QTreiberin 829 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Du kannst den Einspruch kostenfrei zurückziehen, bis das Gericht eine Anhörungstermin bestimmt hat.Nicht ganz.Der Einspruch kann bis zur Urteilsverkündung (also auch noch im Gerichtssaal) zurückgezogen werden.Zeugen- und evtl. Sachverständigenkosten (plus die Gerichtsgebühr) kommen dann aber trotzdem auf den TE zu. Wenn Du jetzt den Einspruch zurückziehst, kostet es nur die halbe Gerichtsgebühr, ich habe da was von um die 50 EUR im KopfFast.Gerichtsgebühren wären 47,- Euro, dafür fallen dann aber die 23,50 Euro des BGB weg. Bei Rücknahme "bleibt" es bei den normalen BGB-Gebühren. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Der Einspruch kann bis zur Urteilsverkündung (also auch noch im Gerichtssaal) zurückgezogen werden.Die Betonung lag auf 'kostenfrei'Sobald das Gericht eine Termin bestimmt hat, fallen doch schon Gebühren an, oder ? Gerichtsgebühren wären 47,- EuroLag ich ja nicht so falsch ... dafür fallen dann aber die 23,50 Euro des BGB weg.Wieder was gelernt ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Sobald das Gericht eine Termin bestimmt hat, fallen doch schon Gebühren an, oder ?Nicht zwingend.Wenn der Termin noch abgesagt werden kann ohne dass Zeugengelder etc. angefallen sind, wird "nur" der BGB rechtskräftig. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 ich frage mich wieso der TE hier immer weiter fragt, wenn er doch die Antwortenentweder nicht versteht oder ignoriert? letztes beispiel: TE: reicht der einspruch per e-mail?? bzw. als pdf anhang ?? Antwort: Also ich würde das per Einschreiben/Rückschein machen. Und Du weist ja: Frist versäumt -> BuGeBe rechtskräftig TE: das ging per mail, .. Nunja, jetzt muss er vor Gericht erscheinen, und vielleicht glaubt er dem Richter dann eher alsuns. Hinterher wird er dann über die Ungerechtigkeit der Welt lamentieren. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Wenn der Richter es sich ganz einfach machen will, entscheidet er, dass eine Email keinen rechtswirksamen Einspruch begründet und stellt fest, dass der BGB somit längst rechtskräftig ist... Ich meine nämlich mal gelesen zu haben, das ein Einspruch nicht per Email eingelegt werden kann, weiß aber nicht mehr wo das war... Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Ich meine nämlich mal gelesen zu haben, das ein Einspruch nicht per Email eingelegt werden kann Hier beispielsweise.... Das hat nun das Landgericht Heidelberg entschieden. Begründung: Bei der elektronischen Post fehlt die Unterschrift.Wobei das zunächst nur für BaWü gilt.Wir wissen ja nicht, in welchem Bundesland das Verfahren gegen den TE anhängig ist. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Danke! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Wenn der Richter es sich ganz einfach machen will, entscheidet er, dass eine Email keinen rechtswirksamen Einspruch begründet und stellt fest, dass der BGB somit längst rechtskräftig ist... Ich meine nämlich mal gelesen zu haben, das ein Einspruch nicht per Email eingelegt werden kann, weiß aber nicht mehr wo das war... Da die Herrin des Verfahrens den Einspruch als zulässig erachtet hat, kann der Richter diesbezüglich nichts machen.Wenn nicht, würde ich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, sofern der Richter dies tut. In verschiedenen Bundesländern reicht eine Email aus. Im übrigen würde ich selber niemals per Email ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf einlegen/erheben. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Danke für die Erklärung, so juristisch bewandert bin ich nun absolut nicht. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted February 24, 2012 Report Share Posted February 24, 2012 Danke für die Erklärung, so juristisch bewandert bin ich nun absolut nicht. Hier mal noch eine lustige Sache des Bundessozialgerichts dazu, wobei es hier um eine Mail-Fax handelte. Grundsätzlich unzulässig, aber jetzt wird es kompliziert. Da das Gericht (LSG) zu lange brauchte um die Klägerin darauf hinzuweisen und in anderen Verfahren die Einlegung des Rechtsmittels bei der Klägerin mittels MailFax zugelassen hatte, musste dieser Wiedereinsetzung gewährt werden. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/s...b&id=147021 Liest sich ganz interessant das Urteil. Quote Link to post Share on other sites
Jooonge 0 Posted February 25, 2012 Author Report Share Posted February 25, 2012 stimmt eigendlich, diese mail könnte ja jeder gesendet haben. unterschrift ist nicht auf dem pdf. datei blatt. also alles weiß ich nicht mehr, was hier schon alles so beschrieben/geschrieben wurde! Ist ja schon bald ein ganzes buch^^ ich dachte doch ehr das die staatsanwaltschaft die akte ansieht und einfach etwas entscheidet? So ging es mir mal in einem ähnlichen Fall. Dort mußte ich dann nur noch 100€ strafe zahlen ( hatte nix mit blitzerei zu tun ) Wenn die mich tatsächlich einladen wollen, nehme ich den einspruch direkt zurück. Nehme 2 wo urlaub in den nächsten 4 monaten und 2x1 wo fährt jemad für mich Zurück nehmen war doch jetzt noch kostenlos? Also was denkt ihr könnte sonst noch dabei heraus kommen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted February 25, 2012 Report Share Posted February 25, 2012 ich dachte doch ehr das die staatsanwaltschaft die akte ansieht und einfach etwas entscheidet?Falsch gedacht. Zurück nehmen war doch jetzt noch kostenlos?Ja. Also was denkt ihr könnte sonst noch dabei heraus kommen?Zahlen, und Punkte sowie Fahrberbot kassieren Quote Link to post Share on other sites
Jooonge 0 Posted March 23, 2012 Author Report Share Posted March 23, 2012 Hallo Ihr Lieben! Hat ja gar nicht so lange gedauert. Nun hab ich nen 2. gelben Brief bekommen - Einladung zur Hauptverhandlung - Wollte es eigendlich nicht unbedingt so, aber ich werde nächste Woche wohl mal den Rechtsanwalt ansprechen um mir dort auch nochmals Rat & Empfehlungen zu holen. Der sagte mir letzte mal schon, das es nichts schlimmes sein wird. Naja die beiden Zeugen ( Polizeibeamten ) sind auch geladen worden ... jetzt bin ich mal gespannt wie es wird! Nun was meint Ihr, wie sollte ich mich am besten nach eurer Meinung verhalten? Ich zumindest dachte, dass ich sowas sage wie: Ich gebe meinen Fehler zu, finde dei Situation direkt nach dem Schild aber unge recht, weil die direkt nach mir überholt haben und sage das mit dem einen km/h. Und die Sachen die ich so gelesen habe bzl der Falschmessungen usw. Dann werde ich die Beamten fragen ob die Ihre Hand dafür ins Feuer halten können wenn es um die Technik und 100%ige Sicherheit geht .... Also was würdet Ihr mir raten? Und was wird das jetzt ca. Kosten? Was Kostet es wenn ich doch noch zurück trete?Was giebt es noch für mögliche Varianten? Quote Link to post Share on other sites
