeldet.......

 

-SCNR-

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Dummerweise kam kurz vor der Verjährung immer wieder ein Vergehen dazu.

Tja, das Problem sitzt hinter dem Lenkrad. Vielleicht bist du einfach überfordert? Schon einmal über einen Berufswechsel nachgedacht?

 

 

Es grüßt Sie der künftige "8 Punkte Fußgänger" Max Mustermann.

Als Fussgänger hättest du viele Vorteile: zB. kannst due heute den grossen Tankboykott mitmachen.

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1. Das ist ein Führerscheinentzug - theoretisch auf Lebenszeit.

2. Damit dürfte ja wohl auch ein Fahrverbot einhergehen.

Nach 6Monaten Sperrzeit kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Die Behörde kann Auflagen machen.

 

Mir ist klar, dass dann die Stunde der echten Abzocker schlägt...

 

TÜV-Prüfer lassen uns 1 - 3 mal durchfallen

Fahrschulen verkaufen teuere Kurse.

Beide arbeiten zusammen, wie jetzt auch schon...

Heißt: Prüfer lässt dich eventuell bestehen, wenn du von einer bestimmten Fahrschule den Aufbaukurs bekommen hast..

Wieso Fahrschulen und Prüfer. Für die Neuerteilung wird weder Fahrschule noch Prüfung verlangt.

 

Ja ja.... Sizilien lässt grüßen.

Mal selbst informieren lässt grüßen.

 

Aber..angenommen, - man ist schnell und gut und schafft diese Hürden... ab wann bekomme ich frühestens den neuen Führerschein?

Wie oft diese Frage?

Es bleibt bei 6Monaten für eine neue Fahrerlaubnis, nicht Führerschein.

 

Du willst mich nicht verstehen!

Ich will dann keinen neuen FS in D erwerben!

Ich hätte aber einen gültigen FS aus einem anderen EU-Land.

 

Habe ich damit ein Fahrverbot oder nicht?

 

Nur, weil mir die Behörde auferlegt, gefälligst mit vielen Auflagen einen neuen FS zu machen, denn ich dann nur schwer bekomme, könnte es doch sein, dass ich fahren dürfte, wenn ich eine Fahrerlaubnis hätte?

 

Und diese.. habe ich!

Alberto

 

 

 

 

Noch spannender ist für mich die Frage:

 

Wann endet das Fahrverbot?

Da ist die Frage schon wieder, kein Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis 6 Monate.

 

Sobald ich kein Fahrverbot habe... kann ich auf eine deutsche Lizenz gut verzichten, denn ich habe zusätzlich eine gültige separate ausländische Lizenz.

Nur ist diese Fahrerlaubnis nicht gültig, da vor dem dem Entzug ausgestellt. Jeder darf nur eine Fahrerlaubnis besitzen.

 

Diese ist Staatseigentum des ausstellenden Staates, deshalb können sie diese nicht mal einziehen.

Sie müssten also gegen mich ein deutsches Fahrverbot auf Lebenszeit aussprechen.. Ginge das?

Wenn die Sperrzeit vorbei ist, kannst Du eine Fahrerlaubnis neu erwerben, aber die Voraussetzungen beim Erwerb beachten.

 

Es wird noch lustig - mit unserem bayerischen Wichtigtuer!

Dein bester Satz, das was bis jetzt zum Vorschein gekommen ist, ist noch unausgegorener wie dein Beitrag.

 

MfG.

 

hartmut

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Vielleicht sollte ich meine Frage nochmals deutlich machen:

 

FS-Entzug - zunächst mal auf Lebenszeit - nach Erreicfhen von 18 Punkten (heute noch)

 

Nach 6 Monaten kann man wieder eine Fahrerlaubnis beantragen.

 

Das heißt also, dass man garantiert 6 Monate gesperrt ist und folglich auch eine Art "Fahrverbot" hat, selbst, wenn man eine andere gültige Fahrerlaubnis hätte.

