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Abstandsverstoß In Der Probezeit


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Hallo,

Habe am 21.11.11 Post bekommen bzw. meine Mutter da sie als Halterin eigetragen ist.

Jedoch wurde sie als Fahrerin ausgeschlossen, da ein Zeugen-Fragebogen dabei ist.

 

Ich soll am XX.10.11 mit XX km/h gefahren sein und hielt nur XX,XX m Abstand.

War auf der A XX, in X Ri. X.

Als Beweismittel sind Video und Foto angegeben.

ein Foto war jedoch nicht dabei.

 

Leider befinde ich mich in der Probezeit und sehe es eben nicht ein, wegen dieser Abzocke

eine Nachschulung machen zu müssen und 4 Jahre Probezeit zu haben.

 

Meine Mutter hat am 21.11.11 also nun diesen Brief von der Polizei Straubing bekommen

mit beiligendem Zeugenbefragungsbogen.

 

Nun stellt sich mir die Frage wie ich weiter vorzugehen hab, damit ich über die Verjährungsfrist komm.

Mein Onkel wäre vllt. auch bereit die Strafe auf sich zu nehmen, jedoch weiß ich nicht wie gut ich auf

dem Foto zu erkennen bin.

Vielleicht schaffen wir es ja auch, dass niemand die Strafe auf sich nehmen muss.

Bis jetzt habe ich es so verstanden, dass sich nun auf diesem Zeugenfragebogen mein Onkel

selber eintragen soll, und wenn er einen Bußgeldbescheid bekommt fristgerecht Einspruch erheben soll.

Oder soll ich lieber doch erstmal ein Foto anfordern?

 

Ich habe mich inzwischen schon etwas in die Thematik eingelesen, blicke aber glaube ich noch nicht so richtig durch.

Ich hoffe Ihr könnt mir ein bisschen helfen, damit ich es mit etwas Glück in die Verjährung schaffe.

 

Moralpredigten kann ich nicht gebrauchen, da ich gewiss kein Raser oder Drängler bin.

 

LG Chris

Edited by Gast225
Daten teilweise anonymisiert
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Aus Wikipedia, Stichwort Sicherheitsabstand:

 

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat mit einem „echten“ Unfall bei 100 km/h gezeigt, dass selbst ein Profi hinter dem Steuer nicht mehr reagieren kann, wenn der Vordermann plötzlich bremst und der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Die Folge: Bei 15 Metern Abstand – ein Wert der auf deutschen Autobahnen tagtäglich zu beobachten ist – kommt es zwangsläufig zum Auffahrunfall.

 

Nur mal so als Hinweis zu Deinem Kommentar

 

... sehe es eben nicht ein, wegen dieser Abzocke

eine Nachschulung machen zu müssen und 4 Jahre Probezeit zu haben.

 

...da ich gewiss kein Raser oder Drängler bin...

 

 

Ansonsten hast Du schon alles richtig verstanden, Der Onkel soll sich selbst eintragen und Du sollst

kein Foto anfordern.

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das kommt auf die behörde an, wenn das in bayern war, bekommt man sowieso erst mal kein bild.

 

wenn die behörde schluckt, dass der onkel der nette herr auf dem foto ist,

dann bekommt er den bgb, wenn nein forschen die im umfeld von frau mama,

und schauen im einwohnermeldeamt, wer denn da so als sohn vorhanden ist,

und wie der denn so ausschaut.

 

dann bekommst du den bgb

 

also erst ist mal herr onkel dran, aber vorm zurück senden schön die frist ausnützen...

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Hoffentlich schlucken die, dass mein Onkel gefahren ist.

Ein bisschen Ähnlichkeit ist ja auch vorhanden.

Und vielleicht ist das Bild ja auch nicht so gut geworden.

 

Als Frist ist in dem Schreiben eine Woche angegeben.

Reicht da vllt. auch noch nach 10 Tagen?

Gibt es da Erfahrungswerte?

 

 

Sobald ich allerdings einen BGB bekommen beginnt die Verjährungsfrist aber von neuem oder?

Dann kann ich immernoch Einspruch erheben oder?

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Reicht da vllt. auch noch nach 10 Tagen?

Gibt es da Erfahrungswerte?

Ich würde den angebenen Zeitraum nicht überziehen. Auf ein paar Tage kommt es bei dem Spielchen sowieso nicht an, auch wenn man das am Anfang immer meint. Hat die Bußgeldstelle erstmal den Ersatz-Fahrer "gefressen" geht genug Zeit ins Land, da sind 2,3 Tage überhaupt kein Problem.

 

Der Knackpunkt ist erstmal Ermittlungen der Bußgeldstelle zu vermeiden (denn von der Mutter ist man schnell beim Sohn) und zu erreichen, dass der Onkel als Fahrer akzeptiert wird. Dazu will man natürlich möglichst wenig Verdacht erregen, wir haben daher in den letzten Malen die 7 Tages-Frist noch nichtmal ganz ausgenutzt, weil das eben vielleicht ein bisschen auffällig ist.

 

Sobald ich allerdings einen BGB bekommen beginnt die Verjährungsfrist aber von neuem oder?

Ja.

 

Dann kann ich immernoch Einspruch erheben oder?

Ja. Aber ohne ordentliche Begründung wird man sich dem kaum anschließen.

Hättest du denn eine?

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wieder ein beratungsresistenter heranwachsender dem dank der lieben verwandten die konsequenz seiner unvernunft erspart bleibt...

 

kein wunder, dass es immer mehr alleinstehende damen gibt, was sollen die auch mit männern ohne ei**...

 

dein post hier, zeigt genau, dass du auch in zukunft nichts ändern wirst...-aber du kannst nichts dafür, du wurdest halt so ver... ähm, ich meine natürlich "erzogen"....

 

in diesem sinne viel erfolg beim tricksen, tarnen, täuschen....noch mehr erfolg wünsche ich di allerdings bei der zukünftigen unfallvermeidung....

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