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Wie Die Polizei Bei Autobahn-baustellen Abkassiert


Guest PedroK

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Muß man sowieso. Und öfters auch bedingt durch Unfälle in Baustellenabschnitten. Wie diese wohl geschehn sein mögen?! :cool:

 

wie denn? und bei 1,99 wären die dann nicht passiert? alleine um die sinnlosigkeit hier klarzumachen, klappe ich das nächste mal meinen rechten spiegel ein. das darf ich nämlich. schon bin ich schmaler als 2 meter, und die welt wieder ein stückchen sicherer.

 

 

Na dann mach das doch! Ob's sicherer ist? Evtl. einen kleinen Tick. Aber was wichtiger ist, Du begeht keine Owi, sondern bist legal auf der Spur unterwegs :whistling:

 

Es geht doch darum, daß irgendwo eine Grenze gesetzt werden muß, und die ist halt nun einmal bei 2m. Genauso, wie Straßen halt an bestimmten Stellen auf :spit: begrenzt sind, obwohl sicher auch 82 ohne meßbaren Sicherheitsverlust möglich wären.

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Wo ist da ein Gedanken- oder Argumentationsfehler?
Wenn Du Dich an die Regeln hältst, kannst Du den in der Baustelle mit > :cool: fahrenden LKW nicht überholen (der vor Dir natürlich auch nicht). Die ganze Aufregung hat ihre Ursache in der Selbstverständlichkeit, mit der Regeln ignoriert werden.

 

wessen Problem ist das denn nun? Wohl eher das desjenigen, der da über keinerlei Geduld verfügt.
Ganz meine Meinung.
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[...

ich erwarte von den verantwortlichen der polizei, dass sie sich erstmal gedanken über die sinnhaftigkeit einer regel machen,

 

Soll die Polizei sich also zukünftig aussuchen welche Gesetz Sinn machen und welche nicht?

 

 

da wir ja mittlerweile wissen dass über 2/3 der autos breiter als 2 meter sind, und diese somit nicht die linke spur benutzen dürften,

 

Richtig. Die Verkehrsbehörden müssen handeln, vielleicht die Politik und der Gesetgeber

 

... und auch die Polizei, die muss nämlich den, jetzt öffentlich bekannt gewordenen, lebensgefährlichen Wahnsinn stoppen und verhindern das 2/3 der Fahrer mit zu breiten Autos auf zu schmalen Straßen fahren!!!

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Soll die Polizei sich also zukünftig aussuchen welche Gesetz Sinn machen und welche nicht?

 

nein. aber sie soll so eigenverantwortlich sein, und an gefahrenstellen messen. ich dachte diese auswahl würde jetzt schon getroffen, oder nach welchen kriterien werden dort die arbeitskräfte eingesetzt?

 

Richtig. Die Verkehrsbehörden müssen handeln, vielleicht die Politik und der Gesetgeber

 

die sowieso.

 

... und auch die Polizei, die muss nämlich den, jetzt öffentlich bekannt gewordenen, lebensgefährlichen Wahnsinn stoppen und verhindern das 2/3 der Fahrer mit zu breiten Autos auf zu schmalen Straßen fahren!!!

 

wow, mit welcher dickfelligkeit du fragen ausweichst, um dann mit noch heftigeren und immer noch unbelegten aussagen nachzusetzen. könntest du bitte immer noch belegen, wie lebensgefährlich dieser wahnsinn denn ist? wie häufig ist ein zu breites kfz die unfallursache in baustellen? wieviel verkehrstote gibt es dadurch? gibt es dazu relevante zahlen, oder ist das vielleicht nur dein subjektiver eindruck der durch nichts zu belegen ist?

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nach welchen objektiven kriterien wird denn dann sicherheit definiert, wenn nicht nach unfällen? wenn es hier keine belastbaren unfallzahlen gibt, dann ist hier auch nicht die verkehrssicherheit gefährdet.

Gefährdet sein kann sie durchaus, auch wenn es keinerlei Unfallzahlen gibt. Gefahren bestehen halt nicht erst in dem Moment, wo man einen Unfall zu verzeichnen hat. Sonst könnte man außerhalb von Unfallschwerpunkten ja gleich die StVO außer Kraft setzen.

 

das gilt alles auch für baustellen bei denen der linke fahrstreifen nicht unbedingt auf 2 meter begrenzt ist.

Natürlich. Nur wirkt sich dieser Umstand bei Fahrstreifen von max. 2m Breite eben erschwerend aus.

 

es ist wohl kaum ein automatismus dass jede regel auf jeden fall überwacht werden muss. wenn dem so wäre, hättet ihr das die letzten jahrzehnte wohl verschlafen.

Nicht jeder überwacht zur selben Zeit die selben Regeln. Und manche werden auch kaum überwacht. Insbesondere solche, die objektiv betrachtet keiner großartigen Überwachung bedürfen.

 

sorry, das hat nichts mit der geschwindigkeit zu tun. sondern mit der kapazität der fahrstreifen. faktisch gesehen tummelt sich dann über 2/3 des verkehrs auf dem rechten fahrstreifen, und der linke ist nicht mehr voll genutzt. logisch, dass die kapazität abnimmt. die schlange rechts wird nach hinten länger, und ab einer gewissen menge kommt es dann eben zum stau.

Du hast meine Intention nicht verstanden, denke ich. Es hat sehr wohl etwas mit Geschwindigkeiten zu tun. Denn wenn eh schon ALLE max. 80 km/h fahren, so muß auch niemand überholen. In diesem Fall könnte man auch beide Fahrstreifen gleichermaßen nutzen, so daß sich der Gesamtverkehr auf beide Fahrstreifen verteilen würde.

Zum Tragen käme Dein Szenario lediglich, wenn bspw. das Limit bei 100 km/h läge, Lkws, Gespanne aber eben nur max 80 km/h fahren dürfen. Und hier würde sich dann die Frage stellen, wie viele Pkw aufgrund ihrer Breite nicht mehr überholen dürften und wie viele nicht unter diese Einschränkung fielen. Auch wesentlich wäre die Frage nach dem Gesamtverkehrsaufkommen. Ganz so einfach ist Deine Hochrechnung also nicht zu tätigen.

 

wie denn? und bei 1,99 wären die dann nicht passiert? alleine um die sinnlosigkeit hier klarzumachen, klappe ich das nächste mal meinen rechten spiegel ein. das darf ich nämlich. schon bin ich schmaler als 2 meter, und die welt wieder ein stückchen sicherer.

Möglich, daß sie bei 1,99 m auch geschehen wären. Hängt ja von einigen Faktoren ab und nicht nur von der Breite. Allerdings erhöht sich das Risiko mit steigender Breite nunmal. Und wie schon zuvor bereits geschrieben: irgendwo muß man eben mal eine Grenze festlegen. Sonst meckert der eine hier und der andere dort.

 

es macht nur dann keinen sinn mehr, wenn man damit 2/3 des massenverkehrs von einem fahrstreifen ausschliesst.

Wie gesagt: diese Zahl (2/3) ist wohl eher willkürlich als objektiv nachzuweisen.

 

Und ich bleibe dabei, daß es durchaus Sinn macht (auch wenn's mir persönlich ebenso wenig in den Kram paßt, da ich von dieser Regelung ja auch betroffen bin!). Denn unsere Aufgabe ist es, Schadensereignisse zu verhüten und nicht erst im Falle eines solchen zu reagieren.

komisch, auf einmal macht es sinn. darf ich dich mal zitieren:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...mp;#entry760747

da hast du ebenfalls nur den kopf geschüttelt über diese kontrollen. genau solche dinge verstärken dann das bild, dass die cops hier in dem forum schon reflexartig immer das handeln der cops oder behörden verteidigen.

Wenn Du einfach mal in meiner Aussage den Klammervermerk betrachtest und mal nicht überliest, würdest Du feststellen können, daß ich das Dilemma durchaus sehe. Nur: was ich aus privater Sicht eher ebenso mißbillige wie manch andere (siehe Dein Link), muß aus dienstlicher Sicht nicht genauso sein. Und das äußert sich eben hier, wo ich aus rein dienstlicher Sicht sehr wohl einen Sinn erkenne, wenngleich ich es aus rein privater Sicht auch gern anders hätte. Würde ich diese Unterscheidungen und Abgrenzungen nicht regelmäßig treffen, könnte ich oftmals meinen Dienst gar nicht mehr ausführen. Denn auch ich fahre bspw. mal schneller als erlaubt und trotzdem führe ich Geschwindigkeitskontrollen durch.

 

Wo ist da ein Gedanken- oder Argumentationsfehler?
Wenn Du Dich an die Regeln hältst, kannst Du den in der Baustelle mit > :cool: fahrenden LKW nicht überholen (der vor Dir natürlich auch nicht). Die ganze Aufregung hat ihre Ursache in der Selbstverständlichkeit, mit der Regeln ignoriert werden.

Gut. Allerdings ging ich davon aus, daß manche eh 10 km/h über dem Erlaubten fahren. Und für die anderen, tja, Pech gehabt. Nicht jeder fährt ein schnelles Auto und nicht jeder kann oder darf überholen.

 

nein. aber sie soll so eigenverantwortlich sein, und an gefahrenstellen messen. ich dachte diese auswahl würde jetzt schon getroffen, oder nach welchen kriterien werden dort die arbeitskräfte eingesetzt?

Willst Du jetzt wirklich behaupten, daß Baustellen auf BABen keine Gefahrenstellen sind?

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Mich würde explizit mal interessieren,was unsere Regierungsflotte denn macht,denn die fahren allesamt Mercedes,BMW und Audi,und wenn ich nach der Liste vom ADAC gehe,dürften die allesamt ausschließlich rechts fahren (müssen).

Durfte bisher (leider) nur ein einziges Mal erleben,wie mich so eine Eskorte überholt hat,glaube das war auf der A2 Hannover->Berlin,die sind in nem Tempo gefahren,welches zum einen nicht zugelassen war und außerdem wurde dabei der Sicherheitsabstand auch gewaltig unterschritten.

Wie würden sich die Fahrer dieser Karossen nun verhalten,würden die sich hinter Leuten wie @AKA einreihen und brav die ganze Baustelle mit :cool: hinterhereiern?

 

Auf der andren Seite ist die ganze Sache doch vollkommen abwegig,denn in Deutschland haben wir keine Betonmitteilleitplanke in Baustellen.

Oftmals sind es geschlossene Stahlplanken in T-Form auf dem Kopf gedreht,oder aber es ist die Variante Doppelplanke auf Füßen.

