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Geblitzt A46 Sprockhövel Fr Schwelm /suche Zeuge


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[mod]

Ich bat weiter oben beide Herren darum, sich mal wieder ein zu kriegen, hier mache ich es jetzt direkt und sage Dir: Entweder traegst Du was zum Thema bei, oder aber schweigst ganz einfach. Deine sachlich unfundierte Herummotzerei ist keineswegs zielfuehrend! Du darfst Dich hiermit also als virtuell abgewatscht betrachten!

[/mod]

Na endlich! Hatte mich schon etwas gewundert, dass hier dieses ständige Rumgepöbel nicht schon längst entsprechend geahndet wurde. Solch ein Verhalten schreckt meiner Meinung nach die Hilfesuchenden hier im Forum ab und trägt nullkommagarnix zur jeweiligen Problemlösung bei.

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Hallo!

 

Ich wollte mich auf diesem Wege mal bei allen bedanken, die sich sachlich mit meinem Thema auseinandergesetzt haben (gibt ja doch einige!) Für mich gibt es nach dem gelesenen zwei Varianten : Das Ding hat 70 km/m oder weniger angezeigt und ich habe es übersehen oder es war nicht eingeschaltet (woran ich aber nicht glaube!). Stefanderrick scheint da schon kompetent, wissend und logisch zu sein!! Rico`s Tip mit der Nachfrage habe ich befolgt, und werde in Kürze definitiv wissen was die Kiste angezeigt hat. Wenn Sie in Betrieb war (wovon ich jetzt mal noch ausgehe), werde ich die Punkte und das Fahrverbot wohl hinnehmen müssen, da rettet mich auch kein Anwalt. Was den Vorwurf der Vorsätzlichkeit angeht, welcher das Bußgeld erhöht, sehe ich schon Sinn zu versuchen das abzuwenden.

 

Über die Sinnhaftigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich gibt es im übrigen nichts zu diskutieren. Brettert man bei hohem Verkehrsaufkommen in diese Stelle, kann das schon doof werdem.

 

Wahrscheinlich muss ich mir eingestehen, dass ich doch zu unaufmerksam war und das Schild übersehen habe. Da ich schon einen Vorpunkt aus diesem Jahr kassiert habe, brauche ich sicherlich auf keinen Deal mit dem Richter zu hoffen.

 

Ich schätze mal, dass ich mein Fahrrad aufpumpen sollte....

 

Lutz

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Wenn Du ein jungfräuliches Punktekonto hast, würde ich mit einem vernünftigen, zurückhaltendem und fachlich versierten Anwalt versuchen, mich auf ein Augenblicksversagen (was es ja Deiner Aussage nach tatsächlich war) zu berufen und das Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umzuwandeln, ohne die Messung an sich infrage zu stellen. Bei den zuständigen Richtern beim AG Hattingen könnte ich mir schon vorstellen, dass das klappt. Insbesondere wenn Du da so auftrittst wie hier.

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......leider habe ich kein ganz jungfräuliches Punktekonto! Ich habe noch einen eingetragenen Punkt aus diesem Jahr! Die Richter sind aber deiner Meinung nach okay??

 

Habe heute Ricos Rat befolgt, und mir das Protokoll der Leuchtzeichenanlage schicken lassen (was superunkompliziert und schnell erfolgt ist, genau wie von Rico angekündigt). Darin ist belegt, dass die Anlage 70 angezeigt hat!

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Habe heute Ricos Rat befolgt, und mir das Protokoll der Leuchtzeichenanlage schicken lassen (was superunkompliziert und schnell erfolgt ist, genau wie von Rico angekündigt). Darin ist belegt, dass die Anlage 70 angezeigt hat!

 

Sag ich doch: Die Polizei - Dein Freund und Helfer! :60:

 

Drück Dir die Daumen für das weitere Verfahren!

 

Dennoch: die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h ist an dieser Stelle wirklich sinnvoll und nötig!

