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Ermittlung Aufgrund Eines Privatvideos?


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Hallo,

 

bin heute auf einer Bundesstraße mit Tempolimit 100 in einer Kolonne gefahren mit LKW vorne, wir sind alle im Schnitt ca. 70-80km/h schnell gewesen. Hinter mir fuhr ein kleiner LKW, allerdings geschätzte 2 Meter hinter meinem Heck. Nach einiger Zeit wurde mir das ganze dann zu blöd (hätte ja sein können, dass er mal kurz auslaufen lässt, ist ja kein Ding) und mein Beifahrer hat sein Handy rausgeholt und das ganze ca. eine Minute lang gefilmt, der Abstand wurde die ganze Zeit deutlich unterschritten.

Bin jetzt kein Unmensch der deswegen ein riesen Fass aufmacht, da jetzt nichts passiert ist. Aber wäre es generell möglich, mit einem Privatvideo aus dem Auto jemandem ans Bein zu pinkeln? Natürlich ungeschickt, wenn der Fahrer selbst filmt, aber das kann man ja nicht nachvollziehen, solang das Auto hintendran und der Abstand zu erkennen sind.

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Dank iPhone Qualität und einem ursprünglichen Focus von 30cm (Video wurde in der Hand gestartet mit Blick auf das Lenkrad) ist die Farbe und die Fahrzeugart erkennbar, ein weißes Rechteck am unteren Teil des Autos soll wohl das Kennzeichen sein, also in diesem Fall keine Chance :whistling:

Hatte es jetzt auch nicht vor, ging mir nur darum, ob es generell machbar ist.

Wie sieht es denn eigentlich mit Fotos aus? Damit kann ja weder eine Geschwindigkeit berechnet/vermutet werden und es kann ja durchaus passieren, dass man bei einem Bremsvorgang mal sehr nah auffährt.

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Du kannst auch ohne Dokumentationsmaterial jederzeit eine Anzeige aufgeben. So ein Video wirkt dabei schon unterstützend. Allerdings hat es einen eingeschränkten Beweiswert. Die Geschwindigkeit und dessen Änderungen sind nur bedingt und mit einem ungeeichten Tacho festgehalten. Mit der aktuellen Digitaltechnik sind auch Manipulationen am Videomaterial technisch möglich. Das Video ist daher nicht so wasserdicht und gerichtsfest wie eine professionell von einem Videofahrzeug aufgenommene Dokumentation.

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Wichtig ist, ob der Fahrer erkennbar ist.

Reicht nicht das Kennzeichen wie bei einem normalen Blitzerfoto, danach werden dann Ermittlungen angestellt?

 

Du kannst auch ohne Dokumentationsmaterial jederzeit eine Anzeige aufgeben. So ein Video wirkt dabei schon unterstützend. Allerdings hat es einen eingeschränkten Beweiswert. Die Geschwindigkeit und dessen Änderungen sind nur bedingt und mit einem ungeeichten Tacho festgehalten. Mit der aktuellen Digitaltechnik sind auch Manipulationen am Videomaterial technisch möglich. Das Video ist daher nicht so wasserdicht und gerichtsfest wie eine professionell von einem Videofahrzeug aufgenommene Dokumentation.

Hat es aber überhaupt einen Sinn, eine Anzeige aufzugeben? Wenn das Privatvideo manipulierbar ist und ohne Beweismaterial kann ja jeder kommen und sagen, ihm sei jemand zu dicht aufgefahren.

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Die Erfolgsaussichten sind auch ohne Dokumentation recht hoch. Es gibt ja noch Deine Aussage. Nicht jedes Verfahren wird eingestellt. Mit einem Video, in welchem der Fahrer zu erkennen ist gibt es wahrscheinlich auch kein großes Problem der Fahrerermittlung.

 

Die Möglichkeiten der Manipulation stellt die Echtheit des Videos nicht unbedingt in Frage. Es ist aber ein Unterschied zu den Polizeivideos und gibt Angriffsfläche für einen guten Anwalt.

