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Hallo liebe "Radarfreunde" :blink:

 

ich bin mit einer Riegl FG21-P gelasert worden und kann die 3 Punkte grad gar nich gut gebrauchen....

 

Meine Frage ist folgende: hinter mir ist ein LKW zum Zeitpunkt der Messung gefahren, mein Beifahrer

(nicht verwandt und nicht verschwägert) kann dies bezeugen.

 

Gibt es hier überhaupt eine Chance die Messung in Zweifel zu ziehen?

 

Sind sonst irgendwelchen Schwachstellen bei diesem Gerät bekannt?

 

Muss ich bei Einspruch auf jeden Fall über einen Anwalt gehen?

 

Danke für eure Infos vorab von einem demütigen und ausdrücklich nicht rasendem Verkehrsteilnehmer <_<

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Wurdest Du direkt angehalten und angehört?

 

hinter mir ist ein LKW zum Zeitpunkt der Messung gefahren, mein Beifahrer (nicht verwandt und nicht verschwägert) kann dies bezeugen.
Was soll er bezeugen? Dass Du nicht alleine auf der Welt warst/bist?

 

Gibt es hier überhaupt eine Chance die Messung in Zweifel zu ziehen?
Liegt bei unter 1%.

 

Sind sonst irgendwelchen Schwachstellen bei diesem Gerät bekannt?
Beim Gerät weniger, das ist sehr zuverlässig.

Wenn das Messprotokoll ok ist, siehts schlecht (für Dich) aus.

 

Muss ich bei Einspruch auf jeden Fall über einen Anwalt gehen?
Nö.

Aber womit willst Du denn überhaupt den Einspruch begründen?

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An den TE:

 

Lass dich hier nicht verunsichern. In diesem Forum gibt es einige "Superschützen" und Verfechter der reinen Theorie um ihre (zugegeben zweifelhafte) Ehre als Beamter im Dienste des Staates zu verteidigen!

Ich habe hierzu selbst schon mal einen Thread aufgemacht (weiter unten).

 

Schau dir mal folgenden Link an, der dürfte dir zumindest etwas Hoffnung geben... http://blog.beck.de/2010/08/25/ag-sigmarin...t-riegl-fg-21-p

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Hallole,

 

selbstverständlich hast du immer die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen und ggf. sogar die Messung gutachterlich überprüfen zu lassen. Die Erfolgsaussichten sind dabei allerdings nicht ganz so rosig, wie man es sich oft erhofft. Sicherlich gibt es Einzelfälle, da wurde eine Messung erfolgreich angezweifelt (was nicht unbedingt heißen muss, dass sie fehlerhaft waren), aber es gibt auch genügend Fälle, in denen der Betroffene trotz allen, von ihm vorgebrachten Argumenten verurteilt wurde und zahlen musste.

 

Wie es in deinem Fall aussieht, kann niemand vorhersagen - meine Glaskugel ist jedenfalls im Moment ziemlich grau. Ob die von @xycrazy besser ist, kann ich nicht beurteilen. Aber ich warne davor, mit allzu viel Optimismus gegen eine Messung vorzugehen. Und auch wenn es hier oft anders dargestellt wird: Die Regel ist eben nicht die Verfahrenseinstellung sondern die Verurteilung (sorry, ist so!).

 

Also bleibt es dir selbst überlassen, ob du die Messung und das Ergebnis so akzeptierst oder dagegen vorgehst ...

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - dann spart man sich so manches -

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Lass dich hier nicht verunsichern.
Richtig. Schau mal hier und dann hier, dann mußt Du nicht lange nach den Erfahrungen von xycrazy suchen.

 

Aber wenn Du weißt, daß Du nicht zu schnell gefahren bist, solltest Du selbstverständlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

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Hast du auch was anderes drauf, außer unqualifizierten Bullshit von dir zu geben?
Selbstgespräche sind ja wirklich nicht ungewöhnlich. Aber schriftliche Selbstgespräche? In einem Forum? Du solltest einen Arzt aufsuchen!
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Nanünana.... wen sehe ich denn auf der verlinkten Seite weiter unten als 3. Kommentator?! <_<

 

Im übrigen: man sollte sich auch die dortigen Kommentare zu diesem Urteil durchlesen und eben wissen, daß die Entscheidung dieses AGs eine Einzelfallentscheidung war. Nicht mehr und schon gar nicht irgendwie bindend für andere Gerichte. Zudem gibt es zum Glück auch Richter, die sich mit den Geräten ganz gut auskennen. Natürlich kann es der TE gern versuchen, auf diesen Zug aufzuspringen. Nur: die Erfolgsaussichten sind, so es denn nicht gerade das AG Sigmaringen ist, doch recht gering.

