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Punkte übernehmen


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Hallo,

 

ich bin noch ganz neu hier und habe mich angemeldet um Tips und Berichte mit rechtlichen Hintergründen im Straßenverkehr zu bekommen.

 

Leider habe ich hier noch nichts über die übernahme von Punkten in Flensburg gefunden.

Beispiel: Unternehmer XY fährt jährlich etliche 10T KM, besitzt bereits 16 Punkte und wird erneut geblitzt. Da seine Existenz von seinem Führerschein abhängt kommt er ins Gespräch mit einem Studenten, der für einen gewissen Betrag die Punkte übernimmt. Ich glaube das Prinzip ist klar....

 

Nun hatte ich gelesen, dass es nicht verboten ist sich anzubieten um Punkte in Flensburg zu "übernehmen" und dass man in anbetracht der Strafe -wenn man dabei erwischt wird- differenzieren muss, ob es eine Strafttat oder eine Ordnungswidrigkeit war.

Heisst also demnach, dass Leute die Punkte einer Straftat übernehmen und erwischt werden, härter bestraft werden als jene einer Ordnungswidrigkeit!?

 

Und warum findet man dazu nichts in diesem Forum?

 

Grüße Mark

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Lies hier im Forum im Bereich "Geschwindigkeitsverstoß" und/oder "Rotlicht" einfach ein bisschen ein, dann wirst Du die Frage von @u14325 verstehen und Deine beantwortet bekommen...

 

 

Habe hier bereits unangemeldet mitgelesen aber dennoch keine Antwort gefunden. "Lies dich einfach ein" ist immer leicht gesagt... "Frag Google" kommt auch oft...

Verstehe das Problem nicht! Habe keinen konkreten Thread dazu gefunden!

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Habe hier bereits unangemeldet mitgelesen aber dennoch keine Antwort gefunden.
Sorry, in wirklich jedem Thread wo jemand das Bußgeld, die Punkte, das FV oder die PZ-Maßnahmen nicht will (und das sind in den genannten Unterforen über 90% aller Threads) wird erklärt welche Möglichkeiten bestehen.

 

Also hast Du entweder gar nicht gelesen und möchtest alles vorgekaut haben, oder Du hast es nur nicht verstanden und dann würden weitere Erklärungen auch verpuffen.

 

Also entwickel ein bisschen Eigeninitiative und auch Dir wird ein Lichtlein aufgehen.

 

Oder warte, ob sich vielleicht ein anderer User erbarmt zum 4.387igsten Mal das gleiche zu schreiben.

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Nun hatte ich gelesen, dass es nicht verboten ist sich anzubieten um Punkte in Flensburg zu "übernehmen" und dass man in anbetracht der Strafe -wenn man dabei erwischt wird- differenzieren muss, ob es eine Strafttat oder eine Ordnungswidrigkeit war.

 

Die Quelle dieser Aussage würde ich gerne mal erfahren.

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Hier mal einige Threads in denen nichts zu meinem Problem drin steht:

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=45970

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=45969

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=45677

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=45956

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=45947

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=45953

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=45959

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=45958

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=45955

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=45937

........

Könnte noch weitere Threads posten womit deine 90% ganz schnell schwinden. Wie bereits gesagt lese ich schon einige Zeit unangemeldet mit und auch die Suche hat keine Ergebnisse gebracht. Bestenfalls wird das übernehmen der Punkte durch Familienangehörige behandelt und auch dort keine rechtlichen Folgen oder Unterschiede. Sicher kann es sein, dass man etwas übersehen hat... Aber anstatt über Sinn und Unsinn zu diskutieren hättest du auch einfach ein passendes Schlagwort für die Suche nennen können oder aber auf den richtigen Thread verweisen können!

 

 

Ausserdem machen sinnlose Verweise wie deine wenig Sinn... Ich habe eine Konkrete Frage gestellt und kann doch auch eine konkrete Frage erwarten oder etwa nicht? Sonst wäre ein Forum ansich schon sinnlos... Ich habe desweiteren eine ganz konkrete Frage gestellt die hier sicher nicht x-mal behandelt wurde wenn nicht sogar nie! Hier nocheinmal:

Nun hatte ich gelesen, dass es nicht verboten ist sich anzubieten um Punkte in Flensburg zu "übernehmen" und dass man in anbetracht der Strafe -wenn man dabei erwischt wird- differenzieren muss, ob es eine Strafttat oder eine Ordnungswidrigkeit war.