 

Ich rate aber dennoch von einer Anzeige ab. Dein Auffahrer ist nun weg und es ist nichts passiert. Du hast außer einer Befriedigung, es Deinem Schädiger gezeigt zu haben keinen Nutzen. Es fließt überall Geld, kostet einen Polizeieinsatz, den Lohn für den Staatsanwalt, eventuell Gerichtskosten, Anwalt für den Betroffenen und eventuell schädigst Du sogar dessen Familie, wenn er seinen Führerschein verliert und seine Arbeit darunter leidet. Einen Teil dieses Geldes zahlst Du.

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Die Erfolgsaussichten sind auch ohne Dokumentation recht hoch. Es gibt ja noch Deine Aussage. Nicht jedes Verfahren wird eingestellt. Mit einem Video, in welchem der Fahrer zu erkennen ist gibt es wahrscheinlich auch kein großes Problem der Fahrerermittlung.

 

Die Möglichkeiten der Manipulation stellt die Echtheit des Videos nicht unbedingt in Frage. Es ist aber ein Unterschied zu den Polizeivideos und gibt Angriffsfläche für einen guten Anwalt.

 

Ich rate aber dennoch von einer Anzeige ab. Dein Auffahrer ist nun weg und es ist nichts passiert. Du hast außer einer Befriedigung, es Deinem Schädiger gezeigt zu haben keinen Nutzen. Es fließt überall Geld, kostet einen Polizeieinsatz, den Lohn für den Staatsanwalt, eventuell Gerichtskosten, Anwalt für den Betroffenen und eventuell schädigst Du sogar dessen Familie, wenn er seinen Führerschein verliert und seine Arbeit darunter leidet. Einen Teil dieses Geldes zahlst Du.

 

Natürlich, wie gesagt, war auch nur eine generelle Frage und ich werd ganz sicher wegen fünf Minuten ärgern nicht zur nächsten Polizeidienststelle laufen. Schon aus reiner Faulheit :whistling:

Gibt ja leider keine Möglichkeiten, seinem Ärger ein bisschen Platz zu machen in der Situation, Warnblinker und Nebelschlussleuchte bringen so viel wie den Finger zeigen und wenn ich bremse, hab ich am Ende noch Ärger wegen Verkehrsgefährdung. Ne ne, für sowas gibts ja gute Musik :whistling:

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Die Geschwindigkeit und dessen Änderungen sind nur bedingt und mit einem ungeeichten Tacho festgehalten.
Hier geht es aber um einen Abstandsverstoß.

 

Reicht nicht das Kennzeichen wie bei einem normalen Blitzerfoto, danach werden dann Ermittlungen angestellt?
Nö, weil du das Fahrzeug nicht anzeigen kannst, sondern nur den Fahrer.

 

Wenn der sich bei einer Anhörung natürlich "verplappert", reicht das Kennzeichen, in dem Moment wo er abstreitet der Fahrer gewesen zu sein, musst du ihn zweifelsfrei identifizieren. Kannst du das nicht, wird die Sache eingestellt.

 

Die Erfolgsaussichten sind auch ohne Dokumentation recht hoch. Es gibt ja noch Deine Aussage.
Wie gesagt, zweifelsfreie Identifizierung.

 

Ich rate aber dennoch von einer Anzeige ab.
Wollte @Blitzhase doch sowieso nicht.

 

eventuell schädigst Du sogar dessen Familie, wenn er seinen Führerschein verliert und seine Arbeit darunter leidet.
Geiles Argument... :whistling:
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@Blitzhase: Hatte jetzt gerade ein ähnliches Erlebnis in der :whistling: -Zone - nur dass es bei mir eine junge Dame in einem PKW war, die mir an der hinteren Stoßstange klebte und auch noch (vor einem Krankenhaus) gehupt hat, weil ich eben nur knapp über 30 km/h fuhr.