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Nanünana.... wen sehe ich denn auf der verlinkten Seite weiter unten als 3. Kommentator?! <_<

Ach ist die Welt klein. :blink:

 

daß die Entscheidung dieses AGs eine Einzelfallentscheidung war.

Aber nicht bei den Schwaben wenn dort das Vieraugenprinzip gilt, wie papemark schön ausgeführt hat.

Sollte man mal festhalten.

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=759348

 

MfG.

 

hartmut

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Blue, bann mich doch einfach, wie die Anderen, die dir nicht in Kram passen... ;-) Aber du weißt vermutlich, dass dies keine Lösung sein wird, wenn ich auf Radarfuzzi verweisen darf <_<

By the way solltest du lieber mal deinem "Job" als Moderator nachgehen und andere User ebenso einbremsen, wie man es von einem objektiven Moderator erwarten dürfte. Aber sorry, das wäre ja wieder einmal zuviel erwartet.

 

Und Biber, was willst du eigentlich? Ich würde mich ja gerne mit dir geistig duellieren, aber wie ich sehe, bist du völlig unbewaffnet...

 

[mod]

Jetzt reicht es aber wirklich, sonst ist hier Schluss!

 

Gast225

[/mod]

Edited by Gast225
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Hast du auch was anderes drauf, außer unqualifizierten Bullshit von dir zu geben?
Selbstgespräche sind ja wirklich nicht ungewöhnlich. Aber schriftliche Selbstgespräche? In einem Forum? Du solltest einen Arzt aufsuchen!

Wollen wir solch eine Kultur bei uns hier im Forum?

 

Ich habe den Eindruck dass für solche "Vorschläge" anderen durchaus schonmal die gelbe Karte gezeigt wurde.

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Richtig. Schau mal hier [....]

@xycrazy: Was ist denn eigentlich aus diesem Fall geworden? Habe ich da irgendwie die Aufloesung verpasst? :blink: In diesem Thread (dort) jedenfalls steht nichts dazu....... :unsure:

 

Ich habe den Eindruck dass für solche "Vorschläge" anderen durchaus schonmal die gelbe Karte gezeigt wurde.

Dein Eindruck taeuscht. Im Uebrigen wollen wir hier auch kein weichgespueltes Forum, in dem mit Wattebaellchen herum geworfen wird. Wer selbst austeilt muss auch einstecken koennen - es ist eben nur darauf zu achten, dass es nicht unter die Guertellinie geht. Wer den Guertel 3 cm unterhalb der Unterlippe traegt hat Pech gehabt...... <_<

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Aber nicht bei den Schwaben wenn dort das Vieraugenprinzip gilt, wie papemark schön ausgeführt hat.

Sollte man mal festhalten.

Das, was in erster Linie gilt, ist das, was Bedienungsanleitung und PTB vorgeben. Und nicht die Erlaßlage des jeweiligen Bundeslandes. Da nunmal sowohl Bedienungsanleitung und PTB das Vieraugenprinzip NICHT verlangen, sind Messungen nach dem Zweiaugenprinzip grundsätzlich zulässig und auch verwertbar.

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In diesem Forum gehts ja echt "vogelwild" zu..... <_<

 

Naja, ich wollte ja eigentlich nur wissen ob es realistische Chancen bei der Lasermessung

etwas anzuzweifeln.

Ich denke die Jungs bei der Messung haben keinen Fehler beim Protokol etc. gemacht.

Meine Hoffnung war eigetlich nur das knapp hinter mir fahrende Fahrzeug....

 

Ich wurde auch gleich angehalten und mir wurde die Geschwindigkeitsmessung

am Gerät gezeigt, aber in dieser Zeit wurden schon die nächsten rausgewunken und

daher muss ich halt glauben dass das meine Messung war.

 

Ich will hier nicht grundsätzlich eine Diskussion über Sinn und Zweck von Messungen

an Stellen aufmachen an denen keine Unfallhäufigkeit vorkommt, aber mir geht

das schon ziemlich auf die Nerven dass auf diesem Weg die Staatskasse gefüllt

wird.