Heisst also demnach, dass Leute die Punkte einer Straftat übernehmen und erwischt werden, härter bestraft werden als jene einer Ordnungswidrigkeit!?

 

Vielleicht solltest du einmal genauer lesen und nicht einfach alle neuen User über einen Kamm scheren!? Und wenn es so oft behandelt wurde dann sollte es dir ja ein leichtes sein die genannten Stellen zu zitieren bzw. geläufige Links zu posten! Darüber hinaus zwingt dich keiner an dieser Diskussion teil zu nehmen.

Hatte gehofft hier auf ein nettes diskussionsfreudiges Forum gestossen zu sein, es wäre Schade wenn hier niemand etwas sachliches und konstruktives zu sagen kann.

 

Nun hatte ich gelesen, dass es nicht verboten ist sich anzubieten um Punkte in Flensburg zu "übernehmen" und dass man in anbetracht der Strafe -wenn man dabei erwischt wird- differenzieren muss, ob es eine Strafttat oder eine Ordnungswidrigkeit war.

 

Die Quelle dieser Aussage würde ich gerne mal erfahren.

 

Hier die Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Verkauf-der-Fl...icle217628.html

Ist allerdings etwas älter daher weiss ich nicht ob das dennoch aktuell ist, daher aber meine Frage!

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Leider habe ich hier noch nichts über die übernahme von Punkten in Flensburg gefunden.

 

Und warum findet man dazu nichts in diesem Forum?

Weil Punkteübernehmen der größte Quatsch der Welt ist, da es, wenn jemand anders als der tatsächliche Fahrer schonmal den Bußgeldbescheid erhalten hat, wesentlich geschicktere Methoden gibt aus der Sache herauszukommen als einfach Punkte und Bußgeld zu übernehmen.

 

Beispiel: Unternehmer XY fährt jährlich etliche 10T KM, besitzt bereits 16 Punkte und wird erneut geblitzt. Da seine Existenz von seinem Führerschein abhängt kommt er ins Gespräch mit einem Studenten, der für einen gewissen Betrag die Punkte übernimmt. Ich glaube das Prinzip ist klar....

Ist es.

 

Der Student ist einigermaßen clever, skrupellos und möchte ein paar schnelle Euro verdienen.

Der Unternehmer ist ein Depp, der sich noch nichtmal ordentlich informieren kann.

 

dass man in anbetracht der Strafe -wenn man dabei erwischt wird- differenzieren muss, ob es eine Strafttat oder eine Ordnungswidrigkeit war.

Gibt man vor eine Straftat begehen zu wollen oder begangen zu haben begeht man damit eine. Das Vortäuschen einer Straftat ist nämlich eine solche.

http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html

 

Das Vortäuschen einer Ordnungswidrigkeit ist nicht verboten.

 

Heisst also demnach, dass Leute die Punkte einer Straftat übernehmen und erwischt werden, härter bestraft werden als jene einer Ordnungswidrigkeit!?

Die einen werden bestraft, die anderen wohl eher nicht.

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Lies hier im Forum im Bereich "Geschwindigkeitsverstoß" und/oder "Rotlicht" einfach ein bisschen ein, dann wirst Du die Frage von @u14325 verstehen und Deine beantwortet bekommen...

 

Na ja, so richtig hast Du das Anliegen des TE aber nicht verstanden.

Hier geht`s nicht um Al Bano oder Erkan.

Die Fragestellung des TE ist seehhhrr grenzwertig und sollte eigentlich ignoriert werden.

 

@TE: No risk, no fun. Probier`s aus, aber wenn die Bärenfalle zuschnappt nicht nach Mama rufen.

 

Gruss

snb

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Hier hat der TE die Owi zugegeben, trifft also nicht.

 

Ab Beitrag #1

 

Ab Beitrag #11 (ein bisschen klicken wirst Du ja können...)

 

Noch gar nicht klar was kommt, daher zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage möglich.

 

Keine von mir oben genannte Fragestellung.

 

Keine von mir genannte Fragestellung.

 

Keine von mir genannte Fragestellung (TE will zahlen).

 

Keine von mir genannte Fragestellung

 

TE hat sich nie wieder gemeldet.

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=45937Siehe Beitrag #5.

