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Muss Ich Wieder Zur Mpu?


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Hallo

 

Ich habe im Sommer meine Alk und Straftaten MPU gemacht und bestanden, wobei die Angelegenheit aber bereits von 1993 - 1998 zurück lag, also habe ich die MPU nach ca. 13 Jahren meiner Letzten Tat in angriff genommen und bestanden. Ich habe nun am 15 September 11 meinen Führernschein (B) bestanden und habe auch gleich Arbeit als Kurierfahrer bekommen. Nun musste ich am 1.11.2011 eine Umleitung fahren, da in Richtung Kassel zwischen Salzgitter und Rüden eine Vollsperrung war. Ich war dadurch etwas Überfordert und wurde auch noch von meinem Lagerchef angerufen als es passierte. Ich passe sonst immer auf meine Geschwindigkeit auf und achte auch sonst sehr auf meinen Fahrstil aber den Tag ging alles drunter und drüber.

 

Meine Frage ist jetzt, was kann mir passieren da ich ja noch in der Probezeit bin und schon eine MPU hinter mir habe.

 

Das schreiben lautet wie folgt.

 

Sehr geehrte Frau blablabla

 

es wurde festgestellt, dass am 01.11.2011 um 23.33 Uhr in Salzgitter-Bad, B 6 Gitterknoten, KM 6,3 Rtg. Goslar der Führer des Ford, Kennzeichen SAW-xx 123 folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § 24 STVG begangen hat:

 

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 KM/h. Zulässige Geschwindigkeit 60 Km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) 78 Km/h.

 

§41 Abs. 2, § 49 Stvo, §24 StVG, 11.3.3BKat

 

Sie benutzen als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten. § 23 Abs 1a, § 49 StVO, §24 StVG, 246.1 BKat.

 

Bemerkung: Tatmehrhaltliche Ahndung gem. § 20 OWiG

Beweismittel: TrffiPhot S, digital Film-Nr. 1234567 Bild-Nr. 123

Zeugen: Herr wer auch immer/Stadt Salzgitter

 

Aufgrund der Festellung kommt die Haltering oder der Halter für den vorgenannten Verstoß als verantwortliche Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer nicht in Betracht.

 

Zur Ermittlung der Betroffenen Person werden Sie daher als Zeugin oder als Zeuge gehört und gebeten, den Namen und die Anschrift der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführer auf der Rückseite dieses Schreibens anzugeben.

 

Ich Danke für Eurer hilfe in vorraus

 

Gruss Frank

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Du hast noch mal Glück gehabt.

Ein Handytelefonat ist "nur" ein B-Verstoß.

Ernst wird es bei einem A-Verstoß (z.B. Geschwindigkeit) oder zwei B-Verstößen.

Demzufolge droht dir aktuell nichts, aber die Probezeit ist noch lang! Du bist doch in der Probezeit, oder?

Also dein jetziger B-Füherschein ist der erste bzw. du hattest ihn früher noch keine vier Jahre, richtig?

 

Übrigens: Anrufen können ja viele Leute, es zwingt dich doch keiner ranzugehen. Oder schalte das Telefon halt ab - wo ist das Problem?

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Du hast noch mal Glück gehabt.

Ein Handytelefonat ist "nur" ein B-Verstoß.

Ernst wird es bei einem A-Verstoß (z.B. Geschwindigkeit) oder zwei B-Verstößen.

Demzufolge droht dir aktuell nichts, aber die Probezeit ist noch lang! Du bist doch in der Probezeit, oder?

Also dein jetziger B-Füherschein ist der erste bzw. du hattest ihn früher noch keine vier Jahre, richtig?

 

Übrigens: Anrufen können ja viele Leute, es zwingt dich doch keiner ranzugehen. Oder schalte das Telefon halt ab - wo ist das Problem?

 

Ich habe doch einen Geschwindigkeitsverstoß und das Handy am Ohr oder gilt die Geschwindigkeit erst ab 21 Km/h

 

Ja ich bin noch in der Probezeit, hab den Lappen erst am 15.09.2011 gemacht.

 

Ja der Führerschein ist der erste den ich jemals hatte.

 

Ich weis das ich nicht ans Tel. gehen muss aber ich war spät dran und der Lagerchef ist nun mal der Lagerchef. Ich habe mir aber nun eine Freisprecheinrichtung einbauen lassen, so dass mir sowas nicht nochmals passiert und für mein Privat Handy habe ich ein Headset gekauft.

 

Danke für Deine Hilfe

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Ich habe doch einen Geschwindigkeitsverstoß und das Handy am Ohr oder gilt die Geschwindigkeit erst ab 21 Km/h

Ein Geschwindigkeitsverstoß unter 21 km/h ist probezeitrechtlich nicht relevant.

 

Also wenn du jetzt als Fahrer bekannt wirst wird dir ein Punkt eingetragen und ein B-Verstoß vermerkt.

