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Die Schwierigkeit Die Zulässige Höchstgeschwindigkeit Zu Ermitteln


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Verwirrung um zwei Schilder

...

 

Laut Polizeiobermeisterin Ina Lehmann, die am Montag als Messbeamtin selbst am Radargerät saß, gelten hier maximal 70 Kilometer pro Stunde. "Weil die Ampel aus ist." Das 50er -Schild, das an der gleichen Stange hängt wie das Zeichen 131: "Lichtzeichenanlage" gelte eben wegen dieses Zeichens nur bei eingeschalteter Ampel.

 

Uwe Heise von der Dessauer Niederlassung des Landesbetriebes Bau argumentiert anders: "Da steht ein so genanntes starres Verkehrszeichen, da gelten immer 50 - egal ob die Ampel an oder aus ist." Der Ampelhinweis im roten Dreieck solle nur den Grund für die Begrenzung erläutern. Diese Sichtweise unterstützt auch Holger Zubke, der zuständige Fachdienstleiter in der Landkreisverwaltung. "Dort, wo die Straße einspurig wird, senkt man die Geschwindigkeit auf 70, an der Ampel dann nochmals auf 50 Stundenkilometer - und das ist unabhängig vom Betriebszustand der Ampel", sagt er.

 

...

Nun passiert gar nichts. Um keinen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, verzichte die Polizei auf die Auswertung der Blitzerfotos,

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer...d=1121028317620

 

Sehr kulant, wobei nach neusten Meldungen die Bilder doch ausgewertet werden sollen.

 

 

 

Der Leiter des Verkehrsdienstes scheint es aber immer noch nicht kapiert zu haben.

 

sagt der Leiter des Verkehrsdienstes der Wittenberger Polizei, Reinhard Fischer. Auch wenn er seine Kollegin unterstützt. "Das Ampelzeichen ist ein Zusatzzeichen. Bei Ampelbetrieb sind dort 50 km / h Höchstgeschwindigkeit - 70 Stundenkilometer nur, wenn die Lichtzeichenanlage aus ist."

 

Auch mit der Aufmerksamkeit und der Kontrolle der Örtlichkeiten scheint es nicht sehr gut bestellt zu sein.

 

Den Kollegen, die am Morgen die Messstelle eingerichtet hätten, sei ein ganz anderer Fauxpas unterlaufen: Sie haben schlicht nicht gemerkt, dass die Ampel außer Betrieb sei. Die Messbeamten hätten also schon ab 50 Stundenkilometer blitzen müssen, aber sie haben ungewollt noch 20 draufgelegt - zugunsten der Autofahrer.

Hervorhebung durch mich.

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Bei der medialen Vorgeschichte dürfte Einsprüche wohl eine recht gute Aussicht auf Erfolg haben. Wenn schon Amtsträger irritiert sind, darf man vom normalen Verkehrsteilnehmer nicht erwarten, dass er hier die richtige zHg errät.

 

 

Interessant auch diese Aussagen:

"Die Zeichen hängen zwar am gleichen Pfosten, sind aber unabhängig voneinander."
Nach der Ampel sind diese automatisch wieder aufgehoben

 

Wenn diese unabhängig sind, würden die 50 auch nach der Ampel weiterhin gelten.

 

 

 

Aber diser Vorfall zeigt, dass die Verkehrspolitik immer abstruser und lächerlicher wird. Und somit immer weniger ernst genommen werden kann.

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