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Verkehrsbeeinflussungsanlage


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Folgende Situation: an einer VBA wird :D und Überholverbot für LKW angezeigt, diese Anzeige wird an den folgenden VBA wiederholt. An einer späteren und den darauf folgenden VBA wird dann allerdings :blush: nicht mehr wiederholt, obwohl dafür an den Brücken ausreichend Anzeigeplatz wäre. Wie ist hier die rechtliche Situation - ist das Limit aufgehoben?

 

Ähnlicher Fall: grundsätzlich wie oben, allerdings fährt man irgendwann unter nichts anzeigenden VBA durch, ohne das an der letzten VBA :B): geleuchtet hätte - wie ist die Situation hier? Wie wäre die Situation, wenn die VBA als 'außer Betrieb' gekennzeichnet ist?

 

Und ganz grundsätzlich: weiß jemand, ob die Anzeigen von Menschen überwacht und im Zweifel auch geschaltet werden oder geschieht das alles nur durch automatisierte Programme?

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Hallo,

 

sofern keine neue Geschwindigkeit angezeigt wird gilt die bestehende weiter. Darüber, ob und warum an einer möglichen Schilderbrücke nichts angezeigt wird, brauchst du dir also keine Gedanken zu machen.

 

Die Rechtsprechung sagt dazu, das geschwindigkeitsbegenzende Schilder an Autobahnen ca. alle 3 km wiederholt werden sollten. Wenn auf der Strecke also nichts kommt und auch die anderen Umstände dafür sprechen, das die Richtgeschwindigkeit gilt (man z. B. nicht grade in einer Baustelle oder in einem Tunnel unterwegs ist) kann man sich überlegen, schneller zu fahren.

 

weiß jemand, ob die Anzeigen von Menschen überwacht und im Zweifel auch geschaltet werden oder geschieht das alles nur durch automatisierte Programme?

 

Immer diese albernen oder-Thesen. Es trifft beides zu, je nach Anlage auch gleichzeitig. Die Anlagen arbeiten meist automatisiert und zeichnen alle Veränderungen und Störungen auf. Gleichzeitig gibt es eine Überwachungszentrale, die den Verkehr und die Anzeigen per Video überwacht und die auch manuell eingreifen kann. Und dann gibt es die "Beobachter" vor Ort, die die Zentrale über eigenen Wahrnehmungen vor Ort informiert. Das ist kein eigentliches Personal, sondern z. B. die Straßenmeisterei oder die Polizei und andere, die dort regelmäßig entlangfahren und sich mit der Überwachungszentrale in Verbindung setzen können.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Danke für die Antworten - ich werde dann gelegentlich mal gucken, wie weit die VBA auseinanderstehen.

 

Immer diese albernen oder-Thesen. Es trifft beides zu, je nach Anlage auch gleichzeitig. Die Anlagen arbeiten meist automatisiert und zeichnen alle Veränderungen und Störungen auf. Gleichzeitig gibt es eine Überwachungszentrale, die den Verkehr und die Anzeigen per Video überwacht und die auch manuell eingreifen kann.
Bei den VBA auf der A 2 zwischen Boeynhausen und ehemaliger Grenze müssen dann wohl regelmäßig die Computerprogramme fehlerhaft sein und die Überwachungszentralisten pennen. Es sollte doch eigentlich sowohl dem Programm beigebracht worden als auch dem Menschen zwingend klar sein, daß ein einmal angeordnetes Limit irgendwann auch wieder aufgehoben werden müßte - und genau das passiert dort eben oftmals nicht.
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@biber: Murksschaltungen sind auf der A2 in Niedersachsen bekannt. Die VBA-Schaltung steht dort in der Kritik. Du kannst doch gerne mal den @dete fragen :B): . Es gibt grundsätzlich die Computerprogrammschaltung und natürlich auch die manuelle Schaltung.

Es gibt die theoretische Ansicht wie von @mrmurphy dargelegt, also für Kandidaten wie @goose&simineon, die bis zum St. Nimmerleinstag auf das :D-Zeichen warten. In der Praxis ist eine dunkle VBA eine Aufhebung. Wenn "außer Betrieb" angebracht ist, dann ist die Anlage "unsichtbar".

