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Erfahrene - Provida Nur 200m Direkt Nach Schild Oo ?


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Schönen guten Tag,

klar sollte es keine Raser geben, schon gar nicht in 30er Zone wo Kinder spielen, da will ich auch gar nicht drauf eingehen

Ich wurde Außerhalb noch 100km in einem Überholvorgang ca. 300m vor einer noch nicht gesehenen 70er Zone von einem BMW mit Provida2000 System aufgenommen. Also rechts rüber, in der 70er Zone angekommen und schon gedacht das könnte doch .... war es auch also: 15.11 aufgenommen, Polizei hat gefragt ob ich was sagen will ( war also schon die Anhörung ), jetzt 09.01 Anhörungsbogen bekommen, mit gelber Markierung über den Satz „ innerhalb einer Woche zurück senden“. Frage was würdet Ihr machen?

Also wenn ich am 16.01 Antworte, dann haben die nur noch 4 Wochen Zeit zum Antworten ( evt. Über Anwalt ( 42€ ) Akteneinsicht einvordern, wobei ich nicht weiß ob die nicht den Bußgeldbescheid trotzdem versenden bzw. versenden dürfen ) Im Web hab ich gelesen, das ich eingeschränkt selbst Akteneinsicht bekommen kann. Hier hab ich durch den Anhörungsbogen keinen Verjährungsstop, da die Polizei schon fragte und ich ja schon als Fahrer fest stehe.

Zudem steht im Anhörungsbogen 116 zu schnell abz. 5km/h toleranz sind das 41 zu schnell ( 160€/3 P. / 1 Monat ) aber bei 40 km/h hätte ich nur 120€ & 3 P. zu befürchten. Ich hab überall gelesen, dass bei Provida 2000 - Systemen die über 100 km/h 5% abziehen müssen als Toleranz = 6 km/h das sind dann eben „nur“ 40 km/h zu viel. Das sage ich natürlich noch nicht. Jetzt kommt noch hinzu: Die Strecke die Sie mich verfolgt/ gefilmt haben war also direkt ab dem 70er Schild und die Messstrecke nur 200 Meter abzl. Toleranz 182 Meter dabei hab ich in der Zeit auf ca. 70 km/h abgebremst, weil ich mir dachte da könnten die Polizei drin sitzen.

Also was würdet ihr mir raten zum weiteren vorgehen raten?

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Hallo und herzlich willkommen im Radarforum!

 

wobei ich nicht weiß ob die nicht den Bußgeldbescheid trotzdem versenden bzw. versenden dürfen )

Natürlich darf der Bußgeldbescheid trotzdem erlassen werden.

 

Hier hab ich durch den Anhörungsbogen keinen Verjährungsstop, da die Polizei schon fragte

Das ist korrekt.

 

Zudem steht im Anhörungsbogen 116 zu schnell abz. 5km/h toleranz sind das 41 zu schnell ( 160€/3 P. / 1 Monat ) aber bei 40 km/h hätte ich nur 120€ & 3 P. zu befürchten. Ich hab überall gelesen, dass bei Provida 2000 - Systemen die über 100 km/h 5% abziehen müssen als Toleranz = 6 km/h das sind dann eben „nur“ 40 km/h zu viel.

Das ist auch der hier immer wieder erwähnte Stand.

 

Also was würdet ihr mir raten zum weiteren vorgehen raten?

Ich würde in einigen Tagen zurückschreiben, die Sache mit den 5% / 5 km/h schildern und um einen neuen Anhörungsbogen bitten, in dem mir der Vorwurf korrekt gemacht wird und in Aussicht stellen, dass ich diesen dann eingehend beantworten werde.

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Ich dachte ehr an:

 

Aktenzeichen: 0000000000

 

Das Fahrzeug mit dem Kennzeichen: 000-00-00

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie aus der Bußgeldakte alles mögliche an diese Adresse:

 

Muster GmbH

Am Muster 000

D - 00000 Musterstadt

 

dann erstmal abwarten .... ich will ja erstmal zeit gewinnen. Warum senden die einen Anhörungsbogen? Vielleicht senden die dann ja einen neuen an die firma? Dann könnte ich ja schreiben das es nur 200m waren und dies zu kurz ist für Provida systeme. wenn ich direkt den fehler anspreche und es dann vor gericht gehen sollte, muss ich alles bezahlen. Warum direkt mein AS verschwenden?

 

 

oder eben die akten per rechtsanwalt einfordern, dann warten die doch auch mit dem bescheid (hoffe ich zumindest) ...

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Du liebst die Nullen, das gefällt mir :whistling:

 

Aaaber: wie kommst Du darauf, dass 200 Meter für ne Messung nicht reichen?

 

Wie Du weisst, ist die Geschwindigkeit rechtlich ab dem Schild einzuhalten, und nicht etwa erst nach einer

gewissen Toleranz, also ist auch eine Messung direkt ab dem Schild zulässig.

 

Wie Du von "normalen" Blitzern weisst, wird auch dort die Geschwindigkeit nur zu einem "einzigen" Zeitpunkt

gemessen, wieso soll bei einem Provida das anders sein?