 

Daher versuche ich natürlich mit allen legalen und mir zur Verfügung stehenden mitteln,

aber auch unter Abwegung von Erfolgschancen gegen diese Bussgeldbescheide vorzugehen.

 

Ich werde jetzt bezahlen und hoffe dass ich 2 Jahre Glück habe.

 

Gruss und gute Fahrt :blink:

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Ich will hier nicht grundsätzlich eine Diskussion über Sinn und Zweck von Messungen an Stellen aufmachen an denen keine Unfallhäufigkeit vorkommt, aber mir geht das schon ziemlich auf die Nerven dass auf diesem Weg die Staatskasse gefüllt wird.

Nur wird die Staatskasse ja insbesondere von jenen gefüllt, die sich um Regeln und Vorschriften einen feuchten Kehricht kümmern. Es machen zwar viele, vllt auch (nahezu) alle, aber nichts desto trotz muß man sich auch fragen, wer oder was dem einzelnen VT das Recht gibt, statt bspw. gemäß den vorgeschriebenen <_< außerorts mal eben 180 zu fahren, selbst dann, wenn die Straße gut ausgebaut ist und weit und breit kein weiteres Auto zu sehen ist. Wobei dies ja der Optimalfall ist. Ich kenne genügend Fälle (Messungen), wo die Randbedingungen gänzlich anders waren und trotzdem so schnell (oder auch schneller) gefahren wurde.

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Hallole,

 

@bluey

Bei uns gibt es nunmal die Dienstanweisung und diese ist selbstverständlich einzuhalten, denn sie geht - gemäß ihrem eigenen Text - der Bedienungsanleitung vor. Und selbstverständlich kann das Land seinen Beamten Vorgaben machen, wie die Messungen durchzuführen sind. Dass die Messungen dadruch, dass man eine solche zusätzlichen Bestimmung der Dienstanweisung nicht einhält, nicht ungültig oder falsch wird ist zwar richtig, aber der Beamte hat dann eben nicht alle Vorgaben beachtet, die der Dienstherr ihm gemacht hat. Damit kann das Gericht eine solche Messung zu Gunsten des Betroffenen verwerfen (auch wenn die Messung als solche nicht falsch ist).

 

Dass es sich dabei im erstinstanzlichen Rechtzug immer um Einzelfallentscheidungen handelt, die keinerlei Bindungswirkung entfalten ist natürlich richtig - und insbesondere kann wegen einer Dienstvorschrift eines Bundeslandes keine dahingehende Verpflichtung anderer Dienststellen abgeleitet werden.

 

Wollte ich nur mal klarstellen ...

 

kollegiale Grüße

 

papemark

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@papemark

 

Völlig richtig. Habe ich aber auch nicht infrage gestellt. Natürlich KANN das Gericht das Verfahren einstellen. Muß es aber nicht, nur weil man der Dienstanweisung nicht Folge geleistet hat.

 

Aufgrund der Verfahrenseinstellung in Sigmaringen wird das Vieraugenprinzip auch hier diskutiert. Allerdings haben wir intern Verfahrensweisen entwickelt, die dem Vieraugenprinzip sehr nahe kommen bzw. eine ähnliche Sicherheit gewährleisten.

 

 

Kollegiale Grüße aus NRW <_<

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@TE

Also wenn man alles oben gesagte zusammenfasst kommt man zu dem Schluß, dass an der Lasertechnik an sich i.d.R. nichts zu bemängeln ist.

Das - durch die protokolierten Vorprüfungen - als intakt erkannte Gerät zeigt nur dann einen Wert an, wenn in der angezeigten Entfernung ein Fahrzeug mit der angezeigten Geschwindigkeit unterwegs war. In Deinem Fall müßte also das Fahrzeug hinter Dir schneller gewesen sein wie Du, was aber praktisch nicht möglich ist.

Die 'Unsicherheit' besteht also maximal darin, ob die Zuordnung zum Fahrzeug eindeutig gewärleistet ist (deshalb sind z.B. Messungen innerhalb von Fahrzeugpulks nicht gut möglich) und ob die Zahlen von der Anzeige des Gerätes richtig ins Protokol übertragen wurden. Dafür scheint es - so wie ich die obigen Beiträge interpretiere - keine 'genormten' Vorgänge zu geben.