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Habe heute Ricos Rat befolgt, und mir das Protokoll der Leuchtzeichenanlage schicken lassen (was superunkompliziert und schnell erfolgt ist, genau wie von Rico angekündigt). Darin ist belegt, dass die Anlage 70 angezeigt hat!

 

Sag ich doch: Die Polizei - Dein Freund und Helfer! :60:

 

Drück Dir die Daumen für das weitere Verfahren!

 

Dennoch: die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h ist an dieser Stelle wirklich sinnvoll und nötig!

Wenn sie wirklich sinnvoll ist und dennoch so wenig Beachtung findet, sollte man vielleicht mal darüber nachdenken die Stelle zusätzlich kenntlich zu machen.

Schließlich geht es ja um die Verkehrssicherheit und nicht die Abzocke.

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Wenn sie wirklich sinnvoll ist und dennoch so wenig Beachtung findet, sollte man vielleicht mal darüber nachdenken die Stelle zusätzlich kenntlich zu machen.

Schließlich geht es ja um die Verkehrssicherheit und nicht die Abzocke.

Ach was, sooo gefährlich kann die gar nicht sein, sonst hätte man schon längst was unternommen. Hier in der Stadt gab es vor einiger Zeit mal eine Meßstelle in einer :80: Dort wurde bis zur Vergasung gemessen mit der Begründung "Gefahrenstelle/Schulweg". An guten Tagen wurden hier in 8 Stunden ca. 800 Fzg. geblitzt (in eine Richtung). Seit so 1,5 Jahren gilt dort nun, welch Wunder - :D ... gemessen wurde fortan nie mehr :60:

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Dort befinden sich Hinweisschilder auf die Geschwindigkeitskontrolle, auf das Autobahnende sowie auf die am Autobahnende befindliche LZA. Was soll man da noch aufstellen?

 

Gruß

Goose

Und woher soll ich das welcher die Stelle nicht kennt, denn bitte wissen? Schließlich ging es hier gerade einmal um eine VBA. :60:

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Dort befinden sich Hinweisschilder auf die Geschwindigkeitskontrolle, auf das Autobahnende sowie auf die am Autobahnende befindliche LZA. Was soll man da noch aufstellen?

@goose: Wie auch immer, in diese offensichtlich trickreiche Meßstelle tappen immer wieder auch unbescholtenen Leute rein (siehe auch langjährig die ganzen Threads über diese Meßstelle hier im RF).

:60:

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Wie auch immer, in diese offensichtlich trickreiche Meßstelle tappen immer wieder auch unbescholtenen Leute rein (siehe auch langjährig die ganzen Threads über diese Meßstelle hier im RF).

Tja. Was will man machen, wenn der ein oder andere ach so unbescholtene Sünder zu blöd ist, Verkehrs- und Hinweisschilder zu sehen/lesen?!

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Man hätte sich beispielsweise mal den im dritten oder vierten Beitrag verlinkten Ausschnitt aus Google-Maps anschauen können. Da kann man sich dann auch wunderbar virtuell der Örtlichkeit nähern.

 

Gruß

Goose

 

Dort sieht man eine zum damaligen Zeitpunkt ausgeschaltene VBA und deshalb immerhin 3x Blech :60::D und :wacko: sowie der Hinweis auf die Ampel in 1000m. In diesem Fall gabs aber vorher nur :80:

http://g.co/maps/n3e9c

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Wenn sie wirklich sinnvoll ist und dennoch so wenig Beachtung findet, sollte man vielleicht mal darüber nachdenken die Stelle zusätzlich kenntlich zu machen.

Schließlich geht es ja um die Verkehrssicherheit und nicht die Abzocke.

Wie jetzt - wo bleibt die so viel propagierte Eigenverantwortung der selbsternannten kultivierten Schnellfahrer? Sind die etwa nicht in der Lage, die 'Strasse zu lesen', brauchen sie doch zusaetzliche Schilder? Oder gibt es etwa gar keine kultivierten Schnellfahrer, ist das alles nur ein Hirngespinst? :60::80:

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Man hätte sich beispielsweise mal den im dritten oder vierten Beitrag verlinkten Ausschnitt aus Google-Maps anschauen können. Da kann man sich dann auch wunderbar virtuell der Örtlichkeit nähern.