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Siehe Urteile zu dem ProViDa 2000 System :

 

Das OLG Hamm hat am 26. Februar 2009, Az. 3 Ss OWi 871/08, festgestellt, dass ProVida 2000 Modular kein standardisiertes Messverfahren für Abstandsmessungen darstellt. Im einzelnen gilt: Die Messstrecke muss möglichst gerade und ausreichend lang sein. Dazu fordert die obergerichtliche Rechtsprechung folgende von der Geschwindigkeit abhängige Mindestlängen. „ bei 91 bis 120 km/h nicht unter 500 m (OLG Braunschweig DAR 1989, 110; OLG Düsseldorf DAR 1993, 361; OLG Hamburg DAR 1977, 52; OLG Hamm VRS 50, 70; OLG Karlsruhe VRS 56, 56) „

 

Außerdem :

 

In einem Beschluss des Amtsgericht Lüdinghausen vom 27. März 2007 (10 Owi 89 Js 18/07-5/07) hat das Gericht festgestellt, dass das in diesem Fall eingesetzte Provida-System die Voraussetzungen für eine korrekte Eichung nicht erfüllte.

 

 

sonst hatte ich auch gedacht zu schreiben:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Messstrecke ist für das Pro ViDa 2000 System zu kurz ist. (siehe Video / siehe unten)

 

Für Ihr Verständnis vielen Dank.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

dann hier noch den Text oben: ( also die Urteile )

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Es geht ja viel mehr um: „ bei 91 bis 120 km/h nicht unter 500 m (OLG Braunschweig DAR 1989, 110; OLG Düsseldorf DAR 1993, 361; OLG Hamburg DAR 1977, 52; OLG Hamm VRS 50, 70; OLG Karlsruhe VRS 56, 56) „

 

Und noch viel mehr um die Lösung des Problems ... Zeit gewinnen ( 4 Wochen ) Egal was ich letzedlich schreibe, hauptsache die lassen den gelben so lange bei sich ... Dann ist es mir erst in 2. Sache wichtig das die die 40 km/h annehmen ...

 

Also erstmal versuchen die Verjährung hin zu bekommen, wenn das nicht geht dann zumindest kein Fahrverbot ... Noch besser 0 Euros und 0 P. ^^

 

Also ich möchte da im Amt Räder ins Rollen bringen ... Wenn der Gelbe kommt, werde ich einspruch einlegen und erst vor gericht sagen das mit den 5% statt 5 km/h und zudem alles andere sagen ... so muss ich nichts zahlen, für den fehler müssen die vom amt gerade stehen ... so denke ich zumindest?

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Nunjaaa, da zweifle man halt erst einmal und grundsätzlich alles an, was es anzuzweifeln gibt. Und natürlich werfe man auch alles durcheinander, was nur möglich ist. Aus dem Gemisch wird sich dann hoffentlich schon der rettende Strohhalm erheben.

 

1. 200 m sind für eine Geschwindigkeitsmessung mehr als ausreichend.

2. solltest Du Dich innerhalb einer gewissen Zeit nicht melden, die schriftliche Anhörung also ignorieren, so wird mit ziemlicher Sicherheit der Bußgeldbescheid erlassen werden.

3. ich glaube eher nicht, daß die Frage "wollen Sie was sagen" schon die Anhörung war. Denn zunächst bedarf es der Belehrung und des weiteren hättest Du dann jetzt keine schriftliche Anhörung mehr bekommen.

4. über 100 km/h werden grundsätzlich 5% an Toleranz in Abzug gebracht. Allerdings hängt das davon ab, wie gemessen bzw. ausgewertet wurde. Wird nachträglich anhand des Videos und den eingespielten Daten (Wegstrecke / Bildpunkte) die Geschwindigkeit errechnet, so gelten die 5% nicht und die Toleranz ist (bei einer Nachfahrstrecke von mehr als 100 m) geringer als die 5%. Die Toleranz von 5 km/h kann also durchaus so korrekt sein. Das erfährt man allerdings nur, wenn man in die Akte schaut und damit auch die Art und Weise der Geschwindigkeitsberechnung erfährt.

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1. ist schon richtig, glaub ich ja auch ( die 500 m sind ja auch veraltet, nur bei Tacho )

zu 2. das ist auch für Lain sonnenklar zu

3. Glauben ist unwichtig, es geht mir hier um Wissen!

 

zu 4. Da steht im AB :

 

200m - 4% Toleranz = 192m

Bilder 155

155 B. x o,o4Sek = 6,2 sek. + Toleranz 0,0262 = 6,2262 Sek

 

192m x 3,6 : 6,2262 = 111

 

41 zu schnell

 

Die berechnung erfolgte unter der berücksichtigung der verkehrsfehlergrenzen

Die vorwerfbare gesch. wird abgerundet. Toleranzabz. min. 5 km/h!

 

s.... so stehts im anhö.bogen

 

deine vermutungen lösen das Problem auch nicht und helfen weitern auch nicht - aber nein, bin ich nicht, bin einfach nur gut informiert :whistling:

 

@ zorrro

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3. Glauben ist unwichtig, es geht mir hier um Wissen!

Und was weißt DU?

 

zu 4. Da steht im AB :....

Na fein. Die Berechnung ist völlig korrekt und damit auch der Toleranzabzug.

