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Punkte Wurden Nicht Gelöscht


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Hallo,

 

ich habe mich heute hier neu angemeldet und habe auch gleich ein Problem/eine Frage an euch.

 

Ich bin am 27.07.2004 (Datum Rechtskraft: 10.05.2005) ohne FS erwischt worden, trotz Fahrverbot. Ich bekam dafür 6 Mon. auf Bewährung und 6 Punkte. Danach wurde dann ein Aufbauseminar verordnet, weil ich auf 17 Punkte kam. Ich dieses dann verspätet absolviert. Zwischenzeitlich wurde der Schein entzogen und 2006 wiedererteilt.

 

Soviel zu Vorgeschichte.

 

Am 19.08.2011 fuhr ich ausserorts 28kmh zuviel, weil ich ein 70er Schild übersehen hatte, dafür gabs 3 Pkte.

 

Heute bekam ich ein Schreiben, dass ich nun 9 Punkte hätte. Allerdings hätten doch die ersten 6 Punkte schon weg sein müssen, oder nicht? Hier sollte doch die 5-Jahresfrist gelten.

 

Das waren auch die einzigen beiden Einträge, die in dem Schreiben aufgeführt wurden. Also war ja in den letzten 6 Jahren auch nichts.

 

Irre ich mich nun, oder liegt der Fehler beim KBA?

 

mfg

Jörg

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Wenn der Führerschein entzogen und neu erteilt wurde liegt hier sicherlich ein Fehler der Punkteverwalter vor.

 

Die Eintragung bleibt beim Entzug zwar bestehen. Die Punkte werden aber auf null gesetzt.

 

Hast Du den Führerschein eventuell freiwillig abgegeben?

 

Ich würde nachfragen warum die alten Punkte nicht gelöscht wurden.

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Nee, also freiwillig war das nicht. Ich hatte ewig rumgemehrt wegen den dem Seminar und dann war der Lappen weg. Nachdem ich dann das Seminar gemacht hatte, konnte ich den Schein wieder beantragen und hab ihn 2006 auch bekommen. Mit Ausstellungsdatum 26.04.2006

 

Also sollten nur die letzten 3 Punkte da sein?

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Ja, beim KBA bekommt man Auskunft über seinen Punktestand. Aber da steht auch immer dabei "unverbindlich".

 

Für die Führung der Führerscheinakte und auch der Punkteinträge ist die kommunale Verwaltung (Führerscheinstelle, Straßenverkehrsamt, ...) zuständig.

 

Der Threaderöffner lag mit seiner Vermutung dass er da aufs Landratsamt muss schon ganz richtig.

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Ich habe gerade im StVG §4 Abs. 2 folgendes gelesen:

 

Ist die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre (§ 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs) angeordnet worden, so werden die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht. Dies gilt nicht, wenn die Entziehung darauf beruht, dass der Betroffene nicht an einem angeordneten Aufbauseminar (Absatz 7 Satz 1, § 2a Abs. 3) teilgenommen hat.

 

Also verschwinden meine Punkte schonmal nicht allein durch die Entziehung und wiederteilung?

 

Aber worum gehts bei dieser 10jährigen Tilgungsfrist? Ich blick da nicht wirklich durch.

 

Wäre nett, wenn mir da mal jemand helfen könnte.

 

mfg

Jörg

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Prinzipiell liegst du richtig, daß die Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine fünfjährige Tilgungsfrist hat. Und die Rechtsgrundlage, warum deine Punkte bei der Entziehung wegen der nicht fristgerechten Seminarteilnahme nicht gelöscht wurden, hast du selber gefunden.

Das "Problem", welches du jetzt noch hast, ist die Entziehung selber. Die hat eine Tilgungsfrist von 10 Jahren, und hemmt während dieser Zeit die Tilgung anderer Eintragungen, also auch die Tilgung der Straftat aus 2004. Deshalb sind die 6 Punkte noch vorhanden.

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