:blush:

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Was MrMurphy schreibt ist korrekt!

 

m3 lässt mal wieder sein übliches Blaba ab, ohne Hintegrundwissen.

 

Das Problem bei solchen Anlagen ist, diese auf den "richtigen" Verkehrsfluss zu schlaten, da sind manchmal mehrere Versuche notwendig, da das Verkehrsaufkommen in Verbindung mit den zu- und abfließenden Strömen ist überall unterschiedlich und muss halt probiert werden.

 

Die m3Aussage, dass eine "dunkle" VBA eine Aufhebung bedeutet widerspricht der Rechtslage und einem Urteil des OLG Hamm, man lasse sich nicht auf solche windigen Aussagen von Blubberern ein!!!!

 

Wenn du auf der A 2 solch eine , in deinen Augen "Fehlschaltung" siehst, kannst du jedeerzeit die Autobahnwache in Garbsen anrufen ( 05137 / 71 0 71 ) da wird dir hoffentlich geholfen.

 

 

Gruß dete

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Wenn du auf der A 2 solch eine , in deinen Augen "Fehlschaltung" siehst, kannst du jedeerzeit die Autobahnwache in Garbsen anrufen ( 05137 / 71 0 71 ) da wird dir hoffentlich geholfen.

 

Leider nicht, auch dort (wie in der Autobahnmeisterei) wundert man sich nur selbst über die teilweise unsinnigen Schaltungen.

 

Wenn ich auf Die BAB auffahre und die VBA ist dunkel, so gilt :B): . m3_ liegt also nicht grundsätzlich falsch.

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Das Problem bei solchen Anlagen ist, diese auf den "richtigen" Verkehrsfluss zu schlaten, da sind manchmal mehrere Versuche notwendig, da das Verkehrsaufkommen in Verbindung mit den zu- und abfließenden Strömen ist überall unterschiedlich und muss halt probiert werden.
Ob die Anzeigen der VBA immer sinnvoll sind, kann ich nicht beurteilen - manchmal bin ich allerdings zugegebermaßen schon irritiert. Das ist aber eigentlich nicht mein Problem, mir geht es hauptsächlich um die Aufhebung einer durch die VBA angeordneten Beschränkung. Und da dachte ich, man könnte dem Programm und auch dem Menschen am Schaltpult beibringen: wenn Du :30: irgendwo vorn einschaltest, mußt Du irgendwo hinten auch zwingend :B): einschalten. Kann doch eigentlich nicht so schwer sein... :D

 

Danke für die Nummer, aber so dringend ist es dann doch nicht, daß ich deshalb die :blush: anrufen würde. Aber weißt Du vielleicht, wo die Schaltzentrale dieser VBA sitzt und wie man die evtl. erreichen kann, ggf. auch per Mail?

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Was MrMurphy schreibt ist korrekt!

 

m3 lässt mal wieder sein übliches Blaba ab, ohne Hintegrundwissen.

@dete: Theorie und Praxis :30: . Mich als VT in der Praxis interessiert nicht die Theorieebene einer Limitierung, sondern nur die blitzrelevante Ebene einer Limitierung.

 

Das Problem bei solchen Anlagen ist, diese auf den "richtigen" Verkehrsfluss zu schlaten, da sind manchmal mehrere Versuche notwendig, da das Verkehrsaufkommen in Verbindung mit den zu- und abfließenden Strömen ist überall unterschiedlich und muss halt probiert werden.

@dete: Selten so ein Rumgeeiere gelesen :B): . Ihr müßt halt mal aus eurer Betriebsblindheit rauskommen. Bei modernen Programmen gibt es keine Dunkelanzeige in geschalteten Limitbereichen. Was soll auch solch eine Dunkelanzeige? Strom sparen? Denn VT zu verunsichern, selbst sogar einen intelligenten VT wie @biber? Daß der Operator bzw. das Programm etwas probiert? Mittelalter in Niedersachsen! Dann kommt doch mal aus Niedersachsen raus und laßt Euch zeigen, wie für den VT idiotensichere VBA-Schaltungen gehen. Sogar zweifache :blush: - Schaltung nach restrikiven :50:, damit es auch jeder kapiert ...Und bei echt situativen Schaltungsprogramm kann man sogar auf einer Aufhebungszeichen-Welle reiten! Mit deinem Hintergrundwissen kennst Du sicherlich die Wellengeschwindigkeit :D .