 

deine vermutungen lösen das Problem auch nicht und helfen weitern auch nicht - aber nein, bin ich nicht, bin einfach nur gut informiert :wub:

Na gut. Ich fahre zwar Provida, aber macht ja nix. Dann sieh es mal ruhig als Vermutungen an. :whistling:

 

Ich weiß aber auch nicht alles, daher also: Für eine gute Idee wäre ich sehr Dankbar,

Oh, da fällt mir doch glatt etwas bzw. jemand ein :whistling: : warte, bis der Schwurbelkram-Experte und Doktorand @m3_ sich Deiner Sache fachlich versiert und durchleuchtend annimmt. Wenn Du seinen Ratschlägen folgst, hast Du jetzt schon zu 105% gewonnen. Kannst Dich also schonmal beruhigt hinlegen und abwarten. :rolleyes:

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Ich weiß nicht alles, daher frag ich hier ... ( hoffe auf antworten von Erfahrenen ) ... klar bist Du Beamter und klar bist Du auch mit Provida unterwegs, deswegen hast Du auch Zeit hier zu sein. Ich glaub Dir das schon. Das ist auch so, wenn Du die Augen zugemacht hast und 15min. abwartest ...

 

Also ich suche weiterhin für mich und weitere Leser nach einer guten Lösung ...

 

Hab gerade von einer anderen Bußgeldstelle erfahren, das Privatleute Akteneinsicht bekommen, man muss nur Vorort ins Amt fahren, dann kann man alles sehen, aber man darf nichts kopieren ( ohne Anwalt ) ...

 

also ich werde das Ergebnis hier ins Forum schon rein schreiben, um anderen zu helfen! Ich bin dafür das es Strafen gibt, wenn innerords oder Spielstraßen zu schnell gefahren wird, aber dagegen, wenn die Polizei noch in ner 100Zone aufnehmen und direkt ab 70km/h schild aufnehmen und obwohl abgebremst wird noch 116 aufnehmen ( außerords, wo keine Sau gefährdet wird ) als wenn es nichts schlimmers gibt ... ( Geld macherrei )

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kleiner Tipp, wenn Dein Fall dann vor Gericht geht:

 

..Ich bin dafür das es Strafen gibt, wenn innerorts oder Spielstraßen zu schnell gefahren wird, aber dagegen, wenn die Polizei noch in ner 100Zone aufnehmen und direkt ab 70km/h schild aufnehmen und obwohl abgebremst wird noch 116 aufnehmen ( außerorts, wo keine Sau gefährdet wird ) als wenn es nichts schlimmers gibt ... ( Geld macherei )

 

So darfst Du denken, aber niemals gegenüber dem Amt oder Richter argumentieren...denke mal nach warum, da kommst Du gewiss selbst drauf...

 

... und da fällt mir noch was auf:

 

Sie haben Dich knapp 200 Meter ab Schild gemessen, und eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 116 kmh errechnet.

 

Du sagst Du hättest im selben Zeitraum auf 70 abgebremst.

 

Was fällt Dir hierbei auf? :whistling:

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Ich weiß nicht alles, daher frag ich hier ... ( hoffe auf antworten von Erfahrenen ) ... klar bist Du Beamter und klar bist Du auch mit Provida unterwegs, deswegen hast Du auch Zeit hier zu sein. Ich glaub Dir das schon. Das ist auch so, wenn Du die Augen zugemacht hast und 15min. abwartest ...

Vor allem weißt Du nicht, was ich so mache. Aber was ich dazu sagte, mußt Du mir natürlich nicht glauben. :whistling:

 

Dann mal viel Spaß beim Weitersuchen.

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Ich bremste innerhalb der 70er zone ab ... ich hab mir gedanken gemacht und schreibe:

 

Aktenzeichen: 0000000

 

Anhörung im Bußgeldverfahren

 

 

Sehr geehrte Frau 0000,

ich freu mich darüber, dass Sie mir schreiben, nur das Anliegen der Bußgeldstelle lässt mich nicht so erfreuen.

 

Ich möchte Ihnen den schönen Tag nicht mit unangenehmer arbeit füllen, aber leider

kann ich den Vorwurf nicht so einfach hin nehmen und möchte den Anschuldigungen wiedersprechen. Wenn ich etwas falsch gemacht habe, dann stehe ich dafür gerade, doch in diesem Fall ist der Vorwurf übertrieben. Ich bin mir sicher, der Fall ist Fehlerhaft. Sicherlich macht die Polizei bzw. die Video- Auswertenden auch mal Fehler & übersehen auch mal was.

Zum einen befand ich mich direkt nach der Kurve in einem Überholvorgang der direkt folgende BMW mit dem Provida2000 System saß mir direkt im Nacken und wollte auch noch Platz zwischen mir und dem Auto, das ich überholte. Nun war ich auf den Überholvorgang und den direkt nachfolgenden BMW so konzentriert, dass ich wohl schon in der 70er Zone war. (Hier möchte ich zudem prüfen, ob die Polizisten wegen Nötigung gegenangezeigt werden können) Obwohl ich doch in der 70er Zone sichtbar abgebremst hatte ( siehe Video )!

Nun hab ich mich Fachkundig gemacht und wurde auf folgendes Aufmerksam gemacht:

Zum einen die Messstrecke ( 192 Meter ) ist für das Pro ViDa 2000 System viel zu kurz.