Das Gericht - bzw. der Sachverständige - kann also nur prüfen, ob diese Vorgänge Zweifel erkennen lassen. Wenn dem so wäre, muß aber immer noch der Richter entscheiden, od diese ZWeifel ausreichen, um ein Verfahren einzustellen.

Bevor man sich also auf dieses Glücksspiel einläßt, sollte man sich IMHO überlegen, ob man wirklich zu schnell war (dann sollte man auch dazu stehen !) oder ob man eine 4-stellige Summe riskieren will um a) das Haar in der Suppe finden zu lassen und b) dann noch eine Richter zu finden, der dieses Haar als entscheidenden Zweifel gelten läßt.

 

Ich würde es aber niemals wagen, irgendwelche Prozentzahlen für erfolgreich angefochtenen Messungen aufstellen zu wollen.

Weil selbst wenn es pro Tag bundesweit nur 100 Anzeigen aufgrund von Lasermessungen gäbe, und pro Monat 10 Laserverfahren eingestellt würden,

hatte man eine 'Einstellungsrate' von 'nur' 3 Promille.

Aber erstens gehe ich davon aus, dass es mehr als 100 Lasermessungen pro Tag gibt, aber es kaum 10 mal pro Monat zu einer erfolgreichen Einstellung eines Verfahrens kommt.

Zumindest letzteres würde schon irgendein Journalist an die große Glocke hängen.

 

@Bluey/papermark:

Gibt es eigentlich offizielle Zahlen ?

Wieviel tausend Anzeigen werden bundesweit wohl pro Tag aufgrund von Lasermessungen geschrieben ?

Wieviel davon werden vor Gericht angezweifelt und führen dann wirklich zu einer Einstellung des Verfahrens ?

 

Gruß,

AnReRa

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@Bluey/papermark:

Gibt es eigentlich offizielle Zahlen ?

Wieviel tausend Anzeigen werden bundesweit wohl pro Tag aufgrund von Lasermessungen geschrieben ?

Wieviel davon werden vor Gericht angezweifelt und führen dann wirklich zu einer Einstellung des Verfahrens ?

Die Fragen kann ich Dir leider nicht beantworten. Ich kann nur sagen, daß die meisten Messungen nicht vor Gericht landen, jedenfalls nicht unter meiner Beteiligung. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, daß Messungen verhandelt werden, zu denen ich als Meßbeamter nicht geladen werde, da man idR vermeiden möchte, den Termin zu vertagen, falls mögliche Zeugen doch gehört werden sollen. Eingestellt wurden bislang kaum welche. Wenn, so wurde in ein paar Fällen schonmal das Fahrverbot herab- oder ganz (bei 1 Monat) ausgesetzt.

 

Mir ist nicht bekannt, daß oder ob bundesweit solche Zahlen erhoben werden. Selbst landesweit dürfte allenfalls eine Statistik bestehen, wie viele Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden und wie viele davon auf VG und auf Owien fielen. Daß aber möglicherweise auch statistisch erfaßt wird, wie viele Verfahren eingestellt werden, auch noch aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Meßverfahren, kann ich mir nur schwer vorstellen.

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Hallole,

 

eine offizielle Statistik ist mir ebenso wenig bekannt wie Bluey. Allerdings sieht es auch bei mir und meiner Kontrollgruppe so ähnlich aus, wie Bluey es auch schildert: Relativ wenige Gerichtsverhandlungen im Vergleich zu den Beanstandungen (vielleicht 5 % gehen vor Gericht - aber nur grob geschätzt, nicht nachgezählt) mit relativ eindeutigem Ergebnis: So gut wie keine Verfahrenseinstellungen oder Freisprüche - meist zieht der Betroffene nach Beratung mit dem Anwalt seinen Einspruch zurück oder er wird verurteilt. In einigen wenigen Fällen kommt manchmal auch ein Verzicht auf das Fahrverbot heraus - allerdings dann mit deutlicher Erhöhung des Bußgelds.

 

Jetzt habt ihr zumindestmal zwei Statements von Polizisten aus unterschiedlichen Teilen Deutschlands. Ob das repräsentativ ist, weiß ich nicht. Eine scheint sich jedoch zu bestätigen: Je professioneller die Beamten sind, desto geringer sind die Chancen für einen Betroffenen vor Gericht. Unser Weg ist deshalb konsequent der, dass nur die Kollegen der eigenen Dienststelle (Verkehrspolizei) mit Laser messen, die Kollegen des Streifendienstes werden lediglich unterstützend tätig (als Anhalteposten oder "Schreiber", nicht jedoch als Messbeamter).