frosch 115 Posted March 23, 2012 Report Share Posted March 23, 2012 Der sagte mir letzte mal schon, das es nichts schlimmes sein wird.Naja, teeren und federn werden sie dich nicht. Nur verurteilen Dann werde ich die Beamten fragen ob die Ihre Hand dafür ins Feuer halten können wenn es um die Technik und 100%ige Sicherheit geht .... Was glaubst du, werden sie darauf antworten? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted March 23, 2012 Report Share Posted March 23, 2012 Also was würdet Ihr mir raten?Steht alles schon hier im Thread... einfach mal lesen... Und was wird das jetzt ca. Kosten?Steht alles schon hier im Thread... einfach mal lesen... Was Kostet es wenn ich doch noch zurück trete?Steht alles schon hier im Thread... einfach mal lesen... Quote Link to post Share on other sites
Jooonge 0 Posted March 24, 2012 Author Report Share Posted March 24, 2012 Ja hab nochmals alles nachgelesen. Ich hab ja im Einspruch eigendlich schon zugegeben das ich zu schnell war, warum dann die zeugen???Kann ich die nicht abbestellen, indem ich sage ich gebe ja zu ... um Kosten zu vermeiden. Ich weiß ihr dürft keine tipps geben, aber habt ihr denn im web mal was ähnliches gelesen, wo ich mir vielleicht noch interesante Infos zu meinem Thema holen kann? Allgemein zu den 5% statt 5km/h ... Ich denke, wenn ich im Gericht merke ich habe keine chance oder so werd ich das zurückziehen mit dem Einspruch ... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,853 Posted March 25, 2012 Report Share Posted March 25, 2012 Ich denke, wenn ich im Gericht merke ich habe keine chance oder so werd ich das zurückziehen mit dem Einspruch ...WENN Du es denn merkst.... . Quote Link to post Share on other sites
hawethie 285 Posted March 26, 2012 Report Share Posted March 26, 2012 Kann ich die nicht abbestellen, indem ich sage ich gebe ja zu ... um Kosten zu vermeiden.DU kannst gar nichts abbestellen. Das Gericht muss sich vor einem Urteil von allen Umständen (be- und entlastend) ein eigenes Bild machen. Dann werde ich die Beamten fragen ob die Ihre Hand dafür ins Feuer halten können wenn es um die Technik und 100%ige Sicherheit geht ....Lieblingsfragen bei solchen Verhandlungen. Antwort: das Ding ist zugelassen und geeicht - ich habe keinerlei Veranlassung, an der Messung zu zweifeln. Quote Link to post Share on other sites
Jooonge 0 Posted March 26, 2012 Author Report Share Posted March 26, 2012 Mich nervt die ganze Sache schon! Bin jetzt echt gespannt. Egal wie es ausgeht, ich werde es euch hier sagen. Also wie es aussieht meint der größte Teil hier das es so bleibt wie es ist. Und ich werde die Zusatzkosten tragen müssen. So genau stand das nicht drin, wie viel wird das sei - für zwei Zeugen ohne Sachv. ?? Und wie viel wenn ich vor Gericht mein Einspruch zurück ziehe??Wann sollte ich nach eurer Meinung zurück ziehen?Komisch, das ich jetzt so wenig Feedback bekomme ^^ So weit wie ich geht wohl kaum einer ^^Wie könne es nach eurer Meinung denn im Schlimsten und wie im Besten Fall ausgehen?? Quote Link to post Share on other sites
frosch 115 Posted March 26, 2012 Report Share Posted March 26, 2012 Wann sollte ich nach eurer Meinung zurück ziehen?Am besten heute noch So weit wie ich geht wohl kaum einer ^^#167 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted March 27, 2012 Report Share Posted March 27, 2012 So genau stand das nicht drin, wie viel wird das sei - für zwei Zeugen ohne Sachv. ?? Und wie viel wenn ich vor Gericht mein Einspruch zurück ziehe??Wann sollte ich nach eurer Meinung zurück ziehen?- Kommt drauf an, ob und in welcher Höhe die Zeugen Verdienstausfall und/oder Fahrtkosten geltend machen.- Wenn Du erst vor Gericht zurückziehst ändert sich nichts an den Kosten.- Schnellstmöglich. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 27, 2012 Report Share Posted March 27, 2012 Komisch, das ich jetzt so wenig Feedback bekomme .. kennst du den spruch: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus" Wir haben Dir hier alles erklärt und du hast es entweder nicht verstanden, oder nicht geglaubt oder nicht ernst genommen. Da verliert man dann schon die Lust dasselbe immer wieder gegen eine Wand zu erzählen.Aber jetzt zieh es durch, und verbuche das Ganze unter "Lebenserfahrung" Quote Link to post Share on other sites