Zum anderen wurde die Messstrecke wohl direkt ab dem 70er Schild gemessen und die

Abstandeinhaltung nicht berücksichtigt. Auch der Abstand für die Messung zu meinem Wagen war viel zu Dicht und unterschiedlich bei Start und Beenden innerhalb von nur 192 Metern. Zudem verweise ich auf der 2. Seite auf einige Urteile zu dem alten & schlechten Provida 2000-System ( NRW hat schon viele der Autos eingestellt, da die Eichung ) und auf die Mindestmessstrecke. Im AB steht dass das ProViDa2000 bis 2012 geeicht ist, doch wie sich herausstellt, gibt es auch hier Probleme ( siehe Urteil auf der 2. Seite )

Ich möchte Sie daher um Verständnis bitten, das ich mich hier verteidigen möchte, daher bitte ich um ein Termin für die Akteneinsicht, falls ich nach Ihrer Meinung unrecht haben sollte.

Für Ihr Verständnis vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

ich kämpfe

 

ich meine recht hab ich doch irgendwie schon ....

 

2. Seite:

 

Siehe Urteile zur Messstrecke / ProViDa 2000 System :

 

„Bei 91 bis 120 km/h nicht unter 500 m (OLG Braunschweig DAR 1989, 110; OLG Düsseldorf DAR 1993, 361; OLG Hamburg DAR 1977, 52; OLG Hamm VRS 50, 70; OLG Karlsruhe VRS 56, 56) „

 

Außerdem :

 

In einem Beschluss des Amtsgericht Lüdinghausen vom 27. März 2007 (10 Owi 89 Js 18/07-5/07) hat das Gericht festgestellt, dass das in diesem Fall eingesetzte Provida-System die Voraussetzungen für eine korrekte Eichung nicht erfüllte.

 

zahlreiche ProViDa-Messgeräte der Polizei fehlerhaft geeicht sein :

In einem Beschluss des Amtsgericht Lüdinghausen vom 27. März 2007 (10 Owi 89 Js 18/07-5/07) [4] hat das Gericht festgestellt, dass das in diesem Fall eingesetzte Provida-System die Voraussetzungen für eine korrekte Eichung nicht erfüllte. Das Messgerät des Polizeifahrzeugs war zwar geeicht. Das zuständige Eichamt eicht derartige Fahrzeuge aber derzeit nicht nach, weil eine technische Änderung stattgefunden hat, für die keine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorliegt. Wegen eines unverhältnismäßigen Aufwandes im Vergleich zur zu erwartenden Geldbuße, hat das Gericht das Verfahren eingestellt.

Wegen einer nicht bauartzugelassenen System-Komponente (CAN-Bus) könnten bundesweit zahlreiche ProViDa-Messgeräte der Polizei fehlerhaft geeicht sein.

Der Zeitschrift „Verkehrsrecht aktuell“, Heft 6/2007, S. 106, zufolge, hat das Innenministerium Nordrhein-Westfalen inzwischen 13 der 38 Provida-Fahrzeuge stillgelegt.

 

Später dann werde ich um fehlerbehebung der 5% statt 5 km/h Toleranz bitten - entweder gehen die 4 wo vorbei oder zumindest ohne fahrverbot ... ??!!

Also was meint Ihr, prüft sie alles oder kommt der gelbe trozdem?

Habt ihr noch einen verbesserungsvorschlag? vielen Dank!!!

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Hallo,

 

und obwohl abgebremst wird noch 116 aufnehmen ( außerords, wo keine Sau gefährdet wird )

hast Du Dich mal ansatzweise damit beschäftigt, wie Provida 2000 funktioniert ?

Offenbar nicht, sonst müsstest Du anhand der Berechnung erkennen, dass da nichts angenommen wurde.

a) Aus dem Video geht offenbar hervor, dass Du eine Strecke von 192 Metern in etwas über 6 Sekunden zurückgelegt hast.

Wo muß man da was annehmen. Da braucht es nur Mathematik.

Es behauptet niemand, dass Du konstant 116 gefahren bist. Es kann auch sein, dass Du auf Höhe des Schildes noch 130 km/h drauf hattest und nach den 192 km bei 70 warst. Spielt keine Rolle.

 

Später dann werde ich um fehlerbehebung der 5% statt 5 km/h Toleranz bitten - entweder gehen die 4 wo vorbei oder zumindest ohne fahrverbot ... ??!!

 

b) Bei Provida2000 wird direkt keine Geschwindigkeit gemessen. Die eingeblendete Geschwindigkeit ist immer die vom Provida-Fahrzeug.

Von daher zieht die 5% Toleranz auf die ermittelte Geschwindigkeit gar nicht. Toleranz kann es bei dieser Art Messung/Berechnung nur auf den Wegstreckenzähler (hier 4%) und auf den Bildzähler/zeitgeber ( 0.04 Sekunden) geben.

 

und die Abstandeinhaltung nicht berücksichtigt. Auch der Abstand für die Messung zu meinem Wagen war viel zu Dicht und unterschiedlich bei Start und Beenden innerhalb von nur 192 Metern

 

c) Für das ganze Geschwafel zu Abstand und Meßstrecke gilt das gleiche.

