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Abstandsverstoß - Bgb - Verjährung?


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Hallo!

 

Ich bin am 17.08.2011 mit weniger als 4/10 des erforderlichen blabla... das wären laut Bgb 123,50 zzgl. 2er Punkte.

Die üblichen Fragebögen des Kreises habe ich bisher unbeachtet gelassen. Nun kommt am 23.11.2011 der Bgb ins Haus geflattert, an mich adressiert.

 

Frage: Ist die Sache nicht mittlerweile verjährt???

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Und das ist jetzt so zu halten, daß der Fahrer ermittelt wurde!?
Hätte er sonst einen BGB bekommen? :whistling:

 

Oder komm ich da noch irgendwie raus?
Du kannst Einspruch einlegen und behaupten dass Du nicht gefahren bist.

Dann kommt es zur Gerichtsverhandlung und der Richter guckt sich das Foto an und dann Dich....

 

Im übrigen bist Du schon so lange hier im Forum, da hättest Du wissen sollen dass man die "üblichen Fragebögen" nicht unbeachtet liegen lässt wenn man noch was reißen will.

Jetzt ist der Drops gelutscht.

 

Die Punkte nerven.
Zwei Jahre nach Rechtskraft dieses BGB's sind sie weg... liegt also an Dir.
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