 

Für solche und ähnliche Situation verwende ich ein relativ starkes (550 Lumen) blaues Stroboskoplicht (Bezugsuelle gerne per PN), das ich dann nach hinten gerichtet habe. Und siehe da, welch Überraschung, die junge Dame hielt einen angemessenen Abstand ein..... Hilft übrigens auch bei Linksschleichern, ist aber eine andere Geschichte.....

 

LG!

Eribär

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Wichtig ist, ob der Fahrer erkennbar ist.
Wenn es sich tatsächlich um einen LKW handelt, ist der Fahrer über digitalen Tacho oder Tachoscheibe identifzierbar. Das gilt dann auch für die gefahrene Geschwindigkeit.

 

Gegen Deppen im Straßenverkehr gibt es leider kaum vernünftige Mittel.
LKW-Fahrer, die in der geschilderten Situation bei der genannten Geschwindigkeit mit dem Abstand fahren, sind keine Deppen und gehören eigentlich schon allein deshalb angezeigt. Wenn man das nicht will und das Fahrzeug entsprechend beschriftet ist, hilft u.U. auch ein Anruf in der Firma - in den meisten Fällen sind die Verantwortlichen dort nicht sonderlich glücklich, wenn der Firmenname wegen derartiger Vorfälle in Erinnerung bleibt (das gilt natürlich auch für Firmen-PKW).
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Die Geschwindigkeit und dessen Änderungen sind nur bedingt und mit einem ungeeichten Tacho festgehalten.
Hier geht es aber um einen Abstandsverstoß.

Wieviele Meter Abstand darf ich denn fahren?

 

Nö, weil du das Fahrzeug nicht anzeigen kannst, sondern nur den Fahrer.

Du kannst Anzeige gegen jeden und alles erstatten, sogar gegen Unbekannt und auch gegen den Fahrer eines näher bezeichneten Fahrzeugs. Es ist nicht notwendig, den Fahrer zu kennen oder ihn selbst zu identifizieren.

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Die Geschwindigkeit und dessen Änderungen sind nur bedingt und mit einem ungeeichten Tacho festgehalten.
Hier geht es aber um einen Abstandsverstoß.

Wieviele Meter Abstand darf ich denn fahren?

 

Nö, weil du das Fahrzeug nicht anzeigen kannst, sondern nur den Fahrer.

Du kannst Anzeige gegen jeden und alles erstatten, sogar gegen Unbekannt und auch gegen den Fahrer eines näher bezeichneten Fahrzeugs. Es ist nicht notwendig, den Fahrer zu kennen oder ihn selbst zu identifizieren.

 

Filmen, Anzeigen, Fahrer identifizieren ja / nein, bei irgendwelchen Firmen anrufen - irgendwie typisch deutsch, wenn ich mir (als Deutscher) diese Generalisierung erlauben darf.....

 

Warum so kompliziert, zeit- und nervenraubend, wenn es nette Blaublitzlichtlein gibt, die bei Gebrauch sofort für den nötigen Respektabstand sorgen?

 

LG!

Eribär

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Warum zitiest Du mich? Ich hab damit kein Problem, gehe auch nicht zur Polizei und hab auch keinen Abschreckblitz. Ich fahre einfach so schnell dass niemand mehr mitkommt :whistling:

 

@Dieselschräubchen: Wollte Dir nicht zu nahe treten, wenn es um Abstand geht.... :whistling:

 

LG!

Eribär

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QTreiberin hatte wohl geblendet durch meinen Nicknamen übersehen dass zu einem Abstandsverstoß auch immer eine Geschwindigkeit gehört. Daher meine geschwindigkeitslose Frage nach dem anständigen Abstand.

 

Von Dir als alten Hasen erwarte ich natürlich dass Du mir gegenüber nur mit korrektem Abstand näherst :whistling:

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Von Dir als alten Hasen erwarte ich natürlich dass Du mir gegenüber nur mit korrektem Abstand näherst :whistling:

 

Und wenn mich das Bedürfnis überwältigt, Dich zu :whistling: ?