Das ist ein anderes Auswertsystem. Dabei würde die eingeblendete Geschwindigkeit des Provida-Fahrzeuges zugrundegelegt. Aber das ist hier nicht der Fall !

 

 

Also was meint Ihr, prüft sie alles oder kommt der gelbe trozdem?

Natürlich kommt der BuGeBe. Der SB dürfte sich einen Dreck um Deine Einwände scheren, weil es nicht seine Aufgabe ist die Durchführung der Messung/Berechnung zu überprüfen.

Du bekommst den BuGeBe, erhebst dann Einspruch, die Sache geht vor Gericht und da prüft ein SV Deinen Einwand.

Wenn der SV keinen Fehler findet, kommen - neben den regulären Folgen - eben noch mal eine 4-stellige Summe für Gerichts-,SV- und Auslagen dazu.

 

 

Was gräbst du denn hier für olle Kamellen aus? :whistling:

Nicht nur olle Kamellen. Der TE diskutiert quasi 'Knickstrahl-Reflektion' bei Lichtschrankenmessung :whistling:

 

Gruß,

AnReRa

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ich hab mir gedanken gemacht und schreibe:

 

Aktenzeichen: 0000000

 

Anhörung im Bußgeldverfahren

 

 

Sehr geehrte Frau 0000,

ich freu mich darüber, dass Sie mir schreiben, nur das Anliegen der Bußgeldstelle lässt mich nicht so erfreuen. (...)

Und wieder ein Schreiben, welches auf der behördeninternen Weihnachtsfeier für brüllendes Gelächter sorgen wird... :whistling:

 

Vielleicht gewinnt es auch den ersten Preis und die Sachbearbeiterin dafür eine Packung Mitleid... :whistling:

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Was weißt Du denn über 'Knickstrahl-Reflektion' bei Lichtschrankenmessung ??? Wäre vielleicht nett, wenn Du dein Wissen teilst ... gerne kannst Du es aber auch lassen und weiter Lachen ... ( ich frag mich gerade, ob ich hier wohl richtig bin ? ) Es geht immernoch um diese 4 Wochen!!! Nicht um meinen Inhalt ob alles richtig oder Falsch ... ich bemühe mich um die cleverste Taktik

 

4 Stellige Summe Oo - ok, mit: ,00

außerdem hat mir eine 2. Bußgeldstelle ( anderer Kreis natürlich ) gesagt: 5% :whistling:

 

Ich suche nach Lösungen, nicht nach welchen die nur Quarken & Auslachen!!!

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ich meine recht hab ich doch irgendwie schon ....

Nein, hast Du nicht!

 

Habt ihr noch einen verbesserungsvorschlag? vielen Dank!!!

Ja. Überlasse das Ganze einem Anwalt. Ich habe schon lange nicht mehr ein solch großes Geschwafel lesen dürfen wie in Deinem Beitrag. Du würdest allenfalls zur Belustigung des SB beitragen. Vermeiden würdest Du aber rein gar nichts. Jedenfalls nicht das von dir Beabsichtigte.

 

Was weißt Du denn über 'Knickstrahl-Reflektion' bei Lichtschrankenmessung ???

:whistling: Man, das war ein SCHERZ!!!

 

ich bemühe mich um die cleverste Taktik

Mag sein. Aber Du stellst Dich ziemlich dösig an.

 

außerdem hat mir eine 2. Bußgeldstelle ( anderer Kreis natürlich ) gesagt: 5% :whistling:

Würdest oder könntest Du lesen, dann wüßtest Du, daß es SOWOHL die 5% als Toleranzabzug gibt als eben AUCH die etwas aufwendigere Berechnung anhand Wegstrecke und Bildzähler. Aber Du glaubst mir ja nicht und offensichtlich anderen auch nicht. Dann laß es doch einfach und zieh Dein Ding durch.

 

Ich suche nach Lösungen, nicht nach welchen die nur Quarken & Auslachen!!!

Nein. Du möchtest die eierlegende Wollmilchsau und ignorierst beständig andere Aussagen.

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ich hoffe nicht, dass das wirklich alles ist .... Vielleicht habt ihr ja recht, das es nichts bringt, aber ein Versuch ist es Wert. Wenn Ihr es so hinnehmen wollt, ok ... entweder klappt es oder eben nicht ... Vielleicht ist es ja wirklich ein altes Ding im Fahrzeug ( Das Auto war ein Bj um 2000 ) , die Stadt kann sich schließlich nichts neues Leisten und hatte bisher kein Problem, weil alle so dachten wie Ihr hier ratet .... Ich rate aber versuchen wenn nichts gescheites mehr kommt wünsch ich allen keine Punkte :whistling:

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Die cleverste oder billigste Taktik?

 

die billigtste ist sicherlich einfach zahlen wenn es soweit ist und gut ist.

wenn ein FV kommt, urlaub nehmen oder sonst wie mit ÖPNV überbrücken.

 

die cleverste? erst mal hier viiiel lesen, dann akteneinsicht nehmen und dann

überlegen einen RA zu beauftragen..ist aber garantiert teurer und der ausgang ist äusserst ungewiss.

 

wenn du ehrlich zu dir selbst bist, warst du zu schnell, hast jemand überholt und

warst plötzlich in dem 70 bereich.