Gernfahrer 0 Posted March 27, 2012 Report Share Posted March 27, 2012 @jooonge Kann es sein, dass dich die Polizei bei der Messung mit irgendwelchen Strahlen beschossen hat, die bei dir eine Amnesie auslösten?Ich komme darauf, weil du immer und immer wieder die gleichen Fragen stellst, die dir schon etliche male beantwortet wurden. Wenn du den Antwortenden nicht glaubst, dann frag doch den Anwalt, den du doch konsultieren wolltest. Quote Link to post Share on other sites
Jooonge 0 Posted March 29, 2012 Author Report Share Posted March 29, 2012 Nein, ich bin nur nicht so im Thema! Ich hab mir jetzt auch nicht alles doppelt und dreifach durgelesen, ist ja auch schon fast ein ganzes Buch^^ Sorry, wenn ich mich wiederhole. Ich hoffe nur es interesiert trozdem. Also: Hab heute nochmals bei der Polizei das Video gesehen ... um sicher zu gehen, das ich nichts falsches sage! Ich war bei dem 70er schild neben dem Auto was ich überholt hatte. Der Polizist ist echt direkt gefolgt. Der brauchte also tatsächlich Platz, also hatte ich nichts falsches in erinnerung! Als der Polizist alles erklärte und die Messung bei Nr XXXX startete konnte ich das 70er Schild gerade noch sehen! ??? Naja vielleicht kann ich das Fahrverbot umgehen, oder vielleicht kommt ja noch was wegen den 200m direkt ab Schildoder zumindest die Toleranz 5,1 km bei 116,1 km Das weiß ja nur der Richter ... Mein netter Nachbar ( zufällig Polizist ) meine auch, wenn ich vor Gericht vom Einspruch zurücktrete, kostet es nicht viel mehr ... Und wenn die Beamten im Dienst sind kostet es nichtmal fahrtengeld ^^ Bin echt mal gespannt ... vielleicht hab ich ja Glück und einen netten richter mit nem guten Tag! Euch ansonsten alles gute Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted March 29, 2012 Report Share Posted March 29, 2012 Mein netter Nachbar ( zufällig Polizist ) meine auch, wenn ich vor Gericht vom Einspruch zurücktrete, kostet es nicht viel mehr ...Ach neee... wirklich????? Quote Link to post Share on other sites
Jooonge 0 Posted April 12, 2012 Author Report Share Posted April 12, 2012 So Ihr lieben jetzt bin ich ja mal gespannt: was tippt ihr ist dabei heraus gekommen ??? XD Ihr wisst ja sonst auch alles schon im Voraus so genau ^^ Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 12, 2012 Report Share Posted April 12, 2012 Ich tippe Du bist zu 10 Jahren Zwangsmessungen in Bayern verurteilt worden Quote Link to post Share on other sites
taxi42 9 Posted April 12, 2012 Report Share Posted April 12, 2012 So Ihr lieben jetzt bin ich ja mal gespannt: was tippt ihr ist dabei heraus gekommen ??? XDFünf mal Rasen mähen vor dem elterlichen Haus? Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted April 12, 2012 Report Share Posted April 12, 2012 Mein Tipp? 3 Punkte195€ Bußgeld + Verfahrenskostenkein Fahrverbot Gruß Quote Link to post Share on other sites