Beide Optionen sind so hoch,dass (zumindest fast) alle Fahrzeuge ohne Probleme mit dem linken Beifahrerspiegeln drüberweg kommen,ohne die Planke zu berühren,demnach ist das Gefasel und die Verfolgung der Autofahrer doch hirnrissig,denn man berührt mit dem linken Spiegel schon mal rein gar nix,zumindest die meisten KFZs nicht,Sportler und Protz-Karossen jetzt mal außen vor gelassen.

Kommt jetzt nicht mit der noch bekloppteren Behauptung,dass sich nun 2 entgegen kommende Autos mit den Spiegeln berühren würden,das ist absoluter Nonsens und kann aufgrund der länge der Spiegel und/oder der Leitplankenbreite nämlich gar nicht passieren.

 

Hier wird nur versucht,den Autofahren in einer weiteren Art um sein Geld zu bringen und für genau sowas wird mit Argumenten um sich geworfen,die nicht mal schlüssig belegbar sind.

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Hier wird nur versucht,den Autofahren in einer weiteren Art um sein Geld zu bringen...

 

Glaub' ich nicht so recht: Dann nämlich gäb's wohl weder die mittlerweile öfter anzutreffenden Autobahnbaustellen mit 2,1m-Beschränkung - noch gar, wie kürzlich auf der A8 gesehen, solche ganz ohne Breitenbeschänkung für die linke(-n) Spur(-en) :cool:

 

Dort muß halt jeder selber sehen, ob und wie (und latürnich daß!) er mit der geringeren Fahrstreifenbreite klarkommt - man setzt auf Eigenverantwortung, find' ich prima :whistling:

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Mais mon ami, irgendwo muß man halt eine Grenze ziehen. Ist nunmal so. ;)

Naja, bei der 2-Meterbreite sollen ja laut Richtlinie je Seite noch 25 cm Luft sein, sprich 2,50 Meter Fahrbahnbreite. Desweiteren hat @diver korrekt erwähnt, daß der Außenspiegel je nach Leitplankentyp ggf. dort drüber hinausragen kann...

 

Find ich doch absolut klasse. Da darfst Du mit Deinem (oder auch nicht :cool:) üç(ütsch)-BMW (ey alda, voll fett krass :D ) auf der rechten Spur hübsch artig hinter einem Lkw bleiben, während der Kleinwagen von Tante Frieda locker links an Dir vorbei zieht. :) Aber gräm Dich nicht zu sehr. Die Baustelle ist denn ja auch mal zuende. Und DANN darfst Du wieder mit Deinen Pferdchen unter der Motorhaube spielen und Tante Frieda zeigen, wer auf welcher Spur zuhause ist. ;)

@bluey: Ich gräm mich doch nicht über etwas, was mich nicht null interessiert. Wenn ich in der Baustelle nicht links fahren dürfte, dann stimmt etwas nicht.

Entweder ich passe auf der linken Spur durch oder nicht, egal was Schilder zeigen und egal wie die Polizei hier abzockt. Mein Auto ist auch nicht in der Liste und ich werde mich nun gewiß nicht mit dem Meterstab reinsetzen und die tatsächliche Spiegelbreite ausmessen :spit: .

Ich würde mich aber freuen, mal in so eine Abzockfalle zu kommen. Ich würde wie @kasperle alle rechtlichen Geschütze auffahren, also Beschilderung, Meßmethodik, Dokumentationsmethodik, usw.

:whistling:

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nein. aber sie soll so eigenverantwortlich sein, und an gefahrenstellen messen. ich dachte diese auswahl würde jetzt schon getroffen, oder nach welchen kriterien werden dort die arbeitskräfte eingesetzt?

Wie jetzt, Autobahnbaustellen sind also Deiner Meinung nach keine Gefahrenstellen? :cool: Da muss ich dich dann doch schon mal fragen: Wie definierst Du Gefahr? :)

 

wie häufig ist ein zu breites kfz die unfallursache in baustellen? wieviel verkehrstote gibt es dadurch? gibt es dazu relevante zahlen, oder ist das vielleicht nur dein subjektiver eindruck der durch nichts zu belegen ist?

Offensichtlich bekommt fuer Dich der Begriff 'Gefahr' erst Relevanz, wenn Tote auf den Strassen herum liegen, oder wie darf man deine Fragestellung verstehen? :whistling:

 

Ich würde wie @kasperle alle rechtlichen Geschütze auffahren, also Beschilderung, Meßmethodik, Dokumentationsmethodik, usw.

Du koenntest diese, Deine 'Geschuetze', die Du dort auffahren wuerdest, mit einem Wort zusammen fassen: Foen! :spit:

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Naja, bei der 2-Meterbreite sollen ja laut Richtlinie je Seite noch 25 cm Luft sein, sprich 2,50 Meter Fahrbahnbreite. Desweiteren hat @diver korrekt erwähnt, daß der Außenspiegel je nach Leitplankentyp ggf. dort drüber hinausragen kann...

Kann, aber nicht muß. Und wenn ein Lkw, den man gerade überholt, auch nur einen kleinen Hüpfer nach links macht (wurde übrigens auch treffenderweise und korrekt erwähnt), bleibt von den paar Zentimetern nicht viel, um zu reagieren. Aber klar, kann Dir ja alles nicht passieren. Unserem Lucky Luke der Straßen. :whistling::D

 

@bluey: Ich gräm mich doch nicht über etwas, was mich nicht null interessiert.

Doppelte Verneinung? Also grämt es Dich doch. ;)

 

Wenn ich in der Baustelle nicht links fahren dürfte, dann stimmt etwas nicht.

Jap. Dein kleiner Ütsch-BMW wäre dann evtl. ein klein wenig zu breit.

 

Mein Auto ist auch nicht in der Liste

Aha. Also ist "m3" nur ein Fake, ein Möchtegern also. :cool: So langsam rundet sich das Bild.

 

Ich würde wie @kasperle alle rechtlichen Geschütze auffahren, also Beschilderung, Meßmethodik, Dokumentationsmethodik, usw.

Ähm... das glaube ich kaum. DU würdest wohl gar nichts machen. Aber vllt kommt ja auch hier ein Freund oder Bekannter zu Hilfe, der das für Dich erledigen möchte. :spit:

 

Du koenntest diese, Deine 'Geschuetze', die Du dort auffahren wuerdest, mit einem Wort zusammen fassen: Foen! :)

;) Harry, you made my day! ;)

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Mais mon ami, irgendwo muß man halt eine Grenze ziehen. Ist nunmal so. :cool:

Naja, bei der 2-Meterbreite sollen ja laut Richtlinie je Seite noch 25 cm Luft sein, sprich 2,50 Meter Fahrbahnbreite. Desweiteren hat @diver korrekt erwähnt, daß der Außenspiegel je nach Leitplankentyp ggf. dort drüber hinausragen kann...

 

 

 

1.

Was passiert wohl, wenn auf der Gegenfahrbahn auch ein Außenspiegel über die Leitplanke hinausragt?

 

2.

Ist das kein Problem der Polizei.

Es dürfen nur Autos die weniger als 2 Meter breit sind auf den Spuren fahren.

Die Polizei hat zu verhindern, dass breitere Autos darauf fahren (Gefahrenabwehr) und sie hat die die darauf fahren zu ahnden (Repression).

 

3.

Ich selber kenne viele unsinnigen Regeln und Gesetze.

Ich muss diese jedoch beachten.

 

Z.b. finde ich es Schwachsinn, dass man am Steuer nicht telefonieren darf; Rauchen, trinken (sogar ein Bier), Eis essen, Navi programmieren ist erlaubt.

 

Oder dass es im Strafverfahrensrecht kein Ermessen für die Polizei gibt (bei einfach gelagerten Fällen, wo kein Strafverfolgungsinteresse der Beteiligten und kein öffentliches Interesse besteht).

 

Ich finde es Schwachsinn, dass in Wohngegegenden nicht grundsätzlich Tempo 30 und Rechts vor Links gilt; auf Hauptstraße jedoch könnte auch Tempo 60 vertretbar sein.

 

 

Aber all das betrifft nicht die Polizei....

 

... was ich gut finde ist die Überarbeitung des Punktesystems.

 

wenn ich in der Baustelle nicht links fahren dürfte, dann stimmt etwas nicht.

Entweder ich passe auf der linken Spur durch oder nicht, egal was Schilder zeigen und egal wie die Polizei hier abzockt.

Doppeldummfug

Die Schilder sollen zur Sicherheit beitragen und Unfälle verhindern.

Die Polizei zockt nicht ab.

 

Man kann streiten ob Schilder, Ver- und Gebote Sinn machen; aber nicht mit der Polizei. Dann schreib an den Verkehrsminister, klage gegen die Behörde oder wähle eine andere Partei. Die Polizei ist dort der falsche Ansprechpartner.

 

Es mag Abszocke geben.

Aber das macht die Polizei nicht. Das macht die Stadt selber.

(ist ja auch logisch, die Polizei nimmt das Geld nicht ein - es gibt also kein Motiv für Abzocke)

Ich kenne aber Blitze, die echte Abzocke sind. Da hat die Polizei aber nix mit am Hut.

Die meisten Polizisten haben sogar ein sehr gutes Gespühr, wann sie kostenpflichtig und wann mündlich verwarnen sollten.

Ich durfte mal (privat) einen kennenlernen, dem fehlte das Gespür. Hat mich 10 Euro gekostet. Das war bestimmt keine Abzocke - aber da hätrte eine mündliche Verwarnung dicke gereicht. Gute Arbeit war das auch nicht.

 

un gewiß nicht mit dem Meterstab reinsetzen und die tatsächliche Spiegelbreite ausmessen.

Ich würde mich aber freuen, mal in so eine Abzockfalle zu kommen. Ich würde wie @kasperle alle rechtlichen Geschütze auffahren, also Beschilderung, Meßmethodik, Dokumentationsmethodik, usw.

 

Ich versteh dich nicht.

Vorher mal messen, um zu wissen wie breit dein Auto ist machst du nicht.

Aber wenn du in der Kontrolle warst, dann willst du messen?

 

Miss doch vorher; dann weißt du bescheid.

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Desweiteren hat @diver korrekt erwähnt, daß der Außenspiegel je nach Leitplankentyp ggf. dort drüber hinausragen kann...
Ein Außenspiegel ist in der Regel rund 15 bis 20 cm breit. Willst du mir jetzt ernsthaft erzählen, du fährst so, daß der Spiegel über Leitplanke hinwegragt, du also mit deiner linken Fahrzeugseite nur rund 10 bis 15 cm von der Mittelleitplanke entfernt fährst, und das bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h? (Oder wie schnell fährst du in Baustellen?)

 

Schau dir mal die Mittelleitplanken in Baustellen an. Die sind nicht mit dem Lineal gezogen, die haben auch Ungleichmäßigkeiten.