 

wenn man fehler macht, muss man ein mann sein und auch dazu stehen,

und nicht rumjammern oder larmoyant und die schuld bei anderen suchen.

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3. ich glaube eher nicht, daß die Frage "wollen Sie was sagen" schon die Anhörung war. Denn zunächst bedarf es der Belehrung und des weiteren hättest Du dann jetzt keine schriftliche Anhörung mehr bekommen.

 

Ich denke, daß diese Aussage von @bluey weitere Beachtung in der Diskussion finden sollte.

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Ich denke, daß diese Aussage von @bluey weitere Beachtung in der Diskussion finden sollte.

Aber nicht für den TE.

Es liegt an der Bußgeldstelle, den BuGeBe vor dem 15.02.2012 auf den Weg zu bringen. Und das kann der TE wohl kaum verhindern.

Oder möchtest Du jetzt diskutieren, ob und wie der TE die Zustellung vermeiden können soll ?

 

@TE

Die cleverste Taktik im Straßenverkehr ist, sich immer an die StVO zu halten. :whistling:

 

 

Gruß,

AnReRa

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Ich suche nach Lösungen, nicht nach welchen die nur Quarken & Auslachen!!!

 

Warte auf unseren Spezialisten. Das ist der User m3_. Er wird sich deines Falls annehmen und eine genau abgestimmte Taktik mit dir besprechen.

 

Die Wartezeit überbrückst du mit der Suchfunktion - Stichwort "Murksmessung".

 

Viel Glück.

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Ich denke, daß diese Aussage von @bluey weitere Beachtung in der Diskussion finden sollte.

Aber nicht für den TE.

Es liegt an der Bußgeldstelle, den BuGeBe vor dem 15.02.2012 auf den Weg zu bringen. Und das kann der TE wohl kaum verhindern.

Oder möchtest Du jetzt diskutieren, ob und wie der TE die Zustellung vermeiden können soll ?

 

@TE

Die cleverste Taktik im Straßenverkehr ist, sich immer an die StVO zu halten. :whistling:

 

 

Gruß,

AnReRa

 

Nein, ich denke lediglich, daß die Anhörung wenige Tage vor dem 09.01 angeordnet wurde und somit die Verjährung unterbricht.

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Zum Thema wann die Anhörung erfolgt ist dieser Thread von den "braven Nachbarn" ganz interessant...

 

@QTreiberin: Danke, wirklich sehr interessant. Dies stellt die aktuelle Lage in ein (zumindest für mich) anderes Licht.

Aber der Nachweis über die erstmalige erfolgte Anhörung? Sicher nur über Akteneinsicht möglich.

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Aber der Nachweis über die erstmalige erfolgte Anhörung? Sicher nur über Akteneinsicht möglich.
Davon geh ich auch aus... Unter Umständen reicht auch ein freundlicher Anruf, wobei da das Problem wäre, dass man den SB "spitz" machen könnte und er sich die Akte/den Vorgang dann mal genauer ansieht.
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Unterschrieben habe ich so nichts, mich hat man nur gefragt ob ich etwa sdzu sagen möchte ( Ich sagte ich habe kine Zeit und muss meine Tochter abholen )

 

@ QTreiberin vielen dank für den Vermerk: wann die Anhörung erfolgt ist dieser Thread von den "braven Nachbarn"

 

Das macht mich sehr nachdenklich. ( Ich bitte ja am 16.01 um Akteneinsicht, dann fahr ich da hin und schreib mir alles auf )

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Nein, ich denke lediglich, daß die Anhörung wenige Tage vor dem 09.01 angeordnet wurde und somit die Verjährung unterbricht.

Das zu diskutieren, ist aber - zumindest für den TE - nur dann interessant, wenn der BuGeBe nach dem 15.02.2012 erstellt wird.

Dazu müßte es dem TE aber erstmal gelingen, den SB bis nach diesem Datum zu hindern einen BuGeBe zu erstellen.

Für den Moment würde ich jedoch davon ausgehen, dass mit dem Anhalten und dem Hinweis auf den Verstoß die erste Anhörung erfolgt ist. Und nur die erste Anhörung unterbricht die Verjährung.

Aber über die Begrifflichkeiten läßt sich ja immer streiten ...

 

Nicht immer ist die Polizei / Bußgeldstelle ohne Fehler:

Richtig. Aber das hat zunächst mal nichts mit der Messtechnik und der Mathematik zu tun. Es sei den natürlich, dass das Video falsch ausgewertet wurde, oder sonstige Vorgaben (Eichung etc.) verletzt wurden. Das kann natürlich ein SV kostenpflichtig klären. Sinnvoll ist das aber in meinen Augen nur, wenn man sich sicher ist, nicht zu schnell gewesen zu sein. Zumindest in Deinem Fall hast Du bei aller Diskussion aber niemals abgestritten, tatsächlich mit mehr als Tempo 70 hinter dem :whistling: unterwegs gewesen zu sein. Im Gegenteil, Du hast sogar erklärt, warum Du schneller warst.

