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Frage Zur Hemmung Der Punktetilgung


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Hallo,

 

Ich darf derzeit ein Aufbauseminar für Punktauffällige machen und jetzt hat der Seminarleiter etwas zur Punktetilgung erzählt was ich so ganz nicht glaub und ich meine auch in der FAQ nicht so steht.

 

 

Folgenes Beispiel (alles nur ganz normal Punkte also kein Alkohol/Straftat):

 

- 1 Punkt im Jahr 2000

- 1 Punkt im Jahr 2001

 

Dann 2 Jahre lang keinerlei Vorfälle.

 

Wieviel Punkte hat man dann im Jahr 2004 ?

 

 

Meiner Meinung nach 0 Punkte weil nach 2 Jahren ohne Vorfall alles getilgt wird.

 

Der Seminarleiter meint aber man hat 2004 noch einen Punkt und zwar den aus den Jahr 2000.

 

Mit dem 2. Punkt im Jahr 2001 der ja die Tilgung des 2000er Punkte unterbricht wird automatisch die Tilgungsfrist auf 5 Jahre hochgesetzt sprich der Punkt aus den Jahr 2000 wird erst 2005 getilgt.

 

Was ist nun richtig und wo steht das genau mit der Tilgungshemmung.

 

mfg

Falco

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Nun, wenn der Seminarleiter dieses Beispiel tatsaechlich gebracht hat, dann sollte er m.E. ausgetauscht werden. Jedenfalls hat er dann offensichtlich keine Ahnung, von dem, was er da per Seminar zu vermitteln hat...... :mecker:

 

Hier kannst Du nachlesen, wie es sich mit der Haltbarkeit der Punkte verhaelt.

 

Im angegebenen Beispiel hast Du Recht, 2 Jahre ohne neuen Punkt waschen die Weste wieder weiss. Nur wenn jedes Jahr ein weiterer Punkt hinzu kommt, dann bleibt der erste aus 2000 erhalten - aber nur fuer maximal 5 Jahre. Also spaetestens 2005 geht dieser Punkt den Weg alles Vergaenglichen.....

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Nun, wenn der Seminarleiter dieses Beispiel tatsaechlich gebracht hat, dann sollte er m.E. ausgetauscht werden. Jedenfalls hat er dann offensichtlich keine Ahnung, von dem, was er da per Seminar zu vermitteln hat...... :mecker:

Wie man seine Punkte korrekt berechnet?

Wann sie wieder weg sein werden, damit man wieder loslegen darf?

 

Das ist ja nicht wirklich das was das Seminar vermitteln soll. Da geht es um Rücksichtnahme und Verhalten im Straßenverkehr, Fahreignung, Fahrfehler, etc. pp.

 

Also auch alles relativ belanglos... :rofl:

 

Im angegebenen Beispiel hast Du Recht, 2 Jahre ohne neuen Punkt waschen die Weste wieder weiss. Nur wenn jedes Jahr ein weiterer Punkt hinzu kommt, dann bleibt der erste aus 2000 erhalten - aber nur fuer maximal 5 Jahre. Also spaetestens 2005 geht dieser Punkt den Weg alles Vergaenglichen.....

Da stimme ich zu.

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Das ist ja nicht wirklich das was das Seminar vermitteln soll. Da geht es um Rücksichtnahme und Verhalten im Straßenverkehr, Fahreignung, Fahrfehler, etc. pp.

Richtig, aber es ist 'ne Facette. Wenn man in einem solchen Seminar ist, dann sollte man doch erwarten duerfen, dass sich dessen Leiter zumindest in den Grundzuegen des Punktesystems - und dazu gehoert nun mal die Haltbarkeit, Tilgungshemmung, etc. pp. - einwandfrei auskennt, oder? :blink:

Im Umkehrschluss kann man doch davon ausgehen, dass der gute Mann, wenn er hier schon keine Ahnung hat, auch in den anderen, als wichtiger vermuteten Bereichen des Seminars auch so seine Schwaechen hat...... :mecker:

 

Wie sagte schon John Wayne zu dem Mann, der mit Guerteln und Hosentraegern vor ihm stand: Wie soll ich einem Mann vertrauen, der nicht mal seiner eigenen Hose vertraut? :rofl:

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Das ist ja nicht wirklich das was das Seminar vermitteln soll. Da geht es um Rücksichtnahme und Verhalten im Straßenverkehr, Fahreignung, Fahrfehler, etc. pp.

Richtig, aber es ist 'ne Facette. Wenn man in einem solchen Seminar ist, dann sollte man doch erwarten duerfen, dass sich dessen Leiter zumindest in den Grundzuegen des Punktesystems - und dazu gehoert nun mal die Haltbarkeit, Tilgungshemmung, etc. pp. - einwandfrei auskennt, oder? :rofl:

Das ganze Ding ist eh ne Farce. Hingehen, die Stunden absitzen, eine Fahrt machen, den Wisch bekommen...

