Schleicher1000 0 Posted November 29, 2011 Report Share Posted November 29, 2011 Hallo Leute, ich habe heute einen Bußgeldbescheid erhalten. Ich bzw. ein Familienmitglied ist an o.g. Stelle geblitzt worden. 80 waren erlaubt. Geblitzt mit 103. Also 23 drüber. Knapp übern Verwarnungsgeldbereich. Wie muß ich jetzt weiter vorgehen, wenn ich selber nicht gefahren bin? Wie ich schon herausfinden konnte handelt es sich um das Messgerät Leivtec XV2. Dies ist ein Infrarot - Lasermeßgerät mitVideodokumentation. Stichwort: Beweisverwertungsverbot?! Danke erstmal an alle. Übrigens das Foto ist super schlecht, total verpixelt und der Fahrer trägt wohl ein Käppi. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 29, 2011 Report Share Posted November 29, 2011 Wie muß ich jetzt weiter vorgehen, wenn ich selber nicht gefahren bin?Hier im Forum lesen, damit wir nicht alles zum tausendsten Mal schreiben müssen.Wenn dann noch spezielle Fragen bleiben, diese stellen. Stichwort: Beweisverwertungsverbot?!Vergiss es, greift hier nicht. Übrigens das Foto ist super schlecht, total verpixelt und der Fahrer trägt wohl ein Käppi.Übrigens, das Originalfoto dürfte gestochen scharf sein (Du hast lediglich eine billige Kopie), somit unverpixelt und ein Käppi verhindert nicht unbedingt eine Identifizierung. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 29, 2011 Report Share Posted November 29, 2011 @Schleicher, bleib mal entspannt. 103 km/h - 3 % ( 3%=3,09 km/h ) = 4 km/h, weil aufgerundet! Netto 99 km/h Schwein gehabt! dete Quote Link to post Share on other sites
Schleicher1000 0 Posted November 29, 2011 Author Report Share Posted November 29, 2011 @Schleicher, bleib mal entspannt. 103 km/h - 3 % ( 3%=3,09 km/h ) = 4 km/h, weil aufgerundet! Netto 99 km/h Schwein gehabt! dete @dete Die 103km/h waren ja schon nach Toleranzabzug, da geht also nix mehr runter. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 30, 2011 Report Share Posted November 30, 2011 Also geblitzt mit 107, gell! dete Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted November 30, 2011 Report Share Posted November 30, 2011 ZITATÜbrigens das Foto ist super schlecht, total verpixelt und der Fahrer trägt wohl ein Käppi. Übrigens, das Originalfoto dürfte gestochen scharf sein (Du hast lediglich eine billige Kopie), somit unverpixelt und ein Käppi verhindert nicht unbedingt eine Identifizierung. Das kann, gerade bei der XV2, auch ganz anders sein. Hier wird das Bild aus einer Filmaufnahme entnommen, Aufnahme dürfte nur mit Tageslicht erfolgt sein und die Kammeraposition ist für die vorhandenen Aufnahmebedingungen oft schlecht. (z.B. sehr niedrig auf Stativ), was dann je nach Winkel der Frontscheibe zu unscharfen/undeutlichen Bildern führen kann. Selbst so erlebt, als es vor einigen Jahren um meinen Führerschein ging. Die Bilder auf dem Tisch der Richterin waren kaum besser, als die Kopien, die mein Anwalt hatte. Und ein Gutachter hat unsere Meinung, dass die Bilder keine zweifelsfreie Identifizierung zulassen, bestätigt--- eingestellt. In unserer Gegend standen dann kurze Zeit später die XV2 "erstaunlicherweise" deutlich höher. Wenn dem TE die 23 drüber es wert sind, könnte er einen Widerspruch riskieren. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 30, 2011 Report Share Posted November 30, 2011 Selbst so erlebt, als es vor einigen Jahren um meinen Führerschein ging.Meinst Du nicht, dass die Technik heute schon weiter ist? Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted November 30, 2011 Report Share Posted November 30, 2011 Meinst Du nicht, dass die Technik heute schon weiter ist? Um genau zu sein, es war 2006.Ich gehe davon aus, dass die XV2 heute noch genauso funktioniert, wie damals. Und der technische Fortschritt dürfte in der XV3 "enthalten" sein. Die einschlägigen technischen Experten hier können sicher noch genaueres/aktuelles dazu sagen. Quote Link to post Share on other sites
Kawaski 0 Posted December 6, 2011 Report Share Posted December 6, 2011 Technische Innovation gab es bei der XV 2 nicht. Bildqualität ist sehr wechselhaft und stark von den äußeren Bedingungen abhängig. Das was als Beweisphoto aufgeführt ist, ist aber nur ein Bruchteil von der möglichen Qualität der Originalsequenz. Wenn die bei der Messung das Band nicht einfach durchlaufen lassen haben, unterliegt das gefertigte Beweismaterial auch keine Beweisverwertungsverbot. (Start der Messung nach Anfangsverdacht).... Grüße Kawaski Quote Link to post Share on other sites
Guest Freisinn Posted December 6, 2011 Report Share Posted December 6, 2011 In der Auswertesoftware sind zwar alle nicht beanstandeten Fahrzeuge zwischenzeitlich nicht mehr zu sehen, wenn man das Band in ein normales Abspielgerät einlegt sind aber komplett alle Fahrzeuge zu sehen, wäre evtl. ein interessanter Ansatz. Außerdem gibt es speziell bei der XV2 teilweise extrem schlechte Bilder bei denen auch ein Gutachter nichts mehr machen kann.Die XV2 wäre das einzige Messgerät bei dem ich mit Rechtsschutz evtl. einen Widerspruch riskieren würde. Quote Link to post Share on other sites
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