 

LG!

Eribär

 

P.S.: Weil mit einem Neutrum, das wäre echt eine neue und wertvolle Erfahrung für mich... Du weißt, worauf ich anspiele?

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Ich rate aber dennoch von einer Anzeige ab. Dein Auffahrer ist nun weg und es ist nichts passiert. Du hast außer einer Befriedigung, es Deinem Schädiger gezeigt zu haben keinen Nutzen. Es fließt überall Geld, kostet einen Polizeieinsatz, den Lohn für den Staatsanwalt, eventuell Gerichtskosten, Anwalt für den Betroffenen und eventuell schädigst Du sogar dessen Familie, wenn er seinen Führerschein verliert und seine Arbeit darunter leidet. Einen Teil dieses Geldes zahlst Du.

Tolle Begründung von jeglicher Art der Verkehrsüberwachung Abstand zu nehmen!

 

Wenn das erstmal in den Landespolizeipräsidien gelesen wird, werden die sofort ihre Providas und anderen Messkommandos auf die Wache zurückbeordern.

 

Schließlich ist ja "nichts passiert".... :whistling:

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...Es ist nur nicht die Aufgabe des Bürgers, die Überwachung des Verkehrs zu übernehmen.

Von Aufgabe war auch nicht die Rede. Es ist aber ein Recht des Bürgers, sich gegen Gefährder zur Wehr zu setzen - und die Anzeige ist fast das einzige legale Mittel, das er hat - ohne dies wäre er praktisch wehrlos und muss zusehen, wie sein Leben durch irgendwelche Idioten in Gefahr gebracht wird. "Nichts passiert" - na toll, soll man darauf erst noch warten?

 

Ich pflege in solchen Fällen allerdings meine Geschwindigkeit ganz vorsichtig seinem Sicherheitsabstand anzupassen. 5m Abstand -> allmähliches Ausrollen auf 10 km/h, schon sind wir zusammen wieder sicher unterwegs. Meist ergibt sich schon deutlich vorher für den Idioten eine Möglichkeit zum Überholen, und ich bin ihn los.

.

.

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Ich pflege in solchen Fällen allerdings ....

 

Ich nicht - derart geringer Abstand hält die Delta-v beim Einschlag und damit dessen Wucht in Grenzen; ein Schnarchsack mit reichlich Abstand, der während oder auch nach der eigenen (ggf. Voll-) Bremsung einschlägt, ist weitaus unangenehmer als ein Dichtauffahrer, der sanft andockt - und spätestens dann selbst auf der Bremse steht :whistling:

 

Zudem hat so'n unkultivierter Abstandsmuffel in aller Regel das größere Problem, wenn überhaupt eines auftritt: Der muß mit allem klarkommen, was da vor oder auch unter dem Vorausfahrenden zum Vorschein kommt - dieser wiederum hat nicht den geringsten Grund, sein Verhalten an den Abstand des Hintermanns anzupassen :whistling:

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Ich pflege in solchen Fällen allerdings ....

Ich nicht - derart geringer Abstand hält die Delta-v beim Einschlag und damit dessen Wucht in Grenzen; ein Schnarchsack mit reichlich Abstand, ...

Abenteuerliche Theorie - noch grau, oder schon durch praktische Erfahrung bestätigt? Wenn man denn sicher wäre, dass nach stoßartiger Beschleunigung von 80 auf 85 km/h noch alles schön gerade läuft...

.

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Die Erfolgsaussichten sind auch ohne Dokumentation recht hoch.

:whistling: :whistling: :rolleyes:

Das Ding landet umgehend in der Tonne, verschwende nicht deine Zeit. Selbst wenn sich der andere noch wegen der Aufnahme angepöbelt fühlt und dir bei nächster Gelegenheit ein paar in die Fresse haut und dir dein Auto verbeult, wird sowas von der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schuld eingestellt. Ergo > nutzlos.