 

Wie die Kosequenzen bei weiteren Verstößen wären wird hier sehr anschaulich dargestellt:

http://www.verkehrsportal.de/images/gif/probezeit.gif

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Du hast noch mal Glück gehabt.

Ein Handytelefonat ist "nur" ein B-Verstoß.

Ernst wird es bei einem A-Verstoß (z.B. Geschwindigkeit) oder zwei B-Verstößen.

Sehe ich anders.

Die Geschwindigkeitsübertretung ist immer ein A-Verstoß, bleibt aber normalerweise PZ-rechlich ohne Folgen, da das Bußgeld unter 40 Euro bleibt und somit kein Punkt eingetragen wird.

 

Durch die tatmehrheitliche Ahndung wird hier aber auch ein Punkt eingetragen und dann ist meiner Meinung nach auch eine erneute MPU fällig.

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Durch die tatmehrheitliche Ahndung wird hier aber auch ein Punkt eingetragen und dann ist meiner Meinung nach auch eine erneute MPU fällig.

Selbst wenn man sich dieser Meinung anschließt, warum sollte dann eine MPU fällig sein?

 

In der Probezeit ist er doch bisher noch nicht aufgefallen, d.h. das wäre sein erster A-Verstoß.

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Selbst wenn man sich dieser Meinung anschließt, warum sollte dann eine MPU fällig sein?

In der Probezeit ist er doch bisher noch nicht aufgefallen, d.h. das wäre sein erster A-Verstoß.

Nicht ganz. Guck mal hier

Ich habe im Sommer meine Alk und Straftaten MPU gemacht und bestanden
So wie ich es verstehe hatte er einen Entzug in der Probezeit.

Das wiederum bedeutet, dass jetzt nicht mehr die normalen Probezeitregelungen gelten.

 

Jetzt gilt, dass bei einem erneuten A-Verstoß (und wie oben geschrieben liegt dieser bei jeder Geschwindigkeitsübertretung vor, auch wenn nicht jede probezeitrelevant ist) oder zwei B-Verstößen eine MPU angeordnet wird.

Und das liegt hier meines Erachtens nach (leider) vor.

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So wie ich es verstehe hatte er einen Entzug in der Probezeit.

Das wiederum bedeutet, dass jetzt nicht mehr die normalen Probezeitregelungen gelten.

 

 

Ja ich bin noch in der Probezeit, hab den Lappen erst am 15.09.2011 gemacht.

 

Ja der Führerschein ist der erste den ich jemals hatte.

 

MfG.

 

hartmut

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Man nagle mich ans Kreuz, aber wird bei Tatmehrhaltliche Ahndung gem. § 20 OWiG nicht jeder Verstoß für sich geahndet?

 

Würde bedeuten 1 Ticket für 18km/h und ein Bußgeldbescheid für Handy ( B-Verstoß )

 

Würde bedeuten keine Nachschulung.

 

Die MPU denke ich liegt im Ermessen der Führerscheinstelle.

 

MfG.

 

hartmut

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Das ist wahr.

Im Schreiben steht

Bemerkung: Tatmehrhaltliche Ahndung gem. § 20 OWiG

 

Das sollte hier in diesem Fall günstig für den TE sein, obwohl es meines Wissens eigentlich falsch ist.

Geschwindigkeit und Telefonat sollte eigentlich als tateinheitlich gewertet werden, wäre zwar preiswerter, hätte aber für den TE diesmal unangenehmere Folgen.

 

Ohne den TE verwirren zu wollen, aber diese Geschichte ist lesenwert:

http://www.kanzlei-hoenig.info/da-kann-ich...nix-mehr-machen

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Du hast noch mal Glück gehabt.

Ein Handytelefonat ist "nur" ein B-Verstoß.

Ernst wird es bei einem A-Verstoß (z.B. Geschwindigkeit) oder zwei B-Verstößen.

Sehe ich anders.

Die Geschwindigkeitsübertretung ist immer ein A-Verstoß, bleibt aber normalerweise PZ-rechlich ohne Folgen, da das Bußgeld unter 40 Euro bleibt und somit kein Punkt eingetragen wird.

Das ist zwar richtig, aber um die Leute hier nicht zu verwirren, verzichten wird idR darauf dies so darzustellen. Zumal grundsätzlich es bei unter 40 Euro bleibt.

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Was erwartet mich nun ?

Du wirst 2 Bußgeldbescheide bekommen.

 

1.) 30€ wegen der18 außerhalb ( Verwarnungsangebot )

2.) 40€ 1Pünktchen wegen dem Handy +23,50 Gebühren.

 

Keine Nachschulung, keine Probezeitverlängerung, und auch sehr wahrscheinlich keine MPU.

 

Du darfst jetzt innerhalb der Probezeit dir keinen weiteren Verstoß über 35€ leisten, sonst gibt es Nachschulung und Probezeitverlängerung.

 

Ich steige nun garnicht mehr durch. :rolleyes:

Und nü?

 

MfG.

 

hartmut

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und nü ?