gery41 160 Posted April 13, 2012 Report Share Posted April 13, 2012 Mein Tipp? 3 Punkte195€ Bußgeld + Verfahrenskostenkein Fahrverbot Gruß Gratuliere! Habe das ja nur so am Rande etwas mitgelesen da die meisten Fälle von hier ja bei uns keine Relevanz haben, man sieht aber wieder einmal das man nicht gleich die Flinte ins Korn werfen darf, und auch entgegen allem Unken (es wird hier immer wieder das Worstcase Szenario angenommen) die Sache noch super ausgegangen ist. Freut mich das die hiesigen Schwarzmaler wieder einmal des Gegenteils belehrt wurden. Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted April 13, 2012 Report Share Posted April 13, 2012 Mein Tipp? 3 Punkte195€ Bußgeld + Verfahrenskostenkein Fahrverbot Gruß Gratuliere! Habe das ja nur so am Rande etwas mitgelesen da die meisten Fälle von hier ja bei uns keine Relevanz haben, man sieht aber wieder einmal das man nicht gleich die Flinte ins Korn werfen darf, und auch entgegen allem Unken (es wird hier immer wieder das Worstcase Szenario angenommen) die Sache noch super ausgegangen ist. Freut mich das die hiesigen Schwarzmaler wieder einmal des Gegenteils belehrt wurden. Gruss gery41 Hallo! Aufwachen, gery41!Hallo! Da war mein Tipp! Da brauchst Du nicht - und mir schon überhaupt nicht - gratulieren. Obwohl, sollte ich Recht haben? Dann spiele ich diese Woche Lotto! Beste Grüße Quote Link to post Share on other sites
gery41 160 Posted April 13, 2012 Report Share Posted April 13, 2012 Mein Tipp? 3 Punkte195€ Bußgeld + Verfahrenskostenkein Fahrverbot Gruß Gratuliere! Habe das ja nur so am Rande etwas mitgelesen da die meisten Fälle von hier ja bei uns keine Relevanz haben, man sieht aber wieder einmal das man nicht gleich die Flinte ins Korn werfen darf, und auch entgegen allem Unken (es wird hier immer wieder das Worstcase Szenario angenommen) die Sache noch super ausgegangen ist. Freut mich das die hiesigen Schwarzmaler wieder einmal des Gegenteils belehrt wurden. Gruss gery41 Hallo! Aufwachen, gery41!Hallo! Da war mein Tipp! Da brauchst Du nicht - und mir schon überhaupt nicht - gratulieren. Obwohl, sollte ich Recht haben? Dann spiele ich diese Woche Lotto! Beste Grüße Wenn man nur am Rande mitliest.. Trotzdem viel Glück! Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
Jooonge 0 Posted April 16, 2012 Author Report Share Posted April 16, 2012 Jetzt kommen erst mal die optimisten ^^ Ne, also aus dem ersten Termin, der ist erstmal nur verschoben worden ^^ Müssen wohl alle noch bis mitte Mai warten ... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted April 16, 2012 Report Share Posted April 16, 2012 Glaubst Du wirklich, wir sind hier bei "Rate mal mit Rosenthal"? Mir persönlich ist es zum Beispiel sch**egal, was dabei rauskommt. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 16, 2012 Report Share Posted April 16, 2012 ist der Rosenthal nicht immer so lustig gehüpft? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,853 Posted April 16, 2012 Report Share Posted April 16, 2012 ist der Rosenthal nicht immer so lustig gehüpft? Und rief dabei immer: Das ist (Zuschauer:) SPITZE. Quote Link to post Share on other sites
DirtyOlli 21 Posted April 18, 2012 Report Share Posted April 18, 2012 Da müssen wir aber 4 Punkte abziehen... "Jooonge", "Provida", "Einspruch" und "Zitat" waren doppelt... Quote Link to post Share on other sites
Jooonge 0 Posted May 3, 2012 Author Report Share Posted May 3, 2012 So geh ich nun vor: Hallo, vielen Dank erst mal, das Sie mich heute anhören ... Ich möchte mein Fehlverhalten zugeben, ich hab die Entfernung zum Schild unterschätzt und hätte nicht überholen sollen. - Hab den PKW lange vor dem 70Schild in einer langen Kurve in 100Zone mit 80-90 gefolgt,- direkt nach Kurve überholt und beim Schild bemerkt das ich ein Fehler gemacht habe und zu schnell bin- im selben zeitpunkt bemerkte ich den mitziehenden BMW- war verunsicher ob vor oder nach mir einscheren möchte- mein bremsweg hat sich zu