 

Im Umkehrschluss kann man doch davon ausgehen, dass der gute Mann, wenn er hier schon keine Ahnung hat, auch in den anderen, als wichtiger vermuteten Bereichen des Seminars auch so seine Schwaechen hat...... :mecker:

Naja, das wird ja von Fahrlehrern gemacht. Und da die ja nochmal andere Konsequenzen haben als "nur" das Punktesystem von Otto-Normal-Fahrer und daher etwas mehr darauf achten müssen, sich wenig bis nichts zu schulden kommen zu lassen kennen sie sich halt zwangsläufig nicht so aus.

 

Von uns hat sich doch auch keiner die Tücken und Feinheiten dieses Systems reingezogen, weil Verwaltungszeug so spaßbereitend ist, oder? :blink:

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Man sollte bei der Tilgung allerdings beachten, das während der Probezeit keine Punkte gelöscht werden.

Ein ASP zur Punktetilgung kann man ja während der Probezeit sowieso nicht machen. Daher, und weil von Probezeit ja überhaupt keine Rede war wurde das hier nicht mit behandelt.

 

So oder so ist die Aussage des Seminarleiters mit der Verlängerung der Tilgungsfrist des Alt-Punktes auf 5 Jahre großer Käse.

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Danke für eure Hilfe.

 

Aber selbst mit Probezeitverlängerung wäre auch hier die Tilgungsfrist doch auch nur 4 Jahre und keine 5 ,oder ?

 

 

 

Was mich sehr stutzig gemacht hat das im Seminar von 8 Teilnehmer 6 auch der Meinung des Seminarleiters sind das sich die Tilgungszeit automatisch AUF 5 Jahre ab Tattag verlängert .

 

Nur einer war mit mir der Meinung das die Tilgungsfrist mit den neuen Verstoß neu von vorne (also 2 Jahre startet)

 

mfg

Falco

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Danke für eure Hilfe.

 

Aber selbst mit Probezeitverlängerung wäre auch hier die Tilgungsfrist doch auch nur 4 Jahre und keine 5 ,oder ?

Wenn in der Probezeit keine Punkte geloescht werden und waehrend der letzten zwei Jahre keine neuen hinzu kommen, dann wohl eindeutig ja - wuerde ich sagen.... :mecker:

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Hallo,

 

Heute war die 3. Sitzung vom Aufbauseminar für Punktauffällige (ASP).

 

Ich habe den Seminarleiter (der ansonsten sehr erfahren und kompetent wirkt) nochmal auf das Thema angesprochen.

 

Er ist sich immer noch sehr sicher das wenn wegen neuen Punkten die Tilgung unterbrochen wird die Tilgungsfrist der alten Punkte auf 5 Jahre ab Eintragstag gesetzt wird.

 

Ich habe genau das Beispiel aufgeführt:

1 Punkt 2000

1 Puntk 2001

2002+2003 keine Punkte

Und damit hat man seiner Meinung nach im Jahr 2004 noch einen Punkt undzwar der aus den Jahre 2000 weil der halt erst 2005 verfällt , der Punkt von 2001 aber verjährt ist.

 

Er ist sich auch deswegen so sicher weil das ausführlichst Thema einer Schulung die er besucht hatte war und sie da das ausgiebig besprochen haben incl Beispiel Rechnungen wie oben wo dann die älteren Punkte noch nicht getilgt sind neuere aber nach 2 Jahre weg sind.

(es geht aber die ganze Zeit nur um normale Punkte also kein Alkohol usw.)

 

Ausnahme gilt jetzt für uns weil dadurch das wird das ASP machen haben wir die Chance das nach 2 Jahren ohne Eintrag nach ASP ALLE punkte getilgt werden.

Aber wie gesagt das wurde uns als großen Vorteil und Chance des ASP verkauft.

 

Für diese These habe ich jetzt im §29 StVG was gefunden:

(4) Die Tilgungsfrist (Absatz 1) beginnt

4. bei Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen mit dem Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung und

 

Was bedeutet dieser Passus genau ?

Lese ich das richtig das die 6 Monate die ich derzeit schon Punkte frei gefahren bin weg sind und 'meine' 2 Jahre punktefreiheit zum tilgen erst ab der Teilnahmebescheinigung gilt ?

 

 

mfg

Falco

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Er ist sich auch deswegen so sicher weil das ausführlichst Thema einer Schulung die er besucht hatte war und sie da das ausgiebig besprochen haben incl Beispiel Rechnungen wie oben wo dann die älteren Punkte noch nicht getilgt sind neuere aber nach 2 Jahre weg sind.

Tja, da war die Schulung scheiße oder er hat eben nicht wirklich zugehört.

 

In aller Deutlichkeit:

Das ist Quatsch!

 

Neue Punkte aus Ordnungswidrigkeiten hemmen die Tilgung alter Punkte aus Ordnungswidrigkeiten. Aber doch nicht über Gebühr!