 

Das würde aber im Umkehrschluss bedeuten, dass man mit dieser gültigen Fahrerlaubnis nach diesen 6 Monaten einfach wieder fahren darf - und gar keinen neuen FS in D machen müsste, oder?

 

Noch besser:

Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nur den Entzug des Papiers - sprich Führerschein, bedeutet und eben dessen mögliche Wiedererteilung in D - erst nach 6 Monaten möglich macht, so ergibt sich die Frage, ob denn

 

"Fahren ohne deutschen Führerschein" gleichzusetzen wäre mit Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

Ich könnta dann nämlich, wenn kein Fahrverbot - gegen meine Person gerichtet - mit einherginge - sofort am nächsten Tag - eben mit dem anderen gültigen Führerschein fahren.

 

Das ist für mich die spannende Frage.

 

Alberto

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So in D'land ein Fahrverbot gegen Dich besteht, darfst Du auch mit einem gueltigen FS aus dem Ausland nicht fahren. Wird Dir der deutsche FS entzogen, dann besteht wohl ganz automatisch ein FV, das Du eben nicht mit dem auslaendischen FS umgehen kannst. Im Ausland allerdings kannst Du mit dem Teil fahren, wie du moechtest...... :kopfschuettel:

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Hallo HarryB

 

Das ist schon klar.

 

Nur - es gibt eben den Unterschied:

 

Entzug der Fahrerlaubnis - heißt - ich habe keinen Führerschein, wie ein 17-Jähriger.

 

Würde nun ein 17-Jähriger mit 18 einen Führerschein - sagen wir mal - in Frankreich - machen, so dürfte er damit natürlich auch in Deutschland fahren.

 

Mich interessiert der besondere Status:

 

Fahrverbot - heißt eigentlich, dass man einen FS besitzt, aber eben nicht fahren darf - bis zu einer bestimmten Frist.

Entzug der Fahrerlaubnis - z.B. für 6 Monate wegen Trunkenheitsfahrt - heißt ebenfalls:

Fühererschein wird wieder zurückgegeben - nach 6 Monaten.

Bis dahin gilt aber parallel auch ein Fahrverbot.

 

Entzug der Fahrerlaubnis - z.B. wg. tödl. Unfalls - auf 1,5 Jahre (18 Monate) - heißt ebenfalls:

Parallel Fahrverbot - und bei Antrag auf Wiedererteilung: Mündliche Prüfung.

Sollte es sich um einen alkoholbedingten Unfall gehandelt haben - auch sicherlich MPU.

 

Aber - bei Entzug auf Lebenszeit?

Nichts anderes sind die 18 Punkte!

 

Dann redet hier jemand von einer Sperrfrist, die ich noch nicht in einem Paragraphen genau gefunden habe - von weiteren 6 Monaten.

Danach kann man wieder einen FS beantragen - natürlich mit Auflagen, wie MPU.

Vermutlich sogar mit schriftlicher und praktischer Prüfung.

 

So - und genau diese Wiedererlangung eines FS bräuchte ich ja nicht, denn ich hätte einen gültigen FS.

 

Endet dann nach dieser erneuten Wartefrist von 6 Monaten (bis zur möglichen Wiederbeantragung) auch das Fahrverbot?

 

Oder aber - noch besser...

 

Wird in diesem Fall gar kein Fahrverbot ausgesprochen, weil man ja davon ausgeht, dass der "Delinquient" sowieso keinen FS hat und auch deshalb nicht fahren dürfte?

 

In der Akte eines 17-jährigen steht ja auch nicht drin, dass er keinen FS hat, oder?

 

Ebenso nicht in der Akte eines - sagen wir 25-Jährigen, der in D eben keinen FS beantragt und gemacht hat, aber dafür mit einem belgischen gültigen FS herumfährt.

 

Man bekommt nicht heraus, wie so etwas genau geregelt ist.

 

Vielleicht ja absichtlich?

 

Gruß

Alberto

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