Peter Maffay 0 Posted November 29, 2011 Report Share Posted November 29, 2011 Hallo! Ich bin am 17.08.2011 mit weniger als 4/10 des erforderlichen blabla... das wären laut Bgb 123,50 zzgl. 2er Punkte.Die üblichen Fragebögen des Kreises habe ich bisher unbeachtet gelassen. Nun kommt am 23.11.2011 der Bgb ins Haus geflattert, an mich adressiert. Frage: Ist die Sache nicht mittlerweile verjährt??? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 29, 2011 Report Share Posted November 29, 2011 Nö. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 29, 2011 Report Share Posted November 29, 2011 Nein, ist es nicht, da ein an Dich adressierter Anhörungsbogen die Verjährungsfrist unterbricht und diese von vorne beginnt. Quote Link to post Share on other sites
Peter Maffay 0 Posted November 29, 2011 Author Report Share Posted November 29, 2011 Und das ist jetzt so zu halten, daß der Fahrer ermittelt wurde!? Oder komm ich da noch irgendwie raus? Die Punkte nerven. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 29, 2011 Report Share Posted November 29, 2011 Und das ist jetzt so zu halten, daß der Fahrer ermittelt wurde!?Hätte er sonst einen BGB bekommen? Oder komm ich da noch irgendwie raus?Du kannst Einspruch einlegen und behaupten dass Du nicht gefahren bist.Dann kommt es zur Gerichtsverhandlung und der Richter guckt sich das Foto an und dann Dich.... Im übrigen bist Du schon so lange hier im Forum, da hättest Du wissen sollen dass man die "üblichen Fragebögen" nicht unbeachtet liegen lässt wenn man noch was reißen will.Jetzt ist der Drops gelutscht. Die Punkte nerven.Zwei Jahre nach Rechtskraft dieses BGB's sind sie weg... liegt also an Dir. Quote Link to post Share on other sites
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