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Abenteuerliche Theorie - noch grau, oder schon durch praktische Erfahrung bestätigt?

 

Letzteres - mehrfach :rolleyes:

 

Wenn so'n Dichtauffahrer mit nur geringem Geschwindigkeitsüberschuß andockt, ist der Ruck selbst >100km/h tatsächlich kaum stärker als der eines beladenen Anhängers beim Ansprechen der Auflaufbremse und genauso beherrschbar - einen Einschlag mit gutachterlich festgestellten >80km/h in mein stehendes Auto hingegen... :whistling:

 

Eben deswegen bin ich bezüglich solcher Helden reichlich schmerzfrei und fahr' einfach weiter meinen Stiefel - soll er halt schauen, wie er hinterherkommt und was er macht, wenn's holprig wird oder was im Weg liegt/steht, was so'n hochbeiniger, primitiv-robuster Kleinlaster ungebremst unter bzw. zwischen die Räder nimmt... :whistling:

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Abenteuerliche Theorie - noch grau, oder schon durch praktische Erfahrung bestätigt?
Letzteres - mehrfach :whistling:

Boah, ey, welch durchschlagender Erfolg! Da kann ich echt nicht mithalten, mir ist noch nie einer draufgebrummt. Andere Frage: Stell Dir vor, Du sitzt in einem Daihatsu Cuore, und hinter Dir verdunkelt so ein SUV oder gar ein Sprinter den Horizont. Wärst Du dann auch noch so cool?

.

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Mann oh Mann, wie egoistisch, kleinkariert die Leute in diesem Deutschland doch sind - eben typisch deutsch, alle ohne Fehler, einen Horizont maximal von der Heckklappe bis zum Kühlergrill, wenn man es selbst eilig hat Raserei ohne Rücksicht auf Verluste, wenn man Zeit hat sucht man jeden erdenklichen Grund um dem Hintermann auszubremsen, Platz machen um keinen Preis & keinen Zentimeter und am meisten erfreut ist man, wenn man dem anderen noch eins reinwürden kann ... pfui deibel

 

War jetzt eine Woche lang gut 2000km in Skandinavien unterwegs, super erholsames Fahren, wie Urlaub! Die :whistling: hab ich überhaupt nur ein einziges Mal gesehen, da hatte einer mit nem Giga-Liner eine kleine Pirouette gedreht ... habe se halt einmal schnell die Autobahn gesperrt, damit er wieder umdrehen konnte und weiter gings. Ansonsten, niemand drängelt, niemand quetscht sich irgendwo rein, man läßt dem anderen Platz zum Rangieren / Ausscheren, man läßt einen auflaufenden LKW zum Überholen ausscheren, die Blinker werden frühzeitig gesetzt besonders wenn ein LKW folgt ... meine Hochachtung & Respekt für die skandinavischen Fahrer und verglichen mit den Deutschen besonders für die PKW-Fahrer da oben.

Ein richtig tolles Miteinander, da macht es richtig Freude auch einmal nen 40 Tonner auf die linke Spur zu wuchten oder zu bremsen um einem PKW das Einfahren zu erleichtern...

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Stell Dir vor, Du sitzt in einem Daihatsu Cuore, und hinter Dir verdunkelt so ein SUV oder gar ein Sprinter den Horizont. Wärst Du dann auch noch so cool?

 

Keine Ahnung - aber ganz ausschließen würd' ich das wg. Neigung zu einem gesunden Fatalismus keineswegs:

 

Über den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen entscheidet ganz allein der Führer des hinteren; der des vorderen hat darauf nicht den geringsten Einfluß - oder allenfalls über Bande, indem er dem Dichtauffahrer in irgendeiner Weise vor Augen führt oder den spüren läßt, daß mehr Abstand auch mehr Reaktionsspielraum bei weniger Streß bedeutet und also auch so seine Reize hat :whistling:

 

Wozu so'n Dünnblech-Schlaglochsuchgerätchen ebenso gut geeignet sein dürfte wie Bonsai :whistling:

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Sollte man mit so nem Video nicht ne Anzeige machen können bei der die Polizei dann auch interesse hätte den Fahrer zu erwischen? Denn das was der Audifahrer da auf dem Video treibt müsste doch mindestens als Nötigung, wenn nicht sogar als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durchgehen?