 

Gruß

Goose

Ähm das geht hier nicht, da die Leitung zu lahm. Bzw. zeigen solche Daten idR jahrealte Sataufnahmen. Für meine Heimatstadt sind diese mehr als 10 Jahre alt.

 

Und woher soll ich das welcher die Stelle nicht kennt, denn bitte wissen? Schließlich ging es hier gerade einmal um eine VBA. :80:

 

Sollte man nicht besser einfach lieber gar nichts sagen, wenn man die Stelle nicht kennt?

Deshalb habe ich mich hier auch ansonsten zurückgehalten und keine Aussage zu den Schaltungen etc. geäußert. Allerdings war meine Nachfrage dann in meinen Augen doch angesagt, denn die Konstellation trifft ja nicht nur unbedingt auf diese Stelle zu.

Im übrigen scheinen die Behörden ja bereits tätig geworden zu sein, so wie Goose es darstellt.

Ob diese ausreichend sind, um die Verkehrssicherheit auf ein tatsächlich mögliches Optimum anzuheben, kann ich dennoch wegen der fehlenden örtlichen Kenntnisse nicht beurteilen.

 

 

Wenn sie wirklich sinnvoll ist und dennoch so wenig Beachtung findet, sollte man vielleicht mal darüber nachdenken die Stelle zusätzlich kenntlich zu machen.

Schließlich geht es ja um die Verkehrssicherheit und nicht die Abzocke.

Wie jetzt - wo bleibt die so viel propagierte Eigenverantwortung der selbsternannten kultivierten Schnellfahrer? Sind die etwa nicht in der Lage, die 'Strasse zu lesen', brauchen sie doch zusaetzliche Schilder? Oder gibt es etwa gar keine kultivierten Schnellfahrer, ist das alles nur ein Hirngespinst? :D:wacko:

Ich könnte mir vorstellen, dass die kultivierten Schnellfahrer da auch mit wesentlich höherer Geschwindigkeit lang fahren, weil diese Aufmerksam sind. :60:

Aber die Schnarchnasen brettern da auch mit 50 oder 60 da rein und sind überfordert.

Das sehe ich ja immer wieder bei den Geschwindigkeitsmessungen denen ich beiwohne.

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Ähm das geht hier nicht, da die Leitung zu lahm. Bzw. zeigen solche Daten idR jahrealte Sataufnahmen. Für meine Heimatstadt sind diese mehr als 10 Jahre alt.

Legt dir mal ´ne schnellere Leitung zu. Street view gibt es erst wenige Jahre, Juli 2008 haben sie angefangen deutsche Straßen zu fotografieren und da waren erst die Großstädte dran, also dürfte diese Aufnahme jüngeren Datums sein. Es gibt noch eine Möglichkeit sich Autobahnen anzusehen, autobahn-bilder.de

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Dort befinden sich Hinweisschilder auf die Geschwindigkeitskontrolle, auf das Autobahnende sowie auf die am Autobahnende befindliche LZA. Was soll man da noch aufstellen?

@goose: Wie auch immer, in diese offensichtlich trickreiche Meßstelle tappen immer wieder auch unbescholtenen Leute rein (siehe auch langjährig die ganzen Threads über diese Meßstelle hier im RF).

:60:

Was genau soll denn an dieser Stelle "trickreich" sein?

 

Gruß

Goose

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Ähm das geht hier nicht, da die Leitung zu lahm. Bzw. zeigen solche Daten idR jahrealte Sataufnahmen. Für meine Heimatstadt sind diese mehr als 10 Jahre alt.

Legt dir mal ´ne schnellere Leitung zu. Street view gibt es erst wenige Jahre, Juli 2008 haben sie angefangen deutsche Straßen zu fotografieren und da waren erst die Großstädte dran, also dürfte diese Aufnahme jüngeren Datums sein. Es gibt noch eine Möglichkeit sich Autobahnen anzusehen, autobahn-bilder.de

Ist ja nur immer nur temporär.