 

und nü bin ich durchgestiegen. vielen lieben Dank. Und ja ich habe aus diesem Fehler gelernt. Ich habe eine Freisprecheinrichtung im Arbeitsauto und ein Headset fürs Private. Handy am Ohr und Fahren geht nicht, sonnst wäre ir das nicht passiert. Also nochmal vielen Dank an Euch.

 

Gruss Frank

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  • 2 weeks later...

Hier möchte ich auch noch einmal, zugegebenermaßen nicht helfend, meinen Senf dazu geben. Ich sehe selbst in wirklich fetten, teuren Autos, dass die Fahrer mit dem Handy am Ohr telefonieren, was ich nicht verstehe. Ich fahre einen C5 III 1, 5 Jahre alt und habe sowohl Navi als auch Handy so eingestellt, dass sie sich sofort bei Zündung automatisch verbinden und ich über Lautsprecherverbindung telefonieren kann. Musik, egal welches Medium, schaltet sich automatisch aus, über mein Multifunktionslenkrad kann ich alles bedienen (Tel.annahme, auflegen, Lautstärke usw.). Das ist mächtig nützlich.

G.

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Ist das eigentlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt?
Nein, die FeV gilt bundesweit.

 

Allerdings wurde er, nachdem er beim Telefonieren erwischt wurde, erneut zur MPU zitiert.
Wenn er zweimal beim telefonieren erwischt wurde ist es auch richtig gelaufen, denn bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen geht man in der Restprobezeit wieder zur MPU.
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Ist das eigentlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt?
Nein, die FeV gilt bundesweit.

 

Allerdings wurde er, nachdem er beim Telefonieren erwischt wurde, erneut zur MPU zitiert.
Wenn er zweimal beim telefonieren erwischt wurde ist es auch richtig gelaufen, denn bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen geht man in der Restprobezeit wieder zur MPU.

 

Wegen telefonierens zur MPU? Bist du sicher? Habe ich ja noch nie gehört. Dachte immer nur wegen Alk. Ich kenne zwar eine dusslige Tussi, die ständig - wirklich täglich mehrmals - über einen längeren Zeitraum im Parkverbot parkte und daraufhin irgendwann den Lappen abgeben musste, aber MPU dennoch nicht.

G.

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Wegen telefonierens zur MPU?
Wenn Du in der Probezeit einen FE-Entzug hattest, führt jeder A-Verstoß oder zwei B-Verstöße zu einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung.

Und telefonieren ist ein B-Verstoß.

 

Bist du sicher?
<_<

 

Dachte immer nur wegen Alk
Falsch gedacht.

Alk, Drogen, Medikamente, 18 Punkte in Flensburg sind alles Gründe wofür eine MPU angeordnet werden könnte.

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Wegen telefonierens zur MPU?
Wenn Du in der Probezeit einen FE-Entzug hattest, führt jeder A-Verstoß oder zwei B-Verstöße zu einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung.

Und telefonieren ist ein B-Verstoß.

 

Bist du sicher?
<_<

 

Dachte immer nur wegen Alk
Falsch gedacht.

Alk, Drogen, Medikamente, 18 Punkte in Flensburg sind alles Gründe wofür eine MPU angeordnet werden könnte.

 

 

Gut, aber gefährdet bin ich dann nicht. Ich fahre niemals wenn ich etwas getrunken habe, ich nehme keine anderweitigen Drogen, und ich habe den Lappen seit 1978, kriege also allenfalls Knöllchen.

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  • 1 month later...
Ich habe im Sommer meine Alk und Straftaten MPU gemacht , wobei die Angelegenheit aber bereits von 1993 - 1998 zurück lag, also habe ich die MPU nach ca. 13 Jahren meiner Letzten Tat in angriff genommen und bestanden.

 

Warum muss man da eine MPU machen ?

 

Ein Bekannter hat den Führerschein wg Trunkenheit abgeben müssen, und ist am gleichen Tag nochmal betrunken erwischt worden.

Ich glaube, er hatte früher auch schon mal den Lappen abgeben müssen.

Später wurde Ihm wg Trunkenheit auch das Fahrradfahren behördlich untersagt.

Nach Ablauf des Fahrverbots hat er eine MPU gemacht, und nicht bestanden.

Danach hat er 10 Jahre nach dem Fahrverbot abgewartet, und den Führerschein ohne MPU neu gemacht und bestanden.

So durfte er dann wieder Auto und Roller fahren.

 

Limbo

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Warum muss man da eine MPU machen ?

Hätte er damals in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen bekommen, dann würde jeder weitere Punkte-Verstoß in der Restprobezeit zur MPU führen-

 

Danach hat er 10 Jahre nach dem Fahrverbot abgewartet, und den Führerschein ohne MPU neu gemacht und bestanden.

So durfte er dann wieder Auto und Roller fahren.

Sind normal 15 Jahre, erst dann ist die Führerscheinakte wieder weiß.

 

MfG.

 

hartmut

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