 

Die m3Aussage, dass eine "dunkle" VBA eine Aufhebung bedeutet widerspricht der Rechtslage und einem Urteil des OLG Hamm, man lasse sich nicht auf solche windigen Aussagen von Blubberern ein!!!!

Du wirst da aber nicht blitzen ;) . Gell, aber die zweite dunkle VBA ist dann aber eine Aufhebung :P:50: . Und Hamm, naja...

Okay, aufpassen muß man in Niedersachsen auf eine am Hintern klebende ProViDa-Zecke mit flachliegenden Beifahrercop, auf dessen Bauch ein OLG-Hamm-Urteil parat liegt, um dem angehaltenen VT die Rechtmäßigkeit der Dunkelanzeigeabzocke darlegen zu können :50: .

:30:

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Und Hamm, naja...

Okay, aufpassen muß man in Niedersachsen auf eine am Hintern klebende ProViDa-Zecke mit flachliegenden Beifahrercop, auf dessen Bauch ein OLG-Hamm-Urteil parat liegt, um dem angehaltenen VT die Rechtmäßigkeit der Dunkelanzeigeabzocke darlegen zu können :cool: .

Seit wann ist denn Hamm für Niedersachsen zuständig? Na, Schätzelein, gibt es da noch ein paar Dinge, außer Deiner Scheindoktorarbeit, die vllt belegen können, wie es mit Deinem ach so "reichhaltigen" Erfahrungsschatz wirklich bestellt ist?

Ich sag's mal so: Du hast nicht nur wenig Ahnung, nein, Du hast KEINE Ahnung. Aber davon eben viel mehr, als Dir offenkundig gut tut. Und das Ergebnis ist: ein nicht enden wollendes Geschwurbele und Geblubbere, ohne Sinn und Verstand.

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@dete&goose: 2 Einzeiler = Doppelkompliment ;) !

 

@Schmusebär :whistling: bluey: Brauchst Du doch mir nicht erzählen, wo Hamm liegt. Hamm nimmt sich sehr häufig raus, in der Rechtsprechung prägend zu sein. Aber frag doch (= Mülleimerrhetorik von @biber) den @dete, warum es kein OLG-Urteil aus Niedersachsen gibt :spit: und er sich fremdländisches Papier auf den Bauch legt :) . Hauptsache die Abzocke ist OLG-gedeckelt, schindet schon Eindruck...

:cool:

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m3, du scheinst wirklich dumm zu sein, da du erwartest, dass OLG aus allen Bundesländern erst etwas richtem müssen, was einmal gut entschieden wurde.

Die OLG nehmen nicht jeden Schrott an, das "könntest" du wissen, musst es aber nicht.

 

 

dete :cool:

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Ähm, lustig ablehnen können OLG solche Sachen nicht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Natürlich müssen die OLG auch entscheiden, wenn ein anderes OLG bereits dazu etwas gesagt hat. Und sei es einfach auf diese Entscheidung zu verweisen.

 

Recht häufig gibt es aber auch divergierende Entscheidungen der OLG.

 

Dazu brauchst du dir nur mal die FAQ hier zur Tateinheit und Tatmehrheit bei Nutzung eines Mobiltelefons anzusehen.

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  • 2 weeks later...
m3, du scheinst wirklich dumm zu sein, da du erwartest, dass OLG aus allen Bundesländern erst etwas richtem müssen, was einmal gut entschieden wurde.

 

Die OLG nehmen nicht jeden Schrott an, das "könntest" du wissen, musst es aber nicht.

@dete: Ich weiß es. Ich hatte selbst zwei wichtige Themen beim OLG. Ein Thema führte zur textlichen Änderung in Bußgeldbescheiden, und zwar bundesweit, obwohl in Bayern verhandelt :lol2: . Ein drittes wichtiges Thema hätte auch vom OLG angenommen werden müssen, aber ich hatte kein Bock drauf.