hinausgezögert der BMW brauchte schließlich auch seinben Raum- hab an Brücke geschwindikeit angepasst ( leider verspätet )- fahre mit 0 Punkte seid jahren unfallfrei und ( und würde mich freuen über eine einstelleung des verfahrens ) Merke ich bringt mich nicht weiter:- Toleranz sind ausgerechnet 5,13 km/h warum 4% statt 5%- es wurde effektiv ausgemessen ( ViDistA-System ) bei Provida sind Detailierten Angaben nicht möglich- 5% wären eben auch 40 km/h statt 41 kmH Ich sage schon mal danke an alle, das Ergebniss kommt die Tgae schon - ( Vielen Dank für alle Tipps / Helfer ) Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,853 Posted May 3, 2012 Report Share Posted May 3, 2012 1. zeigt lediglich, daß Du fahrlässig gehandelt hast. Aber Vorsatz wurde ja wohl auch nicht unterstellt. Daß Du bis jetzt punktefrei fuhrst, interessiert herzlich wenig und führt auch nicht zur Verfahrenseinstellung.2. was die Toleranz betrifft, so wurde auch diesbzgl. schon einiges geschrieben. Es müssen eben nicht zwingend 5% in Abzug gebracht werden. Aber jetzt wird es sich ja demnächst zeigen, was dabei herum kommt. Quote Link to post Share on other sites
Jooonge 0 Posted May 4, 2012 Author Report Share Posted May 4, 2012 Das Ende vom Lied: Richterin war der Ansicht auch wenn es nur kurz war, dann war es so.Der Polizist wurde etwas angemacht von der Richterin und er sollte wohl was verbessern an seiner Auswertung.Hab es aber nicht genau verstanden, aber es ging um die 5% ab 100 km/h doch der Polizist wurde sehr Nervös.Die Richterin fragte wohl wie er berechnet hatte ( hab das mit dem ViDista-system berechnen & Provida 2000 angefragt )Die Richterin Fragte den Polizisten und er sagte er hat ganz normal nach Beschreibung gehandelt.Auf die 5% ist sie nicht weiter eingegangen. Der Polizist hat mir nochmals was erklärt anhand seiner Berechnung ( hab’s nicht verstanden )Als ich nochmals nachfragte und der 1km/h wird auch nicht angerechnet??? Schüttelte die Richterin den Kopf so hab ich die Gelegenheit genutzt und gesagt, das ich den Einspruch zurück nehmen möchte. Sie war direkt einverstanden und die 20,00€ waren mir für die Erfahrung trotzdem wert, ( ich hab’s versucht ).Hatte erst den Anschein, als sie so mit dem Polizisten gesprochen hat mit den 5% wird das was, aber es wurde dann doch nichts ... was immer sie da auch meinte. Aber den Unterschied zwischen ViDista-system und Provida bzw den Berechnungen wusste sie mit Sicherheit genau so wenig wie ich, das Sie die Frage direkt an den Polizisten weiter gegeben hat " wie haben Sie das berechnet"? Naja etwas Ärgerlich schon zum Schluss aber ich fahr eh bald für 2 Wo im Urlaub ... Fazit, war interessant das mal alles gesehen zu haben bin nun eine Erfahrung reicher / man braucht keine Angst vor dem Gericht zu haben - Kostete mich nur 20,00€ extra für 30min Richter und der Polizist musste auch noch kommen!!! Trotzdem vielen Dank nochmals für alles! Allen dann alles Gute! Quote Link to post Share on other sites
taxi42 9 Posted May 4, 2012 Report Share Posted May 4, 2012 Kostete mich nur 20,00€ extra für 30min Richter und der Polizist musste auch noch kommen!!!Dann hat es sich ja gelohnt. Glückwunsch. Quote Link to post Share on other sites
