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Kumpel von mir wurde mal von hinten geblitzt, 100m weiter haben sie ihn angehalten und die Tat vorgeworfen, er hat es auch dummerweise zugegeben, somit stand auch die Fahreridentität fest, ein Foto hatten sie da noch nicht das wurde ihm später mit dem Anhörungsbogen zugeschickt und da es Innerorts war - wars auch richtig teuer und er hat 3 Punkte kassiert. Jetzt lese ich hier im Forum dass es Rechtswidrig sei von hinten zu blitzen, weiß jemand ob es in NRW erlaubt ist? Verfolgungsbehörde ist der Kreis Soest.

 

:mecker:

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Hallo,

 

Heckblitzen ist natürlich erlaubt das Problem beim Heckblitzen ist halt die Feststellung des Fahrers weil der bei einen Heckfoto nicht zu erkennen ist.

 

Wenn wie hier nach den Blitzen gleich angehalten wird ist das Thema Fahrer ja durch.

Es ist auch egal ob dein Kumpel es zugegeben hat oder nicht dadurch das das Anhaltekomando ihn hat aussteigen sehen und danach seine Identität festgestellt hat ist der Fall durch.

 

mfg

Falco

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Moin,

 

es ist nicht rechtswidrig von hinten zu messen / blitzen.

 

Dein Kumpel wurde ja angehalten und identifiziert, hat also nicht nur einen Brief mit

Heckfoto bekommen!

 

Im Prinzip ist das Heckblitzen sowas wie eine Privatanzeige, es liegt nur das Kennzeichen, aber nicht die Identität des

Fahrers vor. Diese ist aber Voraussetzung für ein Bußgeld, eine Halterhaftung im fließenden Verkehr gibt es nicht!

 

Grobi

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das war mir neu, dachte bei uns darf man nicht von hinten Blitzen wie in Österreich, werde auf jeden Fall in Zukunft vorsichtiger sein, denn die Stelle provoziert zum Schnellfahren und die haben immer nur auf der anderen Straßenseite den Blitzer aufgestellt

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@MrMijagi: Eine Halterhaftung gibt es sehr wohl im ruhenden Verkehr.

Nein die gibt es nicht.

 

Wäre es so, wäre der Halter ja verpflichtet jedes Knöllchen zu bezahlen. Das ist aber nicht der Fall.

 

Mal ein Beispiel:

Dein Freund leiht sich dein Auto und parkt damit in einer Feuerwehreinfahrt. Kostenpunkt 35€. Du bekommst ein paar Tage später dann die Anhörung/Verwarngeldangebot. Du schreibst zurück, dass du das nicht warst.

 

Gäbe es nun eine Halterhaftung könnte die Behörde ja die 35€ einfach von dir eintreiben.

 

Das ist aber nicht der Fall. Man wird dir stattdessen einen Kostenbescheid schicken, in dem man dich als Halter auffordert die Kosten für die ins leere gelaufene Ermittlung zu übernehmen. Diese sind bei 18,50€ gedeckelt.

 

Du siehst den Unterschied?

 

Es gibt also keine Halterhaftung sondern lediglich eine Pflicht sich an Ermittlungskosten zu beteiligen - die Kostentragepflicht.

 

Und das ist nunmal ein Unterschied.

Im Beispiel macht er schon fast 50% des Bußgelds aus.

 

Natürlich wird dennoch gerne von Polizei und/oder sonstigen Bußgeldbeschaffungsbehörden das Wort von der Halterhaftung geführt. Lohnt sich ja finanziell. Volksverdummung zum Wohle der Einnahmen.

 

Aber so konnte er wenigstens mal wieder was schreiben.... :whistling:

Fehler zu korrigieren ist nunmal sinnvoll, sonst setzen sie sich fort und am Ende glauben dann alle das was eben dutzende Male geschrieben wurde. Egal ob es falsch ist oder richtig.

 

Siehe auch:

"Beim Blitzen muss ein Mindestabstand vom Schild eingehalten werden" oder "Es darf nur an Gefahrenstellen und/oder Unfallschwerpunkten gemessen werden". Das wird doch von dir auch bei jeder sich bietenden Gelegenheit richtig gestellt.

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