 

Du und die Herren @bluey&goose habt ein Grundsatzproblem. Ihr versucht laufend mich als "Dummerle" darzustellen, was Euch jedoch laufend mißlingt, weil ich das Gegenteil vom Kleinkind hinter Papas Rechner bin...

Eure einfache Reaktion ist durchaus verständlich, wenn einem Cop, der seine Tätigkeit auch für sich selbst schön redet, bei Mißständen in der Verkehrsüberwachung die Argument ausgehen. Aber wahre Größe wäre ein anderes Verhalten :nolimit: .

 

Und guck, @dete: Ich habe sehr viel Material über VBAs in meiner Bibliothek, als "Abfallprodukt". Auch viel Dokumente, die nicht im Web zu finden sind. Und guck, ich war sogar schon in einer "VBA-Zentrale", ausschließlich für Fachbesucher und Minister zugelassen :lol2: . Aber macht ruhig weiter so in Niedersachsen und lasst beim Auswürfeln der nächsten Schaltung euch genug Dunkelzeit. Amen.

:whistling:

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Ihr versucht laufend mich als "Dummerle" darzustellen,
ne, das machst du schon ganz alleine...

 

was Euch jedoch laufend mißlingt, weil ich das Gegenteil vom Kleinkind hinter Papas Rechner bin...
quo errat demonstrator

 

Gruß

Goose

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Und guck, ich war sogar schon in einer "VBA-Zentrale", ausschließlich für Fachbesucher und Minister zugelassen :nolimit: .

 

Das ist doch auch wieder absolut dummes Zeug! :whistling:

 

Das sind keine Geheimorganisationen, wer so etwas schreibt will sich wichtig tun! In unseren VBA-Zentralen finden für Interessierte auch Führungen statt!

 

Ansonsten siehe Post von Goose!

 

 

 

dete

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@dete: Zur Entlastung deiner voreiligen "Dummerle"-Schelte gebe ich zu, mich nicht exakt genug ausgedrückt zu haben. Ich präzisiere: Ich war bei einer Veranstaltung in einer VBA-Zentrale dabei, die nicht öffentlich war, sondern ausschließlich für Fachbesucher und Minister. Jetzt weißt Du, was ich bin :lol2: .

 

In unseren VBA-Zentralen finden für Interessierte auch Führungen statt!

Aber vorher schnell noch die Würfel wegnehmen :whistling::lol2: .

 

Ansonsten wieder ein Posting von @goose, welches kein bischen zum Thema beiträgt, dazu ohne jeglichen Sachinhalt.

:nolimit:

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  • 2 months later...
na, wenn

 

Aber vorher schnell noch die Würfel wegnehmen

 

für dich Sachinhalt bedeutet, wundert mich nichts mehr.

@goose: Klar, offiziell wird nicht gewürfelt, es heißt so:

 

Die Mitarbeiter gleichen die automatischen Anzeigen der Schilderbrücken permanent mit der Wirklichkeit draußen ab und justieren nach.

:unsure::B)::heul:

Wie die Behörden permanent definieren, ist bekannt. Wie lange wurde die Spinnenanzeige :40: gezeigt? Und "nachjustieren" hört sich schon ziemlich nach würfeln an, ebenso die "kleineren Computerprobleme" und die von @dete erwähnte Problematik.

 

Auszüge oben und unten aus: "Spinnen bremsen Autos aus"

 

Netze der Tiere sorgen für Störungen bei der automatischen Verkehrsregelung

Spinnen bremsen Autos aus: Netze sorgen für Störungen beim Verkehr

...

Der falsche Nebelalarm ist kein Einzelfall. „Das kann immer wieder mal passieren“, gibt Hartmut Prüß, Leiter der niedersächsischen Verkehrsmanagementzentrale in Hannover unumwunden zu. Neben kleineren Computerproblemen sorge öfter auch mal die Natur für Funktionsstörungen.

...

Man kann nur hoffen, daß bei einer Führung nicht ein Gast den Operator auf die sinnwidrigen :40: drauf aufmerksam gemacht hat :whistling: und daß die Computerprobleme rechtzeitg versteckt worden sind :mecker: .

:rolleyes:

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