 

 

Aber schön zu sehen, dass Du Dir viel Mühe gegeben und viel Zeit investiert hast um Threads zu finden, die nicht meiner obigen Fragestellung entsprechen.

 

Hättest Du die gleiche Zeit aufgewendet um Dir die anderen Threads anzusehen, wäre Deine Frage schon lange beantwortet.

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Hier die Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Verkauf-der-Fl...icle217628.html

Ist allerdings etwas älter daher weiss ich nicht ob das dennoch aktuell ist, daher aber meine Frage!

Vor allem steht da ein Haufen Quark drin.

 

Mal ein paar Beispiele:

 

"Punkte für Verkehrsvergehen [...] Im deutschen Ordnungswidrigkeitengesetz"

Ein Vergehen ist eine Straftat mit einer Mindeststrafe unter einem Jahr Haft. Somit ist das Ordnungswidrigkeitengesetz gar nicht zuständig.

 

Der komplette Absatz mit dem § 111 OwiG ist totaler Unsinn, weil sich beim Punkteübernehmen niemand für einen anderen ausgibt. Man lügt ja nicht bzgl. seines Namens sondern bzgl. seines Tuns. Mithin ist der 111 OwiG überhaupt nicht einschlägig.

 

Ob die Ansicht des Kraftfahrtbundesamts bzgl. des § 271 StGB rechtlich korrekt ist, ist umstritten und nicht abschließend geklärt. Zu den vom KBA angekündigten Verfahren ist bisher kein Urteil bekannt geworden.

Warum wohl?

 

Persönliche Meinung:

Weil das KBA damit nur abschrecken will und genau weiß, dass es in einem Verfahren damit gegen die Wand laufen würde werden erst gar keine Fälle zur Anzeige gebracht.

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Danke für deine Antwort!

Ich wusste es halt nicht besser daher die Frage.

Aber wenn jemand sich als Fahrer einträgt ganz egal ob er es war oder nicht dann trägt er doch seinen Namen ein und unterschreibt das doch auch. Wenn man ihm dann beweisen kann, dass er es nicht gewesen ist war es doch eine Falschaussage oder nicht? Ist es dann nicht egal ob es handeln oder der Name selber war?

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Na ja, so richtig hast Du das Anliegen des TE aber nicht verstanden.

Hier geht`s nicht um Al Bano oder Erkan.

Oh doch, sonst hätte ich antworten müssen "Fragen zu nicht-gesetzeskonformen Verhalten können leider nicht beantwortet werden"... :whistle:

 

Und den "weiteren Weg" zu diesem Problem

besitzt bereits 16 Punkte und wird erneut geblitzt. Da seine Existenz von seinem Führerschein abhängt
kann er sich hier anlesen... ganz legal! <_<
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Zum letzten Link: "Geh mal auf ein Polizeirevier und erzähl einem Polizisten die Lüge, dass dein Nachbar eine Straftat begangen hat, obwohl er diese gar nicht begangen hat. Oder belüge ihn und erzähl, dass du vorhast eine Straftat zu begehen, obwohl das nicht stimmt.

Du merkst, dass dein Satz so uneingeschränkt nicht stimmt." Das ist Beitrag 5 welcher mir absolut nicht weiter hilft und auch nichts mit meiner Frage zu tun hat....

 

Ich habe eine Konkrete Frage gestellt und kann doch auch eine konkrete Frage erwarten oder etwa nicht?

:(

Ist nicht dein ernst?

 

Aber mal eine konkrete Antwort. Suche nach Punktehandel. :(

 

MfG.

 

hartmut

 

Danke Punktehandel ist wohl das richtige Stichwort. Weder ErSafahrer noch sonst irgend eine Methode.

 

Weil Punkteübernehmen der größte Quatsch der Welt ist, da es, wenn jemand anders als der tatsächliche Fahrer schonmal den Bußgeldbescheid erhalten hat, wesentlich geschicktere Methoden gibt aus der Sache herauszukommen als einfach Punkte und Bußgeld zu übernehmen.

 

Danke, aber das wusste ich nicht daher auch meine Fragen. Kann es nur nicht haben wenn man direkt über einen Kamm geschert wird, einem unterstellt wird man habe sich nicht richtig informiert und ohne nützliche Links auf die Forensuche verwiesen wird... Wer weiss wan diese Gesetzeslücke geschlossen wird und der Punktehandel an Attraktivität gewinnt!?