 

Bis auf ein Überholverbot für Kfz über 7,5 Tonnen und ein Ampelhinweis in 1.000 Metern ist da aber nichts, obwohl ansonsten riesige Hinweisschilder vorhanden sind.

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  • 7 months later...

@sprintlux

 

Du musst auf antworten klicken ( in das untere Fenster ), nicht auf melden.

 

Hier der Text von @sprintlux

 

Hallo lutzernst

Das Gleiche ist mir vor 14 Tagen passiert.

Ich war zwar nicht so schnell wie Du, aber es reicht zum ärgern.

Tempo lt. Autobahn 120 km/h, keine Schilderbrücke zu sehen und plötzlich der Blitz. Super oder ?

 

Gruß

sprintlux

 

MfG.

 

hartmut

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  • 2 years later...

Ich weiß, das dieser Beitrag schon etwas älter ist. Trotzdem muss ich dazu folgendes schreiben. Ich bin Berufskraftfahrer und fahre Reisebus. Ich bin nachts 2.00Uhr mit einen vollbesetzten Reisebus in diesen Blitzer reingerauscht. (19km/h zu schnell !!!!!!) Auch ich habe bei absoluter Dunkelheit diese Verkehrsbeeinflussungsanlage nicht wahr genommen. Ich bin mir 100% sicher das dieses Teil nicht in Betrieb war. Ich befördere Menschen und habe eine riesige Verantwortung. Wenn diese Anlage doch angewesen sein soll dann zweifle ich ernsthaft an mir und werde wohl meinen Augenarzt wechseln müssen. Ich habe diese gesamte Angelegenheit einen Anwalt für Verkehrsrecht übergeben.

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  • 1 year later...

Da es mich an exakt dieser Stelle nun auch erwischt hat, möchte ich dieses Thema mal ein wenig aktualisieren:

 

1. Die Blechschilder existieren nicht mehr

 

2. Die Anlage wird gesteuert von der vom Landesbetrieb Straßenbau NRW betriebenen Verkehrszentrale NRW in Leverkusen

 

3. Auf meine Nachfrage bezüglich der Protokolle der Verkehrsbeeinflussungsanlage erhielt ich folgende Antwort:

 

[...]

möchten wir Ihnen hiermit mitteilen, dass aufgrund der Vielzahl solcher Anfragen eine Bereitstellung dieser Protokolle durch die Verkehrszentrale NRW nur in einem laufenden Ordnungswidrigkeitsverfahren und dann auch nur nach gerichtlicher Anordnung möglich ist.

[...]

 

In meinen Fall zeigten die vorausgegangenen Schilderbrücken Tempo 100 an und die letzte vor dem Blitzer war nicht aktiv.

 

Gruß

Jan

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In meinen Fall zeigten die vorausgegangenen Schilderbrücken Tempo 100 an und die letzte vor dem Blitzer war nicht aktiv.

Möchtest du jetzt hören, daß ein ausgeschaltetes oder inaktives WVZ gleichbedeutend ist mit Aufhebung der Streckenverbote?

Das ist so nicht.

 

Wieviel zuviel warst du denn?

 

 

Gruß

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Prinzipiell sollte mein Beitrag nur der Information Anderer dienen, die wie ich durch Google auf diesen Beitrag aufmerksam wurden, in dem mittlerweile einige Dinge stehen, die so nicht mehr aktuell sind.

 

Und natürlich bedeutet eine inaktive Wechselverkehrszeichenanlage(WVZ) keine Aufhebung sämtlicher Streckenverbote.

 

Da jedoch keine anderweitigen Vorschriftszeichen mehr auf dieser Strecke installiert sind, gilt im Bereich des Blitzers das auf der vorigen WVZ gezeigte Zeichen.

 

Sollte nach dem Anhörungsbogen nun - und es würde mich ehrlich gesagt wundern wenn nicht - auch ein Bußgeldbescheid folgen, werde ich mich natürlich an einen Anwalt wenden.

 

Gruß

Jan

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Möchtest du jetzt hören, daß ein ausgeschaltetes oder inaktives WVZ gleichbedeutend ist mit Aufhebung der Streckenverbote?