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - dann kann man auch ruhig lächeln -

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Unser Weg ist deshalb konsequent der, dass nur die Kollegen der eigenen Dienststelle (Verkehrspolizei) mit Laser messen, die Kollegen des Streifendienstes werden lediglich unterstützend tätig (als Anhalteposten oder "Schreiber", nicht jedoch als Messbeamter).

Das sind mal mir wohlklingende Sätze :think: ! Und so ist es richtig, um den Ruf der sowieso fehleranfälligen Handlasermessungsprozedure, dazu noch mit vollkommen fehlender Bild-/Videodokumentation, nicht noch weiter nachhaltig zu zerstören.

Im Gegensatz dazu immer @bluey&goose, welche meinen am Nabel der Welt zu sitzen und die unfehlbare Handlasermessung ja regelrecht glorifizieren :heul: , egal ob nun Tunnelmessungen, Leitpfostendurchmessungen, Pulkmessungen, Longdistance-Messung sogar auf dreispuriger BAB nachts, Meßprotokoll ohne Skizze, jungdynamischer Provinzstreifendienstler mit 1-Tages-Laserpistolenausbildung und @blueys Solo-Messungen usw.

Und als neuste Posse, daß eine x-fach-Visiervergrößerung eine Dejustierung egalisieren würde.

 

Zur Statistik: Leider gibt es nur Erfahrungswerte von Cops, RA, Gutachter und Gerichte. Eine dezidierte übergeordnete Auswertung gibt es nicht, deswegen liegt hier ein Forschungspotential für eine Studie etc. vor, damit auch endlich mal die Dunkelziffer der durchgeführten Murksmessungen erhellt wird und dann endlich dieser ausgeuferten Meßmethode in dieser Form ein Ende bereitet wird :sneaky::heul: .

 

@wasistnurpassiert: Zahlen bedeutet schnellen Frieden. Auch sind die "zwei Jahre schneller rum", als wenn man in den Krieg zieht...

:mecker:

Immer schön zügig fahren - dann kann man ruhig auch mal die Überwachung testen -

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Da spricht nicht nur der Blinde von der Farbe, nein, da spricht ein absoluter (sorry) Dummschwätzer. Weil:

Im Gegensatz dazu immer @bluey&goose, welche meinen am Nabel der Welt zu sitzen und die unfehlbare Handlasermessung ja regelrecht glorifizieren, egal ob nun Tunnelmessungen, Leitpfostendurchmessungen, Pulkmessungen, Longdistance-Messung sogar auf dreispuriger BAB nachts, Meßprotokoll ohne Skizze, jungdynamischer Provinzstreifendienstler mit 1-Tages-Laserpistolenausbildung und @blueys Solo-Messungen usw.

Und als neuste Posse, daß eine x-fach-Visiervergrößerung eine Dejustierung egalisieren würde.

wo bitte schön hat @papemark etwas anderes geschrieben als ich? Wo sagt er, daß all diese Aufzählungen nicht ohne weiteres durchführbar sind?

 

BTW: bin erst kürzlich (letzte oder vorletzte Woche) wieder in Sachen Laser bei Gericht gewesen und gefragt worden, worauf ich denn an besagter Meßstelle die Tests durchführe. Antwort: "wenn möglich, auf ein Verkehrszeichen (zB Wegweiser, VZ 274). Ansonsten und hier insbesondere an einem Leitpfosten." Tja, Spätzelein @m3_, und das wurde, auch wenn Dir das nun so gar nicht in den Kram zu passen scheint, ohne wenn und aber abgenickt. Auch hiesige Gutachter haben das in der Vergangenheit regelmäßig getan.

 

Skizzen sind auf dem Meßprotokoll (NRW) nach wie vor nicht vorgesehen. Warum auch. Die Meßörtlichkeit wird hinreichend beschrieben.

 

UND: alle in NRW bekommen eine "1-Tages-Laserpistolenausbildung" (welche nicht einmal einen ganzen Tag dauert). :think: Reicht völlig aus.

 

Ach, und zu guter letzt, Schätzelein @m3_: ich habe nicht gesagt, daß eine x-fach-Vergrößerung eine Dejustierung egalisiert. Wäre nett, wenn Du mir nicht auch noch den von Dir in Deiner permanent geistigen Umnachtung verzapften Schwurbelkram unterstellen würdest. Danke.