 

Gruß

Goose

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Ich würde wie @kasperle alle rechtlichen Geschütze auffahren, also Beschilderung, Meßmethodik, Dokumentationsmethodik, usw.

:cool:

Ich werde, falls es mich trifft (die beiden eingesetzten Autos sind 2,07m und 2,27m breit) natürlich auf jeden Fall erstmal die Fahrereigenschaft abstreiten und hilfsweise auf die Unzulässigkeit der Beschilderung hinweisen. Spielchen mit "Fotos mit nicht zugelassener Kamera" etc. halte ich nicht für zielführend.

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Gefährdet sein kann sie durchaus, auch wenn es keinerlei Unfallzahlen gibt. Gefahren bestehen halt nicht erst in dem Moment, wo man einen Unfall zu verzeichnen hat.

 

nicht böse gemeint, mit anderen worten man kann immer gefahren herbei reden, wenn es denn passt. ein objektives kriterium ersetzt das aber nicht. unfälle sind leicht messbar. wenn es nun eben nicht zu unfällen kommt, ist das gefahrenpotential wohl eher als gering einzustufen.

 

Sonst könnte man außerhalb von Unfallschwerpunkten ja gleich die StVO außer Kraft setzen.

 

damit würdest du ja unterstellen, dass die stvo keinen einfluss auf das verkehrsverhalten hätte.

 

Nicht jeder überwacht zur selben Zeit die selben Regeln. Und manche werden auch kaum überwacht. Insbesondere solche, die objektiv betrachtet keiner großartigen Überwachung bedürfen.

 

offensichtlich sehen die meisten bundesländer objektiv betrachtet hier keinen bedarf. das sagt ja auch schon einiges aus.

 

Du hast meine Intention nicht verstanden, denke ich. Es hat sehr wohl etwas mit Geschwindigkeiten zu tun. Denn wenn eh schon ALLE max. 80 km/h fahren, so muß auch niemand überholen. In diesem Fall könnte man auch beide Fahrstreifen gleichermaßen nutzen, so daß sich der Gesamtverkehr auf beide Fahrstreifen verteilen würde.

Zum Tragen käme Dein Szenario lediglich, wenn bspw. das Limit bei 100 km/h läge, Lkws, Gespanne aber eben nur max 80 km/h fahren dürfen. Und hier würde sich dann die Frage stellen, wie viele Pkw aufgrund ihrer Breite nicht mehr überholen dürften und wie viele nicht unter diese Einschränkung fielen. Auch wesentlich wäre die Frage nach dem Gesamtverkehrsaufkommen. Ganz so einfach ist Deine Hochrechnung also nicht zu tätigen.

 

sorry, ich denke du verstehst es nicht. 2 fahrstreifen auf 3 km länge und 100 autos. jetzt verteile die mal auf beide. macht bei optimaler verteilung 50 autos auf dem einen, und 50 auf dem anderen.

wenn nun 2/3 der autos + lkws auf dem rechten fahrstreifen fahren müssen, ist die verteilung eben 70 zu 30 oder so ähnlich. das bedeutet die kapazität der strecke nimmt ab. die gefahr für staus steigt.

 

Wie gesagt: diese Zahl (2/3) ist wohl eher willkürlich als objektiv nachzuweisen.

 

wieso? man kann doch ohne schwierigkeiten in der zulassnungsstatistik nachschauen? ich denke die zahlen sind sehr leicht nachzuweisen.

 

Wenn Du einfach mal in meiner Aussage den Klammervermerk betrachtest und mal nicht überliest, würdest Du feststellen können, daß ich das Dilemma durchaus sehe. Nur: was ich aus privater Sicht eher ebenso mißbillige wie manch andere (siehe Dein Link), muß aus dienstlicher Sicht nicht genauso sein. Und das äußert sich eben hier, wo ich aus rein dienstlicher Sicht sehr wohl einen Sinn erkenne, wenngleich ich es aus rein privater Sicht auch gern anders hätte. Würde ich diese Unterscheidungen und Abgrenzungen nicht regelmäßig treffen, könnte ich oftmals meinen Dienst gar nicht mehr ausführen. Denn auch ich fahre bspw. mal schneller als erlaubt und trotzdem führe ich Geschwindigkeitskontrollen durch.

 

ich denke es würde den rahmen sprengen dies hier auszudiskutieren. aber letztendlich kann doch nur eine ansicht richtig sein. welche kriterien lassen dich denn den kopf schütteln über diese kontrollen, aus privater sicht? und warum solltest du diese als polizist nicht mehr sehen können?

 

Willst Du jetzt wirklich behaupten, daß Baustellen auf BABen keine Gefahrenstellen sind?

 

aber sicher nicht, weil jemand den linken fahrstreifen nutzt, obwohl er 10 cm zu breit dafür ist.

 

ich bleibe dabei, mit solchen kontrollen verspielt ihr ne menge an akzeptanz in der bevölkerung. selbst wenn man die sinnhaftigkeit jetzt nicht hinterfragen will, wäre wohl der erste schritt hier erstmal aufklärung gewesen. es wäre ein leichtes gewesen diese dinge im adac zu platzieren, oder ein spezielles schild aufzustellen. aber nein, es muss gleich mal kontrolliert werden, mit dem wissen dass die mehrheit der autofahrer keinen blassen schimmer davon hat wie breit ihr kfz wirklich ist.

sehr bürgerfreundliches verhalten.

 

@Tom

wenn du schonmal einen baustellenunfall gesehen hättest würdest du nicht so schwätzen.

 

mit verlaub, wenn das wirklich alles ist was du auf fundierte fragen antworten kannst, kann ich dich nicht mehr ernst nehmen. wobei ich sowieso nie der ansicht war, dass du ein cop bist.

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Willst Du jetzt wirklich behaupten, daß Baustellen auf BABen keine Gefahrenstellen sind?

 

aber sicher nicht, weil jemand den linken fahrstreifen nutzt, obwohl er 10 cm zu breit dafür ist.

Ich fragte weiter oben schon mal, jetzt wiederholt: Wie definierst Du Gefahr? Mir scheint, Du hast keinen echten Begriff dafuer..... :cool:

 

ich bleibe dabei, mit solchen kontrollen verspielt ihr ne menge an akzeptanz in der bevölkerung. selbst wenn man die sinnhaftigkeit jetzt nicht hinterfragen will, wäre wohl der erste schritt hier erstmal aufklärung gewesen. es wäre ein leichtes gewesen diese dinge im adac zu platzieren, oder ein spezielles schild aufzustellen. aber nein, es muss gleich mal kontrolliert werden, mit dem wissen dass die mehrheit der autofahrer keinen blassen schimmer davon hat wie breit ihr kfz wirklich ist.

sehr bürgerfreundliches verhalten.

Wo eigentlich bleibt die hier so oft propagierte Eigenverantwortung? Darf man also davon ausgehen, dass Du den Autofahrer zu bloed haelst, zu wissen, wie breit sein auto ist und wie breit der linke Fahrstreifen in so einer BAB-Baustelle ist? Muss man dem deutschen Michel alles haarklein erklaeren, nur dann ist er faehig vernuenftig Auto zu fahren? :whistling:

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Die (bayrische) Polizei weiß das scheinbar auch nicht. Jedenfalls waren z.B. die VW T5 Busse der Bereitschaftspolizei auf den Wegen zu und von ihren Einsätzen zurück in Baustellen generell auf der linken Spur.

 

Für Sonder- und/oder Wegerechte besteht da wohl kein Anlass...

 

 

Sagt wer?

 

 

dete

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Kann, aber nicht muß. Und wenn ein Lkw, den man gerade überholt, auch nur einen kleinen Hüpfer nach links macht (wurde übrigens auch treffenderweise und korrekt erwähnt), bleibt von den paar Zentimetern nicht viel, um zu reagieren. Aber klar, kann Dir ja alles nicht passieren. Unserem Lucky Luke der Straßen. ;);)

@bluey: Bei Dir sieht man schön, daß Du richtiges Autobahnfahren nicht blickst :cool: . Im wahrsten Sinne des Wortes ;) . Dir fehlen einfach ein paar Levels. Dir zuliebe würde ich Dich sogar gratis coachen, weil bei Dir habe noch nicht die Hoffnung aufgeben, daß Du mal weise wirst.

 

Mein Auto ist auch nicht in der Liste

Aha. Also ist "m3" nur ein Fake, ein Möchtegern also. :spit: So langsam rundet sich das Bild.

Aha, voll daneben :D . Dein Bild wird nie rund. Vielleicht nimmst Du mal eine Lesebrille zur Hand und revidierst dann deine Aussage. In der ADAC-Liste ist kein einziger M3 drin. Aber frag mal Mülleimerrhetorik von @biber deinen in der ADAC-Postille rumheulende Dortmunder Kollege, ob die M3s in ihrer Abzockliste haben.

 

Ähm... das glaube ich kaum.

Glauben heißt nix wissen :P .

 

@goose schrieb:

Willst du mir jetzt ernsthaft erzählen, du fährst so, daß der Spiegel über Leitplanke hinwegragt, du also mit deiner linken Fahrzeugseite nur rund 10 bis 15 cm von der Mittelleitplanke entfernt fährst, und das bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h? (Oder wie schnell fährst du in Baustellen?)

 

Schau dir mal die Mittelleitplanken in Baustellen an. Die sind nicht mit dem Lineal gezogen, die haben auch Ungleichmäßigkeiten.

Der nächste Niedriglevelautobahnexperiencecop schwafelt. Ist gibt erstens verschiedenen Leitplankentypen in Baustellen und zweitens noch andere Spurtrennungsausführungen. Hatte ich vor Jahren doch schon zu diesem Thema aufgeführt, im Zusammenhang eine Variante als Felgenkiller.

Meine Geschwindigkeitswahl ist immer gewamtsituationsabhängig nach §3 StVO. Sicherlich produzieren gerade Theoretikergebaren, wie von Euch beide hier schön dargelegt, die Baustellenunfälle. Ein Highlevelautobahnfahren-Coaching müßte ich Dir jedoch berechnen.

 

Nebenbei: Aber sag mal, bist Du nicht beim pausenlosen, 24h-nonstop Tieftemperaturtest der Gerätschaft dabei :whistling: ? Mal sehen, wann der @bluey hier wieder erschöpft auftaucht.

 

@kasperle: Klar, so ist der Hauptweg. Es gilt jedoch dabei mal den kompletten Vorgang grundsätzlich zu durchleuchten.