Das ist so nicht.

Korrekt. Es wäre allerdings schön, wenn die durch eine WVZ angeordneten Limits tatsächlich auch wieder aufgehoben ud nicht - wie vielfach üblich - einfach die WVZ abgeschaltet würde.

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  • 2 years later...

Hallo, ich benutze mal diesen Thread weil es um dasselbe Thema geht.

 

Der Blitzer ist ja auf 70 eingestellt, aber es gibt ja keine Blechschilder mehr. Nur noch die elektrischen Tempolimits. Nun meine Frage: Wie schnell darf man denn da fahren, wenn die elektrischen Tempolimits ausgeschaltet sind? Ich bin da nachts gefahren und die elektrischen Schilder waren nicht eingeschaltet.

Und auch vorher kamen ja keine Blechschilder. Hab in Höhe Barmen ein 80er Blechschild gesehen, aber kein 70er

 

Vielen dank im voraus für eure Antworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

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naja - wo keine Beschränkung da ist unbegrenzt.

Und dann gibts da noch die Rechtsprechung, die davon ausgeht, dass man sich nach einiger Zeit oder km (mW waren 2 km) nicht mehr an ein Schild zu erinnern braucht, was ja nun der Grund für eine Schilderhäufung ist.

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Darf ich dann in Großstädten nach 2 km 100 km/h fahren? Weil: das VZ 310/311 hab ich ja nur am Ortseingang gesehen und danach nie wieder! :abwarten:

 

Und auf einer Autobahn hat man 2 km wie schnell hinter sich gebracht? Und nach so einer kurzen Zeit soll man sich an das Schild nicht mehr erinnern müssen?

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naja - wo keine Beschränkung da ist unbegrenzt.

Und dann gibts da noch die Rechtsprechung, die davon ausgeht, dass man sich nach einiger Zeit oder km (mW waren 2 km) nicht mehr an ein Schild zu erinnern braucht, was ja nun der Grund für eine Schilderhäufung ist.

Da ist ja eine Beschränkung, da das Streckenverbot nicht aufgehoben wurde. Leider wird diese Aufhebung auch gerne mal bei VBAn und Baustellen vergessen.

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Da ist ja eine Beschränkung, da das Streckenverbot nicht aufgehoben wurde.

Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, auf der Karte nachzusehen, wo Barmen und wo Sprockhövel liegen. Und ich halte ein einzelnes :80:-Schild auf einer Autobahn für zumindest seltsam und würde es regelmäßig nach recht kurzer Zeit ignorieren.

 

Leider wird diese Aufhebung auch gerne mal bei VBAn und Baustellen vergessen.

VBA sind ein Riesenproblem. Ich weiß nicht, warum die Verantwortlichen es nicht gebacken kriegen, die Kisten so zu programmieren, daß nach einem Limit zwingend ein :nolimit: kommen muß.Stattdessen sieht man immer wieder, wie das angezeigte Limit abgeschaltet, die VBA also schwarz wird. Konsequenz: wenn vorher ein Limit war und ich fahre auf das Ding zu, gilt für mich kein Limit. Alle anderen, die noch bei Limitanzeige die VBA passiert haben, müssen sich an das Limit halten. Und zwar bis zu dessen Aufhebung oder bis sie die Autobahn verlassen. Ersteres geschieht nicht, letzteres kann dauern. Das ist sicher nicht Sinn der Übung. Deshalb gilt m.W. die von hawethie bereits erwähnte Regelung, m.E. sind es aber fünf Kilometer. Das ist nach meinem Eindruck auch so etwa die Strecke, die maximal zwischen einzelnen VBA liegt. Ich finde allerindgs kein entsprechendes Urteil.

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  • 1 month later...

Hallo

 

Ich bin neu hier und dies ist mein erster Post, aber genau diese Frage nach der Abschaltung der Verkehrsbeeinflussingsanlagen trieb mich hier hin :nolimit:

Ich möchte diesen Post jetzt auch nicht noch mehr dafür Hijacken, aber es passt gerade.

