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Wie Sollte Mann Sich Verhalten?


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Hallo,

 

ich habe Post bekommen. Abstandunterschreitung. Geschwindigkeit 135 km/h. Gemessener Abstand 33,44 m,

damit 31 cm zu nah am Vordermann (5/10 = 33,75 m).

 

Sollte man Einspruch einlegen und wie beurteilt ihr die Erfolgsaussichten.

 

Danke an alle die antworten.

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Sind Bilder dabei?

 

Der tatsächliche Abstand ist noch wesentlich geringer als der errechneten Abstand, da grundsätzlich von Rad zu Rad gemessen wird, so dass die Heckpartie und die Frontpartei als Toleranz schon dabei sind.

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Sollte man Einspruch einlegen und wie beurteilt ihr die Erfolgsaussichten.

Wenn Du mit den fehlenden 31 cm argumentierst - gar nicht. Es wird einfach eine Grenze gezogen und wenn Du darunter bist hast Du tatsächlich einfach Pech gehabt.

 

Wenn Du Dich gegen den Vorwurf zur Wehr setzen möchtest ist der Weg der Verschleierung der Fahrereigenschaft am elegantesten, je nach Konstellation Fahrer - Halter.

 

Beantworte erst mal die Fragen von oben und dann schauen wir weiter.

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