bruzzler 0 Posted November 16, 2011 Report Share Posted November 16, 2011 moin,bin echt neu hier,hab die seite über die netz suche gefunden und bin der meinung hier bin ich richtug aufgehoben. nu mal zu dem grund weshalb ich hier bin; habe post gekriegt und zwar;bab1 km 11,15 richtung hamburg soll ich 132km/h gefahren sein,erforderlicher abstand 66m,meiner 13m und damit weniger als2/10 des halben tachowertes,toleranzen sollen zu meinem gunsten abgezogen sein.§4Abs1,§49 stVO,§24,§25StVG;12.6.4Bkat,§4Abs. 1 BKatV eigentlich das beste daran,davon abgesehn das ich nich weiß wo das auf der A1 gewesen sein soll(werd die strecke wohl mal abfahren müssen)das die jungs keine videoaufnahme von mir haben.es steht nicht bei ob der abstand durch hinterher ider durch vorraus fahren gemessen wurde. was meint ihr? am besten zum anwalt damit? rechne mir da eigentlich große chancen aus. Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted November 16, 2011 Report Share Posted November 16, 2011 es steht nicht bei ob der abstand durch hinterher ider durch vorraus fahren gemessen wurde.Kann ja auch ne stationäre Messung gewesen sein was meint ihr? am besten zum anwalt damit? rechne mir da eigentlich große chancen aus.Was veranlasst dich zu dieser Annahme? Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted November 16, 2011 Report Share Posted November 16, 2011 das ich nich weiß wo das auf der A1 gewesen sein soll(werd die strecke wohl mal abfahren müssen) Hier Quote Link to post Share on other sites
bruzzler 0 Posted November 16, 2011 Author Report Share Posted November 16, 2011 steht nur ne km angabe bei also nix mit radaranlage usw.stehen 2 zeugen drauf vermerkt also keine stationäre anlageund keine aufnahme von video oder foto. es steht nich bei welche art der messung sie gemacht haben,also hinterher und vorrausfahrend,ohne geeeichtes werkzeug also tacho usw is die toleranz grösser und von der messtrecke her müssen die600 meter das ganze beobachten mit 40 meter abstand wo ich mich ja frage warum sie die aufnahme nich starten und das ganze beobachten. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 17, 2011 Report Share Posted November 17, 2011 Tja, das Ding sollte wirklich zum Anwalt gehen. Allerdings - das sei Dir sogleich gesagt - Deine Rechnung bezgl. der Chancen sehe ich persoenlich sehr skeptisch. Das hat nichts zu bedeuten, denn ich war nicht dabei und habe auch nicht das Anschreiben gesehen, in aller Regel ist aber davon auszugehen, dass ein derartiger Vorwurf - bei dem geht es ans Eingemachte, deinen FS - nicht einfach so fahrlaessig erhoben wird..... Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted November 17, 2011 Report Share Posted November 17, 2011 das die jungs keine videoaufnahme von mir haben.Wie will man dir denn dann überhaupt beweisen, dass du gefahren bist? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 17, 2011 Report Share Posted November 17, 2011 woher weisst du denn so genau, dass "keine videoaufnahmen" existieren? die tatsache, dass keine fotos mitgeschickt werden, genügt hierzu wohl nicht. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 17, 2011 Report Share Posted November 17, 2011 ...Wenn ich mich nicht täusche, müssen die ganzen von Dir genannten / gewünschten Angaben erstmal nicht detailiiert genannt werden. Und Deine Annahme, es handle sich nicht um eine stationäre Anlage, weil da zwei Zeugen aufgeführt sind, dürfte eher falsch sein. Wenn sie Dich durch Vor- oder Nachfahren erwischt hätten, hätten sie Dich mit ziemlicher Sicherheit auch angehalten, ganz sicher wohl dann, wenn es keinen Videobeweis gäbe. Analog gilt das natürlich auch für eine stationäre Anlage - Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß sowas heute ohne Video durchgeführt wird, oder? Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted November 17, 2011 Report Share Posted November 17, 2011 Statt zu spekulieren, könnte der TE erst einmal um ein Foto bitten, damit er den wahren Verursacher identifizieren kann, bitten; denn leider kann sich der TE beim besten Willen nicht erinnern, das besagte Fahrzeug am besagten Tag geführt zu haben. War das nicht der Tag, an dem sich drei Kollegen das Fahrzeug für einen Umzug ausgeborgt .....? Quote Link to post Share on other sites
bruzzler 0 Posted November 17, 2011 Author Report Share Posted November 17, 2011 also,unten steht drinnen,das keine videodaueraufzeichnung der ident-kamera gestartet wurde,nur bei einem anfangsverdacht einer verkehrsrechtlichen normenverletzung wurde der aufnahmerekorder gestartet.also bin ich der meinung keine stationäre anlage.und raus gezogen hat mich auch keiner. Quote Link to post Share on other sites
bruzzler 0 Posted November 18, 2011 Author Report Share Posted November 18, 2011 so,montag hab ich nen termin beim anwalt,mal gucken was er dazu sagt,werde euch dann berichten. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 21, 2011 Report Share Posted November 21, 2011 Der Vermerk bedeutet lediglich, dass es keine Daueraufnahme gibt ( BVG-Verbot) aber anlassbezogen die Kamera gestartet wurde! Sagt dir dein Anwalt wahrscheinlich heute! dete Quote Link to post Share on other sites
bruzzler 0 Posted November 24, 2011 Author Report Share Posted November 24, 2011 So,akten einsicht ist beantragt,zu der kamera aufnahme ob ja oder nein hat er nichts gesagt.meld mich wenn ich mehr weiß. Quote Link to post Share on other sites
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