:)

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Wo eigentlich bleibt die hier so oft propagierte Eigenverantwortung? Darf man also davon ausgehen, dass Du den Autofahrer zu bloed haelst, zu wissen, wie breit sein auto ist und wie breit der linke Fahrstreifen in so einer BAB-Baustelle ist? Muss man dem deutschen Michel alles haarklein erklaeren, nur dann ist er faehig vernuenftig Auto zu fahren? :cool:

 

Ja, anscheinend schon.

 

Andererseits passt es in mein zugebenermaßen (sehr) subjektives Bild, das ich als deutscher VT in Deutschland habe: Reglementieren, Kontrollieren, Sanktionieren und eventuell, als Draufgabe, noch etwas Schikanieren. Ich kenne keinen einzigen Fall, dass eine Behörde in AT auf die depperte Idee gekommen wäre, Fahrzeuge mit einer Gesamtbreite (inkl. Außenspiegel) von mehr als 2 m auf einem Baustellenfahrstreifen durch die :whistling: kontrollieren und sanktionieren zu lassen. Nein, soo deppert sind selbst unsere Behörden nicht.

 

LG!

Eribär

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Was passiert wohl, wenn auf der Gegenfahrbahn auch ein Außenspiegel über die Leitplanke hinausragt?

@blaulicht: Eine Wand- bzw. Mauer zur Fahrbahntrennung hat ja selbst auch noch ein Breite. Krititsch wäre dieser Punkt nur bei Trennung ohne Wand-/Mauer, wie z. B. die Variante mit nur so rote, biegsame Plastiklappen.

 

ist das kein Problem der Polizei.

Es dürfen nur Autos die weniger als 2 Meter breit sind auf den Spuren fahren.

Die Polizei hat zu verhindern, dass breitere Autos darauf fahren (Gefahrenabwehr) und sie hat die die darauf fahren zu ahnden (Repression).

Doch, es ist auch ein Problem der Polizei. Das berühmte Augenmaß. Nicht alles was kontrollierbar ist, muß auch kontrolliert werden. Sich hinter korinthen- :whistling: -Gesetze/-Regeln zu verschanzen ist unwürdig und unmündig für die Polizei.

 

 

Vorher mal messen, um zu wissen wie breit dein Auto ist machst du nicht.

Nein. Das werde ich aus Prinzip nicht machen. Nochmal, wenn ein Normal-Pkw nicht die linke Baustellenspur benutzten darf, dann brauchen wir diese Spur nicht. Man kann nicht erwarten, daß jeder VT seinen Pkw ausmisst und dabei auch keine Meßfehler macht. Wenn man die Meßsache korrekt weiterspinnen würde, dann müßte es vor einer Baustelle eine automatische Vermessungsanlage geben, die dem VT dann seine Breite vor der Baustelle anzeigt.

 

Aber wenn du in der Kontrolle warst, dann willst du messen?

Ich werde gewiss nicht messen, sondern mir von BMW die Garagenbreite besorgen. Ist m. W. auch im Prospekt hinten drin, ich schau aber jetzt nicht nach. Wie gesagt, ich habe diese Kontrolle selbst noch nicht gesehen. Es gibt m. W. ja auch nur zwei Bundesländer, wo die Polizei hier das Augenmaß verloren hat.

 

Miss doch vorher; dann weißt du bescheid.

Nochmals nein. Ich fahre zig verschiedene Autos. Wo käme ich dahin, wenn ich jedesmal da mit messen anfinge?

:cool:

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nicht böse gemeint, mit anderen worten man kann immer gefahren herbei reden, wenn es denn passt. ein objektives kriterium ersetzt das aber nicht. unfälle sind leicht messbar. wenn es nun eben nicht zu unfällen kommt, ist das gefahrenpotential wohl eher als gering einzustufen.

Hinlänglich bekannt ist doch aber, daß die Teilnahme am Straßenverkehr per se schon eine gewisse Gefahr beinhaltet. Also sagen wir eine Grundgefahr, die natürlich jeder Teilnehmer mehr oder weniger gern bereit ist einzugehen. Ich denke, man kann bspw. an Stellen, wo die Geschwindigkeiten recht hoch und auch deutlich über dem Limit liegen, schon von einem gewissen Gefahrenpotential sprechen, auch OHNE daß es dort zwingend zu Unfällen gekommen sein muß. Nirgendwo wird ja festgehalten, ob und wie oft es bereits zu gefährlichen Situationen gekommen ist, wo nur mit knapper Not der Unfall vermieden werden konnte.

Für mein Dafürhalten ist es besser, man überwacht in Limit auch dort, wo es noch nicht zu Unfällen kam, als daß die Stadt, der Kreis oder das Land nach einem entsprechenden Vorfall (über)reagiert und ein Limit verhängt, welches eigentlich nicht sein müßte, aber aus politischen Gründen eben erfolgt. Und dieses wird in der Folgezeit ja ebenfalls überwacht, nicht selten sogar noch restriktiver als das vorherige. Wäre Dir das lieber?

 

Sonst könnte man außerhalb von Unfallschwerpunkten ja gleich die StVO außer Kraft setzen.

damit würdest du ja unterstellen, dass die stvo keinen einfluss auf das verkehrsverhalten hätte.

Nein. Damit sage ich nur, daß man außerhalb der Unfallschwerpunkte ja keine Regeln bräuchte, weil es nach Deiner Argumentation ja nur an solchen erforderlich und sinnvoll ist. Außerhalb dieser Bereiche könnte demnach ja jeder so fahren, wie er es für richtig hält. Es passiert(e) ja (bislang) nichts.

 

offensichtlich sehen die meisten bundesländer objektiv betrachtet hier keinen bedarf. das sagt ja auch schon einiges aus.

Ich bilde mir nicht ein, das beurteilen zu können. Ich staune aber, daß Du Dir hierüber ein Urteil bilden kannst. Woher stammen die Informationen, in welchem Bundesland bzw. welcher Behörde was wie überwacht wird?

 

sorry, ich denke du verstehst es nicht. 2 fahrstreifen auf 3 km länge und 100 autos. jetzt verteile die mal auf beide. macht bei optimaler verteilung 50 autos auf dem einen, und 50 auf dem anderen.

wenn nun 2/3 der autos + lkws auf dem rechten fahrstreifen fahren müssen, ist die verteilung eben 70 zu 30 oder so ähnlich. das bedeutet die kapazität der strecke nimmt ab. die gefahr für staus steigt.

Ok. Ich versuch's noch einmal:

1. 2/3 ist ein Wert (von Dir gewählt), der wohl völlig wahllos in den Raum gestellt wurde. Gibt dem Diskussionsverlauf aber eine gewisse Richtung. NUR: muß nicht die richtige sein! Genauso könnte ich 1/3 behaupten.

2. ich zitiere mich mal selbst: Denn wenn eh schon ALLE max. 80 km/h fahren, so muß auch niemand überholen. In diesem Fall könnte man auch beide Fahrstreifen gleichermaßen nutzen, so daß sich der Gesamtverkehr auf beide Fahrstreifen verteilen würde.. Bedeutet: der Verkehr würde sich in Baustellenbereichen auf beiden Fahrstreifen verteilen. Und zwar gleichmäßig. Sollte die Verkehrsdichte größer sein, als es die zur Verfügung stehenden Fahrstreifen verkraften, wird's wohl zum Stau kommen. Aber das wäre so oder so der Fall, egal, wie man was dürfte. Irgendwann wäre es dicht. Die Frage ist also, welche Verfahrensweise einen bestmöglichen Verkehrsfluß garantiert.

 

wieso? man kann doch ohne schwierigkeiten in der zulassnungsstatistik nachschauen? ich denke die zahlen sind sehr leicht nachzuweisen.

Davon weißt Du aber immer noch nicht, zu welchem Zeitpunkt sich wie viele von welchem Fahrzeugtyp (mit welcher Breite) wo auf welcher BAB bewegen. Also ist es sehr wohl sehr spekulativ.

 

ich denke es würde den rahmen sprengen dies hier auszudiskutieren. aber letztendlich kann doch nur eine ansicht richtig sein. welche kriterien lassen dich denn den kopf schütteln über diese kontrollen, aus privater sicht? und warum solltest du diese als polizist nicht mehr sehen können?

Für mich gibt es nicht die einzig richtige Wahrheit. IdR gibt es immer Alternativen.

Zu Deiner Frage:

- aus privater Sicht ignoriere ich auch mal die Gefahr und fahre an dem Lkw vorbei, obwohl es (rein optisch betrachtet) schon sehr eng ist. Meine Frau mault deshalb ab und an schon rum und fragt, ob das denn nun sein müsse. Und tatsächlich ist der Lkw hin und wieder schon verdammt dicht dran, so daß ich schon froh bin, wenn ich ihn überholt habe. Man macht es so lange, wie es gut geht. Aber wehe wenn...... Und sicherlich denkt und hofft ein jeder, daß es IHM nicht passieren wird.

- aus dienstlicher Sicht sehe ich diese Gefahren und versuche, sie zu minimieren, indem ich ein Zuwiderhandeln zu unterbinden versuche.

 

aber sicher nicht, weil jemand den linken fahrstreifen nutzt, obwohl er 10 cm zu breit dafür ist.

Es ist sicher keine Todesgefahr, aber eine gewisse Gefahr besteht durchaus.

 

ich bleibe dabei, mit solchen kontrollen verspielt ihr ne menge an akzeptanz in der bevölkerung.

Sehe ich anders. Mit solchen Kontrollen ärgern wir einen gewissen Kreis der VT, aber ganz sicher nicht "DIE Bevölkerung" allgemein.

 

selbst wenn man die sinnhaftigkeit jetzt nicht hinterfragen will, wäre wohl der erste schritt hier erstmal aufklärung gewesen.

Aufklärung ist IMO nur ein Teilaspekt. Vllt hätte man zunächst das Problem thematisieren und darauf hinweisen sollen, daß solche Verstöße künftig geahndet werden, anstatt gleich mit dem Cashgerät oder der Anzeige zu winken. Aber ich hege auch hier gewisse Zweifel ob der Sinnhaftigkeit bzw. des Erfolges, denn selbst jetzt, wo wir unsere Geschwindigkeitskontrollen in einem gewissen Rahmen anmelden müssen, fahren immer noch viele zu schnell in die Messung und sagen sogar recht oft, sie hätten es ja kurz zuvor noch im Radio gehört oder in der Zeitung gelesen.

Selbst die am heutigen Tage stattfindenden Kontrollen, die ja groß und breit angekündigt wurden, veranlassen den VT zu glauben, daß auch erst ab heute gemessen wird und man davor relativ unbeschadet schneller fahren könne. So wurde ich gestern von vielen, die wir gemessen haben, darauf angesprochen, daß doch erst für heute die Großkontrollen angekündigt wurden. Nee, ehrlich, dazu fällt mir nichts mehr ein. Der ein oder andere mag es ja spaßig geäußert haben, aber bei anderen kam es denn doch sehr ernst und glaubwürdig rüber.