 

Also nicht länger als die neuen Punkte da sind.

 

Wie wäre das auch in der Flensburg-Akte festzuhalten?

Die neuen Punkte wären rückstandslos gelöscht und bei den alten hat man halt dann noch aufs Blatt geschrieben, dass sie länger halten sollen, der Grund weshalb ist aber nicht mehr da?

Ne, ne, das gibt keinen Sinn.

 

Was es aber gibt ist die generelle Tilgung nach 5 Jahren bei nicht-alkoholischen Ordnungswidrigkeiten. Das bedeutet der Punkt aus 2000 würde spätestens 2005 gelöscht worden sein, auch wenn 2002, 2003 und 2004 noch jeweils welche dazugekommen wären

 

Ausnahme gilt jetzt für uns weil dadurch das wird das ASP machen haben wir die Chance das nach 2 Jahren ohne Eintrag nach ASP ALLE punkte getilgt werden.

Das ist bei jedem so! Auch ohne ASP.

 

Fordere doch einfach mal deinen Auszug beim KBA an, da steht in der Regel drauf wann der letzte Punkt getilgt wird und wenn man sich ein bisschen auskennt kann man an den Handeintragungen auch erkennen welcher Eintrag einen anderen wie lange hemmt.

 

Wenn nicht kann man aber auch einfach da anrufen und freundlich nachfragen, wie genau nun die eigenen Punkte berechnet werden.

 

Aber wie gesagt das wurde uns als großen Vorteil und Chance des ASP verkauft.

Ohje, jetzt wirds bitter!

 

Das ist nämlich erstens falsch und zweitens, jedenfalls wenn man damit Werbung für das ASP macht, schon hart am Betrug.

 

Im Gegenteil ist es sogar so, dass man, da die eingereichte Bescheinigung über die Ableistung des ASP 5 Jahre in der Akte bleibt auch noch, wenn in 2 Jahren alle deine Punkte gelöscht sein sollten erkennen kann, dass du wohl mal ne ordentliche Punktanzahl aufgebaut hattest.

Denn aus Spaß macht man ja kein ASP.

 

Für diese These habe ich jetzt im §29 StVG was gefunden:
(4) Die Tilgungsfrist (Absatz 1) beginnt

4. bei Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen mit dem Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung und

 

Was bedeutet dieser Passus genau ?

Das bedeutet, dass, falls du die ASP-Bescheinigung bei deiner Führerscheinstelle einreichst, der Eintrag darüber 5 Jahre nach dem Datum das auf der Bescheinigung steht in deiner Akte stehen bleibt.

 

Denn mit einem ASP darf man ja nur alle 5 Jahre Punkte abbauen. Zur Kontrolle steht das eben in diesem Zeitraum in der Akte.

 

Lese ich das richtig das die 6 Monate die ich derzeit schon Punkte frei gefahren bin weg sind und 'meine' 2 Jahre punktefreiheit zum tilgen erst ab der Teilnahmebescheinigung gilt ?

Nein, das liest du falsch.

Der Zeitraum startet mit der Rechtskraft der letzten Entscheidung (Bußgeldbescheid oder Gerichtsurteil).

 

Das ASP hat mit der Tilgung nach 2 Jahren verstoßfreiem Fahren schlicht nichts zu tun.

 

Fahre 2 Jahre ohne Verstoß (im Punktebereich), fordere dann den Auszug an und da wird auf dem Deckblatt stehen x Entscheidungen mit insgesamt y Punkten in Überliegefrist.

 

Wird von einer Behörde der Auszug angefordert, wird darin stehen:

1 Entscheidung (das ASP) mit insgesamt 0 Punkten.

 

Nach dem nachfolgenden Jahr Überliegefrist wird dann auch der Auszug den du anforderst so aussehen.

 

In welcher Stadt bzw. bei welcher Fahrschule machst du denn das ASP?

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Wie sagte schon John Wayne zu dem Mann, der mit Guerteln und Hosentraegern vor ihm stand: Wie soll ich einem Mann vertrauen, der nicht mal seiner eigenen Hose vertraut? :mecker:

Millionen Menschen vertrauen dem Papst.

Dabei lässt der sich in einem Glastresor herumfahren weil er Angst vor den eigenen Schäfchen hat...

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Man sollte bei der Tilgung allerdings beachten, das während der Probezeit keine Punkte gelöscht werden.

Ein ASP zur Punktetilgung kann man ja während der Probezeit sowieso nicht machen. Daher, und weil von Probezeit ja überhaupt keine Rede war wurde das hier nicht mit behandelt.

 

So oder so ist die Aussage des Seminarleiters mit der Verlängerung der Tilgungsfrist des Alt-Punktes auf 5 Jahre großer Käse.

Meine Aussage war nicht unbedingt auf den TE bezogen, sondern nur allgemeiner Natur.

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