 

Na ja, so richtig hast Du das Anliegen des TE aber nicht verstanden.

Hier geht`s nicht um Al Bano oder Erkan.

Oh doch, sonst hätte ich antworten müssen "Fragen zu nicht-gesetzeskonformen Verhalten können leider nicht beantwortet werden"... :whistle:

 

Und den "weiteren Weg" zu diesem Problem

besitzt bereits 16 Punkte und wird erneut geblitzt. Da seine Existenz von seinem Führerschein abhängt
kann er sich hier anlesen... ganz legal! <_<

Ist es etwa verboten über etwas verbotenes zu diskutieren? Wir leben hier in Deutschland und nicht in China oder Korea!

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Ist es etwa verboten über etwas verbotenes zu diskutieren?
Wenn der Forenbetreiber, vertreten durch die Moderatoren, dieses nicht wollen ist es verboten, ganz einfach!

Stichwort (da Du diese ja gerne genannt bekommst): "Hausrecht"... :whistle:

 

Ja genau WENN eine Regel die das diskutieren über illegales verbietet existiert... Es gibt lediglich eine Regel die das auffordern zu illegalen Taten verbietet. Und von wegen Hausrecht... Wenn ich ein Forum oder einen Club betreibe kann ich auch nicht sagen. "Für schwarze verboten!" oder: "Für weisse verboten!" Solche Regeln müssen immer in einem gewissen Rahmen bleiben.

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Ja genau WENN eine Regel die das diskutieren über illegales verbietet existiert... Es gibt lediglich eine Regel die das auffordern zu illegalen Taten verbietet. Und von wegen Hausrecht... Wenn ich ein Forum oder einen Club betreibe kann ich auch nicht sagen. "Für schwarze verboten!" oder: "Für weisse verboten!" Solche Regeln müssen immer in einem gewissen Rahmen bleiben.

Das hinkt jetzt aber schon ein klitze kleines Bisschen... :rolleyes:

Letztlich entscheiden die Mods, was sie dulden und was nicht. Hier wird es i. d. R. so gehandhabt, dass solche illegalen Handlungen unterbunden werden.

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Ja genau WENN eine Regel die das diskutieren über illegales verbietet existiert... Es gibt lediglich eine Regel die das auffordern zu illegalen Taten verbietet. Und von wegen Hausrecht...

Der Grat ist da schon schmal. Diskutieren über Punktehandel, damit habe ich kein Problem, zumal es da unterschiedliche Ansichten gibt. Angebote Punkte zu übernehmen werden gelöscht.

 

Wenn ich ein Forum oder einen Club betreibe kann ich auch nicht sagen. "Für schwarze verboten!" oder: "Für weisse verboten!" Solche Regeln müssen immer in einem gewissen Rahmen bleiben.

Der Vergleich hinkt aber.

 

MfG.

 

hartmut

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Niemand hat zu diesen illegalen Handlungen aufgerufen und niemand hat einen Punktehandel angeboten... Wo hinkt es da? Völlig eindeutig nicht illegal und es bedarf auch keiner Einschränkung der Mods....

Das Beispiel mit den schwarzen und weissen war halt nur ein Beispiel, dass sich ein Forum nicht über Länderrecht oder über Verfassungsrecht stellen kann, weil hier das Hausrecht so hoch gelobt wurde!

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Niemand hat zu diesen illegalen Handlungen aufgerufen und niemand hat einen Punktehandel angeboten...

Noch nicht, darum ist der Thread auch offen.

 

Wo hinkt es da? Völlig eindeutig nicht illegal und es bedarf auch keiner Einschränkung der Mods....

Der Vergleich mit den Schwarzen und Weißen und dem Diskussionsthema.

 

Das Beispiel mit den schwarzen und weissen war halt nur ein Beispiel, dass sich ein Forum nicht über Länderrecht oder über Verfassungsrecht stellen kann, weil hier das Hausrecht so hoch gelobt wurde!

Da könnte ich dir aber Foren nennen, wenn Du da nicht im Mainstream schwimmst bist Du draußen. Die nutzen so ihr Hausrecht, und es ist legal. Denke den Schuh müssen wir uns nicht anziehen. Hier geht es manchmal heftig zur Sache. Ich weiß nicht an wem das liegt. :rolleyes:

 

MfG.

 

hartmut

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Der Vergleich mit den Schwarzen und Weißen und dem Diskussionsthema.