 

Und so eben auch hier: selbst wenn man es erst groß aufbereitet und angekündigt hätte, ich bin davon überzeugt, die Masse hätte man damit nicht dauerhaft erreicht. So wie bei vielen anderen Verstößen eben auch. Eben erst hatte ich so einen Vollidioten vor mir, der aus einem 30er-Bereich herausfuhr, aber die Geschwindigkeit beibehielt, z.T. sogar noch reduzierte. Irgendwann wurd's mir zuviel und ich hab ihn überholt. Anschließend sah ich im Rückspiegel, daß der Herr intensiv telefonierte und vom Fahren wohl daher nicht mehr viel mitbekam. Soviel übrigens zum Thema "Warum darf man am Steuer rauchen oder essen, aber nicht telefonieren?". Weil das Rauchen und Essen eben bei weitem nicht in diesem Maße vom Fahren ablenkt wie das Telefonieren! (ist aber ein anderes Thema).

 

es wäre ein leichtes gewesen diese dinge im adac zu platzieren, oder ein spezielles schild aufzustellen. aber nein, es muss gleich mal kontrolliert werden, mit dem wissen dass die mehrheit der autofahrer keinen blassen schimmer davon hat wie breit ihr kfz wirklich ist.

1. man hätte es im ADAC platzieren können. Richtig. Aber auch damit hätte man nur einen Teil der VT erreichten können.

2. Schilder kosten Geld. Zudem würde es den Schilderwald noch verstärken.

3. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Viele wissen auch nicht, wie und wo die Nebelscheinwerfer oder die Nebelschlußleuchte ein- und ausgeschaltet werden. Trotzdem fahren sie mit der ein oder anderen Leuchte eingeschaltet durch die Gegend, obwohl die Sichtverhältnisse dies nicht erfordern. Soll man jetzt auch noch darüber informieren? Schilder aufstellen mit der Bitte, auf diese Dinge zu achten?

 

sehr bürgerfreundliches verhalten.

Ja, genau. In D erwartet zumindest ein Teil der Bevölkerung, daß man alles in hübsch verträglichen und gut zu verdauenden Häppchen serviert bekommt. Mit- oder selbständiges Denken ist nicht gefragt oder gar zuviel verlangt. Du, ganz ehrlich, irgendwo hört's doch auch mal auf, oder?!

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@goose schrieb:
Willst du mir jetzt ernsthaft erzählen, du fährst so, daß der Spiegel über Leitplanke hinwegragt, du also mit deiner linken Fahrzeugseite nur rund 10 bis 15 cm von der Mittelleitplanke entfernt fährst, und das bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h? (Oder wie schnell fährst du in Baustellen?)

 

Schau dir mal die Mittelleitplanken in Baustellen an. Die sind nicht mit dem Lineal gezogen, die haben auch Ungleichmäßigkeiten.

Der nächste Niedriglevelautobahnexperiencecop schwafelt. Ist gibt erstens verschiedenen Leitplankentypen in Baustellen und zweitens noch andere Spurtrennungsausführungen. Hatte ich vor Jahren doch schon zu diesem Thema aufgeführt, im Zusammenhang eine Variante als Felgenkiller.

Meine Geschwindigkeitswahl ist immer gewamtsituationsabhängig nach §3 StVO. Sicherlich produzieren gerade Theoretikergebaren, wie von Euch beide hier schön dargelegt, die Baustellenunfälle. Ein Highlevelautobahnfahren-Coaching müßte ich Dir jedoch berechnen.

Was denn jetzt? Hast du nicht soeben noch gesagt, die Ausführungen von driver, man könne ja auch so fahren, daß der Spiegel über die Leitplanke ragt, sei korrekt?

 

Oder weißt du selber schon nicht mehr, was du da geschrieben hast?

 

Gruß

Goose

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Hinlänglich bekannt ist doch aber, daß die Teilnahme am Straßenverkehr per se schon eine gewisse Gefahr beinhaltet. Also sagen wir eine Grundgefahr, die natürlich jeder Teilnehmer mehr oder weniger gern bereit ist einzugehen. Ich denke, man kann bspw. an Stellen, wo die Geschwindigkeiten recht hoch und auch deutlich über dem Limit liegen, schon von einem gewissen Gefahrenpotential sprechen, auch OHNE daß es dort zwingend zu Unfällen gekommen sein muß. Nirgendwo wird ja festgehalten, ob und wie oft es bereits zu gefährlichen Situationen gekommen ist, wo nur mit knapper Not der Unfall vermieden werden konnte.

 

ohweih, ich glaube die diskussionsbaustelle mache ich lieber nicht auch noch auf.

 

Nein. Damit sage ich nur, daß man außerhalb der Unfallschwerpunkte ja keine Regeln bräuchte, weil es nach Deiner Argumentation ja nur an solchen erforderlich und sinnvoll ist. Außerhalb dieser Bereiche könnte demnach ja jeder so fahren, wie er es für richtig hält. Es passiert(e) ja (bislang) nichts.

 

ich habe nie geschrieben dass man dort keine regeln braucht. ich halte nur eine überwachung an stellen ohne unfallhäufigkeit für unsinnig

 

Ich bilde mir nicht ein, das beurteilen zu können.

 

deine kollegen schon :cool:

 

Ich staune aber, daß Du Dir hierüber ein Urteil bilden kannst. Woher stammen die Informationen, in welchem Bundesland bzw. welcher Behörde was wie überwacht wird?

 

ganz einfach, hessen überwacht die breite eben nicht. und bayern und bawü und rheinland-pfalz meines wissens auch nicht. wenn dort nun bedarf für eine überwachung gesehen würde, würde sicherlich auch überwacht werden.

 

Ok. Ich versuch's noch einmal:

 

ich auch

 

1. 2/3 ist ein Wert (von Dir gewählt), der wohl völlig wahllos in den Raum gestellt wurde. Gibt dem Diskussionsverlauf aber eine gewisse Richtung. NUR: muß nicht die richtige sein! Genauso könnte ich 1/3 behaupten.

 

Der ADAC hat 280 aktuelle Autos nachgemessen und festgestellt, dass immerhin 67 Prozent von ihnen breiter sind als das das für Autobahnbaustellen gültige Limit.

 

quelle http://www.welt.de/motor/article13774601/W...abkassiert.html

 

auch nachzulesen in der aktuellen motorwelt.

 

2. ich zitiere mich mal selbst: Denn wenn eh schon ALLE max. 80 km/h fahren, so muß auch niemand überholen. In diesem Fall könnte man auch beide Fahrstreifen gleichermaßen nutzen, so daß sich der Gesamtverkehr auf beide Fahrstreifen verteilen würde..

 

ich dachte wir diskutieren hier über die tatsache, dass es für autos über 2 meter verboten ist, den linken fahrstreifen einer autobahnbaustelle zu nutzen?

jetzt schreibst du was von beide fahrstreifen gleichermaßen nutzen?

entweder habe ich was verpasst, oder aber wir reden massiv aneinander vorbei.

 

Davon weißt Du aber immer noch nicht, zu welchem Zeitpunkt sich wie viele von welchem Fahrzeugtyp (mit welcher Breite) wo auf welcher BAB bewegen. Also ist es sehr wohl sehr spekulativ.

 

also bitte, jetzt wirds aber langsam albern. natürlich kann man davon ausgehen, dass mit gewissen abweichungen, auch so in strassenverkehr darstellen wird, sprich wenn 2/3 der zugelassenen kfzs breiter als 2 meter sind, wird das ähnlich in einer durchschnittlichen autobahnbaustelle sein.

 

- aus privater Sicht ignoriere ich auch mal die Gefahr und fahre an dem Lkw vorbei, obwohl es (rein optisch betrachtet) schon sehr eng ist. Meine Frau mault deshalb ab und an schon rum und fragt, ob das denn nun sein müsse. Und tatsächlich ist der Lkw hin und wieder schon verdammt dicht dran, so daß ich schon froh bin, wenn ich ihn überholt habe. Man macht es so lange, wie es gut geht. Aber wehe wenn...... Und sicherlich denkt und hofft ein jeder, daß es IHM nicht passieren wird.

- aus dienstlicher Sicht sehe ich diese Gefahren und versuche, sie zu minimieren, indem ich ein Zuwiderhandeln zu unterbinden versuche.

 

danke für die erklärung

 

Aufklärung ist IMO nur ein Teilaspekt. Vllt hätte man zunächst das Problem thematisieren und darauf hinweisen sollen, daß solche Verstöße künftig geahndet werden, anstatt gleich mit dem Cashgerät oder der Anzeige zu winken.

 

danke. darauf können wir uns einigen

 

Aber ich hege auch hier gewisse Zweifel ob der Sinnhaftigkeit bzw. des Erfolges, denn selbst jetzt, wo wir unsere Geschwindigkeitskontrollen in einem gewissen Rahmen anmelden müssen, fahren immer noch viele zu schnell in die Messung und sagen sogar recht oft, sie hätten es ja kurz zuvor noch im Radio gehört oder in der Zeitung gelesen.

Selbst die am heutigen Tage stattfindenden Kontrollen, die ja groß und breit angekündigt wurden, veranlassen den VT zu glauben, daß auch erst ab heute gemessen wird und man davor relativ unbeschadet schneller fahren könne. So wurde ich gestern von vielen, die wir gemessen haben, darauf angesprochen, daß doch erst für heute die Großkontrollen angekündigt wurden. Nee, ehrlich, dazu fällt mir nichts mehr ein. Der ein oder andere mag es ja spaßig geäußert haben, aber bei anderen kam es denn doch sehr ernst und glaubwürdig rüber.

 

volldeppen gibt es immer. aber es wäre in jedem fall bürgerfreundlicher gewesen und keiner hätte sich so direkt beschweren können.

1. man hätte es im ADAC platzieren können. Richtig. Aber auch damit hätte man nur einen Teil der VT erreichten können.

 

besser ein teil als niemand

 

2. Schilder kosten Geld. Zudem würde es den Schilderwald noch verstärken.

 

jedes tempolimitschild zur erhöhung der verkehrssicherheit doch auch? dann kann man zur erhöhung der sicherheit hier doch nicht sparen.

 

3. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Viele wissen auch nicht, wie und wo die Nebelscheinwerfer oder die Nebelschlußleuchte ein- und ausgeschaltet werden. Trotzdem fahren sie mit der ein oder anderen Leuchte eingeschaltet durch die Gegend, obwohl die Sichtverhältnisse dies nicht erfordern. Soll man jetzt auch noch darüber informieren? Schilder aufstellen mit der Bitte, auf diese Dinge zu achten?

