Dieselschraeubchen 46 Posted November 25, 2011 Report Share Posted November 25, 2011 Jaja, auch er muss sich anschnallen. Nun muss er sich mit den Behörden beschäftigen: Ratzinger ohne Gurt im Papamobil. Klickmich Was da wohl rauskommt? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 25, 2011 Report Share Posted November 25, 2011 Da die Strecke wohl abgesperrt war, dürfte es da keine Anschnallpflicht gegeben haben. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 25, 2011 Report Share Posted November 25, 2011 Hier zeigt sich mal wieder: Der Anwalt gewinnt immer, ihm wird es egal sein, wer ihn bezahlt (wobei ich die Prognose wage, daß das in diesem Fall wohl sein Mandant sein wird) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted November 25, 2011 Report Share Posted November 25, 2011 War denn der Beschuldigte schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs? Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted November 25, 2011 Report Share Posted November 25, 2011 ...bemitleidenswert, die Dummheit mit dem Löffel gefressen und das dann auch noch in der Öffentlichkeit zur Schau zu stellen. PS: ...werden bestimmt lustige Karnevalsumzüge demnächst, so mit Anschnallpflicht... die nächsten Fälle rufen Hr. RA! Quote Link to post Share on other sites
superdiesel 0 Posted November 25, 2011 Report Share Posted November 25, 2011 Schon witzig. Aber nicht mehr als eine Marketingveranstaltung für Anwalt und Mandant. Da kommt natürlich nichts bei raus. Erstens wird die Stadt/das Land die Sache nach dem Opportunitäts-Prinzip ohnehin nicht verfolgen.Und zweitens genießt der Papst als Staatsoberhaupt auf Besuch Immunität und könnte das Mandat schlichtweg in den Papierkorb entsorgen. Aber zur Unterhaltung und als Zeitungsfutter für die Rubrik "Kurioses" ist es nicht schlecht. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted November 25, 2011 Report Share Posted November 25, 2011 Der Anwalt gewinnt immer,... fragt sich bloß, was er gewinnt. Da sieht ein kleiner Spießer einen Promi im Fernsehen und hat nichts besseres zu tun, als dem beim Staatsanwalt eine Owi anzukreiden.Damit könnte er zur Lachnummer des Jahres werden, oder auch zum Schandfleck der Nation.Ich bin heute auch unangeschnallt gefahren, sogar stehend in einem Bus. Evtl. treffen die Regeln, die dies im ÖPNV erlauben, auch auf das Papamobil, eine Sonderkonstruktion, zu. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 25, 2011 Report Share Posted November 25, 2011 ... fragt sich bloß, was er gewinntSein Honorar. Wie gesagt, ihm kann egal sein, ob es dein Auftraggeber bezahlt oder sonst wer... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted November 27, 2011 Report Share Posted November 27, 2011 Dazu muß der nicht genannte Auftraggeber aber erst einmal existieren und solvent sein, was wohl bezweifelt werden darf.Vielleicht ist RA Sundermann ja unterbeschäftigt und hat nichts besseres zu tun. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 27, 2011 Report Share Posted November 27, 2011 Gurt oder nicht, für mich lächerlich. Nicht aber die politische Frage betreff "Staatsoberhaupt"! Die könnte ( und sollte ) ohne Rücksicht auf andere Staaten die Bundesrepublik Deutschland anders entscheiden, nämlich Vatikn, Papst usw. als Vorstände einer privaten Organisation auffassen, zumindestens ähnlich wie die Bosse aller anderen Religionsgruppierungen, nicht aber "Staat"! ( Stalin: Wieviel Divisionen hat der Papst? ) Z.B. Der Chef/Vorsizende es ev. Weltkirchenrat wird auch als Gast aber nicht als Staatschef behandelt! Auch "Internationaler Gewerkschaftsbund" und dessen Vorsitzende können als Beispiel angeführt werden. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted November 27, 2011 Report Share Posted November 27, 2011 Der Staat Vatikanstadt (amtliche Langform in Deutschland und der Schweiz) oder Staat der Vatikanstadt (amtliche Langform in Österreich), kurz auch Vatikan, Vatikanstadt oder Vatikanstaat genannt, ist der kleinste allgemein anerkannte Staat der Welt... (siehe http://de.wikipedia.org - Vatikanstadt) ...damit dürfte die Sache klar sein, wir haben es mit einem ausgewachsenen, wenn auch dem kleinsten Staat der Welt zu tun und der gerade amtierende Papst ist eben nicht nur Bischof von Rom sondern auch das Staatoberhaupt des Vatikanstaates. Außerdem, was würden wohl die 572 vatikanischen Staatsbürger dazu sagen, wenn sie plötzlich ohne Staatsoberhaupt dastehen würden... Welche Chefs/Vorsizende des ev. Weltkirchenrats, "Internationaler Gewerkschaftsbund" oder dessen Vorsitzende haben schon eine eigene Hymne, eigene Euromünzen, eine eigene Bank, eigene Briefmarken oder sogar eine eigene Fußball-Liga... weiteres siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanstadt (Pius XII., 1953, als er vom Tod Josef Stalins erfuhr: "Jetzt wird er sehen, wieviel Divisionen wir haben." ) Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted November 28, 2011 Report Share Posted November 28, 2011 Opportunitätsprinzip hin, Staatsoberhaupt her, auf dieser Veranstaltung gilt so oder so keine StVO: Abgesperrter Bereich. Karnevalsumzüge, Blade-Nights usw sind Veranstaltungen außerhalb der StVO-Gültigkeit. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 28, 2011 Author Report Share Posted November 28, 2011 Karnevalsumzüge, Blade-Nights usw sind Veranstaltungen außerhalb der StVO-Gültigkeit.Schön geschrieben, vielen Dank Dein Beitrag hat in mir gerade das Weltbild vom amtierenden Papst gerade gerückt. Wirft unser 16. Bendikt eingentlich Bonbons oder versprüht er geweihtes Wasser? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 30, 2011 Report Share Posted November 30, 2011 Vorhin gelesen: Der Antrag auf Erlass eines Bußgeldbescheides wurde von der Stadtverwaltung Freiburg als zuständige Bußgeldbehörde abgelehnt, weil öVR verneint wurde. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 30, 2011 Report Share Posted November 30, 2011 Kein Knöllchen für den Papst Eine Sprecherin sagte, weil der Papst auf einer gesperrten Strecke gefahren sei, gelte die Straßenverkehrsordnung nicht.http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622...951584/1gxkfzq/ MfG. hartmut Edit: Goose war schneller. Quote Link to post Share on other sites
Porter 1 Posted November 30, 2011 Report Share Posted November 30, 2011 Ich frage mich immer, wie krank im Kopf man sein muss, um mit derartigen Denunziationen seine Zeit zu verschwenden. Fast könnten mir solche Subjekte leid tun. Irgendetwas muss bei ihnen gewaltig schief gelaufen sein. Ich erinnere mich noch an einen ähnlichen Fall, als es um den telefonierenden Quiz-Taxi-Fahrer ging. Im aktuellen Fall wird die Diagnose allerdings bereits im Artikel genannt:Parteimitglied der SED. Was soll einen dann noch wundern? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 1, 2011 Report Share Posted December 1, 2011 Im aktuellen Fall wird die Diagnose allerdings bereits im Artikel genannt:Parteimitglied der SED. Was soll einen dann noch wundern?Bei Deiner Schlussfolgerung wundert mich tatsaechlich gar nichts mehr....... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 1, 2011 Report Share Posted December 1, 2011 Na hoffentlich kommt jetzt die Retourkutsche und Gegenanzeige. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 1, 2011 Report Share Posted December 1, 2011 Der gute Mann wird sich wohl spaeter vor dem Chef des Papstes rechtfertigen muessen, da bedarf es keiner Anzeige bei irdischen Instanzen mehr.... Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted December 1, 2011 Report Share Posted December 1, 2011 Karnevalsumzüge, Blade-Nights usw sind Veranstaltungen außerhalb der StVO-Gültigkeit. Aha, warum werden die Fahrzeuge denn dann von DEKRA/TÜV abgenommen? dete Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 1, 2011 Report Share Posted December 1, 2011 Aha, warum werden die Fahrzeuge denn dann von DEKRA/TÜV abgenommen?Werden doch Autoscooter, Kinderkarussell, Geisterbahn, Achterbahn usw. doch auch. Hat mit dem Straßenverkehr nichts zu tun, oder hast Du schon mal ein Boxauto mit Zulassung gesehen? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 1, 2011 Report Share Posted December 1, 2011 Stimmt wohl, bei dieser Abnahme geht es einzig und allein um die Sicherheit der Nutzer solcher "Fahrzeuge". Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted December 1, 2011 Report Share Posted December 1, 2011 Viele Inlineskates werden auch TÜV geprüft, sind aber für den Straßenverkehr nicht zugelassen - auch nicht so gedacht. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 1, 2011 Report Share Posted December 1, 2011 Viele Inlineskates werden auch TÜV geprüft, sind aber für den Straßenverkehr nicht zugelassen - auch nicht so gedacht. Da verwechselst Du was. Diese Tests für die Prüfsiegel (Gs VDE, Blauer Engel....) sind freiwillig. Da geht es hauptsächlich darum dem Verbraucher zu suggerieren, dieses Produkt ist sicher. Andere Prüfungen, von dem Kfz über Dampfkessel, Kompressoren, Feuerlöscher, Schaustellerfahrgeschäfte, Karnevalsumzüge) sind nicht freiwillig, und müssen wiederholt werden. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 1, 2011 Report Share Posted December 1, 2011 Viele Inlineskates werden auch TÜV geprüft, sind aber für den Straßenverkehr nicht zugelassen - auch nicht so gedacht. Die koennen von jedem, fuer GS und diese Produkte akkreditierten Prueflabor getestet werden, sei es TUeV, Intertek, SGS. Wie 'hartmut' schon richtig sagte, dieses GS-Zeichen ist eine rein freiwillige Entscheidung und dient hauptsaechlich dem Marketing. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted December 1, 2011 Report Share Posted December 1, 2011 Aha, warum werden die Fahrzeuge denn dann von DEKRA/TÜV abgenommen?Werden doch Autoscooter, Kinderkarussell, Geisterbahn, Achterbahn usw. doch auch. Hat mit dem Straßenverkehr nichts zu tun, oder hast Du schon mal ein Boxauto mit Zulassung gesehen? MfG. hartmut Die von mir genannte Abnahme ist jedoch Bestandteil der Ausnahmegenehmigung, damit diese Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Sie haben eine Ausnahme für bestimmte Vorschriften, fallen jedoch unter die StVO wie StVZO/FZV! dete Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 1, 2011 Report Share Posted December 1, 2011 und dient hauptsaechlich dem Marketing.Und bedeute noch lange nicht das es auch ein wirklich getestetes Produkt ist. Wenn ich jetzt mal an das Anschlusskabel denke welches einen 2poligen Eurostecker, und eine 3polige Kaltgerätebuchse hatte. Von kleinen Kabelquerschnitt mal abgesehen. So hätte es kein Prüflabor abgenommen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
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