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Das was der Lasterfahrer dort treibt, das ich Nötigung.

 

Das Video hat kaum Beweiskraft. Möglicherweise sind die Taten bereits verjährt. Der Tatzeitpunkt ist nicht dokumentiert. Auch die Anzeige der gefaghrenen Geschwindigkeiten fehlt. Es ist zwar offensichtlich dass der Audi rechts beschleunigt. Es könnte aber auch so sein dass dder LKW langsamer wird.

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Es geht mir nicht nur um das beschleunigen des Audis, sondern auch darum das dieser mehrfach versucht den LKW auszubremsen, selbst auf der Linken beim Überholen des anderen LKW. Auch am Anfang des Videos ist zu erkennen das der Audi vom Gas geht und sich auf deutlich unter 80 KM/H zurückfallen lässt.

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Das was der Audifahrer treibt ist nicht die feine Art und wäre nicht mein Stil. Auf einer freien Autobahn sollte man mit einem modernen Wagen schon das LKW Tempo fahren. Und wenn man aus irgendeinem Grund langsamer unterwegs sein möchte, würde ich den übrigen Verkehr nicht behindern und ein Überholen sogar erleichtern. Aber ganz ehrlich, der was der Lasterfahrer vom Stapel lässt wirklich ist heftig, und nur weil er etwas vom Gas gehen muss.

 

Der Audifahrer hat nur ein einziges Mal gezwungenermaßen die Bremse betätigt, als er auf seinen Vordermann aufgelaufen ist. Den Linksschlenker vor seinem Überholvorgang kann ich übrigens auch nachvollziehen. Ein formatfüllender LKW im Rückspiegel versperrt auch im Außenspiegel die Sicht nach hinten. Orientiert sich der Audifahrer in genau dem Moment als der Laster ausschert nach hinten fehlt im der Überblick über de rückwärtigen Verkehr. Immerhin war ja auch die linke Spur nicht frei und er ist zurückgezogen.

 

Aus meiner Sicht sehe ich mit einer Ausnahme kein ahndbares Fehlverhalten. Die Beschleunigung während des Überholvorgangs ist nicht in Ordnung.

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Naja, Vorgeschichte zu dem Video ist, laut dem Kommentar des LKW Fahrers unter dem Video, das der aufzeichnende LKW zuvor einen ADR Transport überholt hat was der Audifahrer mit Lichthupe von hinten kommentierte um dann anschließend das auf dem Video aufgezeichnete Verhalten an den Tag zu legen.

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Der Vorfall ist aber weder dokumentiert noch aus der Sicht des Audifahrers beschrieben. Es wäre denkbar, dass der LKW beim Wechsel auf die Linke Spur den Audi erheblich eingebremst hat. Wegen eines gewöhnlichen Manövers würde der PKW Fahrer sicher nicht so austicken. Sonst wäre er ja eine stetige Handbremse für die rechte Spur.

 

In Ordnung finde ich damit das Verhalten des Audifahrers zwar immer noch nicht. Solche Geschichten gehören einfach nicht in den Straßennverkehr. Sein Fahrverhalten ist aber aus meiner Sicht bis auf den Beschleuniger während des Überholens nicht zu beanstanden.

 

Das Verhalten des Lasterfahrers dagegen schon. Er nötigt und drängelt ziemlich heftig.

 

Unverständlich ist, dass in den Leserkommentaren die Meinungen überwiegend auf der Seite des LKW Fahrers sind.

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