 

geht es ums bestrafen, oder ums verhindern?

 

Ja, genau. In D erwartet zumindest ein Teil der Bevölkerung, daß man alles in hübsch verträglichen und gut zu verdauenden Häppchen serviert bekommt. Mit- oder selbständiges Denken ist nicht gefragt oder gar zuviel verlangt. Du, ganz ehrlich, irgendwo hört's doch auch mal auf, oder?!

 

hier an dieser stelle hört es ganz bestimmt nicht auf, genau da fängts nämlich an. ein besseres beispiel hätte ich mir selbst in der phantasie nicht ausdenken können. denn hier ist offensichtlich die behörde zu dämlich die richtigen maße in die fahrzeugpapiere aufzunehmen. stattdessen wird dann von mir verlangt, dass ich selbstständig auf die tolle idee komme, mir ein maßband zu nehmen und mein auto auszumessen. sorry, da hörts für mich auf. das ist nicht nur dämlich, sondern fast schon ne frechheit.

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... von mir verlangt, dass ich selbstständig auf die tolle idee komme, mir ein maßband zu nehmen und mein auto auszumessen. sorry, da hörts für mich auf. das ist nicht nur dämlich, sondern fast schon ne frechheit.

 

Wieso...? :cool:

 

Was machst Du denn angesichts eines grenzwertigen VZ262, das das tatsächliche Gewicht auf einen Wert irgendwo zwischen dem niedrigsten eingetragenen Leer- und dem zulässigen Gesamtgewicht Deines Autos limitiert? Um dort auf der sicheren Seite zu sein, mußt Du dieses tatsächliche aktuelle Gewicht irgendwie selbständig ermitteln oder alternativ im Zweifel darauf verzichten, die so begrenzte Stecke zu befahren - oder aber du läßt es halt drauf ankommen und zahlst dann eben, wenn http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_eazy_polizei.gif mit der Waage kommt oder auch nur in die Papiere schaut und feststellt, daß Dein Wagen schon leer zu schwer ist, um dort fahren zu dürfen... :whistling:

 

Einfach mal (einmal!) einen handelsüblichen 2m-Zollstock durch die offenen Seitenscheiben zu schieben: Reicht der nicht von der linken bis zur rechten Spiegelaußenkante, ist die Kiste zu breit für 'ne 2m-Spur - fertich; wo um alles in der Welt ist das Problem...?

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... von mir verlangt, dass ich selbstständig auf die tolle idee komme, mir ein maßband zu nehmen und mein auto auszumessen. sorry, da hörts für mich auf. das ist nicht nur dämlich, sondern fast schon ne frechheit.

 

...

 

Einfach mal (einmal!) einen handelsüblichen 2m-Zollstock durch die offenen Seitenscheiben zu schieben: Reicht der nicht von der linken bis zur rechten Spiegelaußenkante, ist die Kiste zu breit für 'ne 2m-Spur - fertich; wo um alles in der Welt ist das Problem...?

Bei meinem Auto steht die Breite mit und ohne Spiegel in der Gebrauchsanleitung. :cool:

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ohweih, ich glaube die diskussionsbaustelle mache ich lieber nicht auch noch auf.

Wieso nicht? Wenn Du Diskussionsbedarf siehst, mach doch diesbzgl. einen neuen Thread auf. Dafür ist das Forum doch da. Ich habe jedenfalls nichts dagegen, solange man sachlich fair diskutiert.

 

ich habe nie geschrieben dass man dort keine regeln braucht. ich halte nur eine überwachung an stellen ohne unfallhäufigkeit für unsinnig

Ok. Du hast es explizit nicht so geschrieben, allerdings meine ich es zwischen Deinen Zeilen lesen zu können.

Aber wie Du im zweiten Satz schreibst "ich halte nur eine überwachung an stellen ohne unfallhäufigkeit für unsinng", so läßt doch gerade auch diese Aussage eben meinen vorherigen Rückschluß ganz klar und deutlich zu, ja er drängt sich sogar förmlich auf. Denn dort, wo man von wegen der Unsinnigkeit (mangels Unfallhäufigkeit) nie messen würde, würden die Leute (nicht jeder ist ja nunmal total merkbefreit und blöd), genau dort würden die Leute fahren, wie sie es wollten. Es würde ja wie gesagt nicht überwacht. Folglich wären auch keine Sanktionen zu befürchten. Ergo: man bräuchte dort quasi keine Regeln, die eh nie überwacht würden.

 

Weiter läßt Deine Argumentation den Rückschluß zu, Du wärest der Ansicht, daß eine Überwachung erst dann erfolgen sollte, weil eben auch erst dann sinnvoll, wenn bzw. nachdem es zu Unfällen gekommen ist und somit eine gewisse Unfallhäufigkeit vorläge. NUR: wie ich bereits schrieb, liegt unsere Aufgabe nicht nur darin, dem Geschehen hinterher zu laufen, sondern auch zu versuchen, einen gewissen Vorsprung zu haben. Und das geschieht durch präventive Verkehrsüberwachung, indem man eben auch dort steht und überwacht, wo es eher selten bzw. bis dato noch nie oder schon lange nicht mehr zu Unfällen kommt bzw. kam. Besagtes in den Brunnen gefallenes Kind!

 

Eine Regel, deren Einhaltung ich nicht überwachen soll, wäre im Prinzip überflüssig.

 

deine kollegen schon :cool:

Welche Kollegen denn? Wie viele? Ich glaube kaum, daß man das so pauschal sagen kann.

 

ganz einfach, hessen überwacht die breite eben nicht. und bayern und bawü und rheinland-pfalz meines wissens auch nicht. wenn dort nun bedarf für eine überwachung gesehen würde, würde sicherlich auch überwacht werden.

Hessen mag es vllt im Allgemeinen nicht überwachen, nur bedeutet das noch lange nicht, daß das nicht doch die ein oder andere Besatzung hier und dort denn doch mal macht bzw. gemacht hat. Das wird ja nicht sofort an die große Glocke gehängt.

 

Wir oder andere Behörden oder VDs überwachen oder sanktionieren auch mal den ein oder anderen Verstoß, wo in anderen Behörden sehr wahrscheinlich in dieser Richtung rein gar nichts unternommen wird oder eben bislang wurde.

 

Der ADAC hat 280 aktuelle Autos nachgemessen und festgestellt, dass immerhin 67 Prozent von ihnen breiter sind als das das für Autobahnbaustellen gültige Limit.

Das mag ja auch so sein. Bedeutet aber noch lange nicht zwangsläufig, daß in dieser prozentualen Aufteilung oder Gewichtung auch immer der entsprechende Fahrzeugverkehr unterwegs ist. Das denke ich kann und wird in aller Regel mehr oder weniger stark variieren. Ich war heute erst wieder auf der BAB unterwegs und habe auch sehr viele Kleinwagen gesehen, die ganz sicher nicht unter die 67% fallen.

 

ich dachte wir diskutieren hier über die tatsache, dass es für autos über 2 meter verboten ist, den linken fahrstreifen einer autobahnbaustelle zu nutzen?

Jap. Aber ich habe mir eben erlaubt, den gedanklichen Kreis ein wenig weiter zu ziehen und überlegt, daß es bei entsprechender Einhaltung des "Überholverbots" ("", da man das eigentlich ja nur aus dem Nutzungsverbot des linken Fahrstreifens ableiten kann) auch mit einem breiteren Fahreug links fahren könnte, ohne dabei zwingend bestraft zu werden. Denn die Gefahr besteht nicht darin, links zu fahren, sondern eben links zu fahren UND ein anderes Fahrzeug zu überholen.

 

entweder habe ich was verpasst, oder aber wir reden massiv aneinander vorbei.

Das denke ich eigentlich nicht. Es könnte aber sein, daß mein Gedankenspiel nicht ganz rüber kam oder nicht deutlich genug beschrieben war. Ich hoffe, daß ich es jetzt besser erklärt habe.

 

also bitte, jetzt wirds aber langsam albern. natürlich kann man davon ausgehen, dass mit gewissen abweichungen, auch so in strassenverkehr darstellen wird, sprich wenn 2/3 der zugelassenen kfzs breiter als 2 meter sind, wird das ähnlich in einer durchschnittlichen autobahnbaustelle sein.

Nein, sorry, weder finde ich das albern noch denke ich, daß man das so pauschal unterstellen kann. Man kann es allenfalls behaupten. Belegt ist es damit aber noch lange nicht. Und wenn man sich schon zu gewissen Behauptungen oder der Beschwörung gewisser Szenarien hinreißen läßt, so sollte man dazu wenigstens auch verläßliche Zahlen parat haben, die das auch entsprechend untermauern, es aber nicht nur anhand von (zwar durchaus logischen, aber eben nicht belegten) Rückschlüssen zu tun versuchen. Das finde ich ist nämlich genauso albern wie meine von Dir entsprechend klassifizierte Aussage.

 

danke für die erklärung

Keine Ursache.

 

danke. darauf können wir uns einigen

Ok.

 

aber es wäre in jedem fall bürgerfreundlicher gewesen und keiner hätte sich so direkt beschweren können.

Ok. Dem kann ich mich anschließen. Man hätte es zunächst thematisieren können, bevor man die Keule schwingt.

 

besser ein teil als niemand

Stimmt. Damit wollte ich allerdings nur aussagen, daß man es nicht jedem recht machen kann und es daher immer Leute geben wird, die anschließend meckern.

 

jedes tempolimitschild zur erhöhung der verkehrssicherheit doch auch? dann kann man zur erhöhung der sicherheit hier doch nicht sparen.

Ich kenne genügend Bereiche, wo selbst die Beschilderung der VZ 274 eher unglücklich bzw. unzureichend ist, der Straßenbetrieb NRW sich aber strikt weigert, für Verbesserung zu sorgen, weil es den Schilderwald erhöhen würde, man eben aber genau dieses vermeiden möchte. Dafür nimmt man eben in Kauf, daß die Leute verunsichert werden und ggf. ins offene Messer fahren. Denn viele erwarten bspw. eine Wiederholung des VZ 274 nach einer Kreuzung, aber hier und dort kommt diese Wiederholung erst etliche hundert Meter später vor der nächsten Einmündung. Solange man argumentieren kann, man sei zuvor erst eingebogen und hätte kein Schild gesehen (was ja auch stimmt), ist ja noch alles relativ ok. Nur wenn zufällig mit dem Provida dahinter sitze, kann sich der Betroffene mit eben dieser Ausrede dummerweise nicht mehr herausreden und darf hübsch zahlen.