 

Gruß,

AnReRa

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Wie schnell ich wirklich war kann ich nicht sagen, ich sag ja nur das ich mit sicherheit keine 116 gefahren bin. ich habe abgebremst und da ahb ich 70 gesehen. Ich weiß ja auch nur das da 70 war weil ich die strecke oft fahre. Wie soll ich mich auf alles konzentrieren? De BMW saß mir im Nacken / gegenverkehr achten / 70er zone bremsen / spiegel gucken ... 300 m vorher war ja auch noch 100 der vor mir fuhr 95 ..... Also ich fand es unverschämt von den Polizisten, das beste war die sind so schnell abgehauen, als würden die mir zeigen wollen ich darf das hähä .... Mir solls latte sein, scheiß auf die 160€ und die 3 Punkte, ich hab nur 3 und auch 1 monat fahrverbot macht mir nix im schlimsten fall, aber das war echt nicht ok ( Meine Meinung ) Klar hätte ich auch warten können mit dem überholen aber ich durfte es zu dem Zeitpunkt. Also hätte hätte hätte ...

 

Ich versteh nicht ganz was jetzt richtig ist von der Seite: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...c=96261&hl=

 

Also es wurde mir gesagt: 41 zu schnell, wenn 2x innerhalb von 2 Jahren dann extra Starfe und ich wurd gefragt ob ich was sagen will. Er schrieb die Personalien auf und gab mir den Schein & Führers. wieder dann zischten die sehr schnell ab ....

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Wie soll ich mich auf alles konzentrieren?

Ähmm ....

[iRONIE]

Wenn Du Dich im Straßenverkehr überfordert fühlst, solltest Du den FS abgeben.

[/iRONIE]

 

300 m vorher war ja auch noch 100 der vor mir fuhr 95

Aha. Du willst allen Ernstes behaupten, dass Du ein Fahrzeug das 95 @:whistling: fährst mit weniger als 110-120 km/h überholst ?

Und das auch noch bei (möglichem) Gegenverkehr ?

 

Für mich sieht das so aus, dass der VT vor Dir im angesicht des :rolleyes: Gas weggenommen hat um bei :wub: auch 70 zu fahren.

Nur das Du bei :70: Schild eben die 120 drauf hattest, er aber nicht !

Wobei, das Provida-Fahrzeug hat parallel mit Dir überholt ?

 

Klar hätte ich auch warten können mit dem überholen aber ich durfte es zu dem Zeitpunkt.

Überholen schon, aber nur mit :70::whistling:

 

Ich versteh nicht ganz was jetzt richtig ist von der Seite: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...c=96261&hl=

Es geht nur darum, ob die Verjährung am 15.11.2011 oder erst um den 09.01.2012 startet. Zum aktuellen Zeitpunkt ist das uninteressant.

 

Also es wurde mir gesagt: 41 zu schnell, wenn 2x innerhalb von 2 Jahren dann extra Starfe und ich wurd gefragt ob ich was sagen will. Er schrieb die Personalien auf und gab mir den Schein & Führers. wieder dann zischten die sehr schnell ab ....

Nicht ganz.

Bei mehreren Verstößen kann das Bußgeld erhöht (typisch verdoppelt) werden. Und bei 2x mehr als 26 km/h in einem Jahr gibt es immer einen Monat FV, auch wenn der Verstoß an sich kein FV rechtfertigen würde.

Wie sieht Dein Vorgeschichte aus ?

 

Gruß,

AnReRa

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@anrera:

Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, daß es am Tattag keine Anhörung war (@bluey) und somit erst die aus dem Januar verjährungsunterbrechend wirkt. Dank des Linkes von @QTreiberin erschließt sich auch mir die Strategie.

 

Manchmal stehe ich eben etwas auf dem Schlauch...

 

LG Torsten

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Wie soll ich mich auf alles konzentrieren? De BMW saß mir im Nacken / gegenverkehr achten / 70er zone bremsen / spiegel gucken ... 300 m vorher war ja auch noch 100 der vor mir fuhr 95 ..... Also ich fand es unverschämt von den Polizisten
Du solltest das noch sprachlich etwas besser ausformulieren und dann unbedingt der Bußgeldstelle mitteilen!
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Vielen Dank das Du vom Schlauch gestiegen bist, jetzt hab auch ich verstanden u14325 ^^

 

Also bin ich noch im Rennen ... ( echt hammer, was hier in deutschland für §e für so eine lapalie entstehen )

 

Für jedes Gesetz gibt es ein Gegengesetz .... man muss nur wissen

 

( Ich mag Schach spielen und hasse Deutschland für das Abzocken - die machen Schulden unser ein muß dafür Blechen )

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Ich versteh nicht warum das so wichtig ist? Klar fahr ich auch mal schneller, man hat die Augen ja nicht die ganze Zeit auf dem Tacho, Keiner, auch nicht der der am messen ist!!! Jeder hier war mal schneller, daher finde ich belehrungen quatsch .... ich brauche Lösungen gegen diese Abzocke, ich möchte mich währen .... Bestimmt war ich etwa schneller, nur bestimmt keine 116 in der 70er zone ich habe abgebremst ... der polizist meinet noch " als sie uns bemerkt hatten " Das ganze ist einfach unfair !

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Mal ein ernst gemeinter Tipp lieber Jooonge:

Jetzt den Rechner ausmachen oder zumindest dich mit was anderem beschäftigen und dann eine Nacht drüber schlafen und morgen Abend in aller Ruhe (mit nem Glas Rotwein) sich nochmal hinsetzen und dir den Thread langsam durchlesen, dann kannst du vielleicht ein paar Dinge besser aufnehmen als im Moment.