rth 560 Posted May 4, 2012 Report Share Posted May 4, 2012 Kostete mich nur 20,00€ extra für 30min Richter und der Polizist musste auch noch kommen!!![/b] Hat der auf Zeugengeld verzichtet? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 4, 2012 Report Share Posted May 4, 2012 ich finds gut, dass er alles so genau schreibt, und nicht wie andere, die verloren haben, sich einfach nicht mehr hier melden und berichten. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted May 4, 2012 Report Share Posted May 4, 2012 Danke für die Rückmeldung. Allerdings hätte ich die weiteren 20 Euro auch noch riskiert. bin nun eine Erfahrung reicher / man braucht keine Angst vor dem Gericht zu habenWarum sollte man vor Gerichten Angst habenß Quote Link to post Share on other sites
Jooonge 0 Posted May 5, 2012 Author Report Share Posted May 5, 2012 Kostete mich nur 20,00€ extra für 30min Richter und der Polizist musste auch noch kommen!!![/b] Hat der auf Zeugengeld verzichtet? Ja, er hat verzichtet, er musste direkt noch für eine 2. Sache nach mir bleiben ... Danke für die Rückmeldung. Allerdings hätte ich die weiteren 20 Euro auch noch riskiert. bin nun eine Erfahrung reicher / man braucht keine Angst vor dem Gericht zu habenWarum sollte man vor Gerichten Angst habenß Welche weiteren 20,00 € ??? Oo Danke für die Rückmeldung. Allerdings hätte ich die weiteren 20 Euro auch noch riskiert. << bin nun eine Erfahrung reicher / man braucht keine Angst vor dem Gericht zu habenWarum sollte man vor Gerichten Angst habenß >> Welche weitern 20,00 € ??? Oo Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted May 5, 2012 Report Share Posted May 5, 2012 Die Gerichtsgebühren betragen mindestens 40,00 Euro. Bei Rücknahme des Einspruches in der Verhandlung wird nur die halbe Gebühr, also 20,00 Euro fällig. Hinzu kommen Porto und Auslagen, wobei letztere ja nicht angefallen zu scheinen sein. Quote Link to post Share on other sites
rth 560 Posted May 5, 2012 Report Share Posted May 5, 2012 Kostete mich nur 20,00€ extra für 30min Richter und der Polizist musste auch noch kommen!!![/b] Hat der auf Zeugengeld verzichtet? Ja, er hat verzichtet, er musste direkt noch für eine 2. Sache nach mir bleiben ... Glück gehabt. Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted May 5, 2012 Report Share Posted May 5, 2012 Kostete mich nur 20,00€ extra für 30min Richter und der Polizist musste auch noch kommen!!![/b] Hat der auf Zeugengeld verzichtet? Ja, er hat verzichtet, er musste direkt noch für eine 2. Sache nach mir bleiben ... Glück gehabt. Wieviel kann ein PHK im Dienst und privat eig. so aushandeln? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,853 Posted May 5, 2012 Report Share Posted May 5, 2012 Wieviel kann ein PHK im Dienst und privat eig. so aushandeln?Aushandeln kann er gar nichts. Es kommt bei der Zeugengeldbemessung auch nicht auf den Dienstgrad an. Die Freizeit wird pro Stunde mit 3 Euro vergütet und Kilometergeld gibt es auch noch. Auslagen für Taxi, Bus, Bahn und Parkgebühren kommen ggf. auch noch hinzu. In seltenen Fällen bei sehr langen Anreisen auch noch Übernachtungskosten.Ist der Beamte in Dienst, gibt's kein Zeugengeld. Allenfalls Kilometergelt (bei Fahrt mit Privatfahrzeug) und/oder sonstige Kostenerstattungen, so diese angefallen sein sollten. Quote Link to post Share on other sites
Jooonge 0 Posted May 23, 2012 Author Report Share Posted May 23, 2012 Hat genau 34€ gekostet, obwohl der Beamte nichts wollte, steht in der Rechnung 7€ als Aufwandentschädigung, 7€ dann für den ganzen Postkram und 20€ so eben. Dazu die 184€ Bußgeld. Also nichtmal 10€ mehr ^^ das find ich ja mal gut... Jetzt werd ich öffters mal einspruch einlegen^^ so hat man ja auch einiges mehr an Zeit um den Führerschein abzugeben! Der Urlaub ( 2 Wo. ) ist schon geplant, so hab ich nur eine Woche davor und eine danach ohne Führerschein. Quote Link to post Share on other sites
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