 

Leider wird öfters (oder auch zu oft) an der falschen Stelle gespart. Wir können es nur immer und immer wieder ansprechen, aber handeln müssen letztlich andere Stellen. Und wenn die das nicht tun, sind uns leider die Hände gebunden.

 

geht es ums bestrafen, oder ums verhindern?

Ich denke, daß eine hängt irgendwie mit dem anderen zusammen. Und was ich verhindern möchte, kann ich oftmals nur durch eine entsprechende nachhaltige Sanktionierung erreichen. Zumindest meinen Erfahrungen nach.

 

hier an dieser stelle hört es ganz bestimmt nicht auf, genau da fängts nämlich an. ein besseres beispiel hätte ich mir selbst in der phantasie nicht ausdenken können. denn hier ist offensichtlich die behörde zu dämlich die richtigen maße in die fahrzeugpapiere aufzunehmen. stattdessen wird dann von mir verlangt, dass ich selbstständig auf die tolle idee komme, mir ein maßband zu nehmen und mein auto auszumessen. sorry, da hörts für mich auf. das ist nicht nur dämlich, sondern fast schon ne frechheit.

Ich schiebe den schwarzen Peter eher unseren Politikern zu, die für die entsprechenden Regelungen verantwortlich sind. Die Behörde muß es letztlich nur so wie von denen beschlossen umsetzen. Ich würde mir auch wünschen, es würden die tatsächlichen Maße im Fahrzeugschein stehen. Auch muß ich eingestehen, daß ich bis vor kurzem auch nicht gewußt hätte, daß die Spiegel noch hinzugerechnet werden müssen. Hatte mich bis dahin auch nicht sonderlich interessiert. Ich wußte sogar nicht einmal die genaue Breite meines Fahrzeugs. Nur: das ist doch MEIN Versäumnis. Nämlich dergestalt, daß ICH mich darüber nicht genauer informiert habe. Muß denn staatlicherseits dem VT oder Bürger alles und alles haarklein und in Häppchen vorgekaut werden? Oder darf man von einem mündigen Bürger, für den sich ja grundsätzlich ein jeder hält, nicht auch ein gewisses Quantum an Eigentständigkeit erwartet werden?! Fahre ich also über die BAB und sehe ein VZ 264, so muß ich mich halt fragen oder mir überlegen, ob ich darunter falle oder nicht. Und wenn ich mir nicht sicher bin, ob ja oder nein, so muß ich entweder sicherheitshalber die rechte Spur wählen oder ich gehe das Risiko ein, daß ich erwischt werde und eben nicht links fahren durfte. Nur die Schuld in diesem Fall der Polizei oder einer Behörde zuzuschieben, halte ich für albern.

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Eine Regel, deren Einhaltung ich nicht überwachen soll, wäre im Prinzip überflüssig.
Ich greife mir nur diesen Satz mal heraus - Eure Debatte ist ansonsten schon zu weit geführt, um mich noch in andere Fakten einzumengen.

 

Aber genau dieser Satz beschreibt gut, woran es krankt. Bedeutet er doch im Umkehrschluss nichts anderes, als dass nur eine überwachte Regel sinnvoll ist. Es sollte aber eine Selbstverständlichkeit sein Regeln zu beachten und es sollte genauso selbstverständlich sein, dass nur sinnvolle Regeln erlassen werden. Wie wir aber hier über die Jahre vielfach herausgearbeitet haben, ist weder das eine noch das andere der Fall. Was kommt nun aber von was? Und was führt zu was? Hühner, Eier, ..... na Du weisst schon. Und Du weisst auch, welche Blüten das teilweise seitens der Kommunen so treibt.

 

Und genau da passt das 2m-Thema prima rein. Ich wüsste gern wieviele Unfälle wegen überbreiter PKW geschehen sind. Und aus dieser Zahl wüste ich gern herausgenommen, alle Fälle in denen ein tatsächlich überbreites Fahrzeug (also wegen einer im Fahrzeugschein eingetragenen Überbreite). Was dann noch bleibt sind Unfälle, die geschehen sind, weil die Spiegel zur Überbreite führen - Ein Bauteil das mehr als labil am Auto angebracht ist. Nehmen wir also auch noch heraus die Fälle in denen nur ein Schaden an einem Spiegel entstanden ist - in den meisten Fällen wird der auch nur weggeklappt sein. Was bleibt also? Wie gefährlich sind die "Ohren" der Autos wirklich, dass man das von jetzt auf gleich so zum Thema machen muss? Entgeltpflichtig natürlich......... Glaubwürdiger wird die Sache mit der auschließlichen Verkehrssicherheitserhöhung durch Überwachung jedenfalls dadurch nicht. WEnn Ihr schon mit der Kelle herumfuchtel, wielange dauert es wohl bis den Gemeinden ähnliches einfällt? Mal eben

 

Dass man (wie wer anderes oben anführte) tatsächlich die eigene Verkehrsicherheit auf der linken Spur u. a., durch Einklappen des rechten Spiegels leicht wiederherstellen kann zeigt nur noch deutlicher, wie absurd die Aktion ist. Sieht ma eben weniger - macht ja nüscht.

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Eine Regel, deren Einhaltung ich nicht überwachen soll, wäre im Prinzip überflüssig.
Ich greife mir nur diesen Satz mal heraus - Eure Debatte ist ansonsten schon zu weit geführt, um mich noch in andere Fakten einzumengen.

 

Aber genau dieser Satz beschreibt gut, woran es krankt. Bedeutet er doch im Umkehrschluss nichts anderes, als dass nur eine überwachte Regel sinnvoll ist.

 

Oder es bedeutet, dass der auf den sich Bluey bezieht Verkehrsregeln grundsätzlich, und gerade da wo nicht überwacht wird und er keinen Unfallschwerpunkt sieht, nicht einhalten will.

 

In dem Punkt, dass einige Schilder oder Regeln antiquiert sind mag er Recht haben.

Das ist jedoch nicht das Problem der Polizei, die auf die Einhaltung der Regeln zu achten hat und es steht dem Verkehrsteilnehmer nicht zu sich Regeln auszusuchen.

 

Die Änderung des Punktesystems war ein Anfang... es muss aber im Bereich Straßenverkehr noch viel passieren.

Baustellen und Parkhäuser müssen breiter werden, Schilder(wälder) müssen reduziert werden, Geschwindigkeiten in Wohngegenden müssen gesenkt werden, Hauptstraßen müssen ausgebaut werden, zulässige Höchstgeschwindigkeit dort erhört werden etc

 

Solange jedoch die Baustellen auf der linken Spur zu schmal für viele Autos sind, muss die Polizei

- aufklären

- kontrollieren

- ahnden

 

In (Autobahn-)Baustellen muss eh viel mehr geblitzt und überwacht werden!

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siehe auch...

Bin leider zeitlich grad etwas knapp, aber zum Thema Autobahnbaustellen / Spurbreiten ein vielleicht interessanter Beitrag www.rsa-95.de/ -Zeichen 264 im Bereich von BAB-Baustellen (klick).

 

...hab inzwischen auch den Rest der Seite (www.rsa-95.de (klick)) einmal überflogen, ist meiner Meinung nach nicht schlecht gemacht. Haut einen teilweise ganz schön vom Hocker, was da alles vorgeschrieben ist ... bzw. wie das dann oft in der Realität aussieht.

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Geschwindigkeiten in Wohngegenden müssen gesenkt werden

Einspruch! Warum MÜSSEN sie (generell?) gesenkt werden? Ich persönlich halte Tempo :whistling: für völlig ausreichend und ok. Warum immer :cool:?

 

In (Autobahn-)Baustellen muss eh viel mehr geblitzt und überwacht werden!

Auch dieser Forderung kann ich mich so nicht anschließen. Warum MUß man das?

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Meine Meinung:

:cool:

 

Meine Meinung

 

PKW, Motorrad, etc.

Autobahn: 120 km/h

außerorts z.B. auf Land- & Bundesstraßen: 100 km/h

innerhalb geschlossener Ortschaft auf Haupt- u. Durchgangsstraßen: 60 km/h

auf Nebenstraßen z.B. in Wohngebieten: 50 km/h

verkehrsberuhigter Bereich: 30 km/h

 

PKW mit Anhänger

Autobahn: 110 km/h (generell, ohne irgendwelche Sonderzulassung - lediglich das Zugfahrzeug muß schwerer sein als der Anhänger sonst 90 km/h, wie die LKWs)

außerorts z.B. auf Land- & Bundesstraßen: 80 km/h

 

LKW (& alles andere ab 3,5 to.)

Autobahn: 90 km/h (die Einstellung der Begrenzer wird nicht verändert d.h. die bisher schon gefahrenen 89km/h werden lediglich legalisiert)

außerorts z.B. auf Land- & Bundesstraßen: 80 km/h

 

Busse

Autobahn: 100 km/h

außerorts z.B. auf Land- & Bundesstraßen: 80 km/h

 

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Geschwindigkeiten in Wohngegenden müssen gesenkt werden

Einspruch! Warum MÜSSEN sie (generell?) gesenkt werden? Ich persönlich halte Tempo :whistling: für völlig ausreichend und ok. Warum immer :cool:?

Weil es in der StVO steht:

 

StVO – Straßenverkehrs-Ordnung

 

Vom 16. November 1970 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 1565),

zuletzt geändert mit Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 1737)

 

§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

...

(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften,

insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradver-

kehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der

Gemeinde an.

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Weil es in der StVO steht:

......

1. hast Du den zweiten Teil dieses Absatzes unterschlagen.

2. sagt die Erläuterung zum Absatz 1c aus:

Abs. 1c stellt klar, dass eine Tempo‐30‐Zonen‐Anordnung innerhalb geschlossener Ortschaften nur für nicht klassifizerte Straßen in Betracht kommt, da Bundes‐, Landes‐ und Kreisstraßen wegen ihrer Bestimmung für den überörtlichen Verkehr nicht Gegenstand gemeindlicher Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sein können. Es muss ein leistungsfähiges Hauptverkehrsnetz erhalten bleiben, auf dem der weit überwiegende Anteil des innerörtlichen Verkehrs erbracht wird.

Insofern ist es also Nonsens, daß igO generell Tempo 30 angeordnet werden MUß. Denn dann hätten wir ja bis auf die ausgeklammerten Straßen schon überall :cool:! Es geht laut § 45 (1c) StVO viel mehr um Tempo 30 ZONEN, die zudem insbesondere in ganz bestimmten Bereichen UND im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde eingerichtet werden KÖNNEN. Denn ebensowenig besagt die Formulierung, daß die Straßenverkehrsbehörden solches anordnen MÜSSEN, sondern viel mehr, daß es in ihrer Zuständigkeit liegt, dieses zu tun.