 

Wie schnell ich wirklich war kann ich nicht sagen, ich sag ja nur das ich mit sicherheit keine 116 gefahren bin.

Wie willst du das denn wissen?

 

Im nächsten Satz schreibst du du konntest dich nicht auf alles konzentrieren, aber dass es auf keinen Fall 116 km/h waren, das willst du genau wissen?

 

Was denn nun?

 

Wie soll ich mich auf alles konzentrieren? De BMW saß mir im Nacken / gegenverkehr achten / 70er zone bremsen / spiegel gucken ... 300 m vorher war ja auch noch 100 der vor mir fuhr 95 .....

Wenn du das bei einer Gerichtsverhandlung anbringst, dann darfst du dich nicht wundern wenn du danach ohne Lappen dastehst. Komplett.

 

Wenn du dich überfordert von der Situation gefühlt hast, dann hättest du eben nicht überholen dürfen.

Wenn du dich ständig überfordert fühlst im Straßenverkehr solltest du wirklich sehen dass sich das ändert oder den Schein abgeben.

 

Klar hätte ich auch warten können mit dem überholen aber ich durfte es zu dem Zeitpunkt. Also hätte hätte hätte ...

 

Ich sehe die Sache generell so:

Wenn du Glück hast verschläft die Bußgeldstelle (weil sie derselben irrigen Annahme ist wie bluey und daher nicht erkennt dass der Anhörungsbogen an dich nicht fristunterbrechend war) gegen dich rechtzeitig einen Bußgeldbescheid zu erlassen.

 

Um das zu erreichen brauchst du aber vor allem Glück.

Im Wesentlichen ist nämlich kaum zu beeinflussen wann die Bußgeldstelle den Bescheid erlässt.

 

Ich würde, wie bereits geschrieben, antworten, dass man sich erst zur Sache einlassen wird, wenn die Toleranzwerte (man liest ja überall von 5%) berichtigt sind. Vielleicht lässt sich ja die Bußgeldstelle drauf ein und schreibt zurück, dass das schon ok so ist und bittet erneut um Aussage.

Vielleicht kommt dann aber auch kommentarlos der Bußgeldbescheid.

 

Wie gesagt es ist eine Glückssache.

 

Zusätzlich könnte man erwähnen, dass man sich mit einem Anwalt beraten will und dann in Absprache mit diesem eine Aussage machen wird. Wenn du Glück hast wird der Vorgang dann erstmal auf Wiedervorlage gelegt um abzuwarten ob was vom Anwalt kommt.

 

Klappt es nicht die Sache in die Verjährung zu ziehen würde dir nur übrigbleiben vor Gericht die Messung anzuzweifeln und auf eine gutachterliche Untersuchung zu drängen. Das ist aber, wie bereits geschrieben, zumindest wenn man verliert recht teuer.

Da sollte man sich also schon sehr sicher sein, dass irgendetwas an der Messung falsch sein muss. Ein Bauchgefühl a la "so schnell war ich aber doch sicher nicht" würde mir nicht ausreichen um dieses Kostenrisiko einzugehen.

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Dann aber lieber einen Weißwein ^^ Das ist doch echt mal eine gute Aussage. Ich dränge da erstmal besser im Schreiben auf einen schnellen Termin um dort die akte einzusehen, damit ich mich verteidigen kann und schreibe bevor vorsätzlich falsche verdächtigung gemacht wird ^^ wenn das nicht klappt, dann hab ich eben ein Grund einspruch einzulegen ... so muss ich die gerichtskosten auch nicht tragen und vorort kann ich alle weiteren gründe sagen. Ich denke das ist taktisch klüger

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Bestimmt war ich etwa schneller, nur bestimmt keine 116 in der 70er zone ich habe abgebremst ... der polizist meinet noch " als sie uns bemerkt hatten " Das ganze ist einfach unfair !

 

War das eventuell schon das zweite :whistling: und das erste wurde durch den Überholvorgang übersehen?

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  • 2 weeks later...

Hallo Ihr lieben,

 

ich bin echt noch im "Rennen" den Schein haben die noch zurück gehalten und wollen wol abwarten was ich zu dem Anhörungsbogen sage... Ende der Woche soll es so weit sein, dass ich mir das Video ansehen kann! Jetzt überlege ich ob ich den Termin verschiebe, weil Krank oder wie auch immer oder ob ich doch wohl den Fehler mit der Toleranz ( 5% / 5km/h also statt 41 zu viel nur 40km/h )ansprechen soll?? was meint ihr, was wäre taktisch besser oder sollte ich beides machen?? Bin echt gespannt wie es ausgeht ...

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bin mal gespannt, hab den Termin ca. 10 tage verschoben, die haben es so auch wohl eingetragen!!! Ob ich zusätzlich schon mal den Fehler mit den 5% schreiben sollte?

 

Und ist es direkt ab 15. schon verjährt oder erst ab 16. ??? oder geht es genau nach Uhrzeit ? Kommt der Bußgeldbescheid mit Posteinwurf ??? ( vielleicht sollte ich so lange den Postkasten abschrauben ^^

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