 

Ja das stimmt, habe ich aber nicht entfacht aber gut schluß damit.

 

Da könnte ich dir aber Foren nennen, wenn Du da nicht im Mainstream schwimmst bist Du draußen. Die nutzen so ihr Hausrecht, und es ist legal. Denke den Schuh müssen wir uns nicht anziehen. Hier geht es manchmal heftig zur Sache. Ich weiß nicht an wem das liegt. :rolleyes:

 

MfG.

 

hartmut

 

Naja legal wird wohl was anderes sein aber wenn sie dich raus schmeissen lohnt es sich nicht dagegen vorzugehen oder ein strafrechtlicher Prozess wäre gar nicht denkbar weil es nicht zum wohle der Allgemeinheit beiträgt. Aber stimme dir da schon zu.

Habe auch kein Problem damit wenn es heftig zur Sache geht, wenn es dennoch sachlich und konstruktiv ist.

Habe nun auch einige Threads mit den entsprechenden Stichwörtern finden können und bin etwas schlauer geworden! Man muss halt wissen wie und was man suchen muss! Wenn das Rechtssystem so einfach wäre dann müsste es keine Rechtsanwälte geben.

 

Mir stellen sich jetzt noch 2 Fragen: Wenn jemand sich als Fahrer einträgt ganz egal ob er es war oder nicht dann trägt er doch seinen Namen ein und unterschreibt das doch auch. Wenn man ihm dann beweisen kann, dass er es nicht gewesen ist war es doch eine Falschaussage oder nicht? Ist es dann nicht eine strafbare Handlung? Hatte wohl was gefunden, dass es nicht strafrechtlich verfolgt werden kann weil es sowas in der StVo nicht gibt. Aber das eine Gesetz schliesst ja nicht unbedingt das andere aus!?

 

Und ich habe noch nicht ganz verstanden ob es etwas anderes ist wenn ich fälschlicherweise Punkte aus einer Straftat übernehme und erwischt werde oder aus einer Ordnungswidrigkeit!?

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Naja legal wird wohl was anderes sein aber wenn sie dich raus schmeissen lohnt es sich nicht dagegen vorzugehen
Nein, das wäre völlig legal. Und für ein dagegen-vorgehen hättest Du schlicht keine Rechtsgrundlage.
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...Wenn jemand sich als Fahrer einträgt ganz egal ob er es war oder nicht dann trägt er doch seinen Namen ein und unterschreibt das doch auch. Wenn man ihm dann beweisen kann, dass er es nicht gewesen ist war es doch eine Falschaussage oder nicht? Ist es dann nicht eine strafbare Handlung?

Nö, es war schlichtweg ein bedauerlicher Irrtum. So wie er jedem einmal unterläuft.

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Aber wenn jemand sich als Fahrer einträgt ganz egal ob er es war oder nicht dann trägt er doch seinen Namen ein und unterschreibt das doch auch. Wenn man ihm dann beweisen kann, dass er es nicht gewesen ist war es doch eine Falschaussage oder nicht?

Ja und?

 

Falschaussage gegenüber der Bußgeldstelle oder der Polizei ist doch nicht strafbar.

 

Ist es dann nicht egal ob es handeln oder der Name selber war?

Nein, ist es nicht.

 

Denn anzugeben dass man Mickey Mouse heißt ist eben eine Ordnungswidrigkeit. Anzugeben, dass man vorgestern mit dem Batmobile 30 km/h zu schnell unterwegs war ist dagegen eben nicht verboten.

 

Zum letzten Link: "Geh mal auf ein Polizeirevier und erzähl einem Polizisten die Lüge, dass dein Nachbar eine Straftat begangen hat, obwohl er diese gar nicht begangen hat. Oder belüge ihn und erzähl, dass du vorhast eine Straftat zu begehen, obwohl das nicht stimmt.

Du merkst, dass dein Satz so uneingeschränkt nicht stimmt.

Häh?!?

 

Was willst du denn damit sagen? Bzw. worauf beziehst du dich?

 

Wer weiss wan diese Gesetzeslücke geschlossen wird und der Punktehandel an Attraktivität gewinnt!?

Welche Gesetzeslücke denn?

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Und von wegen Hausrecht... Wenn ich ein Forum oder einen Club betreibe kann ich auch nicht sagen. "Für schwarze verboten!" oder: "Für weisse verboten!" Solche Regeln müssen immer in einem gewissen Rahmen bleiben.