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Ich habe jedenfalls nichts dagegen, solange man sachlich fair diskutiert.

 

dem kann ich zustimmen. nur zeitlich komme ich im moment kaum dazu aussführlich zu antworten, deswegen würde mir das jetzt zuviel.

deswegen mach ich es auch ein wenig kürzer.

 

Denn dort, wo man von wegen der Unsinnigkeit (mangels Unfallhäufigkeit) nie messen würde, würden die Leute (nicht jeder ist ja nunmal total merkbefreit und blöd), genau dort würden die Leute fahren, wie sie es wollten.

 

genau das glaube ich eben nicht. dir gehts wahrscheinlich wie mir, du hast sicher auch immer den gleichen anfahrtsweg zu deinem arbeitsplatz? aus diesem grund kann ich zumindest für meine tägliche strecke relativ sicher behaupten, dass es dort genug abschnitte gibt, auf denen niemals eine geschwindigkeitskontrolle statt gefunden hat. da ich diese strecke zur autobahn auch an wochenenden und privat oft fahre, und auch in der städtischen überwachungsstatistik diese stelle nie erwähnt wurde, bin ich mir sehr sicher dass dort auch noch nie kontrolliert wurde. trotzdem gibt es dort so gut wie keine regelbrecher. deswegen halte ich deine behauptung oben für nicht korrekt.

 

Eine Regel, deren Einhaltung ich nicht überwachen soll, wäre im Prinzip überflüssig.

 

das ist mir persönlich zu pauschal.

 

Hessen mag es vllt im Allgemeinen nicht überwachen, nur bedeutet das noch lange nicht, daß das nicht doch die ein oder andere Besatzung hier und dort denn doch mal macht bzw. gemacht hat. Das wird ja nicht sofort an die große Glocke gehängt.

 

okay, in der pauschalität nehme ich meine aussage zurück. trotz allem denke ich dass in hessen es trotzdem die ausnahme bleibt.

 

Das mag ja auch so sein. Bedeutet aber noch lange nicht zwangsläufig, daß in dieser prozentualen Aufteilung oder Gewichtung auch immer der entsprechende Fahrzeugverkehr unterwegs ist. Das denke ich kann und wird in aller Regel mehr oder weniger stark variieren.

 

lass es uns als richtwert mit toleranzen nehmen?

 

 

Jap. Aber ich habe mir eben erlaubt, den gedanklichen Kreis ein wenig weiter zu ziehen und überlegt, daß es bei entsprechender Einhaltung des "Überholverbots" ("", da man das eigentlich ja nur aus dem Nutzungsverbot des linken Fahrstreifens ableiten kann) auch mit einem breiteren Fahreug links fahren könnte, ohne dabei zwingend bestraft zu werden. Denn die Gefahr besteht nicht darin, links zu fahren, sondern eben links zu fahren UND ein anderes Fahrzeug zu überholen.

 

sorry, dann hatte ich es falsch verstanden.

 

Man kann es allenfalls behaupten. Belegt ist es damit aber noch lange nicht.

 

okay, es ist aber zumindest ein starkes indiz.

 

Und wenn man sich schon zu gewissen Behauptungen oder der Beschwörung gewisser Szenarien hinreißen läßt, so sollte man dazu wenigstens auch verläßliche Zahlen parat haben, die das auch entsprechend untermauern, es aber nicht nur anhand von (zwar durchaus logischen, aber eben nicht belegten) Rückschlüssen zu tun versuchen. Das finde ich ist nämlich genauso albern wie meine von Dir entsprechend klassifizierte Aussage.

 

okay, sorry.

 

Ok. Dem kann ich mich anschließen. Man hätte es zunächst thematisieren können, bevor man die Keule schwingt.

 

dann halten wir das doch einfach mal als konsens in der diskussion fest.

 

Leider wird öfters (oder auch zu oft) an der falschen Stelle gespart. Wir können es nur immer und immer wieder ansprechen, aber handeln müssen letztlich andere Stellen. Und wenn die das nicht tun, sind uns leider die Hände gebunden.

 

klar, ich sehe die schuld ja auch nicht bei 'euch'

 

Ich denke, daß eine hängt irgendwie mit dem anderen zusammen. Und was ich verhindern möchte, kann ich oftmals nur durch eine entsprechende nachhaltige Sanktionierung erreichen. Zumindest meinen Erfahrungen nach.

 

das ist mir jetzt auch zu pauschal. aufklärung verhindert sich bei einem teil auch schon ne menge. sicher nicht bei jedem.

 

Ich schiebe den schwarzen Peter eher unseren Politikern zu, die für die entsprechenden Regelungen verantwortlich sind. Die Behörde muß es letztlich nur so wie von denen beschlossen umsetzen. Ich würde mir auch wünschen, es würden die tatsächlichen Maße im Fahrzeugschein stehen.

 

noch ein konsens :cool:

 

Auch muß ich eingestehen, daß ich bis vor kurzem auch nicht gewußt hätte, daß die Spiegel noch hinzugerechnet werden müssen. Hatte mich bis dahin auch nicht sonderlich interessiert. Ich wußte sogar nicht einmal die genaue Breite meines Fahrzeugs. Nur: das ist doch MEIN Versäumnis. Nämlich dergestalt, daß ICH mich darüber nicht genauer informiert habe. Muß denn staatlicherseits dem VT oder Bürger alles und alles haarklein und in Häppchen vorgekaut werden? Oder darf man von einem mündigen Bürger, für den sich ja grundsätzlich ein jeder hält, nicht auch ein gewisses Quantum an Eigentständigkeit erwartet werden?!

 

in diesem fall erwarte ich mehr bringschuld vom staat. wenn selbst du es vorher nicht wusstest, dann bist du sicher mit mir einig, dass man davon ausgehen kann dass es die mehrheit der bevölkerung auch nicht wusste. dann läuft eben was falsch. letztendlich möchte doch auch der gesetzgeber ein bestimmtes verhalten erreichen. dann kann er doch auch ein wenig transparenz hier reinbringen.

 

Fahre ich also über die BAB und sehe ein VZ 264, so muß ich mich halt fragen oder mir überlegen, ob ich darunter falle oder nicht. Und wenn ich mir nicht sicher bin, ob ja oder nein, so muß ich entweder sicherheitshalber die rechte Spur wählen oder ich gehe das Risiko ein, daß ich erwischt werde und eben nicht links fahren durfte. Nur die Schuld in diesem Fall der Polizei oder einer Behörde zuzuschieben, halte ich für albern.

 

es geht nicht um schuld. rein rechtlich ist die sache klar. es geht um akzeptanz und aufklärung. und da sind wir uns ja einig, wurde erheblich zu wenig getan.

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Für Strassen des überörtlichen Verkehrs die durch Wohngebiete führen, schiebe ich mal die Argumente Lärmschutz und Feinstaubbelastung nach. :blush:

 

Meiner Meinung nach ist Lärmschutz und auch die Minderung der Feinstaubbelastung nicht unbedingt über eine Beschränkung der Geschwindigkeit zu erreichen.

Ich kenne da einen Streckenabschnitt durch eine Stadt auf dem gilt tagsüber :60:, in der Nacht von 0-5 Uhr ist dort vermutlich (steht nicht dabei, aber man kann sichs denken) aus Lärmschutzgründen auf :40: reduziert.

Dadurch werden die LKWs (da rollen in der Nacht überwiegend nur LKWs) auf :40: eingebremst und quälen sich dann im kleineren Gang über die dort für einen LKW nicht unerheblichen Steigungen hoch ... das gibt erst einen Lärm & Abgasbelastung.

Für den Lärmschutz hätte es eher etwas gebracht , wenn sie dort einmal ihre Schlaglöcher zumachen würden und bei der Planung darauf geachtet hätten wo auf der Straße die Schachtdeckel, etc. hin kommen.

 

Da ich da Nachts öfter durchkomme und mir die Anwohner nicht egal sind, hab ich da früher bestimmte (leichte, scheppernde) Ladungen (z.B. solche Sachen (klick)) die normalerweise nicht extra gesichert werden müßten (Ladungssicherungsaufbau!) schon einmal mit einem Extragurt festgezurrt - so mancher Verlader hat mir deswegen den Vogel gezeigt. Außerdem -ist eine 4 spurige Straße- kann man da nachts (sehr wenig Verkehr) als ortskundiger Fahrer schon einmal ein wenig im Slalom um die Schlaglöcher, Spurrillen & abgesackten Schachtdeckel herumzirkeln.

Des weiteren, aber das geht eben wegen der gesetzten Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ganz so einfach kann man versuchen das Fahrzeug möglichst ohne Gas zu geben laufen zu lassen, in besagtem Fall gebe ich halt dort (sparsam) Gas, wo die Anwohner/Wohnhäuser eben nicht direkt ein paar Meter neben der Straße sind - es gibt schließlich Bereiche wo die Straßenrandbebauung aus Gewerbe/öffentlichen Gebäuden (z.B. auch Schulen, Stadthalle, etc.)/ Grünanlagen/ etc. besteht.

Aber wie schon geschrieben wird man gerade durch die :40: so ausgebremst, dass man gezwungen ist permanent auf dem Gaspedal zu stehen.

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Für Strassen des überörtlichen Verkehrs die durch Wohngebiete führen, schiebe ich mal die Argumente Lärmschutz und Feinstaubbelastung nach. :blush:

Meine Meinung dazu:

 

- Lärmschutz: könnte man vllt gelten lassen. Nur sind Fenster heutzutage ziemlich gut isoliert, so daß idR kaum Lärm ins Haus dringt. Ich liege Luftlinie ca. 300m von einer viel befahrenen B entfernt, wobei dazwischen kaum Häuser stehen, die den Lärm abfangen könnten. Auch habe ich nicht die allermodernsten Fenster im Haus. Dennoch kommt hier kaum Lärm an. Selbst wenn man sich hier im Freien aufhält, ist es immer noch angenehm ruhig. Sagen auch Leute, die hier nicht wohnen.

 

- Feinstaubbelastung: halte ich für den Witz des Jahrhunderts! Als würde der Wind den Feinstaub nicht auch über die Grenzen hinweg transportieren. Lächerlich, absolut lächerlich! Da gab's doch gerade in den letzten Tagen in der Presse eine Meldung, daß die Feinstaubbelastung trotz aller Anstrengungen nicht abgenommen habe. Tja, woran DAS wohl liegen mag?! Es spielen halt nicht alles mit, weshalb das Ganze aus meiner Sicht auch mehr eine hohle Luftnummer ist als das es wirklich Sinn macht.

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