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mit relativ eindeutigem Ergebnis: So gut wie keine Verfahrenseinstellungen oder Freisprüche - meist zieht der Betroffene nach Beratung mit dem Anwalt seinen Einspruch zurück oder er wird verurteilt. In einigen wenigen Fällen kommt manchmal auch ein Verzicht auf das Fahrverbot heraus - allerdings dann mit deutlicher Erhöhung des Bußgelds.

Daher lieber andere Strategien anwenden, was bei Laser mit anhalten aber schwer bis unmöglich ist.

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Daher lieber andere Strategien anwenden, was bei Laser mit anhalten aber schwer bis unmöglich ist.

Neee, Du vergißt dabei die @m3_-typische Durchleuchtungstaktik. :think::mecker:

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BTW: bin erst kürzlich (letzte oder vorletzte Woche) wieder in Sachen Laser bei Gericht gewesen und gefragt worden, worauf ich denn an besagter Meßstelle die Tests durchführe. Antwort: "wenn möglich, auf ein Verkehrszeichen (zB Wegweiser, VZ 274). Ansonsten und hier insbesondere an einem Leitpfosten." Tja, Spätzelein @m3_, und das wurde, auch wenn Dir das nun so gar nicht in den Kram zu passen scheint, ohne wenn und aber abgenickt. Auch hiesige Gutachter haben das in der Vergangenheit regelmäßig getan.

@schmusibär bluey: Du machst mir langsam echt Sorgen <_< . Es ging doch nicht um einen Vortest mit einem Leitpfosten/Schild oder dem Zubehörreflektor! Es ging um die Lasermessung selbst, wenn der Leitpfosten im Wege steht (Leitpfosten verdeckt Kennzeichnen)!

 

UND: alle in NRW bekommen eine "1-Tages-Laserpistolenausbildung" (welche nicht einmal einen ganzen Tag dauert). :( Reicht völlig aus.

Klar, da hat man auch 5 Sekunden Schadenskunde, wie ein hingefallene Laserpistole aussieht :( .

 

Ach, und zu guter letzt, Schätzelein @m3_: ich habe nicht gesagt, daß eine x-fach-Vergrößerung eine Dejustierung egalisiert. Wäre nett, wenn Du mir nicht auch noch den von Dir in Deiner permanent geistigen Umnachtung verzapften Schwurbelkram unterstellen würdest. Danke.

Ohne jetzt deine exakten Worte rauszusuchen, Du hattest jedoch so den Eindruck erweckt. Es sind mehrer Leute wie @xander&stefanderrick darauf eingegangen.

 

@gast225 schrieb:

Daher lieber andere Strategien anwenden...

Richtig, z. B. den Einsatz von Technik.

:whistle:

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@schmusibär bluey: Du machst mir langsam echt Sorgen :whistle: . Es ging doch nicht um einen Vortest mit einem Leitpfosten/Schild oder dem Zubehörreflektor! Es ging um die Lasermessung selbst, wenn der Leitpfosten im Wege steht (Leitpfosten verdeckt Kennzeichnen)!

Offensichtlich ist Deine Erinnerung genauso getrübt wie alles andere bei Dir. Es ging nämlich eben nicht um "Leitpfosten verdeckt Kennzeichen", sondern darum, daß sich ein Leitpfosten in Meßrichtung befindet. Sollte er das Kennzeichen verdecken und vom Laser erfaßt werden, erhält der Schütze entweder gar keinen Wert oder eine schöne Nullmessung. Sollte hingegen ein Geschwindigkeitswert angezeigt werden, so hat der Leitpfosten offensichtlich nicht gestört.

 

Klar, da hat man auch 5 Sekunden Schadenskunde, wie ein hingefallene Laserpistole aussieht

Was das eine mit dem anderen zu tun hat, wird sich wohl außer Dir niemand sonst erschließen. *plonk*

 

Ohne jetzt deine exakten Worte rauszusuchen, Du hattest jedoch so den Eindruck erweckt. Es sind mehrer Leute wie @xander&stefanderrick darauf eingegangen.

Nun denn, es empfiehlt sich wohl doch, daß Du es Dir noch einmal in aller Ruhe gewissenhaft anschaust. Denn dieser merkwürdige Eindruck ist wohl nur in Deinem Köpfchen entstanden. Warum auch immer.

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