Na klar. "Für Männer heute nicht (mehr)" stellt aber natürlich kein Problem dar.

 

Wer möchte kann sich ja nun die entsprechenden Gedanken machen...

 

Naja legal wird wohl was anderes sein aber wenn sie dich raus schmeissen lohnt es sich nicht dagegen vorzugehen oder ein strafrechtlicher Prozess wäre gar nicht denkbar weil es nicht zum wohle der Allgemeinheit beiträgt.

Es herrscht bzgl. eines offenen Internet-Forums sicher kein Kontrahierungszwang. Ein Forenbetreiber kann dich also, rein rechtlich, auch jederzeit vor die Tür setzen. Weil ihm deine Nase, deine Schreibe oder sonst was nicht passt. Oder auch einfach ohne Begründung.

 

Genauso wie dir der Metzger oder Bäcker oder die Bank um die Ecke auch sagen kann: "Mit Ihnen wollen wir keine Geschäfte machen."

 

Nennt sich Vertragsfreiheit.

 

Wenn jemand sich als Fahrer einträgt ganz egal ob er es war oder nicht dann trägt er doch seinen Namen ein und unterschreibt das doch auch. Wenn man ihm dann beweisen kann, dass er es nicht gewesen ist war es doch eine Falschaussage oder nicht?

Die aber nunmal nicht verboten ist.

 

Gegenüber der Polizei oder der Bußgeldstelle kannst du auch straflos behaupten dass heute der 05. Mai ist.

 

Ist es dann nicht eine strafbare Handlung?

Nein.

 

Hatte wohl was gefunden, dass es nicht strafrechtlich verfolgt werden kann weil es sowas in der StVo nicht gibt. Aber das eine Gesetz schliesst ja nicht unbedingt das andere aus!?

Quatsch. Beide Sätze.

 

Und ich habe noch nicht ganz verstanden ob es etwas anderes ist wenn ich fälschlicherweise Punkte aus einer Straftat übernehme und erwischt werde oder aus einer Ordnungswidrigkeit!?

Ist das denn so schwer?

 

Vortäuschen einer Straftat = Straftat (§145d StGB)

 

Vortäuschen einer Ordnungswidrigkeit = nicht verboten.

 

Ist das so schwer?!?

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Nur mal als Anmerkung: Konnte man die Idee des Threaderöffners nicht als Er sa fa ohne Höhepunkt ansehen? Ich meine, man könnte sich doch beim Bescheissen mal mit den Fristen vertun, sodass der Er sa fa "unglücklicherweise" mit der Rechtskraft des BuGeBe leben muss.

 

Natürlich nur für den Notfall im nahen persönlichen Umfeld, wenn gängige Methoden keinen Erfolg versprechen und die schnelle Abwicklung für wenig Nachfragen sorgt.

 

Punktehandel im klassischen Sinne ist mehr als eine blöde Geschäftsidee, weil einem ja mindestens irgendwann die Freipunkte auszugehen drohen.

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Natürlich nur für den Notfall im nahen persönlichen Umfeld, wenn gängige Methoden keinen Erfolg versprechen und die schnelle Abwicklung für wenig Nachfragen sorgt.

Welche Fälle schweben dir denn da vor?

 

Wenn der Bußgeldbescheid mal beim "falschen" ist, läuft die gängige Methode doch...

 

meine persönliche Vermutung ist, dass der TE selbst einen Punktehandel betreiben will, also "Punkte gegen Cash" einkaufen will.

Hatte eher das Gefühl, dass er "Punkte abgeben" möchte, aber vielleicht hast du recht.

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Oh doch, sonst hätte ich antworten müssen "Fragen zu nicht-gesetzeskonformen Verhalten können leider nicht beantwortet werden"... :rolleyes:

 

Nee, ich bleibe dabei: nicht verstanden oder nicht richtig glesen (den Eingangsthread).

Da wird explizit eine Punkteübernahme gegen "einen gewissen Betrag" angefragt.

Und das finde ich ... na ja.

 

Gruss

snb

 

 

meine persönliche Vermutung ist, dass der TE selbst einen Punktehandel betreiben will, also "Punkte gegen Cash" einkaufen will.

 

 

Ist aber nur so ein "Bauchgefühl" :sneaky:

 

Wieso Bauchgefühl. Du hast doch recht.

 

Gruss snb

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