nubiracdx 1 Posted January 25, 2012 Report Share Posted January 25, 2012 Hallo, neulich war ich wieder mal in der Kreisstadt und wollte auf einen Besucherparkplatz Parken. Der Pakplatz ist so angelegt, das die Ausfahrt wie im Kreisverkehr erfolgt. (Rondell). Da kein Parkplatz mehr frei war, habe ich über die Kreisausfahrt den Parkplatz wieder verlassen. Die Ausfahrt war höchstens 3,50 m breit und ein ander Verkehrsteilnehmer hat in der Ausfahrt oder Umfahrt geparkt. Da es sehr eng zuging bin ich Ausgestiegen um zu sehen, ob ich bei der Ausfahrt an dem PKW angeeckt bin. Es war nichts zu sehen und bin gefahren. In dem Moment kam der Fahrer des PKW und ich habe noch mal angehalten ob er einen Delle oder Kratzer sieht. Dem war nicht so und ich habe den Parkplart verlassen. Irgendwie muss er sichs anders überlegt haben und hat mich angezeigt. Er will mir Fahrerflucht unterstellen und ich hätte doch Kratzer verursacht. Meiner Meinung nach hat er an einer Engstelle verbotswiedrig Geparkt und sowohl ich und auch er haben ja keine Kratzer oder andere Schäden gesehen. Was kann ich machen. Quote Link to post Share on other sites
mir 2 Posted January 25, 2012 Report Share Posted January 25, 2012 Ob er verbotswidrig geparkt hat, spielt keine Rolle. Aber mal zum Vorwurf der Fahrerflucht: Ihr habt Euch beide den Wagen angesehen und es konnte kein Schaden festgestellt werden, richtig? Dann war's auch - aus der Sicht damals - kein Unfall. Nachdem Fahrerflucht nur als Vorsatzdelikt verfolgt wird, ist es auch irrelevant, ob hinterher doch noch Schäden aufgetaucht sin, zumindest für die Frage, ob da eine Fahrerflucht verfolgt werden kann. Quote Link to post Share on other sites
nubiracdx 1 Posted January 25, 2012 Author Report Share Posted January 25, 2012 Hallo - mir -, danke für Antwort. Ich will nur hoffen, der Verkehrsteilnehmer bleibt bei der Wahrheit. Denn bisher sieht es nicht so aus. Ich habe keine Zeugen und er auch nicht. Zum Zeitpunkt meines Verlassens des Parkplatz war definitiv kein Kratzer an seinem PKW. Eigentlich war ich dumm nochmals anzuhalten. Ob er später oder am nächsten Tag einen Schaden an seinem PKW hatte und es mir anlasten will weiss ich nicht. Ich glaube ohne Anwalt wird es wohl nicht gehen. Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted January 25, 2012 Report Share Posted January 25, 2012 Deine Versicherung ist auch dafür zuständig gegen falsche Forderungen anzugehen. Du solltest also deine Versicherung kontaktieren, und den Vorfall schildern. Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted January 28, 2012 Report Share Posted January 28, 2012 Habt ihr denn irgendwelche Adressen ausgetauscht? Dann wärs nämlich keine Fahrerflucht. Hatte mal einen ähnlichen Fall. Nach kleinen Rempler mit einem Fahrradfahrer war man sich eigentlich einig, daß kein Schaden vorlagund ging seiner Wege. Ein paar Wochen später flatterte dann doch ein §142 ins Haus. Da half dann nur noch ein Anwalt - Verfahren eingestellt, gegen Zahlung von 150€. Also solltes Du Post von den Behörden wegen Fahrerflucht bekommen, dann such Dir einen fähigen Anwalt.Ein 142 ist keine OWI mehr sondern eine Straftat - da hört der Spaß wirklich auf.Und dabei ist völlig unerheblich, ob der andere da irgendwie falsch geparkt hat oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
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