 

Leider wurde in diesem Jahr auf meinem täglichen Arbeitsweg eine nun längere Zeit außer Betrieb gewesene Anlage renoviert und wieder aktiviert.

 

Auch vor der Renovierung hat das Ding schon viel Müll angezeigt, angefangen von monatelangem Tempo 80 im Sommerhalbjahr wegen Spinnweben vor irgenwelchen Sensoren bis hin zu Nebelwarnung, aber nur in eine Fahrrichtung, da Nebel grundsätzlich an der Mittelleitplanke halt macht.

 

Die Frage die bleibt: Es wird ein Limit angezeigt (oft nur einmal 80 vor Auffahrten oder wenn ein Stück Leitplanke defekt ist) aber das Ende dieses Limits wird nicht angezeigt. Die Autobahn hat sonst kein festes Limit. Gem. deutschem Recht müßte ich ja dann theoretisch bis zum Sankt Nimmerleinstag 80 fahren. Das nächste feste Tempolimit kommt erst über 20KM nach der letzten VBA, dazwischen liegen 3 Auf- und Abfahrten, für die das dann logischerweise nicht gilt...

 

Die Frage ist halt wie mit sowas korrekt umzugehen ist. Klar könnte ich jetzt 35KM 80 fahren, aber warum wenn das Limit für 20 Meter zerknautschte Leitplanke gilt?

 

Vielleicht hat ja einer nen schlauen Tip, das deutsche Gesetz scheint ja hier diesen Fall nicht vorgesehen zu haben...

 

Danke und Viele Grüße

 

Mike

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@hanros: das "deutsche Recht" besteht ja auch aus der Rechtsprechung.

Und (wenn sich da nichts geändert hat und der Autofahrer plötzlich ein Superhirn bekommen hat) sagt die Rechtsprechung, dass man sich nach ca. 2 km nicht mehr an ein Schild zu erinnern braucht.

(das ist mit ein Grund für die Schilderhäufigkeit)

Also: wenn 2-3 km nichts kommt, darfst du wieder die Richtgeschwindigkeit aufnehmen.

ansonsten den Tipp von @m3_ mit der Info an die Leitzentrale beachten.

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  • 6 months later...

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auch ich wurde an dieser Stelle geblitzt: Sprockhövel A46, rechte Fahrspur 115,002 AK Nord, FR Schwelm. Die Verkehrsbeeinflussungsanlage zweigte 120 km/h, ich fuhr ca. 100 km/h als ich geblitzt wurde. Es gab definitiv KEIN weiteres Hinweisschild, welches auf eine andere Geschwindigkeit hinweist, zwischen der Anlage und dem Blitzer - erst, wie bereits von lutzernst beschreiben, nach dem Blitzer das 60 km/h Schild.

 

"Die Höchsgeschwindigkeit wurde durch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage (Schilderbrücke mit Leuchtzeichen) festgesetzt. Zu ihren Gunsten wurde die höchstmögliche Geschwindigkeit von 70 km/h zugrunde gelegt.....!"

 

Im Nachhinein wunderte ich mich schon, dass an dieser Stelle noch 120 km/h erlaubt waren, obwohl die Autobahn ja demnächst endete. Da ich ich dies Strecke zum ersten mal gefahren bin, kannte ich den Streckenverlauf aber nicht. Ich werde die Strecke demnächst wieder fahren und mir das noch mal genauer anschauen und evtl. mit einer GoPro dokumentieren, ausserdem werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.

 

Mit besten Grüßen

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  • 3 weeks later...

Ich habe mehrere Dashcamaufnahmen des Streckenabschnitts irgendwo in meinem (ungesetzlichen) Archiv, aber ich brauche dort nicht reinzuschauen um zu wissen, dass der Bereich vor dem Blitzer mit 60 km/h Blechschildern gespickt ist. Mindestens zwei Orte im großen Abstand voneinander und der Anlage.

 

Die flexible Beschilderung per Schilderbrücke spielt da keine Rolle mehr, die ist weit davor.

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